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Marc Lürbke

FDP 13.12.2023 Sitzungen 18/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Leid der Jesiden ist seit Langem groß. Bereits im Osmanischen Reich und im Zuge der irakischen Arabisierungspolitik kam es zu Vertreibungen, Massakern und Versuchen der Bekehrung zum Islam gegenüber den Angehörigen der religiösen Minderheit der Jesiden. Mehrfach ist hier thematisiert worden: Vom IS wurden 2014 Tausende Jesiden verschleppt, vergewaltigt, versklavt und ermordet. Nach Angaben der UN wurden 5.000 bis 10.000 Jesiden ermordet. Hundert-Landtag tausende Menschen wurden aus der Region Sindschar im Nordirak vertrieben bzw. sind dann in den Höhenzug des Dschabal Sindschar, in benachbarte Regionen sowie nach Syrien und der Türkei oder nach Europa geflohen. Der Deutsche Bundestag hat im Januar 2023 einen gemeinsamen Antrag der Ampelfraktionen, aber auch der CDU/CSU-Fraktion beschlossen, der die Verbrechen des IS an den Jesiden im Jahr 2014 als Völkermord anerkennt und ebenfalls feststellt, dass die Bundesrepublik Deutschland die Heimat der größten jesidischen Diaspora weltweit geworden ist. Der Völkermord an den Jesiden wurde auch offiziell von den Vereinten Nationen und dem Europäischen Parlament anerkannt. Insofern ist das Anliegen der SPD in diesem Antrag natürlich berechtigt. Es ist auch zu wichtig, als dass es im Verantwortungspingpong zwischen Nordrhein-Westfalen und Berlin zerrieben werden sollte. Meine Sorge ist nach der Rede von Ihnen, Herr Kollege Panske, jetzt nicht gerade kleiner geworden. Wir müssen schon im Blick behalten, worüber wir eigentlich reden. Im Bereich der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen liegen überhaupt gar keine Zahlen zu Jesiden vor. Weder die Statistik der Bundespolizei noch die Statistik der Internationalen Organisation für Migration weisen die Volkszugehörigkeit aus. (Zurufe von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] und Serdar Yüksel [SPD]) Das BAMF hat bereits in ca. 1.400 Fällen den Schutzstatus widerrufen, der in den vergangenen Jahren an Jesiden aus dem Irak erteilt wurden. Das BAMF hatte ab 2014 ursprünglich eine sogenannte Gruppenverfolgung der Jesiden aus dem Nordirak festgestellt. Die wurde Ende des Jahres 2017 dann aber nicht mehr angenommen. Die Gesamtschutzquote für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak liegt derzeit bei 46 % und aus Syrien bei etwa 90 %. Jetzt muss man wirklich mal in die Details schauen: Ja, nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz kann die oberste Landesbehörde bzw. können wir in Nordrhein-Westfalen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen anordnen, dass die Abschiebung von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten ausgesetzt wird, allerdings längstens für drei Monate, worauf der Kollege Panske eben hingewiesen hat. Für eine Aufenthaltserlaubnis ist nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz dann wieder ein Einvernehmen mit dem BMI erforderlich. Deshalb schieben aktuell Land und BMI die Verantwortung für einen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Jesiden gegenseitig hin und her. Meine Damen und Herren, ich bin mir nicht sicher, ob das so wirklich hilft. 13.12.2023 Das BAMF betrachtet nur die allgemeine Sicherheitslage im Irak, nicht mehr die besondere Situation der Jesiden im Nordirak. Im Grunde kritisieren Sie deswegen mit diesem Antrag – das gehört zur Wahrheit dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD – auch das Vorgehen Ihrer eigenen Bundesinnenministerin. Andererseits ist natürlich – da haben Sie vollkommen recht – zu hinterfragen, warum Nordrhein-Westfalen zu den wenigen Bundesländern zählt, die tatsächlich noch Abschiebungen von Jesiden vornehmen. Genau in diesem Konflikt sind wir. Fakt ist, und ich bin fest davon überzeugt: Aufgrund der fragilen Sicherheitslage ist die Situation für Jesiden in ihrer Heimat oft weiterhin mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben verbunden. Daher sind Abschiebungen oft hochproblematisch. Deswegen brauchen wir Lösungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir aber nicht sicher, ob sich dieses hochkomplexe Thema dafür eignet, es politisch zu instrumentalisieren. Dass Sie als SPD heute hier eine namentliche Abstimmung machen, weckt bei mir den Verdacht, dass Sie vielleicht – ich nehme das mal an; ich weiß es nicht – die Kolleginnen von CDU und Grünen vorführen wollen. Ich hoffe sehr, dass ich mich irre. (Zuruf von Serdar Yüksel [SPD]) Worin ich mich nicht irre, ist, dass wir in dieser komplexen Lage für Jesidinnen und Jesiden verlässliche Lösungen brauchen. Das steht außer Frage, aber die müssen in der Tat sowohl in Berlin als auch hier in Nordrhein-Westfalen Hand in Hand entwickelt werden. Nur so wird das gehen. Da bin ich dann wiederum bei Ihnen. Da sind dann Sie, Frau Ministerin, gefragt, diese verlässlichen Lösungen hier in Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen. Sie sehen: Es ist eine hochkomplexe Lage. Ob uns dieser Antrag wirklich weiter bringt, wage ich zu bezweifeln. Wir werden uns an dieser Stelle heute enthalten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