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44. Sitzung (WP7)

09.02.2022 · 179 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (35)Die Linke (35)CDU (31)SPD (21)GRÜNE (18)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Ich gratuliere gleich zu Beginn unserem Kollegen Thomas Löscher herzlich zum Geburtstag. (Beifall des gesamten Hauses) Entschuldigung! Ich meine natürlich unseren Kollegen Thomas Löser, und deshalb gleich noch einmal: Ich gratuliere herzlich zum Geburtstag. (Heiterkeit – Beifall des gesamten Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Fritzsche, Frau Kummer, Frau Nagel, Frau Saborowski und Frau Čagalj Sejdi. Tagesordnungspunkt Wahl eines Drucksache 7/8838, Die Abg. Frau Dr. Christiane Schenderlein, CDU-Fraktion, hat am 3. Januar 2022 ihr Mandat als Abgeordnete des Sächsischen Landtags niedergelegt. Damit ist sie auch aus dem Amt als Schriftführerin ausgeschieden. Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung wählt der Landtag in einem solchen Falle einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Hierzu liegt Ihnen ein entsprechender Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/8838 vor. Vorgeschlagen ist der Abg. Tom Unger. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung kann über den Wahlvorschlag durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass wir hierüber durch Handzeichen abstimmen. – Das kann ich nicht erkennen. Deshalb können wir jetzt mit Handzeichen abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag, Herrn Tom Unger als Schriftführer zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Tagesordnungspunkt Bericht der Staatsregierung Ich übergebe das Wort jetzt an die Staatsregierung. Es beginnt Frau Staatsministerin Köpping. Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. Bitte. Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Sehr geehrter Herr Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 bis 8 festgelegt: CDU 75 Minuten, AfD 55 Minuten, DIE LINKE 35 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, SPD 25 Minuten und die Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosen Abgeordneten beträgt 8 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte ebenfalls nach Bedarf verteilt werden. Es wurde jedoch angezeigt, dass kein Redebedarf besteht. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 44. Sitzung ist damit bestätigt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Schriftführers Wahlvorschlag der Fraktion CDU Auch keine. Damit ist Herr Unger als Schriftsteller gewählt und ich frage – – (Heiterkeit) – Entschuldigung, als Schriftführer, wir haben hier noch keinen Parlamentspoeten, aber er ist als Schriftführer gewählt. Ich frage ihn jetzt: Sehr geehrter Herr Kollege Unger, nehmen Sie die Wahl an?

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Tom Unger CDU

Ja, ich nehme die Wahl an. Danke schön.

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank. (Beifall des gesamten Hauses) Herzliche Gratulation! Der Tagesordnungspunkt ist jetzt beendet und ich rufe auf zur Corona-Pandemie Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wie fast schon üblich im Sächsischen Landtag, auch heute wieder zur allgemeinen Corona-Lage in Sachsen: Zunächst die Bundeszahlen: Wir haben heute im Bund eine Inzidenz von 1 450, und wir haben in Sachsen eine Inzidenz von 993. Vielleicht einmal ein Rückblick zur letzten Woche: Da hatten wir in Sachsen eine Inzidenz von 668; auch in Sachsen ist mittlerweile Omikron angekommen, nämlich zu 93,8 %. Wie ist die Lage in unseren Krankenhäusern? – In unseren Krankenhäusern haben wir zurzeit 555 Patienten, die auf den Normalstationen versorgt werden, und wir hatten letzte Woche – auch das noch einmal zum Vergleich – 419 Patienten, die auf den Normalstationen versorgt worden sind. Wir haben auf den ITS-Stationen 149 Patienten, die wegen Corona dort behandelt werden. Vergangene Woche waren es 154 Patienten. Das entspricht genau dem, was als Prognose einerseits für die Inzidenzen und andererseits für die Belegung in den Krankenhäusern vorausgesagt worden ist. Wir haben auch eine Prognose für den 23.02. Das ist die längste Vorausschau, die wir machen können. Da sieht es so aus, dass wir circa 939 Patienten auf den Normalstationen zu liegen haben; auch bei den ITS-Stationen gibt es keine wesentliche Steigerung. Das ist erst einmal ein gutes Zeichen! Seit Anfang Februar haben wir allerdings wieder steigende Zahlen, und damit müssen wir umgehen. Wir haben die neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung verabschiedet, die seit dem 06.02. gilt. Sie hat ein maßvolles Miteinander ausgewogen: auf der einen Seite Möglichkeiten für Erleichterungen für die Bevölkerung zu schaffen und auf der anderen Seite durchaus noch die Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Es ist auch bundesweit eine Ansage, dass diese Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass die OmikronWelle nicht wie eine steile Wand vor uns steht, sondern leicht ansteigend ist und damit auch die Überlastung des Gesundheitssystems verhindert wird. Bei Omikron geht es übrigens nicht nur um die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems, sondern auch darum, dass trotz vieler Infizierter und Quarantänefälle die anderen Strukturen arbeitsfähig und funktionsfähig bleiben. An dieser Stelle gestatten Sie mir, dass ich noch einmal ein großes Dankeschön an alle Beteiligten – das betrifft die gesamte Corona-Zeit – aussprechen darf. Wir haben es alle satt! Wenn ich früh zum Plenum komme, sagen viele Abgeordnete zu mir: „Schon wieder Corona.“ Ja, ich würde mit Ihnen auch gern über andere Dinge sprechen. Deshalb noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön an alle medizinischen Kräfte, an unsere Pflegekräfte, an unsere Impfteams, an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern, an unsere kommunalen Verantwortungsträger, aber auch an die Mitarbeiter in unseren Häusern, und danke auch an meine Kolleginnen und Kollegen Ministerinnen und Minister. (Beifall des gesamten Hauses) Zum Impfen: Seit Januar haben wir einen extremen Rückgang bei der Nachfrage nach dem Impfen zu verzeichnen. Auch das ist kein alleiniges sächsisches Phänomen, sondern es ist im Moment bundesweit so. Trotzdem wollen wir die Angebote für die Bevölkerung aufrechterhalten. Wir haben in Sachsen momentan einen vollständigen Impfschutz von 63,2 % erreicht. Er steigt auch bei uns langsam an. Der Abstand zum Bundesdurchschnitt hat sich ein klein wenig – ich betone: ein klein wenig – verringert. Aber wie sieht es in den einzelnen Altersstrukturen aus? Das will ich noch einmal erwähnen. Bei den 5- bis 11-Jährigen haben wir eine Impfquote von 3,8 %; der Bundesdurchschnitt liegt dort bei 11,9 %. Bei den 12- bis 17-Jährigen haben wir eine Quote von 39,5 %; der Bundesdurchschnitt liegt dort bei 59,9 %. Bei den 18- bis 59-Jährigen haben wir einen Durchschnitt von 66 %, im Bund haben wir einen Durchschnitt von 82,5 %. Bei den über 60-Jährigen haben wir einen Durchschnitt von 82,1 % und der Bund einen Durchschnitt von 88,3 %. Deshalb wird jetzt ein Brief, der vom Ministerpräsidenten und von mir unterzeichnet worden ist, an die über 60-Jährigen geschickt, weil das die Gruppe ist, die uns besonders viele Sorgen macht. Wir haben noch einmal die Bitte geäußert, sich doch dem Impfen zu öffnen und zum Impfen zu gehen. Die Impfquote in den stationären bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen liegt so, dass wir bei den Bewohnerinnen und Bewohnern 84,2 % erreicht haben. Davon sind 56,7 % geboostert. Bei den Pflegekräften haben wir eine Quote von 66,1 %, und davon sind 58 % geboostert. Auch dort haben wir, wie man so schön sagt, noch Luft nach oben, weil das genau die Menschen sind, die geschützt werden müssen. Zu den Impfstrukturen: Auch dazu würde ich noch ein Wort sagen, weil wir uns in den nächsten 14 Tagen im Kabinett und sicher auch mit Ihnen als Abgeordnete damit befassen werden, wie wir weitermachen wollen. Wir haben zurzeit 60 staatliche und rund 20 kommunale Impfstellen. Auch hier noch einmal ein ganz großes Dankeschön an die Kommunen, die sich auf den Weg gemacht und die Möglichkeit, die wir ihnen als Land geschaffen haben, nämlich eigene Impfstationen aufzubauen, genutzt haben. Das war eine große Anstrengung. Das haben auch die Kommunen bemerkt, und deshalb freue ich mich, dass sie diese zusätzliche Aufgabe – das ist keine Aufgabe aus dem Regelsystem – übernommen haben. Wir haben immerhin 2 400 Arztpraxen, die mit impfen. Auch hierfür ein ganz großes Dankeschön an unsere Arztpraxen. Wir wissen, dass gerade jetzt im Frühjahr auch andere akute Erkrankungen eine Rolle spielen und das Impfen, das wir durchführen, immer zusätzlich gemacht wird. Das ist keine Selbstverständlichkeit, weil das manchmal ein wenig abgetan wird. (Beifall bei der CDU) Wir haben auch über 40 Krankenhäuser, die mit geimpft haben. Die haben in ihren Einrichtungen extra Impfstationen geschaffen, um sowohl für das Kinder- als auch für das Erwachsenenimpfen Angebote zu machen. Auch da habe ich viele Ärztinnen und Ärzte, viel medizinisches und Hilfspersonal kennengelernt, das sich sehr engagiert an diesen Stellen beteiligt und vor allen Dingen sehr stark in die Aufklärung geht. Das heißt, dass ich dort sehr viele Fragen stellen kann. Wir haben bei den nicht Geimpften drei große Gruppen, die immer wieder Fragen stellen. Die eine Gruppe sind diejenigen, die mit dem Impfstoff Probleme haben, die dem Impfstoff mRNA nicht vertrauen, die Sorgen haben, die sagen, der ist noch neu auf dem Markt – obwohl wir alle wissen, das stimmt nicht. Aber diese Aufklärung ist sehr wichtig. Die zweite Gruppe sind diejenigen, die viele Vorerkrankungen haben. Sie haben oft das Gefühl, dass sie sich nicht impfen lassen dürfen. Manchmal ist es auch ein Arzt, der ihnen sagt: Lassen Sie sich lieber nicht impfen. Da hilft es – gerade, wenn ich erkrankt bin, tue ich das oft –, dass ich mir eine Zweitmeinung einhole. Diese unabhängige Impfberatung ist außerordentlich wichtig und wird mittlerweile wirklich in sehr vielen Bereichen angenommen. Mir hat eine Impfberatung, die ich mir in Leipzig angeschaut habe, gesagt, dass zwischen 80 und 90 % derer, die in der Beratung waren, dann auch zum Impfen gehen. Deshalb ist die Impfberatung aus meiner Sicht ein sehr wichtiges Angebot, und dafür mein herzliches Dankeschön. Das ist auch zusätzlich geschaffen worden. Im Februar werden wir das Sonntagsimpfen an fünf staatlichen Impfstellen anbieten. Wir wollen das versuchen. Auch dafür soll es ein zusätzliches Angebot geben, damit niemand sagen kann, er wäre sonntags gegangen, da war geschlossen. Auch das werden wir tun. Das Kinderimpfen haben wir ausgeweitet. Wir haben mehr Angebote, und wir haben auch Unterstützung durch die Kultur erfahren. Auch da bitte ich, dass man das besonders würdigt. Ich habe einen Clown, der als Erstes in Dresden das Kinderimpfen mit wirklich niedlichen Einlagen begleitet hat. Als er das gemacht hat, hat er hinterher so was von üblen Beschimpfungen, so was von Drohungen bekommen, dass er völlig konsterniert und eingeschüchtert gewesen ist. Das darf nicht sein! Deshalb von dieser Stelle einen herzlichen Gruß und ein herzliches Dankeschön an alle Kulturschaffenden, die uns helfen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Novavax: Novavax soll in der 8. Kalenderwoche kommen. Wir haben vorgesehen, dass wir diese Lieferung von Novavax, von der ich heute leider immer noch nicht ganz genau sagen kann, wie viel es tatsächlich für Sachsen geben wird, zunächst für die Beschäftigten, die von der Impfpflicht betroffen sind, einsetzen wollen. Das heißt, diejenigen, die sagen: „mRNA-Impfstoffe wollte ich nicht, aber Novavax würde ich nehmen“, sollen ein besonders Angebot mit Novavax bekommen. Das werden wir vom 25. bis zum 28. Februar durchführen. Das wird eine eigene Impfkampagne für Novavax sein, von der wir hoffen, dass diejenigen, die darauf gewartet haben, dieses Angebot annehmen. Andere Bundesländer haben signalisiert, dass es dort, wo Bestellungen eingegangen sind, durchaus eine relativ gute, große Nachfrage gibt. Wir hoffen, dass wir diesen Impfstoff einsetzen können. Sollte er später kommen, werden wir unsere Impftage entsprechend anpassen. Auch zu STIKO und SIKO würde ich gern einmal ein Wort sagen, insbesondere zu den laufenden Stellungnahmeverfahren der STIKO. Sie hat noch keine abschließende Empfehlung, aber immerhin eine Empfehlung für die vierte Impfung gegeben haben, und zwar für die vulnerablen Gruppen, das heißt, für die über 70-Jährigen mit einer Immunschwäche in den Pflegeeinrichtungen oder für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Unsere SIKO empfiehlt die Impfung bereits für alle über 70-Jährigen, und wir haben mit der SIKO – das darf ich ganz ehrlich sagen –, mit der Sächsischen Impfkommission, sehr gute Erfahrungen gemacht. Auch die machen das alles zusätzlich und ehrenamtlich, und deshalb auch an die SIKO an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Ein großes Thema dieser Tage ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wir haben hier die Umsetzung eines Bundesgesetzes zu vollziehen, aber ich würde an dieser Stelle gern noch einmal das Entstehen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erwähnen. Am 10. November haben die Ministerpräsidenten einen gemeinsamen Beschluss gefasst, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht einzuführen. Warum haben wurde das gemacht? Wer auf den November 2021 schaut, weiß, dass gerade wir in Sachsen eine der höchsten Wellen hatten, die es bei Corona je gegeben hat, und nicht nur die Welle der Infizierten, sondern – und das muss man immer wieder erwähnen, weil es gern vergessen wird – dass wir in Sachsen die meisten an Corona verstorbenen Menschen haben: Über 14 000 Menschen verstarben in Sachsen an Corona. Das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Dieses Bundesgesetz wurde erlassen, um die Menschen vor schweren Erkrankungen und vor dem Versterben zu schützen. Ich will das an dieser Stelle noch einmal erwähnen, damit es nicht in der Diskussion, was gut oder schlecht ist, untergeht. Wir haben zurzeit eine Abstimmung mit der kommunalen Ebene und weiteren Partnern vorgenommen: Wie ist die Situation in Sachsen? In Sachsen ist dieses Bundesgesetz von den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Gesundheitsämtern, umzusetzen. Wir als Land wollen unsere Landkreise und kreisfreien Städte dabei unterstützen. Das heißt, wir wollen Regelungen treffen, dieses Gesetz relativ einheitlich umzusetzen. Wir haben festgelegt, welche Einrichtungen und welche Personengruppen das betrifft. Wir haben des Weiteren die Fristen und Verfahren benannt und gesagt, wie die Meldung durch die Gesundheitsämter erfolgen kann. Schließlich haben wir auch gesagt, was anschließend mit der Rückmeldepflicht passiert, mit der Maßgabe, dass die Versorgungssicherheit oberste Priorität hat. Das steht in unseren Vorschlägen. Warum warten wir jetzt? Weil sich die Ministerpräsidentenkonferenz nächste Woche noch einmal mit dem Thema befassen will, und wir werden sehen, was diese Ministerpräsidentenkonferenz ausmacht und ob es dort noch die eine oder andere Anpassung geben kann oder ob es eine Veränderung gibt. Warum sage ich das? Weil die Durchführung des Gesetzes Sache der Landkreise und kreisfreien Städte ist. Wir unterstützen sie und wollen nicht, dass wir, wenn wir am Freitag eine Maßgabe verabschieden, diese in der nächsten Woche eventuell wieder verändern müssen. Also: Wir haben nichts gestoppt, sondern wir warten ab, was diese Konferenz ausmacht, damit wir dann daran arbeiten können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank an Frau Staatsministerin Köpping. – Jetzt ergreift für die Staatsregierung Herr Staatsminister Schenk das Wort. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Petra Köpping hat gerade eindrücklich die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitsbereich geschildert. Ich glaube, es ist uns allen klargeworden, dass wir angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen in den nächsten Monaten noch mit den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen haben. Dabei geht es aber nicht nur um die medizinische Versorgung, sondern auch um Fragen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Nicht zuletzt geht es auch um die Herausforderungen für unsere Demokratie in einer modernen Mediengesellschaft, worauf ich im weiteren Verlauf noch eingehen möchte. Wir gehen jetzt, meine Damen und Herren, in das dritte Jahr der Pandemie. In Sachsen sind wir besonders von der Wucht dieser Pandemie getroffen worden. Kaum eine andere Region in Deutschland, in Europa oder auf der Welt war so davon betroffen. Besonders deutlich wurde dies am Ende des letzten Jahres. Als wir im November dem Rat unserer sächsischen Wissenschaftler und Mediziner gefolgt sind und harte Einschränkungen veranlasst haben, gab es zunächst viel Kritik. Das ist nachvollziehbar, wenn man sieht, welche Einschnitte für viele von uns damit teilweise bis heute verbunden sind. Wir können aber heute auch festhalten: Der Wellenbrecher war erfolgreich. Das war möglich, weil die meisten Sachsen die Gefahr ernst genommen, sich zurückgenommen, ihre Kontakte reduziert und Schutzmaßnahmen umgesetzt haben. Berechnungen der Universität Leipzig von Prof. Löffler sagen, dass auf diese Weise rund 2 000 Menschenleben gerettet werden konnten. Mein großer Dank gilt allen, die dazu beigetragen haben, ganz besonders den Ärztinnen und Ärzten, den Pflegerinnen und Pflegern, die mit einer enormen Kraftanstrengung und einer unglaublichen Aufopferung jeden einzelnen Patienten betreut und durch ihren enormen Einsatz einen Kollaps der Versorgung vermieden haben. Gemeinsam haben wir diese kritische Phase mit der gefährlichen Deltavariante überstanden. Und mehr noch: Der Wellenbrecher war, um es mit den Worten von Prof. Albrecht von der Uni in Dresden zu sagen, ein guter Block gegen die Entstehung der Omikron-Welle. Auch wenn wir in diesen Tagen über konkrete Öffnungsperspektiven sprechen, so dürfen wir nicht vergessen: Corona ist noch nicht vorbei. Es wäre fahrlässig, jetzt voreilig zur Normalität zurückzukehren. Noch immer stecken sich jeden Tag Tausende Menschen mit dem Virus auch bei uns im Freistaat an. Noch immer werden Hunderte in unseren sächsischen Krankenhäusern behandelt. Noch immer sterben jeden Tag Menschen an diesem Virus. Wer zudem die Höchststände schwerer Krankheitsfälle in Israel verfolgt, der weiß, dass Omikron nicht zu unterschätzen ist. Auch in den USA sind die Hospitalisierungswerte auf dem Höchststand. Wir dürfen unsere gute Ausgangsposition, die wir uns mit den Einschränkungen der letzten Monate erarbeitet haben, jetzt nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Deshalb gilt weiter das Motto: Abstand halten, Maske tragen, vorsichtig sein. Der beste Schutz vor einem schweren Verlauf ist und bleibt die Impfung. Werben wir weiter dafür, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen und auch die Auffrischungsimpfung nicht vergessen. Dazu gibt es viele Angebote im ganzen Land. Damit wir uns nicht missverstehen: Natürlich erhalten auch weiterhin alle Menschen, ob geimpft oder nicht, die bestmögliche medizinische Versorgung. Ich halte nichts davon, hierbei zu unterscheiden. Unser Gesundheitssystem steht allen offen; anders wäre es auch nicht mit unserem humanistischen Menschenbild zu vereinbaren. Aber klar ist auch: Es gibt eine Verantwortung jedes Einzelnen, nicht nur gegenüber seinem eigenen Körper, sondern auch gegenüber seinen Mitmenschen. Wer mutwillig das Risiko einer schweren Corona-Erkrankung in Kauf nimmt, obwohl es mit der Impfung einen sicheren und wirksamen Schutz gibt, der trägt eine Mitschuld an jeder Operation, die wegen der viele Corona-Patienten derzeit verschoben werden muss. Wie schaffen wir es also, die Impfquoten zu erhöhen und zugleich maßvolle Lockerungen umzusetzen? Mit der neuen Verordnung haben wir einen Beitrag zur bundesweiten Harmonisierung der Corona-Regeln geleistet. Damit sind einige Erleichterungen verbunden, etwa für die Gastronomie, den Sport oder die Kultur. Das mag dem einen oder anderen nicht weit genug gehen. Ich verstehe auch das Drängen der Betroffenen. Aber lieber einen Schritt nach dem anderen als zwei vor und einen zurück. Mancher Freedom-Day wurde zu voreilig ausgerufen. Klar ist: Wir alle wollen wieder möglichst unbeschwert leben. Das geht nicht von heute auf morgen, sondern nur in einem geordneten Verfahren. Wer eine Gefahr abwehren will, muss sie richtig einschätzen. Dafür braucht es verlässliche Informationen. Die Staatsregierung stimmt sich daher eng mit unseren sächsischen Wissenschaftlern und Medizinern ab, und dies sehr transparent. Der Expertenrat der Bundesregierung hat darauf hingewiesen, welche Bedeutung neben einer fundierten Wissensbasis auch eine geeignete Kommunikation hat, um in der Bevölkerung Akzeptanz für die Maßnahmen zu schaffen. Die Expertinnen und Experten beklagen jedoch einen Mangel an Übereinstimmung von verfügbaren Informationen, ihrer Bewertung und den daraus resultierenden Empfehlungen. Dies trage zur Verunsicherung der Bevölkerung bei und biete eine Angriffsfläche für Falsch- und Desinformationen. Sicher ist eine gewisse Meinungsvielfalt in einer Demokratie, also auch die unterschiedliche Bewertung von Fakten, nicht zu beklagen. Wir, die Politikerinnen und Politiker, müssen uns jedoch selbstkritisch eingestehen, dass wir in dieser Pandemie den Anforderungen einer stringenten Kommunikation auch nicht immer ausreichend gerecht geworden sind und dass wir Fehler gemacht haben. Es gibt aber auch positive Entwicklungen, die sich in dieser Zeit etabliert haben. Ich denke zum Beispiel daran, dass sich die Staatsregierung und die Fraktionen nicht nur in internen Sitzungen mit Expertinnen und Experten beraten, sondern dass dieser Prozess transparent in digitalen Formaten wie Facebook live für jedermann nachvollziehbar eingestellt worden ist. Das ermöglicht uns, Expertinnen und Experten aus anderen Ländern kurzfristig dazuzuschalten, um an deren Erfahrungswissen teilzuhaben. Zugleich erlaube ich mir als der für Medien zuständige Minister, darauf hinzuweisen, dass in dieser Pandemie auch unsere Medien bei der Vermittlung von Wissen eine besondere Rolle spielen. In Zeiten von Falschnachrichten und Desinformationskampagnen wird es für die Bürgerinnen und Bürger immer schwerer, die Spreu vom Weizen zu trennen. Auf welche Quelle kann man sich verlassen? Wenn täglich Hunderttausende Menschen in TelegramGruppen oder über andere Kanäle verunsichert, aufgehetzt und belogen werden, macht das etwas mit einem. Die Verantwortung dafür liegt in erster Linie bei den geistigen Brandstiftern, die mittlerweile zu oft in unseren Parlamenten sitzen. (Lachen bei der AfD – Zuruf von der CDU: Getroffene Hunde bellen! – Zuruf von der AfD: Wir bellen nicht, wir lachen!) Die Verantwortung liegt ebenso bei den Plattformbetreibern, die sich zu gerne einen schlanken Fuß machen und deshalb stärker reguliert werden müssen. Der Freistaat Sachsen wird eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen mit dem Ziel, Messengerdienste wie Telegram dem Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu unterstellen. Wir wollen zudem dafür sorgen, dass eine schnelle und effiziente Strafverfolgung auch dann möglich ist, wenn die Betreiber ihren Sitz außerhalb der EU haben, strafbare Inhalte wie zum Beispiel Mordaufrufe nicht blockieren oder löschen und sich der Zusammenarbeit mit den Behörden verweigern. Die Verantwortung liegt aber auch bei jedem einzelnen Bürger, der auf Desinformationskampagnen hereinfällt. Die Information der Menschen ist nicht nur eine Bringschuld von Politik und Medien. Es gibt in unserer Demokratie auch für die Bürgerinnen und Bürger eine Holschuld, seriöse Quellen für ihre Meinungsbildung zu nutzen. (Zuruf von der AfD: Das ist ja gut!) Dabei ist das Angebot erstklassiger Medien so vielfältig wie noch nie. Ob im Fernsehen, in Zeitungen, im Radio oder im Netz – wer vernünftige Informationsquellen sucht, der findet sie auch. In Zeiten wie diesen bewährt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Auch guter Lokaljournalismus leistet einen wertvollen Beitrag, indem das globale Pandemie-Geschehen am Erleben vor Ort widergespiegelt wird. Dabei ist die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten während Corona schwerer geworden. Ich denke dabei nicht nur an die coronabedingten Einschränkungen wie Homeoffice etc. Leider wurden sie auch immer wieder Opfer von Gewalt. Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst des Freistaates erfasste im vergangenen Jahr insgesamt 27 Straftaten gegen Journalistinnen und Journalisten, darunter sogar sieben Körperverletzungen. Insbesondere bei Demonstrationen kam es immer wieder zu solchen Vorfällen. Wenn es darum geht, die richtigen Lehren aus dieser Pandemie zu ziehen, müssen wir nicht nur über unser Gesundheitssystem, Verwaltungsabläufe und Digitalisierung sprechen, sondern auch über die Vermittlung von Wissen: Wie können wir Meinungspluralismus in einer vielfältigen Medienlandschaft erhalten und zugleich journalistische Standards sichern? Nur ein Beispiel: Der Deutsche Bundestag muss endlich dafür sorgen, dass die Zustellung von Zeitungen angemessen gefördert wird, sonst wird nicht zuletzt durch die Erhöhung des Mindestlohns die Versorgung im ländlichen Raum wegbrechen. Wie schaffen wir es als Gesellschaft, Desinformationskampagnen schon im Keim zu ersticken? Wie können wir in Politik und Verwaltung noch besser kommunizieren und die Menschen im Alltag erreichen? Über all das müssen wir sprechen, um auf künftige Krisen besser reagieren zu können, unsere Demokratie zu stärken und unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Mit den Ausführungen von Herrn Staatsminister Schenk ist der Bericht der Staatsregierung jetzt abgeschlossen. Wir kommen zur Aussprache. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 20 Minuten, AfD 17 Minuten, DIE LINKE 11 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 10 Minuten, SPD 8 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose Abgeordnete; dort besteht aber kein Redebedarf. Wir beginnen jetzt mit der AfD-Fraktion. Das Wort erhält Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Corona-Politik der sächsischen Regierung ist inzwischen zu einer Gefahr für unsere Gesellschaft geworden. Den unübersehbaren Schäden in der Wirtschaft, an der Gesundheit der Menschen, an der Bildung und an den Zukunftschancen unserer Kinder steht inzwischen kein quantifizierbarer Nutzen mehr gegenüber. Doch das scheint Ihnen, Frau Köpping, und Ihren Kollegen noch nicht genug Schaden zu sein. Entgegen jeglicher wissenschaftlicher Evidenz wollen Sie die Menschen mit materiellem und psychischem Druck an die Corona-Spritze zwingen. Kritiker Ihrer Corona-Politik werden von Ihnen inzwischen zu Staatsfeinden erklärt und vom Inlandsgeheimdienst observiert. Mit dieser Art, von oben herab zu regieren, untergraben Sie die Fundamente unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. (Beifall bei der AfD) Sie zerstören das Vertrauen in Politik, Sie zerstören den Glauben an die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie. Das muss endlich beendet werden! (Beifall bei der AfD) Frau Köpping, ich habe gesagt, dass Ihre Corona-Politik inzwischen keinen quantifizierbaren Nutzen mehr vorweisen kann. Diese Aussage möchte ich nicht unbegründet lassen. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Ich nenne dafür vier Beispiele. Erstens. Die Corona-Impfung sollte der ultimative Schutz sein, hatten Sie versprochen, ein 95-prozentiger Schutz vor Infektionen. Wenn jeder ein Impfangebot hab, würden alle Corona-Maßnahmen beendet. (Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD, und der Staatsministerin Petra Köpping) Über diesen Nutzen spricht heute kaum noch jemand. Die Impfung schützt nicht wirklich vor Infektionen. Das Versprechen der Rücknahme aller Maßnahmen wurde gebrochen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Zweitens. Dann hieß es, mit der Corona-Spritze schützte man andere, die Alten, die Schwachen. Man müsse solidarisch sein, hieß es. Auch diesen Nutzen gibt es so gut wie nicht. Die Schutzwirkung lässt schnell nach. Auch Geimpfte geben das Coronavirus weiter. Auch in vollständig durchgeimpften Pflegeeinrichtungen erkranken Menschen an Corona. Die Corona-Impfung bietet keinen zuverlässigen Fremdschutz. (Zurufe des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU, und der Staatsministerin Petra Köpping) Drittens. Dann hieß es, wir müssten all die Schäden an Wirtschaft, Gesundheit und Bildung in Kauf nehmen, weil sonst die Krankenhäuser überlaufen würden. Die Wahrheit ist, dass CDU und SPD seit Jahren Krankenhäuser schließen und Kapazitäten abbauen. Selbst in der Corona-Zeit wurden Tausende Intensivbetten abgebaut, auch hier in Sachsen, Frau Köpping. (Zuruf von der CDU: Das ist falsch! – Zuruf von der AfD) Trotz dieser unverantwortlichen Kaputtsparpolitik war die Intensivmedizin in den letzten zwei Jahren nie an der Überlastungsgrenze. (Zurufe von der CDU und des Abg. Dirk Panter, SPD) Viertens. Ihre Lockdown-Politik – 3G, 2G für Hotels, Restaurants und Geschäfte, für Theater, Kinos und Clubs – hat nur mikroskopische Auswirkungen auf die Gesamtsterblichkeit unserer Gesellschaft: 0,2 % Unterschied zu Ländern ohne Lockdowns. Das teilt uns ganz aktuell eine Studie der Johns Hopkins Universität mit. Für Schulschließungen verschwindet dieser positive Effekt im statistischen Rauschen: 0,1 % Unterschied zu Ländern ohne Lockdowns. (Staatsministerin Petra Köpping: Wir haben keinen Lockdown!) Diese Erkenntnisse sind übrigens nicht neu. Bereits im Jahr 2020 hatten Wissenschaftler der Universität München den fehlenden Nutzen von Lockdowns ermittelt. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Es sind aber nicht nur die statistischen Fakten, die zur Ablehnung Ihrer Lockdown- und Impfpflichtpolitik führen. Das lauthals verkündete Versprechen, dass es in Deutschland keine Impfpflicht geben würde, wurde gebrochen. Es war schlicht und einfach eine Lüge. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Und nun zwingen Sie die Menschen – Sie wollen es ja immer noch –, sich mit einem Impfstoff spritzen zu lassen, der wenig wirksam ist, weil veraltet. Die angeblich hochmodernen Impfstoffe von Pfizer und Moderna zielen immer noch auf die Ursprungsvariante des Coronavirus, die gar nicht mehr verbreitet ist, und dies mit einem Impfstoff, der deutlich mehr schwere Nebenwirkungen und Todesfälle verursacht als jede andere Impfung der letzten Jahrzehnte, (Oh-Rufe von der SPD) mit einem Impfstoff, für dessen Schäden die Hersteller auch nach zwei Jahren Massenerprobung immer noch nicht haften. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Das ist doch Wahnsinn! Haben Sie denn überhaupt keinen Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit – Artikel 2 des Grundgesetzes? (Zuruf von der AfD: Genau! – Beifall bei der AfD) Wer steht denn hier mit dem Grundgesetz auf Kriegsfuß, Frau Köpping? Eine durchgestandene Infektion mit dem Coronavirus schützt mindestens so gut und so lange vor einer Neuinfektion wie die Impfung. (Zurufe des Abg. Andreas Nowak, CDU, und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Und trotzdem verkürzt Deutschland den sogenannten Genesenenstatus im Unterschied zu anderen EU-Ländern willkürlich von sechs auf drei Monate. (Zuruf von der AfD) Dafür gibt es keine wissenschaftlich tragfähige Begründung. Diese Maßnahme dient einzig und allein der Erpressung von Menschen, die Ihrer Corona-Impfung skeptisch gegenüberstehen. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Diese hässliche Botschaft versteht jeder. (Beifall bei der AfD) Das Gleiche gilt für das Versammlungsrecht. Obwohl Sachsen die niedrigste Hospitalisierungsrate im Bundesvergleich hatte, wurden hier die härtesten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit verfügt: Maximal zehn Personen durften sich im Freien versammeln, wenn sie Masken trugen und 1,5 Meter Abstand hielten. (Staatsministerin Petra Köpping: Schon längst nicht mehr!) Auch diese hässliche Botschaft hat jeder verstanden: Kritik am Regierungshandeln, Demonstrationen sind nicht erwünscht. Wer es trotzdem tut, wird per Verordnung zum Straftäter erklärt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Er wird von Politikern als Corona-Leugner, als Schwurbler, als Reichsbürger, als Rechtsextremist beschimpft. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, die gibt es nicht!) Der Verfassungsschutz hat nun für Corona-Demonstranten eine neue Extremismuskategorie erfunden: die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates – der Demonstrant als Staatsfeind. Das erinnert doch nun sehr stark an die Zeit vor 30 Jahren, als Sie, Frau Köpping, Ihre ersten politischen Schritte in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands machten. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Sie sollten es besser wissen, Sie sollten gelernt haben: (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Demonstrationen gegen massive politische Fehler kann man nicht dauerhaft unterdrücken. Man kann Fehler eingestehen, man kann sie korrigieren, oder man kann zurücktreten, Frau Köpping. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die aktuell größte Bedrohung für unser Gesundheitssystem ist gleichzeitig der Hauptgrund, der derzeit Hunderttausende Menschen in Deutschland auf die Straßen treibt: Es ist die geplante Impfpflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Diese Impfpflicht ist in Gesetzesform gegossene freiheitsfeindliche, menschenfeindliche, abgehobene Politik. (Oh-Ruf der Staatsministerin Petra Köpping) Die Pflegekräfte und Ärzte, die Sie im vergangenen Winter noch gnädig als Corona-Helden bezeichnet hatten, sollen nun mit einem herrschaftlichen Fußtritt ins berufliche Abseits befördert werden. Das nenne ich schäbig. (Beifall bei der AfD) Dieses medizinische Personal versteht mehr von Medikamentennebenwirkungen, von Herzmuskelentzündungen, von Thrombosen, von Schlaganfällen, als Sie hier jemals verstehen werden. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN) Wenn diese Fachleute sich nicht mit einem wenig wirksamen Impfstoff immunisieren wollen, mit einem Impfstoff, für den nicht einmal die Hersteller haften, dann ist das zu akzeptieren. (Beifall bei der AfD) In einem offenen Brief haben jetzt 1 300 sächsische Krankenpfleger und Ärzte angekündigt, dass sie kündigen werden, wenn diese Impfpflicht kommt. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Es sollten 300 000 werden?) Was das für die Gesundheitsversorgung in Sachsen bedeuten würde, schwant inzwischen den Landräten, den Bürgermeistern und seit gestern wohl auch der Sächsischen Staatsregierung: Unserem Gesundheitssystem droht zum ersten Mal in der Coronakrise wirklich der Kollaps, und das nicht, weil die Impfung kaum hilft, und nicht, weil die Intensivbetten mit Corona-Patienten überfüllt sind, sondern weil Gesundheitspolitiker wie Sie, Frau Köpping, mit dem Kopf durch die Wand wollen. (Beifall bei der AfD) Auch heute noch wären Sie bereit, Tausende Krankenhausund Pflegedienstmitarbeiter vor die Tür zu setzen, wenn Sie nicht Angst vor der schlichten Unumsetzbarkeit hätten. (Staatsministerin Petra Köpping: Haben Sie mal zugehört?) Die ganze Absurdität Ihrer Holzhammerpolitik wird klar, wenn man sich anschaut, wie andere europäische Länder mit der durch die Omikron-Variante entspannten Situation umgehen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Länder wie Dänemark, England, Spanien, Norwegen beenden Lockdowns, Maskenpflicht, Impfnachweispflicht. (Staatsministerin Petra Köpping: … weil sie geimpft sind!) Viele Länder stufen Corona inzwischen als eine mit der Grippe vergleichbare Infektionskrankheit ein. Diesen Weg muss auch Deutschland gehen. Wir Abgeordneten müssen unseren Beitrag dazu leisten. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Die AfD beantragt heute, die Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene endgültig zu beerdigen. Wir wollen kein Aussetzen, und wir wollen kein Verschieben. Diese Impfpflicht muss ein für alle Mal abgeschafft werden. (Beifall bei der AfD) Die AfD möchte über diesen Antrag namentlich abstimmen lassen. Jeder Abgeordnete dieses Hauses soll persönlich die Verantwortung dafür übernehmen, ob unser Land endlich zur Normalität zurückkehrt, so wie unsere Nachbarländer, oder ob Tausende Ärzte, Krankenpfleger und Altenpfleger in die Arbeitslosigkeit getrieben werden, sobald die Politik das für umsetzbar hält. (Sabine Friedel, SPD: Antrag? – Zurufe von der AfD und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich bedanke mich an dieser Stelle im Namen meiner gesamten Fraktion ausdrücklich bei den vielen Tausend standhaften sächsischen Spaziergängern, die mit Kind und Kegel bei Wind und Wetter und Woche für Woche ihr Recht auf demokratische Mitbestimmung wahrnehmen (Beifall bei der AfD) und gegen Grundrechtseinschränkungen und gegen die Spaltung der Gesellschaft demonstrieren. Diese Spaziergänger zeigen deutschlandweit, dass wir kein Land von obrigkeitshörigen Untertanen sein wollen, sondern ein Land freier Bürger. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Richtig) Sehr geehrte Kollegen Volksvertreter hier im Landtag und Sie, sehr geehrte Mitglieder der Staatsregierung, fordere ich auf: Hören Sie auf, den Menschen ihre Freiheit, die Sie ohne sachliche Grundlage beschnitten haben, in kleinen, gnadenvollen Schritten zurückzugeben! Beenden Sie endlich und ein für alle Mal Ihre spalterische und inhumane Corona-Politik. (Beifall bei der AfD – Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade Herrn Kollegen Urban für die AfD-Fraktion. Jetzt sehe ich am Mikrofon eine Wortmeldung. Bitte, Herr Kollege Richter.

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Frank Richter SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Urban, ich sehe mich genötigt, hier – –

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Frank Richter SPD

Ich sehe mich genötigt, Herr Urban, hier ganz deutlich Ihre Anwürfe gegen Frau Köpping zurückzuweisen. Erstens finde ich es unerträglich, dass Sie nicht in der Lage sind, zu unterscheiden: Das, was vor 30 Jahren in einer Diktatur stattgefunden hat, und das, was jetzt hier verantwortlich von einer frei gewählten Abgeordneten und einer Ministerin getan werden muss. Dies zu unterscheiden, sollten auch Sie in der Lage sein. Zweitens sollten Sie in der Lage sein zu wissen, wie man eine Demonstration anmeldet, wie man sich namentlich erkenntlich macht. Es ist nicht nötig, dass Sie bei Spaziergängern mitgehen wie am vergangenen Montag in Großenhain. Es wäre möglich – Sie könnten das, dazu sind Sie in der Lage –, sich erkennbar zu machen und eine Demonstration anzumelden, auch Ordner aufzustellen, wie alle anderen regulären Demonstrationen das machen. Das ist Ihre Aufgabe und Ihre Pflicht, und ich weise noch einmal die Kritik an Frau Köpping speziell zurück. (Beifall bei der SPD – Gelächter bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Kollegen Richter, und jetzt erfolgt die Reaktion darauf von Kollegen Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Richter, Sie haben es durch das Lachen gehört. Sie merken selbst, dass Ihre Argumentation nicht aufgeht. Selbstverständlich wissen wir, dass die DDR eine Diktatur war und dass wir heute in einer Demokratie leben, in der die Abgeordneten und auch die Minister frei gewählt werden. Das stellt auch niemand infrage, aber trotzdem sehen ja viele Menschen die Parallelen. Die Menschen sehen, wie ihnen die Freiheit genommen wird, die Menschen sehen, wie die Regierung ihnen bestimmte Dinge verbietet, und sie sehen, wie Demonstrationen stigmatisiert und kriminalisiert werden. Das sind Parallelen. (Beifall bei der AfD) Selbstverständlich schauen wir auf die Menschen. Ich habe Frau Köpping angesprochen, weil sie Teil dieses Systems war. Dass das heute anders ist, mag sein; aber gerade weil die Parallelen vorhanden sind, weil sie es besser wissen müsste, sie hat es ja miterlebt, deshalb spreche ich sie an. Es ist ehrenwert von Ihnen, dass Sie Ihre Parteikollegin verteidigen; aber die Parallelen, die Sie verneinen, sieht im Land fast jeder. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir fahren in der Aussprache fort. Jetzt kommt die CDU-Fraktion zu Wort, und das Wort ergreift Kollege Dierks.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sie schaffen es tatsächlich immer wieder, Herr Urban, sich Monat für Monat tiefer in die politische Kloake zu begeben. (Oh-Rufe von der AfD) Es ist weithin erschreckend, mit welcher Maßlosigkeit, Geschmacklosigkeit und Ignoranz von evident sichtbaren Fakten Sie hier Monat für Monat auftreten. Es beginnt damit, dass Sie in jeder Sitzung die Unverfrorenheit besitzen, die Mitglieder der Staatsregierung in einer Art und Weise anzugreifen, auf einem unterirdischen menschlichen Niveau anzugreifen, das doch augenfällig zu der Respektlosigkeit und zum Sittenverfall in unserer Gesellschaft beiträgt. Sie stacheln die Menschen dazu auf, am Ende des Tages das zu tun, was wir immer mehr erleben, (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) dass bei Telegram zu Mord an Politikern aufgerufen wird, dass Demonstrationen vor den Privathäusern von Politikern stattfinden, dass sich Menschen konspirativ im Wald verabreden, um darüber zu sprechen, auf welche Art und Weise man Spitzenpolitiker am Ende des Tages vom Leben zum Tode bringen kann. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ihre dümmlichen Zwischenrufe, Ihr geistloses Gelache richtet Sie in einer Art und Weise selbst, dass Sie eigentlich alle vor Scham den Raum verlassen sollten, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Ich will nur einmal auf eines hinweisen: Sie sind die Partei, die im Sächsischen Landtag, die aber auch in der politischen Debatte im Freistaat Sachsen so häufig das Wort Patriotismus bemüht. Meinem Verständnis nach ist Patriotismus, dass man die unmittelbaren egoistischen Einzelinteressen dem Wohl der Gesellschaft und der Gesamtheit unterordnet. Ihrem Verständnis nach ist Patriotismus offenbar daran zu messen, wer die größte Flagge mit sich herumträgt. Das ist Ihr infantiles Verständnis von gesellschaftlichem Zusammenhalt. Impfen ist eine patriotische Pflicht! Impfen ist gelebter gesellschaftlicher Zusammenhalt! (Zurufe von der AfD) Schreiben Sie sich das ein für alle Mal hinter die Ohren. Ich möchte jetzt einmal einige Dinge aufgreifen, die Sie von Monat zu Monat immer wieder behaupten. Es ist ja auch schwierig, immer einen neuen Aspekt bzw. einen neuen Dreh in diese Debatte hineinzubringen, damit es nicht jeden Monat dasselbe ist. Schauen Sie sich Folgendes an: Sie sagen ja immer, das Gesundheitswesen wäre zu keinem Zeitpunkt überlastet. Die Maßnahmen hätten keine Wirkung gezeigt. Die Unterschiede zu Ländern, die überhaupt nichts getan haben, seien offensichtlich nicht vorhanden. Ich möchte Ihnen einmal ein paar Zahlen nennen, die, glaube ich, sehr deutlich zeigen, dass das, was Sie hier jedes Mal wiedergeben und mit Fragmenten irgendwelcher Studien versehen, offensichtlich nicht zutreffend ist. Im Freistaat Sachsen sind inzwischen 14 178 Menschen an Corona verstorben. Sachsen verfügt über eine Bevölkerung von etwas über 4 Millionen. Das deutlich größere BadenWürttemberg hat 11 Millionen Einwohner und 13 882 Corona-Tote. Rheinland-Pfalz, ein Bundesland, mit dem wir uns auch in anderen Zusammenhängen mit Blick auf die Zahl der dort lebenden Bürger gern vergleichen, hat 4 800 Corona-Tote zu beklagen. Wenn man das in der öffentlichen Debatte sagt, kommt oft das Argument: Sachsen hat ja auch eine sehr alte Bevölkerung. Das stimmt natürlich, aber wenn wir das Statistische Bundesamt befragen, dann sind die Menschen in Sachsen im Schnitt 46,9 Jahre alt, in Baden Württemberg 43,8 und in Rheinlandpfalz 45. Nun will ich sagen, dass dieser Unterschied sicherlich einen gewissen Effekt hat. Aber dieser Eindruck, dass die Menschen in anderen Bundesländern den Altersdurchschnitt von afrikanischen Entwicklungsländern hätten und sich daraus erklären ließe, dass im Freistaat Sachsen so viele Menschen an Corona gestorben sind, das ist doch augenfälliger Schwachsinn, Herr Urban. Es liegt am Ende des Tages an dem Bewusstsein für die Gefährlichkeit dieses Virus, und es liegt vor allem an der Impfquote. Die Zahlen hat Petra Köpping genannt. Impfen rettet Leben und Impfen rettet auch in dieser Omikron-Welle Leben. Es gibt kein Schwarz-Weiß zwischen „Das Impfen schützt ultimativ vor Ansteckung und schwerer Erkrankung“ oder „Es schützt überhaupt nicht vor Ansteckung und schwerer Erkrankung.“ Wir haben schon in der Delta-Welle gesehen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei geimpfte Personen untereinander anstecken, sehr gering ist. Dieser Effekt ist ehrlicherweise in der Omikron-Welle geringer, aber er ist nicht null. Auch bei Omikron schützt die Impfung noch signifikant vor einer Ansteckung, und sie schützt auch signifikant vor einer Übertragung. In dieser Risikoabwägung – Sie sprechen hier von Zwangsnadel und unwirksamen Impfstoffen und stellen sich dann die Frage, warum es hier so ist, wie es ist – ist doch völlig klar: Impfen schützt Leben und Impfen ist der Ausweg aus dieser Pandemie. Impfen ist der Weg, dafür zu sorgen, dass es eine Grundimmunisierung der Menschen im Freistaat Sachsen und in Deutschland gibt, und Impfen ist auch der Weg, aus diesem Kreislauf ständig neuer Virusvarianten auszubrechen. All das ist wissenschaftlich im Grunde auserzählt. Die Geschichte ist erzählt, sie entwickelt sich natürlich weiter, weil sich wissenschaftliche Erkenntnisse weiterentwickeln, und das ist übrigens das Wesen von Wissenschaft. Wenn Erkenntnisse immer augenfällig auf der Straße liegen würden, wenn Ihr Herangehen an Probleme ausreichen würde, hochkomplexe Zusammenhänge zu erklären, dann könnten wir uns ja hoch bezahlte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an allen möglichen Instituten dieses Landes einfach sparen. Aber weil wir wissen, dass es nicht so ist, braucht es diesen fortlaufenden wissenschaftlichen Prozess, und dieser wissenschaftliche Prozess bewegt sich nicht in einer Auffassung A, die sagt, das bringe alles nichts, und einer Auffassung B, die sagt, das sei des Rätsels Lösung. Alle seriösen Wissenschaftler dieser Welt bewegen sich im Bereich der Forschung zu Covid, der Wirksamkeit von Impfstoffen, dem Verlauf von Krankheiten, im Grunde auf demselben Fundament. Es besteht zu 98 % Konsens darüber, was es zu wissen und was es zu erfahren gibt, und über die restlichen 2 % wird sich gestritten. Sie versuchen hier den Eindruck zu erwecken, dass es einen vitalen Meinungsstreit gebe und dass man das ja so oder so sehen könne, und das stimmt nicht. Wenn Sie den Leuten das erzählen, dann tragen Sie dazu bei, dass diese Pandemie eben nicht endet. Ich weiß, dass Sie daran ein politisches Interesse haben, frei nach dem Motto: Wenn es Deutschland schlecht geht, geht es der AfD gut. – Aber das ist politisch unverantwortlich, unwissenschaftlich und in der Sache völlig unzutreffend, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –

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Norbert Mayer AfD

Legen Sie doch mal eine neue Platte auf!) Ich will Ihnen noch eine Zahl nennen, weil ich finde, auch diese macht es sehr deutlich. – Ich würde eine neue Platte auflegen, wenn Sie mal zuhören, verstehen und entsprechend handeln würden, Herr Kollege. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall bei der SPD) Ich habe das in den Debatten der letzten Monate häufig gesagt: Es ist nicht so, dass ich eine Obsession dafür hätte, auf Ihren Blödsinn zu reagieren. Ich glaube nur einfach, man darf es nicht unwidersprochen lassen. Es ist eben der Mühe wert, das, was Sie hier jedes Mal an Desinformation, an Falschbehauptung, an Hetze und an Hass über uns, über die Staatsregierung und auch über den gesamten Komplex Corona auskippen, nicht unwidersprochen stehen zu lassen. (Beifall den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wenn Sie sich die Zahlen mal anschauen – in Deutschland ist einer von 696 Bürgern an Corona gestorben, im Freistaat Sachsen ist es einer von 286. Diese Zahlen – sie zu ermitteln, ist mit Sicherheit nicht ganz so einfach, sie zu verstehen dafür umso leichter – müssten Ihnen doch im Grunde zeigen, dass wir in Sachsen im Bereich des Impfens den zentralen Unterschied zu vielen anderen Regionen Deutschlands haben. Staatsminister Schenk hat zu Recht auf die Situation in den Krankenhäusern in den Vereinigten Staaten von Amerika hingewiesen. Die Vereinigten Staaten von Amerika – einige Bundesstaaten zumal – ähneln dem Freistaat Sachsen bei der Impfquote eben mehr als viele mittel- und westeuropäische Nachbarländer. Das erklärt den Unterschied in der Sterblichkeit und in der Zahl unterschiedlicher Krankheitsverläufe. Das ist ein augenfälliger Fakt. Ich schaue immer zu Ihnen und stelle fest, da passiert nichts, aber man sieht das doch. Man kann es sehen, wenn man es sehen möchte. Ich glaube, dass die Mehrheit von Ihnen in der Lage wäre, es zu sehen. Es nicht sehen zu wollen ist im Grunde aber noch viel schlimmer, als es nicht sehen zu können, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir immer wieder deutlich machen: Wenn wir mit Blick auf den Sommer aus der Pandemie ausbrechen wollen, braucht es zwei Dinge, nämlich zum einen maßvolle Öffnungen mit Blick auf das Infektionsgeschehen – das hat jetzt mit der neuen CoronaSchutz-Verordnung stattgefunden – und zum anderen alle Anstrengungen, die Impfquote zu erhöhen, vorbereitet zu sein auf den nächsten Herbst. Sie wären doch die Ersten, die wieder sagen würden, die Staatsregierung habe sich nicht vorbereitet. Was ist da passiert? Es gab wieder keine Tests oder dieses und jenes. Es gibt Kollegen von Ihnen, die bei Sitzungen sehr gern hinter diesen possierlichen Plexiglasscheiben Platz nehmen, weil sie nicht einmal bereit sind, sich zu testen. Momentan sitzt da zum Glück niemand, aber die sind dann die Ersten, die sagen, es gebe zu wenig Tests. Ich meine, auch das passt nicht zusammen, auch das ist eine ganz offensichtliche Schere im Kopf; aber ich will da gar nicht ins Detail gehen. Es zeigt augenfällig, wie unheimlich inkonsistent und wie instrumentell Sie mit einer Krise umgehen, die es so in den letzten 30 Jahren, wahrscheinlich sogar in den letzten 75 Jahren in diesem Land nicht gegeben hat. Ich will noch einen eher beispielhaften Aspekt der Diskussionen aufgreifen. Sie sagen immer, das Gesundheitswesen in Deutschland sei zu keinem Zeitpunkt an der Grenze der Belastbarkeit gewesen. Ich bin vor Weihnachten in diverse Kliniken gefahren und habe dort mit dem Personal gesprochen, einerseits um Danke zu sagen für den Dienst, den die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegerinnen und Pfleger in diesen schwierigen Zeiten geleistet haben, aber natürlich auch, um ein Gefühl für die tatsächlichen Situation zu bekommen. Zahlen und Statistiken sind das eine und das persönliche Erleben der Fachkräfte das andere. Im Diakonissenkrankenhaus Dresden – gar nicht weit von hier, da könnten Sie fast einen Spaziergang hin unternehmen – wurde mir gesagt: Es ist schon schwierig, für sich selbst zu akzeptieren und das mit dem Berufsethos bzw. dem eigenen Anspruch zu verbinden, den man an die Arbeit als Krankenschwester, als Pfleger oder eben auch als Ärztin oder Arzt hat, wenn man dieselbe Frau mit derselben Krebserkrankung, für die sie nichts kann und kein individuelles Risikoverhalten vorhanden ist, zum zweiten Mal wegschicken muss, weil die Operation verschoben werden muss, um unmittelbar beatmungspflichtige Corona-Patienten zu versorgen. (Norbert Mayer, AfD: Blanke Demagogie!) Wenn man das hört, und das kann man hören und sehen, weil es findet statt – – – Wissen Sie, Sie können hier irgendwelche auswendig gelernten Fremdwörter wiederholen, das ist vielleicht schön für Sie und Sie lernen dabei auch noch etwas. Aber das ändert doch nichts an der Richtigkeit der Aussage. (Norbert Mayer, AfD: Krebs wird nicht verschoben!) Wenn diese Eingriffe zum zweiten Mal verschoben werden und wenn die Heilungschancen dieser Menschen zum zweiten Mal verringert werden, dann ist es doch im Brennglas – individuell an diesem Schicksal festgemacht – ganz deutlich zu sehen, dass unser Gesundheitswesen zwar nicht über der Grenze der Belastbarkeit war und wir Corona-Patienten nicht mehr behandeln konnten, aber sehr wohl an der Grenze der Belastbarkeit, andere Menschen behandeln zu können. Das Schicksal dieser Leute ist Ihnen vollkommen egal. (Norbert Mayer, AfD: Sie lügen! –

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Dirk Panter SPD

Er hat völlig recht!) Sie wollen im Grunde nichts anderes tun, als diese Krise, diese Situation im Gesundheitswesen in Deutschland zu nutzen, Ihre schäbige Gossenpropaganda zu verbreiten. Das ist ungeheuerlich! (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –

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Dirk Panter SPD

So ist es!) Wir werden natürlich, ich habe es Ihnen schon mehrmals gesagt, es wäre in einer solchen Krise wie wir sie – – (Interne Wortwechsel zwischen Abgeordneten der AfD und der LINKEN) – Sie können sich dann gerne individuell anschreien. Möglicherweise treffen Sie sich auf dem Hof oder auch im Foyer des Sächsischen Landtags. Es wäre Ihre Verantwortung als große Oppositionspartei im Freistaat Sachsen, eine konstruktive Oppositionsarbeit zu betreiben. Natürlich sind wir nicht über jeden Zweifel erhaben und natürlich haben Staatsregierung und regierungstragende Fraktionen in zwei Jahren Pandemie nicht alles richtig gemacht. Wer das von sich behauptet, hat sozusagen das Wesen einer solchen Krise, die auch davon lebt, sich an Problemlagen heranzutasten, sich zu korrigieren, nicht verstanden. Aber, dass sie nichts anderes tun, als auch diese Krise für ihre staatszersetzende Propaganda zu nutzen, (Widerspruch bei der AfD) sich einerseits ohne Wissen Ihres eigenen Fraktionsvorsitzenden von den Freien Sachsen abzugrenzen und gleichzeitig mit ihnen zu marschieren, um vor den Wohnhäusern von Politikern aufzutauchen, das zeigt doch, was Sie für eine Truppe sind: weithin an Haupt und Gliedern rechtsextrem. Herzlichen Dank, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Widerspruch bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten die CDUFraktion, Kollegen Dierks, und jetzt gibt es eine Kurzintervention von Kollegen Urban. Bitte.

