Carlo Clemens
Die in diesem Gesetzesentwurf vorgesehene Verlängerung der Befristung der Möglichkeit, dass sich Lehrer berufsbegleitend für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung weiterbilden, wird vonseiten der AfD-Fraktion befürwortet. Dementsprechend sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die entsprechenden Fachleiterstellen eingerichtet und in diesem Zusammenhang entstehende Kosten auch auskömmlich finanziert werden. Das kurzfristige Verfahren kurz vor Ablauf des Jahres halten wir für unglücklich. Solche Gesetzesvorhaben brauchen einen deutlich längeren Vorlauf, damit die parlamentarische Befassung nicht zur Farce wird. Als AfD erwarten wir von der Landesregierung endlich ganzheitliche Impulse für eine zielgerichtetere und praxisnähere Lehrerausbildung für alle Schulformen. Das jüngst veröffentlichte Gutachten zur „Lehrkräftegewinnung und Lehrkräftebildung für einen hochwertigen Unterricht“ der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz bietet ganz aktuell einige Anregungen, auch hinsichtlich der Weiterentwicklung der Lehrkräftefortbildung. Die Landesregierung ist einmal mehr gefordert und darf sich nicht zurücklehnen. Landtag Anlage 5 Zu TOP 11 – „Gesetz zur Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch und zur Änderung verschiedener Landesausführungsgesetze im Sozialrecht“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Wie Sie wissen, tritt am 1. Januar 2024 mit dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) ein neues Soziales Entschädi- gungsrecht in Kraft. Ich bin froh, dass damit Menschen, die Opfer von Gewalt- und Straftaten geworden sind, einen einfacheren Zugang zu den Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts bekommen und – neben weiteren positiven Weiterentwicklungen – auch von höheren Leistungen profitieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass diese Regelungen des neuen SGB XIV eins zu eins bei den Menschen in Nordrein-Westfalen ankommen können. Jetzt gilt es, dafür Sorge zu tragen, dass diese Verbesserungen und Erleichterungen den Betroffenen tatsächlich helfen. Dass dies notwendig ist, hat uns zum Beispiel der schreckliche Missbrauchskomplex in Lügde, über den wir im letzten und in diesem Jahr viel debattiert haben, in seiner ganzen Deutlichkeit vor Augen geführt. Die Stärkung der Opfer ist eine zentrale Aufgabe unseres Sozialstaates. Deshalb ist gut und richtig, dass mit dem SGB XIV den berechtigten Interessen vor allem von Opfern von Gewalttaten besser entsprochen werden kann, als es das Vorgängerrecht des Opferentschädigungsgesetzes vermochte. Von den verbesserten Regelungen des SGB XIV werden neben Opfern von Gewalttaten auch andere Betroffenengruppen profitieren. Hervorheben möchte ich die Gruppe derjenigen, die nach einer Schutzimpfung gegen COVID-19 einen Impfschaden erlitten haben. Ihnen müssen wir uns nach meiner Überzeugung besonders zuwenden. Wir sollten niemals vergessen: Menschen, die während der Coronapandemie bereit waren, sich impfen zu lassen, haben damit einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit geleistet und geholfen, dass wir in unserem Land besser und schneller durch die Pandemie gekommen sind, als dies mancher befürchtet hatte. Und deswegen ist es für den Staat jetzt 13.12.2023 eine besondere moralische Verpflichtung, seinerseits solidarisch an der Seite dieser Betroffenen zu stehen. Das SGB XIV bietet hierfür die rechtlichen Grundlagen, und es ist mir auch persönlich sehr wichtig, dies gesetzlich, aber auch in der Entschädigungspraxis so nun umzusetzen. Um sicherzustellen, dass alle Berechtigten nahtlos und zügig die ihnen zustehenden Leistungen erhalten, setzen wir bei der Durchführung des SGB XIV auf Kontinuität. Die bereits seit 2008 in unserem Land für das Soziale Entschädigungsrecht zuständigen Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sollen auch das SGB XIV durchführen. Damit stellen wir sicher, dass die sehr kompetenten und hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landschaftsverbände auch im neuen Recht für die Betroffenen da sein können und zum Beispiel das bei den Landschaftsverbänden bereits seit 2015 betriebene Fallmanagement, das Betroffene durch die oft schwierigen und langen Verfahren führt, auch weiterhin zur Verfügung steht. Wie ich bereits an anderer Stelle deutlich gemacht habe, sehen wir uns als Landesregierung ausdrücklich in der Pflicht, darauf zu schauen, dass die guten und richtigen Ansätze des SGB XIV auch in echte Hilfe für die Menschen münden. Denn der Wortlaut eines Gesetzes allein reicht nicht, um Betroffene wirksam zu unterstützen. Deshalb werden wir den Landschaftsverbänden im Rahmen der Fachaufsicht Entscheidungsspielräume öffnen und die erforderliche Rückendeckung dafür geben, die gesetzlichen Regelungen so zu nutzen, dass diejenigen, die unsere Hilfe bitter nötig haben, diese Hilfe auch bekommen. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, die gewährleisten, dass den kommunalen Aufgabenträgern durch Aufgabenübertragungen entstandene Kosten auch ersetzt werden. So haben wir zunächst für das neue SGB XIV ein auch von den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich gelobtes Verfahren zur Ermittlung und zum Ausgleich möglicher Mehrbelastungen vorgesehen. Und wir möchten mit den weiteren Änderungen in anderen Gesetzen erreichen, dass solche konsensualen Verfahren auch in anderen Rechtsbereichen des „Landes-Sozialrechts“ möglich sind. So ist vorgesehen, für die landesrechtliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und des Sozialgesetzbuchs IX sowie für das geänderte Landesbetreuungsgesetz und das geänderte Wohn- und Teilhabe-Landtag gesetz jeweils solche Regelungen aufzunehmen, die der kommunalen Familie eine längere Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde einräumen. Ich verspreche mir hiervon in diesen besonders für die Kommunen wichtigen Fragen mehr Rechtssicherheit und die Vermeidung unnötiger gerichtlicher Verfahren. Wir wissen doch alle: Diese Verfahren kosten viel Zeit und viel Geld, und ich stehe in diesem Hause gewiss nicht allein mit meiner Überzeugung, dass die öffentliche Hand gut daran tut, seine Ressourcen vorranging in die Arbeit für die Menschen unseres Landes zu investieren und nicht in gerichtliche Auseinandersetzungen, die vertrauensvoll, partnerschaftlich und in einem ordentlichen Verfahren geklärt werden können. Ich bin deshalb froh und dankbar, dass auch diese Regelungen im engen Schulterschluss mit der kommunalen Familie und mithilfe der Regierungsfraktionen noch Eingang in unseren Gesetzentwurf finden konnten. Ich möchte an dieser Stelle den kommunalen Spitzenverbänden, die uns gute und wertvolle Unterstützung in diesem nicht immer einfachen Prozess geleistet haben, ganz ausdrücklich für das Vertrauen und das gute kollegiale Miteinander danken. Ich bin insgesamt davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag zu den Themen liefern kann, die er in den Blick nimmt und bitte Sie für die Landesregierung herzlich, unseren Vorschlag zu unterstützen.
