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Sonja Bongers

SPD 13.12.2023 Sitzungen 18/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns alle einmal vor, ein Maurer baut für uns ein Haus und bringt dafür seinen eigenen, von ihm bezahlten Zement mit. Das klingt völlig irre und unlogisch, aber so ähnlich geht es den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern in diesem Land Nordrhein-Westfalen. (Sven Wolf [SPD]: Unglaublich! Unglaublich, Herr Minister!) Sie haben durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, der die Arbeitsabläufe eigentlich erleichtern soll, Mehrkosten, auf denen sie zurzeit sitzen bleiben, obwohl sie wichtige Aufgaben für den Staat wahrnehmen. Sie machen diese Aufgaben weder ehrenamtlich noch zu ihrem Privatvergnügen, sondern für uns alle. Dabei sollte es doch selbstverständlich sein, dass alle Kosten, die bei dieser Tätigkeit anfallen, erstattet werden. Monitore, Drucker, Software – all diese 13.12.2023 Dinge kosten nun einmal Geld, das nicht vom Himmel fällt. Die Vergütung ist in den §§ 1 und 2 der entsprechenden gesetzlichen Vergütungsverordnung klar geregelt. Nun ist es leider so, dass diese Vergütung mittlerweile einfach nicht mehr ausreicht. Es ist einige Zeit verstrichen. Vielleicht erinnern sich noch diejenigen, die damals schon dabei waren: Im Jahr 2014 gab es bei der Einführung der Gerichtsvollziehervergütungsverordnung noch nicht die entsprechenden technischen Möglichkeiten. Es gab noch nicht den Bedarf an technischen Geräten, auch die elektronischen Akten gab es noch nicht. Insofern konnte es damals einfach noch nicht mitberücksichtigt werden. Wir sind nun aber im Jahr 2023, bald im Jahr 2024. Die Zeit hat sich geändert, die Technik ist vorangeschritten. Das ist eigentlich auch gut. Wir wollen ja eine moderne und technikaffine Justiz. Daraus kann man allerdings nicht schlussfolgern, dass diejenigen, die sich rechtzeitig gekümmert und alles selbst angeschafft haben, was für die entsprechenden Vollstreckungsvorgänge nötig ist, das auch noch selbst bezahlen. Ich habe es am Anfang gesagt, ein bisschen überspitzt: Der Maurer bringt ja auch nicht den eigenen Zement mit. Wir allesamt haben vor einigen Wochen Brandbriefe der verschiedenen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher aus unseren eigenen Wahlkreisen bekommen. Die Landesregierung ist angeschrieben worden. Sehr viele Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch an die Direktoren der entsprechenden Amtsgerichte, an die Präsidenten der entsprechenden Oberlandesgerichte gewandt. Sie haben laut und mehr als deutlich erklärt und vor allem auch erklären können, dass das, was sie alles an Zahlungen leisten mussten, definitiv nicht mehr über die Vergütung gedeckt ist. Aus diesem Grund haben wir im Landtag Nordrhein-Westfalen vor einigen Wochen eine Expertenanhörung durchgeführt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass das, was die Gerichtsvollzieher uns schon glaubhaft versichert haben, auch wirklich so ist. Einhellige Meinung der Gutachter war: Ja, die entstandenen Einmalkosten müssen nicht erst evaluiert werden. Die Zahlen liegen auf dem Tisch. – Diese von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bereits geleisteten Einmalzahlungen müssen ohne Wenn und Aber sofort – sofort! – erstattet werden. (Beifall von der SPD) Dabei bleibt es nicht. Es sind ja nicht nur diese einmaligen Anschaffungen, sondern wir müssen auch schauen, was im täglichen Berufsalltag passiert. Das heißt, es mussten Büroumstrukturierungen vorgenommen werden. Landtag Wir brauchen immer noch eine schnelle Evaluation der Kosten, die dauerhaft entstehen. Sie erinnern sich, dass die Landesregierung angekündigt hat, das im Frühjahr 2024 zu tun. Das ist viel zu spät. Jetzt kann man sagen: Gut, wir haben Dezember 2023, bis Frühjahr 2024 ist es nicht mehr lang. – Aber ich kann nur sagen: Liebe Landesregierung, starten Sie damit sofort im Januar. (Beifall von der SPD, Dr. Werner Pfeil [FDP] und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) An dieser Stelle möchte ich auch meine Wut und meinen Zorn zum Ausdruck bringen; das kann ich einfach nicht zurückhalten. Als wir über dieses Thema im Rechtsausschuss gesprochen haben, mussten wir in einem Bericht der Landesregierung sinngemäß lesen: Na ja, liebe antragstellende Fraktion, Sie sind selbst schuld, dass die Evaluation erst dann ist, Sie behindern das ja hier mit Ihrer geplanten Anhörung. – Es wurde zwar vom Minister korrigiert, dass das nicht so gemeint gewesen sei, aber es stand da. Das sind Dinge, die nicht gehen. Sieht so Wertschätzung aus? (Sven Wolf [SPD]: Nein!) Ganz klar: nein. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich mache es jetzt kurz, weil meine Redezeit leider gleich am Ende ist. Ich sage nur noch einmal ganz klar und deutlich: Erstattung der Einmalkosten sofort, und sehen Sie zu, dass im Januar die Evaluierung für die dauerhaften Kosten erledigt wird. Im Sinne der Wertschätzung bitte ich alle hier Anwesenden, unserem Antrag zuzustimmen. – Recht herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)

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