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Jörg Urban AfD

Auch das ist fast schon ein Ritual geworden. Jedes Mal zur Debatte über die Corona-Politik der Staatsregierung gießt Herr Dierks hinterher Hass und Hetze aus. Er würde es selbst wahrscheinlich Gülle und Kloake nennen. Er bringt für einen CDU-Politiker das Niveau im Landtag auch echt nach oben. Herr Dierks, ich sage Ihnen: Sie wären ein super SED-Politiker gewesen. (Beifall bei der AfD) Die Art und Weise, wie Sie sich die Fehler Ihrer eigenen Politik zurechtlegen (Lachen bei der AfD) und die Opfer Ihrer Politik zu Zeugen machen, ist ja wirklich unerträglich. Sie tragen hier etwas von Wissenschaft und Zahlen vor. Die Statistik spricht gegen Sie. Und wenn ich sage, dass die Intensivbetten niemals an der Überlastungsgrenze waren, dann ist das keine Behauptung der AfD, es ist das, was die deutsche Gesellschaft für Intensivmedizin sagt. Und ja, wir haben Engpässe gehabt, natürlich auch durch die Corona-Auflagen, die dazu geführt haben, dass normale Operationen verschoben worden sind. Erstens sind es die Auflagen, die Sie erteilt haben. Sie haben den Krankenhäusern die Möglichkeit genommen, mehr Patienten zu behandeln. Zweitens ist dies das Ergebnis von CDU- und SPD-Politik. Seit Jahren schließen Sie Krankenhäuser und bauen Kapazitäten ab. Heute stellen Sie sich hin und beklagen sich, dass nicht genügend Patienten behandelt werden können. (Widerspruch bei den LINKEN) Das ist hochgradig demagogisch. Also, wie gesagt, die SED hätte Sie mit Kusshand genommen, denn solche Leute haben die gebraucht. (Beifall bei der AfD –

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Sabine Friedel SPD

Hören Sie sich selber zu?) Sie können sich natürlich jedes Mal im Parlament auskotzen, wie Sie wollen, Herr Dierks. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Fakten, Herr Urban!) Wir sind inzwischen daran gewöhnt, das halten wir auch aus. Das ist Ihr Niveau, machen Sie weiter so! Die Menschen draußen verstehen das, was Sie machen. Sie verstehen, dass die CDU mehr und mehr eine abgehobene Partei ist, weit weg von den Menschen, eher bereit, die Menschen zu beschimpfen als Kritik an sich selbst zu üben. Das werden Sie bei den Wahlergebnissen in Zukunft auch sehen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU: So ein Quatsch!)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention, und jetzt erfolgt die Reaktion darauf. Bitte, Kollege Dierks.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Kollege Urban, Sie scheinen sich ja sozusagen mit den Qualifikationskriterien von SED-Politikern sehr gut auszukennen bzw. über tiefe Kenntnisse darüber zu verfügen. Was das über Sie aussagt, weiß ich nicht. Das ist mir auch egal. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Lebenserfahrung ist das!) Auf das Niveau begebe ich mich tatsächlich nicht herab. Wir sind unter den Industrieländern das Land mit den meisten Intensivbetten pro Einwohner. Jetzt kann man natürlich immer sagen, es wird noch mehr gebraucht. Am besten wäre es natürlich – – (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) – Ja, Ihre aber erst recht nicht. Würden Sie mich vielleicht einmal ausreden lassen? Ich meine, auf so ein paar Kulturtechniken können wir uns ja vielleicht verständigen. Sie dürfen hier lemminghaft klatschen, Sie können blöd dazwischenrufen, aber Sie können mich vielleicht als Reaktion auf Ihre Kurzintervention zumindest aussprechen lassen. (Beifall bei der CDU) Wir haben mit die meisten Intensivbetten auf dieser Welt. Jetzt kann man natürlich sagen: Am besten wäre es – Stichwort Fachkräftezuwanderung –, jeder Bundesbürger würde über sein eigenes Intensivbett verfügen, mit einer entsprechenden Pflegekraft aus dem Ausland, damit wir alle schön an Corona erkranken können und überhaupt nichts machen müssen. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Schwachsinn!) Aber es ist augenfällig, dass kein Land dieser Welt mit dieser Krise ohne Einschränkungen zu vernünftigen menschlichen und humanitären Kosten hätte umgehen können. Dass Ihnen Menschenleben vollkommen egal sind, dokumentieren Sie an ganz unterschiedlichen Stellen sehr, sehr häufig. Stellen Sie sich nicht hierhin und versuchen Sie nicht sich, sich zum Sachwalter des Gesundheitswesens und zum Sachwalter der Menschen zu machen. Das ist schäbig. Das ist verlogen. Ich sehne wirklich den Tag herbei – das dürfen Sie mir glauben –, an dem ich mich mit Ihnen nicht mehr auseinandersetzen muss. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Die Wahl wird es zeigen! – Weitere Zurufe von der AfD) Das wäre tatsächlich ein Wert für die politische Kultur in diesem Haus, die merklich gesunken ist, seit Sie in so großer Zahl Platz genommen haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt kommen wir zur nächsten Fraktion, zur nächsten Rednerin. Ich erteile das Wort Frau Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsministerin Köpping! Sehr geehrter Herr Staatsminister Schenk! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wie immer bei diesem Tagesordnungspunkt: Man präsentiert uns einen bunten Blumenstrauß mit vielerlei Problemen im Umgang mit dem Coronavirus, und der Kollege von ganz rechts versucht weiterhin, die Gefahren für Gesundheit und Leben von Menschen kleinzureden, damit sein Weltbild wieder stimmt. Konfuzius sagt zu so etwas: Lernen ohne zu denken ist eitel. Denken ohne zu lernen ist gefährlich. Währenddessen steigen nämlich die Infektionszahlen in Sachsen weiter rapide und unaufhörlich an. Auch wenn Omikron uns bis jetzt einen etwas milderen Verlauf gebracht hat, kann niemand guten Gewissens Entwarnung geben, zumal vor allem wieder viele Schülerinnen und Schüler ganz unmittelbar betroffen sind, entweder selbst infiziert oder in Quarantäne. Aktuell sind durch behördliche Anordnungen eine Vielzahl von Schulen im Freistaat teilweise oder ganz geschlossen. Auch die Kindergärten trifft es. Beruhigend ist zwar, dass nach Angaben des Kultusministeriums 86,5 % der Lehrer(innen) geimpft sind, natürlich mit Unterschieden regional und in der Schulart. Die Situation wird sich allerdings verschärfen. Erneut sind die Kinder und Jugendlichen die Leidtragenden dieser Pandemie. Doch damit nicht genug: Auch auf die gerade jetzt brennenden Fragen, ob und wie kritische Infrastruktur, die wegen zu vieler gleichzeitiger Erkrankungen ins Wanken gerät, stabilisiert wird, gibt es weder eine klare Antwort noch eine vernehmbare Kommunikation. Klar ist: Auch wenn die Omikron-Variante anteilig weniger Menschen schwer- und schwerstkrank machen sollte, kommt es wegen der stark steigenden Anzahl behördlicher Anordnungen zur Quarantäne für Infizierte und direkte Kontaktpersonen zu einem gravierendem Personalproblem. Es besteht also ganz akuter Handlungsbedarf, gerade jetzt wirksame Mechanismen vorzuhalten, damit das Gesundheitswesen über den noch vor uns liegenden Scheitelpunkt der Welle hinaus nicht an die Überlastungsgrenze gerät. Dazu haben wir hier heute leider nichts gehört. Was wir fast alle – mit Ausnahme der Kollegen von ganz rechts; Herr Dierks ist schon darauf eingegangen – wissen, ist, dass nur ein möglichst hoher Anteil an geimpften Menschen und deren Impfschutz uns aus dieser Dauerkrise um den ständigen Auf und Ab der Corona-Welle bringen wird. Wenn wir das Thema Corona endlich abhaken wollen, geht das nur, wenn wir alle gemeinsam etwas dafür tun. Es ist höchste Zeit, endlich darüber zu sprechen, wie wir mit dem Virus zukünftig umgehen wollen und insbesondere, welche Lehren aus der Pandemie zu ziehen sind. Ich komme später noch darauf zurück. Vorher möchte ich aber noch einige Worte zum aktuellsten coronabezogenen Thema, dem seit Wochen zu beobachtenden unwürdigen Hin und Her der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der offensichtlichen Planlosigkeit aller zuständigen politischen Verantwortungsträger im Bund, sagen. Das verunsichert nicht nur geimpfte und ungeimpfte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und deren Arbeitgeber(innen), sondern erzeugt auch Angst bei Menschen, die auf medizinische und pflegerische Versorgung angewiesen sind. Wir sind uns doch einig, dass eines im Mittelpunkt stehen muss: die Patientinnen und Patienten im Krankenhaus sowie die Bewohner(innen) in Alten- und Pflegeheimen sicher vor der Corona-Infektion zu schützen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist nun einmal, dass das Personal geimpft ist. Nach allem, was wir gegenwärtig wissen, ist aber ein Drittel des Personals in den Alten- und Pflegeheimen immer noch nicht geimpft. Das bedeutete zumindest vor Kurzem noch etwa 13 000 Beschäftigte in der stationären Pflege ohne Impfschutz. Hier sind noch nicht einmal die Bereiche der mobilen Pflege und die der Krankenhäuser eingerechnet. Wir wissen heute nicht, wie viele von ihnen tatsächlich wegen der Impfpflicht ihren Beruf aufgeben würden. Das ist schließlich eine große persönliche Entscheidung. Fest steht aber auch: Wenn uns auch nur ein Teil dieses Pflegepersonals ab Mitte März wegfiele, wäre der Versorgungsauftrag in der Pflege zumindest regional akut gefährdet. In dem seit Jahren vernachlässigten und unterbezahltem Pflegesystem gibt es jetzt schon nicht das erforderliche Personal und damit auch keinerlei Personalreserven. Dieses Dilemma gilt es aufzulösen. Statt Auflösung des Dilemmas erleben wir blankes Chaos. Was die Menschen jetzt erwarten, sind klare Antworten. Aber es wird vertagt, verschoben, es wird ausgesessen. Das schafft kein Vertrauen, sondern nur Frust, und zwar zunehmend auch bei denjenigen Pflegebeschäftigten, die bisher alle Maßnahmen mit Vernunft und Verständnis aktiv und engagiert unterstützt und ertragen haben. Wenn man sich die aktionistische Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch den Bundestag noch einmal genauer anschaut, sieht man, dass sich die Bundesregierung gar nicht darüber im Klaren war, was sie eigentlich beschlossen hat. Die Arbeitgeber melden nicht geimpftes Pflegepersonal dem Gesundheitsamt. Dieses beginnt mit einem Verwaltungsakt, kontrolliert die betroffenen Personen und hört sich deren Stellungnahme an. Dann muss der Arbeitgeber noch erklären, ob er trotz eines Beschäftigungsverbotes für mitunter mehrere Beschäftigte weiter in der Lage ist, seinem Versorgungsauftrag nachzukommen. Überlegen Sie sich doch einmal, was ein Beschäftigungsverbot von nur zwei Mitarbeiterinnen bei einem kleinen mobilen Pflegedienst bedeuten würde! Das ist alles ein Akt, der mehrere Wochen, wenn nicht Monate benötigt, und zwar mit absoluter Unsicherheit für Beschäftigte und Arbeitgeber. All das wird dazu führen, dass sich die Prüfungen weit in den Sommer ziehen und die Impfpflicht deshalb nicht wirksam wird. Das ist eine große Farce. Für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt dasselbe wie für eine allgemeine Impfpflicht: Gerechtfertigt werden kann sie nur, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist, wenn also ein legitimes Ziel nur dann erreicht werden kann, wenn es keine milderen Mittel gibt. Aber doch nicht so ein Chaos! Erst ankündigen und dann zurückrudern schafft auch kein Vertrauen und leistet, wie wir heute gehört haben, einen Bärendienst – nämlich für die Falschen, für die Leugner und Schwurbler. (Beifall bei den LINKEN) Wer tatsächlich will, dass sich die noch vielen Ungeimpften für die Schutzimpfung entscheiden, muss entsprechende Angebote – besonders für Beschäftigte in den Pflegeeinrichtungen vor Ort zusätzliche dezentrale und niederschwellige Aufklärungs- und Impfangebote – schaffen, und zwar sofort. Dazu gehört aber auch, endlich denjenigen Pflegerinnen und Pflegern Anerkennung zu geben, die Verantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Patientinnen und Patienten und die Bewohner(innen) der Pflegeeinrichtungen durch einen entsprechenden Impfstatus übernommen haben oder künftig übernehmen. Dafür hält meine Fraktion – was wir später mit einem eigenen Antrag zur einrichtungsbezogenen Impflicht noch einmal darlegen werden – einen einmaligen Landespflegeimpfbonus in Höhe von mindestens 150 Euro für mehr als geboten. In Anbetracht der Dimension der anstehenden ungelösten Probleme verwundert es schon, dass die Koalition für diese zwei Plenartage nur einen Antrag zum Thema Abbiegeassistenzsysteme für Lkws auf der Tagesordnung hat (Marco Böhme, DIE LINKE: Das ist schon krass!) und somit zur Debatte stellt. Ich glaube, Sie sind hier etwas falsch abgebogen. (Beifall des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Vor uns stehen kurzfristig und langfristig zu lösende Probleme im Zusammenhang mit der Pandemie und deren Folgen, aus denen wir sehr viel lernen müssen, und zwar, was schiefgelaufen ist und was weiterhin schiefläuft. Deshalb wäre ein Antrag, der diese langfristig zu lösenden Probleme aufnimmt und dazu Lösungsvorschläge anbietet, wirklich sinnvoll gewesen, anstatt auf Anträge zu verzichten. (Beifall bei den LINKEN) Auch wenn die Zahl der Patientinnen und Patienten, die intensiv behandelt werden müssen, gesunken ist, sehen wir aktuell, dass die Zahl der Patientinnen und Patienten auf den Normalstationen wieder steigt. Damit erfolgt eben keine Entlastung des Personals. Jede Person, die sich infiziert, läuft Gefahr, Langzeitschäden davonzutragen. Auch dafür müssen wir das Gesundheitssystems wappnen und nicht nur in Bezug auf Rehabilitation und Anerkennung von Berufserkrankungen. Morgen debattieren wir in der Aktuellen Stunde über einen Antrag der SPD-Fraktion mit dem Thema „Die Menschen im Mittelpunkt: Das Gesundheitssystem von morgen sicher, modern und leistungsfähig gestalten“. Auch hier wäre es angesichts der gegenwärtigen Situation hilfreicher und zielführender gewesen, hierzu Vorschläge einzubringen und den Antrag zur Abstimmung zu stellen, anstatt zur besten Sendezeit nur darüber zu reden. Ich bin sehr gespannt, wann uns nun endlich das neue Krankenhausstrukturgesetz – auch uns! – vorgelegt wird. Mit der am Montag erfolgten Veröffentlichung des Zielbilds für die medizinische Versorgung im Freistaat ist möglicherweise ein erster wichtiger Schritt dafür getan; auch dafür danke. Nun muss aber das erfolgen, was längst überfällig ist, und zwar im Hinblick auf so wichtige Bereiche wie die auskömmliche Förderung der Investitionskosten oder der Digitalisierung in sächsischen Krankenhäusern. Ich wiederhole sehr gern die Forderung nach einem Landesgesundheitsamt. Wir müssen nicht nur über die aktuellen Probleme in der Pandemie quatschen, sondern auch darüber reden, was wir aus der Pandemie gelernt haben und welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen. Es reicht nicht aus, dass sie auf dem Papier stehen; sie müssen mit einem Antrag eingereicht, beschlossen und vor allem auch umgesetzt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Frau Kollegin Schaper, Fraktion DIE LINKE, folgt jetzt Frau Kollegin Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Seit zwei Jahren beschäftigt uns nun die Pandemie. Ich denke, nur wenige von uns hätten wohl damals damit gerechnet, dass wir so lange gegen Corona kämpfen müssen und dass uns vor allem auch die gesellschaftlichen Folgen dieser Pandemie so lange beschäftigen würden. Ich glaube, nur wenige von uns hätten vor zwei Jahren gedacht, wie perfide Rechte und Rechtsextreme mit ihrer Positionierung wie ein Fähnchen im Wind diese Krankheit nutzen, um das Vertrauen in die Demokratie und den Rechtsstaat immer wieder zu untergraben, während sie ihn selbst mit Füßen treten, und dass der parlamentarische Arm ebendieser Bewegung in diesem Plenum so viele Sitze beanspruchen darf. Wenn ich auf die letzten zwei Jahre zurückblicke und einmal nicht an die denke, die versuchen, politischen Nutzen daraus zu ziehen, Hass zu verbreiten und einen Keil in die Gesellschaft zu treiben – wenn ich diese mal kurz ausblende –, sondern an die vielen Menschen denke, die trotz dieser anstrengenden und schwierigen Zeit versucht haben, das Beste daraus zu machen und ihr Bestes zu geben, stelle ich fest, dass diese doch unter sehr unterschiedlichen Bedingungen gelebt haben. Es gibt einen Satz in einem Beitrag des Deutschlandfunks, den ich hier kurz zitieren möchte: Das Virus scheint demokratisch. Es steckt jeden an, und doch gibt es Unterschiede. Diese Unterschiede hat eine Studie des RKI noch einmal sehr konkret aufgezeigt. Menschen, die in sozial benachteiligten Regionen leben, waren häufiger an Corona erkrankt und auch die Sterberate war bedeutend höher. Einige Gründe dafür sind die Arbeitsfelder. Ärmere Menschen arbeiten eher unter vielen Menschen, zum Beispiel an der Kasse, in der Produktion, in der Pflege, im Lieferdienst. Sie können seltener ins Homeoffice gehen, haben schlechtere Arbeitsbedingungen und oft auch einen schlechteren Schutz auf Arbeit. In sozial benachteiligten Vierteln gibt es oftmals weniger Test- und Impfzentren. Menschen, die dort leben, müssen oftmals mit langen Wartezeiten rechnen. Es gilt leider auch in Deutschland immer noch: Arme Menschen sterben früher. Sie sind häufiger von chronischen Krankheiten betroffen, wie Diabetes oder Lungenkrankheiten, und damit auch eine Risikogruppe für diese Viruserkrankung. Das ist ungerecht. Diese Feststellung zeigt uns, dass wir unser Handeln in dieser Pandemie differenzieren und die unterschiedlichen Rahmenbedingungen von Lebenssituationen betrachten müssen. Diese müssen der Maßstab für unser Handeln sein. Das zeigt sich auch an einer weiteren aktuellen Studie des RKI. Sie zeigt, dass Menschen mit Migrationshintergrund zwar seltener geimpft, aber eher zur Impfung bereit sind; denn dort hängt es an ganz konkreten Hürden, wie der Tatsache, dass sie vielleicht keinen Hausarzt haben, keine genaue Kenntnis darüber, wie es in den Impfzentren abläuft, sie bereits diskriminierende Erfahrungen in unserem Gesundheitssystem gemacht haben oder einfach Angst vor einem Arbeitsausfall wegen zu langer Wartezeiten im Impfzentrum und auftretenden Beschwerden nach der Impfung haben. Das ist ein weiteres konkretes Beispiel dafür, wo differenziertes Handeln ansetzen kann. Denn – das haben zum Glück viele meiner Vorrednerinnen bereits klargemacht –: Impfen ist der Weg aus dieser Pandemie. Das gilt für die gesamte Gesellschaft. Es senkt das Risiko, sich anzustecken, verringert das Risiko eines schweren Verlaufs enorm und steht in Deutschland kostenfrei zur Verfügung. Aber anscheinend durchdringt diese Kommunikation und Aufklärung über Impfungen die Gesellschaft noch nicht so, wie es notwendig wäre. Hierbei geht es nicht nur um Menschen mit Migrationshintergrund, sondern auch um weitere Teile der sächsischen Gesellschaft, während zweifelhafte Information – in Anführungsstrichen; oder besser gesagt: gezielte Desinformation – weit verbreitet ist. Das merken wir Abgeordneten momentan ganz konkret an den vielen Mails, die uns erreichen. Das merke ich aber auch daran, was mir zum Beispiel bei WhatsApp weitergeleitet wird. Grundsätzlich sind wir BÜNDNISGRÜNEN weiterhin davon überzeugt, dass wir nach wie vor das Potenzial haben, Menschen dafür zu gewinnen, sich impfen zu lassen, und zwar mit Corona-Impfstoffen, die zuverlässig und wirksam sind und bereits milliardenfach verabreicht wurden. Deshalb brauchen wir weiterhin – da möchte ich auch ansetzen – eine dauerhafte und vor allem zielgruppenspezifische Impf- und Impfaufklärungskampagne. Dabei müssen wir vielleicht auch Multiplikatoren in den Gemeinden und in den Vierteln vor Ort einbeziehen; Menschen, die man vor Ort kennt, die Vertrauen erwecken und Vertrauen genießen. Deshalb möchte ich noch einmal sagen, dass es nicht nur darum geht, dass wir auf der Webseite www.coronavirus.sachsen.de die Informationen veröffentlichen – auch wenn ich diese Webseite ganz explizit loben möchte, gerade auch mit Blick auf andere Bundesländer –, sondern dass wir noch mehr vor Ort gehen, (Staatsministerin Petra Köpping: Das machen wir doch alles!) das heißt in Vereine, in kulturelle Zentren, in religiöse Gemeinden, in den ÖPNV, in kostenlose regionale Anzeigenblätter, dass wir Plakate und Flyer ebenso nutzen wie Social Media. Dafür wurde in der Vergangenheit bereits Geld zur Verfügung gestellt. Ich glaube, dass es jetzt wichtig ist, dass wir schauen, wie wir das zukünftig weiter ausbauen können und genau diese konkreten Schritte diskutieren. Denn eines muss uns klar sein – das hat Frau Staatsministerin Köpping heute Morgen auch schon klargemacht –: Die geringe Impfquote in Sachsen hat sehr reale Auswirkungen. Stand 8. Februar 2022, also gestern, hatte Sachsen die höchste Sterbequote aller Bundesländer je 100 000 Einwohner(innen). Der Bundesschnitt liegt bei 143, in Sachsen liegt der bei 349. Deshalb ist Sachsen nicht Dänemark und auch nicht England. Wir haben eine massive Impflücke und sind noch vor dem Peak der Omikron-Welle – auch in Sachsen ist sie noch nicht erreicht. Wir sind in einer weltweiten Pandemie mit dem Risiko neu mutierter Varianten und irgendwann auch wieder einem neuen Herbst. Deshalb muss uns allen eines klar sein: Die Alternative zu einer niedrigen Impfquote lautet: wiederkehrende Lockdowns. Das wollen wir nicht, denn wir kennen die gesellschaftlichen Folgen mittlerweile. Wir wissen, wie ungerecht sie sich auf unsere Gesellschaft auswirken, wie massiv überproportional Kinder und Jugendliche von den Einschränkungen der letzten zwei Jahre betroffen waren und wie sehr Frauen real zurückgesteckt haben, um Sorgearbeit zu leisten, während gleichzeitig ihr Risiko stieg, von häuslicher Gewalt betroffen zu sein. Zu Beginn meiner Rede habe ich beschrieben, wie ungleich es Menschen getroffen hat, die nicht mal so eben ins Homeoffice wechseln konnten. Und wenn einem diese gesellschaftlichen Folgen nicht egal sind, dann muss man sich für eine Erhöhung der Impfquote einsetzen. Dafür gibt es verschiedene Wege, über die unter anderem gerade im Bundestag diskutiert wird und über die wir heute im Laufe des Plenartags noch mehrfach diskutieren werden. Es gibt aber – glaube ich – auch Wege, die wir hier in Sachsen gemeinsam gehen können, und darüber würde ich im Verlauf der nächsten Monate und Wochen gern weiter mit Ihnen sprechen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Hammecke sprach für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lang.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die CoronaWelle mit der Omikron-Variante hat ihren Höhepunkt noch nicht erreicht. Der Vorteil in Sachsen gegenüber anderen Ländern ist, dass wir von der Wirkung der recht strengen Kontaktbeschränkungen noch profitieren und die Infektionszahlen im Freistaat – wie wir heute schon gehört haben – dadurch im Vergleich noch relativ gering sind, aber sie steigen an. Das müssen wir im Hinterkopf behalten, wenn wir darüber diskutieren, wie es in den kommenden Wochen weitergehen soll. Unser Ziel muss es sein, diese Welle so schnell wie möglich hinter uns zu lassen und sie nicht durch übereifrige Maßnahmen in die Länge zu ziehen. Auch wenn Menschen, die sich mit Omikron infizieren, seltener im Krankenhaus behandelt werden müssen, so ist das Risiko ohne Impfschutz dennoch deutlich höher. In Sachsen haben wir sehr viele über 60-Jährige, die noch nicht geimpft sind, und das ist der Knackpunkt, auf den wir immer wieder stoßen und der immer wieder die Rücksichtnahme und Vorsicht der restlichen Gesellschaft verlangt. Als Gesellschaft haben wir den Anspruch, diejenigen zu schützen, die von dieser Erkrankung besonders bedroht sind. Das war und ist unsere Maxime der vergangenen zwei Jahre und sie hat nicht an Bedeutung verloren. Gerade in Sachsen haben wir erlebt, was es bedeutet, wenn sich das Virus in einem Pflegeheim ausbreitet. Gerade wir in Sachsen wissen, was es bedeutet, Mitmenschen in dieser Pandemie zu verlieren. Über 14 000 Menschen haben diese Pandemie bislang nicht überlebt – auch das haben wir heute schon gehört. Es ist die dritthöchste Zahl in ganz Deutschland, obwohl hier nur 4,9 % der bundesdeutschen Bevölkerung leben. Mich lassen diese Zahlen nicht kalt – im Gegenteil. Und anders, als die AfD es gern darstellt, liegt das nicht daran, dass das Gesundheitssystem nicht ausreichend ausgestattet ist. Die Menschen sind nicht verstorben, weil sie nicht ausreichend behandelt werden konnten – sie sind gestorben, weil sie sich mit dem Virus infiziert haben, einer wochenlangen Behandlung mit der modernsten medizinischen Versorgung zum Trotz. Wer das nicht wahrnimmt, verschließt die Augen vor der Realität. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Seit Monaten diskutieren wir darüber, wie viele Maßnahmen zum jeweiligen Zeitpunkt nötig und sinnvoll sind – und genau das ist richtig. Kontaktbeschränkungen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um die unkontrollierte Ausbreitung des Virus aufzuhalten. Und sie haben natürlich Auswirkungen auf das gesamte gesellschaftliche Leben, auf ganze Berufszweige, auf die psychische Gesundheit und natürlich auch auf das Miteinander. Daher ist es wichtig, dass wir uns diese Entscheidungen nicht leicht machen, sondern immer wieder mit ihnen ringen. Es ist wichtig, dass wir Schlüsse aus den Erfahrungen ziehen, indem wir zum Beispiel sagen, dass die flächendeckende Schließung von Kitas und Schulen nur der allerletzte Schritt sein darf, um Kindern und Jugendlichen Räume zum Lernen und zum Austausch zu lassen. Genauso richtig ist es, immer wieder daran zu erinnern, dass eine Entscheidung für eine Impfung eine Entscheidung für die Gemeinschaft ist, in der wir alle miteinander leben. Nach wie vor schützt eine Impfung vor schweren Verläufen und gar vor dem Tod; und nach wie vor sorgt eine Impfung dafür, dass die Ausbreitung des Virus verlangsamt wird; und nach wie vor sorgt die Impfung dafür, dass das Virus für die allermeisten Menschen seinen Schrecken verliert. Dies ist gerade für die Menschen wichtig, die momentan in Einrichtungen versorgt werden, die es sich nicht aussuchen können, ob sie tagtäglich von anderen Menschen gepflegt werden oder nicht. Im Laufe des Tages werden wir noch Gelegenheit haben, um genau über dieses Thema zu sprechen. Zuvor möchte ich noch eines sagen: Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen sind ein essenzieller Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Ohne sie geht vieles nicht. Und gerade sie verfügen über das Wissen und den Erfahrungsschatz, wenn es darum geht, medizinische Entwicklungen einzuordnen und Informationsquellen zu prüfen. Daher bitte ich Sie: Tun Sie genau das. Suchen Sie bei Zweifeln das Gespräch mit dem Arzt, sprechen Sie mit Menschen, die sich bereits impfen lassen haben; denn das sind wahrscheinlich nicht wenige, auch wenn dies in diesen Aktuellen Debatten oft untergeht. Für viele von ihnen ist der Beruf eine Berufung. Es ist eine Arbeit von Menschen für Menschen, verbunden mit sehr viel Verantwortung. Der Bundestag hat in einer demokratischen Entscheidung mithilfe der Expertise von Sozial- und Gesundheitsexpertinnen und -experten sowie der Rückendeckung der Ministerpräsidenten die Entscheidung getroffen, eine Impfpflicht für diese Berufsgruppe einzuführen. Die Aufgabe des Landes und der Kommunen ist nun, diese umzusetzen, offene Fragen zu klären und den Betroffenen den weiteren Weg aufzuzeigen. Es ist nicht der Versuch, Verantwortung auf eine bestimmte Berufsgruppe abzuwälzen, sondern die Verantwortung, diesem Beruf gerecht zu werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Frau Kollegin Lang von der SPD-Fraktion sind wir jetzt am Ende der ersten Rederunde und eröffnen eine zweite – davon gehe ich aus, weil noch viel Redezeit vorhanden ist. Das Wort in dieser zweiten Runde hat zunächst die AfD-Fraktion; und es wird ergriffen von Herrn Kollegen Zickler. (Dirk Panter, SPD: Einer der 35 Virologen der AfD! –

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Dirk Panter SPD

Ich habe ja auch nur 35 gesagt!)

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Hans-Jürgen Zickler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich als tourismuspolitischen Sprecher meiner Fraktion ein paar Worte aus der Sicht des Tourismus hinzufügen. Ich hatte mit meinem Mitarbeiter eigentlich eine andere Rede verfasst – doch dann wollte ich sichergehen, dass ich in dem Regelchaos auf dem neuesten Stand bin. Bei der CDU ändern sich die Meinungen gerade teilweise täglich, wie man in Bayern so hört. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Darum habe ich noch einmal nachgelesen, damit ich auf dem neuesten Stand bin, und dachte mir: Das kann ich nicht unkommentiert lassen, diese Verordnung. Frau Staatsministerin Klepsch, ich zitiere aus Ihrer Verordnung zum Tourismus; Corona-Maßnahmen im Bereich Kultur und Tourismus bis 6. März 2022, speziell im Bereich Beherbergungen, Gastronomie und Tourismus: „Reisebüros – 2G und Kontakterfassung“. – Ich als gesunder Ungeimpfter kann keine Reise buchen. „Gastronomie – Öffnungszeiten nicht mehr begrenzt, 2G (innen und außen) und Kontakterfassung“. – Okay, meine Frau kocht ganz gut, ich kann damit leben. (Heiterkeit bei der AfD) Ja, ja, man sieht es. „Übernachtungen etwa in Hotels, in Ferienwohnungen und auf Camping- und Caravaningplätzen – zu touristischen Zwecken – 2G+ bei Anreise ohne Kontakterfassung“. – Okay, ich kann mit meiner Familie zusammen in einem Haushalt leben, aber eine Ferienwohnung darf ich nicht buchen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Sie haben das Grundprinzip immer noch nicht verstanden!) „Zu nicht touristischen Zwecken wie etwa beruflichen Zwecken – 3G bei Anreise mit Kontakterfassung“. Das heißt, zur Wahl des Bundespräsidenten darf ich nach Berlin fahren und dort mit tausend Menschen in einem Raum sein, aber in Berlin übernachten darf ich nicht. (Sabine Friedel, SPD: Dienstreise!) Dafür in Brandenburg. Haben Sie sich eigentlich einmal gefragt, wo das Virus diese ganzen geografischen Kenntnisse herhat? (Beifall bei der AfD) „Stadt-, Gäste- und Naturführungen“ – Sie regeln sogar das mit den Kutschfahrten. (Gelächter bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) „… unter Einhaltung der Abstandsregeln in Verbindung mit den Kontaktbeschränkungen“. – Also, eng an eng im Bus geht, aber in der Kutsche, das geht dann nicht. Wenn die Kutsche aber nicht größer ist, was machen wir dann? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie sind doch sonst so gern im Kaiserreich unterwegs!) „Skilifte – 2G ohne Kontakterfassung“. – Okay. „… Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren – 3G und Kontakterfassung“. – Können Sie mir das erklären? Mit meinen Enkeln darf also ich im Auto an den Skilift fahren, aber in den Lift darf ich dann nicht hinein. Da fahre ich lieber gleich nach Tschechien an den Keilberg, da traut sich das Virus ja nicht hin. Das haben wir ja bereits den ganzen Winter erlebt. (Staatsministerin Petra Köpping: Das geht auch nicht!) „Messen und Kongresse – 2G+ ohne Kontakterfassung“. – Überlegen wir das einmal zu Ende: Der Ungeimpfte darf beruflich also zu dem Kongress fahren, aber teilnehmen darf er nicht – weil er ungeimpft ist. Als AfD haben wir bereits im Jahr 2020 die Maßnahmen, die Sie beschlossen haben, ausgiebig kritisiert. Damals hätte man das Ganze noch mit mangelnder Erfahrung entschuldigen können, doch heute ist es für mich einfach nur unverständlich. Hinterfragen Sie Ihre eigenen Verordnungen mal nach der Sinnhaftigkeit? Oder geht es Ihnen nur darum, eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen? (Beifall bei der AfD) Gerade dies hat das oberste Verwaltungsgericht in Tschechien erkannt und die dortige 2G-Regel gekippt. (Staatsministerin Petra Köpping: Ach, in Tschechien? –

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Rico Gebhardt Die Linke

Wir sind hier in Sachsen; das wissen Sie aber schon?) Ich zitiere: „Es darf nicht Ziel der Maßnahme sein, die Bürger indirekt zum Impfen zu nötigen.“ (Jörg Urban, AfD: Genau!) Solche klaren Worte sollten wir in Deutschland – und speziell in Sachsen – auch einmal hören. Gehen wir noch einmal auf Sachsen ein. Der DEHOGA hat bei einer Umfrage unter den sächsischen Gastronomiebetrieben festgestellt: 64 % merken einen großen Umsatzverlust im Vergleich zu 2019. Das führt dazu, dass 65 % ihre Existenz gefährdet sehen. Sachsen liegt erheblich über dem bundesweiten Durchschnitt. Darum zitiere ich noch eine DEHOGA-Pressemitteilung: „Besondere Verärgerung herrscht über die Einführung und das Regelchaos bei 2G+.“ Weiter heißt es: „Die Unternehmer fühlen sich im Stich gelassen und in ihren Nöten durch die Politik in einem unerträglichen Maß ignoriert.“ Dann wundern Sie sich, dass Tausende Menschen in Sachsen spazieren gehen? Sie sollten mal nahe bei den Bürgern sein, denn dann wissen Sie, warum. Herr Dierks – ist er noch da? –, Sie haben vorhin nach Fakten und Wissenschaft gefragt. Dazu kann ich Ihnen ein Schmankerl aus dem Tourismus zum Besten geben: Wenn Sie jetzt eine Runde um den Bodensee fahren – und das schaffen Sie an einem Tag –, dann ändert sich Ihr Genesenenstatus vier Mal. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Sie fahren in Deutschland los – hier haben Sie drei Monate. Sie kommen nach Österreich und sind sechs Monate genesen. Sie kommen in die Schweiz und sind zwölf Monate genesen. Wenn Sie wieder nach Deutschland zurückkommen, sind es plötzlich wieder nur drei Monate. Und da reden Sie von Fakten und Wissenschaft! (Beifall bei der AfD) Liebe CDU, wer so eine Politik macht – das kann man doch dem Bürger einfach nicht mehr verkaufen. Ihr müsst euch doch irgendwann mal fragen, was Ihr macht. (Thomas Prantl, AfD: Richtig! – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Eine Umfrage im November 2021 – das war noch vor diesem Chaos mit dem Genesenenstatus – hat ergeben, dass das Vertrauen in das Handeln der Bundesregierung angesichts der Pandemie neue Tiefstände erreicht. Nur noch 4,9 % haben sehr viel Vertrauen zur Bundesregierung, während 36,3 % sehr wenig bis wenig Vertrauen haben. Das sollte Ihnen vielleicht einmal zu denken geben. Ich kann dazu nur sagen: Machen Sie weiter so, gefährden Sie Arbeitsplätze! Aber vielleicht sind es auch mal Ihre Arbeitsplätze, die Sie damit gefährden. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Zickler; er sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt frage ich: Gibt es noch Redebedarf bei der CDU-Fraktion? – Das kann ich nicht erkennen. Wer aus den Fraktionen möchte in dieser zweiten Runde noch das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht erTagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: 99 Jahre Regierungen und die Zentralbanken Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Beteiligung? Fehlanzeige. für die Lausitz vertan. Danke Antrag der Fraktion Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 38 Minuten, AfD 33 Minuten, DIE LINKE 21 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle 99 Jahre nach der Hyperinflation und die Zentralbanken Antrag der Die Debatte wird eröffnet von Herrn Kollegen Barth für die AfD-Fraktion.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Dezember 2021 stieg die Inflationsrate auf 5,3 %. Dies ist der höchste jährliche Anstieg seit mehr als 50 Jahren. Was bedeutet das für uns konkret in Sachsen? – Gemüse plus 18,8 %, Butter plus 19,7 %, Gas plus 11,7 %. Was sagt der Chefökonom unserer Europäischen Zentralbank? Er hält die deutlich gestiegene Inflation für nur vorübergehend und erwartet einen Rückgang zum Ende des Jahres 2022. Fed-Chef Jerome Powell sieht hingegen das Risiko, dass die hohe Inflation, die wir erleben – in den USA sind es 7 % –, länger anhält und dass sie weiter steigt. Er sagt: Wir müssen in der Lage sein, mit unserer Geldpolitik genau darauf zu reagieren. Auch die Schufa warnt: Nach zwei Jahren Pandemie habe sich die finanzielle Situation bei einem Teil der Bevölkerung weiter verschärft. Finanzielle Reserven seien aufgebraucht und Preissteigerungen könnten nicht mehr aufgefangen werden. kennen. Damit sind wir am Ende des Berichts der Staatsregierung zur Corona-Pandemie und der Aussprache angekommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt ab. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf Stunde nach der Hyperinflation – Haben die immer noch nichts gelernt? Fraktion AfD Geld? Alle. Strategie? Keine. Chance auf Strukturwandel für gar nichts, Herr Schmidt! DIE LINKE 14 Minuten, SPD 12 Minuten, Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Debatte – Haben die Regierungen immer noch nichts gelernt? Fraktion AfD Wie reagiert darauf unsere Bundesregierung? Nun gut, sie kündigt für den Sommer – für den Sommer! – einen Heizkostenzuschuss für Geringverdiener an. Das ist viel zu wenig, und das Wenige, was sie tut, tut sie auch noch zur falschen Zeit. Ein mickriger Heizkostenzuschuss – und das auch noch im Sommer. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sehr geehrter Herr Finanzminister, setzen Sie sich dafür ein, dass man sich in Berlin ein Beispiel an Polen nimmt. Fordern Sie Bundeskanzler Scholz auf, endlich die Mehrwertsteuer spürbar und deutlich zu senken; denn dies ist der effizienteste Weg, unsere Bürger zu entlasten. (Beifall bei der AfD) Oder wollen Sie etwa warten, bis uns die Bundesregierung ein neues 1923 bereitet? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Boah!) Falls Sie vergessen haben, was damals passiert ist, helfe ich Ihnen gerne, sich zu erinnern. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Vorsicht mit historischen Vergleichen!) Eine Straßenbahnfahrt, zum Beispiel über die Augustusbrücke dort drüben, kostete im August 1923 noch 15 000 Mark, am 3. Oktober dann schon 12 Millionen Mark und keinen Monat später waren es 10 Milliarden Mark. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Der am Morgen erhaltene Lohn war in vielen Fällen am Abend kaum noch etwas wert. Frauen passten ihre Männer an den Werktoren ab. Familien mussten teilweise Handwagen voll Geld um die Ecke ziehen, um vor dem nächsten Laden festzustellen, dass nicht alle satt werden würden. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, das war wirklich so. Der Preis für ein Brot stieg von 13 Reichspfennigen 1914 auf 5,6 Milliarden Mark 1923. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die einst stabile Währung war zum Spielgeld verkommen, im wörtlichen Sinne. Mit wertlosen Bündeln bauten Kinder hohe Türme auf der Straße. Die Müllabfuhr musste Scheine lastenwagenweise zur Verbrennung karren, und in der Kirche hielten die Pfarrer einen Wäschekorb für die Kollekte hin. (Heiterkeit des Redners – Zuruf von der CDU: Darüber müssen Sie ja selber lachen! – Gelächter bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wie konnte es so weit kommen, meine Damen und Herren? Mit dem Ersten Weltkrieg warf die Reichsbank die Druckerpresse an. Um den Krieg zu finanzieren, weitete sie die Geldmenge massiv aus. Gleichzeitig verknappte auch die englische Seeblockade das Warenangebot, sodass die Preise stark stiegen. Die Mark verlor gegenüber dem Dollar an Wert. Die Sieger schrieben daher im Vertrag von Versailles fest, Reparationen seien in Gold, Devisen und Sachgütern zu leisten. Der Wertverlust der Mark setzte sich weiter fort. Im Vergleich zu 1914 war die Mark 1920 nur noch ein Zehntel, 1921 nur noch ein Hundertstel und 1922 nur noch ein Tausendstel wert. Weil die Reichsregierung unter diesen Umständen Reparationen nicht leisten konnte, besetzten – das wissen auch Sie – belgische und französische Truppen das Ruhrgebiet. Die Reichsregierung rief zum Ruhrkampf auf. Lohnzahlungen für 2 Millionen Ruhrarbeiter setzten der ohnehin stark gefährdeten deutschen (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Währung weiter zu, es kam dann zur Hyperinflation. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese produzierte jedoch nicht nur Verlierer, sondern auch Gewinner: (Unruhe) hypothekengesicherte Grundstücksbesitzer und natürlich auch die Staatsfinanzen der Weimarer Republik. (Zurufe) Auch wenn die heutigen Inflationsraten weit vom Niveau der Weimarer Republik entfernt sind, bewirkt die steigende Inflation auch in unserer Staatskasse erhebliche Steuermehreinnahmen. (Unruhe)

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Dr. Matthias Rößler

Die Redezeit ist abgelaufen, Kollege Barth. Letzter Satz, bitte!

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André Barth AfD

Ich sage nur: das Haushaltsdefizit mittelfristig 2,2 Milliarden Euro und heute nur noch 1,6 Milliarden Euro – also, wer profitiert?

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André Barth AfD

Auch unser Finanzminister. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Antragstellerin, die AfD-Fraktion. Wir hörten Kollegen Barth. – Die weitere Reihenfolge in der ersten Runde ist: CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Das Wort für die CDUFraktion hat Herr Kollege von Breitenbuch.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen nicht nur bei der Historie hängen bleiben; deshalb überhole ich Sie gleich, und zwar rechts. (Lachen und Oh-Rufe von der AfD) Wir machen weiter mit Historie: Was ist nach den Zwanzigerjahren, nach der Hyperinflation passiert? Was ist uns in unserem Leben schon begegnet, wenn es um Inflationen ging? Es waren die Siebzigerjahre, der Ölpreisschock. Damals wurde die Phillips-Kurve diskutiert: Kann man Arbeitslosigkeit durch Inflation ersetzen? – Helmut Schmidt hat sich mit diesen Themen auseinandergesetzt. Die Wirtschaftswissenschaft ist dann weitergegangen. Wir erleben in diesen Zeiten immer das Wunder, dass der Zins bei null ist. Die Frage war in den letzten Jahren immer: Wie lange kann das so bleiben? Gibt es eine Normalisierung in dieser Welt, wie wir sie kennen, nach dem Motto: Sparen kann sich wieder lohnen, die Staaten können sich nicht unendlich verschulden usw. Durch Corona bricht dieser Konflikt jetzt auf, sprich: Die Zinsen steigen. Diese Zäsur sollte uns selbstverständlich auch in der Landespolitik beschäftigen, weil nicht nur die Preise und damit die Kosten steigen, sondern es steigen auch die Zinsen. Insofern bin ich für die heutige Debatte – auch wenn Sie sie verschrobelt mit einem Rückblick auf die Zwanzigerjahre und die Historie des Ersten Weltkriegs angefangen haben – dankbar; denn wir müssen uns heute hier Gedanken machen, was daraus für unsere politische Situation in Sachsen folgt. Weil wir nicht genau wissen, welche Dinge jetzt real stattfinden – sprich: es gibt reale Knappheiten – und was die nominalen Dinge sind nach dem Motto: „Wenn sich alles nominal nach oben dreht, wo ist das Problem?“, gibt es zwischen diesen Welten immer Verwerfungen, die zu Spannungen führen und die auch bei uns in der Politik ankommen. Eine Inflation ist keine Hyperinflation, wenn sie bei 5 % liegt, Herr Barth, das will ich noch einmal deutlich sagen. (André Barth, AfD: Das habe ich nie gesagt!) Diese Angst hier an die Wand zu malen und Panik mit Ihrer Debatte zu veranstalten, halte ich für nicht angemessen. Trotzdem gibt es Kräfte, die zurzeit in Richtungen wirken, die an uns und diesem Hohen Hause sicher nicht vorbeigehen werden, und dazu gehören auch 5 % Inflation, wie das im November in Deutschland schon festgestellt worden war. Wenn man es mit den USA vergleicht – 6,9 % im November –, merkt man: Auch hier gibt es Kräfteverschiebungen, die uns etwas angehen werden. Die Zinsen werden steigen, die Kosten steigen. Der Doppelhaushalt steht vor der Tür. Insofern ist dem Finanzminister anzuraten, auf jeden Fall Vorsorge in diese Richtung zu treffen. Angeheizt wird das Ganze noch durch die neue Regierung in Berlin. Die Ampel beschließt Dinge, die selbstverständlich auch hierauf wirken. (Beifall des Abg. André Barth, AfD) Das betrifft die Entscheidung für den Mindestlohn, sprich: hier eine Erhöhung durchzuführen, und das wird selbstverständlich die gesamten Löhne in allen Bereichen nach oben treiben. Das heißt, der Anspruch von Leuten, die höher als mit dem Mindestlohn bezahlt werden wollen, ist dann, dass mehr Geld kommt. Das heißt, hier kommt Druck in den Kessel, die Lohnspirale insgesamt geht nach oben. Es gibt dann noch zusätzliche Kreditaufnahmen, anstatt zu sparen – auch in Berlin – sprich: der Klimafonds, der hier avisiert wird. Gelder, die für Corona beiseitegelegt waren, sollen bewusst umgeschichtet werden. All das hilft nicht, die Inflation zu stoppen, sondern zu verschärfen, das Thema Energiewende sowieso, die Preissteigerungen wegen der Verknappung, die Ukraine-Krise selbstverständlich auch. Die Inflationserwartung allein ist schon etwas, was die Menschen schon heute in den Verbrauch und damit in Preissteigerungen führt. Es gibt den Dollar-Euro-Kurs; diese Differenz habe ich schon angesprochen. Wir erleben den Konsum unserer älter werdenden Gesellschaft; Rentner konsumieren und sparen nicht mehr. Damit gehört auch dieser Impuls dazu, ebenso Lieferengpässe und Rohstoffe, die knapp sind, vielleicht auf dieser Welt auch real knapp sind, die immer mehr Menschen ernährt, und damit zu Schwierigkeiten führen. Was bedeutet das? Wir haben in Europa eine EZB, die auf die Preisstabilität achten sollte. (André Barth, AfD: Macht sie aber nicht!) Dies ist schon lange ein großer Konflikt in Europa, der teilweise auf der politischen Ebene gelandet ist. Der Maastricht-Vertrag wird zurzeit in Europa schwierig erfüllt. Die Südländer haben Schwierigkeiten, wenn jetzt die Zinsen steigen, aber das wird passieren. Das heißt, es sind Augenmaß und Nüchternheit gefragt und nicht die Art und Weise, wie Sie hier versuchen, diese Debatte zu führen. Wir haben Schwierigkeiten, die auf uns zukommen. Es ist auch richtig, dass wir diese hier im Hohen Hause sichtbar machen und ansprechen. Aber hier bedeutet es doch, dass wir aufpassen, dass wir im Rechtsstaat bleiben, dass wir damit Recht umsetzen, dass wir versuchen, in dieser Zeit in Europa zusammenzubleiben, um die Schwierigkeiten, die in nächster Zeit auf uns zukommen, –

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

– zur Lösung zu führen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Für die CDU-Fraktion hatte gerade Herr Kollege von Breitenbuch das Wort. – Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Brünler.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Barth, selbst für Ihre Verhältnisse haben Sie hier schon ganz schön dick aufgetragen, als Sie die Hyperinflation hervorbeschworen haben. Sie haben es selbst gesagt: Was waren die Ursachen des Ganzen? Wir hatten Reparationen und vorher die Kriegslasten. Es fehlte das Vertrauen, dass Deutschland diese Lasten überhaupt stemmen kann, auch die Reparationskosten danach. Es gab schlichtweg kein Vertrauen in die deutsche Wirtschaft, der Wechselkurs der Reichsmark damals gegen den Dollar und das Pfund schmierte quasi ins Bodenlose ab, Sie haben es selbst gesagt, wir hatten Inflationsraten pro Woche von mehreren Hundert Prozent. Von dieser Situation sind wir – glaube ich –, wenn wir monatlich einen Ausreißer von 5 % haben, sehr, sehr, sehr weit entfernt! (André Barth, AfD: Das habe ich genauso gesagt!) Auf die Frage: „Hat die Regierung daraus etwas gelernt?“ sage ich, auch wenn Ihnen diese Antwort wahrscheinlich nicht gefallen wird: Ja, die Regierung hat etwas daraus gelernt, indem sie die Europäische Union gegründet hat. Die EU mag heute vielleicht nicht immer perfekt sein, aber es ist doch ein anderer Ansatz der Konfliktbewältigung als der, der damals zum Ersten Weltkrieg geführt hat. (André Barth, AfD: Ich habe nicht vom Ersten Weltkrieg gesprochen!) Wie sieht die Lage denn aktuell aus? Sie haben das Monatshoch vom Ende des letzten Jahres beschworen; aber auch in der Bundesrepublik gab es in der Vergangenheit solche Hochs. Wir hatten Anfang der Neunzigerjahre kontinuierlich Inflationsraten von 4,5 %. Wir hatten Anfang der Siebzigerjahre über Jahre hinweg Inflationsraten von über 5 % und in der Spitze von fast 7 % im Jahr. Wir haben es schon gesagt, Ölpreis-Schock – denken Sie darüber nach –, Energiewende, vielleicht ist es nicht wirklich der Stein der Weisen, weiter auf das Verbrennen von Öl zu setzen, aber sei es drum. Wir haben eine völlig andere Situation als die, die Sie vorhin beschworen haben! Die zweite Frage: Was soll denn die EZB machen? Ist die Geldpolitik der EZB tatsächlich schuld an der derzeitigen Situation? Oder liegt die Ursache eigentlich woanders? Wir haben im Moment eine Verteuerung von Vorprodukten, immer noch die Lieferketten-Problematik durch die Corona-Pandemie. (André Barth, AfD: Das kommt noch obendrauf!) Wir haben vor allem einen steigenden Energiepreis, da sind wir fast wieder bei der Geschichte des Ölpreis-Schocks. Daraus kann man vielleicht etwas lernen, ich nenne noch einmal das Stichwort Energiewende. Und wir haben – da haben Sie recht – einen Anstieg von Lebensmittelpreisen. Auch kann man trefflich darüber streiten, ob es in Ordnung war, dass die Lebensmittelpreise in der Vergangenheit zum Teil so niedrig lagen, dass die Bauern demonstriert haben, weil sie nicht mehr wussten, wovon sie ihre Produktionskosten zahlen sollen. Aber das ist wieder etwas anderes. Deshalb sagen wir ganz klar: Wenn die Preise hier so steigen, dann müssen entsprechend die Sozialleistungen und vor allem die Mindestlöhne steigen. Von der Situation, die Sie, Kollege von Breitenbuch, angemahnt haben – dass wir in eine Lohn-Preis-Spirale geraten –, sind wir im Moment noch meilenweit entfernt. Wir erleben momentan das genaue Gegenteil. Wir erleben aktuell, dass die Löhne langsamer steigen als die Preise, (André Barth, AfD: Genau!) von den Sozialbereichen einmal ganz abgesehen. Das ist die derzeitige Situation. Wenn Sie tatsächlich etwas dagegen tun wollen, dass die Menschen ihr Alltagsleben nicht mehr bestreiten können, dann haben Sie morgen die Gelegenheit dazu. Dann legen wir einen Antrag vor, unseren Energie-Antrag, in dem es um Folgendes geht: Mehrwertsteuersenkung, Verbot von Stromsperren, Anhebung des Anteils von Strom und Energie bei Hartz IV, Abwrackprämien für stromfressende Altgeräte, eine Einmalzahlung für ärmere Haushalte und dergleichen. Das sind Situationen, die den Menschen tatsächlich helfen würden. (André Barth, AfD: Das sind durchaus teilweise gute Ansätze, Herr Brünler!) Wir laden Sie herzlich ein, dem morgen zuzustimmen. Die Geldpolitik der EZB hat momentan mit der Preisentwicklung leider nicht viel zu tun. (Zurufe von der AfD: Na ja!) Damit liegen Sie, auch wenn Sie sich gern als der große Finanzguru präsentieren, leider schlichtweg falsch. (Beifall bei den LINKEN – Zurufe von der AfD) Sie verstehen nicht die Problematik, Kollege Barth! Ein guter Buchhalter ist noch lange kein guter Finanzpolitiker! (Heiterkeit bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Brünler, Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht Herr Kollege Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Barth, es war spannend, diesen Geschichtsunterricht zu verfolgen; aber es ist schon sehr lange her, und deshalb kann man verstehen, dass Sie einige Dinge vielleicht vergessen oder durcheinandergebracht haben. Wir kommen gleich dazu. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Schön!) Es gibt eine wunderbare Studie, die die Situation recht gut beschreibt. Sie heißt „Misremembering Weimar“, eine Studie der Uni Zürich und der Jungen Akademie Deutschland. Sie bescheinigt den Deutschen eine verwirrte Erinnerung an die Weimarer Wirtschaftsgeschichte. Wo immer die Inflationsrate steigt, wird der Vergleich mit der Hyperinflation bemüht. Doch warum haben die Deutschen so ein Problem mit der Geschichtsanalyse, und warum fokussiert man sich hier derart auf niedrige Inflationsraten? Die Weimarer Zeit wird in einem kollektiven Gedächtnis als eine Zeit der Wirtschaftskrise gespeichert, geprägt von galoppierenden Preissteigerungen und grassierender Arbeitslosigkeit. Dabei wird ignoriert, dass die große Depression, Massenarbeitslosigkeit und Massenarmut erst nach Abschluss der Hyperinflation auftraten. Hitlers Machtergreifung ging die tiefe Rezession der Dreißigerjahre mit sinkenden Preisen voraus. Die Wirtschaftsgeschichte verwischt mit vielen Debatten hierzulande zu einer nebligen Brühe. So lassen sich auch heute an der Wahl des Debattentitels einige Fehlstellungen im Geschichtsbewusstsein der Antragsteller ablesen. Statt hysterisch ins Nebelhorn zu blasen und die Hyperinflation auszurufen, empfiehlt sich eine gründliche Analyse der Situation. Ein epochaler wirtschaftlicher Einbruch liegt hinter uns. Die Weltwirtschaft hat mit der Gesundheitskrise einen äußeren Schock erlebt, worauf eine außerordentliche Verknappung des Angebots folgte. Vergleichbar ist diese Situation historisch eher mit der Ölpreiskrise der Siebzigerjahre als mit der Hyperinflation nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg. Die schnell anziehende Konjunktur auf dem Weltmarkt lässt die Nachfrage schneller steigen als das Angebot. Wir sehen das in Sachsen in gleicher Weise wie in Gesamtdeutschland. Nach einem drastischen Umsatzrückgang im II. Quartal 2020 sahen wir einen steilen Aufwärtstrend der Geschäftserwartungen, die Mitte 2021 durch Lieferproblematik und steigende Energiepreise wieder gedämpft wurden. Auf das vorübergehende Nachfragehoch kann Geldpolitik kurzfristig nicht einwirken. Eine veränderte Politik der EZB würde frühestens in einigen Jahren Auswirkungen auf das Wirtschaftsverhalten nach sich ziehen. Was in der Debatte oft unbeachtet bleibt, ist Folgendes: Die Inflation von rund 5 % im Vorjahresvergleich, die wir seit dem Winter 2021 beobachten, ist in großen Teilen auf einen sogenannten Basiseffekt zurückzuführen. Das heißt, die Preise waren im Vorjahr, nämlich 2020, unterdurchschnittlich niedrig. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Grund dafür war teilweise die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung bis Ende 2020 und zudem der Einbruch der Energiepreise im vergangenen Winter. Es ist also falsch, anzunehmen, dass die Zentralbanken diese Schwankungen ausgleichen können. Vielmehr geht es darum, sozialpolitisch soziale Härten abzufedern sowie wirtschaftspolitisch gegenzusteuern. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Preissteigerung im Energiebereich noch einige Monate andauern wird, müssen wir nicht mit geldpolitischen, sondern mit sozialen Maßnahmen flankieren und gleichzeitig die eigene Produktion kostengünstiger Alternativen der erneuerbaren Energien ausweiten. Mit diesen Forderungen sind wir als BÜNDNISGRÜNE immer aufgetreten. Die durch die fossile Inflation steigenden Gaspreise werden für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher im kommenden Sommer mit der Nebenkostenabrechnung deutlich spürbar werden. Im Bund wird daher aktuell auf Hochtouren an sozialpolitischen Projekten gearbeitet. Die Erhöhung des Heizkostenzuschusses ist nur ein Element der Maßnahmen der Ampel zugunsten der Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Zudem ist die Einführung der Kindergrundsicherung zu erwarten, eine weitere gezielte Maßnahme, die Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen. Der Mindestlohn wird zum Sommer auf über 10 Euro steigen und anschließend entsprechend dem Koalitionsvertrag auf 12 Euro erhöht. Durch diese Maßnahmen unterstützen wir umgehend die schwächeren Einkommen. Zu den notwendigen wirtschaftspolitischen Impulsen als Reaktion auf die fossile Inflation werde ich in der kommenden Runde ausführen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Herrn Kollegen Liebscher folgt jetzt Herr Kollege Panter für die SPD-Fraktion.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wenn ich mir den Titel der AfD-Debatte anschaue, ist, glaube ich, in den bisherigen Reden schon deutlich klargeworden, dass die Voraussetzungen 1923 und 2022 völlig unterschiedlich sind. 1923 hatte Deutschland einen Weltkrieg verloren, massive Reparationszahlungen zu leisten, es waren Produktionsstätten und Produktionsmittel beschlagnahmt, das Ruhrgebiet war besetzt und in der Folge kam es zu einer wirklichen Hyperinflation. 2022 leben wir immer noch in einer Coronakrise, die hoffentlich bald ihr Ende finden wird. Wir leben aber in einem freien Land, in dem es freie Meinungsäußerung gibt, eine freie und soziale Marktwirtschaft. An dem „sozial“ arbeiten wir immer noch aus Respekt vor den Menschen, die hart arbeiten, aber es ist sicherlich absolut nicht vergleichbar. 1923 gab es eine Hyperinflation. Das war eine Katastrophe für die gesamte Nation. 2022 haben wir Inflation, und das ist ein Problem, auch ein großes Problem für manche, aber sicherlich keine Katastrophe für diese Nation. Ich nenne nur das eine Beispiel: Ein Ei hatte im Jahr 1923 eine Preisentwicklung von 16 Trillionen %. Das sind nicht 36 Nullen, es sind nur 18 Nullen, um sich das einmal zu veranschaulichen. 2022 waren es zuletzt 4,9 %, und für alle, die das vielleicht nicht gleich begreifen können: Da ist keine Null dran. (Heiterkeit bei der SPD – Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Vielleicht noch ein Beispiel – weil Sie es angeführt haben –, das vielleicht noch eindeutiger ist, warum dieser ganze Debattentitel absurd und apolitisch ist: 1914 war ein Dollar 4,2 Reichsmark wert. Im Rahmen der Hyperinflation stieg das bis auf 4,2 Billionen Mark, und 1925 nach der Währungsreform war er wo? Bei 4,2 Reichsmark. Interessant! Wie gesagt: Ihr Debattentitel ist absurd und apolitisch. Es ist im Prinzip nichts anderes als Panikmache. Davor warne nicht nur ich, davor warnen wir nicht nur hier in diesem Parlament, davor warnt zum Beispiel auch Prof. Fratzscher, der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin, der deutlich sagt, dass Angstmache im Zusammenhang mit der Inflation nicht angebracht sei. Es ist populistisch und falsch. Er mahnt ganz klar eine sachliche Auseinandersetzung an, (Norbert Mayer, AfD: Die Leute sehen das jeden Tag an der Kasse!) und das sollten wir uns auch auf die Fahne schreiben. (Beifall bei der SPD) Jetzt komme ich zur AfD, die früher, als sie noch keine rechte und populistische Partei war, auch einmal einen Gründungsmythos hatte. Da ging es um den Euro und die DM. Vergleichen wir doch mal die Inflation der D-Mark, die 50 Jahre Bestand hatte, mit der Inflation des Euro. Über die fünfzig Jahre lag die Inflation bei durchschnittlich knapp über 3 %. Den Euro gibt es jetzt seit 22 Jahren, und wo liegt die Inflation im Schnitt? Bei 1,4 %. Das ist interessant; denn das Ziel, das die EZB ausgegeben hatte, war 2 %. Das heißt aber nicht, dass wir die Inflation, die heute herrscht, nicht auch als akutes Problem wahrnehmen; gar keine Frage. Aber unsere Argumentation ist eben jenseits von Panikmache. Viele Punkte sind schon angesprochen worden. Viele Menschen machen sich Sorgen über steigende Preise, speziell über die steigenden Energiekosten, aber auch in anderen Bereichen. (Norbert Mayer, AfD: Fahren Sie selbst zum Tanken?) Darum müssen wir uns ganz klar kümmern, aber nicht, indem wir hier ein Schreckgespenst an die Wand malen und davon reden, dass wir in 99 Jahren nichts gelernt hätten. Wir wissen nämlich auch, was nach 1923 durch die andauernde Bekämpfung und Verächtlichmachung der Demokratie durch rechte und rechtsextreme Parteien passiert ist. Ich möchte Ihnen nur gern ein kleines bisschen auf den Weg helfen, was danach passiert ist: Danach kam die Weltwirtschaftskrise, 1933 kamen die Nazis, dann der Zweite Weltkrieg, die große Katastrophe. Insofern möchte ich nur klar sagen, dass es hier nicht nur um 99 Jahre Hyperinflation geht, sondern auch um 77 Jahre Kriegsende. Dabei stellt sich dann auch die Frage, was Sie, die AfD, daraus gelernt haben. Mein Eindruck ist: nichts. Danke schön. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die zweite Runde, und es beginnt wieder die AfD-Fraktion. Herr Abg. Barth.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zurück ins Hier und Jetzt. Wie ist denn die Stimmung im Volk? Jeder neunte Bürger in Deutschland kann laut „WELT“ vom 19.01. laut einer Umfrage kaum noch seine Lebenshaltungskosten bezahlen. 44 % der Befragten geben an, wegen der hohen Inflationsrate sehr beunruhigt zu sein. Bei Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 2 500 Euro gaben sogar 17 % an, dass sie wegen gestiegener Preise kaum noch in der Lage sind, ihre regelmäßigen Ausgaben zu bestreiten. So hat die Tafel in Zwickau allein im Monat Dezember 2021 100 neue Bedürftige begrüßt. Die Tafel in Plauen meldete für das IV. Quartal 2021 einen Anstieg der Bedürftigen um 10 %. Welches Signal kommt aus der Politik? Landwirtschaftsminister Cem Özdemir wettert gegen – so wörtlich – „Ramschpreise bei Lebensmitteln“. Wer sich die neuen Preise nicht mehr leisten könne, könne dann auch zur Tafel gehen; denn Özdemir will es Unternehmen steuerlich attraktiver machen, abgelaufene Lebensmittel an Tafeln zu spenden, statt sie wegzuwerfen. Wer sich dann aber aus Scham nicht zur Tafel traut, kann im Abfall wühlen; denn das „Containern“ als beschönigenden Begriff für Diebstahl wird der Landwirtschaftsminister ebenfalls straffrei stellen. Wie lebensfremd kann ein Landwirtschaftsminister eigentlich sein? Vielleicht sollte sich Herr Özdemir einmal wieder mit normalen Bürgern unterhalten. Ich tue das jedenfalls wöchentlich. Neulich berichtete mir ein Handwerksmeister, dass ihm sein Energieversorger gekündigt habe. Nun sei er mit seiner Firma in die Grundversorgung seines örtlichen Anbieters gefallen, und dieser berechne ihm gleich 500 Euro mehr pro Monat. Auch seine Mitarbeiter beklagen sich bei ihm, dass die Spritkosten für den Weg zur Arbeit stetig steigen. Diese Arbeitnehmer fordern vom ihm Lohnerhöhungen, die er aber nicht so einfach bezahlen kann. Das ist bei Weitem kein Einzelfall. Die IHK Sachsen warnt, 52 % der Unternehmen müssten ihre Preise erhöhen, und weitere 38 % könnten das nicht. Deshalb wird – so auch in der Studie – die Reduzierung der Produkte und des Leistungsangebots erwogen, die Auslagerung von Tätigkeiten an andere Firmen im In- und Ausland wird in Erwägung gezogen. Das wäre für unseren sächsischen Wirtschaftsstandort und für unseren Arbeitsmarkt eine Katastrophe. Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir die Pendlerpauschale, bekannt als Entfernungspauschale, für Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung endlich auch ab dem ersten Kilometer auf einen angemessenen Betrag erhöhen. Doch gehen wir einmal auf die europäische Ebene und einige Jahre zurück. Betrachten wir drei Worte, welche die Klammer zwischen dem Versagen der vorherigen und der jetzigen Bundesregierung bilden. Diese drei Worte lauten: Whatever it takes – Sie kennen sie alle. 2012 gab Mario Draghi damit den Startschuss zu einer nie gekannten Schuldenwelle, welche die Bilanz der EZB aufgebläht und die Zinsen auf Talfahrt und sogar in den negativen Bereich getrieben hat. Heutzutage zahlen Italien und Spanien auf zehnjährige Staatsanleihen weniger als die USA. Durch Draghis Bereitschaft zum Ankauf jeder noch so zweifelhaften Staatsanleihe hat sich die Geldmenge im Euroraum seit 2008 versiebenfacht. In der Bilanz der EZB ist ein Geldüberhang in Höhe von 4,9 Billionen Euro entstanden. 4 Billionen Euro lassen sich dort allein direkt auf die Staatspapierkäufe zurückführen. Das sind 80 %. Die Europäische Zentralbank – das hat Herr von Breitenbuch auch gesagt – hat nur eine Aufgabe, nämlich die Preisstabilität herzustellen. Das Finanzgebaren der EZB hat uns aber in eine Lage geführt, die historische Parallelen zum Verhalten der Reichsbank im Zeitraum von 1914 bis 1918 zulassen. Damals hieß es: Immer alles, was für den Sieg nötig ist. – Heute heißt es: Alles, was für die Rettung des Euro nötig ist. (Beifall bei der AfD) Das ging auch lange Zeit gut. Die Zinsen blieben niedrig, die Inflation bliebt unter dem Inflationsziel der EZB von 2 %. Die europäischen Regierungen gewöhnten sich an das billige Geld wie ein Junkie an seine Drogen. Die Zeiten haben sich aber geändert, und dazu werde ich, nachdem mein Fraktionsvorsitzender noch einmal gesprochen hat, in einer weiteren Rede noch ein paar Ausführungen machen. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht Herr von Breitenbuch. Bitte.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Zinswende kommt und die Zinsen steigen, hat das Auswirkungen auf die Staaten, auf die Staatsfinanzierung in Europa und auch auf die Banken, die sich in den letzten Jahren langfristig auf niedrige Zinsen eingestellt haben. Daher ist es eine große Frage, die auch uns wahrscheinlich bewegen wird, ob die Geldmenge in Europa weiterhin steigen wird, ob die Staatsanleihen weiterhin aufgekauft werden oder ob sich das jetzt umkehren wird. Auch für uns Landespolitiker ist es nicht unwichtig, in welchem Rahmen wir handeln. Ich würde es schon begrüßen, wenn die Staatsfinanzierung endet und der Pfad der Tugend und der Maastricht-Vertrag wieder in greifbare Nähe rücken. Lieber Herr Barth, die Kriegsfinanzierung von 1914 bis 1918 mit unserer heutigen Situation zu vergleichen halte ich für abenteuerlich. Das will ich deutlich sagen. Die Korrekturen, die danach für die junge Weimarer Republik notwendig waren, stellen Sie in ein falsches Licht. Sie bilden falsche Zusammenhänge, die meines Erachtens nicht tragen. Auch mit Ihrem Vorschlag, die Mehrwertsteuer generell abzusenken, verkennen Sie die großen Aufgaben, die strukturell aufeinandertreffen und denen wir mit einer anderen Klugheit als mit Ihrem Vorschlag begegnen müssen. Kollege Liebscher hat angesprochen, dass es jetzt in Berlin eine Sozialpolitik gibt, dass jetzt plötzlich auf die Schwachen geachtet wird und dass man versucht, denen entgegenzukommen. Nach meinen Beobachtungen der langen Großen Koalition in Berlin hat die SPD dort in der Regierung immer sehr viel auf die Schwachen geachtet. Dadurch sind viele Ausgaben entstanden, mit denen wir uns heute beschäftigen müssen, ohne dass unser Land auseinanderbrechen darf. Das ist ein großes politisches Problem, das nicht einfach auf die Art zu lösen ist, dass man sagt: „Wir helfen den Schwachen“; denn die Strukturfragen, die sich jetzt insgesamt stellen, können so nicht beantwortet werden; davon bin ich fest überzeugt. Natürlich muss man darauf achten, dass alle in diesem Land zurechtkommen. Wir sind als Staat ein soziales Gebilde, ebenso als Gesellschaft. Aber dass Sie das letztendlich nur auf die eine Sache beziehen, das ist zu wenig. Wir müssen um Strukturfragen ringen, und das ist wichtig. Ich möchte auch noch einmal auf Dirk Panter eingehen: Du hast ein bisschen locker gesagt, dass es 1923 eine andere Situation war. Es war damals auch eine freie Gesellschaft. Es war eine junge Demokratie, die selbstverständlich versucht hat, in dieser Krise mit diesem Geldüberhang aus dem Krieg umzugehen usw. Ich wollte dazu sagen, dass diese Demokratie daran aber auch gescheitert ist. Das sollte uns eine Lehre sein. Jetzt sind die Voraussetzungen ganz andere, es ist viel schwieriger. Der Krieg wurde angesprochen. Aber wie gesagt: Es waren freie Wahlen, die letztendlich zu diesen Entscheidungsmustern geführt haben und die dann teilweise gescheitert sind. (Dirk Panter, SPD: Ganz andere Voraussetzungen!) Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Wir fördern in diesem Land sehr viel. Unser Staat tut sehr viel, nimmt sich sehr viel an, hat vieles auf der Raufe. (Zuruf des Abg. Alexander Wiesner, AfD) Jeder fördert seine Demokratie im Land, das ist überhaupt keine Frage. Wir hoffen, dass es immer wieder in aller Vielfalt zusammenläuft. Aber hier in der nächsten Zeit klug zu schauen – und wir kommen alle unter diesen Druck, wenn die Zinsen steigen –, reicht nicht. Es werden sich Dinge verändern, darauf müssen wir uns einstellen. Das sollten wir auch bei den Debatten, die wir in Zukunft hier führen, berücksichtigen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank, Herr Abg. von Breitenbuch. Und nun die Linksfraktion, bitte. – Da sehe ich keinen Bedarf. Haben die BÜNDNISGRÜNEN Redebedarf? – Herr Liebscher, bitte.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr von Breitenbuch, ich denke, wir sind uns einig, dass erst einmal den Menschen, die bedürftig sind, geholfen werden muss, die jetzige Situation zu meistern. Was das Strukturelle betrifft, so unterscheiden sich wohl unsere Meinungen. Die Frage ist: Wie gehen wir mit dem Thema um? Aus meiner Sicht ist die derzeitige Inflation eine güterbezogene Preissteigerung. Das hat zunächst wenig mit der Geldpolitik der EZB zu tun. Der Preistreiber Gas ist klar und deutlich auszumachen. (Zuruf von der AfD) Die Verknappung fossiler Energien mit steigendem Ressourcenverbrauch kann nur zunehmen. (Zuruf von der AfD) Ein Naturgesetz sollte Ihnen allen bekannt sein: Wenn es pressiert, wird es durch Abwarten nicht besser, sondern nur noch dringlicher. (Zuruf von der AfD: Es gibt keine Verknappung, es gibt genügend Gas!) Man kann es nicht anders sagen: Hinter uns liegt ein verlorenes Jahrzehnt für die Energiewende. Man hat energiepolitisch auch und gerade in Sachsen sehenden Auges aufs falsche Pferd gesetzt. (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Jetzt müssen wir mit der weiteren Verfeuerung fossiler Brennstoffe Schluss machen. Jetzt ist es an der Zeit, unsere Versorgung unabhängig von Energierohstoffen zu gestalten. Jetzt müssen wir den Ausstieg aus der geopolitischen Abhängigkeit schaffen. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU – Zuruf von der AfD) Das bedeutet den Einstieg in die Verantwortung für unsere europäische Zukunft und den dringend notwendigen strukturellen Umbau des Energiesystems. Meine Damen und Herren, Sonne und Wind stehen uns als Bürgerinnen und Bürgern frei zur Verfügung. (Sebastian Wippel, AfD: Gucken Sie mal aus dem Fenster! – Weitere Zurufe von der AfD) Wir können diese Energie dezentral nutzen. Es gibt keine demokratische Reform der Energieversorgung. Im Bund macht man sich auf den Weg: Stärkung der Bürgerenergieversorgung, Ausbau der Netze, Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Es geht um die Verdreifachung unserer Kapazität zur Stromgewinnung in kürzester Zeit. Im Interesse der günstigen Energieversorgung unseres Landes sollten wir im Freistaat Sachsen diese Angebote nutzen. (André Barth, AfD: Das hilft dem Hartz-IV-Empfänger nicht, seine Strom- und Gasrechnung zu bezahlen!) Ich lade Sie alle ein, mit mir und vielen anderen in der Wirtschaft bei unseren Bürgerinnen und Bürgern für die finanziellen und wirtschaftlichen Vorteile des Ausbaus der Erneuerbaren zu werben. (Zuruf von der AfD) Wir müssen endlich an einem Strang ziehen und auch in Sachsen das energiepolitische Gestern verabschieden. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank, Herr Abg. Liebscher. – Hat die SPD-Fraktion Redebedarf? – Da gibt es keinen Bedarf. Dann erteile ich jetzt noch einmal der AfD-Fraktion das Wort. Herr Abg. Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! In der Wirtschaftswissenschaft ist ein neuer Begriff aufgetaucht. Er nennt sich im Englischen „Greenflation“, auf Deutsch „Grüne Inflation“. Das bedeutet Kostensteigerungen durch grüne Technologien und natürlich durch grüne Politik. (Zuruf von der AfD: Genau!) Im klassischen Sinne meint Inflation die Geldvermehrung, also die Vergrößerung der Geldmenge. Dadurch wird das Geld entwertet. Mit dem Green New Deal auf der europäischen Ebene erleben wir gerade das am laufenden Beispiel. Es werden zusätzliche Hunderte von Milliarden Euro in den Raum gestellt. Natürlich ist heute schon klar, dass diese Hunderte von Milliarden Euro nicht aus dem normalen Steueraufkommen der Staaten finanziert werden können, sondern es braucht dann wieder marktferne politische Garantien der Staaten, es braucht EZB-Ankäufe. Herr von Breitenbuch, es wird nicht enden, es ist gerade in vollem Gange. Es wird neues Geld geschaffen, es wird neues Geld bereitgestellt. Am Ende – und das ist ja das Schlimme – wird die europäische Greenflation nicht einmal dem Umwelt- und Klimaschutz dienen, sondern es wird einfach frisches Geld in die überschuldeten Volkswirtschaften hineingepumpt. In Frankreich wird mit hoher Wahrscheinlichkeit der staatliche Atomkonzern seine über 50 Kraftwerke sanieren bzw. neu bauen, und in Italien werden dann Heizungsumrüstungen mit 110 % gefördert. Hauptsache, es ist viel Geld im Wirtschaftskreislauf, was sonst aus eigener Kraft gar nicht da wäre. In der politischen Debatte meinen wir mit Inflation natürlich immer das Phänomen der steigenden Preise. Wenn ich nach Deutschland schaue, dann sind es vor allem die Energiekosten, die zurzeit die allergrößten Preistreiber sind. Diese Sprünge sind natürlich eine grüne Inflation. Sie sind durch grüne Politik und durch deren bevorzugte grüne Technologien verursacht. Ich beginne bei der Energiewende. Sie ist das große Steckenpferd der deutschen grünen Politik. Man muss hierzu konstatieren: Wir werden immer ärmer. Wir bezahlen zwar mehr, bekommen aber nicht mehr dafür. Ich mache das am Kraftwerkspark fest: Der Kraftwerkspark hatte vor 20 Jahren eine installierte Leistung von 125 Gigawatt. Diese hat sich in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt. Wir haben heute 220 Gigawatt installierter Leistung. Aber haben wir mehr Strom? Nein. Wir produzieren genauso viel Strom wie vor 20 Jahren. Der Unterschied ist: Die deutschen Stromkunden haben in dieser Zeit über 250 Milliarden Euro in dieses Nichts investiert, nämlich durch die EEG-Umlage. Das wird sich fortsetzen. Es ist nicht so, dass die EEG-Umlage mit der Zahlung – so, wie es versprochen worden ist – erledigt ist: Wir bauen die erneuerbaren Energien erst einmal auf, dann läuft es von allein und trägt sich selbst. Wind und Sonne bringen uns kostenlosen Strom, vor allem an Tagen wie heute. Dem ist aber nicht so. Nach 20 Jahren ist für die Anlagen die Subventionsdauer beendet, sie werden abgebaut, es werden neue aufgestellt. Die neuen Anlagen machen genauso weiter: Sie werden wieder subventioniert, sie erhalten wieder Vergünstigungen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Schon heute haben wir neue Verträge für EEG-Anlagen, die in den nächsten Jahren wieder 400 Milliarden Euro an EEG-Umlagen produzieren werden. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das heißt, in den nächsten 20 Jahren werden die Bürger und Unternehmen wieder beim Strom abgezockt, man wird wieder in die Portemonnaies der Bürger und in die Wirtschaftlichkeit unserer Unternehmen greifen. Die Energieerzeugung ist nur ein Teil der Energiewende. Sie wollen ja viel mehr, Sie wollen die Sektoren Wärme, Mobilität und Industrie auch noch einbeziehen. Das heißt, zukünftig werden das Heizen, das Autofahren und natürlich alle Güter teurer, die hier produziert werden. Das passiert wieder über Subventionen. Ich nenne nur ein Beispiel, das Elektroauto: Wenn man auf Elektroauto wechselt, kostet das insgesamt 20 000 Euro. Das ist kein Geld, das wertgeschöpft ist. Es ist Geld, das den Bürgern über Steuern weggenommen und in dieses Elektroauto investiert wird, von dem wir wissen, dass es kein CO spart, dass es die Umwelt zerstört und am Ende nur zehn Jahre hält. Die hauptverantwortliche politische Kraft für diese grüne Inflation in Deutschland – egal, ob es in der EU der Green New Deal ist, ob es irgendwelche Abgasverordnungen sind, die bei uns das Wirtschaften teurer machen, oder ob es in Deutschland die Energiewende oder die Mobilitätswende ist – ist die CDU! Das muss ich ganz deutlich sagen. (Beifall bei der AfD) Sie stellen in allen Regierungen die größte Fraktion, Sie beschließen das. Es sind nicht die GRÜNEN. Solange Sie sich von diesen grünen Ökoträumern am Nasenring durch die Manege führen lassen, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) wird die grüne Inflation weiter unsere Bürger verarmen, und es wird weiterhin Wirtschaftsbetriebe aus Deutschland vertreiben. (Beifall bei der AfD) Zum Schluss – – (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) – Nein, das mache ich nicht, aber ich gehe ein Stück zurück. Ich zitiere Ludwig Erhardt. Er sagte nämlich: „Die Inflation kommt nicht als ein Fluch über uns oder als ein tragisches Geschick. Sie wird immer durch eine leichtfertige oder sogar verbrecherische Politik hervorgerufen.“ Der alte Hetzer. (Beifall bei der AfD) Die größten Treiber der Inflation sind auch heute politische Entscheidungen. Deshalb sind wir Politiker sehr wohl in der Verantwortung dafür, ob es bei uns Preissteigerungen gibt, ob es Inflation gibt. Wir können es nicht auf den Weltmarkt schieben. Es liegt in unserer Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr von Breitenbuch, bitte. – Eine Kurzintervention oder ein Redebeitrag?

