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Marco Schmitz

CDU 13.12.2023 Sitzungen 18/51

Das Soziale Entschädigungsgesetz ist seit Dezember 2019 in seiner jetzigen Fassung gültig. Es weist an vielen Stellen komplizierte und verschachtelte Regelungen auf, die dringend reformiert werden müssen. Durch den hier vorgelegten Gesetzesentwurf können zukünftig u. a. die Entschädigungszahlungen deutlich erhöht werden. Darüber hinaus soll ein niedrigschwelliges Verfahren für die neuen Leistungen der Schnellen Hilfen erreicht werden. Das neue Recht wird einen bürgernahen Zugang zu den sozialen Leistungen eröffnen und somit anwenderfreundlicher sein. Um eine zentrale Aufgabenwahrnehmung für alle Aufgaben zu erreichen, sollen die bei der Bezirksregierung Münster verorteten Aufgaben zukünftig von den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe wahrgenommen werden. 13.12.2023 Mit unserem Änderungsantrag kommen wir einem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nach, das Einspruchsrecht noch zu verlängern. Dies ist richtig und sinnvoll, um die Verfahren zu harmonisieren. Alternativen zu dem hier vorgelegten Gesetzesentwurf sehe ich nicht und bitte daher um Zustimmung.

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