Dr. Jörg Geerlings
Der Gesetzentwurf zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) und zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates, ist ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Transparenz und Schutz für diejenigen, die Rechtsverstöße oder Missstände melden. Die EU-Richtlinie 2019/1937 setzt klare Standards für den Schutz von Hinweisgebern und mit diesem Gesetz überführen wir diese Vorgaben sinnvoll in unser Landesrecht. Das Gesetz verpflichtet Gemeinden, Gemeindeverbände und entsprechende Beschäftigungsgeber, interne Meldestellen für Hinweisgeber einzurichten. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen und schaffen Regelungen, die sowohl den Vorgaben der EU-Richtlinie als auch den Bedürfnissen unserer kommunalen Strukturen gerecht werden. Eine besondere Beachtung verdient die Anpassung im Landesbeamtengesetz. Hier wird der Dienstweg für Beamtinnen und Beamte angepasst, um eine reibungslose Integration in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes zu gewährleisten. Zudem ermöglichen wir durch geschickte Ausnahmeregelungen eine ressourcenschonende Umsetzung in kleineren Gemeinden. Dieses Gesetz ist ein klares Signal für die Stärkung der Integrität und den Schutz von Hinweisgebern in Nordrhein-Westfalen. Es schafft die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass mutige Menschen, die auf Missstände hinweisen, angemessen geschützt werden. Ich danke der Landesregierung und den beteiligten Ministerinnen und Ministern für die Vorbereitung des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf wird unverändert angenommen.