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Einen Redebeitrag; ich spreche gleich von hier aus. – Ich bin erschüttert und muss sagen, dass diese finanzpolitische Debatte, die ihren Zweck und ihren Sinn hat, in dieser Zeit darüber zu sprechen, von Ihnen in eine energiepolitische Debatte gedreht wird, Herr Urban. Ich finde es ärgerlich, dass Sie jetzt versuchen, den Begriff „Grüne Inflation“ zu platzieren. Das ist kindisch, ehrlich gesagt. Auf der einen Seite haben wir eine Fachdebatte, bei der es um Zinsen und Geldmengen geht. Diese haben wir, denke ich, auf einem hohen Niveau geführt. Jetzt bringen Sie so eine Schlagseite rein, die dem Thema nicht gerecht wird. Dagegen möchte ich mich verwahren. Deshalb spreche ich von hier aus. Wir sollten vernünftig mit den Themen umgehen. Selbstverständlich gibt es Einflüsse der Preissteigerung bzw. der Verknappung, auch bei Gas, wenn Windkraft und Sonne durch Gas ergänzt werden müssen. Es gibt einen zusätzlichen Bedarf und natürliche Preissteigerungen. Aber in der Art und Weise, wie Sie das hier in diese finanzpolitische Debatte hineinbringen, halte ich das für unredlich. Das möchte ich hier deutlich gesagt haben. Das war mein Redebeitrag. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. (Zuruf von der AfD: Herr Liebscher hat von Energiepreisen angefangen! – Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Urban, das war ein Debattenbeitrag. Wollen Sie auch noch einen leisten? (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) – Nein, war es nicht. Gibt es jetzt noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Herr Barth, bitte. (Alexander Wiesner, AfD: Der Geschichtsunterricht geht weiter!)

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Rufen wir uns einmal in Erinnerung: Was ist Inflation? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Inflation ist – einfach erklärt in leichter Sprache, Herr Gebhardt, für Sie –, wenn zu wenig Waren auf zu viel Geld treffen. Solange unsere Lieferketten halbwegs in Ordnung waren, hielten sich Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht, und die Steigerung der Geldmenge war noch nicht das Problem. Wir alle wissen: Corona hat weltweite Lieferketten zerstört. Die Nachfrage riss auch kurz ab, die Nachfrage entstand wieder, das Angebot war nicht vorhanden. Wenn ich in meinem ersten Beitrag gesagt habe, wir hatten eine Seeblockade, dann sage ich jetzt: Wir haben heute Blockierungen in unseren Handelswegen, weil in China die Häfen geschlossen sind. Die Handelswege sind also gestört. Ich möchte aber auf den Kernpunkt kommen. Wissen Sie, wie hoch die Inflation in Estland und Lettland ist? Das wissen Sie bestimmt nicht, Herr Gebhardt, darum sage ich es Ihnen: In Estland ist sie 12 %, in Lettland 10,7 %. Das sind alles Zahlen vom Dezember. Das Gegenteil ist Portugal mit 2,8 % und Frankreich mit 3,4 %. Die USA haben eine eigene Notenbank, die haben 7 %. Dort fängt die Notenbank – – Ich hatte das in der ersten Runde gesagt, wir müssen währungspolitische und geldpolitische Maßnahmen treffen. Wir haben eine Zentralbank für einen halben Kontinent, wo die eine Hälfte 2 % und die andere Hälfte 12 % Inflation hat. Das ist das eigentliche Kernproblem unserer Euro-Zone. Der Euro ist ein Fehlkonstrukt. (Beifall bei der AfD) Es fehlt eine nationale Zinsbremse. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Das, was die USA machen, die Geldmenge zu verknappen, können wir aus eigenen staatlichen Interessen nicht leisten. Das können wir nur gesamteuropäisch tun. Das führt dazu, dass bestimmte Länder wie Frankreich eine Zinserhöhung verhindern. Frankreich hat das bei 3,4 % nicht nötig, und die Esten und Letten sind viel zu wenige, um sich dabei durchzusetzen. Das führt dann dazu, dass wir eine Zinspolitik haben, wo Zinserhöhungsschritte – ich sage es mal – verzögert werden. Wozu führt das, Herr Panter? – Dann wird der Euro schwächer, er wertet ab gegenüber dem US-Dollar. Er wertet nicht so ab wie in der Weimarer Republik, das behaupte ich gar nicht, aber er wird inflationäre Tendenzen erzeugen; denn alles, was wir im US-Dollar-Raum auf US-DollarBasis einkaufen, wird teurer. Wenn Sie solche Zusammenhänge und Konstruktionsfehler unserer Gemeinschaftswährung einfach wegdiskutieren und sagen, durch Corona sei das Problem entstanden, dann muss ich Ihnen sagen: Sie haben in Ihren Debatten eine Wahrnehmung von hier bis zu meiner Hand und nicht viel weiter. (Beifall bei der AfD) Wir müssen uns das einmal ehrlich anschauen: Wir haben eine Wirtschafts- und Währungsunion, wir haben einen Vertrag von Maastricht, wir haben einen Stabilitätspakt. Unsere D-Mark war sicher, der Euro sollte saustabil sein. Wo sind wir denn in den letzten 20 Jahren hingekommen? Alle politischen Versprechen sind aufgrund von irgendwelchen Sondersituationen gebrochen worden. (Beifall bei der AfD) Da müssen wir uns doch aber mal einfach ehrlich machen. Großbritannien ist ausgetreten. Es fehlt uns jetzt eine vernünftige Stimme. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Wenn Sie das nicht sehen wollen – das ist doch das Kernproblem. Wir haben eine Notenbank, die die Inflation nicht effektiv bekämpft. Wem schadet das, Herr Lippmann? Alten weißen Männern, die Sparbücher haben. Dazu sage ich: Rentnern und ähnlichen Bevölkerungsgruppen. (Gelächter bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der AfD) Darüber können Sie natürlich lachen. Ich finde das aber überhaupt nicht lustig. Recht herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es einen weiteren Redewunsch vonseiten der Fraktionen? – Wenn das nicht so ist, hat jetzt der Herr Finanzminister das Wort.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für dieses wirtschaftshistorische Seminar am heutigen Tag. Es ist völlig richtig: Der Blick in die Geschichte, das Lernen aus Fehlern und Katastrophen ist selbstverständlich ganz wesentlich für die Konstruktion unserer heutigen Institutionen und für die Gestaltung unserer Politik. Eines ist klar: Große Inflationskrisen haben immer die gleiche Ursache, nämlich den Versuch, ruinierte Staatshaushalte zu finanzieren, fremdzufinanzieren. Ein wesentliches Organisationsprinzip eines modernen Staates ist die Gewaltenteilung. Aus der Geschichte, nämlich dieser finanzpolitischen Inflationskrisen, von denen wir heute schon so viel gehört haben, haben wir gelernt, dass man dieses Prinzip im Sinne einer getrennten Verantwortung für die Fiskalpolitik auf der einen Seite und für die Geldpolitik auf der anderen Seite übertragen muss. Wir in der Bundesrepublik haben sehr schöne Erfahrungen mit einer unabhängigen Bundesbank gemacht. Dementsprechend hat man sich auch bei der Einführung des Euros dafür eingesetzt, dass die EZB, die Europäische Zentralbank, frei von politischer Einflussnahme ist. Die Unabhängigkeit der EZB von politischer Einflussnahme verbietet es, hier aus Regierungen – zumindest für meinen Teil nehme ich das in Anspruch – und Parlamenten Anweisungen erteilen zu wollen. Wir können aber auch unseren Anteil daran leisten, dass sich die EZB bei ihren geldpolitischen Entscheidungen auf die Sicherung der Preisstabilität überhaupt erst einmal konzentrieren kann, wenn es darauf ankommt. Die Förderung und Durchsetzung von Preisstabilität kann die Zentralbank nicht allein erfüllen. Das hat man bereits bei der Verabschiedung des deutschen Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes im Jahr 1967 erkannt. Dort sind nämlich vier Ziele hineingepackt worden. Dabei geht es nicht nur um Preisstabilität, sondern auch um außenwirtschaftliches Gleichgewicht, Wirtschaftswachstum und einen hohen Beschäftigungsstand. Ebenso gehört die Bewahrung einer soliden Haushaltspolitik dazu, die mit dem Auslaufen der Belastungen aus der Corona-Pandemie eine schnelle Rückkehr zu den regulären Fiskalregeln gemäß Neuverschuldungsverbot in Sachsen, der Schuldenbremse in Deutschland und dem Stabilitätsund Wachstumspakt in Europa beinhaltet. Natürlich war es notwendig – absolut notwendig –, die in den Regelwerken vorgesehenen Ausnahmen zu nutzen und zur Bewältigung der Corona-Pandemie die Staatsverschuldung zu erhöhen – so, wie es auch bereits vor gut zehn Jahren bei der Bewältigung der internationalen Banken- und Finanzkrise der Fall gewesen war. Auch damals schoss die deutsche Verschuldung hoch; der Schuldenstand erreichte 80 % des Bruttoinlandprodukts. Unter dem Eindruck dieser Ereignisse, der vor Augen geführten Risiken eines Staatsbankrotts in anderen europäischen Staaten und einer seit Jahrzehnten ansteigenden Staatsverschuldung wurde die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Tatsächlich ist es bis 2019 gelungen, den Schuldenstand auf unter 60 % zurückzuführen. Dass dies nicht zulasten der wirtschaftlichen Entwicklung ging, zeigen die soliden Wachstumsraten, die steigenden Beschäftigtenzahlen und die sinkende Arbeitslosigkeit im vergangenen Jahrzehnt. Auf dieser Basis stellt auch die vorübergehend wieder auf knapp 70 % des Bruttoinlandproduktes gestiegene gesamtstaatliche Verschuldung keine Bedrohung für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen hier in Deutschland dar. Wenn die öffentlichen Haushalte allerdings ihrer Verantwortung nicht nachkommen, dann steigt das Risiko einer „fiskalischen Dominanz der Geldpolitik“, ein neuer Begriff für heute. Mit diesem Begriff beschreibt man einen Zustand, in dem die Zentralbanken sich vorrangig darauf konzentrieren müssen, die Solvenz der Staaten des Währungsgebietes sicherzustellen. Das ist im Kern das Problem, das wir in Europa haben: Je höher die Staatsschulden steigen, desto gefährlicher werden ein Zinseinstieg, der Ausstieg aus dem Ankauf von Staatsanleihen und weitere Maßnahmen einer strafferen Geldpolitik für die öffentlichen Haushalte. Diese Instrumente müssen aber im Werkzeugkasten einer Zentralbank jederzeit bereitliegen, um auf Inflationstendenzen in der Realwirtschaft angemessen reagieren zu können. Das ist das Problem der EZB. Damit die Entstehung von Lohn-Preis-Spiralen verhindert wird, brauchen Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Vertrauen darin, dass die Zentralbank gewillt ist, den Preisauftrieb tatsächlich zeitnah zu bekämpfen, ehe er sich verfestigt. Sonst nimmt das Verhängnis in Tarifverhandlungen natürlich seinen Lauf. Auch diese Erkenntnisse aus früheren Krisen haben dazu beigetragen, dass die Einführung einer gemeinsamen Währung in Europa durch die Verpflichtung der in nationaler Hand verbliebenen Fiskalpolitik und die Maastricht-Kriterien flankiert wurde. Als Lehre aus der europäischen Staatsschuldenkrise wurden die präventiven Fiskalregeln verschärft, und Deutschland ist wie die meisten anderen EU-Staaten diesem Fiskalpakt beigetreten. Im aktuellen Reformprozesse des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sollte vor allem die glaubwürdige Durchsetzung dieser Regeln gestärkt werden. Das ist gerade in Anbetracht lange Zeit unbekannter hoher Inflationsraten ein deutliches Signal zur Unterstützung der Europäischen Zentralbank bei der Preisstabilisierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zumindest wir hier im Freistaat Sachsen wollen eine Finanzpolitik mit Weitblick gestalten. Dazu gehören der Blick in die Vergangenheit und die daraus zu ziehenden Lehren genauso wie der Blick in die Zukunft. Die Corona-Pandemie, die uns immer noch beschäftigt, wird nicht die letzte Krise gewesen sein, bei der die öffentlichen Haushalte ihrer gesamtstaatlichen Rolle nachkommen und ungeplant viel mehr Geld in die Hand nehmen müssen. Um dies aber stemmen zu können, müssen die bereits absehbaren fiskalischen Herausforderungen der nächsten Jahre im Rahmen solider Haushaltspolitik bewältigt werden. Weitblick bedeutet auch die Erkenntnis, dass dieses Ansinnen nicht nur rein aus Gründen fiskalischer Generationengerechtigkeit angemessen ist; vielmehr ist es gleichzeitig der Beitrag der öffentlichen Hand zu einer glaubwürdigen Geldpolitik, die in der Lage ist, Inflationsgefahren mit ihren schon ganz kurzfristig wirkenden gesellschaftlichen Härten und sozialen Ungerechtigkeiten im Keim zu ersticken. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Die populistische Heraufbeschwörung eines nahen Abgleitens in die Hyperinflation ist dabei völlig unangemessen. (Beifall der Abg. Georg von Breitenbuch, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das Regelwerk des europäischen Systems der Zentralbanken wird diese Entwicklung verhindern. Denn es ist nicht nur von fachlicher, sondern auch von historischer Einsicht geprägt. Deutschland hat schon zweimal die dramatische Erfahrung gemacht, Währung und Ersparnisse der Menschen ruiniert zu sehen. Das eigentliche Problem, das wir im Moment haben, ist die Lohn-Preis-Spirale. Eigentlich muss man heute sagen: Die Preis-Lohn-Spirale droht. Sie wird kommen; denn die Tarifpartner sind nicht für Geldpolitik zuständig. Die Tarifpartner sind für die Lohnpolitik zuständig. Man muss nicht alle Fehler der Geschichte wiederholen. Mit Blick in die Siebzigerjahre haben wir heute schon gesehen, wie eine auch fiskalisch induzierte Lohn-Preis-Spirale ihren Verlauf nahm. Die Achtzigerjahre waren davon geprägt, genau diese Inflationstendenzen wieder aus dem System herauszubekommen – mit riesigen und dramatischen Folgen für das Wachstum und die Arbeitslosigkeit. Die Wiederholung aller und immer gleicher Fehler in der Geschichte gilt es auf jeden Fall zu vermeiden. Dazu muss jeder seinen Part erfüllen an dem Platz, wo er steht. Unser Platz ist die haushaltspolitische und fiskalpolitische Verantwortung für Stabilität im Freistaat Sachsen. Insofern: Lassen Sie uns hieran ganz praktisch mit dem nächsten Haushalt, der vor uns liegt, gemeinsam arbeiten. Zweite Aktuelle Geld? Alle. Strategie? Keine. Strukturwandel für die Lausitz vertan. Antrag der Fraktion Es beginnt die Antragstellerin; danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung. Frau Mertsching, bitte.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Strukturwandel ist eigentlich der Stoff für eine gute Geschichte: ein mühsam ausgehandelter Kohlekompromiss, der von allen Akteuren am Ende breit getragen worden ist, regionale Strukturen, auf die man hätte bauen können, Akteure vor Ort, die Lust hatten, sich auf den Weg zu machen und sich auf die Veränderung einzustellen, und ein Finanzierungsdreiklang von Personalgeldern über Bundesprogramme, Investitionen von Bund und Land in Infrastruktur und Forschung und Wirtschaftsförderung seitens der EU. Das Ergebnis nach zweieinhalb Jahren CDU-Gestaltungsanspruch: Die Frustration in den Revieren ist wieder gestiegen. Regionale Strukturen wurden zerstört. Die Wirtschaftsregion Lausitz gibt es in der Form nicht mehr, und die Metropolregion Mitteldeutschland wurde erst mal ignoriert. Aktive vor Ort sind demotiviert und entmutigt, und der Dreiklang wurde zugunsten von Eigeninteressen der Staatsregierung verzerrt. Das Minimaleingeständnis des Staatsministers lautet: „Es gibt keinen Grund zu sagen, alles läuft super. – Nein, das tut es nicht.“ Aber was läuft denn nicht? Fehlerkultur heißt nicht nur benennen, dass es Fehler gibt, sondern auch sagen, welche Fehler gemacht worden sind. Ich sage Ihnen, was nicht läuft. Dreist behaupten Sie: „Aber gerade der Freistaat Sachsen hat wie kein anderes der Kohleländer die Entscheidungen in die Reviere und die Kommunen gegeben.“ Nur weil die Außenstellen der SAS in Weißwasser oder Borna sitzen, heißt das noch lange nicht, dass die Entscheidungen in den Revieren getroffen wurden. Denn de facto entscheidet die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung, welche Projekte qualifiziert werden und am Ende in Regionalen Begleitausschüssen landen, und das ohne Nachvollziehbarkeit. Es sind Hunderte von Projekten und keiner weiß, warum die einen dort landen und die anderen nicht. Die Regionalen Begleitausschüsse sind ein Feigenblatt. Es gibt keine gleichberechtigten Stimmenverhältnisse, es ist Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zu Debatte Beteiligung? Fehlanzeige. Chance auf Danke für gar nichts, Herr Schmidt! DIE LINKE außerdem nur ein Durchwinke-Organ; denn es wird nichts begrenzt. De facto entscheiden Sie, was umgesetzt wird und was nicht. Dabei haben Sie nicht mal den Anspruch, der Minister für alle zu sein, sondern entscheiden nur im eigenen Interesse. Ich gebe Ihnen das Beispiel Ausbildungscluster 4.0. In der Stellungnahme vom 1. April 2021 steht geschrieben: „Die vom Bundeswirtschaftsministerium weiterhin vorgesehene Maßnahme ‚Förderung von branchenspezifischen Ausbildungsclustern 4.0 ‘“ – also das, was wir unbedingt brauchen in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier – „steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch alle vier Braunkohleländer. Sachsen hat dem Bund mitgeteilt, dass der Freistaat aufgrund des stark belasteten Budgets zum jetzigen Zeitpunkt eine Einbeziehung in das Programm ablehnt.“ Aufgrund des selbst überlasteten Budgets wird die Ausbildungsfinanzierung abgelehnt? Jetzt kommt sie zwar, aber nach was für einem Kampf denn eigentlich? Und nun zur Diskussion über die Unterscheidung zwischen Landes- und kommunalen Projekten. Das sei nicht sinnvoll, das Land bezahle doch die Kofinanzierung. Was sei daran schlecht? – Ich denke, das Demokratieverständnis. Entscheidungen müssen in einem gleichberechtigten Verfahren getroffen werden. Die Geschäftsordnung der Regionalen Begleitausschüsse oder die Richtlinie „Investitionsgesetz Kohleregion“ definiert hier eindeutig eine Extrawurst für die Landesmaßnahmen. Wenn sich in den Regionalen Begleitausschüssen mehrheitlich enthalten wird, schicken Sie die Projekte trotzdem nach Berlin, und wenn sie, wie im Mitteldeutschen Revier, abgelehnt werden, schicken Sie sie auch nach Berlin. Es geht aber darum, wie die Entscheidungen getroffen werden. Die Entscheidungen sollen nicht für die Region getroffen werden, sondern mit den Leuten. Stattdessen wollen Sie die Landesuntersuchungsanstalt von Dresden nach Bischofswerda verlegen. Man bekommt eigentlich nur den Eindruck, dass die 165 Millionen Euro den Staatshaushalt entlasten sollen. Es gibt keine Strategie für den Strukturwandel. Das Referat 32 ist bis heute nicht besetzt. Es gibt Strategien für die Region, auch für die Ausrichtung. Es sind Akteure vor Ort – die Landratsämter und die Interessengruppen –, die sich hinsetzen könnten, eine Strategie zu entwickeln. Die SAS könnte es koordinieren. Das wäre dann wenigstens einmal eine sinnvolle Aufgabe. Es gibt keine Augenhöhe, weder im Regionalen Begleitausschuss, noch was die kommunalen und Landesinteressen angeht. Es gibt keine nachhaltige Transformation. Es gibt eine Bremse bei der wissenschaftlichen Begleitung. Es gibt immer noch keine Beteiligungsstrategie, und nach zweieinhalb Jahren bzw. mit dem nächsten Regionalen Begleitausschuss wird das Geld alle – äh, verplant sein. Die hoffnungsvolle Chance, einen demokratischen Prozess für die große Transformation zu entwickeln, haben Sie zu einem ungerechten, unkreativen Fördermittelvergabeprozess verkommen lassen. Deshalb: Danke für gar nichts! (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Dr. Meyer, bitte.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Mertsching, wenn ich Ihnen zuhöre, dann geht mir wirklich der Hut hoch. Das ist eine Frechheit, wie Sie sich hier verkaufen. Populistisch ist noch milde ausgedrückt. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Es ist inhaltlich auch falsch, was Sie hier darstellen. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Nein!) Gerade Sie müssten ein Interesse daran haben, dass Spaltungen in diesem Land aufhören. Sie unterscheiden sich so nicht (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) von denen da drüben. Das zeigt auch einmal, wie heuchlerisch Sie unterwegs sind. Das sehe ich jedes Mal im Zittauer Stadtrat, wo Sie ja mittlerweile auch gemeinsame Beschlüsse mit der AfD fassen, damit der Haushalt lahmgelegt wird und dort auch keine Strukturwandelprojekte vorangebracht werden können. Schämen Sie sich! (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD: Herr Dr. Meyer! – Weitere Zurufe von der AfD) Gerade der Fokus auf Staatsminister Schmidt ist an dieser Stelle absolut unangebracht. Er ist derjenige, der in der Region ganz aktiv vor Ort ist, der sich sonntags hinsetzt mit Bürgermeistern und über den Strukturwandel spricht und der wirklich auch die Dinge, die angesprochen werden, in die Entscheidungen in Dresden und in Berlin einfließen lässt. Er ist permanent vor Ort. Das ist eine Frechheit, wenn Sie schon diesen Debattentitel so formulieren. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Stephan Meyer CDU

Ja, Herr Schultze, gern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Schultze, bitte.

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Mirko Schultze Die Linke

Danke, Herr Meyer. Ich möchte Sie nur fragen, ob Sie zur Kenntnis genommen haben, dass sich beide Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Görlitz, der Kreisverband sowie fast alle Organisationen, die der LINKEN im Kreisverband Görlitz angehören, zu den Vorkommnissen in Zittau ausgesprochen distanziert geäußert und sich sozusagen dagegen ausgesprochen haben. Damit wird DIE LINKE mitnichten dieses alberne Spiel der Zusammenarbeit zwischen einigen Rätinnen und der AfD in Zittau dulden. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass wir uns dazu sehr klar positioniert haben? Würden Sie darauf zurückkommen, das tatsächlich einigen Stadträten in Zittau zuzuschreiben und nicht der kompletten LINKEN? (Beifall bei der LINKEN – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)

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Dr. Stephan Meyer CDU

Herr Schultze, ich nehme das zur Kenntnis. Das ändert aber nichts an dem Fakt, dass es eine Gruppe der LINKEN im Zittauer Stadtrat gibt, die Ihrer Partei angehört und die anders agiert, als Sie das vielleicht tun. Noch etwas zu den konkreten Behauptungen: Es ist von Frau Mertsching gesagt worden, dass das Geld alle sei. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) – Wenn Sie mich, Frau Vizepräsidentin, ausreden lassen, dann würde das zur Kultur dieses Hauses ganz gut passen. Danke schön. Es wurde gesagt, das Geld sei alle. Das ist so nicht richtig. Das wissen Sie auch. Das Geld ist nicht alle. Es ist im Regionalen Begleitausschuss beschlossen worden. Es ist aber nicht gebunden. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das heißt, 95 % der Mittel sind nach wie vor noch einsatzfähig. Wir haben in der letzten Debatte und bei der Anhörung darüber gesprochen, dass es jetzt, wenn die neue Ampel in Berlin, idealerweise – wie sie es nennt – vorzeitig aus der Kohle aussteigen möchte, darum geht, dass wir flexibler mit den Mitteln umgehen, dass es möglich ist, jetzt Mittel vorzuziehen und neue Projekte anzuschieben. Wir müssen dafür sorgen, dass eine Plausibilitätsprüfung erfolgt, damit klar ist, wann welche Mittel tatsächlich abfließen. Das kommt noch hinzu. Die Aussage, das Geld sei alle, trifft an der Stelle absolut nicht zu. Man kann über den Begriff Strategie geteilter Meinung sein. Es gibt eine Strategie im Freistaat Sachsen zum Strukturwandel, die nennt sich bei uns Leitbild. Sie ist mit einem Handlungsprogramm versehen und beinhaltet wesentliche Punkte aus der Lausitzstrategie 2050, aber auch weitere lokale Sichtweisen, auch Fach- und regionale Entwicklungskonzepte. Das ist die Strategie, die hier zugrunde liegt. Ich bin durchaus der Meinung, dass man sie fortschreiben und neue Dinge aufnehmen muss. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass der Förderrahmen, den der Bund uns vorgibt, gerade auch in Bezug auf die Vorgaben aus Artikel 104 b des Grundgesetzes, oder die nicht vorhandene direkte Unternehmensförderung uns sehr begrenzen. Ich glaube aber, dass Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Forschung und Entwicklung ganz wichtige strategische Ansätze sind, um den Strukturwandel zu bewältigen. Nun komme ich zum Stichwort Beteiligung, die es angeblich nicht gibt. Es ist nun einmal Fakt, dass diese Projekte vor allem in den Revieren, also vor den Toren der Kommunen, stattfinden. Deshalb ist es aus meiner Sicht vollkommen nachvollziehbar, dass die Regionalen Begleitausschüsse mit kommunalen Vertretern dort stimmberechtigt sind. Die Zusammensetzung der Begleitausschüsse ist sehr breit. Darin sind sämtliche gesellschaftliche Gruppen, die sich inhaltlich mit einbringen können. Da ist immer Luft nach oben. (Zurufe der Abg. Antonia Mertsching und Marco Böhme, DIE LINKE) Man muss aber bedenken, dass wir gegenwärtig die ersten Runden hinter uns haben. Wir sind am Start. Wenn man das mit einem Marathon vergleicht, dann sind wir vielleicht bei Kilometer zwei von 42. Es ist also immer möglich, Dinge zu verbessern. Dieser Meinung bin ich. Die Beteiligungsformate kann und muss man ausbauen. Dazu ist auch in der Anhörung einiges gesagt worden, was Revierstammtische, aber auch die Möglichkeit von regionalen Entwicklungskonzeptionen angeht. Ein Thema, das mir besonders wichtig ist: die Kinder- und Jugendbeteiligung. Auch da ist das SMR dabei, diese Bereiche auszubauen. Die Einbindung der Bürgerregion Lausitz ist ebenfalls ein wichtiger Fakt. Thomas Pilz war in der Anhörung dabei. Es ist wichtig, dass wir das verstetigen. Grundsätzlich will ich aber deutlich machen, dass der Freistaat Sachsen das erste Bundesland gewesen ist, das überhaupt mit den Förderkonditionen am Start war. An dieser Stelle gehört das zur Wahrheit dazu. Wir reden hier über eine Debatte, die schon sehr lange geführt wird. Aber die Förderbedingungen sind erst seit dem letzten Jahr klar. Das lag nicht am Freistaat, sondern daran, dass es erst einmal vom Bund heruntergebrochen werden musste. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wer hat denn da regiert?) Wir reden über sage und schreibe 946 Millionen Euro Bundeshilfen, die dem Lausitzer Revier zugutekommen. Ich kann einige Kollegen hier im Hohen Hause verstehen, die manche Diskussionen, die wir in der Lausitz führen, nicht mehr nachvollziehen können, weil sowohl im Erzgebirge als auch im Vogtland Strukturwandel stattfindet. (Thomas Thumm, AfD: Aha!) Ich muss dann meinen Kollegen erklären, was wir hier für Diskussionen führen. Ich will damit sagen, dass wir das realitätsnah diskutieren müssen und dafür sorgen, dass die Stimmung in dieser Region nicht durch Politiker wie Sie und mich schlechtgemacht wird. Wir müssen dafür sorgen, dass Perspektiven aufgezeigt werden, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Da ist es wichtig, dass wir uns konstruktiv einbringen und nicht mit solchen komischen Debattentiteln die Spaltung voranbringen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte kommen Sie zum Ende.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Mehr dazu vielleicht in der nächsten Runde. (Beifall bei der CDU, vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion spricht jetzt Herr Abg. Thumm, bitte. (Interne Wortwechsel zwischen der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE, dem Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU, und weiteren Abgeordneten der CDU und der LINKEN) Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es gibt einen neuen Redner. Wir warten noch ein bisschen, bis alle wieder etwas heruntergefahren sind. – Herr Thumm, bitte.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ja, herunterkommen würde der Debatte vielleicht guttun. Was zeichnet denn die Kohlepolitik im Freistaat aus? Sie ist bürokratisch. Sie ist bürgerfern. Sie ist hochgradig intransparent. Sie dümpelt folglich undurchsichtig, unkommunikativ und konzeptlos vor sich hin. Noch nie in den vergangenen 30 Jahren wurde Sachsen so schlecht regiert wie heute. (Beifall bei der AfD) So funktioniert bestenfalls Chaos, aber keine Zukunftsgestaltung, Herr Kretschmer. Die Staatsregierung schwärmt von Forschungseinrichtungen und Innovationszentren, die sie in der Lausitz mit Bundesmitteln ansiedeln will. Doch wie sie die notwendigen Wertschöpfungsketten, Arbeiter und Handwerker in der Lausitz halten will, kann sie nicht beantworten. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Investitionen in Innovationen und Forschung sind goldrichtig, aber es muss sichergestellt sein, dass die Ergebnisse der mit deutschem Steuergeld finanzierten Forschung danach regional produziert werden und nicht, wie so oft, ins Ausland abwandern. Über 100 Jahre lang hat die Kohle in den sächsischen Revieren für gut bezahlte Arbeit und regionale Identität gesorgt. Diese regionale Identität gilt es zu erhalten. Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung agiert beim Strukturwandel allein nach dem Prinzip Hoffnung. Das macht mich persönlich betroffen sowie ein Stück weit fassungslos. Das ist – neben den massiv gestiegenen Strompreisen – auch ein Grund, warum die Zustimmung der Bevölkerung zum Kohlausstieg deutlich gesunken ist. Die Bürger haben mittlerweile die vom GRÜNEN-Staatsminister Günther frenetisch gefeierten Windkraftanlagen durchschaut. Wind weht in Sachsen nun mal nicht 24 Stunden sieben Tage die Woche – und das 365 Tage im Jahr. Im besten Fall gibt es Flatterstrom, der durch konventionelle Kraftwerke abgesichert werden muss. Das macht diesen Flatterstrom teuer, und deshalb müssen Bürger und Unternehmen immer tiefer in die Tasche greifen. Die AfD als konstruktive Opposition (Heiterkeit des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) hat immer wieder Vorschläge unterbreitet, sowohl im Bereich der Energie- und Verkehrspolitik, für die Kohlereviere als auch bei der Transparenz des Strukturwandels. Ich erinnere beispielsweise an die Abschaffung der EEG-Umlage oder an den Ausbau der Straßeninfrastruktur zwischen Dresden und Posen. Allerdings scheint die Staatsregierung an einer offenen Kommunikation auf Augenhöhe nicht interessiert zu sein. Das zeigte auch die letzte Anhörung im Ausschuss für Regionalentwicklung sehr deutlich, als die Sachverständigen das Fehlen der Transparenz, der Kommunikation und der Beteiligung sowie die politische Vorstellungskraft bei der Strukturwandelpolitik der Staatsregierung bemängelten. So hatte zum Beispiel der Oberbürgermeister von Hoyerswerda vorgeschlagen, über eine Energiesonderwirtschaftszone nachzudenken. Das ist im Übrigen auch eine Forderung der AfD, Sonderwirtschaftszonen in der Lausitz und in den Grenzregion des Erzgebirges zu errichten. Kurzum: Die Strukturwandelpolitik der Staatsregierung hat so viele Lücken, Defizite und Schwächen, dass man sie in der freien Wirtschaft einstampfen und die dafür Verantwortlichen entlassen würde. Daher steht für uns als AfD Folgendes fest: Erstens. Es darf keinen vorgezogenen Kohleausstieg geben. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Zweitens. Der Strukturwandel in Sachsen muss grundlegend neu und konzeptionell gegliedert werden. Drittens. Statt eines CDU-Ministeriums für Regionalentwicklung braucht es für Sachsen ein AfD-Ministerium für echte regionale Entwicklung, (Oh-Rufe von der CDU) damit der Freistaat Sachsen in der Fläche gedeiht; denn die bisherige CDU-Strukturwandelpolitik im Freistaat kann man – frei nach Friedrich Schiller – wie folgt zusammenfassen: „Und es wallet und siedet und brauset und zischt.“ Doch raus kommt nischt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, bitte; Herr Abg. Löser.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Medienberichte der letzten Tage könnten unterschiedlicher nicht sein: Von „es läuft allerdings nicht reibungslos“ bis „zum Scheitern des Strukturwandels“ war alles zu lesen. Aber seien wir doch ehrlich: Weder das eine noch das andere beschreibt so richtig die aktuelle Situation, und wir finden diesen Debattentitel auch etwas überzogen. Auf der einen Seite haben wir ratlose oder aufgebrachte Bürgermeister(innen), auf der anderen Seite einen Minister, der buchstäblich auf vielen Baustellen um Verständnis und Zusammenarbeit wirbt. Die Bewältigung des Strukturwandels ist nicht nur eine Herausforderung für die einzelnen Kommunen in den Revieren, sondern erfordert gesamtgesellschaftliche Anstrengungen. Bei aller berechtigter Kritik darf es nicht passieren, dass der Strukturwandel schon zu Beginn negativ besetzt und schlechtgeredet wird. Das hörten wir auch letztens in der Anhörung, und es war ausdrücklich ein Wunsch der kommunalen Vertreter(innen) vor Ort. Ich sehe eine Gefahr darin, dass die Motivation und der Wille, den Wandel mitzugestalten, dadurch verloren gehen. Die Kritik der Kommunen, dass Förderverfahren zu kompliziert seien, teilen wir. Die vom Strukturwandel betroffenen Gemeinden und die Zivilgesellschaft müssen stärker in den Prozess einbezogen werden. Die Kritik an der Dreiteilung der Fördergelder bis 2038 von Herrn Staatsminister Schmidt teilen wir ebenfalls. Wenn wir den Kohleausstieg vor 2038 erreichen wollen – das wollen wir BÜNDNISGRÜNEN im Unterschied zur AfD –, dann muss das Geld schneller in die beiden Reviere fließen, auch wenn klar ist, dass große Projekte und hohe Fördersummen eine gewisse Sorgfalt erfordern. Hier wären mehr Transparenz und eine reibungslose und umfassende Kommunikation seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und der Regionalen Begleitausschüsse gefragt. Transparenz und Kommunikation sind Grundvoraussetzungen für eine Bürgerbeteiligungskultur, die die Tragweite des Strukturwandels angemessen beschreibt. Das haben wir BÜNDNISGRÜNEN in allen bisherigen Debatten betont, und dies wird von den Akteurinnen und Akteuren aus den Revieren nicht nur gefordert, sondern auch mit eigenen Initiativen umgesetzt. Wir müssen die Zivilgesellschaft bei diesem Prozess unterstützen. In diesem Kontext hat das Kabinett – auch auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung – am 18. Januar 2022 die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung beschlossen, die insbesondere Kommunen und zivilgesellschaftliche Initiativen, die Beteiligungsformate planen und umsetzen möchten, unterstützt. Diese Art der Bürgerbeteiligung dient der Transparenz und ermöglicht echte Teilhabe. Ich möchte die Entwicklungsstrategie Lausitz 2050 in Erinnerung rufen, an der zahlreiche Menschen mit Kreativität und vielen Vorstellungen mitgearbeitet haben. Die erarbeiteten Leitlinien gelten in diesem Prozess und sind zu berücksichtigen. Die Beteiligung innerhalb des Strukturwandels wird nicht immer in entsprechendem Maße anerkannt und gefördert; das sehen wir auch. Wir teilen die Forderungen der Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, beratenden Mitgliedern der Regionalen Begleitausschüsse eine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. Bei aller Kritik gibt es auch viele positive Aspekte zu benennen: Im Vorfeld wurden Gespräche mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und weiteren Akteuren in den betroffenen Kommunen geführt. Zudem ist der Aufbau eines Verfahrens zu Monitoring und zur Evaluierung geplant. Geprüft wird die Einrichtung einer langfristig angelegten wissenschaftlichen Begleitforschung. Hervorheben möchte ich die Realisierung von Infrastrukturprojekten, die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen, den Ausbau der Digitalisierung, umweltfreundliche und nachhaltige Projekte sowie die Weiterentwicklung des Tourismus. Diese Projekte kommen den Revieren und auch den Kommunen zugute. Der Strukturwandel, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht gescheitert. Vielmehr ist er in vollem Gange und er braucht unsere Unterstützung. Allerdings braucht es ein gemeinsames Handeln zwischen allen Ebenen. Seitens des Bundes müssen die Fördergelder schneller fließen. Vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung wünschen wir uns mehr Transparenz und eine stärkere Bürgerbeteiligung. Bei den Kommunen ist ein proaktives Handeln gefragt. Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen die betroffenen Reviere und Kommunen im Rahmen des Strukturwandels und werden uns weiterhin für eine stärkere Bürgerbeteiligung und für nachhaltige Projekte in diesem Prozess einsetzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD Herr Abg. Winkler, bitte.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Leider macht die Linkspartei wieder den gleichen Fehler wie bereits in der Debatte am 23. Juni 2021, als es um die Arbeit der Regionalen Begleitausschüsse ging. Noch bevor irgendetwas seine Wirkung entfaltet, wird es bereits als gescheitert bezeichnet. Das wird zum einen dem großen Transformationsprozess des Strukturwandels nicht gerecht und zum anderen wird dadurch berechtige Kritik an mancher Entwicklung im Transformationsprozess entwertet. Es stimmt eben nicht, dass das Geld alle ist. Keines der betroffenen Bundesländer hat im Bund mehr Projekte zur Bestätigung vorgelegt als Sachsen. Kein einziges dieser Projekte wurde dort abgelehnt. Das Geld ist also nicht alle, sondern gebunden; denn Sachsen hat bereits viele Projekte angemeldet und wartet auf deren Umsetzung. Auch die Strategie betreffend: Natürlich gibt es in Sachsen ein Handlungsprogramm. Trotzdem – das ist von meinen Vorrednern bereits genannt worden – sollten wir uns vor allem vor dem Hintergrund der neuen Rahmenbedingungen die bisherige Strategie noch einmal genau anschauen und nachjustieren. Das sagt auch das ifo Institut in einem Bericht vom Dezember 2021 – ich zitiere –: „Der Bund als Mittelgeber sollte deshalb gerade vor dem Hintergrund eines möglicherweise schnelleren Kohleausstiegs darauf drängen, dass die … vorgesehene Weiterentwicklung der Leitbilder rasch vorankommen wird und dann auch den verbindlichen Rahmen für die Mittelvergabe vorgibt.“ Auch der DGB hat jüngst gefordert – ich zitiere wieder –: „Im weiteren Verfahren sind die Fördermittel gezielt für eine strategische Standort-Arbeitsmarktpolitik insbesondere in den Revieren einzusetzen. Die Fördermittelvergabe bedarf eines stärkeren Fokus auf die Transformation von Arbeitsplätzen in neue, tariftreue, mitbestimmte Arbeitsverhältnisse, welche den Kriterien guter Arbeit entsprechen.“ Diesen Forderungen können wir uns als SPD-Fraktion vollumfänglich anschließen; denn teilweise scheinen Strukturmittel für Einzelprojekte, zum Beispiel für Kitas, ausgegeben zu werden, weil sich manche gegen die Tatsache sperren, dass wir in Sachsen mehr Investitionen brauchen. Wir werben als SPD seit Monaten für einen Investitionsfonds, auch für Investitionen etwa in Bildung. Es wäre fatal, wenn dadurch zusätzliche Investitionen für die Kohlereviere unterbleiben, nur weil man nicht bereit ist, über den eigenen Schatten zu springen. Werte Kolleginnen und Kollegen, eines ist für uns als SPDFraktion klar: Wir müssen den Strukturwandel in den Braunkohlegebieten in einem größeren Zusammenhang denken; das habe ich bereits beim letzten Mal gesagt. Wir stehen vor einer Reihe von Transformationsprozessen – sind teilweise schon mittendrin –, die wir nicht getrennt voneinander betrachten dürfen: Industrie, Mobilität, Arbeitswelt – um nur drei zu nennen. Die verbindende Klammer ist, dass diese Transformationen zum Ziel haben, klimaneutral und damit zukunftsfähig zu werden. Wir wollen jetzt in einen „Vorsprung Ost“ investieren, damit sich Sachsen als deutschland- und europaweit führender Standort der Elektromobilität, der Wasserstoffwirtschaft, im Bereich der Künstlichen Intelligenz sowie in der Mikroelektronik etabliert. Unser Ziel muss es sein, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass wir in Sachsen eine Spitzenposition in einigen Bereichen bei wirtschaftlicher und technologischer Kompetenz, Wettbewerbsfähigkeit und Industrieführerschaft auf nationaler, europäischer und globaler Ebene erreichen. Hinzu kommt, dass der Kohleausstieg idealerweise schon 2030 vollzogen werden soll. Deshalb muss jetzt auch die Zeitleiste der Strukturhilfen durch den Bund angepasst und beschleunigt werden. Diese Aufgaben haben wir unserem Koalitionär in Berlin bereits mitgegeben. Wir sehen etwa die Lausitz viel stärker als Energielieferant, aber in Zukunft über erneuerbare Energien. Hierbei bremsen wir uns zurzeit selbst aus. Wir sollten die Visionen der Wirtschaft aufnehmen und die beiden Reviere Lausitz und Mitteldeutschland stärker als Lösungsanbieter und Modellregion für grüne Rohstoffe und Materialien entwickeln. Aus all diesen Gründen müssen wir die aktuellen Konzepte und Leitbilder für den Strukturwandel der Kohleregion überprüfen, sie entsprechend anpassen und in diesem Sinne die richtigen Weichen für die Zukunft stellen. Wir wollen, dass der Strukturwandel heute als die zweite Chance nach der Wiedervereinigung gesehen wird. Dies bedeutet eben nicht, den Kopf in den Sand zu stecken, wie es DIE LINKE tut, wenn sie behauptet, dass die Chancen für den Strukturwandel vertan seien. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: In der zweiten Runde beginnt wiederum die Linksfraktion. Herr Abg. Böhme, bitte.

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Marco Böhme Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Also, Herr Winkler, Kritik zu üben ist nicht gleichzusetzen mit „Kopf in den Sand stecken“. – Dies vielleicht vorab. (Zuruf des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Herr Schmidt, Sie sagten, dass das komplette Kohlegeld für die nächste Förderperiode auf das Jahr 2030 vorgezogen wird. Das begrüßen wir grundsätzlich, und es macht auch Sinn, wenn der Kohleausstieg bis 2030 kommt. Was aber nicht geht, ist, einfach eine frühere Auszahlung zu fordern, ohne eine Gesamtstrategie bzw. ein Gesamtkonzept zu haben. Es gibt bisher auch keine Zielvereinbarung und eben keine Gesamtstrategie. Genau das muss sich ändern, bevor man beim Bund aufmucken kann und mehr und eher Geld fordert. Das ist das Problem. (Beifall bei den LINKEN) Dass das Geld der ersten Fördermittelperiode bereits verplant ist, haben Sie bis heute auch noch nicht ordentlich kommuniziert – oder es wird bestritten, wie von Herrn Dr. Meyer. Wir haben das veröffentlicht, und wir haben es den Kommunen mitgeteilt und sie informiert, dass Ihre SAS einzelnen Projektträgern mitgeteilt hat, dass – Zitat – „die verfügbaren Haushaltsmittel für die erste Förderperiode vollständig belegt“ sind. Das haben wir nicht erfunden, sondern das hat Ihre Agentur den Menschen mitgeteilt. Kein Wort davon kam von Ihnen eine Woche vorher, als Sie die Gespräche vor Ort hatten, an die Kommunen. Das ist ebenfalls ein Problem. Es gibt bis heute keine offizielle Mitteilung darüber. Weiterhin geben Sie auch noch falsche Pressestatements von sich. Zum Beispiel sagten Sie in der „Lausitzer Rundschau“ Sätze wie: Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass wir Geld zurückgeben müssen oder dass alle Mittel bis 2026 kassenwirksam ausgegeben sein müssen. – All das ist nicht wahr. Erstens ist nicht wahr, dass die Mittel bis dahin kassenwirksam ausgegeben sein müssen, sondern sie müssen lediglich verplant sein. Zweitens. Was haben Sie eigentlich für ein Finanzverständnis? Hauptsache alles Geld raus, egal, wer es bekommt, damit ja kein Geld zurückgegeben werden muss? Mich würde schon interessieren, was dazu eigentlich der Rechnungshof sagt. Ich will aber nicht falsch verstanden werden: Natürlich sollten wir das Geld, das vom Bund kommt, nutzen und klug investieren. Was aber nicht geht: einfach schnellschnell alles vom Bund greifen, Hauptsache, es ist dann ausgegeben. Aber genau das erklärt Ihre Politik, die wir in den letzten Monaten beobachten konnten – das Windhundverfahren –: Der Erste und der, der am lautesten schreit, bekommt das Geld. Und wer ist der Erste und der, der am lautesten schreit? Meistens das Land, und so landen am Ende dann auch zwei Drittel der Mittel in der Lausitz bei Landesprojekten. Das ist doch schon komisch, wenn wir von einem regionalen Strukturwandel sprechen. Auch wie darüber entschieden wurde, ist ungeheuerlich. Denn während die Kommunen für ein paar Hunderttausend Euro Projektanträge mit mehr als 50 Seiten stellen mussten, kommt das Land mit zwei A4-Seiten um die Ecke, fordert Millionen und nimmt sie sich dann einfach, obwohl vor Ort im Regionalen Begleitausschuss negativ beschieden wurde. Das kritisieren wir, das kann so nicht weitergehen. Sie und insbesondere die SAS müssen die Kommunen endlich aktiv bei der Projektentwicklung unterstützen, sie ordentlich beraten, ihre Ideen qualifizieren und auch die Beteiligungsprozesse vor Ort unterstützen. Wir wollen, dass der Strukturwandel gewinnt, und das geht nur mit den Menschen vor Ort und nicht von oben herab, so wie Sie von der CDU es derzeit tun. Das ist das Problem, und es hat auch nichts mit Schlechtreden zu tun, Herr Dr. Meyer. Nur weil man Kritik übt, spaltet man doch nicht die Gesellschaft. Ich fand das schon ungeheuerlich, was Sie vorhin gesagt haben. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Noch einmal zu den leeren Töpfen der Fördermittelperiode: Dazu sagten Sie doch glatt ebenfalls in der Presse, dass das überhaupt nicht alle sei und natürlich noch Projektanträge gestellt werden könnten. – Auch hierzu ist die Wahrheit: Wenn überhaupt, so können in der ersten Fördermittelperiode noch Nachrückprojekte zum Zuge kommen; und eigentlich vergessen Sie dann auch noch darzustellen, dass es jetzt schon massive Preissteigerungen in den bestehenden Projekten gibt. Eigentlich geht es doch darum, dass Sie das, was jetzt zugesagt wird, überhaupt noch finanzieren und das Versprechen halten können. Das ist doch das Problem. Natürlich ist auch klar, dass mit dem „Investitionsgesetz Kohleregionen“ vom Bund keine Straßen, Schulen und entsprechende andere Dinge gebaut werden können. Dass dies der Bund so komisch geregelt habe, darüber beschweren Sie sich ebenfalls in der Presse. Aber es ist doch klar, dass der Bund das nicht finanziert; er ist doch überhaupt nicht dafür zuständig. Für Schulen und Straßen sind doch wir als Land und die Kommunen zuständig. Dabei frage ich mich dann schon, warum wir als Freistaat kein eigenes Strukturwandelprogramm auflegen, mit dem entsprechende Projekte kofinanziert bzw. unterstützt werden können. Was passiert stattdessen mit dem Bundesgeld? Es werden Projekte unterstützt, die 100 Kilometer von der Tagebaukante entfernt sind. So wird zum Beispiel ein Polizeiposten in Beilrode gefördert oder der Aussichtsturm in Kohren-Sahlis – das freut bestimmt Herrn von Breitenbuch –, oder der Elstermühlgraben in Leipzig wird mit Kohlegeldern gefördert und geöffnet, oder die Landesuntersuchungsanstalt wird von Dresden nach Bischofswerda verlegt. Das kann man alles machen, aber die Frage ist doch, warum das von Kohlegeldern gemacht werden muss und warum nicht zum Beispiel regionale Wirtschaftskreisläufe oder meinetwegen auch Gewerbegebiete oder Wasserstoffzentren gestärkt werden. All das ist nämlich auch förderfähig. All das vermissen wir. Das gibt es bisher nicht, und daran üben wir Kritik. Damit spalten wir nicht die Gesellschaft, sondern wir versuchen, mit dem Strukturwandel voranzukommen, weil Sie es offensichtlich nicht hinbekommen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dr. Meyer für die CDU-Fraktion.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Böhme, Ihre Rede zwingt mich, noch einmal ans Pult zu treten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist gut!) Was ungeheuerlich war, das ist nach wie vor der Titel Ihrer Debatte. Diesen finde ich absolut falsch, das habe ich vorhin schon begründet. Deshalb habe ich mich hier auch etwas emotional geäußert. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das ist Quatsch! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ich möchte aber noch einmal einige Aspekte aufgreifen, zum Beispiel das Stichwort Landesprojekte: Ich finde die Debatte über Landes- und Kommunalprojekte ein Stück weit schräg; denn der Punkt ist doch, dass diese Projekte, egal, ob sie von den Kommunen oder vom Freistaat eingereicht werden, ihre Wirkung in den Revieren entfalten sollen und diese davon profitieren werden. (Beifall bei der CDU – Zurufe der Abg. Marco Böhme, Antonia Mertsching und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das ist für mich ganz entscheidend: dass man nicht immer so daherkommt und sagt, es seien Freistaatsprojekte und dieser setze dort seine Interessen durch. Nein, es geht darum, dass mit diesen Projekten in den Regionen etwas passiert, ein Strukturwandeleffekt eintritt. Dabei ist im Übrigen auch eine ganze Reihe von Projekten, die ebenfalls ansprechen, was Sie vorhin sagten. Ich möchte dazu nur CircEcon als Projekt ansprechen, das die Kreislaufwirtschaft mitbetrachtet. Wir sind im Bereich Wasserstoff unterwegs. Es ist also auch einiges von dem, was Sie gerade nannten, bereits im Gange. Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir – neben den reinen Strukturwandelmitteln – natürlich auch immer schauen müssen, welche anderen Programme das flankieren und abdecken, was wir nicht über den Strukturwandel finanzieren können, beispielsweise die Unternehmensunterstützung. Dabei ist der JTF, der Just Transition Fund, ein sehr wichtiges Instrument, das es nun vernünftig auszugestalten gilt, damit vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen in den Revieren davon profitieren und in die Lage versetzt werden, von der verlängerten Werkbank wegzukommen hin zu innovativen, wertschöpfenden Unternehmen, die bessere Arbeitsplätze und eine bessere Bezahlung ermöglichen. Das sollte, denke ich, ein gemeinsames Interesse sein. Darüber hinaus muss man immer sagen: Wir sind noch relativ am Start, auch wenn mich das persönlich ebenfalls unzufrieden macht. Die Kohlekommission ist 2018 zu Ende gegangen, und jetzt sind wir im Jahr 2022. Aber das liegt eben nicht daran, dass sich der Freistaat nicht gedreht hätte, sondern daran, dass wir den Fördermechanismus erst im vergangenen Jahr so richtig aufs Gleis setzen konnten. Von daher: Lassen Sie uns an dieser Stelle weiter konstruktiv bleiben. Lassen Sie uns auch das Thema Beteiligung voranbringen, um gute Ideen aus der Region heraus in die Umsetzung zu bringen. Es gibt viele engagierte Menschen, die auch weiter mittun wollen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir nicht mit komischen Debattentiteln eine Spaltung verstärken, sondern dafür sorgen, dass in der Region Zuversicht verbreitet wird, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) aber natürlich auch konstruktive Kritik möglich ist. Das wünsche ich mir, und dafür werde ich mich persönlich auch weiterhin einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion; Herr Kuhnert, bitte.

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Roberto Kuhnert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Würden wir in Fragen des Strukturwandels Schulnoten vergeben, würde Sachsen gerade einmal die Note „Genügend“ verdienen. So kann man das Ergebnis eines jüngst in der „Sächsischen Zeitung“ veröffentlichten Artikels zusammenfassen. Darin hieß es: „Brandenburg investiert weit mehr in die Wirtschaft als Sachsen. Sachsen hingegen setzt vordergründig auf Bereiche mit sozialer Anbindung.“ Dazu sage ich Ihnen: Das eine tun, ohne das andere zu lassen – meine Damen und Herren, bevor man investiert, sollte man ein klares Konzept haben. Ein solches Konzept der Staatsregierung zum Strukturwandel ist aber nur schwer zu erkennen. Neuerliche Präsentationen von Leuchtturmprojekten sind eine Wahlkampfstrategie, aber kein wirklich erkennbares Konzept. Wir haben es bei unserer Großen Anfrage zum Objekt TETIS gesehen; denn wie wir bereits im letzten Plenum feststellten, ist dies eine große Unbekannte. Unterm Strich bleibt wohl: alles heiße Luft, die den Bürgern und uns um die Ohren geblasen wird. Ergebnis dessen: kein Konzept, keine Investoren, kein Fortschritt, ergo: keine Verbesserung der Lebensverhältnisse. Die Staatsregierung hat bis heute nicht verstanden, dass Infrastruktur, Bildung, Technologie, der Erhalt von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung Hand in Hand gehen müssen. Wenn die AfD-Fraktion konkrete Infrastrukturvorschläge für die Lausitz unterbreitet, wie beispielsweise den Ausbau einer Schnellstraße zwischen Dresden und Posen, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE –

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Antonia Mertsching Die Linke

Das ist ein Naturschutzgebiet! Ihr habt doch gar keine Ahnung! Das ist doch gar nicht förderfähig!) die gerade auch durch das Zentrum des geplanten Kohleausstiegsreviers führen soll, geht es fraktionsübergreifend nur noch darum, ob wir für dieses Infrastrukturprojekt den Verkehrsträger Straße oder die Schiene nutzen wollen. Am Ende zählt die zu fördernde und zu unterstützende Region überhaupt nicht mehr, (Beifall bei der AfD) da ja jeder Dresdner mit der Bahn über Großenhain, Ruhland und Cottbus weiter nach Posen reisen könne. An dieser Stelle die Frage an Sie, Herr Staatsminister: Wie wichtig sind Ihnen die Region rund um Weißwasser und der Noch-Energiestandort Boxberg? Erkennen Sie die Chance und die Notwendigkeit, im Rahmen des Strukturwandels ein solches Projekt zu unterstützen? Schauen wir aber auf das bisher Erreichte, wird klar, wie diese Region immer weiter abgehängt, ja regelrecht abgeschrieben wird. Wenn in diesem Strukturwandel, der nicht, wie in den Neunzigerjahren, ein weiterer wirtschaftlicher Kahlschlag werden soll – und das zeichnet sich ab –, nicht der Faktor Wirtschaft priorisiert wird, wird diese Region, die jetzt schon zu den kaufkraftschwächsten in Deutschland zählt, ins Bodenlose fallen. (Unruhe bei der CDU) Allerdings hat eine solche Debatte auch ihre Vorteile, da wir auch eigene Vorschläge in den Ring werfen können. Das Projekt TETIS hatte ich genannt. Ein solches Projekt befürworten wir – allerdings nicht ganz unkritisch, da gerade hier Rücksicht auf Natur und Anwohner genommen werden muss. Den Infrastrukturausbau mit Anbindung nach Polen hatte ich ebenfalls bereits genannt – ein originärer Vorschlag und ein wundervoller Antrag der AfDFraktion. Aber natürlich müssen und wollen wir mehr für die Lausitz erreichen. Was spräche denn gegen eine Sonderwirtschaftszone, eine Zone mit geringeren Steuersätzen, weniger Bürokratie, hoher Wirtschaftskraft und gut bezahlten Arbeitsplätzen? (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Was spräche dagegen, umweltfreundliche Kernenergie oder Gaskraftwerke in dieser Energieregion entstehen zu lassen? (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Lachen der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Aus unserer Sicht nur der politische Wille der Regierenden – im Übrigen der Wille, der zwar den Kohleausstieg beschlossen hat, aber weder einen Plan für die Zukunft der Lausitz noch einen Plan für bezahlbare Energiepreise hat. Meine Damen und Herren, das alles sind unbestreitbar fortschrittliche Vorschläge und Ideen von uns. Das, was da von den politisch Verantwortlichen kommt, ist eher düster. So teilte die Vorsitzende des Regionalen Begleitausschusses beispielsweise mit, dass die Schaffung neuer Jobs aufgrund des Fachkräftemangels – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Roberto Kuhnert AfD

– nicht im Vordergrund stehe. Was für ein Hohn für die gut und sehr gut qualifizierten Mechatroniker, Elektroniker, IT-Fachleute, Anlagenmonteure, – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Kommen Sie bitte zum Ende!

