Dagmar Hanses
Wer auf Missstände hinweist, will meist andere schützen. Wir schützen Hinweisgeber*innen mit einem neuen Gesetz. Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Missständen, Korruption aber auch realen Gefahren und dienen somit dem Schutz des öffentlichen Interesses. Missstände am eigenen Arbeitsplatz aufzudecken, braucht Mut. Aber Mut alleine reicht nicht aus, wenn man zusätzlich den Verlust des eigenen Arbeitsplatzes zu fürchten hat. Hier ist es gut und sinnvoll, dass wir eine Antwort bieten. Denn sogenannte Whistleblower*innen müssen Repressalien im eigenen Unternehmen oder ihrer Behörde fürchten. Die jüngere Geschichte hat uns gezeigt, dass Whistleblower es ermöglichen, dass Informationen über Fehlverhalten im großen Stil ans Licht kommen. Sie unterstützen so das Recht auf Meinungsfreiheit und die Notwendigkeit von Transparenz in einer Gesellschaft. Nachdem bereits eine EU-Richtlinie und ein Gesetz auf Bundesebene zum Hinweisgeberschutz erarbeitet wurden, hat nun auch NRW ein eigenes Hinweisgeberschutzgesetz auf den Weg gebracht. In einer Anhörung im Rechtsausschuss unterstützten alle Sachverständige die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes auf Landesebene. Deshalb ist es nur folgerichtig: Wer Korruption oder Missstände publik macht, den schützen wir auch in NRW künftig besser. Vor allem werden interne Meldestellen in Kommunen ab 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Gemeindeverbänden eingerichtet. Auf Missstände aufmerksam zu machen, wird damit einfacher. Gut, dass NRW heute mit diesem Gesetz einen verlässlichen Rechtsrahmen schafft.