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Roberto Kuhnert AfD

– die über Jahrzehnte das komplexe System Kohleenergie zu unser aller Nutzen am Leben erhalten haben! Diesen Leuten sind wir zu Dank verpflichtet – – (Beifall bei der AfD – Das Mikrofon des Redners wird abgeschaltet.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich habe die Bitte an die Redner, dass Sie zumindest reagieren, wenn ich Sie anspreche. – Herr Abgeordneter! (Roberto Kuhnert, AfD: Ja, danke, habe ich verstanden!) Als Nächste sind die BÜNDNISGRÜNEN an der Reihe. – Sie wollen nicht? – Nein. Gut. Dann Herr Winkler für die SPD-Fraktion, bitte.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Tolle Botschaft von Herrn Kuhnert an die Lausitz: Kernkraftwerk, regionaler Wirtschaftskreislauf, Uranabbau im Erzgebirge, Kernkraft in der Lausitz und dann noch ein Endlager bei uns in Sachsen – ganz toll! (Roberto Kuhnert, AfD: Keine Ahnung von Kernenergie! – Zuruf von den LINKEN) Ich möchte die Gelegenheit nutzen, in der Diskussion um den Strukturwandel noch einmal auf die Anhörung vom 28. Januar einzugehen – sie war sehr interessant; wir waren alle dabei – und auf Äußerungen unseres Sachverständigen, des Bürgermeisters von Hoyerswerda, Torsten RubanZeh, verweisen, der in der Anhörung sagte – ich zitiere –: „Ein wesentlicher Teil, wie wir den Strukturwandel zukünftig miteinander richtig und gut bewältigen können, ist, dass wir anfangen, positiv über den Strukturwandel zu berichten. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Mediale Negativberichte schaden uns nur.“ Er hat einige Beispiele genannt, die dies bestätigt haben. (Norbert Mayer, AfD: Sie sind offenbar wieder im „Neuen Deutschland“ angekommen!) Daran sollten wir uns in der politischen Debatte natürlich auch halten. Bei aller Kritik an Beteiligung, Transparenz und all dem, was hier genannt worden ist: Ich habe während der Anhörung von den Betroffenen weder etwas von Frustration noch von irgendwelcher Demotivation gehört. Sie waren alle motiviert und wollen den Strukturwandel positiv zu Ende führen. Dazu gehören unsere Bürgermeister. Das wollte ich noch zum Besten geben. Danke schön. (Beifall bei der SPD und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird weiterhin das Wort von den Fraktionen gewünscht? – Die Linksfraktion wünscht noch, das Wort zu nehmen. Bitte, Frau Mertsching.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sich so über den Titel zu echauffieren und dann inhaltlich kaum auf die Sache einzugehen führt dann eben zu solch billigen Vergleichen wie dem mit der Stadtratsfraktion Zittau. Ich weiß nicht, Herr Dr. Meyer, (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) – nein – ob Sie zugehört haben; anscheinend nicht. Ich habe vorhin erklärt, was das Problem mit der Unterscheidung zwischen kommunalen und Landesprojekten ist: nämlich das Demokratieverständnis, das dahintersteht; und wenn wir hier eine Aktuelle Debatte führen, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie, wenn ich dazu spreche und ein Argument bringe, auch darauf eingehen, (Dr. Stephan Meyer, CDU: Ich bin auf alle Ihre Punkte eingegangen!) dass es anscheinend ein defizitäres Demokratieverständnis gibt, (Lachen bei der CDU und der AfD) wie die Projekte in die Region gebracht werden oder nicht, weil für die Region und nicht mit der Region entschieden wird. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Nun zeigen Sie nach links und sagen, wir seien genau solche Spalter. Was soll das? Seit zwei Jahren übe ich zusammen mit meinem Kollegen Herrn Böhme konstruktive Kritik daran, wie der Strukturwandel umgesetzt wird. (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) – Jetzt hören Sie doch mal zu! (Heiterkeit) Ich übe konstruktive Kritik daran, und irgendwann ist auch mal Schluss. Da muss man auch einmal ein wenig überziehen und sagen: So geht es nicht mehr! (Thomas Thumm, AfD: Das habe ich gesagt!) Wir haben die ganze Zeit Vorschläge dazu gemacht, wie die Beteiligung laufen soll, wie es mit der Strategie funktionieren kann. Es passiert nichts, und irgendwann sitzen wir dann da und sagen: Ich weiß nicht, ob es aus diesem Ministerium noch bessere Vorschläge geben wird. Deshalb schlagen wir jetzt vor: Entweder gibt es einen Neustart beim Strukturwandel, indem wir das Verfahren und die Strategie entwickeln und in die Region bringen, oder es gibt neues Personal, das sich um den Strukturwandel kümmert; denn ja, wir haben noch bis 2030 oder 2038 Zeit, diesen Umbau zu gestalten, aber die ersten Pflöcke sind eingeschlagen und das Geld bis 2026 ist verplant – oder belegt –, und im nächsten Regionalen Begleitausschuss werden noch einige Hundert Millionen Euro ausgegeben, und dann sind auch die 150 % der ersten Förderperiode belegt – und das, obwohl die Kosten wahrscheinlich steigen werden. Das heißt, wie mein Kollege Böhme gerade gesagt hat: Die Anträge, die bewilligt worden sind, werden wahrscheinlich mit einer höheren Beantragung bei der SAB eingehen. Das bedeutet, Sie können noch nicht einmal bewerkstelligen, dass das, was jetzt belegt ist, dann auch tatsächlich ausgezahlt werden kann; und darüber wollen wir doch die ganze Zeit diskutieren. (Dr. Stefan Meyer, CDU: Sie haben geschrieben: „Geld? Alle.“ – Das Geld ist nicht alle!) – Bitte? – Es ist so billig! Dann sagen Sie: Die Bürgerregion – ja, es ist wichtig, das zu verstetigen. Der Antrag wurde seitens des Landkreises abgelehnt. Es gibt keine STARK-Mittel dafür; nein, die sind woanders hingegangen. Das ist doch billig. (Anhaltende Unruhe bei der CDU) – Wenn Sie nicht zuhören, weiß ich auch nicht, warum ich überhaupt noch hier vorn stehe und mit Ihnen diskutiere, (Beifall bei den LINKEN – Widerspruch bei der CDU) wenn Sie nachher wieder nicht darauf eingehen oder nur Ihre Argumente wiederholen, obwohl ich Ihnen schon längst gesagt habe, was das andere Problem ist. Sich dann wieder hier hinzustellen und zu sagen: Anfang positiv – natürlich; auch ich ermutige alle Menschen, mit denen ich draußen unterwegs bin, sich in den Strukturwandel einzubringen. Aber wenn sie es dann tun wollen, finden sie überhaupt keine Anknüpfungspunkte. Ich finde es super, wenn Sie sich für die Kinder- und Jugendbeteiligung engagieren wollen; aber schauen Sie sich doch einmal das Verfahren an, wo das dann andocken oder anknüpfen soll. Auf diesen Vorschlag von Ihnen freue ich mich. Ich werde Sie beim Wort nehmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird weiterhin von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Ich hoffe, ich habe niemanden übersehen. Somit hat nun Herr Staatsminister Schmidt das Wort.

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Thomas Schmidt

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war eine angeregte Debatte, aber ich muss trotzdem am Anfang sagen: Ja, der Titel ist polemisch. Sie wollen mich damit treffen, lieber Herr Gebhardt; aber Sie treffen damit die vielen Menschen, die in den Ministerien, in der SAS und in den Kommunen in diesem Prozess aktiv sind. Mit einer solch polemischen Art und mit Populismus kann man nun einmal keinen Strukturwandel durchführen; die Ernte fahren andere ein. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das ist nicht nur polemisch, sondern auch inhaltlich falsch. Es ist bereits dargelegt worden: Selbstverständlich gibt es eine Strategie, und zwar das Programm, das mit Zielen und vielen Handlungsfeldern untersetzt ist und das – es ist nun einmal eine Bundesförderung – wir vom Bund genehmigen lassen mussten. Wir waren damals die Ersten, die das geschafft haben. Es ist nämlich nicht so, dass wir hierbei schon zweieinhalb Jahre unterwegs wären. Die Gesetzgebung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung und zum begleitenden Strukturwandel fand im Juli 2020 statt, und die Bund-Länder-Vereinbarung wurde Ende August 2020 abgeschlossen. Dann haben wir als Freistaat Sachsen als Erste eine – zumindest vorläufige – Richtlinie vom Bund genehmigt bekommen. Auch dafür musste uns der Bund grünes Licht geben. Wir haben bis Ende 2020 – ein reichliches Jahr ist es jetzt erst her – die ersten Projekte auf der Basis dieser vorläufigen Richtlinie sowie das Programm in Berlin eingereicht. Erst dann begannen Erarbeitung und Abstimmung der heute geltenden Richtlinie. In die ursprüngliche Fassung sind noch einige Vereinfachungen gekommen, zum Beispiel, dass ein förderungsunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn und Teilabrechnungen der Projekte möglich sind, und anderes mehr. Sie trat im April 2021 in Kraft. Das ist jetzt also ein Dreivierteljahr her und nicht zweieinhalb Jahre. Wir haben mit dem Programm sowie den Zielen und Handlungsfeldern, die darin stehen, eine Strategie und haben den Weg gewählt – darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein, und wir sind das einzige Bundesland, das diesen Weg gewählt hat –, dass wir, etwas angelehnt an das LEADER-Prinzip, in den Regionen entscheiden lassen; und die Entscheidungen sowie die Auswahl, welche Projekte gefördert werden, werden in Zukunft noch anspruchsvoller sein. Dies alles wird in den anderen Bundesländern zentral entschieden. Diese Mitsprache, diese Entscheidungskompetenz (Marco Böhme, DIE LINKE: Das wird doch vor Ort entschieden!) wie bei uns im Freistaat Sachsen gibt es in anderen Bundesländern nicht. Wir haben drei Finanzierungsperioden. In der ersten stehen in der Lausitz die 946 Millionen Euro zur Verfügung, insgesamt sind es dort 2,4 Milliarden Euro. Ihr Debattentitel sagt aus, dass Sie sich nur für die Lausitz interessieren, das Mitteldeutsche Revier spielt bei Ihnen überhaupt keine Rolle. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Auch das ist schon eine schwierige Herangehensweise. Nun sind wir dabei, auch mit dem Bund verschiedene Dinge in den Bund-Länder-Koordinierungsgremien auf der Fach- und Leitungsebene zu diskutieren. Dies hängt unmittelbar damit zusammen, welche Entscheidung bezüglich des im Koalitionsvertrag verankerten, idealerweise auf das Jahr 2030 orientierten Ausstiegs aus der Kohleverstromung im Bund getroffen wird. Das wird in diesem Jahr passieren, zumindest ist das die Ankündigung des Bundes. Ziel ist wohl August, aber zumindest bis Ende dieses Jahres ist es klar. Die Evaluierung, die für 2024 angedacht war, ist auf dieses Jahr vorgezogen worden. Genauso werden wir uns anschließend, wenn die Gesetzgebung abgeschlossen ist und wir wissen, wie die neuen Rahmenbedingungen und Ziele sind, dem stellen und auch unsere Evaluierung vorziehen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wir haben in der ersten Sitzung auf Leitungsebene des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums bereits die ersten Ideen eingebracht – das wurde hier bereits genannt –, um die Förderung zu vereinfachen, wie zum Beispiel – dies muss ja kommen – die Aufhebung der Finanzierungsperioden und die Umschichtung – wir wollen ja überhaupt nicht mehr Geld – von Mitteln für das Programm STARK, das die Projektentwickler bzw. Projektträger am Anfang der Förderperiode natürlich viel intensiver brauchen als an deren Ende. Wir haben das Thema Sondervermögen noch einmal eingespeist, damit wir nicht so eng am jährlich zu beschließenden Bundeshaushalt hängen. Wir haben das Thema SoBEZ noch einmal angesprochen und ausgeführt, was wir uns gern gewünscht hätten. In Nordrhein-Westfalen sieht es etwas anders aus. Viele Dinge sind in der Diskussion. Das waren noch keine Verhandlungen, sondern es war vielmehr ein erstes Kennenlernen mit der neuen Bundesregierung, ein sehr positiver Austausch. Deshalb werden wir das auch konstruktiv weiterführen. Zum Thema Information: Ich habe in bestimmt jedem Ausschuss über den Strukturwandel berichtet. Ich wüsste nicht, wann ich im Ausschuss nicht Rede und Antwort gestanden habe. Ein entsprechender Punkt ist dazu – der Vorsitzende Barth wird das bestätigen – immer auf der Tagesordnung. Beim Punkt „Informationen des Staatsministers“ berichte ich immer über den Strukturwandel. Lange Fragelisten, besonders von der Linksfraktion, werden entweder im Ausschuss mündlich oder auch schriftlich beantwortet. Es gibt viele Kleine Anfragen dazu. Ich war, wenn Sie es wünschten – sogar auf eigene Initiative – oder wenn Sie am Rande des Plenums Fragen hatten, immer bereit, Ihre Fragen zu beantworten. Dieser Austausch hat in aller Offenheit stattgefunden. Deshalb, lieber Herr Gebhardt – wir kennen uns nun auch schon ein paar Jahre, unser Umgang war eigentlich immer von Respekt und Anstand geprägt; auch wenn wir politisch – vielleicht nicht ganz auf einer Linie sind , hätte ich mir das hier etwas anders vorgestellt. Wie gesagt, als Minister oder Politiker muss man das akzeptieren, aber Sie treffen damit viele Leute, die hier engagiert arbeiten. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dieser begleitende Strukturwandel und die Unterstützung laufen erst seit einem Dreivierteljahr. Also stellen wir uns das so vor: Es ist ein großes Puzzle, die ersten Teile liegen bereits auf dem Tisch und man beschwert sich, dass das Bild noch gar nicht zu erkennen sei. Ganz so ist es nun nicht. Die Projekte sind ausgewählt. Es sind erst 45 Millionen Euro in jedem Revier gebunden. Es kann zum Teil noch Jahre dauern, bis die Projekte umgesetzt werden können. Sie wissen, wie ein Genehmigungsverfahren läuft, aber auch wie angespannt die Lage in der Bauwirtschaft ist. Wir werden weitere Projekte – auch in dieser ersten Förderperiode – brauchen. Wir werden den Wandel nun auch mit den JTF-Mitteln ab diesem Jahr – wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des Jahres – viel stärker unterstützen können. Das ist mit den Investitionsmitteln des Bundes für die Kohleregionen nicht möglich. Damit werden wir direkt die Wirtschaft fördern. Die Kritik ist berechtigt, wieso man nicht direkt Unternehmen, die in der Lausitz bereits vorhanden sind, fördern kann. Wir hoffen, dass wir auch noch dahinkommen, die Diversifizierung, die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Ansiedlung neuer Geschäftsfelder zu unterstützen. Ja, Forschung ist wichtig. Viele Dinge, Herr Böhme, die Sie angesprochen haben, laufen bereits. Ich denke dabei an das Wasserstoffthema – eines der ersten Projekte, das wir gefördert haben, war das Hydrogen Lab in Görlitz. CircEcon wird an vielen Standorten – die Kreislaufwirtschaft – von der Forschung bis zur Umsetzung begleiten; gerade Verbundfaserstoffe werden erforscht an den Standorten Rothenburg, Hoyerswerda, Weißwasser und Görlitz. Und das CircEcon-Kohlenfaserprojekt direkt in Boxberg trifft dort auf große Unterstützung, auch der LEAG, aber auch auf große Akzeptanz der Bürger. Wir haben schon einiges auf den Weg gebracht. Ich denke, wir sollten diesen Weg gemeinsam weitergehen und nicht nach wenigen Wochen alles infrage stellen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit ist auch die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Ich kann den Tagesordnungspunkt schließen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Eine Kurzintervention!) – Eine Kurzintervention, Herr Böhme? Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen.

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Marco Böhme Die Linke

Herr Schmidt, ich habe mir ein paar Punkte aufgeschrieben, die Sie gesagt haben. Sie sprachen gerade von den Problemen und davon, dass das Bundesprogramm noch nicht alles ermögliche. Deswegen habe ich vorhin schon darauf hingewiesen und gefragt, warum wir als Freistaat Sachsen kein eigenes Landesprogramm zur Kofinanzierung hinzunehmen. Das würde ich mir zum Beispiel auch für die kommenden Haushaltsverhandlungen wünschen. Das ist das eine. Sie haben auch gesagt, dass in Sachsen die Regionen über die meisten Projekte entscheiden. Dazu muss ich Ihnen sagen: Die Praxis der Regionalen Begleitausschüsse zeigt mir dazu etwas anderes. Da ist es doch so, dass die SAS mit Landesprojekten um die Ecke kommt, auf zwei A4-Seiten Millionenbeträge fordert, während die Kommunen ein langes und aufwendiges Antragsverfahren durchlaufen müssen, die Landesebene deren kommunale Projekte auch noch abqualifiziert, die Landesprojekte im Regionalen Begleitausschuss negativ beschieden, aber dann trotzdem durchgesetzt werden. Ich kann Ihre Auffassung dazu nicht teilen, dass das meiste kommunal entschieden wird. Auch der Vergleich mit anderen Ländern, dass es in einigen Ländern zentral organisiert sei und in Sachsen regional, ist nicht zutreffend. Wenn ich mir das Land Sachsen-Anhalt anschaue, stelle ich fest, dass es dort zu jedem Landkreis ein Strukturwandelkonzept gibt. Im Burgenlandkreis gibt es beispielsweise 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor Ort die Projekte entwickeln und Ideen qualifizieren. In NRW gibt es Revierkommunen und entsprechende Managerinnen und Manager, die vor Ort die erste Idee zu einem Antrag ausreifen. In Sachsen findet man so etwas sehr selten oder vergebens bzw. werden Anträge für solche Personalstellen von der SAS abgelehnt. Das ist doch das Problem. Sie sagten auch, dass es in Sachsen eine Strategie gebe. Dazu kann ich nur sagen: Wenn die Strategie die ist, alles Geld einfach nur rauszuwerfen, damit es ausgegeben wird, dann ist das, finde ich, eine sehr schlechte Strategie. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Minister, bitte.

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Thomas Schmidt

Sie kennen das Programm und können noch x-mal wiederholen, dass wir das nicht hätten. Selbstverständlich haben wir ein Programm, das mit einem Leitbild, mit Zielen und mit Handlungsfeldern untersetzt ist, und bei dem sich Projekte einordnen lassen müssen. Ich habe nicht gesagt, dass in anderen Ländern die Regionen nicht einbezogen werden, sondern ich habe nur gesagt, dass am Ende zentral entschieden wird, was gefördert wird. Zu dem Projekt mit diesen zwei DIN-A4-Seiten müssten Sie mir noch einmal konkret sagen, was es ist. Es gab ein Projekt, zu dem es große Kritik gab, dass es zu wenig erläutert wurde. Das wurde auch zurückgestellt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Drittes Gesetz zur Fortentwicklung Drucksache 7/7991, Gesetzentwurf Drucksache 7/8968, Beschlussempfehlung Ich frage zunächst den Berichterstatter, ob er als Erster das Wort nehmen möchte. – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur allgemeinen Aussprache. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die SPD sowie die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. Ich erteile jetzt Herrn Abg. Anton von der CDU-Fraktion das Wort.

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Rico Anton CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Dritte Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts. Mit diesem Gesetzesvorhaben werden wesentliche Ziele aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung umgesetzt. Wichtige Punkte sind die Erweiterung der Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, die Stärkung der Rechte der Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte, die Hauptamtlichkeit von Bürgermeistern auch in Gemeinden unter 5 000 Einwohnern Bei Smartcity in Hoyerswerda – zu anderen Projekten müssten Sie mir es noch einmal konkret sagen – haben wir nachgeschärft. In weiteren Erläuterungsrunden werden die Projekte – speziell die Landesprojekte, aber auch die kommunalen Projekte – den Mitgliedern in den entscheidenden Ausschüssen erläutert. Auch das ist gelaufen. Wir haben bis jetzt nur zwei Tagungen dieser Begleitausschüsse gehabt und noch einen weiten Weg vor uns. An dieser Stelle möchte ich, da ich es vorhin vergessen habe, etwas zu dem „gebundenen Geld“ – oder wie Sie es ausgedrückt haben – in der ersten Förderperiode etwas sagen. Nein, das stimmt nicht. Diesbezüglich sind wir mit dem Bund im Gespräch. Das Projekt muss in der Hauptsache bis zum Jahr 2026 umgesetzt sein. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das ist natürlich anspruchsvoll. Wir sind dazu mit dem Bund in der Diskussion, ob man das aufgrund der Lage in der Bauwirtschaft nicht auflockern könnte. – Danke. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich sehe jetzt keinen Redebedarf mehr. Dann kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf des Entwurfs des Kommunalrechts der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport sowie die Einführung eines Ehrensolds für ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister. Lassen Sie mich auf einige bedeutsame Punkte des Gesetzentwurfs etwas vertiefter eingehen: Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen im Bereich der Bürgerbeteiligung – von der ausdrücklichen Eröffnung der Möglichkeit zur Einführung von Bürgerbeteiligungssatzungen bis hin zur Absenkung der Einleitungsquoren für Bürgerbegehren. Es geht in der Praxis um viele kleine und größere Themen, bei welchen sich die Bürger neben dem gewählten Rat an kommunalen Entscheidungsprozessen beteiligen können. Letztlich kann dies von der Gestaltung eines Spielplatzes bis hin zur Frage der Privatisierung eines kommunalen Unternehmens reichen. Doch keine dieser Fragen ist von solcher Tragweite wie die des Fortbestandes einer Gemeinde als eigenständige kommunale Gebietskörperschaft. Wenn wir über Bürgerbeteiligung reden und es ernst meinen, muss diese Frage zwingend in den Händen aller Wahlberechtigten einer Gemeinde liegen. Hierbei bringt der Gesetzentwurf einen Fortschritt: Bei der freiwilligen Eingemeindung ist die Durchführung eines Bürgerentscheids künftig obligatorisch. An diesem Punkt spiegelt sich eine zentrale Aussage aus dem Koalitionsvertrag wider: Es gibt keine neuerliche Gemeindegebietsreform und keinerlei Zwang oder Druck zu Gemeindefusionen. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die bestehenden Gebietsstrukturen haben sich bewährt; wie sich auch die kommunale Zusammenarbeit in den Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden im Grundsatz bewährt hat. Wenn wir an den bestehenden Strukturen festhalten wollen und es unser erklärtes Ziel ist, dass auch kleine Gemeinden eine Zukunft haben sollen, ist es die logische Konsequenz, die Hauptamtlichkeit der Bürgermeister in Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern zum Regelfall zu machen. Damit löst die CDU ein zentrales Wahlversprechen ein, für das sich der Sächsische Städte- und Gemeindetag ebenso starkgemacht hat. (Beifall bei der CDU) Ich bin durchaus dankbar, dass sich auch die Koalitionspartner hinter diesem Thema versammelt haben; nicht nur, weil es von der CDU in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt wurde, sondern – ich glaube, das kann ich sagen – auch aus der Überzeugung heraus, dass es richtig ist. Das Amt des Bürgermeisters erfordert einen hohen Zeitaufwand, der in den letzten Jahren fortlaufend gestiegen ist. Es lohnt sich, darauf zu achten, welche Aufgaben ein ehrenamtlicher Bürgermeister hat. In Gemeinden mit eigener Verwaltung sind es dieselben Aufgaben wie die eines hauptamtlichen Bürgermeisters einer größeren Gemeinde. In Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften oder Verwaltungsverbänden entfällt die Leitung der Gemeindeverwaltung, wobei eine „Restverwaltung“ in Form des Büros des Bürgermeisters, des Bauhofs oder gegebenenfalls eines Eigenbetriebes in aller Regel noch vorhanden ist. Auch diese Gemeinden sind politisch und rechtlich eigenständige Gebietskörperschaften; das darf an dieser Stelle nicht vergessen werden. Es gibt keine Bürgermeister erster und zweiter Klasse – es gibt nur Bürgermeister. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates; er vertritt die Gemeinde und ist für die sachgerechte Aufgabenerledigung verantwortlich. In der Verwaltungsgemeinschaft bedient er sich dazu der Verwaltung der erfüllenden Gemeinde, die nach Weisung der Mitgliedsgemeinde deren Beschlüsse vollzieht und Aufgaben erledigt, sofern sie nicht übertragen sind. Zwar ist es ohne Zweifel wirtschaftlicher und effektiver, Aufgaben gemeinsam zu erledigen, doch für den Bürgermeister selbst ist dies mit keinen nennenswerten Erleichterungen verbunden. Statt auf eine eigene Verwaltung zurückgreifen zu können, muss er die Aufgaben mithilfe einer „fremden“ Verwaltung erledigen. Das kann für den Bürgermeister im Zweifel sogar einen Mehraufwand bedeuten. Die der bisherigen Rechtslage zugrundeliegende Annahme, das Bürgermeisteramt könne ohne Abstriche auch nebenberuflich ausgeübt werden, kann nur in Ausnahmefällen verwirklicht werden – immer abhängig davon, wo der Bürgermeister im Hauptberuf tätig ist, ob er bereits im Rentenalter ist oder ob er das Amt mit einer selbstständigen Tätigkeit kombinieren kann. Ein Großteil der Gemeindebürger wird im Moment jedoch von einer Kandidatur für ein solches Amt ausgeschlossen, da sie es sich nicht leisten können, ein solches Amt neben dem Beruf auszuüben. Wer von 08:00 bis 16:00 Uhr arbeiten muss, wird dieses Amt neben dem Beruf nicht stemmen können. Trotzdem ist es notwendig, in bestimmten Fällen von diesem Regelfall abzuweichen. Die Zulassung von Ausnahmen vom Grundsatz der Hauptamtlichkeit begründet sich allerdings nicht durch fiskalische Überlegungen – vielmehr geht es darum, mit dieser Neuregelung in den Status quo einzugreifen; denn mit der Hauptamtlichkeit sind gewisse Einschränkungen verbunden, zum Beispiel im Hinblick auf Regelungen zur Altersgrenze, zur Führung eines Unternehmens oder zur Vereinbarkeit mit anderen Ämtern und Mandaten. Schließlich wollen wir keine engagierten Bürgermeister aus dem Amt drängen. Außerdem stärkt eine solche Regelung die kommunale Selbstverwaltung, welche die kommunale Ebene mit Sicherheit verantwortungsvoll ausfüllen wird. Viele engagierte Menschen haben in den vergangenen mehr als drei Jahrzehnten als ehrenamtliche Bürgermeister Großartiges für ihre Städte und Gemeinden geleistet. Nicht wenige haben dafür auch Nachteile im Hauptberuf in Kauf genommen. Deshalb ist es ein wichtiges Anliegen dieses Gesetzentwurfs, diese Verdienste durch die Einführung eines monatlichen Ehrensolds in Höhe von 200 Euro zu würdigen. Anspruchsberechtigt sind künftig alle ehemaligen ehrenamtlichen Bürgermeister, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine volle Amtszeit tätig waren. Ich bin sehr froh, dass wir uns auf diesen Akt der Wertschätzung einigen konnten. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es gibt viele Punkte in diesem Gesetzentwurf, zu denen es sich lohnen würde, etwas zu sagen; meine Kollegen aus der Koalition werden auf den einen oder anderen Aspekt sicherlich noch vertieft eingehen. Mit diesem Gesetzentwurf werden nicht nur Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sondern auch Lösungen für aktuelle Probleme aus der kommunalen Praxis gefunden. So wird die Rechtsnorm für die Durchführung von Videokonferenzen in Notsituationen sachgerecht weiterentwickelt und eine rechtssichere und datenschutzkonforme Regelung für die Übertragung von Ratssitzungen als Livestream implementiert. Desgleichen wurden Anregungen aus der umfangreichen Expertenanhörung aufgegriffen; beispielsweise wird die Handhabung der Regeln zum Qualifikationserfordernis der Fachbediensteten für das Finanzwesen flexibilisiert, ohne dass es dabei zu einer Absenkung des fachlichen Niveaus kommen soll. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Kommunalrecht praxisgerecht weiterentwickelt und die kommunale Selbstverwaltung an vielen Stellen gestärkt. Ich bitte herzlich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion spricht Herr Abg. Teichmann.

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Ivo Teichmann AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Wir beraten heute über das Dritte Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts. Die Fortentwicklung des Kommunalrechts begrüßen wir ausdrücklich, allerdings nicht pauschal, sondern sehr differenziert. Uns als AfD-Fraktion liegt die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) die Unterstützung des kommunalen Ehrenamtes und Engagements in unseren sächsischen Kommunen besonders am Herzen. Die Gemeinden, die Städte und Dörfer sind unsere Heimat, unsere Lebens- und Wohlfühlorte. Lassen Sie mich für meine Fraktion zunächst auf das Positive eingehen, das heißt, konkret auf die Änderungspunkte, die wir unterstützen. Wir befürworten die ausdrückliche Eröffnung der Möglichkeit für die Gemeinden zum Erlass von Bürgerbeteiligungssatzungen zur Stärkung der Informations- und Teilhaberechte der Bürger. Wir begrüßen außerdem die Anordnung eines obligatorischen Bürgerentscheids bei freiwilligen Eingemeindungen, sichert es doch zugleich eine starke Mitbestimmung der Bürger bei dieser bedeutsamen Gemeindeveränderung. Denn dies erhöht auch die Akzeptanz neuer Gemeindegebietszuschnitte. Positiv sehen wir die Durchführung von nunmehr zwei Einwohnerversammlungen statt nur einer Einwohnerversammlung pro Jahr und die Absenkung der Quoren für Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und die Beantragung von Einwohnerversammlungen auf 5 %. Auf Kreisebene wünschen wir uns das auch. Dazu verweise ich auf unseren analogen Änderungsantrag zur Absenkung des Quorums für Einwohneranträge von 10 % auf 5 % – aber dazu dann noch gesondert. Wir unterstützen auch die Verbesserung hinsichtlich der Transparenz der Gemeinderatstätigkeit bezüglich der Vorabveröffentlichungen als Pflicht für Beratungsunterlagen des Gemeinderates. Auch das nunmehr geregelte Akteneinsichtsrecht für Fraktionen findet unsere volle Unterstützung und stärkt die Rechte der Fraktionen im Interesse einer sachgerechten Gemeinderatsarbeit. Wir begrüßen die Klarstellung, dass Bürgermeister nicht gleichzeitig Geschäftsführer eines Unternehmens der Gemeinde sein dürfen, um Interessenkonflikten vorzubeugen. Allerdings halten wir eine kürzere Übergangsfrist von einem Jahr für sinnvoll. Aufgrund des Umfangs und der Arbeitszeitintensität befürworten wir die Möglichkeit, dass künftig alle Gemeinden, unabhängig von der Einwohnerzahl, einen hauptamtlichen Bürgermeister bestellen können. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Herr Anton, in Bezug auf Ihre Rede sei gesagt: Hier hat die CDU eine Rolle rückwärts gemacht. Ich freue mich über den Sinneswandel; denn Sie, Ihre CDU, waren diejenigen, die genau das in der Vergangenheit untersagt haben. (Beifall bei der AfD) Die Verlängerung der Widerspruchsfrist des Bürgermeisters gegen nachteilige oder gar rechtswidrige Gemeinderatsbeschlüsse von einer Woche auf zwei Wochen ist angemessen. Die Unterstützung der Einführung des monatlichen Ehrensolds von 200 Euro für jene ehrenamtlichen Bürgermeister, die mindestens eine Wahlperiode für ihre Gemeinde in der Nachwendezeit tätig waren, ist für uns schon eine Selbstverständlichkeit. Den ursprünglichen Vorschlag der Sächsischen Staatsregierung, dafür 100 Euro vorzusehen, hatten wir als Symbolpolitik gesehen. Insoweit freuen wir uns, dass im Hinblick auf die 200 Euro nunmehr ein Einlenken erfolgt ist. Wenn ich allein daran denke, was die Bürgermeister geleistet haben, die mindestens eine komplette Wahlperiode seit der Wende für ihre Gemeinde tätig waren, dann ist das sehr angemessen. Lassen Sie mich nun auf die geplanten Kommunalrechtsänderungen eingehen, die wir aus guten und überzeugenden Gründen ablehnen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach!) Die vorgesehene Herabsetzung der Ausbildungserfordernisse für die Fachbediensteten für das Finanzwesen, (Rico Anton, CDU: Es gibt keine Herabsetzung!) die sogenannten Kämmerer, lehnen wir ab – auch deshalb, weil nunmehr keine Mindeststandards festgeschrieben sind. Vielmehr reicht das Okay der Rechtsaufsichtsbehörde. (Sören Voigt, CDU: Nein, das stimmt doch nicht!) Lesen Sie Ihren eigenen Text, dann können wir über dieses Thema gern in der anschließenden Runde debattieren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wo ist das Problem?) Das lehnen wir jedenfalls ab und fordern vielmehr, die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte zu erhöhen und die Rahmenbedingungen in den Gemeinden zu schaffen, dass genügend ausgebildete Fachkräfte, insbesondere in ländlichen Gemeinden, gehalten werden können. (Sören Voigt, CDU: Wie machen Sie das?) – Wenn Sie mich danach fragen, will ich Ihnen gern direkt antworten: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann machen Sie mal!) Wenn Sie beispielsweise die Vergütung so attraktiv gestalten, dass eben nicht die Berufsanfänger aus kleinen Gemeinden nach einer Einarbeitungsphase zum Landkreis wechseln. Das ist die Realität, die wir in Sachsen haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie wissen, dass es Tarifverträge gibt. Echt!) – Nein, das ist die Realität. Ich bin selbst seit über 30 Jahren in der Kommunalpolitik. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! – Zurufe der Abg. Sören Voigt, CDU, und Albrecht Pallas, SPD) Das Ansinnen der LINKEN, das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen, lehnen wir ab. Wir befürworten zwar grundsätzlich die Beteiligung und Einbeziehung der Jugend auf der kommunalen Ebene, aber die Senkung des Wahlalters ist unter Berücksichtigung der noch unzureichend ausgeprägten Reife, der fehlenden Einsicht und des unzureichend ausgeprägten Verantwortungsbewusstseins der Jugendlichen abzulehnen. Ich hatte bereits im Innenausschuss das Beispiel gebracht. Viele junge Leute im Alter von 16 Jahren haben noch nicht einmal eine Vorstellung, wie sie künftig ihr Berufsleben gestalten werden und (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das wissen manche 25-Jährigen noch nicht!) in welche Berufsausbildung sie gehen werden. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Allein daran erkennen Sie, dass die Entwicklungsreife noch nicht so weit vorangeschritten ist. Eine Wahlentscheidung ist eine so wichtige Entscheidung, die wir gern erwachsenen Menschen, nämlich ab 18 Jahren, überlassen wollen. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, zudem möchten wir nicht den Eindruck entstehen lassen, dass Kommunalwahlen – im Vergleich zu anderen Wahlen – Wahlen minderer Qualität seien. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Steht das eigentlich im Gesetzentwurf, zu dem Sie gerade reden?) Bezüglich der weiteren Punkte, bei denen wir einen Änderungsbedarf zu den vorliegenden Änderungswünschen der Staatsregierung und der Regierungskoalition sehen, verweisen wir auf unseren Änderungsantrag, auf den mein Kollege Ulbrich noch speziell eingehen wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, du lieber Gott!) Ich möchte dafür werben, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Aber dazu wird, wie gesagt, noch einmal gesondert das Wort ergriffen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion spricht Herr Abg. Schultze.

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Mirko Schultze Die Linke

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, schrieb 1970 in „Die Demokratie als Lebensform“: „In der Hierarchie von Bund, Land und Gemeinde steht, so sagt man gerne, die Gemeinde unten. In der Tat steht sie unten; aber so wie das Fundament unten steht, auf dem die Pfosten errichtet werden. Sie ist das Fundament des Staates. Und wenn dieses Fundament morsch wird, dann kann man oben versuchen, was man will – das Gebäude wird nicht halten. Die Gemeinde ist eben nicht nur eine Gebietskörperschaft, die ein bisschen kleiner ist als das Land oder gar der Bund – die Gemeinde hat eine besondere, humane Funktion. Sie ist der Ort, in dem wir das besorgen, was wir ‚Leben’ nennen, wo wir all dem begegnen, was das persönliche Leben möglich macht und ausmacht.“ – So weit Carlo Schmid, 1970. Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Zauberwort heißt: Demokratie wagen. Ich möchte heute die zu diskutierende Veränderung der Kommunalverfassung zum Anlass nehmen, dieses Thema ein wenig grundsätzlicher zu betrachten. Welche Erwartungen haben wir eigentlich an eine Gemeindeordnung oder an eine Landkreisordnung? Einerseits wurden Regelungsvorschläge, die wir als LINKE eingebracht haben, immer wieder mit dem Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung abgelehnt. Aber selbst die Koalition musste sich manchmal den Vorwurf der kommunalen Spitzenverbände gefallen lassen, dass sie die kommunale Selbstverwaltung zu sehr einschränke. Andererseits haben meist die Spitzenverbände in den Anhörungen und Ausschusssitzungen äußerst detailverliebt darüber gesprochen, welche genauen Qualifikationserfordernisse eine Finanzbedienstete für das Finanzwesen erfüllen muss, wie viele Beigeordnete eine Großstadt oder ein Landkreis höchstens haben darf oder welchen Ehrensold ehemalige Bürgermeister bekommen sollen. Deshalb stellt sich die Frage: Wie viel sollte der Sächsische Landtag den Kommunen hinsichtlich ihrer inneren Organisation vorgeben? Bei welchen Angelegenheiten sollte er ihnen hineinreden? Bei welchen besser nicht? Darin unterscheiden sich die Ansichten zwischen den Parteien doch erheblich. Wir als LINKE haben dafür klare Maßstäbe. Für uns bestehen Städte, Gemeinden und Landkreise nicht in erster Linie aus Bürgermeistern, Landräten, Beigeordneten, Dezernenten und Amtsleitern. Diesen Eindruck kann man zuweilen gewinnen, wenn man die Argumentation des Städte- und Gemeindetages oder des Landkreistages hört oder liest. Unter kommunaler Selbstverwaltung versteht man da vor allem, dass das selbstbewusste Agieren der Bürgermeister und Landräte nicht durch die Einflussnahme von ehrenamtlichen Stadt-, Gemeinde- und Kreisräten oder gar – Gott bewahre! – durch die einfachen Bürgerinnen und Bürger gestört wird. Für uns LINKE heißt kommunale Selbstverwaltung vor allem Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, sich in ihre eigenen kommunalen Angelegenheiten einzumischen. Deshalb wollen wir nicht, dass der Erlass einer Bürgerbeteiligungssatzung vom guten Willen des Gemeinderates oder des Bürgermeisters abhängt; vielmehr muss es in jeder Gemeinde eine solche Satzung geben. Wir wollen nicht, dass die Hürde für die Einberufung von Einwohnerversammlungen unrealistisch hoch bei 5 % bleibt, sodass Einwohnerversammlungen praktisch nie von Bürgerinnen und Bürgern initiiert werden können. Wir fordern die relativ niedrige Höhe von 1 % für diese niedrigschwellige Form der Bürgerbeteiligung. Für meine Heimatstadt Görlitz wären das immer noch knapp 500 Leute – deutlich mehr, als gewöhnlich überhaupt zu einer Einwohnerversammlung kommen können. Deshalb wollen wir auch nicht, dass es in Großstädten und Landkreisen von der Gnade des Stadtrates oder Kreistages abhängt, wie hoch das Zustimmungsquorum der Bürgerentscheide ist, und dass es nach Gefälligkeit verändert werden kann. Vielmehr soll das Quorum einheitlich bei 15 % liegen. Deshalb wollen wir auch nicht, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Angelegenheiten nur eine nett gemeinte Aufforderung an die Kommune bleibt, bei denen die Realisierung allein davon abhängt, wie aufgeschlossen die örtlichen Erwachsenen sind – wir wollen ein Basiswerkzeug, mit dem Kinder und Jugendliche ihre Beteiligung einfordern können. Das schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor, im Übrigen mit dem guten Beispiel aus dem Land Baden-Württemberg. Aber natürlich geht es auch um die Frage, wie es in Stadt- und Gemeinderäten, im Kreistag und in Ortschaftsräten zugeht. Das würde ich Ihnen gern in der zweiten Runde erläutern. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Schulze. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Lippmann, bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einer der viel beschworenen Sätze ist jener, dass die Kommunen die Herzkammern unserer Demokratie sind. Was mitunter wie ein etwas überhöhter Vergleich daherkommen mag, ist gleichwohl eine treffende Beschreibung der Bedeutung der kleinsten Ebene unserer staatlichen Gliederung. Die Kommunen sind die Herzkammern unserer Demokratie, weil sie der größte Kulminationspunkt von Politik und Bürgerschaft in unserem demokratischen System sind, und zwar in zweierlei Hinsicht: Zum einen findet Politik und Streit um die Sache nirgendwo so unmittelbar statt wie in den Kommunen. Dort gestalten Menschen ihren unmittelbaren Lebens- und Wirkungsort. Dort findet das Ringen nicht nur um abstrakte Regeln, sondern um konkrete Projekte statt. Kaum sonst wirkt Politik unmittelbarer als in den Kommunen. Zum anderen treffen auch Politikerinnen und Politiker sonst nirgendwo in so großer Zahl direkt auf die konkreten Wünsche der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Das gilt für Stadt, Gemeinde und Kreisräte genauso wie für die vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Viele Menschen kommen so direkt mit Politik, die sonst nur etwas Abstraktes aus Nachrichtenmeldungen und Zeitung ist, in Kontakt. Genau deshalb können wir wohl begründet schlussfolgern: Je stärker unsere kommunale Demokratie ist, desto stärker ist unser politisches System in Gänze. Ohne starke Kommunen kann es keinen starken Freistaat geben. Wir haben uns daher als Koalition darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode die kommunale Demokratie sichtbar zu stärken. Dies wird in dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf Wirklichkeit werden. Wir geben mit dieser Gesetzesnovelle den Bürgerinnen und Bürgern mehr Macht, ihre Ideen umzusetzen. Unser Gemeinwesen lebt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Ideen für unsere Gesellschaft einbringen und umsetzen wollen. Diese Kraft befreien wir von unnötigen Ketten und unnötigen Einschränkungen. Ab sofort gelten überall in Sachsen die gleichen Quoren für die Einleitung von Bürgerbegehren; denn unsere Demokratie kennt auch nicht Sachsen 1. und 2. Klasse. Mit der Absenkung der Zustimmungsquoren in den Kreisen und kreisfreien Städten erhöhen wir die Erfolgsaussichten von regional relevanten Bürgerentscheiden, gerade in großen Kommunen, und wir verankern die Bürgerbeteiligungssatzung in der Gemeindeordnung. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hörte, dass es unter einigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern die große Sorge gibt, dass dies zu mehr Bürgerbeteiligung, mehr Bürgerbegehren und mehr Bürgerentscheiden führen könne. Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Sorge kann und will ich den Kommunen nicht nehmen; denn es ist ausdrückliches Ziel dieses Gesetzentwurfes, dass es mehr erfolgreiche Bürgerentscheide gibt, damit die Ideen der Bürgerinnen und Bürger sich Bahn brechen können – und das ist gut so! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir stärken mit der Gesetzesnovelle genauso deutlich die gewählten Rätinnen und Räte, indem wir ihnen mehr Rechte geben und einheitliche Standards einführen; denn eins ist klar: die Kommunalpolitik ist in den letzten Jahren nicht einfacher, nein, sie ist komplexer geworden. Die Bündelung von Sachverstand in Fraktionen muss daher einfacher sein und besser unterstützt werden. Mit der Absenkung der Hürden für die Fraktionsbildung und die Einführung einer angemessenen, verpflichtenden Fraktionsfinanzierung setzen wir einen sichtbaren Kontrapunkt zur traditionell starken Stellung der Bürgermeister und Landräte im Freistaat. Mit der Absenkung der Quoren für das Akteneinsichtsrecht und der Einführung einer verbindlichen Mindestentschädigung für die Rätinnen und Räte erhöhen wir zudem deren Wirkmächtigkeit gegenüber der Verwaltung. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, für manche Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Landräte sind starke Hauptorgane nicht gerade die Wunschvorstellung. Für unsere kommunale Demokratie und unsere politische Kultur kann es aber nur gut sein, die kommunalen Parlamente mit mehr Macht und Einfluss auszustatten. Wir unterstützen mit diesem Gesetz zugleich auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Mit dem Ehrensold wird zumindest eine symbolische Anerkennung für langjährig ehrenamtlich tätige Bürgermeister geschaffen, und mit dem Grundsatz der Ehrenamtlichkeit wird endlich die Realität anerkannt, dass die komplexen Aufgaben eines Bürgermeisters schlicht nicht ehrenamtlich zu bewältigen sind. (Beifall bei der CDU) Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir darüber hinaus mit der Abschaffung des deutschen Höchstzahlverfahrens endlich auch im Freistaat die wahlrechtliche Steinzeit verlassen und zugleich das verstaubte Einspruchsrecht gegen kommunale Wahlen zeitgemäß ausgestaltet wird, zeigt, dass es der Koalition mit der Demokratisierung und Modernisierung der Kommunen ernst ist. Mir ist klar, dass das einigen nicht genug ist. Auch wir BÜNDNISGRÜNEN hätten uns an der einen oder anderen Stelle sicherlich noch mehr vorstellen können, sei es beim Wahlalter – ich bin mir nicht sicher, wo Herr Teichmann die entsprechende Regelung von 16 gefunden haben will; sollte sie versteckt darin enthalten sein, habe ich nichts dagegen –, aber auch bei der weiteren Stärkung der kommunalen Demokratie und verbindlichen Regelung für Bürgerbeteiligung. Das, was hier heute hoffentlich den Landtag passiert, ist und bleibt aber die größte Stärkung der kommunalen Demokratie der letzten zwei Dekaden im Freistaat Sachsen. Ich bin froh, dass uns dies als Koalition gemeinsam gelungen ist. Wenn vonseiten der LINKEN mitunter suggeriert wird, es handele sich lediglich um Flickschusterei und „eine Modernisierung, die nicht erkennbar sei“, dann frage ich mich, was man tun muss, um die Latte so hoch zu legen, dass man anschließend lächelnd und aufrecht darunter durchlaufen kann; denn wenn Sie einmal ehrlich sind: Von Ihren Forderungen nach dieser Kommunalrechtsnovelle ist auch nicht mehr so furchtbar viel übrig, dass deren Umsetzung einem revolutionären Akt gleichkäme. Mit revolutionären Akten kennt sich DIE LINKE, wie ich hörte, bekanntermaßen aus. Vielmehr wird es in den nächsten Jahren sicherlich eine weitere Evolution der kommunalen Demokratie geben und geben müssen. Ich bin übrigens sicher, dass wir uns dann auch zur Frage des Wahlalters mit Blick auf die Bemühungen der Bundesebene, jenes auf 16 abzusenken, schneller in diesem Hohen Hause wiedersehen werden, als das vielleicht einigen lieb ist; denn ein Zustand, bei dem man am gleichen Tag mit 16 Jahren das Europaparlament wählen kann, nicht aber seinen Gemeinderat, wäre dann ein ganz spezieller sächsischer Schildbürgerstreich. (Albrecht Pallas, SPD: Richtig!) Werte Kolleginnen und Kollegen, dafür gilt es allerdings, die Debatte auf Bundesebene abzuwarten; denn auch dort ist eine Grundgesetzänderung nötig. Wenn dieser Zustand eintritt – und ich bin zuversichtlich –, werden wir uns zu dieser Frage wieder verständigen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es dafür keine Mehrheit in dieser Koalition. Aber Zeiten können sich ändern. Werte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte mit einem Punkt abschließen, der weniger mit dem Inhalt des Gesetzes als mit der Diskussion darum zu tun hat. Ich war und bin über die Tonalität so mancher Äußerung aus der kommunalen Familie im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf doch arg irritiert. Wenn die begründete Modernisierung des Kommunalrechtes und der maßvolle Umgang mit der kommunalen Selbstverwaltung, die allerdings gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Mitglieder der Räte stärkt, als Angriff auf die kommunale Demokratie verfemt wird, dann scheint ausgerechnet in den Herzkammern unserer Demokratie etwas ins Rutschen gekommen zu sein. Deshalb sage ich zum Schluss noch einmal deutlich: Dieser Gesetzentwurf ist kein Angriff auf die kommunale Demokratie, er ist der Antrieb für mehr Demokratie in den Herzkammern unserer Demokratie. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN: Nun übergebe ich das Wort an die SPD-Fraktion, an Herrn Kollegen Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute wollen wir die dritte Fortentwicklung des Kommunalrechts in Sachsen beschließen. Dieses Hohe Haus will damit einmal mehr die Bedeutung der Kommunen im Freistaat Sachsen für das Gemeinwesen insgesamt und für das alltägliche Leben der Menschen in unserem Land herausheben. Es ist eine Novelle für die Menschen, die in dieser Gemeinschaft leben, die sie mitgestalten wollen, seien sie Bürgerinnen und Bürger, seien sie Kommunalpolitikerinnen und -politiker oder Beschäftigte in der Kommunalverwaltung. Kommunen sind Herzkammern unserer Demokratie, und wir stärken heute diese Herzkammern, die kommunale Selbstverwaltung, auf der Grundlage von gegenseitigem Vertrauen und Verantwortung. Wir geben unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen mehr Handlungsfähigkeit. Wir stärken heute auch die kommunalen Vertretungen, die Gemeinde- und Stadträte und die Kreistage, durch Erleichterungen und Sicherheit in der täglichen ehrenamtlichen Arbeit. Wir stärken auch die Zivilgesellschaft, Bürgerinnen und Bürger, die ihr kommunales Umfeld mitgestalten wollen. Ihnen wollen wir mehr Raum geben, die Erfahrung von Selbstwirksamkeit in unserem demokratischen Gemeinwesen zu machen. Das ist besonders wichtig, weil wir überall einen stillen Teil der Bevölkerung haben, der das Gefühl hat, seine Wünsche, Ziele und Alltagsprobleme würden von der Politik zunehmend nicht gesehen und angepackt. Dazu gehören auch junge Menschen, Kinder und Jugendliche, deren Wünsche und Themen sichtbar gemacht werden müssen. Nun gab es ein Gutachten des Juristischen Dienstes zur Frage, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das Ergebnis war, dass dieser nicht unbedingt besteht. Aber an dieser Stelle sei gesagt, dass auch die SPD die Entscheidung auf Bundesebene zur Grundgesetzänderung in Bezug auf das Wahlalter mit 16 Jahren dringend erwartet, damit wir diese Debatte hier in Sachsen endlich mit dem erwünschten Ziel der Absenkung des Wahlalters zu Ende führen können. Wir wollen die Bürgerbeteiligung vereinfachen, um die Sicht, die Ziele dieses stillen Teils der Bevölkerung sichtbarer zu machen. Die kommunale Familie braucht jedes Mitglied, um stark zu sein; denn es braucht Kraft für die Herausforderungen, die täglich vor Ort zu bewältigen sind. Darum wollen wir handlungsfähige Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und Landräte und Landrätinnen, selbstbewusste Gemeinde- und Kreisräte und mitdenkende und mitgestaltende Bürgerinnen und Bürger. Nur gemeinsam können wir die vor unserem Land liegenden großen Aufgaben lösen: die Modernisierung von Infrastruktur und Wirtschaft, die Sicherung von guten Arbeitsplätzen, eine Gestaltung der digitalen Transformation und weiterer Veränderungen in unserer Gesellschaft. Die jetzige dritte Reform des Kommunalrechts war auch in dieser Hinsicht in ihrer Linie bereits 2019 im Koalitionsvertrag angedacht. 2017, bei der zweiten großen Novelle, lag für die SPD der Schwerpunkt noch auf dem Ausbau der örtlichen Beteiligung, zum Beispiel durch die neue Stadtbezirksverfassung mit der Möglichkeit direkter Wahlen und eigenem Stadtteilbudget. Kern der heute vorliegenden Novelle ist ein besseres Zusammenwirken der kommunalen Verwaltungen mit den Räten und der Zivilgesellschaft, um Entscheidungsstärke zu fördern und gleichzeitig Transparenz zu sichern. Vor allem aber soll diese Novelle ein Zeichen der Wertschätzung für die so wichtige kommunalpolitische Arbeit sein. Ein weiterer Impuls war auch hier 2020 die Covid-19- Pandemie. Es brauchte Lösungen für kontaktloses Arbeiten, für politische Debatten in Pandemiezeiten. Das gilt gleichermaßen für den Transfer von Entscheidungen und ihre Begründungen in die Öffentlichkeit. Es brauchte auch Lösungen für wirtschaftliche Handlungsfähigkeit in Zeiten geringerer Einnahmen. Jedes Mitglied der kommunalen Familie war – und ist – von der Pandemie betroffen, und es galt, die kommunale Anpassungs- und Entscheidungsfähigkeit in Krisenzeiten zu stärken. Deshalb haben wir in der Kommunalnovelle für virtuelle Rats- und Ausschusssitzungen und deren Liveübertragung eine dauerhafte Rechtsgrundlage und ein einfaches Verfahren geschaffen. Der größte Teil der Kommunalreform wirkt sich allerdings außerhalb der Pandemie aus. Das hat uns auch der intensive Austausch mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Sächsischen Landkreistag gezeigt. Der heute vorliegende Gesetzentwurf wäre ohne die vielen Rückmeldungen und Anregungen, aber auch ohne die Kritik aus der gesamten kommunalen Familie und ohne gemeinsames Abwägen und Ringen um Kompromisse nicht denkbar. Dafür sage ich danke. (Beifall bei der SPD und der CDU) Diese komplexe Novelle mit den sieben zu ändernden Gesetzen betrifft im Einzelnen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte, Rats- und Kreistagsmitglieder und die über 4 Millionen Einwohner und Einwohnerinnen in Sachsen. Mit unserer Beschlussfassung heute übertragen wir Chancen, Freiräume und die Verantwortung für unsere Gemeinschaft in die kleinsten Einheiten. Wir zeigen aber auch, dass es eine gute Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung sowie eine gleichmäßige Landes- und Regionalentwicklung nur geben kann, wenn eine solche Reform im Dialog zwischen der Landes- und der Kommunalpolitik erfolgt. Das ist uns im Ergebnis der Gesetzgebung gelungen und lässt mich auf eine reibungslose Umsetzung der dritten Kommunalrechtsreform hoffen. Die SPD-Fraktion wird mit großer Freude heute zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. – Wir könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde eintreten. Gibt es seitens der CDUFraktion noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Seitens der AfD-Fraktion? – Das sehe ich auch nicht. Die Fraktion DIE LINKE, Kollege Schultze, bitte.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Ich komme jetzt zu den Konsequenzen der Kommunalnovelle für die Arbeit der Kreistage und der Stadt- und Gemeinderäte. Wir müssen eines einräumen und lobend erwähnen: Sie haben nichts schlechter gemacht und sogar kleine Verbesserungen vorgenommen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das ist schon mal was!) Dabei haben Sie sogar einige Vorschläge der LINKEN aus dem Antrag vom Herbst des vorletzten Jahres aufgenommen. Das war richtig; insofern waren die Diskussionsprozesse auch konstruktiv. Aber wir müssen auch deutlich sagen: Viel war es nicht. Entgegen der vollmundigen Rhetorik von der Modernisierung waren es oft nur sehr winzige Fortentwicklungen, eigentlich eher Ausbesserungsarbeiten. Um den von Ihnen im Ausschuss kritisierten Begriff der Flickschusterei zu vermeiden, würde ich das jetzt einfach „Ausbesserungsarbeiten“ nennen. (Albrecht Pallas, SPD: Da danke ich Ihnen aber!) Es ist gut und richtig, dass endlich – nach 30 Jahren – bei der Kommunalwahl auch in Sachsen das d'Hondtsche Auszählverfahren durch das gerechtere Auszählverfahren nach Sainte-Laguë ersetzt wird. Wir haben das bereits mehrfach vorgeschlagen. Es ist gut, dass es endlich klare Regelungen für Fraktionsgrößen und Fraktionsrechte gibt. Aber da wäre mehr drin gewesen. Wir haben Ihnen zum Beispiel klare Regelungen zur Beteiligung kleiner Fraktionen und Fraktionsloser an der Ausschussarbeit vorgeschlagen, die sich an der Praxis anderer Bundesländer orientieren. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch hier wurden wir mit dem Schlagwort „kommunale Selbstverwaltung“ abgebügelt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dabei verkennen Sie, dass es gerade die Aufgabe der Gemeinde- und der Landkreisordnung ist, die Rechte von Minderheiten in den Räten gegenüber der Ratsmehrheit, den Bürgermeistern und Landräten zu wahren. Es ist gut, dass es endlich Regelungen geben soll, die die Mindestaufwandsentschädigung für ehrenamtliche Räte und die Mindestausstattung der Fraktionen regelt. Es ist auch gut, dass die Koalition unserem Vorschlag gefolgt ist und dabei den Übereifer des Innenministeriums gebremst hat, bei dieser Gelegenheit gleich einmal Höchstbeträge festzulegen. Es ist auch gut, dass jetzt durch eine klare Regelung, Lex Freiberg, die jahrelange unsägliche Praxis von einigen Landräten und Bürgermeistern beendet wird, die ihren Ratsmitgliedern einen Maulkorb verpasst haben und ihnen verbieten wollten, vorab mit den Bürgerinnen und Bürgern über die im Rat oder Kreistag zu bestätigenden Vorlagen oder die Entscheidungen sozusagen zu diskutieren. Diese Praxis war wirklich haarsträubend. Aber ich muss Ihnen auch sagen, womit wir unzufrieden sind: Die Berücksichtigung insbesondere von Bevölkerungsgruppen wie Ältere, Menschen mit Handicap oder Menschen mit Migrationserfahrung haben Sie nicht einmal aufgegriffen. Wir hatten Vorschläge zur Stärkung von Beauftragten gemacht. Gar nicht aufgefasst haben Sie das Thema Stadtbezirke in den Großstädten Dresden und Leipzig. Die Stärkung dieser Stadtbezirke und ihre Ausstattung mit mindestens den gleichen Rechten, Kompetenzen und Möglichkeiten, wie sie in kleineren Ortschaften gelten, steht immer noch aus. Das mag manchem als Randthema erscheinen, das nur zwei Großstädte betrifft; aber wir reden von kommunalen Einheiten mit einem Durchschnitt von über 50 000 Einwohnern. Eine wirkliche Blamage bereiten Sie sich mit der Sturheit beim kommunalen Wahlalter. Ich weiß, dass das einige Koalitionsfraktionen anders sehen, aber ich glaube, hier sind Sie einfach stur geblieben. Zwei Drittel der 16- und 17- Jährigen in der Bundesrepublik können heute schon an Kommunalwahlen teilnehmen. Die in Sachsen gehören nicht dazu. (Marco Böhme, DIE LINKE: Hört, hört!) Wenn die Ampelkoalition ihren Koalitionsvertrag und damit das Europawahlrecht ab 16 Jahre umsetzt – dazu braucht sie im Unterschied zum Bundestagswahlrecht keine Grundgesetzänderung und damit auch keine Zustimmung von Herrn Merz und seiner Fraktion –, dann laufen wir auf eine Situation zu, dass im Mai 2024 16-Jährige in Sachsen zwar über das Europaparlament abstimmen können, nicht aber über ihren eigenen Gemeinderat. Etwas Absurderes ist im Jahr 2024 kaum vorstellbar. (Beifall bei den LINKEN) Meine Damen und Herren! Wie gesagt, die Kommunalnovelle enthält nichts Falsches, aber viel Unzureichendes. Wir haben deshalb weder einen hinreichenden Grund zuzustimmen noch einen Grund zur Ablehnung und werden uns deshalb enthalten. Aber wir machen Ihnen ein konstruktives Angebot. Wir stellen Ihnen unsere neuen wichtigsten Verbesserungsvorschläge hier noch einmal zur Abstimmung. Wenn Sie Ihre üblichen Rituale aufgeben und zustimmen, anstatt umständlich zu erklären, warum Sie einen im Prinzip richtigen Änderungsantrag dennoch ablehnen, dann können wir sicherlich auch der Kommunalrechtsreform zustimmen. Danke. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun frage ich: Ist das eine Kurzintervention, Herr Kollege Pallas?

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Albrecht Pallas SPD

Ja, Herr Präsident, es ist eine Kurzintervention, die ich halte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Herr Kollege Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz auf ein paar Punkte aus der Rede des Kollegen Schultze eingehen. Sie haben Ihre Worte aus dem Ausschuss, wo Sie von Flickschusterei gesprochen haben, jetzt zu Nachbesserungsarbeiten abgeschwächt, und dennoch möchte ich nüchtern feststellen, dass die Koalition mit ihren Vorschlägen im Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag, den wir im Innenausschuss beschlossen haben, zwei Drittel Ihrer Forderungen erfüllt, und zwar von uns aus erfüllt hat. Auch heute haben Sie in Ihrer Rede ungefähr zwei Drittel der Zeit dafür verwendet, zu sagen, was gut ist von dem, was wir heute machen, um dann auf die Kritikpunkte zu kommen. Mir scheint das Bild der Nachbesserungsarbeit noch leicht überhöht zu sein. Es sei Ihnen gegönnt, es ist in Ordnung. Ich will aber trotzdem noch auf zwei weitere Punkte inhaltlich kurz eingehen. Sie haben gerade die Nachbesserungsarbeiten in Bezug auf die kommunalen Vertretungen benutzt, und hier möchte ich doch feststellen, dass wir für viele Erleichterungen in der kommunalen Gremienarbeit sorgen. Über diese Themen wird schon länger diskutiert, aber eine so grundsätzliche Weiterentwicklung muss eben auch gründlich vorbereitet werden, bevor sie umgesetzt werden kann. Es geht um praktische Bedürfnisse der ehrenamtlichen Gemeinde- und Kreisräte, um die Zusammensetzung der Räte und der Fraktionen und die Möglichkeiten, die Verwaltung auch zu kontrollieren und zu unterstützen. Dafür schaffen wir einige Erleichterungen bei der Fraktionsbildung, klare Regeln für die Rechte von Fraktionen, für Mindestausstattung und für Mindestentschädigung. All das wird zur Verbesserung der kommunalen Arbeit führen und die Kultur des Vertrauens zwischen den Räten und der Verwaltung stärken. Eine letzte Bemerkung noch einmal zum Wahlrecht: Es ist ganz klar: Wir brauchen auf Bundesebene eine Verfassungsänderung. Die Position der SPD dazu ist klar. Wir stehen zum Wahlalter von 16 Jahren. Ihnen ist auch bekannt, dass es dazu in der Koalition unterschiedliche Positionen gibt. Deshalb erwarten wir die Vorschläge für eine Grundgesetzänderung mit Freude und werden sehen, wie die Debatte dann bei uns weitergeführt wird. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Pallas mit einer Kurzintervention. Kollege Schultze, wollen Sie am Mikrofon gleich antworten? – Bitte schön, Herr Kollege.

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Mirko Schultze Die Linke

Danke, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Pallas, das kann alles sein, und trotzdem bleibt es Ausbesserungsarbeit. Ich bin für eine bessere Welt zu 100 % und nicht für eine bessere Welt zu zwei Drittel angetreten. Ich gebe zu, dass Sie auf dem Weg in die richtige Richtung sind. Ich glaube aber, Sie haben an vielen Stellen zu zeitig angehalten, zu zeitig abgebremst und zu zeitig konservativen Koalitionspartnerinnen und -partnern Zugeständnisse gemacht. Ich glaube, es wären bessere Vorschläge möglich gewesen. Ich kann die zwei Drittel tatsächlich akzeptieren. Vielleicht schaffen wir es zukünftig einmal mit einem Rot-Rot-Grün-Bündnis, den konservativen Teil aus der Kommunalverfassung herauszubekommen und einen wirklich modernen, progressiven Teil für eine bürgernahe Kommunalverwaltung zu schaffen. Das Angebot an die Wählerinnen und Wähler und an uns gemeinsam steht nach wie vor. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Herrn Kollegen Schultze von der Fraktion DIE LINKE. Nun meine Frage an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE: Gibt es Redebedarf? – SPD? – Auch kein Redebedarf. Die Frage in die Runde: Gibt es noch einmal Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann gebe ich jetzt für die Staatsregierung das Wort an Herrn Staatsminister Prof. Wöller. Bitte schön, Herr Staatsminister Wöller.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst bedanke ich mich bei allen, die an dem vorgelegten Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Insbesondere gilt mein Dank den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und der Kreise. Sie hatten großen Anteil an diesem Gesetz, und das aus gutem Grund. Schließlich ist es nicht weit hergeholt, dass wir das vorgelegte Kommunalrecht als Grundgesetz für die kommunale Ebene behandeln. Dieses Grundgesetz folgt in Sachsen schon lange einem Prinzip, nämlich dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Man kann es nicht oft genug betonen: In der Regel weiß man vor Ort am besten, was für eine Kommune wichtig und richtig ist. Auch der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich an diesem Leitbild. Das Ergebnis ist ein starkes Signal für unsere Kommunen. Das ist gut so, denn Sachsen braucht starke Kommunen. Die Kommunen sind das Grundgerüst unseres politischen Systems und manifestieren unsere rechtsstaatliche Ordnung. Entscheidend ist, dass sie die Keimzelle der Demokratie darstellen. In den Kommunen werden die Entscheidungen getroffen, die vor allem die Lebenskreise der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar berühren. Oder anders formuliert: Engagierte Kommunalpolitik zeigt sehr plastisch, was aktive Partizipation und Mitwirkung bewirken können. Seit 1990 haben unsere Verantwortungsträger vor Ort genau das immer wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt und dadurch maßgeblich zum Aufbau unserer Demokratie beigetragen. Dafür gilt ihnen unser Dank. Meine Damen und Herren, Kommunen können nur dann stark sein, wenn der rechtliche Rahmen es zulässt. Nach einer größeren Anpassung im Jahr 2013 und einigen eher technischen Anpassungen im Jahr 2017 wollen wir heute unser Kommunalrecht fit für die kommenden Jahre machen. Damit setzen wir ein zentrales Projekt des Koalitionsvertrages um mit dem Ziel, Bürgerbeteiligung, Demokratie und Transparenz in Sachsen zu festigen. Die Novelle soll dazu beitragen, dass unsere Kommunen auch künftig ihre Aufgaben zum Wohle aller gestärkt wahrnehmen können. Für mich sind dabei vier Punkte zentral: Erstens können nun auch kleinere Gemeinden einen hauptamtlichen Bürgermeister stellen. Gerade in der aktuellen Situation sehen wir, wie wichtig deren Arbeit und Präsenz für den Zusammenhalt vor Ort sein können. Das Hauptamt wird dieser Bedeutung gerecht und entspringt dem Wunsch der kommunalen Ebene. An dieser Stelle gilt mein Dank aber auch allen Bürgermeistern, die sich bislang ehrenamtlich für den Zusammenhalt in den Gemeinden starkmachten. (Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU) Ich kann es nur unterstreichen: Bürgermeister ist Bürgermeister, und dieser ist eine sehr wichtige Persönlichkeit für den Zusammenhalt vor Ort. Ich freue mich deshalb, dass wir als kleines Zeichen der Wertschätzung einen Ehrensold für ehemals ehrenamtliche Bürgermeister in das Gesetz aufnehmen können. Ein zweiter wichtiger Punkt war für uns, den demokratischen Prozess für alle Bürgerinnen und Bürger sichtbar zu machen. Dazu gehören Online-Übertragungen von Gemeinderats- oder Kreistagssitzungen. Dazu gehört die digitale Bereitstellung von Beratungsunterlagen der Sitzung im Internet. Dazu gehören aber auch verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund haben wir Quoren für Bürgerbegehren, Bürgerentscheide sowie die Beantragung von Einwohnerversammlungen abgesenkt und gleichzeitig die Anzahl der jährlich durchzuführenden Einwohnerversammlungen erhöht. Die dritte Neuerung greift die überwiegend positiven Erfahrungen von Ratssitzungen mit Videoschalte auf. Diese sollen nun in Ausnahmefällen auch ohne Vorliegen einer pandemischen Notlage möglich sein. Die vierte und letzte Neuerung, die ich an dieser Stelle erwähnen möchte, betrifft die Fraktionsfinanzierung in den Stadträten und den Kreistagen sowie die Regelung der Aufwandsentschädigung für Gemeinde- und Kreisräte. Hier wollen wir maßvolle Anpassungen vornehmen, damit die vielfältigen Aufgaben der Fraktionen auch weiterhin erfüllt werden können. Unter anderem soll die ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinde- oder Kreisrat mit einer Aufwandsentschädigung anerkannt werden. Außerdem soll klargestellt werden, dass Gemeinderäte und Kreistage zeitweilig auch beratende und beschließende Ausschüsse bilden können. Meine Damen und Herren, der rechtliche Rahmen ist nun gesteckt. Die kommunale Selbstverwaltung wird weiter gestärkt. Das ist wichtig; denn ohne handlungsfähige Kommunen kann unsere staatliche Ordnung nicht bestehen. Gleichzeitig gilt aber auch: Ohne engagierte Kommunalpolitiker, ohne engagierte Bürgerinnen und Bürger fehlen die unmittelbaren Bezugspunkte zu unserer Demokratie. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass die Zivilgesellschaft die Möglichkeit zur Partizipation mit Leben füllt und dadurch die Demokratie in der Fläche weiter stärkt. Der vorliegende Gesetzentwurf bereitet dafür den Boden, und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Prof. Wöller sprach als Innenminister für die Staatsregierung. Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist die Abstimmung über das Dritte Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts, Drucksache 7/7991, Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache 7/8968, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen; das sind die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/9068, 7/9069, 7/9070, 7/9071, 7/9072, 7/9073, 7/9074, 7/9075, 7/9076 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion AfD, Drucksache 7/9089. Beginnend mit dem ersten Änderungsantrag, Drucksache 7/9068, übergebe ich das Wort zur Einreichung an die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Abg. Schultze.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident, ich möchte nachfragen: Das ist der Änderungsantrag zu Drucksache 7/9068 zum Kommunalwahlrecht? – Ja, danke. Ich bin in meiner Mappe gerade etwas durcheinandergekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, entschuldigen Sie. (Christian Hartmann, CDU: Das ist nicht schlimm!) Über das Kommunalwahlrecht ist bezüglich des Wahlalters ab 16 Jahre ist lange diskutiert worden. Ich möchte die Gelegenheit des Einbringens nutzen, um darauf hinzuweisen. Ja, auf Bundesebene braucht es eine Grundgesetzänderung, im Europawahlrecht nicht. Auch die nächste Kommunalwahl im Jahr 2024 wird wieder mit der Europawahl zusammenfallen, zumindest mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit. Das heißt, wenn Sie sich nicht einigen, könnte es passieren, dass man in Europa mit 16 Jahren das Parlament wählen kann, in Sachsen aber nicht. In den meisten Bundesländern ist es anders. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Jugendliche ein enormes Interesse daran haben, mitzugestalten. Es geht nicht nur um Sporthalle oder Jugendklub, sondern auch um Bibliothek, Tierpark, Schwimmbad, Straßenausbau und Grünflächensatzung. Es sind ganz viele Dinge, die Kinder und Jugendliche etwas angehen, und gerade die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist hier wichtig. Ich mache dabei aus meinem Herzen keine Mördergrube: Für mich ist 16 Jahre schon der Kompromiss, der momentan gerade eine Mehrheit hat. Ich persönlich gehöre zu den Menschen, die nach wie vor das Wahlalter null für eine sinnvolle Diskussionsebene halten. Aber das gehört nicht hierher. (Unruhe) Unser Antrag lautet: Wahlalter 16. Wir können das an dieser Stelle tun. Alle haben sich heute dafür ausgesprochen, dass es sinnvoll ist, zumindest diejenigen, die ein Interesse daran haben, dass Kinder und Jugendliche demokratisch gebildet werden, sich an Demokratie heranwagen, sie erleben können und mit ihr großwerden. Diese Fraktionen haben sich dafür ausgesprochen, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken; jetzt können Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Kollege Schultze. – Gibt es zu diesem Änderungsantrag Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Damit könnten Sie, wenn Sie möchten, fortfahren, Herr Schultze. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Erst abstimmen! Bitte noch mal verständigen!) – Wir können uns natürlich über das Verfahren noch einmal verständigen. Wir könnten auch über alle neun Änderungsanträge im Block abstimmen, wenn die einreichende Fraktion – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wäre Quatsch!) Gut, dann machen wir das so. – Damit kommen wir zur Abstimmung, wenn es keinen Redebedarf gibt. Deshalb die Frage: Wer dem Änderungsantrag mit der Drucksache 7/9068 die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Dafür-Stimmen, aber einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen nun zum nächsten Änderungsantrag: Drucksache 7/9069. Bitte schön, Herr Kollege Schultze.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident, danke schön. Ja, die Kommunalpolitik bleibt heute augenscheinlich etwas länger auf den wichtigen Punkten der Tagesordnung dieses Hauses. Ich finde es nicht schlecht, dass wir das intensiv ausdiskutieren. Es geht um die Bürger(innen)beteiligungssatzung. Ja, ich kann akzeptieren, dass jetzt das Sollen für manche schon ein großer Fortschritt ist, weil allein das Wort Bürger(innen)beteiligungssatzung bei ihnen so etwas wie Horror auslöst. Es könnte sich ja der Bürger, der noch keine Ahnung von Kommunalpolitik hat, plötzlich beteiligen. Ich glaube trotzdem, dass es ganz wichtig ist, dass wir es nicht als Können, sondern tatsächlich als Müssen verstehen. Wir wollen, dass es eine Beteiligungssatzung geben muss. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, soll!) – Muss. – Es soll eine geben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, soll ist muss, wenn kann!) – Nicht, es kann, sondern es soll. Soll, wenn muss, wie kann – wir können hier gerne darüber philosophieren. Es geht einfach darum – ich erkläre Ihnen das gerne, die Zeit habe ich dafür –: Egal, in welcher Gemeinde in Sachsen wir sind, wenn ich dort hinziehe als jemand, der jetzt aufs Land zieht, der den vielen Programmen gefolgt ist und sagt, ich möchte nicht in die Großstadt, sondern aufs Land ziehen und will dort meine Familie und Ähnliches gründen, dann gehe ich auf die Homepage und finde auf jeden Fall eine Bürger(innen)beteiligungssatzung, bei der man davon ausgehen kann, dass geklärt ist, wie ich mich beteiligen kann. Ich glaube tatsächlich, es darf nicht davon abhängig sein, ob eine Satzung vorhanden ist oder ob eine Satzung denjenigen passt. Dazu noch ein letzter Satz: Ich habe es in den letzten 30 Jahren so oft erlebt, dass mir Gemeinderäte erklärt haben: Wir wissen das schon, wir brauchen das nicht. (Unruhe) Deshalb ist es gut, dass es eine Bürger(innen)beteiligungssatzung gibt und diese auch verbindlich vorhanden ist. Danke. (Beifall bei den LINKEN – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Schultze mit der Einbringung. – Gibt es zu dieser Drucksache Redebedarf? – Ich sehe am Mikrofon Herrn Kollegen Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Herr Kollege.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Kollege Schultze hat gerade die Drucksache 7/9069 eingebracht. Ich möchte betonen, dass im Antrag formuliert ist: „Nach § 4 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: Insbesondere sollen die Gemeinden zur Einräumung und Ausgestaltung von Informations- und Beteiligungsrechten Bürger(innen)beteiligungssatzungen erlassen.‘“ Wir wissen, wie Soll-Rechte in Gemeindeordnungen ausgestaltet sind. Man kann auch „kann“ schreiben. Es ist so ziemlich das Gleiche. Wenn es damit ernst gewesen wäre, hätten Sie „haben“ formulieren müssen. Das beantragt aber DIE LINKE nicht. Entsprechend ist das nicht ganz stringent, und der Antrag ist abzulehnen. – Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/9069 ab. Wer gibt dem Änderungsantrag die Zustimmung? – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Dafür-Stimmen und einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen zum Änderungsantrag in der Drucksache 7/9070. Kollege Schultze, bitte schön.

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Mirko Schultze Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch hier möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, etwas zu korrigieren, nämlich die Absenkung der Quoren. Noch einmal – ich habe das heute in meiner Rede schon erläutert –: Ich glaube, dass selbst 5 % an dieser Stelle zu hoch sind. Wir wollen Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, wir wollen keine Verhinderung der Beteiligung. Wir wollen, dass Einwohnerversammlungen stattfinden können. Sie konnten mir schon im Ausschuss nicht wirklich erklären, warum eine Einwohnerversammlung mit derselben Höhe wie ein Bürgerbegehren einberufen wird, warum ich mich hinstelle und sage, ich habe jetzt das höhere Quorum für ein Bürgerbegehren erreicht, aber ich mache daraus nur eine Einwohnerversammlung. Es muss doch einen Schritt vor dem Bürgerbegehren geben. Warum sollte er sich dann hinstellen und sagen: „Okay, aber lass uns bloß darüber reden. Wir machen eine Einwohnerversammlung.“ Es gibt doch überhaupt keine Logik dahinter. Das könnte jetzt im Zweifelsfall heißen, dass jemand auf die doofe Idee kommt, das Bürgerbegehren anzuheben. Wir machen das anders, wir sagen, wir senken einfach die Einwohnerversammlung ab auf 1 % der Einwohner und Einwohnerinnen. Das führt dazu, dass diese Schwelle sehr niedrig ist, aber immer noch so hoch, dass es nicht einfach willkürlich stattfindet. Ich habe es vorhin gesagt: In der Stadt Görlitz wären es immer noch 500 Menschen, die unterschreiben müssten. Insoweit glauben wir, dass es sinnvoller wäre, Einwohnerversammlungen daraufhin abzusenken und natürlich auch die anderen Quoren dementsprechend anzupassen. Sie haben unsere Anhörungsanträge ja sehr genau gelesen. Deshalb würde ich es bei diesem einem Beispiel der Einwohnerversammlung aus dem Antrag belassen. Aber selbstverständlich, wie in der Rede gesagt, geht es auch um Quoren, zum Beispiel um die Zustimmung von 15 % und nicht die Entscheidung darüber, ob ich jetzt ein hohes Zustimmungsquorum festlege, weil es mir vielleicht nicht passt. Es kann ja sein, dass auch ein Gemeinderat nicht ganz die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung trifft – oder ein niedriges Quorum, weil es gerade dazu stimmig ist. Deshalb glauben wir, dass die Quoren geändert werden sollten, und bitten um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Kollege. Gibt es zu diesem Änderungsantrag Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/9070 ab. Wer gibt dem Änderungsantrag die Zustimmung? – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Somit ist der Antrag abgelehnt worden, weil die Gegenstimmen in der Mehrheit waren. Kollege Schultze, bitte schön, der nächste Änderungsantrag: Drucksache 7/9071.

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Mirko Schultze Die Linke

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Drucksache 7/9071 betrifft die Kinder- und Jugendbeteiligung. Es geht uns darum, dass es nicht die Erwachsenen sind, die sagen: Jetzt geht es darum, dass Kinder und Jugendliche beteiligt werden; das passt uns jetzt. Die jetzige Gemeindeordnung sagt, dass Kinder und Jugendliche bei den sie betreffenden Belangen dabei sein sollen. Sie überlässt aber diese Definition auch nach der jetzigen Veränderung immer anderen, das heißt, dass jemand feststellen muss, was denn eigentlich die Belange von Kindern und Jugendlichen sind. Ich glaube, dort ist ein Webfehler drin. Wenn es Kinder und Jugendliche gibt, die sich zusammenfinden und mitentscheiden wollen – wie ich vorhin bereits gesagt habe –, auch über Straßenbau, über Plätze, über die Nutzung von Sportstätten, über den Neubau von Einrichtungen oder viele andere Dinge, dann sollen sie selbst für sich entscheiden können: Wir wollen eine Kinder- und Jugendvertretung. Nein, wir meinen nicht in allen Fällen das in der modernen Kommunalpolitik vielleicht schon antiquierte Jugendparlament, sondern es gibt viele unterschiedliche Formen, wie man das umsetzen kann. Der wichtigste Bestandteil ist aber, dass es nicht die über 18-Jährigen sind, die darüber entscheiden, wie Kinder und Jugendliche sich wann vertreten, sondern dass sie selbst sagen können: Wir wollen jetzt mitreden! (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Gebt uns jetzt den Zugang dazu! Ihr seid verpflichtet dazu, uns diese Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen, und zwar so, wie wir uns beteiligen wollen! Ja, es mag für manchen eine Horrorvision sein, dass seine Kinder oder Enkel ihm sagen können, wie sie das richtigmachen. Ich finde, das wäre ein unglaublicher Fortschritt für die Kinder und Jugendlichen, sich an dem zu beteiligen, was sie unmittelbar erleben, nämlich ihre Heimat, ihre Gemeinde, die Stadt, in der sie wohnen, und das Umfeld, das sie bisher immer von Erwachsenen gestaltet bekommen haben, jetzt selbst gestalten zu können. Das wäre wirklich ein Fortschritt in der Kommunalpolitik. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Kollege. Gibt es hierzu Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über die Drucksache 7/9071 ab. Wer gibt dieser Drucksache die Zustimmung? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Die Gegenstimmen waren in der Mehrheit; somit ist die Drucksache abgelehnt worden. Wir kommen zur Drucksache 7/9072, bitte schön.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Drucksache 7/9072 betrifft die beratende Stimme für kleinere Fraktionen und fraktionslose Abgeordnete. Ich habe gelernt, wenn man das aus einer großstädtischen Sicht sieht, dass man sich nicht vorstellen kann, dass das passiert. Ich habe noch einmal nachgeschaut: Nicht nur in einigen Kreistagen, sondern auch in Stadträten kommt es gelegentlich vor, dass nicht einmal alle Fraktionen in den entsprechenden Ausschüssen vertreten sind, und es gibt mittlerweile einige, die sich selbst aus vielen unterschiedlichen Ursachen als fraktionslos bezeichnen. Ich will es an dieser Stelle kurz machen: Ja, jeder Gemeinderat und jeder Kreistag kann jederzeit an jeder Sitzung teilnehmen. Das ist völlig unstrittig. Aber eine beratende Stimme ist etwas anderes. Ich weiß nicht, wie das in Ihren Parteien und Organisationen ist, aber wir weisen beratende Stimmen deshalb extra aus, weil sie dann die Einladung bekommen und selbstverständlich nicht erst Rederecht erteilt bekommen, sondern ein Rederecht haben und es für sie ein Stück weit eine Beteiligungsverpflichtung an dieser Stelle gibt. Genauso geht es um den Rat hier. Es geht nicht darum, dass jeder Stadtrat, jede Stadträtin, jeder Gemeinderat, jede Gemeinderätin zu einer Sitzung gehen kann; das ist völlig unstrittig. Es geht darum, dass sich kleinere Fraktionen und Einzelabgeordnete beteiligen können. Beteiligen heißt in diesem Fall nicht mitstimmen, da sie dafür nicht die dementsprechende Größe haben. Beteiligen heißt aber in diesem Fall, ihre Meinung in dem jeweiligen Ausschuss ohne Repression sagen zu können, auch ohne die Gefahr, dass durch das Ansagen einer Mehrheit, dass er jetzt nicht reden darf, weil er ja in dem Fall nur Gast ist, oder sie jetzt reden darf, weil sie in dem Fall nur Gast ist, auch denen die Meinung artikulieren zu können. Ich glaube ganz ehrlich, das sollte in der heutigen Zeit einer modernen Diskussionskultur oder einer modernen Beteiligung entsprechen. Deshalb werben wir dafür, dass es beratende Stimmen in den Ausschüssen für kleinere Fraktionen bzw. für nicht in den Ausschüssen vertretene parteilose Stadträtinnen und Stadträte, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte geben kann. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über die Drucksache 7/9072 ab. Wer gibt der Drucksache die Zustimmung? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen! – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Somit waren die Gegenstimmen in der Mehrheit und die Drucksache ist abgelehnt worden. Wir kommen zur Drucksache 7/9073; bitte schön, Herr Kollege.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht ja in diesem Haus in dieser Legislaturperiode öfters mal darum, dass es einige Abgeordnete in bestimmten Dingen anders sehen, auch wenn sie sich in diesem Fall meist einer Koalition angepasst haben. Ich gebe offen zu: Auch hier gibt es Aushandlungsprozesse innerhalb der Linksfraktion, nämlich, wenn es um das Beauftragtenwesen geht. Bei der Art der hauptamtlich Beauftragten sind wir uns alle noch einig. Eine kleine Diskussion führen wir dann darüber, ab wann und bei welcher Größe denn eigentlich Beauftragte eingeführt werden sollen. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt, bei dem Beauftragten eine Größe bzw. andere hauptamtlich Beauftragte einzuführen und mehr einzufügen als die, die Sie uns hier hinlänglich vorschlagen, nämlich hauptamtlich. Ich will neben dem Hinweis auf die Gleichstellungsbeauftragten, die Migrationsbeauftragten, die Seniorenbeauftragten und die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen noch einmal darauf eingehen, warum das Beauftragtenwesen nach meiner Auffassung etwas sehr Wichtiges ist: weil es nämlich genau die Zugangsmöglichkeit für diejenigen Gruppen eröffnet, die sonst sehr schlechten Zugang haben. Weil sie eben nicht die sind, die im Rat mehrheitlich repräsentiert werden – schon aufgrund ihres Anteils an der Bevölkerung nicht. Weil sie aufgrund von immer noch nicht barrierefreier Verwaltung bezüglich Verwaltungszugängen natürlich immer wieder eine Zugangsschwierigkeit haben. Wenn ich will, dass diese Gruppen gehört werden, wenn ich möchte, dass – ich nehme jetzt mal das Beispiel – Barrierefreiheit tatsächlich ein durchgängiges Prinzip ist, dann brauche ich Vertreterinnen und Vertreter, die diese meist marginalisierten Gruppen auch vertreten. Das kann eben nicht nebenbei im Ehrenamt erfolgen, weil dafür die Verwaltung viel zu hauptamtlich aufgestellt ist. Die Verwaltung ist viel zu sehr durch Juristinnen und Juristen, viel zu sehr durch Verwaltungsfachmenschen geprägt, was im Grunde genommen an vielen Stellen wahrscheinlich gar nicht so schlecht ist. Aber zu verlangen, dass jemand neben seiner ehrenamtlichen Tätigkeit dies auch noch alles im Sinne einer Beauftragung durchschaut, halte ich für gewagt. Ich glaube, das Beauftragtenwesen sollte erweitert werden. Sie kennen unseren Vorschlag. Es geht zum Beispiel um die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, um Seniorenbeauftragte, die wir als Hauptamtliche haben wollen. Auch dabei könnten Sie eigentlich, wenn Sie tief in sich hineinschauen, zustimmen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Kollege. Gibt es hierzu Redebedarf? – Dann stimmen wir über die Drucksacke 7/9073 ab. Wer gibt dieser Drucksache die Zustimmung? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Somit ist diese Drucksache mit Mehrheit abgelehnt worden. Wir kommen zur Drucksache 7/9074. Herr Kollege, bitte schön.

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Mirko Schultze Die Linke

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Die Chancen werden geringer, uns zuzustimmen. Wir haben gar nicht mehr so viele Anträge, aber der ist mir gar nicht so unwichtig, auch wenn ich aus einer Stadt komme, die tatsächlich nur ein wenig mehr Einwohner hat als der Bereich, über den wir hier reden. Wir reden über die Stadtbezirke, in dem Fall für Dresden und Leipzig. Warum eigentlich nicht? Stellen Sie sich mal die Situation vor, es käme jetzt jemand und würde sagen: Wir haben in Sachsen eine Stadt von 50 000 Einwohnern, die wird komplett nur vom Kreis regiert. Alle Belange dieser Stadt müssen bitte an den Kreistag gegeben werden, weil es keine Vertretung für diese 50 000 Einwohner gibt. Das ist so ungefähr der Effekt, der in Leipzig einträte. Sie haben einen Stadtteil, in dem leben 50 000 Menschen, zuständig ist aber der große Stadtrat von Leipzig. Jetzt mal ganz unter uns: Von einigen wurden Leipziger Stadtteile oft genug zu Brennpunkten hochstilisiert, weil das in ihre Sicherheitsarchitektur hineinpasst und sie dafür mehr Polizisten haben können. Aber wollen Sie wirklich behaupten, dass jeder Stadtteil gleich dem ist, den Sie da beschrieben haben? Doch nie im Leben! Wenn das so ist, dann muss es doch eine Differenzierung geben. Ich glaube, das sollten wir tun, und deswegen sollten wir uns dafür einsetzen, dass es diese Stadtbezirksvertretungen gibt. Wenn Sie schon wollen, dass sich in fast ganz Sachsen nichts ändert, dann haben Sie jetzt die Chance, zuzustimmen, und es ändert sich nur in zwei großen Städten in Sachsen etwas und woanders nicht. Aber für diese beiden Städte und die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, die in diesen großen Städten leben, wäre das tatsächlich ein demokratischer Fortschritt. Insofern jetzt einfach Ja sagen und dann haben wir Bürgerinnen- und Bürgervertretungen in Leipzig und Dresden unterhalb der großen Stadträte dieser Städte. Danke. (Beifall bei den LINKEN – Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Gibt es hierzu Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Aber das Gemurmel nimmt zu. Ich bitte um etwas Ruhe im Saal. Wir kommen zur Abstimmung über Drucksache 7/9074. Wer möchte dieser Drucksache zustimmen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen. – Danke. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Somit ist diese Drucksache mit Mehrheit abgelehnt worden. Wir kommen zur Drucksache 7/9075. Bitte schön, Herr Kollege, und etwas Ruhe bitte.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Es wird mir schwerfallen mit dem „etwas Ruhe“, aber vielleicht können die Kolleginnen und Kollegen sich daran halten. Ich darf ja quasi in der Position am Rednerpult diese Ruhe durchbrechen und würde das auch gern tun an dieser Stelle. Es geht um die Anonymisierung der Daten. Ich finde es einen Fortschritt, das überhaupt zu ermöglichen. Darüber will ich gar nicht diskutieren. Ich glaube nur, es ist gerade bei kleineren Wahlen ein Stigma. Es wird nämlich, wenn jemand sich entscheidet, seine Adresse nicht anzugeben – aus welchen Gründen auch immer –, den einen oder anderen geben, der sagt: Du hast deine Adresse nicht angegeben. Da kann der begründen, was er will. Es gilt in Deutschland der bekannte Satz: Es wird schon irgendetwas dran sein, warum er die Adresse nicht angibt. Die wenigsten denken positiv. Insoweit möchten wir, um die zu schützen, die aus Gründen, die die Öffentlichkeit nichts angeht, ihre Adresse nicht angeben wollen, dass alle ihre Adresse nicht angeben. Dann trifft es sozusagen nicht denjenigen, der aus der Datei herauszufiltern geht, denn dann kommt die Frage vom Lokaljournalisten: Sagen Sie mal, warum geben Sie eigentlich Ihre Adresse nicht an oder die Adresse des politischen Konkurrenten, der dann sagt, der Herr Sowieso ist schon eine zwielichtige Gestalt und er gehört dieser linksversifften Klientel an und gibt auch seine Adresse nie an? Daran sieht man ja, da wird schon irgendetwas sein. Dem können wir einen Riegel vorschieben. Wir geben unsere Adresse einfach alle nicht an und bestimmen sofort, dass das bei der Kommunalwahl anders geregelt wird. Damit ist ganz einfach klar: Es gibt eine Prüfung, es gibt eine klare Feststellung, wer wahlberechtigt ist und wer nicht, aber es gibt keine Veröffentlichung der Privatadressen mehr im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen. Ich denke, das sollte fraktionsübergreifend durch die demokratischen Fraktionen in diesem Haus zustimmungsfähig sein; denn mittlerweile trifft es nicht nur Aktivistinnen und Aktivisten, sondern auch Menschen, die sich bis vor Kurzem noch als ganz normale Politikerinnen und Politiker der Mitte bezeichnet haben, was auch immer das eigentlich sein soll. Deswegen bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Gibt es hierzu Redebedarf? Das sehe ich nicht, dann stimmen wir ab über die Drucksache 7/9075. Wer gibt dieser Drucksache die Zustimmung? Ja wohl, vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Dafürstimmen, aber einer Mehrzahl an Gegenstimmen ist diese Drucksache abgelehnt worden. Wir kommen zur Drucksache 7/9076.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Wenn ich mich nicht verzählt habe, ist das unser letzter Änderungsantrag – (Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Richtig.

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Mirko Schultze Die Linke

– für heute. Sie hatten Ihre Chance und Sie haben sie jetzt noch einmal, aber es geht jetzt um etwas, das eigentlich viel größer ist, nämlich um den Mehrbelastungsausgleich. Ich weiß, dass es darüber Diskussionen gibt, und ich weiß, dass manche sagen: Nein, die Beteiligung der kommunalen Familie ist immer wichtig. Aber gerade bei der Finanzierung – und ich sage das jetzt aus der Erfahrung von zwanzig Jahren Kommunalpolitik – erleben wir immer öfter, dass Aufgaben, die der Kommune als Pflichtaufgaben aufgegeben werden, weil sie dann erfüllt werden müssen, das Geld an anderen Stellen abziehen, ohne dass die Kommunen ein Mitspracherecht gehabt haben, bis auf das Anhörungsrecht des SSG vielleicht. In dieser Gemeindeordnung stehen Dinge – ich nenne jetzt nur mal die Hauptamtlichkeit von Bürgermeistern –, die sehr gut sind, aber eben auch schwere finanzielle Belastungen haben. Die Finanzminister in Sachsen haben immer dafür gesorgt, dass die Kommunen nicht zu viel Geld haben. Sie haben immer dafür gesorgt, dass der größere Hebel auf der Seite des Freistaates ist. Sie sorgen auch jetzt wieder dafür – es sei denn, Sie stimmen unserem Änderungsantrag zu, denn dann wäre es das erste Mal, dass der Aufgabe, die wir einer Kommune geben, auch die Vollfinanzierung folgt und der Mehrbelastungsausgleich auch bis zu hundert Prozent im Rahmen einer Vollfinanzierung möglich ist und damit viele Kommunen nicht in Schwierigkeiten kommen. Wir glauben, ihnen etwas Gutes getan zu haben, aber bei ihrer Haushaltsaufstellung sehen die Kommunen, dass das nicht finanzierbar war, obwohl sie es dann umsetzen müssen, und das heißt, woanders zu sparen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß Artikel 85 usw. in unserem Änderungsantrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt gibt es hierzu eine Wortmeldung. Ich übergebe an die Fraktion der CDU; Kollege Anton, bitte schön.

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Rico Anton CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Schultze, so kann man das nicht stehen lassen, wie Sie es eben vorgetragen haben. Die Verfassungslage ist sehr eindeutig, was die Frage des Mehrbelastungsausgleiches anbelangt. Wir haben in diesem Gesetzentwurf keine mehrbelastungsausgleichspflichtigen Punkte. Wenn Sie bei der Anhörung zugehört haben, werden Sie entnommen haben, dass sich gerade beim Thema ehrenamtliche Bürgermeister Herr Gruber vom SSG ausdrücklich dazu geäußert hat mit der Feststellung, dass der SSG hier keine Mehrbelastungsausgleichspflicht sieht und eine solche auch nicht einfordern wird. Insofern malen Sie hier ein Bild von Dingen an die Wand, die schlichtweg nicht so sind, wie Sie es dargestellt haben. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Es gibt leider keine Reaktion darauf. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war keine Kurzintervention –

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Mirko Schultze Die Linke

Ich werde Ihre Kollegen bei der nächsten Haushaltsdebatte daran erinnern!) Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht, dann stimmen wir über die Drucksache 7/9076 ab. Wer dieser Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte. Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer sehr großen Anzahl an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen zum letzten Änderungsantrag des heutigen Tages in dieser Drucksache, nämlich dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/9089. Kollege Ulbrich, bitte schön.

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Roland Ulbrich AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die selbst ernannten Demokraten im Land haben mal wieder etwas ersonnen, um ihr fragwürdiges Rechtsverständnis durchzusetzen, nämlich gewählte Mandatsträger der AfD gegen Recht und Gesetz von den ihnen zustehenden Ämtern fernzuhalten. In diesem Zusammenhang will die Staatsregierung die Gemeindeordnung ändern. Nachdem in Leipzig der letzte Wirtschaftsbürgermeister in den Ruhestand getreten ist, hat man flugs das Amt abgeschafft und stattdessen einen Beigeordneten für Demokratie, Schule und Jugend geschaffen, im Klartext: einen Bürgermeister für Agitation und Propaganda, denn Schule und Jugend gehörten bis dato ins Sozialdezernat. Bleibt Demokratie: Wofür bitte brauchen unsere ach so demokratischen Parteien dafür einen eigenen Bürgermeister? Allerdings: Mit der Zeit fehlte dann doch der Bürgermeister für Wirtschaft. Also will man mit der Änderung der Gemeindeordnung die Anzahl der Beigeordneten von sieben auf acht erhöhen, mit all der zugehörigen Entourage, versteht sich von selbst. Wir sprechen hier von mindestens 150 000 Euro bis 200 000 Euro im Jahr an zusätzlichen Ausgaben, tendenziell mehr. Da das alles nur für Leipzig in Betracht kommt – Dresden scheint kein Interesse zu haben –, sprechen wir über eine reine Lex Leipzig. Allerdings würde dann dieses Amt der AfD zustehen. Doch Leipzigs Oberbürgermeister Jung will mit Rassisten nicht zusammenarbeiten, (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) wie er vielfach bekundet hat, und ein Veto einlegen. Dass seine Stadt regelmäßig von linken Antifa-Terroristen zerlegt wird, scheint ihn dabei nicht weiter zu stören. (Beifall bei der AfD –

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Albrecht Pallas SPD

Immer wieder!) Außerdem ist der Vorwurf ja auch so praktisch: Man erklärt politische Konkurrenz zu Rassisten und kann sich dann selbst ein Amt mehr unter den Nagel reißen. (Ivo Teichmann, AfD: So ist es!) Deshalb hat die AfD-Fraktion den Änderungsantrag gestellt, dass Beigeordnete in Zukunft zwingend nach Proporz berufen werden müssen. (Beifall bei der AfD) Das Wort „sollen“ ist also durch „müssen“ zu ersetzen. Herr Lippmann hat uns ja gesagt, dass „sollen“ gleich „kann“ bedeutet. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir warten dann einmal gespannt, was sich die sogenannten demokratischen Parteien einfallen lassen, um uns weiterhin von den uns zustehenden Ämtern fernzuhalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ulbrich sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Kollege Hartmann für die CDU-Fraktion, bitte schön.

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Christian Hartmann CDU

Ich möchte an dieser Stelle eins klarstellen: Die Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung zeichnet hier einen Bedarf nach angesichts von steigenden Einwohnerzahlen. Es geht nämlich um die Kernfrage: Wie viele Beigeordnete sind für welche Einwohnerzahlen in der Aufgabenwahrnehmung theoretisch denkbar? Wir reden immer noch über eine Ermöglichung in kommunaler Selbstverfasstheit. Insoweit ist die Debatte über Befindlichkeiten in Leipzig nicht die Gegenständlichkeit der Bewertung dieses Hohen Hauses. Wir zeichnen nach, dass die Einwohnerentwicklung gleichzeitig auch eine höhere Steuerungsfunktion haben kann, die im Ermessen der Kommune liegt, und zum anderen zeichnen wir insbesondere an der Stelle auch die Handlungsbedarfe in den Landkreisen nach, meine sehr geehrten Damen und Herren. Insoweit können Sie dann schwerlich von einer Lex Leipzig reden, wenn Sie beispielsweise in den Bereich der Landkreisordnung schauen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die CDU-Fraktion Kollege Hartmann. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über die Drucksache 7/9089 ab. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer großen Anzahl an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde – kein Änderungsantrag ist durchgegangen –, artikelweise abzustimmen. Damit verbunden schlage ich Ihnen vor, dass wir über die Artikel im Block abstimmen und danach in die Schlussabstimmung gehen. – Dem wird zugestimmt. Dann stimmen wir jetzt im Block ab über die Überschrift, über Artikel 1 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 2 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, Artikel 4 Änderung des Kommunalwahlgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 7 Änderung des Gesetzes über den kommunalen Versorgungsverband Sachsen, Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe und Artikel 9 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln inklusive der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Bei einigen Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl an Fürstimmen ist der Überschrift und den einzelnen Artikeln zugestimmt worden. Ich stelle nun das Gesetz „Drittes Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“, Drucksache 7/7991, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – 2 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Bei einigen Stimmenthaltungen, 2 Gegenstimmen, aber einer großen Anzahl an Fürstimmen ist dem Gesetz als Ganzes zugestimmt worden. Damit ist das Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, entsprechen wir dem so. – Widerspruch sehe ich nicht. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Parlaments und zur Förderung der Nutzung von Drucksache 7/8343, Fraktionen CDU, BÜNDNIS Drucksache 7/8969, für Energie, Klimaschutz, Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. Herr Böhme? – Er wünscht nicht das Wort. Dann haben die Fraktionen jetzt Gelegenheit zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Heinz, Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Kollege.

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Andreas Heinz CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der in Rede stehende Gesetzentwurf ist im Gegensatz zum vorher behandelten ein relativ einfaches Gesetzeswerk. Wir haben nämlich das, was die Bundesregierung beschlossen hat, mehr oder weniger eins zu eins umzusetzen. Wir haben da keine Änderungsmöglichkeiten. Inhalt des Gesetzentwurfs ist, dass wir das Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf das Ministerium übertragen. Auf der anderen Seite wird heute schon den zuständigen Landratsämtern eine zentrale Stelle für alle Verfahrensschritte benannt. Die Eins-zu-eins-Umsetzung nannte ich schon. Damit ist zum Gesetzentwurf alles gesagt. Man ist daher verleitet, noch etwas Grundsätzliches zu den erneuerbaren Energien zu sagen. Diese sind auf manchen Gebieten höchst umstritten. Die Forderungen an uns lauten, das möglichst nicht an der Bevölkerung vorbei zu machen. Ich möchte da die Diskussion zur Windkraft noch einmal aufgreifen und auf meine Kleine Anfrage in der Drucksache 7/8175 verweisen, der man – entgegen der immer wieder geäußerten Behauptung, dass die CDU wegen der 1 000-Meter-Grenze alles blockiere – entnehmen kann, dass in den letzten zehn Jahren mindestens 22 Anlagen genehmigt, aber nicht gebaut wurden. Das entspricht ungefähr 71 Megawatt. Es gab 24 Klageverfahren, von denen zehn Klagen abgewiesen wurden, wo also doch gebaut werden konnte. Sechs Verfahren sind noch vor dem Verwaltungsgericht anhängig, sechs Verfahren vor dem Oberlandesgericht. Zwei Verfahren wurden mit einem Vergleich beendet. Wir haben in der Pipeline noch Anträge für 36 Windkraftanlagen mit 179 Megawatt, die noch einer Genehmigung harren und dann vermutlich in den meisten Fällen auch einer gerichtlichen Überprüfung. des Entwurfs Richtlinie EU 2018/2001 des des Rates vom 11. Dezember 2018 Energie aus erneuerbaren Quellen Gesetzentwurf der 90/DIE GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Umwelt und Landwirtschaft Ich möchte noch darauf verweisen, dass man auch im Biogasbereich manches besser, anwenderfreundlicher und weniger schikanös machen könnte. Auch im Verkehrsbereich möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Biokraftstoffe der zweiten Generation aus heimischen Rohstoffen ebenso im Verbrennungsmotor eingesetzt werden könnten, denn maßgeblich ist ja das, was sozusagen hinten rauskommt. Wenn dort keine Schadstoffe durch die entsprechenden Kraftstoffe mehr anfallen, dann muss man auch den Verbrennungsmotor nicht verteufeln. Ferner möchte ich an dieser Stelle kurz die Brücke zum Wärmesektor schlagen und dazu besonders auf den nachwachsenden Rohstoff Holz verweisen, der mit 20 bis 30 Jahren sicherlich einen relativ kurzen Kreislauf, was die CO -Bindung und Wiederfreisetzung betrifft, umfasst. Aber das Gute ist: Für jedes Stück Holz, das wir verbrennen und das wieder in den Kreislauf kommt, wird kein Gas oder Öl gebraucht. Insofern ist das schon ein wesentlicher Fortschritt und kann uns hier nur auffordern, besser zu werden. Im Bausektor sind die Zeiten der CO -Festlegung deutlich länger. Aber auch hier sind wir auf einem guten Weg. Ich verweise hierzu auf unser Holzbaukompetenzzentrum. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und werbe um die Zustimmung für den Gesetzentwurf. Danke schön. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Heinz sprach für die CDU-Fraktion. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Kollege Dr. Gerber, bitte schön.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die europäische Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen regelt bereits seit dem Jahr 2009 den europäischen Rahmen für erneuerbare Energien und enthält unter anderem das Unionsziel für die Nutzung erneuerbarer Energien von 32 % Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030. Es regelt finanzielle Förderungen und weitere verschiedene administrative Vorgaben. Die aktuelle Überarbeitung der Richtlinie – kurz RED II – wurde bereits im Jahr 2018 beschlossen und hätte eigentlich schon im Juni 2021 vollständig in nationales Recht überführt sein sollen. Ein Großteil wurde bereits durch Anpassungen im BundesImmissionsschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz geregelt, die Mitte letzten Jahres vorgenommen wurden. Um diesen Prozess auf Landesebene abzuschließen, adressiert der vorliegende Gesetzentwurf heute Ergänzungen im Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Benzinbleigesetz, der Sächsischen Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung, des Sächsischen Wassergesetzes und der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung. Das Gesetz beinhaltet eine minimalinvasive Umsetzung der Anforderungen aus der europäischen Richtlinie sowie Vorgaben zum Verfahren, zur Genehmigung, zur Zulassung, zur Erlaubnis und zur Bewilligung von Anlagen und Kraftwerken zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen. Die Zuständigkeit für diese Verfahren und deren Abwicklung wird auf eine einheitliche Stelle festgelegt, und diese Stelle soll den Antragsstellenden während des gesamten Prozesses im Hinblick auf Beantragung, Erteilung der Genehmigung bzw. Zulassung beraten und unterstützen. Außerdem werden hier standardisierte Verfahrenshandbücher für Vorhabensträger vom SMEKUL direkt erarbeitet und in digitaler Form im Internet für alle zur Verfügung gestellt. Das schafft Planungssicherheit, schnellere und unbürokratischere Verfahren sowie eine gleiche Behandlung aller im Freistaat. In diesem Kontext wird sicherlich noch einmal darüber zu diskutieren sein, ob man beispielsweise in Zukunft mehr Personal für diese Aufgaben benötigten wird oder wie mit so vielversprechenden technologischen Ansätzen wie dem Floating PV, also Solaranlagen auf Gewässern, umzugehen ist. Abschließend will ich den vorliegenden Gesetzentwurf gern in den Kontext der Energiewende in Sachsen setzen. RED II zielt insgesamt auf eine Vereinfachung und die Beschleunigung beim Bau von erneuerbaren Energieanlagen ab – das ist richtig und wichtig –, da wir aus der Branche immer wieder Rückmeldungen bekommen, dass Genehmigungsverfahren zu langsam sind und teilweise unterschiedlich gehandhabt werden, und zwar abhängig, wo man seinen Antrag einreicht. Teilweise werden sie auch absichtlich durch eine Verhinderungsplanung blockiert. Das ist auch ein Grund, warum die Liste so lang ist, die Herr Heinz gerade angesprochen hat. Das wird beispielsweise auch durch Beschlüsse des OVG Bautzen von Ende Januar belegt. Dass man beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Freistaat deutlich zulegen muss, um die Ziele im Koalitionsvertrag und des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, ist hinreichend bekannt. Das Vorhandensein grüner Energie ist für unsere sächsische Wirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze essenziell. Die Industrie folgt der grünen Energie. Wenn wir hierbei den Ausbau nicht so schnell wie möglich voranbringen, verspielen wir die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts. Der Blick auf den europäischen Industriemarkt zeigt außerdem, dass es wichtiger denn je ist, sich vom Import fossiler Energieträger unabhängig zu machen. Aus aktuellem Anlass möchte ich gern auf eine Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung hinweisen. Dort wurde klar nachgewiesen, dass der Haupttreiber der aktuellen Strompreise die Gasknappheit, also ein fossiler Rohstoff, ist und es nicht die erneuerbaren Energien sind. Die erneuerbaren Energien sind die Lösung für dauerhaft günstige Energiepreise. Nur so können wir uns unabhängig machen von fossilen Brennstoffen und autoritär regierten Staaten und somit die Energiepreise und auch die Geopolitik langfristig stabilisieren. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Gestaltung und Umsetzung der sächsischen Energiewende. Ich bitte, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Danke schön. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Dr. Gerber sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Winkler von der SPD-Fraktion. Herr Kollege Winkler, Sie möchten vermutlich gleich am Mikrofon 3 sprechen; bitte schön.

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Volkmar Winkler SPD

Danke, Herr Präsident. Ich verzichte auf meine Wortmeldung. Ich würde die Ausführungen des Kollegen Dr. Gerber nur wiederholen. – Danke schön. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Wunderbar, vielen Dank. Ich übergebe ich an die Fraktion AfD; Kollege Zwerg, bitte schön.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Die Politik muss sich immer wieder den Vorwurf gefallen lassen, dass die Themen für den Otto Normalbürger draußen kaum verständlich sind. Ein Paradebeispiel ist dieser Gesetzentwurf, der seinen Ursprung in den Untiefen der EU-Bürokratie hat. Bei der Umsetzung dieser europäischen Richtlinie geht es im Kern um die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Ökostromanlagen, um den Ausbau voranzutreiben. Dafür muss die sächsische Wasser- und Immissionsschutzgesetzgebung angepasst werden. Da das meiste bereits von der einbringenden Fraktion gesagt wurde, gehe ich nur auf die Hauptkritikpunkte unsererseits ein. Für Windkraftinvestoren soll eine Servicestelle bei den Immissionsschutzbehörden geschaffen werden. Diese soll der zentrale Ansprechpartner für alle Verfahrensfragen werden. Nun wissen wir aber, dass die Behörden auf Landkreisebene mit ihren jetzigen Aufgaben bereits ausgelastet, teils überlastet sind. Der künftige Mehraufwand wird im ersten Schritt zu Verfahrensverzögerungen führen, was die windkraftaffine Koalition über kurz oder lang mit einem entsprechenden Stellenaufwuchs kompensieren wird. Denn CDU, SPD und GRÜNE haben sich vorgenommen, die Windkraftlobby stärker zu unterstützen, indem sie Genehmigungsverfahren beschleunigt. Es wird sehr viele Verfahren geben, denn ein Hauptteil des Strombedarfs soll laut Koalitionsvertrag aus Windkraft gewonnen werden. Ich möchte das einordnen: Laut der letzten amtlichen Energiestatistik für Sachsen hat die Windenergie einen Anteil von 4,6 % an der Bruttostromerzeugung. Nimmt man an, dass zukünftig die Hälfte aus Windenergie bezogen werden soll, wäre das eine Vervielfachung um mindestens das Zehnfache. Wir als AfD-Fraktion lehnen einen weiteren Ausbau der Windkraft aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten ab. Damit sind wir die einzige Fraktion, denn auch die LINKEN wollen den ungezügelten Ausbau. Kommen wir zum nächsten Punkt: Zukünftig sollen die Genehmigungsbehörden für Wasserkraftvorhaben ebenfalls Servicedienstleistungen erbringen. Es sollen Zeitpläne für den Verfahrensablauf erstellt werden. In der Regel wird das die unteren Wasserbehörden betreffen. Auch wenn die Koalition behauptet, dass sich aus der Anhörung kein Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf ergibt, kritisiert der Sächsische Landkreistag, dass erstens die unteren Wasserbehörden zur Erstellung der Zeitpläne der falsche Adressat seien und zweitens unklar sei, wie die zusätzlichen Verwaltungskosten durch Gebühren eingetrieben werden sollen. Wir sehen Ihren Gesetzentwurf auf mehreren Ebenen kritisch – nicht nur, dass Ökostrominvestoren gegenüber anderen Vorhabenträgern ein weiteres Mal privilegiert werden sollen, mit der Aufgabenmehrung in den Behörden ist zudem ein zukünftiger Stellenaufwuchs sehr wahrscheinlich. Mit diesem Gesetzentwurf bleibt die Staatsregierung ihrer Linie des ständigen Personalaufwuchses wohl auch weiterhin treu. Obwohl dieser Gesetzentwurf aus der Umsetzungspflicht einer EU-Richtlinie herrührt, werden wir ihn ablehnen. Gerade der weitere Ausbau von Wind- und Kleinstwasserkraftanlagen ist mit unseren energiepolitischen Grundsätzen nicht vereinbar. Aus der Inflationsdebatte ist klar geworden, dass die explodierenden Energiepreise eine kaum mehr zu tragende Last für Bürger und Unternehmen darstellen. Der Umbau des Energiesystems auf Erneuerbare wird die Inflation weiter anheizen. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Da können Sie sich drehen und wenden, wie Sie wollen – es gibt dafür inzwischen einen Namen: „Grünflation“. (Beifall bei der AfD –

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Marco Böhme Die Linke

Oh Mann!) Grüne Technologien machen uns ärmer und unsere Unternehmen verlieren die Wettbewerbsfähigkeit. (Marco Böhme, DIE LINKE: Es geht hier um eine EU-Richtlinie!) Wir werden weder Gesetzentwürfen zustimmen, die Bürger und breite Bevölkerungsschichten belasten, noch tragen wir die erwartbare Aufblähung des Staatsapparates mit. Danke. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Zwerg sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Böhme.

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Marco Böhme Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dieser Gesetzesvorlage gab es im Ausschuss nur eine schriftliche Anhörung und, Herr Zwerg, es geht um eine EU-Richtlinie, die in Deutschland umgesetzt werden soll, und auch die Länder werden entsprechende Anpassungen vornehmen müssen. Speziell geht es um das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz. Der Bund hat hier getrödelt; die Richtlinie hätte schon bis Juni 2021 umgesetzt sein sollen, doch das ist erst im August geschehen. Bis heute gibt es keine Anpassung des Landesrechts und offene Fragen dazu – insbesondere zu der Frage, wie die zentrale Kontaktstelle für antragstellende Investoren von erneuerbaren Energien ausgestaltet werden soll. Dazu spreche ich nun, denn wir haben ein Problem entdeckt: Wir finden diese Kontaktstelle zwar sinnvoll und begrüßen das, doch es gibt aus meiner Sicht Nachbesserungsbedarf an der Umsetzung bzw. hat man nicht alles rausgeholt, was es rauszuholen gäbe. Wenn diese Stelle – wie von der Koalition vorgeschlagen – bei der untersten Immissionsschutzbehörde angesiedelt sein wird, wäre das für diese Behörde ein Mehraufwand. Es würde mehr Verfahren verzögern als beschleunigen. Das wollen wir nicht – wir wollen schneller zu erneuerbaren Energien kommen und sie nicht verzögern. Dort sehen wir das Problem; denn die Behörden sind bereits komplett ausgelastet. Sie erwartet nun eine zusätzliche Belastung, doch sie bekommen kein neues oder mehr Personal dafür. Das ist der Knackpunkt und der Grund, weshalb wir dem heute nicht zustimmen können. Das sagen nicht nur wir, das sagen auch die Sachverständigen bzw. einige Sachverständige der schriftlichen Anhörung. Was es wirklich braucht, ist eine separate, eigenständige Stelle mit zusätzlichem Personal, die eine übergreifende Beratung gewährleistet und als neutrale dritte Person zwischen der Behörde und den Antragsteller(inne)n moderieren kann. Das würde dazu führen, dass die Genehmigungsbehörden entlastet werden, dass sie schneller und effektiver arbeiten und sich inhaltlich konzentrieren können. Es ist daher schade, dass eine so gute Sache, die in diesem Fall von der EU kommt, hier in Sachsen wieder so schlecht umgesetzt wird. Das ist aus unserer Sicht eine vertane Chance für die erneuerbaren Energien. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung über das Gesetz enthalten und bitten um eine artikelweise Abstimmung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Böhme sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Ich übergebe an die Staatsregierung; Herr Staatsminister Günther, bitte schön.

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Wolfram Günther

Herr Präsident! Zum Inhalt der Gesetzesnovelle und dem Verfahren ist alles gesagt worden. Deshalb gebe ich meine Rede zu Protokoll; es wird inhaltlich keinen neuen Punkt geben. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Minister. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da es keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Drucksache 7/8343, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 7/8969. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wir stimmen nun die Artikel wie beantragt einzeln ab und gehen dann in die Schlussabstimmung. Damit stelle ich die Überschrift zur Abstimmung. Wer der Überschrift zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Jawohl. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen, einigen Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Dafürstimmen ist der Überschrift zustimmt worden. Wir kommen zu Artikel 1 – Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz. Wer möchte dem Artikel 1 zustimmen? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Die Dafür-Stimmen waren in der Mehrheit. Damit ist dem Artikel 1 zugestimmt worden. Erklärung

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Wolfram Günther

Ziele des Gesetzentwurfes: Der Gesetzentwurf auf Landesebene dient der Eins-zu-eins-Umsetzung der RL der EU zur Förderung zur Nutzung EE; sogenannte Erneuerbare-Energien-Richtlinie – Renewable Energy Directive, kurz: RED-II-RL. Wir kommen zu Artikel 2 – Änderung der Sächsischen Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung. Wer möchte diesem Artikel zustimmen? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Dafür-Stimmen ist dem Artikel 2 zugestimmt worden. Wir kommen zu Artikel 3 – Änderung des Sächsischen Wassergesetzes. Wer stimmt diesem Artikel zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? –Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Die Dafür-Stimmen waren in der Mehrheit. Somit ist diesem Artikel zugestimmt worden. Artikel 4 – Änderung der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung. Wer möchte diesem Artikel zustimmen? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Die DafürStimmen waren in der Mehrheit, somit ist diesem Artikel zugestimmt worden. Artikel 5 – Inkrafttreten. Wer stimmt diesem Artikel zu? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Dafür-Stimmen ist auch diesem Artikel 5 zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie EU 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen, einigen Stimmenthaltungen, aber einer großen Anzahl an Für-Stimmen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll Die RED-II RL sieht ein verbindliches Gesamtziel von mindestens 32 % EE im Bruttoendverbrauch der Union bis zum Jahr 2030 vor, welches die Mitgliedstaaten durch Festlegung und Gewährleistung ihrer nationalen Beiträge erreichen müssen. Zur Zielerreichung sieht die RED-II-RL unter anderem bestimmte Vorgaben für das Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Anlagen und Kraftwerken zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen vor. Damit wird angestrebt, ein effizienteres und für die Antragstellenden weniger kompliziertes Zulassungsverfahren zu schaffen und dadurch Projekte im Bereich der EE zu fördern. Inhalte des Gesetzentwurfes: Der Gesetzentwurf komplettiert Gesetz des Bundes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), insbesondere durch verfahrensrechtliche Vorschriften. Der Großteil der Umsetzungsverpflichtungen unterfällt der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes, welcher im vergangenen Jahr die entsprechenden Bundesgesetze (BlmSchG, WHG, WaStrG) angepasst hat. Der Bund gibt vor, dass die Verfahrensabwicklung in Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren für EE-Anlagen über eine einheitliche Stelle als Ansprechpartner erfolgen kann, die Beratung und Unterstützung leistet. Das Bundesrecht gibt weiterhin vor, dass für jedes Verfahren ein im Internet zu veröffentlichendes Verfahrenshandbuch geschaffen werden soll; das schafft Transparenz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden das Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz, die Sächsische ImmissionsschutzZuständigkeitsverordnung, das Sächsische Wassergesetz und die Wasserzuständigkeitsordnung in einzelnen Punkten novelliert. Was bedeutet dies im Detail? Wir weisen mit dem Landesgesetz die Zuständigkeit für die einheitliche Stelle im Immissionsschutz- und Wasserbereich den bereits für die Verfahrensführung zuständigen Stellen (meistens die Landkreise/kreisfreien Städte als untere Immissionsschutz- oder Wasserbehörden) zu. Diese haben bereits die Zuständigkeit für Genehmigungsverfahren inne, welche die erforderlichen Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz zur Drucksache 7/8828, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/8970, Beschlussempfehlung Bevor ich den Fraktionen das Wort erteile, frage ich den Berichterstatter, Herrn Mayer, ob er das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile das Wort zuerst der Fraktion der CDU; Herr Kollege Löffler, bitte schön.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer Situation, die fachrechtlichen Genehmigungen bereits jetzt weitestgehend konzentrieren. So ist einerseits für die Antragstellenden die schnellste Antragsbearbeitung gewährleistet, da kein Dritter in dem Verfahren dazwischengeschaltet wird und andererseits wird die in der Sache ohnehin befasste Behörde als sachkundiger Partner, welche die Antragstellenden im Verfahren am besten begleiten kann, bestimmt. Die bereits im Bundesrecht aufgrund der Forderungen der RED-II-Richtlinie vorgesehene Erstellung von Verfahrenshandbücher wird durch das SMEKUL selbst vorgenommen. Damit werden landeseinheitliche Verfahrenshandbücher zur oberflächennahen Geothermie, zu Wasserkraftanlagen und immissionsschutzrechtlichen Anlagen für alle Antragsteller durch den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt. Da der Bund entgegen der Forderung aller Bundesländer im Bundesrat die RED-II-Richtlinie im Wasserhaushaltsgesetz im Hinblick auf wasserrechtliche Genehmigungen für Wasserkraftanlagen nicht vollständig umgesetzt hat, musste auch diesbezüglich das Sächsische Wassergesetz noch angepasst werden. Dies ist durch einen Verweis auf die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen erfolgt. Umsetzungsfrist der RED-II RL war bereits der 30. Juni 2021 (Bundesgesetz erst im August 2021 in Kraft getreten). Mit dem vorliegenden Gesetz werden nunmehr schnellstmöglich die noch notwendigen landesrechtlichen Regelungen zu einer vollständigen Umsetzung von EU-Recht vollzogen. Eine Alternative zu dem Gesetzentwurf gibt es daher nicht. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Wir kommen zu des Entwurfs Corona-Sonderzahlung Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses gleichzeitig von höherer Inflation und wirtschaftlichen Risiken geprägt ist, in der die öffentlichen Haushalte angespannt sind, viele Länder und Kommunen coronabedingt Kredite zu schultern haben und viele Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen unter einer besonderen Anspannung standen und besondere Leistungen gebracht haben, haben sich die Tarifparteien im November des vergangenen Jahres zu einem Tarifergebnis zusammengefunden, mit dem alle Seiten gut leben können. Es würdigt das tägliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen, aber es nimmt auch Rücksicht auf haushalterische Zwänge, die wir hier insbesondere in den bevorstehenden Haushaltsberatungen zu spüren bekommen werden. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, auch Herrn Staatsminister Vorjohann, der in Potsdam für die Arbeitgeberseite mit am Verhandlungstisch gesessen hat, für das Ergebnis zu danken. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Koalition haben uns darauf verständigt, die Tarifvereinbarung eins zu eins auf die sächsischen Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zumindest für die einmalige Corona-Sonderzahlung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter, deren Dienstherr der Freistaat Sachsen ist, umgesetzt. Den Beamtinnen und Beamten soll entsprechend den Tarifbeschäftigen bis zum 31. März 2022 zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung aufgrund der Coronakrise eine einmalige Sonderzahlung als zusätzliche Unterstützung zu den Bezügen im Sinne des § 3 Nr. 11a EStG gewährt werden. Diese Leistungen betragen 1 300 Euro und für Beamte auf Widerruf 650 Euro bei entsprechender Vollzeitbeschäftigung. An dieser Stelle sei auch ein kleiner Dank an die Kolleginnen und Kollegen des Haushalts- und Finanzausschusses gestattet. Uns als Koalition ist bewusst, dass wir Ihnen mit der Zeitschiene – Einbringung des Gesetzesentwurfs am 19.01.2022, Behandlung am 26.01.2022 und Verabschiedung heute, am 9. Februar 2022 – viel abverlangen. Deshalb an dieser Stelle vielen Dank für Ihr Verständnis! Leider musste der Gesetzesentwurf in dieser kurzen Frist behandelt werden. Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten werden immer zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt. Die kurzfristige Behandlung war somit notwendig, um sicherzustellen, dass die Sonderzahlungen den Regelungen des § 3 Nr. 11a EStG unterliegen können; denn diese Bundesregelung läuft mit dem 31. März 2022 aus. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der sich aus den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf ergeben hat. Damit haben wir den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, den ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf Beschluss des Gemeinderates in Anerkennung ihrer Leistungen im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie eine Sonderzahlung zu gewähren. Denn man muss anerkennen: Die Corona-Pandemie macht nicht vor ehrenamtlichen Bürgermeistern halt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie deshalb herzlich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Vielen lieben Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löffler sprach in dieser ersten Rederunde für die CDU-Fraktion. Ich übergebe nun das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Herrn Kollegen Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu den erfreulichen Umständen der Politik im Freistaat Sachsen gehört jener, dass es seit Jahren wieder Selbstverständlichkeit geworden ist, dass die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst der Länder zeit- und inhaltsgleich auch für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates übernommen werden. Wir erinnern uns: Vor nicht allzu langer Zeit war das noch nicht der Fall. Umso erfreulicher ist es, dass daher auch der vorliegende Gesetzentwurf ein Umsetzungsgesetz in diesem Sinne ist, allerdings ein durchaus besonderes. Denn – anders als in den letzten Jahren – geht es nicht um eine entsprechende Nachzeichnung prozentualer Erhöhungen im Bereich der Grundbesoldung, sondern um die Umsetzung einer Einmalzahlung. Eine solche Umsetzung ist nicht frei von Problemen. Zwar vermag ich die Bedenken des Rechnungshofs im konkreten Fall aufgrund des besonderen Charakters als Corona-Sonderzahlung nicht teilen; gleichwohl muss allen klar sein, dass seit der berühmten A-Besoldungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts für ungestaffelte Einmalzahlungen mit Blick auf das Abstandsgebot eigentlich kein Raum mehr im Besoldungsrecht sein dürfte. Das führt mich zu einer grundsätzlichen Anmerkung: Es ist das vornehmste Recht der Gewerkschaften und Tarifpartner, einen solchen Tarifvertrag wie den letztjährigen auszuhandeln. Die Diskussionen rund um diesen Gesetzentwurf und das gerade beschriebene Problem zeigen aber, dass die Umsetzung einer Einmalzahlung, die eher schlecht als recht als Corona-Sonderzahlung getarnt wurde, um sie binnen kurzer Frist in Landesrecht umzusetzen und deren Steuerfreiheit zu garantieren, alles andere als vorzugswürdig ist. Diese Fragen müssen zukünftig bei den Tarifverhandlungen mitgedacht werden. Ich hoffe daher, dass dies auf lange Sicht ein einmaliger Vorgang bleibt und wir nicht in den nächsten Jahren in die Permanenz von Sonderzahlungen als Instrument der Besoldung und Bezahlung im öffentlichen Dienst einsteigen. Andernfalls werden wir früher oder später in Konflikt mit dem Abstandsgebot kommen. (Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU) Werte Kolleginnen und Kollegen, dass wir als Koalition es ermöglicht haben, auch die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Kreis der Berechtigten aufzunehmen, zeigt, dass wir es ernst meinen mit der Unterstützung der kommunalen Vertreterinnen und Vertreter, die gerade in der Coronakrise täglich weit über ihre Kräfte zum Wohle ihrer eigenen Kommunen hinausgegangen sind. Ihnen stärken wir damit den Rücken. Ich hoffe, dass viele Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Dr. Claudia Maicher, BÜNDNISGRÜNE, und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion SPD; Herr Kollege Panter, bitte schön.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich meinen Vorrednern vollumfänglich anschließen. Wir als SPD-Fraktion freuen uns, dass es mit diesem Gesetz jetzt möglich wird, die Corona-Sonderzahlung noch in Gang zu setzen; denn wir hatten ja erheblichen Zeitdruck. Der Dank geht natürlich auch in Richtung Finanzministerium, dass das noch funktioniert hat. Dem können wir uns anschließen. Wir wollen ausdrücklich die 1 300 Euro möglich machen bzw. 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter. Wir sehen das als eine Wertschätzung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten im Freistaat, die sie absolut verdient haben, gerade in diesen schwierigen Zeiten – sei es die Polizei mit vielen Einsätzen, die Lehrkräfte unter erschwerten Bedingungen oder auch Finanzbeamtinnen und -beamte, die neue Vorgaben schnell umsetzen mussten. Deshalb haben wir auch mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen Vorkehrungen getroffen, dass das alles wirkungsgleich und zügig übertragen werden kann. Wir freuen uns, wie gesagt, dass diese Umsetzung jetzt noch klappt, und bitten zu diesem Gesetz um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Panter sprach für die SPD-Fraktion. Nun übergebe ich an die AfDFraktion. Kollege Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im November des vergangenen Jahres haben sich die Parteien bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder auf einen Tarifvertrag geeinigt. Dieser sieht, anstatt einer sofortigen Entgelterhöhung, eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1 300 Euro und eine Entgeltanhebung um 2,8 % ab dem 1. Dezember 2022 vor. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun die Corona-Sonderzahlung auch auf die Beamten des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen und Richter übertragen werden. Da diese Corona-Sonderzahlung nur bis Monat März steuerfrei gewährt werden kann, ist Eile geboten. Dieser Eile haben wir uns als Oppositionsfraktion nicht entgegengestellt. Wir haben den Dank sehr wohl vernommen – recht herzlichen Dank für diese Äußerung. Offenbar soll die Erhöhung der Bezüge der Beamten aber in einem weiteren Gesetzentwurf im Laufe des Jahres gesondert behandelt werden. Wenn wir auch die Übernahme des Tarifergebnisses der Länder für die Beamten und Richter grundsätzlich begrüßen, so will ich doch hier auf einige dabei entstandene Besonderheiten hinweisen: Bereits im Oktober 2020 hatten sich die kommunalen Arbeitgeber und der Bund mit den Gewerkschaften auf eine Corona-Sonderzahlung für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen geeinigt. Dies führte nun zu der merkwürdigen Situation, dass die Tarifbeschäftigten der Kommunen die Sonderzahlung bereits im vergangenen Jahr erhielten, die den kommunalen Beamten vorenthalten wurde. Diese Ungereimtheit wird jetzt beseitigt. Es ist sicherlich richtig, neben den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch Beamte und Richter zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung aufgrund der Coronakrise eine einmalige Sonderzahlung neben den ohnehin geschuldeten Bezügen zu gewähren. Ich habe jedoch Zweifel, ob die Sonderzahlung tatsächlich ausschließlich den Zweck hat, die Bediensteten der Länder für die Erschwernisse in der Corona-Zeit zu entschädigen. Wenn man sich den Tarifvertrag der Länder anschaut, so ist dort eigentlich eine Nullrunde bis zum Dezember dieses Jahres vorgesehen. Angesichts der aktuell hohen Inflationsrate haben die Gewerkschaften diesem Vertrag und damit der Nullrunde offenbar nur zugestimmt, weil es diese Sonderzahlung gibt. Sie ist somit als Ersatz für die Entgelterhöhung des vergangenen Jahres vereinbart. Man kann es drehen und wenden wie man will, die Corona-Sonderzahlung ist nicht nur eine Anerkennung und ein Ausgleich für die erschwerten Arbeitsbedingungen in der Krise, sondern auch ein Ersatz für eine Nullrunde, die ihnen für dieses Jahr zugemutet worden ist. Diese Gestaltung, meine Damen und Herren, hat aber einen gravierenden Nachteil: Da die Sonderzahlung außerhalb des Regelentgelts gezahlt wird, wirkt sie sich für die zukünftigen Lohnentwicklungen nicht erhöhend aus. Der öffentliche Dienst der Länder droht damit langfristig hinter der Lohnentwicklung der Wirtschaft zurückzubleiben. Dadurch wird mittelfristig die Attraktivität des öffentlichen Dienstes langfristig gemindert. Dies kann nicht Ansinnen unseres Freistaates Sachsen als Arbeitgeber sein, angesichts des Umstandes, dass in diesem Jahrzehnt ein erheblicher Anteil der Bediensteten des Freistaates in den Ruhestand tritt. Während auf dem Arbeitsmarkt weniger Personen zur Verfügung stehen, ist das eine durchaus als problematisch zu bezeichnende Entwicklung. Attraktive Entgelte, meine Damen und Herren, sind schließlich auch ein wesentliches Argument dafür, um leistungsfähige Nachfolger zu finden. Wir werden Ihrem Gesetzentwurf gleichwohl zustimmen, der nur die Corona-Sonderzahlung betrifft. Über die angesprochene Nullrunde müssen wir jedoch noch einmal diskutieren, wenn der Gesetzentwurf zur Übertragung der Entgelterhöhung vorgelegt wird. Recht herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion DIE LINKE. Herr Kollege Brünler, bitte schön. (André Barth, AfD: Gibt es heute noch Applaus? – Beifall bei der AfD)

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es bei dem Gesetzestitel viele erwarten, handelt es sich bei dem Gesetzentwurf zur Corona-Sonderzahlung nicht um das Happy End des Themas „Pflegebonus“ – das zieht sich weiter zäh –, sondern es handelt sich, wie meine Vorredner schon gesagt haben, um die Eins-zu-eins-Übertragung von Ergebnissen der Tarifverhandlungen für Beschäftigte der Länder auf die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Freistaat Sachsen. Konkret gesagt wird hier in einem ersten Schritt die steuerfreie Zahlung einer einmaligen Corona-Prämie übernommen. Dabei finden wir es richtig, dass bei der heute zur Abstimmung stehenden Fassung des Gesetzes die Anregung des Städte- und Gemeindetages aufgenommen wurde, wonach den Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, auch ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durch Beschluss des Hauptorgans in Anerkennung ihrer Leistungen im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie eine Sonderzahlung zu gewähren. Das hatten auch wir mit Blick auf deren Leistungen aus Respekt vor dem Ehrenamt gefordert. Auch wenn wir begrüßen, dass die Koalition in der vorliegenden Sache vergleichsweise schnell tätig geworden ist – Herr Kollege Löffler hat es angesprochen; es ging dieses Mal sehr schnell –, so möchte ich dennoch in Erinnerung rufen, dass es sich zunächst lediglich um die Übernahme eines Teils der Tarifeinigungen handelt. Mit Blick auf die übrigen Elemente der Tarifverhandlungen vom Herbst letzten Jahres mahnen wir auch deren zügige und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen an. Wir haben in der Vergangenheit mehrfach gesehen, dass DIE LINKE die Tarifübernahme erst mehrfach hier im Plenum anmahnen musste. Hoffen wir, dass das für das hier in Aussicht gestellte separate Gesetzgebungsverfahren nicht gilt und dieses auch zeitnah kommt. Auch wenn die einmalige Sonderzahlung in erster Linie der Abmilderung der zusätzlichen Belastungen aufgrund der Coronakrise dient, so kann man nicht übersehen, dass die Zahlungen auch dem Ausgleich der aktuell hohen Inflationsrate dienen und Teil der allgemeinen Tarifeinigung bzw. Gehaltsanpassungen sind. Insofern ist es folgerichtig und konsequent, den Zahlungsanspruch auf ganz oder teilweise beurlaubte Beamte auszudehnen, unabhängig davon, ob ihnen tatsächlich eine berufsbedingte Zusatzbelastung durch die Pandemie entstanden ist. Das finden wir richtig. Etwas unverständlich ist uns allerdings, dass Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aus dem berechtigten Kreis der Sonderzahlungen ausgenommen sind; denn während Rentnerinnen und Rentner durch die Rentenanpassungen an künftigen Steigerungen der Bezüge teilnehmen, ist dieser Personenkreis auch davon ausgeschlossen. Hierdurch entsteht den Betroffenen de facto eine Nullrunde, und das, obwohl die Einmalzahlung, wie bereits gesagt, nicht nur den rückwärtsgewandten Ausgleich für besondere pandemische Belastungen dient, sondern in erster Linie eine Einmalzahlung für eine Durststrecke von 14 Monaten ist, in denen keine prozentuale Erhöhung der Grundgehälter vorgesehen ist. Hier teilen wir die Kritik von DGB und Beamtenbund und hoffen, dass diesbezüglich noch eine Regelung gefunden wird. Unabhängig von diesen Defiziten stimmen wir heute jedoch der vorliegenden Regelung als ersten Schritt der Tarifübernahme zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Damit wäre die erste Rednerrunde beendet und wir können in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Für die CDU-Fraktion macht sich schon Kollege Patt bereit. Richtig? – Bitte schön, Herr Kollege.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Corona zu Mehrkosten und Mehrbelastungen bei jedem von uns, bei jedem Bürger geführt hat – unzweifelhaft. Das sind Dinge, die man ertragen muss. Manche dieser Kosten entstanden direkt – wir kaufen diese Masken –, manche entstanden indirekt, da haben andere solche Masken gekauft und verteilt und haben alle möglichen anderen Dinge ausgegeben, die wir über höhere Steuern bzw. über das Abfinanzieren von Schulden zu bezahlen haben. Dann gibt es verschiedene Personen und Personengruppen, Berufsgruppen, die aus meiner Sicht, aus unserer Sicht tatsächlich eine besondere Betroffenheit haben, auch besondere Intensitäten. Ich spreche jetzt von den Pflegeberufen, von den medizinischen Berufen, vom Betreuungsbereich, vielleicht auch im weiteren Sinn. Dann gibt es noch eine ganze Reihe anderer. Ich finde, die haben einen CoronaBonus verdient, und der soll auch steuerfrei sein können. Weil das aber anscheinend nicht reicht, möchten heute alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, auch einen Corona-Bonus bekommen. Wo ist – die Frage müssen wir uns selbstkritisch stellen – dann die besondere Behandlung derjenigen, die besondere Lasten für uns und für unser Wohl getragen haben? Nicht jeder, der in der Corona-Zeit zu Hause Homeoffice machte oder vielleicht auch weniger zu tun hatte, hat zwingend eine besondere Leistung erbracht. Aber das wird ja auch nicht bemessen; denn wir haben definiert, und der Richterverein sagt es so deutlich: Es handelt sich eben nicht um eine Besoldung. Das ist aber nicht ganz verständlich, und ich finde, wir haben nach dieser Sitzung einen Aufklärungsauftrag in der Bevölkerung: Soll die Zahlung ein Ausgleich in einem Tarifsystem sein, in dem es, wie Kollege Brünler sagte, 14 Monate keine Anpassung – Anpassung heißt Steigerung – gegeben hat? Aber das, was wir jetzt empfehlen, ist doch keine Besoldung. Der Richterbund bestätigt, es sei keine Besoldung und auch kein Entgelt für eine geleistete Tätigkeit; denn das ist Voraussetzung dafür, dass die Zahlung steuerfrei erfolgen kann. Der Bundesgesetzgeber hat mit dieser Steuerfreiheit ermöglicht, dass besondere Berufsgruppen für besondere Tätigkeiten eine besondere Form von Vergütung bekommen. Jetzt bekommen sie alle, und das müssen wir erklären; denn die Zeitungen und andere Medien berichten: Es gibt eine Corona-Sonderzahlung für alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – wir müssen deutlich erklären, dass es zwar steuerlich als Sonderleistung deklariert wird, aber eigentlich ein Ausgleich für ein Tarifsystem ist, das 14 Monate nicht erhöht wurde. Das Leistungsprinzip sei bei dieser Sonderzahlung nicht anzuwenden, schreibt der Richterverein. Er fragt dann mit Recht, wie auch Kollege Brünler fragt, warum das nicht auch viele andere Bereiche bekommen: die, die auf Widerruf verbeamtet sind, die im Ruhestand sind, und wie ist das mit Beurlaubten? Wir müssen uns auch fragen, was mit denjenigen ist, die schon eine Corona-Sonderzahlung bekommen haben. Man kann die Steuerfreiheit nicht zweimal bekommen. Das müssen wir auch noch klären. Aber so viel Zeit haben wir nicht, weil es im März schon ausgezahlt werden soll, damit es noch steuerfrei ist, weil es eben keine besondere Leistung ist, sondern eine allgemeine Prämie, die jeder bekommt. Am Ende müssen wir aber eine Argumentation abwägen, wenn wir das der Bürgerschaft erklären wollen – es sind erhebliche Kosten damit verbunden –, warum eigentlich nicht alle in der Bevölkerung eine Corona-Prämie bekommen; denn wie ich eingangs sagte, hatte jeder unter dieser Situation zu leiden. Da gibt es einen Vorschlag, den ich kurz zitieren möchte und der uns in der Zukunft noch beschäftigen wird und uns vielleicht auf den Bundesgesetzgeber einwirken lassen sollte, ob so eine Prämie nicht doch eigentlich alle bekommen sollten: Jeder Bürger erhält für das Jahr 2022 eine Steuergutschrift von 1 300 Euro. Die Steuergutschrift kann innerhalb eines Jahres oder verteilt über fünf Jahre mit einer Steuerpflicht verrechnet werden. Um die Bürger ohne Einkommensteuer-, Lohnsteuer- und Kapitalertragsteuerpflicht zu erreichen, kann die Gutschrift auch zum umsatzsteuerreduzierten Einkauf verwendet werden. Im Übrigen ist sie übertragbar. Eine Mehrfachleistung ist auszuschließen mit der Ausnahme – und das wäre der Unterschied zu der Vergütung, die wir gerade beschließen –, dass diejenigen, die wirklich eine Belohnung für besondere Leistungen verdient haben, das noch zusätzlich bekommen sollen. Was kostet das? Ich habe es einmal ausgerechnet: Bei 83 Millionen Bürgern – abzüglich 4,9 Millionen im öffentlichen Dienst – wenn wir für Deutschland sprechen, wären es 100 Milliarden Euro. Bei Einnahmen von 1 500 Milliarden Euro, die der Bund hat, wäre das, glaube ich, darstellbar. Aber wir sollten uns wirklich kritisch hinterfragen, dass es eigentlich alle verdient haben, wenn es schon alle Staatsdiener bekommen. Diese Aufgabe müssen wir kommunizieren. Vielen Dank. Wenn Ihr den Vorschlag verfolgt, dann wollen wir das tun. Glück auf! (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Patt sprach in dieser zweiten Rednerrunde für die CDU-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Vorjohann. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf dient der Übertragung der Tarifeinigung vom 29. November – wir haben es gehört –, einer Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder. Damit wird in einem ersten Schritt ein Teil dieser Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Landesbediensteten übertragen, und dafür, dass das so schnell funktioniert, bedanke ich mich bei Ihnen sehr herzlich. Die Tarifeinigung beinhaltet unter anderem eine einmalige Corona-Sonderzahlung und die lineare Anpassung zum 1. Dezember 2022. Für diese lineare Anpassung erfolgt noch in diesem Jahr im Rahmen eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens eine entsprechende Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll zunächst die Corona-Sonderzahlung übertragen werden – wir haben es gehört –, weil die Steuerfreiheit nur dann gegeben ist, wenn die Auszahlung bis zum 31. März erfolgt. Ebenso wie die Tarifbeschäftigten sollen also auch die aktiven Beamten und Richter diese Zahlung erhalten. Sie dient der Abmilderung der zusätzlichen Belastung aufgrund der Coronakrise; denn im Verlauf der Corona-Pandemie hat sich auch der öffentliche Dienst mit unvorhergesehenen, tiefgreifenden und langanhaltenden Veränderungen auseinandersetzen müssen. Die Bediensteten haben diese Herausforderungen bewältigt. Die Funktionsfähigkeit der Staatsverwaltung war während der Corona-Pandemie jederzeit gewährleistet. Meine Damen und Herren, wie für Tarifbeschäftigte beträgt die Corona-Sonderzahlung für Beamte und Richter einmalig 1 300 Euro und für die Anwärter 650 Euro. Sie bleibt in den Grenzen des § 3 Nr. 11 a des Einkommenssteuergesetzes steuerfrei, wenn sie bis spätestens 31. März ausgezahlt wird. Falls der Dienstherr weitere vergleichbare steuerfreie Leistungen gewährt hat, kann es zu einer teilweisen oder vollen Steuerpflichtigkeit kommen. Mit dem Gesetzentwurf erfolgt zugleich eine Ergänzung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes. Damit wird gewährleistet, dass die steuerfreie Leistung nicht durch eine Kürzung der Versorgungsbezüge wieder entfällt. Ansonsten wäre das Ziel der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Coronakrise gefährdet. Ich glaube, das hat heute noch keine Rolle gespielt, ich will es aber noch einmal sagen. Diese Regelung ist notwendig für Versorgungsempfänger, die zugleich erwerbstätig sind, insbesondere erwerbstätige Witwen oder Witwer, sowie für Personen, die nach dem Stichtag, aber vor der Auszahlung in den Ruhestand treten. Weil der Gesetzentwurf der Übertragung der Tarifeinigung dient, ist grundsätzlich jener Personenkreis anspruchsberechtigt, für den auch das Sächsische Besoldungsgesetz gilt, vor allem also die Landesbeamten, aber nicht nur sie, sondern auch die Kommunalbeamten. Auf ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Ebene sollen aber auch ehrenamtliche Bürgermeister berücksichtigt werden. Das haben wir heute schon gehört. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat deshalb dem Gesetzentwurf in der Fassung eines Änderungsantrages zugestimmt. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass ein Gemeinderat oder Stadtrat die Gewährung einer Corona-Sonderzahlung an ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beschließen kann. Dadurch unterstützen wir das im Rahmen der Anhörung vorgebrachte Anliegen der kommunalen Seite. Zu den Kosten: Die auf der Landesebene anfallenden Ausgaben in Höhe von 49,28 Millionen Euro im Jahre 2022 können durch die im aktuellen Doppelhaushalt veranschlagten Ausgabenmittel gedeckt werden. Die Staatsregierung befürwortet das Vorhaben und empfiehlt Ihnen, Tagesordnungspunkt Versorgung nicht gefährden – Drucksache 7/8963, Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: die AfD, die CDU, DIE LINKE, die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt als Erstem – für die Fraktion der AfD als Antragstellerin – Herrn Dr. Weigand das Wort.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Pflegepersonal und das Personal im Gesundheitswesen ist in Sachsen seit Jahren auf dem Zahnfleisch unterwegs. Erst wurde es diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschuss zuzustimmen. Ich darf nochmals herzlich dafür danken, dass wir diese Geschwindigkeit hier an den Tag haben legen können. Ganz herzlichen Dank, und damit bin ich fertig. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNSNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Um ein bisschen Zeit zu sparen, schlage ich vor, dass wir gleich im Block abstimmen. Sehe ich dagegen Widerspruch? – Den sehe ich nicht. Aufgerufen ist das Sächsische Gesetz zur Corona-Sonderzahlung mit der Drucksachennummer 7/8828, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen jetzt ab über die Überschrift, über Artikel 1 Sächsisches Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aufgrund der Coronakrise (Sächsisches Corona-Sonderzahlungsgesetz), über Artikel 2 Änderung des Sächsisches Beamtenversorgungsgesetzes und über Artikel 3 sowie das Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist dem einstimmig so entsprochen. Ich schlage trotzdem vor, noch eine Schlussabstimmung vorzunehmen. Wer diesem Gesetz so in Gänze die Zustimmung geben möchte, den bitte noch einmal um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz so beschlossen. Es liegt auch hier ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den sehe ich nicht. Der Tagesordnungspunkt 6 ist somit beendet. Ich rufe auf Corona-Impfpflicht abschaffen! Antrag der Fraktion AfD in der Coronakrise beklatscht und gefeiert und jetzt wird es unter Impfdruck gesetzt. Funktionierende Hygienekonzepte in Alten- und Pflegeheimen? – Pustekuchen! Impfung als freie Entscheidung? – Ach, das muss doch nicht sein! Auf die Mehrheit der Sachsen hören? – Nein, nicht schon wieder! Meine Damen und Herren, kommen Sie endlich aus Ihrem Elfenbeinturm heraus, kommen Sie raus an die rote Linie, wo die Betroffenen stehen. Kommen Sie endlich heraus und sprechen Sie mit den Menschen! (Beifall bei der AfD) Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir Sie auf: Erstens. Beenden Sie Ihren Irrweg. Zweitens. Beenden Sie den Impfdruck für alle Personen im Gesundheitswesen. Drittens. Setzen Sie sich umgehend auf Bundesebene für eine Abschaffung von § 20 a Infektionsschutzgesetz ein. (Beifall bei der AfD) Sie haben sich mit diesem Gesetz verrannt. Gestehen Sie sich diesen Fehler ein. Schaffen Sie endlich Impffreiheit für alle Sachsen! (Beifall bei der AfD) Bereits im Juli 2020 haben wir im Sächsischen Landtag vor einer Corona-Impfpflicht gewarnt. Ihre Reaktion von damals, Herr Dierks: Die Impfpflicht sei eine absurde Angstdebatte, und wir, die AfD, beförderten übelste Verschwörungstheorien. Das haben Sie uns damals vorgeworfen. (Zurufe von der AfD: Hört, hört!) Frau Köpping von der SPD meinte damals, eine CoronaSchutzimpfung werde nicht zur Pflicht gemacht. Siehe da, zwei Jahre später ist die angebliche Verschwörungstheorie „Impfpflicht“ wahr geworden, und dazu müssen wir heute ganz klar Nein sagen. 2020 haben Sie die Impfpflicht erst ausgeschlossen, und jetzt kommt sie. Seit zwei Jahren, seit Beginn von Corona, wird Sachsen aus dem Elfenbeinturm heraus vorgeführt und belogen. Einige Lügenbeispiele gefällig? Los geht‘s: Das erste Beispiel kommt von Innenminister Wöller. Er fabulierte im Dezember von einem „Sturm auf den Landtag“. Sie können es alle nachhören. Schauen Sie in die Tagesthemen vom 6. Dezember bei Minute 18:30. Ich zitiere: „Der Landtag hat ja getagt. Dort ist eine Versammlung aufgetaucht, sie wollte den Landtag stürmen.“ Die Kollegen im Innenausschuss haben drei Tage später nachgefragt. Dort wurde vom Ministerium bestritten, dass man von einem „Sturm auf den Landtag“ gesprochen habe. Herr Wöller ist zwar nicht da, aber vielleicht hört er es. Ich frage Sie, Herr Wöller, warum Sie von so etwas sprechen, warum Sie von einem „Sturm auf den Landtag“ reden, den es nie gegeben hat. Sie haben nur Gründe gesucht, um die Polizei gegen die Sachsen einzusetzen. Sie betrügen die Menschen seit zwei Jahren. Sie spalten die Gesellschaft. Sie sind ein Lügenminister. (Beifall bei der AfD) Zweites Beispiel: Ministerpräsident Kretschmer träumt von Zustimmungswerten wie Erich Honecker – nachzuhören in „Welt online“ vom 23. Dezember – ich zitiere –: 99,8 % der Sachsen stehen zu diesen Corona-Maßnahmen. – Wer solche Aussagen macht, zeigt nur, dass er im Elfenbeinturm sitzt. Wenn Sie, die Staatsregierung, mit den Menschen reden würden, wüssten Sie, dass nicht nur Ungeimpfte Ihre Politik kritisieren. Sie wüssten dann, dass auch Geimpfte wie bei mir in Freiberg spazieren gehen. Dann wüssten Sie, dass auch Geimpfte Ihre Politik kritisieren und diese Impfpflicht ablehnen. (Beifall bei der AfD) Doch den Vogel hat das ehemalige SED-Mitglied Petra Köpping abgeschossen – das dritte Beispiel –: „Sachsen ist unregierbar.“ Frau Köpping, ich muss Ihnen sagen: Wir sind immer noch im Landtag des Freistaates Sachsen und nicht in der SED-Volkskammer. Bei uns sollen und müssen die Landräte und Bürgermeister den Mund aufmachen können. Bei uns sollen und müssen die Bürgermeister auch die Regierung kritisieren können. Bei uns sind die Bürgermeister direkt gewählte Volksvertreter und keine Erfüllungsgehilfen von Dresden. (Beifall bei der AfD) Bei uns gilt immer noch, dass das Volk der Souverän ist. Alle Macht geht vom Volke aus. Frau Köpping, wenn Sie Teile von Sachsen für unregierbar halten, dann haben Sie Demokratie nicht verstanden, und dann sollten Sie zurücktreten. (Beifall bei der AfD) Kommen wir zu einigen Zahlen. In Sachsen gibt es ungefähr 300 000 Beschäftigte, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen. Ein Drittel davon – das ist der Schnitt der Pflegekräfte und der Bevölkerung – ist sogar ungeimpft. Das heißt, es fehlen bald 10 000 Pflegekräfte in Sachsen. Hinzu kommen 10 000 Ärzte und Schwestern in den Praxen. Es kommen noch Mitarbeiter dazu, die in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten, zum Beispiel Hausmeister, Reinigungskräfte etc. 100 000 Beschäftigte werden im Gesundheitssystem in Sachsen fehlen. Das bedeutet den vollständigen Kollaps. Sie haben sich verrannt. Die Impfpflicht muss weg. (Beifall bei der AfD) Ich frage Sie, wie die Versorgung von Oma Hilde im Pflegeheim zukünftig gewährleistet sein soll. Kommt bei mir am Ort auch weiterhin die ambulante Pflege für die Generation meiner Großeltern, die dieses Land mühsam aufgebaut hat? (Staatsministerin Petra Köpping: Ja!) Wohin gehe ich später – wenn zukünftig Arztpraxen noch mehr als sonst schließen – als dreifacher Vater mit meinen Kindern, wenn eines erkrankt? Wir sind doch im ländlichen Raum komplett unterversorgt. Darauf haben Sie keine Antwort. Die ganze Sache ist undurchdacht. Man kann sagen: Diese Regierung in Bund und Land ist außer Rand und Band. (Beifall bei der AfD) Das zeigen auch Aussagen wie die des SPD-Gesundheitsministers Lauterbach am 27. Januar 2022 in der „FAZ“. Er sagte, wer ein Impfgegner sei und trotzdem in der Pflege arbeite, müsse sich die Frage stellen, ob er oder sie für den Beruf überhaupt geeignet war. Und einen drauf setzt der grüne Bundestagsabgeordnete Dahmen am 3. Februar 2022 in der ARD-Sendung „Panorama“. Er meinte: Wenn das Personal keinen Impfschutz hat, dann werden wir Betten nicht betreiben können. Das heißt: Sie schaffen hier weiter Bettenknappheit. Diese grün-roten Sozialisten in Bund und Land agieren gemeinsam mit der CDU nach dem Motto: Vorwärts immer – rückwärts nimmer – lieber alles an die Wand fahren als sich einmal einen Fehler einzugestehen. (Beifall bei der AfD) Kritik aus dem Volk, von Pflegekräften, von Mitarbeitern im Gesundheitswesen oder betroffenen Angehörigen? Ach, alles schnell als Verschwörungstheoretiker, Aluhut-Träger oder Extremisten abstempeln, das ist Ihre Politik. Anstatt Dialog gibt es Verunglimpfung. Anstatt Gesprächen gibt es Ausgrenzung von Ungeimpften. Anstatt notwendiger Aufwertung der Pflege mit mehr Geld und einem besseren Personalschlüssel gibt es Impfdruck, Impfdruck, Impfdruck. Das ist sächsische Politik. Sachsen hat im Bundesrat der Impfpflicht zugestimmt. Ich frage Sie, Frau Köpping, Herr Kretschmer: Haben Sie jemals mit den Betroffenen gesprochen? Waren Sie jemals an einer der roten Linien und haben den Müttern und Vätern in die besorgten Gesichter geschaut? Ich war da, und ich habe großartige Menschen kennengelernt. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wir haben in Mittelsachsen innerhalb von einer Woche zweieinhalbtausend Unterschriften gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gesammelt. Sie ist bei uns im Landratsamt und auch hier im Landtag eingereicht worden. Ich habe tolle ungeimpfte Ärzte, Schwestern und Pfleger kennengelernt, die seit Jahren ihren Dienst für dieses Gesundheitssystem leisten, obwohl es kaputtgespart wurde. Mich kontaktieren fast wöchentlich Schwestern – es gibt sehr emotionale Telefonate – mit Tränen in den Augen, die unter Druck gesetzt werden, indem der Arbeitgeber sagt: Ich werde dich Mitte März entlassen. Es ist eine junge Mutter dabei, die im April aus der Elternzeit zurückkommt und nicht weiß, wie es weitergeht. Auf der anderen Seite erlebe ich auch – und das ist ein sehr positives Zeichen – geimpfte Ärzte, die sagen, dass es eine freie Entscheidung sein muss, die sich vor ihr Personal stellen und die diesem Impfdruck nicht nachgeben werden. Und all diese Menschen dort draußen, die sich gegen diese einrichtungsbezogene Impfpflicht aussprechen, haben eine Stimme im Sächsischen Landtag. Ja, diese Menschen werden gehört. (Beifall bei der AfD) Deshalb kann ich nur an Sie appellieren: Ignorieren Sie nicht diese besorgten Sachsen. Sie haben nun die Chance, den Impffehler wiedergutzumachen. Sie haben nun die Chance, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Sie haben nun die Chance, auf die besorgten Ärzte, Schwestern und Pfleger zu hören. Sie haben nun die Chance, die Impfpflicht wieder abzuschaffen. Nichts anderes fordert unser Antrag. Setzen Sie sich auf Bundesebene sofort dafür ein, dass § 20 a Infektionsschutzgesetz abgeschafft wird. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Dierks das Wort.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Man muss diese Debatte in zwei Teile teilen. Der eine ist die Intention des Antrages, den die AfD gestellt hat, und der andere ist die sachliche Debatte über die Frage der Umsetzung und Ausgestaltung einer sektoralen Impfpflicht. Ich möchte dennoch auf zwei Dinge eingehen, die Kollege Weigand genannt hat. Sie haben mit vielen Worten auf die Problemlage mit Blick auf die sektorale Impfpflicht abgestellt, aber Sie haben mit keinem Satz erwähnt, welchen Beitrag das Impfen bei der Bekämpfung dieser Pandemie im Freistaat Sachsen, in Deutschland und in der ganzen Welt geleistet hat. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das zeigt einmal mehr, wes Geistes Kind Sie sind, (Lachen bei der AfD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) und dass dieser Antrag mit Blick auf die Strategie der AfD in dieser Pandemie austauschbar ist. Jetzt ist es die sektorale Impfpflicht, davor waren es die Impfstoffe im Allgemeinen. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Davor waren es die Tests, dann sind es wieder die CoronaMaßnahmen, dann sind es die wirtschaftlichen Folgen. Es ist von Plenarsitzung zu Plenarsitzung austauschbar. Völlig unabhängig von der Fragestellung, wie man dazu steht, ob eine sektorale Impfpflicht im Grundsatz oder in ihrer konkreten Ausgestaltung statthaft und richtig ist, ist doch uns, die wissen, dass wir in diesem Land auch deshalb erfolgreich sind, (André Barth, AfD: Erfolgreich! – Lachen bei der AfD) weil wir großartige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben – – (Zurufe von der AfD) – Sie könnten einfach nur einmal zuhören! (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD – Zurufe von der AfD) Dieses Maß an Respektlosigkeit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gegenüber, dieses Den-Satz-nicht-zuEnde-hören-wollen, weil man immer glaubt, ohne zugehört zu haben, schon alles zu wissen, entlarvt Sie ein ums andere Mal. Sie können verständnislos schauen, Sie können blöd dazwischenquatschen, Sie können lachen. Aber dieses Thema ist viel zu ernst, es ist für viele Menschen viel zu wichtig, als es einfach so abzutun und nichts anderes zu tun, als es für Ihre Propaganda zu missbrauchen. Das ist unredlich. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Wenn man es nicht über die Lippen bringt, einmal zu sagen, dass dieser Impfstoff, dass die Corona-Schutzmaßnahmen viele Leben gerettet haben, dann desavouiert dieser Umstand auch das Anliegen, das Sie hier vortragen. Natürlich diskutieren wir – Sie haben es in den letzten Tagen wahrgenommen – sehr intensiv über die Fragestellung der Ausgestaltung und der Umsetzbarkeit der sektoralen Impfpflicht. Ich finde es richtig, dass die Staatsregierung gesagt hat, natürlich spiele das Thema der Versorgungssicherheit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands mit Blick auf die Impfquote eine unterschiedliche Rolle und müsse eine besondere Beachtung erfahren. Das hat Petra Köpping gesagt, das hat Michael Kretschmer gesagt, das hat die Staatsregierung immer wieder gesagt. Aber das nehmen Sie gar nicht zur Kenntnis, weil Sie immer damit beschäftigt sind, mit dümmlichen historischen Vergleichen die Ministerin anzugreifen, (Thomas Thumm, AfD: Sie haben es immer noch nicht begriffen!) und das auf einer tief persönliche Ebene in völliger Verkennung dessen, dass die Staatsregierung in den letzten Monaten sowohl bei dieser Frage als auch bei vielen anderen ständig schwierige Abwägungen vornimmt und tagtäglich die Frage stellt, ob das, was wir vor Wochen und Monaten ins Werk gesetzt haben, auch der Realität am heutigen Tag entspricht. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) So, wie wir es in vielen Entwicklungen der letzten Jahre wahrgenommen haben, muss man sich nach Jahren die Frage stellen, ob das, was man damals als Annahme und konkrete Ausgestaltung von Dingen zugrunde gelegt hat, tatsächlich noch der Realität entspricht. Dabei findet natürlich dieser Prozess in der Corona-Pandemie im Zeitraffer statt. Das sind teilweise Wochen, Monate, die zur Neubewertung einer Situation führen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Keine zwei Monate!) Sie sagen, die Staatsregierung, die regierungstragenden Fraktionen seien nicht zur Selbstkritik fähig. Ich habe ehrlicherweise aus der AfD-Fraktion noch kein Feuerwerk der Selbstkritik und des Hinterfragens der eigenen Position wahrgenommen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Kathleen Kuhfuß, BÜNDNISGRÜNE) Sie halten es doch für eine Stärke von Politik, nach 70 Jahren immer noch dasselbe zu sagen wie vor 70 Jahren. (Zuruf von der AfD) Sie glauben doch, dass Politik dadurch glaubwürdiger wird, wenn man immer auf seiner Position beharrt und nicht bereit ist, sie zu hinterfragen. (Zuruf von der AfD: Starrsinn!) Ich halte es für richtig, dass wir gesagt haben: Wir warten jetzt die MPK am 16.02. ab. Wir nehmen uns eine Pause des Nachdenkens, auch die Erlasslage noch einmal abzuwarten, (Thomas Thumm, AfD: Was wollen Sie eigentlich sagen?) jetzt nicht vorzupreschen. Wir sagen auch: Unter dem Gesichtspunkt der vielen Stimmen, die wir in den letzten Wochen und Monaten aus der kommunalen Ebene, auch aus der Trägerlandschaft gehört haben, stellen wir uns die Frage, ob das Gesetz, das ein Kind seiner Zeit ist, unter den Bedingungen des jetzigen Pandemiegeschehens, der jetzigen Omikron-Variante, (Zuruf von der AfD: … gegen die der Impfstoff nicht hilft!) gegen die die Schutzimpfung immer noch einen gewissen Schutz vor Ansteckung und Übertragung bietet, in seiner konkreten Form der Ausgestaltung heute noch standhalten kann. (Norbert Mayer, AfD: Dann nehmen Sie es doch zurück!) Das ist ein ganz normaler demokratischer Prozess. Das ist das Wesen von Demokratie, dieses schwierige Abwägen vorzunehmen. Dazu gehört auch die Frage, ob die Ausgestaltung, das konkrete Umsetzen bei der kommunalen Ebene liegt, (Norbert Mayer, AfD: Abschaffen!) die Frage der Einzelfallbewertung durch die Gesundheitsämter, ob all diese Fragestellungen tatsächlich einem Praxistest standhalten. (Norbert Mayer, AfD: Abschaffen!) Sie können noch 50 Mal „Abschaffen!“ brüllen, Herr Mayer. Sie haben ein vulgäres Verständnis eines parlamentarischen Prozesses. Das ist doch wirklich traurig! Sie sitzen hier seit zweieinhalb Jahren und haben die einfachsten Grundregeln von parlamentarischer und politischer Arbeit nicht verstanden. Aber wenn Sie es nicht verstehen – das ist ja in Ordnung –, dann lassen Sie doch zumindest die Leute ihre Arbeit machen, die etwas davon verstehen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Selbstverständlich geht es um die Frage der konkreten Umsetzbarkeit vor Ort. Es geht um die Frage, inwieweit dieses Gesetz vor Ort durch die kommunale Ebene in einem vernünftigen Zeitraum mit vernünftigen Abwägungsentscheidungen zur Anwendung gebracht werden kann. Es geht um viele rechtliche Ungereimtheiten bzw. Unwägbarkeiten, die bis heute nicht hundertprozentig geklärt sind. Es geht um die Kannbestimmung bei den Betretungsverboten, um arbeits- und sozialrechtliche Fragen, um die Rolle der Gesundheitsämter, die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter und natürlich die ganz wesentliche zentrale Abwägungsfrage: Ist die gesundheitliche, die medizinische Versorgung vor Ort gewährleistet? Wenn Sie aber von Versorgungssicherheit vor Ort sprechen, verstehe ich nicht, warum Sie nicht im selben Atemzug einmal über die folgende Frage reden: Wie sicher sind denn die Menschen in den Pflegeheimen? Wie steht es um den Gesundheitsschutz? Welche Rolle kann eine Schutzimpfung beim Gesundheitsschutz für vulnerable Gruppen spielen? (Zuruf von der AfD: Das ist Regierungsversagen, kein Versagen der Opposition!) Das ist doch die zentrale Abwägungsfrage, vor der wir die ganze Zeit stehen, sich dieser Abwägung zu verweigern. (Zuruf von der AfD: Schaffen Sie den Quatsch ab!) Auch die Schwierigkeit dieser Abwägung festzustellen, spricht doch für Ihr Politikverständnis, das nur Schwarz und Weiß und Null und Eins kennt. Aber so kann ich keine Politik machen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Es geht auch um die Fragestellung, was jetzt der beste Weg mit Blick auf die Omikron-Variante ist, aber dann vor allem mit Blick auf einen Herbst. Welche Vorbereitungen können wir gemeinsam mit der Ampelkoalition in Berlin treffen, um dann gut vorbereitet zu sein, um dafür die Voraussetzungen zu schaffen und sich diese Zeit zu nehmen? Darüber hat auch die Ministerpräsidentenkonferenz noch einmal debattiert. Ich glaube, das ist genau der richtige Weg. Das passt nicht in Ihr pauschales Bild von Politik. Das passt auch nicht in Ihre pauschale Wahrnehmung eines vermeintlich homogenen Volkswillens, aber das ist eben die Schwierigkeit des Prozesses, der wir uns jetzt stellen müssen. Ich bin dankbar dafür, dass wir das als regierungstragende Fraktionen und als Sächsische Staatsregierung tun. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und werde diesen Antrag ablehnen. Gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis: Der Freistaat Sachsen kann die Gesundheitsämter nicht anweisen, irgendetwas zu tun. Insofern nur noch einmal kurz abgehoben auf Ihren Änderungsantrag: Das geht rein rechtlich schlicht und ergreifend nicht. Das heißt, wenn Sie solche Anträge schreiben, dann geben Sie sich wenigstens Mühe. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Dierks für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE bitte ich jetzt Susanne Schaper ans Rednerpult.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde heute schon einiges zum Thema gesagt. Da meine Fraktion gleich einen eigenen Antrag zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfplicht zur Diskussion und Beschlussfassung stellen wird, werde ich mich kurzfassen. Der sehr knappe Antrag sagt nur eines aus und zwar: Die AfD ist gegen eine Impfpflicht, egal, ob für alle oder nur für bestimmte Personengruppen. Ich finde das merkwürdig; denn ich kann dahinter keinerlei Abwägungen erkennen. In allen anderen parlamentarisch vertretenen Parteien, bei der Mehrheit in der Bevölkerung – nebenbei bemerkt – ist das nämlich anders. Die Uneinigkeit bezüglich einer wie auch immer ausgestalteten Impfpflicht ist groß. Querbeet wird nach dem jetzigen Erkenntnisstand das Für und Wider diskutiert. Diese Uneinigkeit– nebenbei bemerkt – ist menschlich. Ich kann sie sogar verstehen, weil ich weiß, wie sehr bestimmte Haltungen von persönlichen Erfahrungen und dem sozialen Umfeld bestimmt werden. Ich weiß auch, dass das Meinungsbild ein sehr langer Prozess sein kann, zumal die persönliche Meinungsbildung einer bestimmten Offenheit bedarf, vor allem Argumentationsoffenheit. Deshalb macht es mich stutzig, wenn sich die AfD in ihrer Ablehnung so einig ist. Mir scheint es eher, dass es einer Koste-es-was-es-wolle-Opposition geschuldet ist, wenn es um Maßnahmen mit dem Umgang der Pandemie geht. Sie sind ja einfach gegen alles und alle anderen sind Deppen, nur Sie haben den Stein der Weisen. (Ohhhr-Rufe von der AfD) Sie haben keine einzige konstruktive Maßnahme je vorgebracht oder Möglichkeiten aufgezeigt. Diesen Eindruck kann auch die vergleichsweise umfangreiche Begründung nicht zerstreuen; denn die ist so lang, genauso wie sie einseitig ist. Ich vermisse hier sämtliche ethischen, demokratischen, solidarischen oder auch rechtlichen Aspekte, die selbstverständlich herangezogen werden müssten, um sich für oder gegen irgendeine Impflicht zu positionieren. (Thomas Thumm, AfD: Dafür gibt es das Grundgesetz! – Solidarischer geht es nicht!) Das gilt im Übrigen nicht nur für Corona-Impfungen, sondern auch für andere gesundheitsbezogene Pflichten, zum Beispiel für das verpflichtende Gesundheitszeugnis, sofern jemand beruflich mit Lebensmitteln hantiert, beispielsweise die Köche. Zugegeben ist eine Impfung etwas anderes als die Abgabe einer Stuhlprobe, aber schon bei einer Blutprobe wird der Abstand deutlich kleiner. Trotzdem unterfällt auch diese Pflicht einer ähnlichen Abwägung, nämlich, ob die verpflichtende Feststellung eines individuellen gesundheitlichen Zustandes zum Schutze großer Teile der Bevölkerung rechtlich zu rechtfertigen ist. Auch das steht im Grundgesetz – Sie Brüllhase! – (Gelächter bei der AfD) Sie von der AfD aber treffen keinerlei Abwägungen. Offensichtlich folgt dieser Antrag anderen Intentionen, vermutlich einer Mischung aus Populismus, Fundamentalopposition und Sprachrohr. Den Populismus halte ich in dieser angespannten Zeit für ebenso verantwortungslos wie eine Opposition um der Opposition willen. Allein deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Bezüglich des Sprachrohrs frage ich mich schon, warum Sie nicht für diejenigen sind, die in der Zeit der Pandemie den wissenschaftlichen Aussagen vertrauen, die das Impfen unterstützen, die sich selbst haben impfen lassen. (Zuruf von der AfD: Nur zu!) Sie reden von einem Drittel, das nicht geimpft ist. Das heißt, zwei Drittel sind geimpft; denn diese sind die Mehrheit und nicht die laute Minderheit. Ich bin mir auch sicher, dass die Impfbefürworter ihre Auffassung sehr überzeugend begründen können, wenn man sie nur anhören oder verstehen wollen würde. Das wollen Sie aber nicht. Also für Zuhören und Verstehen sind Sie auf jeden Fall nicht bekannt. Wir lehnen ab. (Beifall bei den LINKEN –

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Thomas Thumm AfD

Ganz großes Kino – Hase!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte ich jetzt Kathleen Kuhfuß.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben wieder einmal einen AfD-Antrag, der die Polarisierung in unserer sächsischen Bevölkerung so richtig schön schürt. Hierbei wird mit der Forderung, die Corona-Impfpflicht abzuschaffen, die Sorge einiger Pflegekräfte gegen den Schutz der Pflegebedürftigen ausgespielt, ohne – und so sind wir es von der rechten Seite gewohnt – nach konstruktiven Lösungen zu suchen. Fakten werden zurechtgebogen, bis sie in das AfD-Weltbild passen. Daher mal ein kurzer Blick in die Statistik im Bereich der Fachkräftemobilität: Nach Aussagen der Agentur für Arbeit Chemnitz haben sich knapp 200 der 14 900 Beschäftigten aus dem Gesundheits- und Sozialwesen seit Dezember 2021 bei der Arbeitsagentur gemeldet. Damit haben sich mit Stand Dezember 1,3 % der Beschäftigten auf den Weg aus dem Beruf gemacht. Aufhorchen lassen die vier Gründe, warum sie sich gemeldet haben. Erstens, sie möchten sich nicht weiter dem Risiko einer Infektion aussetzen. Zweitens, sie haben die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht. Drittens, wegen familiärer Gründe suchen sie eine Neuorientierung oder einen Arbeitgeberwechsel und viertens, sie möchten sich nicht impfen lassen. Die Zahlen muss man natürlich in den nächsten Wochen weiter beobachten, aber sie weichen doch sehr von dem ab, was uns offensichtlich lautstark entgegengebrüllt, was uns über Massenmails oder über kopierte Berufsurkunden mit Unmutsbekundungen so ins Postfach gesteckt wird. Die Studie des IGES Institutes zur Sterblichkeit in Sachsen hat im letzten ASG wirklich noch einmal sehr eindrücklich dem Letzten von uns vor Augen geführt, was in der zweiten und dritten Corona-Welle hier los war. Unsere Sterblichkeit war doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Besonders dramatisch war die Lage in den sächsischen Pflegeheimen. Die Todesfälle im Dezember 2020 beliefen sich auf 4 946, während im Normalfall 1 810-mal in sächsischen Pflegeheimen gestorben wird. Nein, diese Übersterblichkeit ist auch nicht mit der Influenzawelle 2017/2018 zu vergleichen, wie es gern auf Telegram-Kanälen der hellblauen Freunde erzählt wird. Das ist eine andere Zahl als knapp 5 000. Um die Seniorinnen und Senioren in den Pflegeeinrichtungen zu schützen, um die vulnerablen Gruppen zu schützen, wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Ja, im Bundesrat, im Bundestag von SPD, von CDU, von den GRÜNEN, es war auch Bayern dabei. Die besonders schlimmen Zahlen in Sachsen sollten uns aber zur Demut führen und uns genau zuhören lassen, wie wir das in Zukunft verhindern. Wollen wir weiterhin Fortschritt ablehnen? Impfung ist Fortschritt, oder vermisst hier jemand die Pocken, die seit 1979 durch Impfung ausgerottet worden sind? Weiterhin sehe ich in Ihrem Antrag, dass die Ausfälle beim Personal durch schwere Verläufe und durch längere Quarantänen bei den Ungeimpften keine Rolle spielen. Gerade mit Blick auf die Omikron-Welle wird durch die Impfung der Personalausfall durch schwere Verläufe minimiert und durch verkürzte Quarantänen die schnellere Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ermöglicht. Damit ist die Impfung ein Beitrag zur Sicherung der Patientenversorgung. Im kommenden Herbst, auch wenn der eine oder andere das nicht wahrhaben will, werden wir uns mit neuen Varianten auseinandersetzen müssen. Bisher haben die Impfungen bei allen Varianten mindestens zu milderen Verläufen geführt. Um auch im Herbst die gesundheitliche Infrastruktur nicht zu überlasten, stellt Impfen die Alternative zu einem andauernden Lockdown dar. Ihrer einseitigen und destruktiven Betrachtungsweise werden wir uns keinesfalls anschließen. Nein, wir werden weiter nach praktischen Lösungen suchen. Wir nehmen die Sorgen der betroffenen Berufsgruppen, der Arbeitgeber, der Berufsverbände auf und führen Gespräche. Wir erleben, dass viele Mitarbeitende gar kein Problem mit der Impfung haben und eher entsetzt sind über die Globalkritik zum Thema Impfen. Wir hören auch denen zu, die individuelle Sorgen und Ängste äußern und die sagen, der Druck in Politik, Familie und Einrichtung zerreibt mich. Ich weiß nicht mehr, was ich will und ich habe auch keine Kraft mehr, mich gegen die verschiedenen, zum Teil aggressiv vorgebrachten Positionen zu stemmen. Diese Menschen brauchen eine vertrauensvolle Beratung. Notwendig ist jetzt eine schnelle Umsetzungsrichtlinie der Landesregierung, die Sicherheit und Orientierung gibt, und diese ist auf dem Weg. An einigen Stellen ist noch nicht klar, wer der Impfpflicht unterliegt. Daher ist eine Fokussierung auf die Mitarbeitenden, die unmittelbaren Dienst am Patienten erbringen, sinnvoll. Ich finde es gut, wenn der Heizungsmonteur im Pflegeheim für sich und sein Umfeld geimpft ist, aber ob damit die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner wirklich erhöht wird, wenn er im Keller die Heizungen repariert, steht in Frage. Zur Umsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist die Anerkennung von Genesenen-Nachweisen ebenso zu ermöglichen wie die Möglichkeit, sich mit einem anderen Impfstoff wie Novavax impfen zu lassen. Pflegekräften die Notwendigkeit der Impfung zu verdeutlichen, sollte Teil einer Imagekampagne für die Pflege sein. Wie Frau Staatsministerin Köpping es heute früh angekündigt hat, wird es auch kommen. Dass das erfahrene Pflegepersonal entscheidet, seinen Beruf aufzugeben, ist bereits ein langanhaltender Prozess. Die Ursachen liegen unter anderem in unattraktiven Arbeitsbedingungen und der hohen Arbeitsbelastung. Hinzu kommt – und so ehrlich müssen wir doch auch sein –, dass es in unserer Gesellschaft gegen den Trend ist, am Wochenende zu arbeiten, während andere die Freizeit gestalten, und sich schwer körperlich und emotional zu belasten. Um dies zu besprechen, braucht es aber nicht Ihren Antrag, sondern eine Befassung mit den Ergebnissen der Pflege-Enquete im Hohen Haus. Aber zurück zur Impfpflicht. Mir schrieb vor ein paar Tagen eine Sozialpädagogin aus einer Einrichtung: „Sollte es am 16. März 2022 zu einem Pflegenotstand kommen, sehe ich die Verantwortung nicht bei der Regierung, sondern in jedem Einzelnen, der durch seine Entscheidung in Kauf nimmt, dass seine Arbeitskraft den Menschen, die auf diese dringend angewiesen sind, nicht mehr zur Verfügung steht.“ Damit auch zurück zum Antrag der AfD-Fraktion. Statt nach konstruktiven Lösungen zu suchen, hetzt die AfD Menschen aufeinander. Es ist Ihnen egal, ob Ihr Zündeln dazu führt, dass Pflegerinnen und Pfleger ohne Impfung schwere Verläufe haben oder ob am 16.03.2022 Patientinnen und Patienten ohne Pflegepersonal dastehen. Sie wollen einfach nur Stimmung machen. Es geht Ihnen um einen rein ideologischen Kampf, um die Deutungshoheit der Demokratie und nicht im Geringsten um die Überwindung dieser Krise. Wir werden diesen rein populistischen Antrag natürlich ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Kuhfuß für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht nun Simone Lang.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der AfD-Fraktion reiht sich in eine Folge von Anträgen, die mit dem Wort „abschaffen“ verbunden sind, sei es die Pflicht zum Tragen einer Maske, die Pflicht zum Einhalten von Corona-Schutzmaßnahmen und nun die Pflicht, sich in gesundheitlich-pflegerischen Einrichtungen impfen zu lassen. Es grenzt beinahe an ein Wunder, dass Sie noch nicht auf die Idee gekommen sind, die Abschaffung von Corona zu fordern, denn all diese Beiträge haben eine Gemeinsamkeit: die Verweigerung, die Realität, in der wir uns befinden, wahrzunehmen, zu verarbeiten und anzuerkennen, gespickt mit ein paar Halbwahrheiten und ein paar Falschinformationen. Aus diesem Grund sollten wir noch einmal ein Stück zurückgehen und uns genau mit dieser Realität vertraut machen. Am 11. März 2020 erklärte die WHO den Covid-19- Ausbruch offiziell zu einer Pandemie. Eine Pandemie ist eine weltweite Herausforderung und bezeichnet Infektionskrankheiten, die sich über ganze Landstriche, Länder und Kontinente ausbreiten. Das menschliche Immunsystem ist auf diesen Erreger nicht vorbereitet und der Mensch daher auch nicht ausreichend vor dieser Erkrankung geschützt. In mittlerweile fünf Infektionswellen haben wir gelernt, dass sich das Virus rasch in der Bevölkerung ausbreitet. Über 118 700 Menschen haben mit oder nach Corona-Infektion ihr Leben verloren. Tausende Menschen mussten aufgrund einer Corona-Infektion im Krankenhaus auf Normal- und Intensivstationen behandelt werden. Noch bis vor wenigen Wochen waren die sächsischen Krankenhäuser über die Überlastungsgrenze hinaus gefüllt mit Corona-Patientinnen und -patienten und Sachsen hatte die bundesweit höchste Inzidenz. Als die Staatsregierung beschlossen hat, vor diesem Hintergrund weitere Maßnahmen einzuführen, hat die AfD-Fraktion erneut geschrien: Brauchen wir alles nicht. – So viel zum Thema Realitätsverdrehung. In der Begründung zum Antrag behauptet die AfD-Fraktion weiterhin einen allenfalls geringfügigen Impfschutz in der älteren Bevölkerung. Ein Blick auf die Zahlen von Krankenhauseinweisungen aufgrund einer Corona-Infektion vor der Zulassung von Impfstoffen und danach straft diese Behauptung Lügen. Auch der Verweis auf mögliche Nebenwirkungen der Impfung und die nebulöse Behauptung, dass diese im Vergleich mit herkömmlichen Impfstoffen außergewöhnlich hoch sei, ist zum einen nicht mit einer Quelle belegt und zum anderen erneut irreführend, da die Meldedaten zwischen Covid-19 und früheren Impfstoffen nicht vergleichbar sind. Erstens wurde in den vergangenen Monaten eine Menge an Corona-Impfstoffen verabreicht, die bei anderen Impfstoffen erst nach Jahren erreicht werden, und dadurch streckt sich zeitlich auch die Meldung von Verdachtsfällen. Zweitens ist bei den anderen Impfstoffen die Bezugsgröße gar nicht klar, da nicht detailliert erhoben wird, wie viele Dosen einzelner Impfstoffe bisher verabreicht wurden. Somit gibt es auch keine konkrete Vergleichsgröße. Auch hier wären wir wieder bei dem Punkt Realitätsverdrehung angekommen. Ganz allgemein kann ich zum vorliegenden Antrag Folgendes sagen: Wir nehmen demokratisch getroffene Entscheidungen des Bundes durchaus ernst, vor allem, da die Entscheidung für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht unter Einbeziehung von Gesundheits- und Sozialexperten getroffen wurde ebenso wie von der Ministerpräsidentenkonferenz. Aktuell geht es darum, die Umsetzung dieser Entscheidung so gut wie möglich vorzubereiten und offene Fragen zu klären. In der Debatte zum Antrag der Linksfraktion werde ich nachher darauf näher eingehen. Die Sicherstellung der Versorgung der Menschen hat dabei immer die oberste Priorität. Wir wissen nicht, was nach Omikron kommt. Wir wissen aber, dass eine Impfung vor schwerer Erkrankung oder gar vor dem Tod schützt. Der Weg zur epidemischen Lage und zur Rückkehr in die Normalität ist nur mit Hilfe einer hohen Grundimmunität in der Bevölkerung zu erreichen – doch an diesem Punkt sind wir bei weiten Teilen der Bevölkerung noch nicht. Immerhin sind es noch 3 Millionen über 60-Jährige in Deutschland, die nicht geimpft sind. Da bleibt darauf zu achten, dass wir unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber solidarisch bleiben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Alexander Dierks, CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Simone Lang für die SPD-Fraktion. Ich sehe weiteren Redebedarf. Herr Prantl für die AfD-Fraktion, bitte.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! An meine Vorredner und Vorrednerinnen, Herrn Dierks, Frau Kuhfuß, Frau Schaper, Frau Lang, die dringende Empfehlung, dass Sie diese abgehobenen und weltfremden Beiträge, die Sie hier gerade geliefert haben, auf der Straße vor den Spaziergängern liefern. Jeden Montag um 19 Uhr haben Sie die Gelegenheit, diesen weltfremden Schwachsinn auszubreiten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Reden Sie doch mal vor den Leuten, die geimpft sind!) – Ihre Antifa-Truppen habe ich nicht gemeint. Gehen Sie raus auf die Straßen! Erzählen Sie den Leuten dort, was Sie hier preisgegeben haben! (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Das ist doch Quatsch, was Sie erzählen!) Ich habe den Eindruck, dass nicht mal der Kerngedanke unseres Antrages verstanden worden ist, wenn Sie hier permanent von „Impfungen“ fabulieren! Impfangebot, lieber Herr Gebhardt, ist etwas anderes als Impfpflicht. Sie reden hier permanent vom Nutzen oder Nichtnutzen irgendwelcher Impfungen. Wir sprechen über Impfpflicht – und das darf nicht sein. Es ist in den letzten zwei Jahren immer wieder klargeworden, dass es dieser Regierung und auch Ihrer Partei, Herr Gebhardt, in der Corona-Politik nicht um Gesundheit geht. So auch bei der Impfpflicht, ob im Gesundheitswesen, ob allgemein. Bei einer Impfpflicht geht es dieser Regierung nicht um die Gesundheit der Bürger. Worum es geht, das sagte der CDU-Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Herr Wüst, ganz unverblümt in einer gebührenfinanzierten Quatschrunde – Zitat –: „Sinn und Zweck ist, dass wir den Menschen signalisieren können: Jetzt sind die anderen dran, die anderen, die sich bislang geweigert haben, damit wir alle gemeinsam wieder ein Stück mehr Normalität kriegen.“ Die Moderatorin war einigermaßen konsterniert und fragte deshalb nach, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist doch aus dem Zusammenhang gerissen!) warum es denn nicht vordergründig um medizinische Ziele gehe. (André Barth, AfD: Jedes Zitat ist aus dem Zusammenhang gerissen!) Darauf bekräftigte Herr Wüst, Name ist Programm, dass es – Zitat –„um ein Zeichen gehe, nicht um Gesundheit. Es geht um ein Zeichen. Jetzt sind die anderen dran.“ Genau darum geht es: den Impfskeptikern, denen, die aus gutem Grund Nutzen und Risiko kritisch hinterfragen, mal so richtig eins mit der Faust in die Magengrube zu verpassen. (Daniela Kuge, CDU: Oder die Propagandaopfer!) Darum geht es Ihnen. (Beifall bei der AfD) Das sind autoritäre Drohungen, das ist eine ethische Bankrotterklärung. Aussagen wie diese von Herrn Wüst, Herr Kretschmer, zeigen das totalitäre Gesicht der Impfpflicht. (Beifall bei der AfD) In Sachsen heißt Ihr freiheitsfeindlicher Frontalangriff auf unser Grundrecht, auf körperliche Unversehrtheit im SEDKader-Sprech von Petra Köpping „gelebte Solidarität“. (Dirk Panter, SPD: Jetzt ist es langsam mal gut!) – Wann es gut ist, entscheiden nicht Sie, das entscheide ich. Ich rede, Sie nicht. (Sören Voigt, CDU: Das ist doch Kasperletheater!) Frau Ministerin, Sie entwerten damit ganz bewusst den medizinischen Sinn einer Impfung, nämlich den Eigenschutz. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Prantl, ich bitte Sie trotzdem an der Stelle ein bisschen um Mäßigung. Man könnte, wenn man es nicht freundlich mit Ihnen meint, ganz bestimmte Äußerungen als Drohungen verstehen. Das finde ich dem Hohen Haus nicht angemessen. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Thomas Prantl AfD

Vielen Dank für den Hinweis. Das geht mir bei Ihrer Fraktion ständig so. (Beifall bei der AfD) Eine Impfung kann überhaupt nur dann solidarisch sein – um bei dem irrationalen Sprachgebrauch zu bleiben –, wenn das Impfziel wirklich erreichbar ist. Dieses Ziel erfüllen Ihre Corona-Impfstoffe gerade nicht. Wissen Sie warum? Weil die Zielstellung die Realität verfehlt hat. Ihr Ziel war Herdenimmunität. Diese auf das Coronavirus zu übertragen, ist Unsinn, weil sich das Virus ständig verändert, weil sich das Virus immerzu mit neuen Mutationen den Impfstoffen entzieht. Wir sprechen von Evolution im Zeitraffer. Der Mutationsdruck steigt, je mehr man impft. Der Mutationsdruck steigt, je häufiger man boostert. Der Mutationsdruck auf die Coronaviren steigt, je mehr Menschen eine natürliche Immunität erworben haben. Dass es die Herdenimmunität beim Coronavirus gar nicht geben kann, das weiß auch Petra Köpping. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Das ist immunologisch falsch, was Sie darlegen. Das Gegenteil ist richtig!) Das hat sie nämlich auf eine unserer Kleinen Anfragen zugeben müssen, Herr Patt. Lesen Sie einmal nach: Drucksache 7/7363. „Herdenimmunität funktioniert nicht“, das war die Antwort von Petra Köpping. Trotzdem setzen Sie die Menschen weiterhin mit ihrem irrationalen Solidaritätsgeschwafel unter Druck. Wir wissen, dass Coronaviren seit Ewigkeiten auftreten, wie alle anderen Erkältungsviren saisonal immer wieder neu. Zusammen mit anderen Erregern bestimmen immer neue Coronavirus-Varianten die normalen jahreszeitlichen Erkältungswellen mit. Eine Impfung zur Eindämmung der Coronavirus-Verbreitung muss scheitern, weil die Impfstoffentwicklung dem Tempo der Virusmutationen permanent hinterherhängt. (Staatsministerin Petra Köpping: Aha, Herr Virologe!) – Ja, Frau Köpping, machen Sie ein einziges Mal Ihre Augen auf. Geimpfte sind gerade bei der Omikron-Variante, wie Sie wissen, genauso ansteckend wie Ungeimpfte. Ihre Impfung versagt. (Beifall bei der AfD –

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Peter Wilhelm Patt CDU

Das ist falsch! Das stimmt einfach nicht!) – Weil Ihre Impfung versagt, lieber Herr Patt, schießen genau dort die Inzidenzen durch die Decke, wo die Impfquoten hoch sind. Ein Musterbeispiel dafür ist Bremen. Wo die Impfquoten niedrig sind, Musterbeispiel Erzgebirge, gibt es niedrigste Inzidenzen. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Sie können nicht solchen Blödsinn hier behaupten im Parlament! – Unruhe bei den Fraktionen) – Ihre Impfung, lieber Herr Patt, kann daher keine Solidarität – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich bitte um etwas mehr Ruhe!

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Thomas Prantl AfD

– und kann auch kein Akt der Nächstenliebe sein, Herr Ministerpräsident, weil sie keinen relevanten Fremdschutz garantiert und somit eben auch nicht zur Herdenimmunität führt. Wer es dennoch behauptet, will die Menschen täuschen. Weil Sie sehen, dass Fremdschutz bei Ihren Corona-Impfstoffen nicht funktioniert hat, argumentieren Sie nun mit der Vermeidung schwerer Verlaufsformen. Na gut, schauen wir uns das einmal genauer an. Sie meinen, eine Überlastung des Gesundheitswesens könne vermieden werden, eines Gesundheitswesens, welches unter tatkräftiger Mitwirkung von SPD, BÜNDNISGRÜNEN und CDU höchstpersönlich zusammengespart und ausgedünnt wurde. Ein stabiles Gesundheitswesen, meine Damen und Herren, ist nicht die Aufgabe irgendwelcher Impfstoffe, sondern Ihre Pflicht und Schuldigkeit, werte Regierung. So sieht es aus! Nun helfen Ihnen aber milde Omikron-Verläufe, dass die Belegung der Intensivstationen seit Anfang Dezember trotz steigender Infektionszahlen beständig sinkt. Wie das denn? Es ist das gleiche wie in anderen Ländern. Es gibt keine Überlastung des Gesundheitswesens durch Omikron trotz weitaus höherer Infektionszahlen als in Deutschland. Was sagt uns eigentlich der Wochenbericht des RobertKoch-Instituts über die Wirksamkeit bei Omikron-Infizierten? Hören wir einmal genau hin: Bei den über 60-Jährigen gab es bundesweit seit Dezember 285 Krankenhausaufnahmen. Davon waren 183, das sind 65 %, geimpft oder sogar geboostert. Diese Zahlen des RKI decken sich mit den Zahlen der 89 Helios-Kliniken. Das sind 65 %, die von dem leeren Versprechen einer Impfkampagne getäuscht worden sind. Der geringe Impfschutz nimmt über die Zeit auch noch rapide ab. Deshalb müssen wir permanent boostern, boostern, boostern. Somit, Frau Ministerin, scheidet nun auch das Argument des Eigenschutzes ganz einfach aus. (Staatsministerin Petra Köpping: Falsch!) Zusammengefasst: Eine Impfpflicht – nicht ein Impfangebot; wir reden in diesem Antrag von einer Impfpflicht, das ist ein Unterschied – beim Gesundheitspersonal bringt null Fortschritt, wenig Nutzen, hohe Risiken. Schauen wir auf die Krankenhausabrechnungen von 2021: Die offenbaren 18 600 Fälle von Impfnebenwirkungen, die abgerechnet sind. Das ist belegt. Die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC gibt ein erschreckendes Bild preis. In 30 Jahren Statistik verursacht ein Jahr Corona-Impfung 85 % aller schweren Nebenwirkungen. Das ist drastisch, und das in so wenigen Monaten. Da stellt sich doch die Frage, ob Sie persönlich für das Schicksal der Geschädigten geradestehen. Stehen Sie dafür gerade? Natürlich machen Sie das nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihre AfD-Fraktion ist irgendwie gestört, oder?) Trotzdem pochen Sie weiter auf eine Impfpflicht. Warum aber nur? Warum pochen Sie weiter auf die Impfpflicht? Das fragen sich auch Ärzte, etwa Herr Dr. Heckemann, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Er sagte kürzlich der „Freien Presse“, dass er eine allgemeine Impfpflicht ablehne und auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht überhaupt nicht kommen sehe, weil die Impfung eben nicht vor Ansteckung schütze und weil die Erkrankung zumeist mild verlaufe. Die Politik – und damit sind Sie auf der Regierungsbank gemeint – sollte die neuen Erkenntnisse – Zitat – „lieber heute als morgen“ akzeptieren. Dies könnte eine weitere Spaltung der Gesellschaft verhindern. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Herr Dr. Lipp als Vorsitzender des sächsischen Hartmannbundes vergleicht die Corona-Erkrankung durch Omikron sogar wortwörtlich mit einem „Männer- respektive Frauenschnupfen“. Na so etwas. Eine Impfpflicht braucht es hier nach Dr. Lipp also nicht. Schließlich versprach auch eine Petra Köpping am 10. Juni 2020 hier in diesem Hohen Haus hoch und heilig – Zitat –, „dass eine Corona-Impfpflicht nicht kommen wird. Dies entspricht auch meiner Überzeugung,“ so Petra Köpping, „eine Schutzimpfung gegen Covid sollte auf freiwilliger Basis erfolgen.“ (Beifall bei der AfD – Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Lösen Sie, liebe Frau Köpping, Ihr Versprechen jetzt ein, und zwar schleunigst, wenn Sie nicht als Lügnerin dastehen wollen. Fordern Sie den Bund auf, die Impfpflicht abzuschaffen und die allgemeine Impfpflicht ein für alle Mal zu unterlassen. § 20 a Infektionsschutzgesetz muss weg! Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann würde ich jetzt für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping bitten.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von Herrn Prantl wurde gerade die Spaltung der Gesellschaft angesprochen. Herr Prantl, ich war ja nun auch fünf Jahre Integrationsministerin. Auch damals sprachen Sie schon von einer Spaltung der Gesellschaft. Jetzt haben wir die Coronakrise. Da sprechen Sie auch wieder von einer Spaltung der Gesellschaft. Was ist es denn als Nächstes? (Zuruf von der AfD) Sie suchen sich ein Thema, um Ihre Propaganda in die Welt zu setzen. Und das ist die Wahrheit. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf von der AfD: Sie spalten doch!) Noch einmal zu den Ergebnissen des heutigen Tages, denn mir ist es schon wichtig, dass man das eine oder andere klarstellt. Wir haben heute 13 262 Neuinfektionen. Das ist der höchste Stand, den wir je hatten. Wir haben auch heute 21 Verstorbene. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, wie Sie vor circa anderthalb Jahren den Ministerpräsidenten und mich persönlich für die Toten in den Alten- und Pflegeheimen verantwortlich gemacht haben. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Heute sind Ihnen genau diese Menschen völlig egal. Heute stimmen Sie dafür, dass man diese nicht mehr schützt. (Jörg Urban, AfD: Das ist doch Quark!) Wir sollten sie schützen. Das können wir mit dem Impfen. Heute rufen Sie: Schafft die Impfpflicht ab! – Das ist Ihre Wahrheit. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Ich möchte gern noch zwei Vergleiche bringen, die heute mehrfach von Ihnen genannt wurden und die verlogen und falsch sind. Das betrifft die Anzahl der Betten in Sachsen und Ihre Behauptung, dass wir Betten abbauen, das Gesundheitssystem kaputtsparen und uns den Realitäten entfremden würden. Dazu ein Vergleich: Im Jahr 2014 hatten wir 25 146 Betten in Sachsen. Im Jahr 2020 hatten wir 25 241 Betten in Sachsen. Jetzt erklären Sie mir einmal dieses mathematische Ding, wie da Betten abgebaut worden sind! Das Gleiche trifft für die ITS-Betten zu. Wir haben 1 446 ITS-Betten– das entspricht einem Bundesdurchschnitt von 8 %. Der Bundesdurchschnitt an Einwohnern liegt bei uns bei 5 %. Das heißt, wir haben mehr ITS-Betten als andere Bundesländer. Das ist die Realität. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich komme zum Personal, für das Sie sich so maßgeblich einsetzen, weil das ja so ganz wichtig im Gesundheitswesen ist, dem ich übrigens zustimme. Das Personal ist grundlegend dafür verantwortlich, dass wir unsere Menschen versorgen können. (Interner Wortwechsel zwischen Abgeordneten der CDU und AfD) Im Jahr 2009 – hören Sie mal zu, vielleicht lernen Sie ja noch etwas – hatten wir 227 000 Beschäftigte im Gesundheitswesen. Heute sind es 277 000 Beschäftigte im Gesundheitswesen. Das sind 22 % mehr Personal. Das ist die Realität. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der AfD) Zum Antrag selbst will ich mich kurzfassen. Ich habe früh darüber gesprochen, wie die einrichtungsbezogene Impfplicht in Sachsen umgesetzt werden soll, und würde zum Antrag der LINKEN noch etwas Inhaltliches sagen. Mir ist es wichtig – und diese Aussage bleibt –: Die Versorgungssicherheit unserer Menschen hat oberste Priorität. Es wird keiner schlechter versorgt werden als vor der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Und das ist unser Versprechen! (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Köpping. Wir würden jetzt zum Schlusswort kommen und danach den Änderungsantrag behandeln. Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Köpping, Sie meinten gerade, alles sei gut und mit Ihrer Corona-Politik seien keine Betten abgebaut worden. Wir hatten Mitte des Jahres 2020 in Sachsen 1 720 Intensivbetten betreibbar und haben Stand heute 1 340 Intensivbetten in Sachsen betreibbar. Das ist ein Minus von circa 400 Betten. Das ist Ihr Misserfolg! Das ist Realität, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Frau Kuhfuß von den GRÜNEN, Sie meinen, die AfD hetze. Es sind doch Ihre Kommunalpolitiker, die hier als Meinungsfaschisten unterwegs sind. In Freiberg dürfen keine Montagsspaziergänge innerhalb der GRÜNEN erlaubt werden. Dort ist die gesamte Fraktion gegen die Freiheit. Dort ist die Fraktion auseinandergeflogen, weil – ich zitiere den ehemaligen Fraktionssprecher Brink –: Für uns die Teilnahme an Montagsspaziergängen nicht akzeptabel. Sie blubbern immer irgendetwas von Toleranz und Meinungsfreiheit und sind die verlogensten Intoleranten in diesem Land. (Jawohl! von der AfD – Starker Beifall bei der AfD) Zu Frau Lang von der SPD: Sie sagen, es gebe keine Impfnebenwirkungen und keine Daten. Dazu empfehle ich Ihnen meine Kleinen Anfragen in den Drucksachen 7/6785 bis 7/8340. Zusammenrechnung der Nebenwirkungen je 100 Millionen Impfdosen; schauen wir es uns doch einmal an: Bei der Influenza je 100 Millionen Impfdosen Impfnebenwirkungen 3,3, bei Covid-19 sind wir bei 84,5 je eine Million Impfdosen, also 25 Mal höher. (Hört, hört! von der AfD) Da kann man durchaus sagen: Diese Impfung ist gefährlicher als eine Influenza-Impfung. (Beifall bei der AfD) Zu Herrn Dierks: Sie meinen, wir hätten uns an der Impfung abarbeiten müssen und diese loben sollen. Dazu möchte ich mal einen Experten zu Wort kommen lassen, und zwar Prof. Hendrik Streeck, der am 1. Februar in der „Welt“ ausführte. Ich zitiere: Ich sehe die Impfpflicht skeptisch. Wir haben ein wenig Schutzwirkung noch, denn wir impfen immer noch mit der ersten Variante jetzt noch bei Omikron. Aber sie lässt deutlich nach. Es ist eben ein reiner Eigenschutz und kein Fremdschutz. Wir erreichen keine Herdenimmunität damit. Damit ist die Theorie des Fremdschutzes doch eindeutig widerlegt. (Beifall bei der AfD) Uns geht es mit dem Antrag nicht um irgendeine Bewertung der Impfung, sondern uns geht es – wenn Sie den Antrag lesen würden – um Folgendes, ich zitiere: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Aufhebung der eingeführten einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20 a Infektionsschutzgesetz einzusetzen und darüber hinaus die Impfpflicht nicht auszuweiten.“ Jeder soll bitte frei entscheiden können, ob er sich impfen lässt oder nicht. Es braucht dafür keine Impfpflicht. Folgen Sie jetzt in der Abstimmung Ihrem Gewissen als direkt gewählte Volksvertreter. Folgen Sie Ihrem Gewissen und stimmen Sie unserem Antrag zu. Wir bitten um namentliche Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Bevor es heute Abend oder morgen früh hierzu große Missverständnisse gibt und wir diese miteinander aufklären müssen: Ich bitte noch einmal – das ist weder eine Ermahnung noch ein Ordnungsruf –, dass wir auf bestimmte Begrifflichkeiten nicht nur achten, sondern sie einfach weglassen. Der Begriff „Meinungsfaschist“ ist ein Problem, das sehen wir hier oben so. Das ist ein echtes Problem. Sie sind ja immer die Ersten, die sich dagegen wehren, wenn Sie bestimmte Bezeichnungen am Hals haben. Deshalb: Man kann sich immer dann beklagen, wenn man selbst in der Lage ist einzustecken. Aber ich bitte nicht auszuteilen. (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/9085. Wer möchte ihn einbringen? – Herr Prantl, bitte.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sie haben unseren Änderungsantrag gelesen. Es geht darum, den Hauptantrag, der gerade vorgebracht wurde, zu präzisieren. Die Kernforderung ist, dass die Gesundheitsämter in den Landratsämtern angewiesen werden, keinerlei Zugangsverbote, Betretungsverbote oder Beschäftigungsverbote für ungeimpfte Mitarbeiter in die Wege zu leiten. Hintergrund ist, dass die sächsischen Landräte in einem Schreiben des Sächsischen Landkreistages unlängst die Aussetzung der Impfpflicht gefordert haben. Dort wurde vom Präsidenten Frank Vogel noch einmal ausgeführt, dass es Ziel war, die gefährdeten Gruppen vor Ansteckung zu schützen, und er sieht, dass die Impfung vor Ansteckung nicht schützt und somit das Ziel der Impfung nicht erreichbar ist. Das hat auch der Landkreistag erkannt. Ich zitiere den Präsidenten Frank Vogel wie folgt: „Dennoch müssen wir erkennen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht von der aktuellen Entwicklung eingeholt wurde.“ Er hält es für dringend erforderlich – Zitat – „auf Bundesebene neu über die Maßnahmen zum Schutz der zu Pflegenden nachzudenken.“ Das wird mit einem Beispiel aus dem Mittleren Erzgebirge untersetzt. Die Sozialbetriebe melden, dass 46 % der Beschäftigten in der vollstationären Pflege und 52 % in der ambulanten Pflege ungeimpft sind und befürchtet wird, dass dort ab dem 16.03. – je nach Entscheidung des Gesundheitsamtes – diese nicht mehr zur Erfüllung des Pflegeauftrages zur Verfügung stehen. Wir fordern mit diesem Änderungsantrag ein Ende dieser Unwägbarkeiten im Sinne von Planungssicherheit, im Sinne von Rechtssicherheit, im Sinne aller zu Pflegenden, im Sinne aller Beschäftigten, im Sinne der Arbeitgeber, der Gesundheitsämter und letzten Endes auch der Landräte. Sie haben es also in der Hand, einen Pflegekollaps durch die drohende Pflege-Impflicht abzuwenden. Wir rufen Sie dazu auf, sich unserer Forderung anzuschließen, die Gesundheitsämter schnellstmöglich anzuweisen, keinerlei Zugangs- bzw. Beschäftigungsverbote für ungeimpfte Beschäftigte auszusprechen und dies unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Wem es um Gesundheit und Versorgungssicherheit geht, der stimmt diesem Änderungsantrag bitte zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Alexander Dierks, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl mit der Einbringung des Änderungsantrags. Ich sehe an Mikrofon 4 Herrn Kollegen Dierks für die CDU-Fraktion zum Änderungsantrag.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zum einen – das hatte ich bereits im Rahmen meines Redebeitrags gesagt – können wir die Gesundheitsämter nicht anweisen, etwas zu unterlassen. Wir sind ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Auch die Behauptung, am 16.03. würden pauschal Betretungsverbote ausgesprochen – völlig unabhängig, wie man zu dieser sektoralen Impfpflicht steht –, ist schon deshalb irrig, weil das Gesetz vorsieht, dass es zusätzlich zu einer Anhörungsphase eine Einzelfallprüfung gibt. (Zuruf von der AfD: Das ist doch falsch! Sie haben das doch gar nicht verstanden! Das ist doch totaler Quatsch, was Sie erzählen! – Weiterer Zuruf von der AfD) Das heißt, was Sie hier insinuieren, ist in der Sache falsch, und was Sie fordern, ist rechtlich nicht möglich. Man könnte sagen, das steht Pars pro Toto für sehr vieles, was die AfD möchte. – Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Alexander Dierks für die CDU-Fraktion zum Änderungsantrag. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Als Erstes stimmen wir über den Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/9085 ab. Wer möchte dem Änderungsantrag zustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag demnach nicht entsprochen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den gesamten Antrag. Herr Dr. Weigand hat noch einmal mitgeteilt, wie bereits zuvor angekündigt, dass es eine namentliche Abstimmung geben soll. Ich bitte die Schriftführerinnen und den Schriftführer mit der Durchführung zu beginnen. Das wäre sehr freundlich.

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Thomas Löser GRÜNE

Wir kommen zur namentlichen Abstimmung über die Drucksache 7/8963. Wir beginnen ganz konventionell mit dem Buchstaben A. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage)

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Thomas Löser GRÜNE

Wurde jemand nicht aufgerufen? (Torsten Gahler, AfD: Ich, hier! – Gegenruf des Abg.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Nein, Sie wurden aufgerufen!) Herr Gahler? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Gahler war nicht da. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aufgerufen wurde er!)

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Thomas Löser GRÜNE

Herr Gahler wurde aufgerufen und notiert mit „keine Teilnahme“, aber er will jetzt die Stimmen noch abgeben. Zählt das? (Unruhe im Saal – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Gahler, ich muss Sie jetzt fragen zum Prozedere, ob Sie im Saal waren. Wenn Sie nicht im Saal waren, sondern im Haus unterwegs, können wir die Abstimmung nicht mehr zulassen. Es gilt nur, wenn Sie im Saal waren und es nicht gehört haben. Da sind wir jetzt auf Ihre Ehrlichkeit angewiesen. – Sie waren im Saal? (Zurufe von der CDU: Nein! – Staatsminister Christian Piwarz: Es ist unfassbar! –

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Sören Voigt CDU

Ist doch nicht so schlimm! – Staatsminister Christian Piwarz: Haben Sie wenigstens ein bisschen Anstand, Herr Gahler! –

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Sören Voigt CDU

Ist doch nicht so schlimm, Herr Gahler! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Die Präsidentin zu belügen ist schon hart! –

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Marco Böhme Die Linke

Er wurde ja aufgerufen, dann hätte er ja etwas sagen können! – Staatsminister Christian Piwarz: Wenn er aufgerufen wurde, ist es sein Problem!) Wir sind uns hier oben einig: Sie sind aufgerufen worden. Es war eine namentliche Abstimmung. Sie hätten aufmerksam sein müssen. Das waren Sie nicht, wenn Sie denn im Saal waren. Es gibt Stimmen, die sagen, Sie waren nicht im Saal. Deshalb geben wir Ihnen jetzt nicht noch einmal die Möglichkeit abzustimmen. Damit ist die Abstimmung beendet und ich bitte darum, dass ausgezählt wird. – An Mikrofon 4 Herr Hartmann, bitte.

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Christian Hartmann CDU

Ich habe eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Frau Präsidentin, ich frage, ob ich diese jetzt vorbringen soll oder ob wir das Ergebnis abwarten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Erst das Ergebnis!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir werden das Ergebnis abwarten und danach gern.

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Christian Hartmann CDU

Dann gedulde ich mich. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön. (Kurze Unterbrechung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Wir haben ein Ergebnis: Es gibt 31 Jastimmen, 74 Neinstimmen, null Enthaltungen und 14 Mal keine Teilnahme. Damit ist dem Antrag mit der Drucksachennummer 7/8963 nicht entsprochen worden. Jetzt folgt an Mikrofon 4 eine persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Herr Kollege Hartmann, bitte.

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Christian Hartmann CDU

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte für meine Fraktion eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben. Erstens. Im Mittelpunkt der Entscheidung der Sächsischen Staatsregierung steht die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen des Freistaates Sachsen. An dieser Stelle möchte ich im Namen meiner Fraktion der Gesundheitsministerin, ihren Mitarbeitern und den Gesundheitsämtern den Dank für das verantwortungsvolle Handeln in dieser schwierigen Situation deutlich zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Am 16.03.2022 wird es auch im Freistaat Sachsen keine Betretungsverbote geben. Es bedarf gleichwohl einer verantwortungsvollen Prüfung im Einzelfall und der Prüfung der Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Das ist gerade mit Blick auf über 100 000 Betroffene dringend erforderlich. Ich möchte auch deutlich machen, dass es aus unserer Sicht einer sachlichen Bewertung der Umsetzung dieses Gesetzes unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage bedarf. (Zuruf von der AfD) Gleichwohl ist es notwendig, die weitere Entwicklung für den kommenden Herbst in den Blick zu nehmen. Auch aus unserer Sicht wurden mit dem Gesetz mehr Probleme geschaffen als gelöst. Es sind zu viele Fragen offen, um eine einheitliche Umsetzung in Deutschland zu gewährleisten. Es ist auch nicht ehrlich, ein Gesetz zu erlassen und die Länder und Landkreise mit ihren Gesundheitsämtern bei der Umsetzung allein zu lassen, ohne ausreichende Beurteilungskriterien zu erlasen. (Zuruf von der AfD) Wir begrüßen daher ausdrücklich die Verschiebung der Umsetzungskriterien für Sachsen bis nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar. Das gibt allen Beteiligten, nämlich allen Bundesländern, die alle vor den gleichen Herausforderungen bei der Umsetzung stehen wie der Freistaat Sachsen, und dem Bund die Gelegenheit, noch einmal zu Lösungen zu finden, sachlich die Kriterien zu bewerten und dann gemeinsam eine Entscheidung zu treffen. Insoweit, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, haben wir Ihrem Antrag nicht zugestimmt, weil es diesen in dieser Situation nicht bedarf, (Ah-Rufe von der AfD) sondern es geht darum, dass Bund und Länder verantwortungsvoll zu einer Entscheidung kommen. Ich hoffe, dass es zur Klarstellung für meine Fraktion dienlich war. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Peter Wilhelm Patt, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Hartmann mit einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Ich sehe an Mikrofon 5 Herrn Kollegen Patt, sicherlich auch mit einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Frau Präsidentin! Es gibt in meinem Umfeld Menschen, die vulnerabel und verletzlich sind – ich muss sagen: waren. Sie wurden in einer Einrichtung betreut und waren zweifach geimpft. Alters- und zustandsbedingt konnten sie keine ausreichende Kraft zur Immunisierung aufbringen. Sie starben, als sie von einer ungeimpften Mitarbeiterin infiziert wurden. Ich finde es infam, wie viele AfD-Abgeordnete sich haben impfen lassen – das ist nicht verwerflich, im Gegenteil –, aber die Bevölkerung aufwiegeln, insbesondere die Pflegekräftemitarbeiter im medizinischen Bereich, sich nicht impfen zu lassen. (Zuruf von der AfD: Das ist doch Quatsch!) Infolgedessen steigt das Risiko für die Patienten unnötig, ich betone unnötig. Nicht jeder, der ungeimpft ist, überträgt, aber die Gefahr steigt. Liebe Kollegen von der AfD, Subsidiarität heißt nach meinem Verständnis nicht Egoismus und Verlogenheit, wenn man sich selbst impfen lässt und schützt, aber anderen das Impfen ausreden will, was Sie jeden Montag und an anderen Stellen tun. (Zurufe von der AfD: Das macht doch keiner! – So ein Schwachsinn! – Das macht kein Mensch!) Mein Verständnis von Subsidiarität heißt, dass man sich auch als Teil einer Solidargemeinschaft verhält. Das ist Anstand. Ich danke. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Patt mit einer persönlichen Erklärung. (Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Nichtsdestotrotz erkläre ich jetzt den Tagesordnungspunkt – – (Jörg Urban, AfD: Frau Präsidentin!) Einen Moment, Herr Urban, ich bin mir nicht sicher, ob das Saalmikrofon schon desinfiziert ist, deshalb bitte ich Sie, an Saalmikrofon 7 zu gehen. (Zurufe von der AfD) Es gibt Hygieneschutzregeln, die wir miteinander einhalten wollen. – Herr Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Auch ich würde gern eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben. Ich habe für diesen Antrag gestimmt – das ist erst einmal kein Wunder, da es ein Antrag der AfDFraktion ist. Aber es hat durchaus Gründe, die man noch einmal nennen kann, warum ich so abgestimmt habe, gerade, weil noch einmal angesprochen worden ist, wie unverantwortlich es wäre, wenn man eine Impfpflicht ablehnt und die Freiwilligkeit betont. Dieser Antrag ist nicht ohne Grund entstanden. Er ist vor dem Hintergrund entstanden, dass wir tatsächlich schauen müssen, was im Moment für unser Gesundheitssystem, für die Menschen, die Hilfe und Unterstützung brauchen, die größere Gefahr ist. Wir haben ausführlich vorgetragen. Wir haben auch Fachleute zitiert. Es ist so, dass diese Impfung keinen Schutz gewährt. Gerade die Impfung, die einen Scheinschutz gewährt, von dem man denkt, man ist immunisiert, und dann doch Menschen in Pflegeheimen ansteckt – das ist auch in Sachsen passiert –, deshalb ist es aus meiner Sicht nicht begründbar zu sagen: Wir brauchen diese Impfpflicht. Die Impfung schützt nicht absolut. Auf der anderen Seite haben wir aber eine Situation, in der wir tatsächlich ein hohes Risiko haben, einen Großteil unseres Pflegepersonals, unseres medizinischen Personals, zu verlieren, wenn wir auf dieser Impfpflicht bestehen. Dort sehen wir tatsächlich den deutlich größeren Schaden an den Menschen, die schwach sind, die Hilfe brauchen, die ein geschwächtes Immunsystem haben, wenn wir es riskieren, solche Einschnitte in unserem Gesundheitssystem zuzulassen. Sie ahnen es selbst: Es gibt die Ankündigung, nicht nur der Bürgermeister und der Landräte, sondern auch die Regierung hat signalisiert, dass dieses Problem auf uns zukommt. Wir stehen vor diesem Problem und ich bin fest davon überzeugt, dass die Entscheidung gegen diese Impfpflicht zu stimmen, die richtige ist. Ich bedauere es sehr, dass viele, trotz besseres Wissen, diesen Antrag aus parteipolitischen Gründen abgelehnt haben. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten von Herrn Urban von der AfD-Fraktion. Trotzdem erkläre ich jetzt den Tagesordnungspunkt für beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wirksamen Gesundheitsschutz Planungssicherheit für bei der Umsetzung der nach § 20 a Infektionsschutzgesetz Drucksache 7/8855, Antrag Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, meine Fraktion sollte doch in Erwägung ziehen, eine namentliche Abstimmung zu beantragen. Zumindest scheint es der AfD inhaltlich wirklich wichtig zu sein: Sie haben fast alle den Saal verlassen. Aber das hilft bestimmt zum Zurückkommen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ansonsten versuchen wir uns, inhaltlich dem Problem im Sinne, wie es Herr Hartmann angesprochen hat, zu widmen – und zwar konstruktiv. Was bringt diese einrichtungsbezogene Impfpflicht tatsächlich mit sich? In den Medien häufen sich aktuell unterschiedliche Beiträge zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Landräte, kommunale Spitzenverbände und Wohlfahrtsverbände melden sich zu Wort. Pflegende wollen den Beruf aufgeben und Gepflegte befürchten, nicht mehr betreut zu werden. Wir erhalten aus diesem Anlass E-Mails, Telefonanrufe von unterschiedlichen Menschen. Es werden massenhaft Stellengesuche geschaltet, wobei vieles darauf hindeutet, dass der größte Teil dieser Anzeigen aus politischen Motiven – angeheizt auch von der AfD – gefälscht worden ist. Niemand weiß heute, wie viele medizinische Fachkräfte tatsächlich den großen Schritt gehen und ihren Beruf aufgeben werden. Ursache für diese Unsicherheit ist, dass am 15. März Beschäftigte in gesundheitlichen und pflegerischen Einrichtungen einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 vorlegen sollen. In der Regel ist damit der Impfausweis gemeint. Der Tenor der Medienberichte und Zuschriften ist immer ähnlich und läuft auf wenige Kernaussagen hinaus, die lauten: Die Rechtslage ist unklar. So geht es nicht. Die Versorgung ist in Gefahr. Der personelle Notstand droht. Wir als Fraktion DIE LINKE sagen: So geht es tatsächlich nicht, oder zumindest geht es so nicht gut. Der Schaden, der dem Vertrauen in die Politik und die Demokratie bereits jetzt entstanden ist, ist kaum wieder wettzumachen. Deshalb muss umgehend etwas passieren. Der Ausgangspunkt ist – das wissen wir – das Bundesgesetz. Die Umsetzung dieser Gesetze ist eine Angelegenheit aller Verantwortlichen. Wenn die Staatsregierung die Umsetzung nun nicht konkretisieren, sondern abwarten will sowie Rechts- und Einrichtungen und Beschäftigte „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ sicherstellen! der Fraktion DIE LINKE bzw. muss, bleibt die Unsicherheit bestehen. Daher plädieren wir mit unserem Antrag für einen Maßnahmenplan, der abgestimmt ist, und zwar zumindest mit den Gesundheitsämtern, Gewerkschaften, Interessenvertretungen, Sozialverbänden und Kommunen. Es muss in diesem Plan um die Lösung der Konflikte gehen, die durch das Bundesgesetz verursacht werden, und um ein gemeinsames und landeseinheitliches Vorgehen beim Vollzug des § 20 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das Vorgehen einschließlich der Folgen und Konsequenzen muss klar und vergleichbar sein, wenn die geforderten Immunitätsnachweise bzw. Zeugnisse nicht vorgelegt werden. Es muss klar sein, wie die Frage der Gewährleistung der Versorgungssicherheit berücksichtigt wird, und es muss klar sein, welche arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen drohen bzw. in Kauf zu nehmen sind. Das ist das Mindeste, was die Staatsregierung tun sollte, um den Groll gegen die in Berlin und gegen die Politik insgesamt nicht noch größer werden zu lassen. Ich habe diesen Groll übrigens auch; denn selbstverständlich hätte all das in ein gutes Gesetz gehört. Wir müssen jetzt hier ausbaden, was andere versäumt haben. Das ist extrem ärgerlich; denn im Verlauf der Pandemie gab und gibt es schon genug Schwierigkeiten, Probleme, Auseinandersetzungen und Fehler. Die müssen nicht noch durch handwerklich schlechte Gesetze verschärft werden. In diesem Fall ist es zudem noch ein Gesetz, bei dem man sehr darüber streiten kann, ob es überhaupt klug war, es zu machen; denn wenn es schon Impfpflichten gibt – und bekanntermaßen bin ich eine Befürworterin –, muss immer noch die Frage gestellt werden, warum nur für bestimmte Einrichtungen und nicht für alle. Es gibt noch mehr außer Gesundheitseinrichtungen, die sich um vulnerable Gruppen kümmern. Ich finde die Frage mancher Pflegeverbände durchaus nachvollziehbar, die sagen: Warum wird Patientinnen und Patienten gestattet, ungeimpft ins Krankenhaus zu kommen, mir als Pflegekraft aber nicht? Sie wissen, dass ich aus dem Gesundheitswesen komme und sehr nah am Menschen gearbeitet habe, es zuweilen noch tue und auch noch regelmäßig auf Arbeit gehe – in die Klinik. Es ist für mich völlig selbstverständlich, dass sich Pflegekräfte sowohl zum Selbstschutz als auch zum Schutz der zu versorgenden Menschen gegen Covid-19 impfen lassen sollten. Aber ich weiß auch, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern im Pflegeheim vergleichsweise einfach gemacht wurde, eine Impfung zu bekommen, wohingegen ohnehin gestresste Pflegende keine Beratung und keine Impfangebote in allen Einrichtungen erhielten. (Unruhe bei der AfD) – Da brauchen Sie nicht zu knurren, das ist so. – Ich weiß, dass man sich ausgenutzt und ausgeschlossen fühlt, wenn die Aufforderung zu Solidarität und Verantwortung gefühlt immer nur in die eine Richtung geht und letztlich in eine Verpflichtung mündet, die nicht für alle gleichermaßen gilt. Deshalb haben wir den Punkt I Nr. 3 in den Antrag aufgenommen. Dort werden dezentrale Impfangebote und niedrigschwellige Angebote zur Impfaufklärung und Beratung durch ausgebildetes Fachpersonal für unmittelbar in Einrichtungen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung Tätige vor Ort gefordert, und zwar unbedingt für die Beschäftigten wie auch für die zu pflegenden Personen. Wir sehen das nicht nur als wesentlichen Punkt, um § 20 a zu realisieren, sondern als dringend nötig, um die Immunisierung gegen Covid-19 im Gesundheits- und Pflegebereich insgesamt zu erhöhen. Kurz gesagt: Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen die Impfangebote einschließlich der Beratung näher an die Beschäftigten. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Sonst wird das nichts. Ich sagte eingangs, dass wir sehr viele Einwände von nicht geimpften Beschäftigten bekommen, aber das ist nur die eine Seite; denn uns erreichen auch Wortmeldungen von den geimpften Menschen. Diese Wortmeldungen sind wesentlich weniger, leiser und zurückhaltender, obwohl sie immerhin für fast zwei Drittel, für die Mehrheit stehen. Diese Situation ist bezeichnend für die öffentliche Wahrnehmung. Die Minderheit bekommt eine wesentlich größere Aufmerksamkeit als die Mehrheit. Das ist nicht gut; denn all diejenigen, die in dieser Pandemie über zwei Jahre lang zu den am stärksten beanspruchten Berufsgruppen gehörten, die in einem Bereich arbeiten, der schon vor der Pandemie durch miese Arbeitsbedingungen gebeutelt war und die sich aus ihrem Berufsverständnis heraus impfen ließen, gehören eigentlich in den Fokus der Anerkennung und in die Rolle der Wortführerschaft. Nebenbei bemerkt hat die auch noch keiner gefragt. Oder wird dann festgelegt, dass die Geimpften die Arbeit der Ungeimpften übernehmen? Da haut etwas nicht hin. Diese ungleiche Aufteilung der Aufmerksamkeit ist nicht gerecht und verschiebt den Blick. Öffentlich wird um die Ungeimpften gebangt. Aber hat jemand einmal darauf geschaut, dass die Geimpften dann die Arbeit wegtragen müssten, wenn die anderen Betretungsverbote bekämen, dass sie von Arbeitgebern seit Beginn der Impfung für ihr berufliches Ethos eigentlich hätten besonders honoriert werden müssen, dass sie vielleicht sogar belacht wurden, weil sie sich impfen ließen? Weil wir darauf schauen, fordern wir unter Punkt I Nr. 2 ein Anerkennungs- und Bonussystem, sodass einmalig mindestens 150 Euro zusätzlich ausgezahlt werden können. Ja, das ist Symbolik. Aber wäre es nicht wenigstens ein Zeichen dafür, dass wir als Gesellschaft das im Blick haben und denen eine kleine Anerkennung zollen, die das alles die ganze Zeit schon mittragen? Allerdings darf es dabei nicht bleiben; denn abgesehen von der Impfpflicht ist es allerhöchste Zeit, auf allen Ebenen grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den gesundheitlichen und pflegerischen Berufen einzuleiten und die Belastungen in diesem Bereich drastisch zu reduzieren. Das fordern wir im Punkt I Nr. 4. In all diesen Berufen brauchen wir kurz-, mittel- und langfristig Veränderungen, damit die Arbeit psychisch und physisch leichter wird, damit die zeitlichen Budgets für die Arbeit am Menschen höher werden und damit Menschen diese Berufe gern und lange ausüben wollen und können. Ich bin mir sicher, dass dies Zeichen der Anerkennung sind, die von der Politik erwartet werden. Deshalb müssen solche Maßnahmen Bestandteil eines abgestimmten Plans sein. Im Moment aber ist davon so gut wie gar nichts zu hören, und ich wiederhole: So geht das nicht! Das ganze Gefüge zerfällt völlig, wenn das so bleibt. In der Pandemie wird das vielleicht gerade noch als Ausnahmesituation gesehen und von den Beschäftigten mehr oder weniger stillschweigend hingenommen; aber der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Die Menschen in der Pflege sind bereits jetzt am Ende. Sie brauchen weniger Stress, viel körperliche Entlastung und deutlich bessere Bezahlung – ab sofort und für immer. Dafür müssen wir endlich die Weichen stellen; denn all die Konflikte und Probleme, die angesichts der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nur in besonderer Schärfe zutage treten, hatten wir schon vorher. Auch hier hat die Pandemie als Brennglas gewirkt. Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Umsetzung von § 20 a Infektionsschutzgesetz sei noch einmal deutlich ausgeführt: Auch wir sind der Auffassung, dass die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unter diesen Umständen ausgesetzt werden sollte, wenn sich nicht einmal die ganz naheliegenden Fragen eines gemeinsamen, landeseinheitlichen Vorgehens lösen lassen, wenn also Rechts-, Planungs- und Versorgungssicherheit nicht gegeben sind. Im letztgenannten Punkt wird ebenfalls ein einheitlicher Maßstab benötigt; denn die sächsischen Gesundheitsämter brauchen ebenso Rechtssicherheit und Unterstützung bei ihren Entscheidungen. An dieser Stelle kann ich nur wiederholen, was meine Fraktion schon sehr lange forderte: Ein Landesgesundheitsamt wäre genau die richtige Behörde, um die Entscheidungsgrundlagen vorzubereiten und dann bei den Entscheidungen behilflich zu sein. Dafür ist es höchste Zeit, aber es ist noch nicht zu spät. Erst einmal vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt für die CDU-Fraktion Kollegin Kuge, bitte.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die aktuellen Entwicklungen um die einrichtungsbezogene Impfpflicht sind noch so dynamisch, dass ich mich an dieser Stelle kurzfassen möchte. Wir haben heute bereits mehrfach darüber diskutiert. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Bundesgesetz, das man nicht, wie Sie vorschlagen, durch ein Moratorium, welches auf Landesebene beschlossen wird, aussetzen kann. Da auch wir Probleme bei der Umsetzung sehen, ist die Entscheidung, die Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche abzuwarten, richtig. So kann das drohende Chaos bei der Umsetzung dieses Bundesgesetzes vermieden werden, was wiederum Planungssicherheit zur Folge hat, die Sie mit diesem Antrag auch fordern. Dass es chaotisch werden kann, ergibt sich aus den fehlenden Nachbesserungen des Bundes an diesem Gesetz. Dieses Gesetz muss aber einheitlich in allen Bundesländern umgesetzt werden, um eine Abwanderung von Pflegekräften von Bundesländern mit strikter Umsetzung in solche mit langen Übergangsfristen zu verhindern. In einem Bereich, in dem Personal schon knapp ist, muss eine solche Entwicklung auf jeden Fall vermieden werden. Wir brauchen eine einheitliche Umsetzung in allen Bundesländern. Dass eine Verbesserung des Gesetzes notwendig ist, ist aber auch vor dem Hintergrund etwaiger Klagen gegen dieses Gesetz zu sehen. Auf die Kritik seitens der AfD, dass auch Sachsen diesem Gesetz zugestimmt hat, möchte ich entgegnen, dass zu dem Zeitpunkt der Verabschiedung eine Situation herrschte, die sich durch die Omikron-Variante sehr verändert hat, denn jetzt können auch dreifach geschützte Personen nicht sicher sein, dass sie das Virus nicht übertragen. Außerdem wurde über die einrichtungsbezogene Impfpflicht vor dem Hintergrund der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert, und davon sind wir inzwischen auch weit entfernt. Es ist nicht das Ziel, die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit der Brechstange durchzusetzen. Vielmehr hat die Staatsregierung im Blick, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt. Gestatten Sie mir noch eine persönliche Anmerkung zur Debatte von heute Morgen. Es ist wirklich erschreckend, was die AfD wissentlich an falschen Informationen von sich gibt. Und es ist schade, dass es immer noch Menschen gibt, die darauf reinfallen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Kuge für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion Herr Schaufel, bitte.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jetzt geht es erneut um die einrichtungsbezogene Impfpflicht vor allem in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Wir haben unsere Position hierzu bereits vor etwa 20 Minuten mit unserem Antrag deutlich gemacht. Die Impfpflicht ist aus medizinischer, ethischer, logistischer und juristischer Sicht schlichtweg falsch. Sie führt in betroffenen Einrichtungen reihenweise zu unnötigen Problemen. Die Impfpflicht gehört daher abgeschafft und nicht umgesetzt. Auch Bayern macht erste Schritte in diese Richtung. Ihr Antrag ist nicht hilfreich. Sie wollen die Impfquoten in den Pflegeeinrichtungen erhöhen. Sollte dies nicht geschehen, wollen Sie den Start der Impfpflicht verschieben. Das lehnen wir ab. Wir wollen diesen Impfdruck nicht unterstützen, zumal auch schon Medikamente gegen Covid zugelassen sind. Es geht hierbei nicht nur um die Beschäftigten in der Gesundheitsversorgung, sondern auch um die in den Einrichtungen betreuten und versorgten Menschen. Es gibt aber auch, wie zum Beispiel bei mir in Plauen, ambulante Pflegeanbieter, die schon jetzt überlastet sind. Die Betreuerin meiner 91-jährigen Mutter ist im Januar krankheitsbedingt ausgefallen. Für sie gab es keinen Ersatz. Wenn in Kürze die Impfpflicht eingeführt wird, wird es noch weniger Personal geben. Wie soll das funktionieren, Frau Staatsministerin? In letzter Konsequenz steht eine enorme Versorgungskatastrophe bevor, die wirklich keiner wollen kann. Außerdem wird ein Pfleger, der einmal aus seinem Beruf gedrängt worden ist, selten zurückkommen. Dadurch drohen dauerhafte Personalprobleme, die uns noch über Jahre beschäftigen werden. Ihre Impfpflicht wird Schaden anrichten. Sie haben außerdem nicht verstanden, warum sich so viele Beschäftigte nicht impfen lassen wollen. Zunächst wurde ihnen versprochen, dass keine Impfpflicht eingeführt werde. Frau Köpping und Herr Kretschmer, Sie wurden nicht müde – wir haben es heute schon mehrfach gehört –, die Einführung der Impfpflicht als Verschwörungstheorie abzutun. (Widerspruch der Staatsministerin Petra Köpping) – Das haben wir nicht gesagt. Das prüfen wir. – Nun ist die Impfpflicht doch gekommen und wird von Herrn Kretschmer sogar begrüßt und unterstützt. Das und die bestehende Unsicherheit bei der Umsetzung der Vorgaben für die Impfpflicht verunsichern die Beschäftigten, und das führt auch zu vielen psychischen Anspannungen. Hinzu kommen die sich ständig ändernden Beschlüsse. Zunächst sollten es zwei Impfungen sein. Mittlerweile sind es drei. Die STIKO hat letzte Woche bereits die vierte Impfung für einen Teil der Bevölkerung empfohlen, obwohl Israel zeigt, dass diese vierte Impfung keinen nennenswerten Zusatznutzen hat. Auffällig ist zudem, dass die Impfquote gerade beim Gesundheitspersonal relativ verhalten ist. Stehen hier vielleicht Impfkomplikationen öffentlich weitgehend nicht im Fokus, während aber diejenigen, die von der Impfpflicht erfasst werden, zumindest teilweise tagtäglich mit Menschen zu tun haben, die Nebenwirkungen der Impfungen erlitten haben? Deshalb sind Sie ein Stück weit zurückhaltender. Auch Genesene können in von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen weiterarbeiten, weil Immunität nicht nur durch Impfungen, sondern auch durch Infektionen hervorgerufen wird. Den Genesenenstatus haben Sie jetzt auf drei Monate reduzieren lassen. Im „Deutschen Ärzteblatt“ war aber zu lesen, dass Genesene mindestens neun Monate vor einer erneuten Infektion gut geschützt sind. Also sind Genesene den Geimpften aus fachlicher Sicht gleichzustellen. Das leistet Ihr Gesetz aber nicht. Das ist für viele Fachkräfte im Gesundheitswesen unlogisch. Des Weiteren haben die Menschen verstanden, dass die Impfung keinen Fremdschutz bietet, da er sie nicht vor Infektion schützt und auch nicht davor, das Virus weiterzugeben. Das haben wir heute schon mehrfach gehört. Die Impfpflicht verfolgt jedoch das Ziel, einen Schutz von Risikogruppen durch Fremdschutz zu bieten. Diese Unlogik wirft für die meisten mehr Fragen auf als alles andere. Daher werden die von Ihnen geforderten zusätzlichen Beratungsangebote sowie Ihre 150 Euro Belohnung für die Impfung wohl nicht zum politisch gewünschten Ergebnis führen. Es wird lediglich weiter Druck aufgebaut. Die Menschen haben ein grundsätzliches Problem mit der politisch verordneten Impfung. Wäre die Impfung die Lösung der Probleme, dann würden die Menschen sich sicher auch freiwillig impfen lassen. Sie ist aber nicht die Lösung. (Beifall bei der AfD) Weil sie nicht die Lösung ist, bringt auch, liebe LINKE, Ihr Moratorium nichts. Warum soll man den Start verschieben, wenn man doch genau weiß, dass man das Ziel nicht erreichen kann? Das leuchtet mir nicht ein. Wir sind der Meinung: Die Impfpflicht wird nicht verschoben, sondern abgeschafft. (Beifall bei der AfD) Das wiederum sagen Ihnen auch seit Tagen reihenweise Sozialverbände, Ärztevertreter und Landräte. Alle merken, dass hier etwas durchgesetzt werden soll, was kaum einen Nutzen hat, aber viele Probleme verursacht. Erst letzte Woche forderten die sächsischen Landräte die Gesundheitsministerin auf – ich hoffe, das stimmt – – (Staatsministerin Petra Köpping: Das stimmt nicht! Das waren die Ministerpräsidenten im Bundesrat! Da muss man mal lesen!) Darf ich trotzdem das Zitat nennen, weil es mir sehr logisch erscheint? Es lautet: Vor dem Hintergrund des Fachkräfteproblems und der niedrigen Impfquoten der Beschäftigten wird es für dringend erforderlich gehalten, auf Bundesebene neu über die Maßnahmen zum Schutz der zu Pflegenden nachzudenken. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da steht nichts vom Abschaffen, wie Sie es gedeutet haben! Neu nachdenken! Es kann auch eine Aussetzung sein!) – Dahin muss es doch gehen. Ich muss doch nachdenken und eventuell Fehler korrigieren dürfen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, nachdenken wäre angebracht!) Herr Gebhardt, ich bin auch gleich fertig. – Der Auftrag ist daher klar: Impfpflicht abschaffen und nicht aussetzen. Weil Ihr Antrag dieses Ziel nicht verfolgt und Sie weiter an der Umsetzung der Impfpflicht festhalten wollen, lehnen wir Ihren Antrag leider ab. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, das ist ja schlimm!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Herzlichen Dank. Jetzt spricht für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Kuhfuß. Bitte schön.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man nach Herrn Schaufel hier vortritt, ist man gelegentlich etwas verwundert. (Frank Schaufel, AfD: Ja!) Dieses Mal bin ich an zwei Stellen verwundert. Zum einen werben Sie für ein neues Medikament, das zugelassen, aber auch noch nicht 100 Jahre erprobt ist, (Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) und stellen auf der anderen Seite alles infrage, obwohl mRNA-Impfstoffe seit fast 20 Jahren in der Krebstherapie erforscht werden. Das Zweite, das mich verwundert: In vielen Schalten, in vielen Ausschüssen durften wir miterleben, wie schwierig die Situation im Impfzentrum in Eich ist. Sie müssten ein Verfechter des Impfens sein und gemeinsam mit uns hier stehen und fast schon patriotisch für das Impfen im Vogtland werben. (Zuruf von der AfD: Freiwilligkeit heißt das Motto!) Aber lassen Sie uns zu diesem konstruktiven Antrag der LINKEN-Fraktion zurückkommen, für den ich nach diesen Redebeiträgen schon fast dankbar bin. In vielen Punkten spricht der Antrag mir aus dem Herzen. Ja, wir brauchen für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen Rahmen. Ja, wir brauchen mehr geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil sie deutlich weniger und kürzer ansteckend sind. Ja, wir wollen geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil sie dadurch besser vor schweren Krankheitsverläufen geschützt sind. Und ja, wir wollen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, um den Gesundheitsschutz der besonders vulnerablen Gruppen zu gewährleisten. Wie im Antrag formuliert, ist es notwendig, dafür landeseinheitliche Vorgaben für die Umsetzung bei den Gesundheitsämtern zu treffen. Ziel ist es, über die sächsischen Landesgrenzen hinaus ein abgestimmtes Verfahren mit den anderen Bundesländern zu vereinbaren, weil Sachsen zum Beispiel an Thüringen angrenzt oder auch an Bayern. Die Herausforderungen, dieses bundeseinheitliche Verfahren abzustimmen, konnten wir in den letzten Tagen verfolgen. Für mich ist übrigens der Blick nach Bayern eine Sackgasse. Aber das hatte ich vorhin schon ausgeführt. Die Notwendigkeit, schnelle handlungsleitende Grundsätze für Sachsen zum Vorgehen zu erlassen, ist dringend erforderlich – das hat Frau Schaper ja intensiv ausgeführt –, um Sicherheit und Orientierung zu geben. Nicht nur die Gesundheitsämter, auch die betreffenden Arbeitgeber müssen diese Sicherheit bekommen. Die bedeutende Frage, die Pflegekräfte, medizinisches Personal, Arbeitgeber und die Pflegeverbände beschäftigt, ist die, wie genau sich diese Spielregeln gestalten und wie die Umsetzung aussieht. Aus vielen Anfragen und Gesprächen haben wir auch Sorgen von Pflegediensten, Heimleitungen und Beschäftigten aufgenommen. Zwei würde ich gern in den Fokus stellen. Ein großes Anliegen aus den Gesprächen war es, dass sich die Impfpflicht auf die Mitarbeiter konzentrieren muss, die ihren Dienst unmittelbar an den vulnerablen Gruppen ausüben. Ich habe in meinem letzten Redebeitrag schon den Heizungsmonteur im Keller eines Pflegeheims als Beispiel erwähnt. Ich denke, es ist klargeworden, dass es darum geht, dass die Impfpflicht einen möglichst großen Bezug zur konkreten Tätigkeit haben muss. Eine weitere Sorge der Träger und Unternehmen bei der Umsetzung ist, dass sie dauerhaft mit mehr Bürokratie belastet werden. Daher ist eine digitale Umsetzung mit einer einfachen Handhabung, so wie sie jetzt geplant ist, dringend geboten. Das SMS bereitet einen Erlass für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Dafür sind diese gemeinsamen Regeln mit dem Bund und den anderen Bundesländern erforderlich. Bei allem Drängen, dass es schnell Klarheit braucht, ist eine Abstimmung mit den Ebenen, Fachverbänden und den Akteuren vor Ort, zum Beispiel den Landratsämtern und den Gesundheitsämtern, sinnvoll und notwendig, um das Ganze praxistauglich zu gestalten, aber auch, um eine möglichst große Akzeptanz für die Maßnahmen zu erreichen. Wir hoffen, dass trotz aller Irritationen der letzten Tage dieser Prozess nach der MPK-Schalte endlich abgeschlossen ist und die Staatsministerin uns dann den Erlass vorstellen kann. An dieser Stelle mein herzlicher Dank dafür, dass trotz aller auch in der Öffentlichkeit ausgetragenen Dissonanzen jetzt der Sache wegen wieder an gemeinsamen Lösungen mit den Akteuren gearbeitet wird. Mehrfach wurde von der Staatsministerin und der Staatsregierung betont, dass die Sicherstellung der Versorgung der Menschen oberste Priorität hat, sodass wir uns darauf verlassen sollten, dass es praxistaugliche Lösungen gibt. Im Antrag wird der Impfbonus von mindestens 150 Euro für die geimpften Beschäftigten gefordert. Hier können wir BÜNDNISGRÜNEN nicht mitgehen. Für den eigenen Impfschutz und den Schutz anderer einen Bonus zu zahlen und dieses nur einem bestimmten Personenkreis ist nicht gerechtfertigt. Es gibt eine Mehrheit der sächsischen Bevölkerung, die geimpft ist und damit eine Entscheidung getroffen hat, sich und andere zu schützen. Hier nur einen Teil herauszunehmen wäre nicht logisch. Wenn wir uns die Impfpflicht anschauen, sehe ich auch die Arbeitgeber in einer Verantwortung. Sie haben eine Fürsorgepflicht und sollten daher ihren Mitarbeitern auch Informationen zukommen lassen, zum Beispiel von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sie sollten sie weiter motivieren, an Impfberatungen teilzunehmen. Ich war in den letzten Wochen viel in Einrichtungen unterwegs und habe dort sehr engagierte Träger erlebt. Aber ich habe auch solche erlebt, die es von Anfang an verhindert haben. Ich habe auch solche erlebt, die die Frage „Haben Sie denn schon ein Impfteam im Haus gehabt?“ schlicht mit „Nö, und das kommt auch nicht hierher!“ beantwortet haben. Man sollte schon alle Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen. Auch der Anlass, dass das Gesundheitsamt dem Mitarbeiter, dessen Impfstatus noch nicht vollständig ist, schreibt, ist eine gute Gelegenheit, um noch einmal Sachinformationen quasi auf den Küchentisch des Betreffenden zu legen, indem man in diesen Brief Informationsmaterial hineinlegt. Dort, wo Ängste und individuelle Probleme im Vordergrund stehen, weshalb man sich nicht impfen lassen will, sind Information und ergebnisoffene Beratung notwendig. Genauso wichtig ist die Forderung in Ihrem Antrag nach dezentralen und niederschwelligen Angeboten der Impfberatung. Dies ist nicht nur im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht von Bedeutung, sondern bereits seit Beginn der Impfkampagne. Das Thema Kommunikation wird in dem Antrag gestrichen. Dazu muss man sagen: Wenn man sich den Expertenrat der Bundesregierung anschaut, haben wir sowohl als Land als auch im Bund wirklich noch Luft nach oben. Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass es ein großes Impfangebot braucht. Dass das jetzt da ist, kann man wirklich mittlerweile sagen, und zwar vom Hausarzt bis zum stationären Impfpunkt. Um auf die Arbeitszeiten im Pflege- und Gesundheitsbereich einzugehen, so wurden Impftage durch das SMS organisiert. Die Impfteams haben derzeit freie Kapazitäten, sodass, wenn Einrichtungen das wollen, auch ein Termin vor Ort jetzt möglich ist. Ebenfalls soll speziell für die Beschäftigten dieser Berufsgruppe der proteinbasierte Impfstoff Novavax priorisiert werden. Damit wird noch einmal denen ein explizites Angebot gemacht, deren Sorge sich auf die Technologie des mRNA-Impfstoffes bezieht. Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren viele der Punkte, die im Antrag enthalten sind, berechtigt. Aber wir sind ein ganzes Stück weiter. Die Staatsregierung bereitet den Erlass vor, und wir haben auch in der Praxis einige Dinge auf den Weg gebracht, sodass wir diesen Antrag ablehnen werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten Frau Kollegin Kuhfuß von den BÜNDNISGRÜNEN. Vielen Dank. – Ihr folgt jetzt am Rednerpult für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lang.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Linksfraktion greift in ihrem Antrag ein Thema auf, das uns alle aktuell sehr beschäftigt und momentan leider noch viele Fragen offenlässt. Wie im Redebeitrag zuvor bereits dargestellt, nehmen wir die Entscheidung des Bundes sehr ernst. Die Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht stellt aktuell nicht nur das Sozialministerium vor einige Herausforderungen, sondern auch die kommunalen Gesundheitsämter – das haben wir heute schon mehrmals gehört –, die die gesetzliche Regelung am Ende umsetzen müssen. Jeden Tag kommen neue Fragen zu den unterschiedlichsten Aspekten bei der Umsetzung dazu, bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern, den Menschen, die auf eine medizinische und pflegerische Versorgung angewiesen sind, und ihre Angehörigen. Vor diesem Hintergrund ist ein intensiver Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium, der kommunalen Ebene und den beteiligten Akteurinnen und Akteuren selbstverständlich. Aus diesem Grund arbeitet das Sozialministerium momentan in Rücksprache mit anderen Bundesländern, dem SSG und dem SLKT einen Erlass zur Umsetzung aus. Denn es ist in unser aller Interesse, dass Betroffene Planungssicherheit haben, Gesetze des Bundes nicht ins Leere laufen und die Menschen, die auf eine medizinische und pflegerische Versorgung angewiesen sind, am Ende nicht die Leidtragenden sind. Hierfür braucht es Augenmaß, aber auch Klarheit. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass alle betroffenen Beschäftigten noch einmal in sich gehen und sich daran erinnern, weshalb sie gerade diesen Beruf ergriffen haben – einen Beruf, in dem es darum geht, anderen Menschen zu helfen, zu schützen und zu heilen. Für mich war die Entscheidung, als Krankenschwester zu arbeiten, immer eine Berufung, und diese gibt man nicht einfach so auf. Die Forderung der Linksfraktion nach dezentralen Impfangeboten sowie niederschwelligen Angeboten zur Impfaufklärung wird bereits umgesetzt. Der Landtag hat am 30. November 2021 weitere 160 Millionen Euro für den Ausbau der Impfkapazitäten zur Verfügung gestellt und so den erneuten landesweiten Ausbau der Angebote ermöglicht. Damit werden die Hausärzte in Sachsen auch weiterhin durch Impfzentren und mobile Dienste unterstützt. Die vorhandenen Angebote, die in den kommenden Wochen durch den sogenannten Totimpfstoff ergänzt werden, sollen vor allem für Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen eingesetzt werden. Auch gezielte Aufklärungsbemühungen zu den Impfstoffen wurden erhöht. Die Forderung nach einem Impfbonus wirft meines Erachtens mehr Fragen auf, als dass sie den Impfwillen tatsächlich steigert. Verstehen Sie mich nicht falsch, die besondere Belastung der Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nicht vergessen. Wir alle wissen, dass die zum Teil bereits sehr angespannte Situation während der Corona-Pandemie noch schlimmer wurde. Die Beschäftigten verdienen zusätzlich neben dem herzlichen Dankeschön auch nachhaltig bessere Arbeitsbedingungen, seien es gute Tariflöhne oder gute Arbeitsbedingungen. Wenn es jedoch um die Frage geht, sich impfen zu lassen oder als letzte Konsequenz seinen Beruf zu verlieren, werden 150 Euro Impfbonus wohl kaum den Ausschlag geben. Das Problem ist größer als das fehlende Vertrauen. Dies greift tiefer und wird uns noch weit bis nach der Pandemie beschäftigen. Der Wunsch nach einem Patentrezept, nach einem Hebel, den man umlegen muss, ist groß. Am Ende wird es jedoch auf die persönlichen Gespräche mit uns Abgeordneten und die Erfahrungen im Freundes- und Familienkreis ankommen. Hierfür brauchen wir Geduld und Überzeugungskraft. Die wünsche ich Ihnen zum Wohle der besonders gefährdeten Menschen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Lang, SPD-Fraktion, beschloss unsere Rederunde. Gibt es aus den Fraktionen heraus das Bedürfnis, eine zweite Rederunde zu eröffnen? – Das kann ich nicht feststellen. Dann frage ich die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin Köpping, Sie haben das Wort.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal herzlichen Dank für den Antrag. Ich sage es einmal so, weil ich glaube, dass der Antrag wichtige Punkte, die uns durchaus genauso beschäftigten, umfasst, damit wir dieses Bundesgesetz –ich betone dies ausdrücklich – hier in Sachsen umsetzen können. Eine unserer Fragen gleich zu Beginn der Gesetzgebungsverfahren war die nach einheitlichen Umsetzungsregelungen – ehrlich gesagt hätten wir die uns für ganz Deutschland gewünscht. Wir haben sie nicht. Deshalb haben wir uns in Sachsen auf den Weg gemacht, gemeinsam mit unseren Landkreisen und kreisfreien Städten – und das ist der Unterschied zu dem, was Sie immer sagen. Ja, die Landräte haben einen Brief geschrieben. Sie sind nicht glücklich mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, aber sie wissen, dass ein Bundesgesetz umzusetzen ist. Das, was wir heute besprechen, ist genau das, was wir in Sachsen organisieren wollen. Deshalb haben wir mit allen Partnern Gespräche geführt. Auch das kam schon: Mit wem redet ihr denn eigentlich? Redet doch mal mit den Menschen! Was denken Sie denn, was ich jeden Abend hier mache. Jeden Abend haben wir Schaltungen, ich bin in Einrichtungen, fahre vor Ort und rede mit den Betroffenen. Ja, es gibt über die einrichtungsbezogene Impfpflicht sehr unterschiedliche Auffassungen. Das ist auch gut und richtig so. Wir wissen aber auch: Wird ein Bundesgesetz verabschiedet, müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen, um dieses Gesetz umzusetzen. Das ist der Grund, warum wir uns mit unseren Partnern, mit den sächsischen Landkreisen und den kreisfreien Städten zusammengesetzt haben. Ich kann heute noch nicht genau sagen, ob es ein Erlass oder Handlungsempfehlungen werden. Das sind zwei Dinge, die wir miteinander diskutieren und Wege, die wir beschreiten wollen, miteinander abstimmen werden. Wir wollen mit den Landkreisen noch die Endabstimmung durchführen, aber es ist auch richtig, dass wir die Ministerpräsidentenkonferenz noch abwarten. Wir sind übrigens eines der ersten Bundesländer, die so eine Verordnung bzw. so einen Entwurf vorbereitet haben. Wir haben mit vielen Partnern gesprochen, und es ist richtig, was hier gesagt worden ist: Sie brauchen jetzt Klarheit. Die Versorgungssicherheit besitzt bei uns oberste Priorität. Wie ist der Weg? Wie kann ich eine Versorgungssicherheit feststellen? Wie kann ich damit umgehen, wenn sie festgestellt worden ist? Genau das stimmen wir miteinander ab. Ich bin sehr froh, dass dabei alle beteiligten Partner mitgewirkt und gesagt haben: Wir suchen einen Weg für Sachsen, wie wir mit der Situation umgehen können. Trotzdem möchte ich noch einmal das, was die Kollegin Lang gerade erwähnt hat, unterstützen. Ich darf nicht aus dem Blick verlieren, was das eigentliche Anliegen war, und das zu erwähnen ist mir heute noch einmal zum Abschluss der Debatten wichtig: Es geht um den Schutz der vulnerablen Gruppen. Lassen Sie mich ein Erlebnis schildern, das ich in einer Einrichtung hatte. Dort war eine ältere Dame, sie war über 90. Sie hat mir mit Tränen in den Augen berichtet, dass sie sich selbst durch die Impfungen nicht schützen kann, weil sie keine hohe Immunität aufbauen kann wie ein jüngerer Mensch. Deshalb braucht sie den Schutz derer, die sich um sie kümmern. Das ist mir auch hängengeblieben, und das sollten wir alle nicht vergessen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Staatsregierung hatte Frau Staatministerin Köpping das Wort. Jetzt kommt die einbringende Fraktion DIE LINKE zu ihrem Schlusswort. Bitte, Frau Kollegin Schaper, Sie halten dasselbe, nehme ich stark an.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Ihre Annahme ist korrekt. Ich möchte mich für die Debatte bei den demokratischen Fraktionen bedanken. Allerdings stellt sich mir bei den Redebeiträgen die Frage, warum Sie jetzt unserem Antrag nicht zustimmen. Das war jetzt für uns nicht ganz klar. Allerdings habe ich viel zu tun, ist in Ordnung. (Sören Voigt, CDU: Viel zu tun!) – Das ist auch in Ordnung, wenn Sie viel zu tun haben. Wir erwarten aber, dass diese Unklarheiten schnellstmöglich und so gut es geht beseitigt werden. Aber wir erwarten auch, dass nichtsdestotrotz hier in diesem Hohen Hause solche Dinge besprochen werden dürfen und sich auch nicht gescheut wird, konstruktive Vorschläge aufzunehmen, nur weil es hier einige gibt, die sich grundsätzlich allem erwehren und überhaupt nicht geneigt sind, ihre Synapsen für sportliche Aktivitäten zu nutzen. Insofern, wir wären es. Der Appell wäre, uns zeitnah einzubeziehen, uns die Regelungen zuzuschicken, uns das nicht erst in der Zeitung lesen zu lassen und vor allem die Punkte, die wir hier aufgeschrieben haben, zu beherzigen. Sie können uns glauben: Es ist an der Zeit, dass wir versuchen, Vertrauen zurückzugewinnen, vor allem bei dieser stark belasteten Institution Gesundheitswesen. Dass ausgerechnet diese Gruppe jetzt bei der Organisation in die Vorhand gehen muss, ist eigentlich völlig daneben. Wir fordern an dieser Stelle die Staatsregierung noch einmal auf, hier nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und trotzdem in Erwägung zu ziehen, falls man nicht auf einen grünen Zweig kommt, die Impfpflicht auszusetzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war das Schlusswort. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 7/8855 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/8855 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt Haushalts- und Drucksache 7/975, Unterrichtung durch das Drucksache 7/8971, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Kollegin Schubert, das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Oder ein anderer Abgeordneter? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der DrucksaTagesordnungspunkt Jahresbericht Drucksache 7/4300, Unterrichtung Drucksache 7/8972, des Haushalts- und Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten für jede Fraktion, den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes und die Staatsregierung festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: Präsident des Sächsischen Rechnungshofes, CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt dem Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, Herrn Jens Michel, das Wort. Bitte. Jens Michel, Präsident des Sächsischen Rechnungshofes: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es sei mir vorab gestattet zu erwähnen, dass der heute zu behandelnde Jahresbericht vollständig aus der Feder des vorangegangenen Präsidenten, Prof. Binus, stammt. Insofern möchte ich mich nicht mit fremden Federn schmücken. Auch wenn ein Amtswechsel immer Wandel und neue Impulse mit sich bringt, wird der Rechnungshof den unter meinen Vorgängern eingeschlagenen Kurs weiter beschreiten. Unabhängig und mit gewohnt kritischem Blick werden wir Sachverhalte hinterfragen, Problemfelder aufzeigen und den Finger in die Wunde legen. Dass wir bei dem einen oder anderen eventuell einen gewissen Lästigkeitsfaktor erreichen, das nehmen wir um der Sache willen in Kauf; denn der Sächsische Rechnungshof ist und bleibt eine traditionsreiche Institution, die sich im Sinne der Steuerzahler für stabile und transparente Finanzen in Sachsen einsetzt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Jahresbericht 2020 enthält Kritikpunkte, die an Aktualität nicht einge-Vermögensrechnung 2018 Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses che 7/8971 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/8971 zugestimmt und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses büßt haben und sich wie ein roter Faden durch die sächsische Finanzpolitik ziehen. Lassen Sie mich deshalb einige dieser Kernthemen benennen: Da wäre erstens eine mangelnde Haushaltsvorsorge. Sie beschließen heute einen Bericht, der vor zwei Jahren veröffentlicht wurde und sich mit der Haushaltsrechnung von 2018 befasst. Mit dem Wissen von jetzt, nach zwei Jahren krisengebeutelter Finanzwirtschaft durch die Corona-Pandemie, erscheinen die zwei Jahre davor mit Wachstum, das heißt einer Wirtschaft mit guter und stabiler Konjunktur und geringer Arbeitslosigkeit, fast schon wie goldene Zeiten. Das alles ließ die Einnahmen im Freistaat wachsen. Die Staatsregierung finanzierte höhere Ausgaben in vielen, auch neuen Bereichen, wie Digitalisierung, Entwicklung des ländlichen Raumes, innere Sicherheit und Bildung. Der Rechnungshof beschreibt im Beitrag 2 des vorliegenden Jahresberichts, wie mit dem Übergang von 2019 zu 2020 ein deutlicher Wandel in der Einnahmenbasis für den Staatshaushalt eintrat. Die zunehmenden Konjunktureinflüsse, die Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie die Corona-Pandemie veränderten erkennbar die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Ausgaben des Landes. Aufforderungen des Sächsischen Rechnungshofes, sich auf eine größere jährliche Schwankungsbreite der Einnahmen einzustellen und die nötigen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, liefen leider ins Leere. Die Vorbereitung auf konjunkturell schwierige Zeiten war ungenügend. So kommen wir zu zweitens, der Dehnung von Haushaltsrecht. Der Sächsische Rechnungshof stellt seit einigen Jahren fest, dass sich Entscheidungen im Grenzbereich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit mehren. So haben wir im Beitrag 1 des Jahresberichtes 2020 bemängelt, dass das Sächsische Finanzministerium im Dezember 2018 im Rahmen des Notbewilligungsrechts Zuführungen an Sondervermögen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro bewilligte. Diese Zuführungen dienten nicht zur Erfüllung dringender staatlicher Aufgaben. Es handelte sich lediglich um Buchungsvorgänge innerhalb des Staatsvermögens, ohne dass Geld ausgezahlt und damit zur staatlichen Aufgabenerfüllung eingesetzt werden sollte. Die Mittel wurden bis 2021 kaum in Anspruch genommen, was zeigt, dass kein dringender, zeitnaher Bedarf bestand. Drittens wären Auslagerungen aus dem Kernhaushalt zu benennen. Der Sächsische Rechnungshof begrüßt grundsätzlich die von Landtag und Staatsregierung ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie. Wir haben jedoch bereits im Beitrag 2 des Jahresberichtes 2020 unsere Bedenken hinsichtlich des neu geschaffenen Sondervermögens geäußert. Unsere Auffassung wird nun indirekt durch die verfassungsrechtliche Judikatur untermauert. Der Staatsgerichtshof Hessen hat ein aus Anlass der Coronakrise errichtetes Sondervermögen des Landes Hessen mit der Verfassung für unvereinbar erklärt. Der Sächsische Rechnungshof erwartet, dass der Freistaat sich den gebotenen Folgerungen aus der Rechtsprechung stellt; dass die Staatsregierung und auch der Landtag sehr kritisch und exakt prüfen, für welchen Zweck Finanzmittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds verausgabt werden. Die zur Bewältigung der Krise in den Jahren 2020 und 2021 aufgenommenen Kredite belaufen sich derzeit auf rund 2 Milliarden Euro. Ohne hinter das Niveau des derzeitigen Doppelhaushaltes zurückzufallen, reichen die finanziellen Mittel zur Schuldentilgung innerhalb des verfassungsrechtlichen Zeitraums aus. Eine Änderung der Sächsischen Verfassung hinsichtlich des Tilgungszeitraums ist damit aus unserer Sicht nicht notwendig. Ich betone jedoch noch einmal, auch wenn es der eine oder andere nicht mehr hören will: Eine hohe Verschuldung belastet die öffentlichen Haushalte in der Zukunft; denn die Kredite von heute sind die Tilgungs- und Zinslasten von morgen und übermorgen. Es ist zwar nicht möglich, künftige Zinsbelastungen zu prognostizieren; der Blick in die Vergangenheit lässt jedoch erkennen, wie hoch das Risiko sein kann. Vor 20 Jahren hatte der Freistaat bei einem Schuldenstand von 11 Milliarden Euro eine jährliche Zinsausgabenlast von 588 Millionen Euro zu leisten. Das können Sie in unserem damaligen Jahresbericht nachlesen. Gegenwärtig stehen die Zeichen wieder auf Zinserhöhung. Deshalb meine dringende Bitte, eine Verlängerung der Tilgungsfristen genau zu überdenken. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sächsische Rechnungshof sieht sich als Partner des Parlaments und der geprüften Stellen; er wird sich weiter kontinuierlich für einen transparenten Mitteleinsatz im Freistaat Sachsen einsetzen. Wir sind als Verfassungsorgan ausdrücklich nicht politisch, (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) aber wir scheuen uns nicht, unbequem zu sein und unangenehme Tatsachen und Fakten auszusprechen. Wir tun dies künftig noch öfter; denn wir werden unseren Jahresbericht nun regelmäßig in zwei Bänden veröffentlichen – also ein Jahresbericht, aber zwei Bände. Der Sächsische Rechnungshof ist ein Ort, an dem kluge Köpfe Tag für Tag mit Fachwissen und Spürsinn Schwachstellen aufzeigen, damit jeder daraus lernen und es in Zukunft besser machen kann. Wir sind ein Ort, an dem Wissen gebündelt ist und neue Strategien und Konzepte entwickelt werden, eine Ideenschmiede von nachhaltigem Mitteleinsatz in Sachsen. Wer daran interessiert ist, im Sinne kommender Generationen einen stabilen Freistaat zu gestalten, dem empfehle ich die Lektüre unserer Berichte ausdrücklich. Ideen, was alles geht, liefern sie in großer Zahl. An dieser Stelle bedanke ich mich beim Hohen Haus für die Behandlung des Jahresberichts und für Ihre Aufmerksamkeit. Danke. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, Jens Michel, und fahren fort in der Rederunde. Jetzt kommt für die CDUFraktion Herr Kollege Dietrich zu Wort.

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Eric Dietrich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Jahresberichte des Rechnungshofes unterstützen uns Abgeordnete bei unserer Aufgabe der Regierungskontrolle. Sie machen Dinge transparent, die uns sonst vielleicht nicht aufgefallen wären. Das zeigt, wie wichtig und unerlässlich die Arbeit des Rechnungshofes und der Jahresbericht im Speziellen für unsere parlamentarische Arbeit sind. Wir sprechen heute über den Jahresbericht 2020 des Sächsischen Rechnungshofes, der am 9. November 2020 veröffentlicht wurde. Es war damit – Sie hatten es angesprochen – der letzte Jahresbericht in der Verantwortung des ehemaligen Präsidenten Prof. Binus, dem wir an dieser Stelle noch einmal unseren Dank für seine Arbeit an diesem Bericht übermitteln möchten. (Beifall bei der CDU und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Auf 291 Seiten hat der Rechnungshof viele Themen des Verwaltungshandelns genau beleuchtet, hinterfragt und kritische Punkte aufgezeigt. Im Detail waren es 26 Einzelprüfberichte, die wir uns sehr genau angeschaut haben. Das waren große globale Themen, zum Beispiel die Haushaltsrechnung des Freistaates für das Jahr 2018, der Personalhaushalt für den Freistaat oder die Haushaltssituation unserer sächsischen Kommunen. Es waren aber auch Spezialthemen, zum Beispiel das Reisekostenmanagement in der sächsischen Staatsverwaltung, die Förderung der Telemedizin oder verschiedene kommunale Themen. Zu Beginn der Beratungen haben wir uns als CDU-Fraktion intensiv mit den Beiträgen auseinandergesetzt, die geprüften Ministerien zu den einzelnen Themen befragt und deren schriftliche Stellungnahmen sehr genau ausgewertet. Später wurde sich dann koalitionsintern und abschließend im Ausschuss intensiv mit den einzelnen Beiträgen auseinandergesetzt. Dies ist ein Prozedere, das diesmal leider mit 15 Monaten etwas länger als üblich gedauert hat. Das Ergebnis dieser Beratung ist die heute zur Abstimmung stehende Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, in der wir sechs Mal den Ausführungen des Rechnungshofes beigetreten sind, also absolut zugestimmt haben. 17 Mal konnten wir den Ausführungen in großen Teilen zustimmen oder die Verwaltung hat benannte Missstände schon abgestellt. Wir haben die Beiträge also zustimmend zur Kenntnis genommen. Nur drei Mal hatten wir eine komplett andere Sicht auf die Sachverhalte. Wir haben also mit einer Kenntnisnahme votiert. Diese Voten verdeutlichen noch einmal, dass der Rechnungshof auch in diesem Jahr wieder die Finger in die richtigen Wunden gelegt hat, wobei der Sächsische Rechnungshof der Staatsregierung grundsätzlich eine ordnungsgemäße Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2018 bescheinigt und deshalb auch die Entlastung empfohlen hat. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jahresberichte sollen Fehler aufzeigen, Diskussionen anregen und an gewissen Stellen zum Umdenken auffordern. Das hat der diesjährige Bericht wieder geschafft. Die CDU-Fraktion ist dankbar für die geleistete Arbeit, für die wahrgenommene Kontrollfunktion und die Anregungen, die Sie dem Parlament und natürlich auch der Staatsregierung damit geben. Ich möchte Ihnen, Herr Präsident, auch stellvertretend für das ganze Große Kollegium und allen Mitarbeitern im Rechnungshof im Namen der CDU-Fraktion sehr herzlich für diesen Bericht und die geleistete Arbeit danken. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Herrn Kollegen Dietrich, CDU-Fraktion, folgt jetzt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Hentschel.

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Holger Hentschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Jahresbericht 2020 des Sächsischen Rechnungshofes zeigt wieder die Versäumnisse und Fehler der Regierungs- und Verwaltungsarbeit aus unabhängiger Sicht auf. Dafür möchten wir Herrn Prof. Binus, der jetzt im wohlverdienten Ruhestand ist, und seinen Mitarbeitern danken. Wir sind zuversichtlich, dass Sie, Herr Michel, die gute Arbeit Ihres Vorgängers künftig fortsetzen werden, auch wenn Sie sich dabei bei Ihren ehemaligen Kollegen in der Landesverwaltung nicht immer beliebt machen werden. Schon vor der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2020 und des Coronabewältigungsfondsgesetzes hat der Sächsische Rechnungshof deren Entwürfe in mehrfacher Hinsicht kritisiert. Zum einen bemängelte er, dass für die Kompensation der Steuermindereinnahmen von bis zu 4,5 Milliarden Euro keine Einsparungen bei den bisher im Doppelhaushalt verabschiedeten Ausgaben vorgesehen waren. Zum anderen sind die Mittelverwendungen aus dem Corona-Fonds sehr unpräzise formuliert und tragen nicht alle zur Schadensbeseitigung bei. Mit dem Jahresbericht 2020 hat der Rechnungshof diese Kritik erneut bekräftigt. Die Finanzierung mit Ausgaben von Corona-Schulden, welche nicht die Bewältigung der Notsituation zum Ziel haben, müsse seiner Ansicht nach ausgeschlossen werden. Im letzten Jahr wurden uns jedoch mehrere Fälle von Ausgaben zur Zustimmung vorgelegt, die eindeutig nicht die Bewältigung der Notsituation zum Ziel hatten, sondern auf die Erweiterung des finanziellen Spielraums der Staatsregierung abzielten. Ich denke hier zum Beispiel an den Antrag aus dem Umweltministerium, mit dem 29 Millionen Euro für ein Konjunkturprogramm im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt wurden. Bei diesem Programm steht die Bewältigung der Corona-Folgen nicht im Vordergrund. Ziel ist eindeutig der ideologiegetriebene Umbau in den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Energieversorgung. Schlimmer noch: Bei der Auswahl der Projekte wurde der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit vollkommen ignoriert. Ersatzneubauten und Umbauten wurden gefördert – gleichgültig, wie gut der bauliche Zustand und wie lange die Restnutzungsdauer der bestehenden Gebäude und Anlagen waren. Die Hauptsache war: Eine Verbesserung des Status quo wurde erreicht, wobei die Bewertung in der Hand der von dem Ministerium ausgesuchten Fachleute lag. Es handelt sich eindeutig um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Durchsetzung grüner Ideologie. Darüber hinaus werden aus dem Corona-Bewältigungsfonds Schulbaumaßnahmen gefördert. Ziel dieser Konjunkturprogramme ist die Stabilisierung der sächsischen Bauwirtschaft, die durch die Corona-Einschränkungen der Regierung jedoch kaum beeinträchtigt war. Allgemeine Konjunkturprogramme dienen nicht der Bewältigung von Corona-Folgen und können daher nicht aus dem CoronaFonds finanziert werden. (Beifall bei der AfD) Insofern ist die Kritik des Rechnungshofes nur allzu begründet. Unpräzise Formulierungen im Gesetz laden zum missbräuchlichen Handeln ein. Im dritten Beitrag des Jahresberichtes stellt der Rechnungshof den Anstieg der Personalausgaben im Zeitraum von 2010 bis 2019 dar. In dieser Zeit ist der Anteil der Personalausgaben für die Bediensteten in den Ministerien – in der Verwaltung – an den Gesamtausgaben von 22 % auf fast ein Viertel angestiegen. Nimmt man die Nebenhaushalte wie Staatsbetriebe, Hochschulen und die Zuführungen an den Generationenfonds zur Vorsorge für die künftigen Pensionszahlungen der Landesbeamten hinzu, ergibt sich ein noch extremeres Bild: Von 35,8 % im Jahr 2010 ist der Anteil dieser Personalausgaben auf 40,5 % im Jahr 2019 gestiegen (Unruhe bei der CDU) – und wenn die CDU-Fraktion zuhören würde, würde sie gegebenenfalls sogar noch etwas dabei lernen. (Beifall bei der AfD) Der Rechnungshof erwartet künftig weiter überproportional wachsende Personalausgaben. Er sieht darin ein nicht unerhebliches Risiko für den Haushalt unseres Freistaates Sachsen. Der beschlossene Doppelhaushalt 2021/2022 und die Finanzplanung bis 2024 bestätigen diese Befürchtungen. Durch den Doppelhaushalt 2021/2022 steigt die Zahl der Stellen um 2 200 und die Personalausgaben um eine halbe Milliarde Euro auf nunmehr 5,5 Milliarden Euro in diesem Jahr an. Dies hatten wir in den Haushaltsverhandlungen kritisiert und in 27 Anträgen Stellenstreichungen in den Ministerien und den Verwaltungen sowie die Wiederaufnahme der kw-Vermerke vorgesehen. Die geplante Rückzahlung der Corona-Kredite und die in der aktuellen Finanzplanung für die kommenden drei Jahre enthaltenen Defizite von insgesamt 4,5 Milliarden Euro zeigen der Koalition die Grenzen des Machbaren auf. Die letzte November-Steuerschätzung hat zwar für etwas Entlastung gesorgt, doch eine Kürzung des Ausgabenvolumens im kommenden Doppelhaushalt erscheint unvermeidbar. Dabei wird auch die Regierungskoalition um die Kürzung der Personalausgaben nicht mehr herumkommen. Im Jahresbericht kritisiert der Rechnungshof weiterhin die Unterfinanzierung der sächsischen Krankenhäuser. Das SMS selbst habe einen jährlichen Investitionsbedarf von 200 Millionen Euro ermittelt; das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung sieht sogar einen jährlichen Investitionsbedarf von 350 Millionen Euro als erforderlich an. Mit den tatsächlich veranschlagten Haushaltsmitteln von 100 Millionen bis 130 Millionen Euro im Zeitraum von 2015 bis 2019 droht ein Vermögensverzehr im Bereich der Krankenhausinfrastruktur. Sie, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, werden Ihrer Verantwortung für die sachgerechte Finanzausstattung der Krankenhäuser nicht gerecht. Doch was ist nun die Folge? Die Leistungsentgelte der Krankenkassen mussten die mangelhaften Investitionsmittel des Landes ergänzen und fehlten bei der Bezahlung des Personals. Kein Wunder also, dass in die Krankenhäuser nun in Zukunft weniger Pflegepersonal zur Behandlung der Corona-Patienten kommt. Statt jedoch die Krankenhäuser mit ausreichend Investitionsmitteln auszustatten, schränken Sie die Freiheitsrechte der Bürger dieses Landes unverhältnismäßig ein, weil Sie eine Überlastung der von Ihnen unterfinanzierten Krankenhäuser befürchten. (Beifall bei der AfD) Auf die zu geringe Finanzausstattung der Krankenhäuser hatte unsere Fraktion in den letzten drei Haushaltsverhandlungen immer wieder hingewiesen. Die Coronakrise müsste Ihnen doch langsam klargemacht haben, wie wichtig eine leistungsfähige Krankenhauslandschaft ist. Doch Sie, werte Kollegen von der Regierungskoalition, haben im aktuellen Haushalt die Mittel gegenüber dem vergangenen Doppelhaushalt gekürzt. Wir fragen uns ernsthaft, was noch passieren muss, damit Sie für die Krankenhäuser genügend Investitionsmittel zur Verfügung stellen. Weiterhin kritisiert der Rechnungshof den geplanten Umbau des Kavalierhauses im Fürst-Pückler-Park Bad Muskau durch die Stiftung. Für diese Maßnahme zum Bau eines deutsch-polnischen Bildungs- und Besucherzentrums für den UNESCO-Geopark sind Gesamtbaukosten von 34 Millionen Euro geplant. Der von der UNESCO anerkannte Geopark Muskauer Faltenbogen erstreckt sich als Kulturlandschaft und Welterbestätte über ein Gebiet von 580 Quadratkilometern und umgibt die auf der sächsischen Seite rund 1,4 Quadratkilometer große eigenständige Welterbestätte Fürst-Pückler-Park. Daraus schließen die Rechnungsprüfer folgerichtig, dass die für die Verwaltung des Geoparks verantwortliche Einrichtung auch die Mittelfinanzierung für dessen Besucher- und Informationszentrum übernehmen müsse. Als Alternative könne die Stiftung Fürst-Pückler-Park diese Einrichtung, das Gebäude, auf voller Kostenbasis vermieten. Wir haben als Ausschuss eine zustimmende Kenntnisnahme empfohlen. Es ist nunmehr Sache des Finanzministeriums und der Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau, sich um eine Mitfinanzierung durch die Einrichtung zu kümmern, die den Geopark verwaltet. Wir werden zu gegebener Zeit nachfragen, in welcher Weise die Staatsregierung unserem Votum Rechnung getragen hat. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Brünler von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Michel, Sie haben Ihre Einbringungsrede genutzt, um vor allem über Grundsatzfragen zu sprechen und auch einen Ausblick auf die Ansätze und Schwerpunkte Ihrer Arbeit zu geben. Dem habe ich mit großem Interesse zugehört, und ich danke Ihnen dafür – auch wenn ich sagen muss, dass wir bei einigen Dingen, beispielsweise beim Thema Schuldenbremse, wahrscheinlich nicht eins zu eins einer Meinung sind; und ich glaube, auch wenn Sie sagen, Sie wollen politisch unabhängig sein, sind wir in diesem Punkt doch schon in einer politischen Bewertung und nicht in einer reinen Prüffrage. Aber zurück zum eigentlichen Thema: Der Jahresbericht des Rechnungshofes ist eine interessante Lektüre, gibt er doch einen Überblick über das, was in unserem Land funktioniert und was noch optimiert werden kann. Darum ist es für uns auch nur schwer verständlich, dass sich die Beratung über den Bericht, der dem Haushalts- und Finanzausschuss im November 2020 zugegangen ist, bis Januar dieses Jahres zog; denn dies lag weniger an einer besonders sorgfältigen Debatte, sondern daran, dass seine Behandlung von der Mehrheit immer wieder aus- und abgesetzt wurde. Ja, die Auffassung des Rechnungshofes und die der einzelnen Fraktionen im HFA sind nicht immer deckungsgleich, legen aber regelmäßig Punkte offen, die auch grundsätzliche Fragestellungen jenseits des eigentlich Geprüften aufwerfen. Lassen Sie mich das an drei Beispielen aus dem Bericht darstellen: So hat die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau – wir haben gerade schon etwas darüber gehört – doch zu großer Verwunderung geführt. Immerhin: Es handelt sich um eine UNESCO-Welterbestätte, aber der Rechnungshof stellte fest, dass es für die Stiftung nicht nur kein Gesamtnutzungskonzept gibt, sondern dass sie nach 27 Jahren Tätigkeit eigentlich noch gar nicht rechtswirksam errichtet ist. Unabhängig davon plant das Finanzministerium Investitionen in Millionenhöhe und die Ausweitung der eigentlich nur durch Gewohnheitsrecht bestehenden Stiftung. Dabei geht es nicht einmal um die Sache als solche, sehr wohl aber um die mehr als schwammige rechtliche Grundlage und deren mögliche Folgekosten. Leider konnte die Antwort der Staatsregierung nicht überzeugen; die Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau wird uns wohl noch mehrfach beschäftigen müssen. Lassen Sie mich ein weiteres Beispiel nennen, das nicht nur Defizite vor Ort aufdeckt, sondern auch Anlass für die Landespolitik sein sollte, über die eigene Politik nachzudenken. So kommt der Rechnungshof bei einer Prüfung der Körse-Therme Kirschau zu dem Ergebnis, dass der langfristige Weiterbestand der Einrichtung grundsätzlich zur Debatte stünde. Es wird angemahnt, dass die Technik des Bades veraltet und deren Support bereits eingestellt sei; es drohe ein technisch bedingter Betriebsstillstand. Vor dem Hintergrund der mangelnden Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes und der hohen Konkurrenzdichte sollten Investitionsentscheidungen gründlich abgewogen werden; der Betrieb von Schwimm- und Erlebnisbädern sei schließlich keine kommunale Pflichtaufgabe. Rein rechtlich ist das so – trotzdem können wir diese Einschätzung nicht teilen. Zu lebenswerten Kommunen gehören auch Schwimmbäder; sie sind für uns essenziell. Das Problem liegt unserer Auffassung nach nicht in der mangelnden Tragfähigkeit des Zweckverbandes, sondern in der mangelhaften Finanzausstattung der Kommunen. Es gibt hier noch einen weiteren Punkt, denn dieses – nennen wir es – Thermenproblem gibt es so ähnlich mehrfach in Sachsen. Wenn man sich anschaut, welche Geschichte diese Einrichtungen haben und mit welchen Fördersummen die Kommunen in den Neunzigerjahren regelrecht animiert wurden, Bäder zu errichten, weil dann der touristische Aufschwung komme, sollte auch der Freistaat seine damalige Förderpraxis kritisch reflektieren; zumal die Kommunen dann, als das Versprechen der goldenen Zukunft nicht aufging, mit dem Betrieb der Einrichtungen im Regen standen. Es gibt jedoch auch Punkte, in denen wir dem Rechnungshof eins zu eins zustimmen können. Es ist inzwischen fast wie bei „Und täglich grüßt das Murmeltier“, wenn der Rechnungshof das Thema Nebenhaushalte anspricht: Deren Anzahl ist unverändert hoch, und das Ausmaß der Ausgliederung stößt deutlich an die Grenzen des Vertretbaren. Mit der Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds Sachsen ist ein außerordentlich voluminöser weiterer Nebenhaushalt entstanden. Wir erkennen in diesem konkreten Fonds – der noch nicht Gegenstand der Betrachtung des Rechnungshofes war – einen nachvollziehbaren Grund und schließen uns dennoch der Kritik im Grundsatz an. Im Hinblick auf Haushaltsklarheit ist seit Jahren ein Maß erreicht, das geeignet ist, das Budgetrecht des Landtags auszuhebeln. Bemerkenswert ist, dass diese Einschätzung wiederum im Bericht 2021 enthalten ist. Mithin ist einer der Väter des von uns immer kritisch gesehenen Zukunftssicherungsfonds inzwischen Rechnungshofpräsident – Herr Michel, ich freue mich schon auf die Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss dazu. Zum Abschluss möchte ich den Mitarbeitern des Rechnungshofes und seinem ehemaligen Präsidenten Prof. Binus herzlich für die Arbeit im Allgemeinen und für den Jahresbericht im Besonderen danken. Nicht immer können wir uns Ihren Schlussfolgerungen eins zu eins anschließen. Aber ich versichere Ihnen, dass wir Ihre Expertise als Grundlage für unsere Arbeit sehr schätzen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächstes rufe ich die Fraktion BÜNDNISGRÜNE auf. Das Wort ergreift Herr Kollege Liebscher.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Jahresbericht 2020 widmet sich vor allem den Prüfergebnissen vor Corona. Das sind soweit bekannte Themen, die auch mit Corona nicht an Bedeutung verloren haben. Vielleicht haben wir uns auch deshalb so viel Zeit für diesen Bericht genommen. Wir haben uns die Stellungnahmen der Häuser zu den einzelnen Prüfungen angehört und die Ergebnisse intensiv im Ausschuss diskutiert. Deren Beschlussvorlage kann entnommen werden, welche Themen eine besondere Aufmerksamkeit bekommen sollten. Beginnen wir mit der Haushalts- und Vermögensrechnung, die mit dem Haushaltsjahr 2018 beginnt. Der Rechnungshof bestätigt dem Freistaat insgesamt eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Kritisch angemerkt wurden die knapp 1,3 Milliarden Euro an über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die damit verbundenen Buchungen. Ein Nachtragshaushalt wäre hier sachgerecht gewesen. Wir BÜNDNISGRÜNE teilen diese Einschätzung. Es wäre transparenter und könnte besser nachvollzogen werden, wenn zum Beispiel auf den Internetseiten des Finanzministeriums stehen würde: erster Nachtragshaushalt, zweiter Nachtragshaushalt, vielleicht auch noch ein dritter. Es wäre auf jeden Fall öffentlich einsehbar und zu finden. Auch zu den Nebenhaushalten führt der Rechnungshof aus, dass die Anzahl unverändert hoch sei. Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir in diesem schwierigen Jahr die Aufmerksamkeit vor allem auf das Wort „unverändert“ gelegt haben. Den Hinweis „die Anzahl ist hoch“ werden wir im Auge behalten. Für die Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds haben wir uns im April 2020 entschieden. Der Rechnungshof führt seine Bedenken zu diesem Fonds aus. Es gab so manchen Augenblick, da wäre ich auch gern Zuschauender und Bedenkentragender gewesen. Die Situation hat es damals nicht zugelassen. Das kann ich auch heute noch so vertreten. Wir haben unter den damaligen Bedingungen in einer zuvor nie da gewesenen Situation Möglichkeiten gesucht, wie wir in Sachsen wieder Boden unter den Füßen bekommen. Die Vorschläge des Rechnungshofes hatten wir vorliegen, aber uns war es wichtig, die Situation nicht zusätzlich zu verschärfen. Vom Volumen und der Laufzeit abgesehen, kritisiert der Rechnungshof vor allem, dass der Nachweis der CoronaSchulden und der Nachweis der Tilgung außerhalb der Haushaltsrechnung erfolgt. Damit sind in den kommenden Jahren die Zwecke öffentlicher Rechnungslegung, für Rechenschaft, Vergleichbarkeit und Transparenz zu sorgen, nur noch sehr eingeschränkt erfüllt. Diesen Hinweis finden wir BÜNDNISGRÜNEN angemessen, und wir werden darauf sicherlich noch einmal zurückkommen. Dazu braucht es auch eine entsprechende Darstellung. Zur Vermögensrechnung: Auch diese Prüfziffer gehört zum festen Reigen. Der Rechnungshof äußert sich zu den Entnahmen aus dem Garantiefonds. Es ist kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die BÜNDNISGRÜNEN eine proaktive Kommunikation und einen transparenten Mitteleinsatz sehr geschätzt hätten. Für die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, wie der Beamtenpension und der rechnerischen Lücke gilt sicherlich auch, dass der Rechnungshof diese bis zur Erledigung fortschreiben wird – und das zu Recht. Wir sind uns dieser Bindung und Verpflichtung bewusst. Der Rechnungshof prüft des Weiteren die Arbeit der Fachressorts. So ist im Jahresbericht 2020 ausgeführt, wie in der Verwaltung das Reisekostenmanagement organisiert ist – nämlich kleinteilig und unzureichend IT-gestützt. Es ist gut und richtig, dass das laut ausgesprochen wurde. Hier müssen wir darauf achten, dass wir den Arbeitsalltag von heute nicht mit den Methoden von vorgestern organisieren und bewältigen. Es wurde geprüft, ob die Mehrarbeitsstunden der Polizei als Indikator für Stellenmehrforderungen dienen könnten. Das haben wir auch in der Koalition umfassend diskutiert und teilen die Einschätzung des Rechnungshofes, dass die Mehrarbeit kein alleiniger Indikator für mehr Stellen ist. Allerdings ist die Mehrarbeit durchaus ein Zeichen für Arbeitsbe- und -überlastung, und in Korrelation mit anderen Indikatoren kann es Bedarfe aufzeigen. Hier reden wir vor allem über Aufgabenkritik und Prozessoptimierung. Das gilt für alle Zuständigkeitsbereiche der öffentlichen Verwaltung und wird uns zukünftig vermutlich noch stärker einholen. Wir wissen heute schon, dass wir nicht alle frei werdenden Stellen erfolgreich nachbesetzen können. Wenn diese leer bleiben, werden wir notgedrungen schauen müssen, was noch zeitgemäß ist, welche Aufgaben anstehen und welche Gewohnheiten weiter gepflegt werden können. Den Ausführungen des Rechnungshofes zur Unterstützung des Katastrophenschutzes schließen wir uns an und begrüßen ausdrücklich, dass das Innenministerium zugesichert hat, die vorgeschlagene Verfahrensvereinfachung zu prüfen und damit die Träger von Katastrophenschutzeinheiten möglichst unkompliziert zu unterstützen. Im Zuständigkeitsbereich des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums wurden unter anderem der Schienenpersonennahverkehr und die Maßnahmen, die aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden, geprüft. Der Rechnungshof regt eine Änderung im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat an, damit dieser seiner Gesamtverantwortung für den ÖPNV gegenüber der kommunalen Selbstverwaltung nachkommen kann. Außerdem hat der Rechnungshof feststellen können, dass es an Planungswerten zu verkehrlichen und verkehrswirtschaftlichen Kennziffern fehlt. So sei eine Kontrolle nicht möglich. Der Rechnungshof weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Zuweisung von Regionalisierungsmitteln an die Zweckverbände an verbindliche Vorgaben zu koppeln ist. Die vereinfachte Darstellung „schlechte Auslastung ist gleich schlechte Wirtschaftlichkeit“ ist hierbei schwierig. Der ÖPNV und der SPNV sind für uns BÜNDNISGRÜNE Aufgaben der Daseinsvorsorge. Es ist immer wieder zu prüfen, wie diese sinnvoll und angemessen geleistet werden kann. Allerdings ist eine alleinige Bewertung einzelner Strecken oder Streckenabschnitte ausschließlich nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht ausreichend. Ich komme zu den Ergebnissen der kommunalen Prüfung und möchte hierzu auf die Ausführungen der kommunalen Wohnungsunternehmen in Städten zwischen 14 000 und 18 000 Einwohnern eingehen. Der Bericht zeigt für kommunale Wohnungsunternehmen wichtige Handlungsorientierungen auf. Die Staatsregierung ist vor allem angesprochen, weil die bisherige Förderung laut Wohnungsunternehmen mit zu hohen Auflagen und zu viel Bürokratie verbunden war und daher nur zurückhaltend in Anspruch genommen wurde. Der Rechnungshof hat elf kommunale Wohnungsunternehmen geprüft. Ergebnis: Dauerhaft leerstehende Wohneinheiten sind das größte finanzielle Risiko. Die Ergebnisse und wie man damit umgeht, haben wir diskutiert. Die Problemlagen sächsischer Wohnungsunternehmen sind vielschichtig und nicht überall ist Rückbau die Lösung. Auch in den Kommunen sind weiterhin Umstrukturierungen zu prüfen. Das Fachministerium ist hier bereits aktiv geworden und hat im Jahr 2020 mit der Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum die Wohnraumförderung wesentlich überarbeitet und eine gezielte Förderung für Wohnungsunternehmen in Märkten mit hohem Leerstand und geringem Mietniveau entwickelt. Meine Damen und Herren! Der Freistaat wirtschaftet mit Steuergeldern und der Sächsische Rechnungshof prüft, ob die Staatsregierung dies in einem angemessenen Rahmen macht. Für mich sind die Berichte eine wichtige Unterstützung, um meine Aufgabe als Abgeordneter zu erfüllen. Im Namen der BÜNDNISGRÜNE-Fraktion bedanke ich mich beim Sächsischen Rechnungshof und seinen Mitarbeitern für die unabhängige und gewissenhafte Arbeit. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Als Letztem unter den Fraktionen erteile ich jetzt Herrn Kollegen Panter für die SPD-Fraktion das Wort. Danach folgt die Staatsregierung.

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Dirk Panter SPD

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war heute die erste Rede des neuen Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs im Plenum – allerdings nicht die allererste Rede, sondern nur in dieser Funktion. Ich habe mich gefreut, dass Jens Michel das Wort ergriffen hat, möchte aber auch an Professor Binus erinnern, den bisherigen Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, der für diesen Jahresbericht 2020 Verantwortung getragen hat. Die anderen Fraktionen haben am Ende ihrer Rede gedankt. Wir machen das als SPD-Fraktion gleich zu Anfang und möchten dem Sächsischen Rechnungshof für seine Arbeit ganz herzlich danken. Insbesondere natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die während der CoronaPandemie ihre Arbeit verrichtet haben. Es ist nicht einfacher geworden, deshalb haben wir heute eine Corona-Sonderzahlung auf den Weg gebracht, die auch im Hof einigen zugutekommen wird. Ich bitte den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, Jens Michel, den Dank als Ausdruck der Wertschätzung für die bisherige, aber auch die zukünftige Zusammenarbeit, auf die wir uns freuen, in den Rechnungshof mitzunehmen. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss 26 Prüfberichte beraten. Dazu ist bereits einiges ausgeführt worden. Wer dazu mehr lesen möchte, kann das der Beschlussempfehlung entnehmen. Uns freut, dass die allermeisten Punkte, die geprüft wurden, im Austausch mit den Ministerien schon umgesetzt wurden bzw. mit der Umsetzung begonnen wurde. Wenn wir uns diese 26 Prüfberichte anschauen, bedeutet das, dass wir zum Beispiel im Haushaltsjahr 2018 mit den gut 20 Milliarden Euro in der überwiegenden Anzahl der Fälle einen klaren und vernünftigen Umgang konstatieren konnten. Insofern möchte ich zu einem Punkt kommen, der uns mit der Arbeit des Rechnungshofes besonders wichtig ist, nämlich neben dem Dank die Feststellung, dass der Sächsische Rechnungshof – das klang vorhin bereits an – sich natürlich auf einem schmalen Grat bewegt. In meinen Augen ist es nicht die Aufgabe der Finanzkontrolle, politische Entscheidungen infrage zu stellen, sondern vielmehr deren korrekte Umsetzung zu prüfen. Kurz gesagt: Im Sächsischen Rechnungshof arbeiten Prüfer und nicht Politiker. Deshalb verwundern mich manche Aussagen, die ich an der Grenze zur politischen Meinungsäußerung sehe. Aussagen wie „die rasche Tilgung von ‚vermeintlich coronabedingten‘ Schulden“ oder „die Dehnung des Haushaltsrechtes“ – das sind Punkte, über die wir weiterhin miteinander diskutieren sollten. Ich habe wahrgenommen, dass der Rechnungshofpräsident deutlich gemacht hat, dass er sich als Partner für das Parlament sieht. Ich hoffe, dass das für alle Fraktionen gilt; das nehmen wir sehr gerne an, diese ausgestreckte Hand, und sagen zum Abschied – – Nein, so weit sind wir noch nicht. (Heiterkeit bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Wir sagen zum Abschluss, dass die Corona-Krise uns alle gelehrt hat, dass wir unser Handeln immer wieder hinterfragen sollten. Das gilt für das Parlament; das gilt für die Verantwortlichen in der Regierung, aber genauso für den Sächsischen Rechnungshof. In diesem Sinne freuen wir uns – wie bereits gesagt – auf die weitere Zusammenarbeit. Der nächste Jahresbericht liegt bereits vor. Insofern geht uns die Arbeit und auch die Zusammenarbeit nicht aus. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Panter für die SPD-Fraktion. Jetzt hat die Staatsregierung die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. – Herr Staatsminister Vorjohann, Sie haben das Wort.

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Hartmut Vorjohann

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sächsische Rechnungshof hat die Tätigkeit der Staatsregierung auch im Jahr 2020 intensiv und konstruktiv begleitet. Der Jahresbericht 2020 enthält wichtige Anregungen und Impulse, unter anderem zur Effizienz des Verwaltungshandelns und der Perspektive der Haushaltsführung der nächsten Jahre. Der Bericht stellt zudem hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2018 eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag dar. Deshalb bedanke ich mich, Herr Präsident, lieber Herr Michel, beim Sächsischen Rechnungshof – stellvertretend bei Ihnen – und natürlich bei all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch bei dem ausgeschiedenen Präsidenten, Herrn Prof. Binus, für die geleistete Arbeit. Neben der Analyse der Haushaltssituation des Freistaates Sachsen werden Ausführungen zu Einzelprüfungen gemacht, ebenso wie zum Haushaltsplan, zum Haushaltsvollzug und zur Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2018. Insgesamt bescheinigt der Sächsische Rechnungshof der Staatsregierung eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Dass das geschieht, ist uns sehr wichtig; dafür ganz herzlichen Dank. Da das Jahr 2018 – insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – dem Gedächtnis doch schon weiter entrückt ist, möchte ich noch einmal wichtige Kennzahlen des Haushaltsjahres 2018 ins Bewusstsein rufen. Man merkt an diesen Zahlen, dass dies tatsächlich die goldenen Jahre waren. Damals hat man es, glaube ich, nicht wahrgenommen; doch im Nachgang wird man das so sagen können. Den Istausgaben von 20,7 Milliarden Euro standen Einnahmen von rund 20,8 Milliarden Euro gegenüber. Rechnungsmäßig – das heißt unter Berücksichtigung der übertragenen Einnahmen- und Ausgabenreste – wurde der Haushalt 2018 ausgeglichen abgeschlossen. Es gab einen kassenmäßigen Überschuss von rund 97 Millionen Euro. Der Haushalt 2018 war auf der Einnahmenseite weiterhin von der anhaltend guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und damit verbundenen Steuermehreinnahmen in Höhe von 664 Millionen Euro geprägt. Das ist eine Stange Geld. Darüber hinaus konnten nicht benötigte Garantiefondsmittel in Höhe von 965 Millionen Euro an den Haushalt zurückgeführt und eine Rückzahlung der Europäischen Kommission für die Förderperiode 94 bis 99 in Höhe von immerhin 175 Millionen Euro vereinnahmt werden. Gemäß unseren haushaltspolitischen Leitlinien Solidität sowie Zukunfts- und Risikovorsorge sind finanzielle Spielräume im Jahr 2018 zum Substanzerhalt sowie zur Finanzierung künftiger haushälterischer Belastungen genutzt worden. Zudem erfolgte – ganz im Sinne der Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Finanzpolitik – eine Schuldentilgung in Höhe von 75 Millionen Euro. Die haushaltsmäßige Verschuldung des Freistaates Sachsen wurde dadurch auf insgesamt 10,9 Milliarden Euro zurückgeführt. Die Zuweisungen an die sächsischen Kommunen betrugen rund 6,3 Milliarden Euro. Damit floss wiederum ein Drittel aller Ausgaben des Freistaates Sachsen an die kommunale Ebene. Ein Drittel – ich wiederhole das, denn es ist eine sehr gute Quote, die heute im Übrigen genauso gilt. Die Investitionsausgaben waren weiterhin auf hohem Niveau. Mit 3,5 Milliarden Euro lagen sie um 559 Millionen Euro über dem veranschlagten Betrag. Dies ist jedoch auf einen Einmal-Effekt der investiven Zuführung an den Breitbandfonds von 700 Millionen Euro zurückzuführen. Im Ländervergleich wies der Freistaat Sachsen dadurch mit 18,5 % die zweithöchste Investitionsquote eines Flächenlandes auf. Die höchste Quote war ein Buchhaltungsvorgang an einer anderen Stelle, was uns nicht grämen muss. Wir waren im Grunde genommen Spitzenreiter. Insgesamt wurde die solide und nachhaltige Haushaltspolitik auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Dies ist auch die Richtschnur für unser zukünftiges Handeln. So können wir die finanzielle Handlungs- und damit Gestaltungsfähigkeit für uns und für künftige Generationen bewahren. Das Haushaltsjahr 2020 stand im Zeichen der Corona-Pandemie; mit weitreichenden Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem Corona-Bewältigungsfonds ist es gelungen, den Sächsischen Staatshaushalt zu stabilisieren, die Handlungsfähigkeit zu sichern und wirksame Maßnahmen zum Schutz von Bevölkerung und Wirtschaft auf den Weg zu bringen. Die Finanzierung von Corona-bedingt notwendigen Maßnahmen sowie die erforderliche Kompensation von Steuermindereinnahmen werden durch die hierfür notwendige Kreditaufnahme künftige Haushalte jedoch durch entsprechende Tilgungszahlungen belasten. Auch das ist – wie wir bereits gehört haben – Gegenstand durchaus kontroverser Überlegungen. Mit Blick auf den Doppelhaushalt 2023/2024 möchte ich daher in Erinnerung rufen: In der aktuellen Finanzplanung sind ab 2023 zum Haushaltsausgleich jeweils erhebliche globale Minderausgaben notwendig. Es besteht also ein hohes strukturelles Defizit im sächsischen Staatshaushalt. Bisher genutzte Rücklagen sind zwischenzeitlich weitgehend aufgebraucht und stehen zur allgemeinen Haushaltsdeckung kaum mehr zur Verfügung. Der wirtschaftliche Aufholprozess und die Entwicklung der Steuereinnahmen stehen durch die aktuelle CoronaWelle erneut unter Druck. Aus haushälterischer Sicht sind daher die Priorisierung von Aufgaben und Ausgaben sowie dauerhaft ausgerichtete Konsolidierungsanstrengungen notwendig. Meine Damen und Herren! Im Namen der Staatsregierung möchte ich die Gelegenheit hier nutzen, um den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2020 herzlich zu danken. Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung im Jahresbericht eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Ich bitte Sie deshalb, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Nach dieser Aussprache kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/8972. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Gegenstimmen, aber Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung dennoch mit Mehrheit zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksache 7/8859, Antrag durch das Drucksache 7/8973, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr von Breitenbuch, das Wort zu nehmen? – (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Nein, danke!) Das ist nicht der Fall. Wünscht ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort zu nehmen? – Das ist auch nicht der Fall. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zum Antrag in der Drucksache 7/6027 mit dem Thema „Einzelfallbezogenes Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber Staatsanwälten beenden – Für eine Stärkung der Gewaltenteilung“ und zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zum Antrag in der Drucksache 7/3838 mit dem Thema „Kernenergie nicht verteufeln, sondern innovative, zukunftsfähige und nachhaltige Forschungs- und Entwicklungskonzepte fördern“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie der Staatsregierung festgelegt. Ich erteile jetzt der AfD-Fraktion; Herr Abg. Wiesner.

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Alexander Wiesner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Angeblich schreibt kaum ein Justizminister der Staatsanwaltschaft durch Weisung vor, wie sie in einem Verfahren zu handeln hat, schwierig wird es nur, wenn das dann doch passiert. Wir kommen zum gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/8973 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, aber Gegenstimmen; dennoch ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen nun zum Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/8974 Es werden auch in Koalitionsverträgen immer wieder Eide darauf geschworen, dass man das Instrument politischer Weisung nicht benutzen will. Aber sich letztlich dazu aufzuraffen, dieses Weisungsrecht abzuschaffen, dafür fehlt dann entweder der Wille oder die Kraft. Vielleicht liebäugelt aber so mancher im Justizministerium doch mit der Möglichkeit, par ordre du mufti einzugreifen, wenn ein Verfahren mal nicht so läuft, wie es gewünscht ist. Es soll ja selbst unter Richtern Personen geben, die das Ministerium am liebsten – richterliche Unabhängigkeit hin oder her – in die Wüste schicken oder denen es zumindest mal gehörig den Marsch blasen würde. Da ist es natürlich schön zu wissen, dass man notfalls zumindest die Staatsanwaltschaft etwas an der kurzen Leine halten kann, oder? Argumente, die vorgebracht – oder besser: vorgeschoben – werden, um weiter Einfluss auf staatsanwaltliche Entscheidungsprozesse nehmen zu können, sind hinlänglich bekannt. Ich führe hier nur einige auf: Der Klassiker ist es, dass die parlamentarische Verantwortlichkeit des Justizministers dessen Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft erfordere. Freilich kommen viele Länder der EU ohne dieses Instrument aus. Frankreich hat sich im Jahr 2013 davon verabschiedet. Führt die Staatsanwaltschaft in diesen Ländern denn nun ein unverantwortliches Eigenleben? Sind diese Staaten mit unterschiedlichen politischen Ausrichtungen deshalb undemokratischer geworden? – Mitnichten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die haben andere Verfassungen!) Denn dann gibt es Befürchtungen, dass ein unkontrollierbarer Generalstaatsanwalt anstelle des vom Parlament kontrollierten Justizministeriums quasi freidrehen und seine Machtfülle ausnützen könnte. Vielleicht sollten da mal mit dem sächsischen Generalstaatsanwalt Gespräche geführt werden, um ihn mit diesen Überlegungen zu konfrontieren. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Beschlussvorlage zur Justizministerkonferenz 2013. Dort wurde die Sinnhaftigkeit des externen Weisungsrechts bezweifelt, weil „durch die Gerichte eine weitgehende Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit gewährleistet ist“. Ein weiteres klassisches Argument ist, dass die förmliche Weisung in der Praxis ohnehin keine Rolle spielt. Im Übrigen sei im Koalitionsvertrag noch vereinbart, dass „das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bis zu seiner Abschaffung in Sachsen nicht ausgeübt wird“. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber bis jetzt ist mir nicht bekannt, dass ein Betroffener schon mal erfolgreich einen Koalitionsvertrag als Anspruchsgrundlage zitiert hat. Oder, wie es der Sachkundige Reinhard Schade in der Anhörung ausgeführt hat: Eine derartige Erklärung hilft „überhaupt nicht“. Wenn von einer Regelung kein Gebrauch gemacht wird und sie niemand will, dann kann man sie auch abschaffen. Oder anders ausgedrückt: Nichts ist nutzloser als eine Regelung ohne praktisches Regelungsbedürfnis. Schließlich rettet man sich gerne hinter das Verfassungsrecht. Mit einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes sei es nicht getan. Dann müsse man auch an das Grundgesetz ran und dafür fehlten die Mehrheiten. Wenn Sie unseren Antrag gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass wir das Ziel, nicht aber den Weg beschrieben haben, welcher zu mehr Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften führen soll. Die akademische Diskussion dazu muss im Bund erst einmal geführt werden. Das setzt natürlich voraus, dass dieses Ziel tatsächlich mitgetragen wird. Vielleicht ist aber Ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag nur Makulatur und Sie machen den Leuten etwas vor. Wie heißt es doch im Volksmund so schön? Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe. Wir werben deshalb dafür, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung nicht zu folgen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion, bitte. – Gibt es jetzt einen Redner für die Koalition? Danach würde DIE LINKE folgen. Ich habe Herrn Modschiedler, Herrn Lippmann, Herrn Dr. Gerber und Frau Kliese auf der Rednerliste. Wer macht es? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wenn zunächst die CDU verzichtet, wäre DIE LINKE dran, dann würde ich für die Koalition sprechen!) – Gut. Ich denke, da streiten wir uns nicht. Bitte schön. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich bin auf dem Weg!) – Ja, alles gut.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 24. Mai 2019 wurde in der Drucksache 6/17598 der exakt gleiche Antrag hier im Plenum behandelt und von allen demokratischen Fraktionen abgelehnt. Heute, fast drei Jahre später, steht der Antrag mit der wortgleichen Formulierung wieder auf der Tagesordnung, und das, obwohl es dazu eine Anhörung mit Sachverständigen gegeben hat. Diese war, bis auf einen Sachverständigen, sehr interessant und informativ. Okay, die Begründung des heutigen Antrages ist nicht ganz so lieblos wie die von 2019. Jedoch ist bemerkenswert, dass sich die AfD plötzlich bei einer europäischen Institution bedient und Zitate aus Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs bringt. Heißt: Wenn es Ihnen passt, wird plötzlich die Europäische Union für die AfD zum Kronzeugen ihrer eigenen Politik gemacht. Schon absurd … (Sebastian Wippel, AfD: Ihr wollt es doch so!) Ja, über das einzelfallbezogene Weisungsrecht der Justizminister oder Justizministerinnen gegenüber den Staatsanwälten oder Staatsanwältinnen gibt es seit vielen Jahren anhaltende Debatten. So hat ein Sachverständiger, der Richter Ruben Franzen, unter anderem in der Anhörung gesagt: „Die im Antrag aufgeworfene Thematik ist in allererster Linie politischer Natur; denn bei der Frage nach dem externen Weisungsrecht der Justizminister und Justizministerinnen gegenüber den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geht es letztendlich um eine Frage der Verteilung von Macht. Lediglich das externe Weisungsrecht abschaffen zu wollen, ist deutlich zu kurz gesprungen. Es bedarf einer weit grundlegenderen Umgestaltung der Justizorganisation.“ Dem kann man sich anschließen oder auch nicht. Sie wollen mit Ihrem Antrag jedoch keine Debatte führen oder eine Lösung anstreben. Sie wollen mit dem Antrag Stimmung erzeugen, nämlich, dass durch eine Justizministerin ständig politische Weisungen an die Staatsanwaltschaften ergehen würden. Wenn man in den Bericht des Ausschusses schaut, kann man das nachlesen. So hat der AfD-Vertreter dort sinngemäß geäußert: „Von seiner Fraktion“, die AfD ist gemeint, „besteht allerdings in letzter Zeit wiederholt die Befürchtung, Strafverfahren könnten mit politischem Hintergrund stattfinden. Dabei könnte es zu Verurteilungen kommen, weil der Betroffene eine zum Minister degagierende politische Auffassung habe.“ So weit das Zitat aus dem Bericht. Wir haben in Sachsen zwar eine Ministerin, aber wahrscheinlich ist mit der Aussage der FDP-Bundesjustizminister in Berlin gemeint. Dass die AfD beim Weisungsrecht sehr beliebig ist, sei an dieser Stelle – auch mit Blick auf den Beginn meiner Ausführungen – zumindest noch einmal erwähnt. Klaus Bartl machte in seinem damaligen Redebeitrag darauf aufmerksam, dass die AfD zwei Monate vorher – in dem Falle im März 2019 – bei einer Aktuellen Debatte zur erlassenen Rundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen in Sachen Bagatelldelikte applaudierte. Da es dazu eine gemeinsame Pressekonferenz von Generalstaatanwalt und Justizminister gegeben hat, ist von einer Anordnung auszugehen. Was kommentierte der heutige Vizepräsident Wendt von der AfD damals? „Glückwunsch an das Justizministerium und den Generalstaatsanwalt, dass rechtzeig im Wahljahr harte Kante gegen Kriminelle gezeigt werden soll.“ Wenn Ihnen eine politische Weisung des Generalstaatsanwalts mit ministeriellem Segen passt, dann feiern Sie das. Deshalb stimmt die Aussage von Klaus Bartl vom Mai 2019 auch im Februar 2022 noch: „Wenn Sie zwischen Zwölfuhrläuten und Mittagessen dreimal die Meinung wechseln, ist das schon atemberaubend. Sie sind einfach gnadenlos beliebig.“ (Sebastian Wippel, AfD: Das ist genauso falsch wie damals!) Wie gesagt, einfach gnadenlos beliebig. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt spricht Herr Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wiesner ist auf der Suche nach Wegen – ja, wo soll es denn hinführen? Das ist exakt das Problem, das Sie nicht beantworten. Sie beherrschen eine Fähigkeit, komplexe juristische Debatten auf ein intellektuelles Niveau in der AfD herunterzuziehen, dass man sich am Ende fragt, ob wir im geistigen Orkus angelangt oder noch im Sächsischen Landtag sind. (Zurufe von der AfD) Ihr rechtspolitischer Sprecher, Herr Ulbrich – ich zitiere noch einmal den ähnlichen Satz, den Herr Gebhardt zitiert hat –, sagt ernsthaft: „Vonseiten seiner Fraktion bestehen allerdings in letzter Zeit wiederholt Zweifel, die Befürchtung, Strafverfahren könnten mit politischem Hintergrund stattfinden, dass es eine Verurteilung gebe, weil der Betroffene eine zum Minister degagierende Auffassung habe.“ Seit wann verurteilen denn Staatsanwälte Menschen? Das sind Sätze aus dem Munde eines Fachanwaltes für Strafrecht. Soviel zum Niveau dieser Debatte. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) – Es entscheidet immer noch ein Richter, ob wer verurteilt wurde. Das ist doch Quatsch, was Sie erzählen. Das zeigt einzig und allein, dass Sie vom Thema nahezu keine Ahnung haben und der Meinung sind, wieder irgendetwas herausposaunen zu müssen. Fakt ist: Diese Anhörung war durchaus interessant. Zum einen die Frage: Können wir überhaupt den entsprechenden § 147 GVG abschaffen? Ich glaube, die Anhörung hat deutlich gemacht, dass es dagegen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Sie würden damit den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine richtergleiche Unabhängigkeit verschaffen. Nun sieht allerdings das Grundgesetz vor, dass exakt jene Unabhängigkeit nur für Richterinnen und Richter vorgesehen ist. Es dürfte mit Blick auf einen aktuell diskutierten Fall nun auch der Letzte im Freistaat Sachsen mitbekommen haben, dass mit der Unabhängigkeit auch erhebliche Schwierigkeiten des Eingriffes verbunden sind. Jetzt können Sie sich nicht hinstellen und sagen, bloß, weil im Grundgesetz nicht geregelt ist, dass nicht auch Staatsanwälte unabhängig sein könnten, heißt das im Umkehrschluss, dass wir auch Staatsanwälte unabhängig machen können. Derlei extensive Verfassungsauslegung, wie sie Ihr Sachverständiger und Haus- und Hofjurist, der sich mittlerweile in jedem Schriftsatz an den Verfassungsgerichtshof nur noch in nörglerischer Art und Weise beklagt, wie schlimm man mit ihm in Anhörungen umgehen würde – – Man hat ihm darin wenigstens Fragen gestellt, die er nicht hatte beantworten können. Dieser Sachverständige und seine extensive Verfassungsauslegung gehen vollkommen fehl. Das ist das Zweite, das Sie in der Debatte nicht berücksichtigen. Sie können nicht einfach Staatsanwälte unabhängig machen und sagen: Das lässt das Grundgesetz zu. Das lässt es im Sinne einer Grundsatzentscheidung nicht zu. Dann sagen Sie, Herr Wiesner, zum Generalstaatsanwalt: Was haben wir für ein Bild von einem Generalstaatsanwalt? – Was haben Sie denn für ein Bild von einem Justizministerium? Das kann ich genauso sagen. Das Problem, das Sie artikulieren, das im Justizministerium hinsichtlich des Weisungsrechts existieren könnte, müssen Sie doch einem Generalstaatsanwalt genauso zugestehen, dass das Problem dort existieren könnte. Dann haben Sie keine Möglichkeit mehr, dort Einfluss darauf zu nehmen. Das ist aus Sicht eines Parlamentes als Legislative durchaus ein Problem. Wir verlieren dann die Kontrollfähigkeit und die Fragefähigkeit über die entsprechenden Handlungen der Staatsanwaltschaft. Eine Staatsanwaltschaft ist in Deutschland keine rein unabhängige Behörde, sie untersteht auch in der gewissen Kontrolle als Exekutivteil dem Parlament, und das soll aus unserer Sicht auch so bleiben. Tatsächliche Probleme beim Weisungsrecht – die es gibt – lassen sich wesentlich einfacher lösen. Für das Problem des Europäischen Haftbefehls müssen Sie nicht den § 147 GVG außer Kraft setzen. Dafür reicht das, was momentan diskutiert wird, nämlich für den europäischen Haftbefehl einen Richtervorbehalt einzuziehen. Dann ist dem Genüge getan. Dann muss man sich durchaus mit den Argumenten, die überraschenderweise zunehmend auch aus der Anwaltschaft kommen, auseinandersetzen, dass eine Abschaffung des Einzelfallweisungsrechts nicht gewollt wird, sondern im Gegenteil mitunter sogar eine häufigere Nutzung des Einzelfallweisungsrechts angeregt wird, und zwar dann, wenn es um eklatante Fehlentwicklungen in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren geht. Ich sage durchaus, dass die Argumente hinsichtlich der Frage, was entsprechende Weisungen, die es untersagen, ein Verfahren sofort einzustellen, angeht, ein diskussionswürdiger Punkt sind. Das werden wir in dieser Koalition nicht mehr diskutieren, weil wir vereinbart haben, das Weisungsrecht nicht nutzen zu wollen. Das steht im Koalitionsvertrag, und das ist auch einzuhalten. Doch generell ist es aus unserer Sicht einmal zu diskutieren, wie man perspektivisch damit umgeht. Damit möchte ich mit einer Lektüreempfehlung an dieser Stelle schließen: Lesen Sie sich einmal von Christoph Safferling und Friedrich Kießling das entsprechende Werk zur Bundesanwaltschaft in der Nachkriegsgeschichte – es heißt „Staatsschutz im Kalten Krieg“ – und die entsprechenden Passagen zum Thema Umgang der Bundesanwaltschaft mit dem „Spiegel“ durch. Dort werden Sie sehen, dass einzig und allein die Möglichkeit, zumindest mit der Weisung zu drohen, damals dazu geführt hat, dass der Skandal um die „Spiegel“-Affäre nicht in eine viel größere rechtsstaatliche und demokratische Affäre und ein Riesenproblem für den Rechtsstaat gemündet hat. Auch das gilt es anzuerkennen. Vor diesem Hintergrund sehen wir kein Bedürfnis, Ihrem Antrag in irgendeiner Weise zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage noch einmal, Frau Abg. Kliese? – Sie sprechen nicht. Wünscht die AfD noch einmal zu diesem Antrag zu sprechen? – Dann frage ich noch Herrn Dr. Gerber. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der kommt zum nächsten Antrag!) – Er spricht zum nächsten. Zur ersten Drucksache 7/6027 möchte niemand mehr sprechen. Möchte die Staatsregierung? – Das sieht nicht so aus. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Drucksache der AfDFraktion 7/3838. Es beginnt die AfD, Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen in Sachsen neue, innovative und nachhaltige Konzepte im Bereich der Kernenergie fördern. Die Kerntechnik darf nicht weiter verteufelt werden. Wir als AfD sagen ganz klar: Kernenergie – na klar! Deshalb fordere ich Sie alle heute und hier auf: Lassen Sie das Gebiet der Kernforschung in Sachsen nicht eingehen! Reden Sie nicht nur über Technologieoffenheit, sondern fördern Sie die Kerntechnik; denn darauf kommt es an. (Beifall bei der AfD) Ich habe zur Forschungsförderung in Sachsen im Bereich der Energietechnik eine Kleine Anfrage gestellt. Man schaue sich das mal für die letzten zehn Jahre im Freistaat Sachsen an: Sonne, Wind und Biomasse wurden in den letzten zehn Jahren mit 5,5 Millionen Euro gefördert, die Wasserstofftechnik wurde in den letzten zehn Jahren mit 3,7 Millionen Euro gefördert, die Kerntechnik mit sage und schreibe null Euro. Schauen Sie in die Drucksache 7/7329. Forschung im Bereich Kerntechnik ist im Freistaat Sachsen nicht mehr förderfähig und förderwürdig. Doch es ist noch nicht zu spät; noch ist die Forschungslandschaft gut gerüstet. Ich zitiere aus der Anhörung zum vorliegenden Antrag vom November 2020. Prof. Hurtado von der TU Dresden sagte damals: „Sachsen hat durchaus die Kompetenzen, beispielsweise bei der Errichtung und Weiterentwicklung von kleinen modularen Reaktoren.“ Liebe Kollegen von der CDU, warum verstecken Sie sich hinter Ihrem grünen Koalitionspartner? (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ihr neuer Bundesvorsitzender, Friedrich Merz, findet zum Beispiel den Dual-Fluid-Reaktor gut und will eine vorurteilsfreie Diskussion über Kernenergie. Genau das wollen wir als AfD seit 22 und setzen uns seitdem für die Kerntechnik in Sachsen ein. (Beifall bei der AfD – Sören Voigt, CDU: 22?) Ich erinnere Sie gern, liebe CDU, an das Positionspapier Ihres Bundesfachausschusses für Wirtschaft aus dem Jahr 2020. Das Thema war: „Sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung der Zukunft“. In dem Papier steht: „Projekte […] zu kleinen modularen Reaktoren sollen […] ergebnisoffen als mögliche Variante für eine CO -freie Energieproduktion geprüft werden.“ Also, meine Damen und Herren von der CDU, lassen Sie uns Dresden-Rossendorf wiederbeleben! Zeigen wir, dass Sachsen im Bereich Kernforschung noch forschen kann! (Beifall bei der AfD) In unserem Antrag geht es nicht – das wird gleich kommen – um den Bau neuer Kernkraftwerke oder das Festhalten an alten Konzepten. Nein, es geht um Technologieoffenheit; es geht um Chancengleichheit in Forschung und Entwicklung. Kernforschung muss weiter betrieben und gefördert werden. Wir müssen technologieoffen bleiben. Das heißt nicht, dass wir gleich neue Kraftwerke bauen. Aber wir müssen die Kompetenzen dafür behalten. Das waren nicht meine Worte, nein, das waren die Worte von Ministerpräsident Michael Kretschmer im Januar 2020. (Beifall bei der AfD –

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Jörg Urban AfD

Hört, hört!) Liebe CDU, es liegt also nun an Ihnen, entweder weiter an der grünen technologiefeindlichen Fußfessel zu hängen oder eine technologieoffene Forschung auch und gerade im Bereich der Kernenergie, also Sicherheitsforschung, Endlagerforschung und Aufbereitungsforschung, in Sachsen zu betreiben. Alles das will unser Antrag. Stimmen Sie daher zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Sebastian Wippel AfD

Ich glaube, die CDU wird sich drücken!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt liegt mir ein Wortbeitrag für die CDU-Fraktion von Herrn Abg. Flemming vor.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag, den Herr Dr. Weigand gerade genannt hat, fand am 23.11.2020 eine Anhörung von Sachverständigen im zuständigen Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus statt. Zunächst ist dazu festzustellen, dass der Bund für das Thema Kernenergie zuständig ist, nicht der Freistaat Sachsen. Das betrifft weitestgehend auch den Bereich der Forschungsförderung. Es würde ein sehr bizarres Bild abgeben, wenn – im Gegensatz zu den Leitlinien in der Forschung in der Bundespolitik – jetzt plötzlich der Freistaat Sachsen eigene Forschungsschwerpunkte für den Bereich Kernenergie aufsetzen wollte. Es ist nicht so, Herr Dr. Weigand, dass hier nichts passiert. Ich kenne Prof. Hurtado sehr gut. Er ist in diesem Bereich tätig. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Die Bundesregierung hat, unter dem Eindruck des Nuklearunfalls im Kraftwerk im japanischen Fukushima Daiichi, am 6. August 2011 das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes in Kraft gesetzt und den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie bis Ende 2022 beschlossen. Das ist ein Fakt, um den wir nicht herumkommen. Dies schließt auch die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Bereitstellung von Elektrizität aus. Die Sächsische Staatsregierung hat keinen Anlass, den Bestand dieser Regelung infrage zu stellen. Sachsen hat eine hochkarätige, international anerkannte Wissenschafts- und Forschungslandschaft und ist in diesem Bereich gut aufgestellt. Ich kann zum Beispiel berichten, dass die Fakultät Bauingenieurwesen der TU Dresden sowohl in der Lehre als auch in der Forschung ein Thema aufgelegt hat: Rückbau kerntechnischer Anlagen. – Auch damit kann man international mit deutschem Know-how sehr erfolgreich sein. (Sebastian Wippel, AfD: Bloß keinen Strom erzeugen, das ist das Problem!) Der Freistaat verfügt außerdem über eine sichere Energieversorgung. Die Staatsregierung leistet mit verschiedenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der klima- und energiepolitischen Rahmenbedingungen ihren Beitrag, dass auch zukünftig der Wissenschafts- und Forschungsstandort Sachsen innovative Ansätze entwickelt und dass die Energieversorgung in Sachsen sicher und bezahlbar ist. Wenn Sie, Herr Dr. Weigand, sagen, wir sollten doch Rossendorf wiederbeleben, dann weiß ich nicht, wie lange Sie nicht dort gewesen sind oder ob Sie sich damit in letzter Zeit einmal befasst haben. Das ist nach wie vor das größte Forschungszentrum in Sachsen. Dort arbeiten 1 500 Wissenschaftler mit 150 Millionen Euro Jahresbudget, und die arbeiten an sehr zukunftsträchtigen Themen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Auch an der Kerntechnik?) Eine darüber hinausgehende Forschungs- und Entwicklungsstrategie zu erarbeiten und zu evaluieren, ist vor diesem Hintergrund aus Sicht der CDU-Fraktion nicht angezeigt. In der bereits erwähnten Anhörung zum Antrag haben wir im Gegensatz zu Ihnen von den Sachverständigen keine neuen Sachverhalte erkennen können, die die Annahme des vorliegenden Antrags rechtfertigen würden. Neben den bereits genannten Gründen muss man auch die Frage stellen, wo dann nach Ihrer Meinung in Sachsen kernenergetische Anlagen entstehen sollten –, vermutlich nicht in den Wahlkreisen, aus denen Sie kommen. Dazu kommen noch ganz andere Themen wie der entsprechende Wasserbedarf, den man dafür bräuchte, die Entsorgung des Atommülls etc. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) In diesem Sinne ist das vollkommen populistisch und mit wenig Sinninhalt, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Wir werden ihn ablehnen. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion, Herr Abg. Böhme.

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Marco Böhme Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich als PGF meiner Fraktion sprechen und kritisieren, dass Sie, liebe AfD, die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags ausnutzen; wir haben grundsätzlich nichts dagegen, Dinge aus der Sammeldrucksache herauszunehmen. In den Sammeldrucksachen sind alle Beschlüsse der Ausschüsse zusammengefasst. Dass man einzelne Anträge herauslöst, das kann man im Plenum schon einmal machen, doch das, was Sie hier machen, ist, entsprechende Debatten herauszunehmen, die in den Ausschüssen vorher öffentlich angehört, debattiert und abgestimmt wurden. Das heißt, die Öffentlichkeit war in den Ausschüssen gegeben. Es ist also nicht nötig, hier noch einmal dasselbe zu machen, was Sie in den Ausschüssen gemacht haben. (Zurufe von der AfD) Deshalb sehen wir es nicht als nötig an, noch einmal zwei Extradebatten am heutigen Tage durchführen zu müssen. (Zurufe von der AfD) Trotzdem lasse ich die Statements zur Atomkraft in dem Fall nicht unwidersprochen, auch wenn wir schon viel zu oft über Atomkraft gesprochen haben. Aus meiner Sicht ist das ganze Thema Atomkraft eine Zombiedebatte, die jedes Jahr wieder auftaucht – und dank Ihnen hier im Landtag in jedem Quartal. Dabei sind die Messen längst gesungen. Der Atomausstieg ist beschlossen, (Zurufe von der AfD) leider ebenso wie die Entschädigungen in Milliardenhöhe für die ehemaligen Atomkraftbetreiber. Ende dieses Jahres wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz gehen. Das sollten wir feiern, meine Damen und Herren, und uns nicht ständig mit Ihrem Schwachsinn beschäftigen. Wir sind ein Landesparlament; das Atomausstiegsgesetz gilt aber bundesweit. Eine Rückkehr zum Atomstrom oder auch zur Forschung – was am Ende dazu führt, dass wir dahin zurückwollen, und das schlimmstenfalls auch noch mit der Begründung, das sei Klimaschutz – will man eigentlich nur, wenn man zu lange im Abklingbecken eines solchen Atomkraftwerk gebadet hat oder wenn man – wie Sie – einfach von gestern ist. So, wie die AfD das hier zusammenfasst, können wir das nicht weiter fortführen. Atomkraft ist unglaublich teuer. Darüber haben wir schon zigmal debattiert und wir haben es Ihnen öfters erklärt. Die Einrichtung oder der Neubau von Atomanlagen dauert mindestens 15 Jahre, wenn nicht sogar länger. Also kann man sagen: Wer auf Atomkraft setzt, setzt im Grunde auf Blackouts und Energiearmut, denn der Kohleausstieg kommt, und die Erneuerbaren müssen ausgebaut werden. Atomkraft blockiert aber die Erneuerbaren, und deswegen müssen sie aus Ihrer Sicht auch weg. Insgesamt befindet sich Atomkraft auch weltweit auf einem absteigenden Ast. Laut dem Nuklearreport 2020 wurden im Jahr 2020 250 000 Megawatt erneuerbare Energien geschaffen, während nur 400 Megawatt Atomkraft dazugekommen sind. Sie sehen hier also ein massives Ungleichgewicht, und auch das zeigt, dass Sie auf das falsche Pferd setzen. Ganz clevere Atomis wie Herr Weigand sagen dann, sie wollen keine großen Atomkraftwerke, sondern nur die kleinen Minireaktoren, und daran solle geforscht werden. Auch dazu ein paar Zahlen für Sie: Um die jetzige Strommenge mit solchen kleinen Reaktoren weltweit zu erzeugen, bräuchte man über 10 000 solcher Minireaktoren, die dann in irgendwelchen Vorgärten oder in Landkreisen rumstehen müssten. Da würde es mich interessieren, ob dann Ihre Kameraden oder Ihre Wutbürger auch dafür wären, wenn sie jetzt schon gegen ein Windrad sind. Zu den vielen Gründen dagegen, die ich schon in den letzten Debatten ausführlich referiert hatte, noch zwei konkrete Punkte zur Sicherheitsfrage: Im Jahr 2003 mussten auch Atomkraftwerke in Deutschland heruntergefahren werden, weil durch die Dürre und den Hitzesommer, den es damals schon gab, nicht genug Kühlwasser vorhanden war. Diese Dürren und andere Naturkatastrophen werden immer häufiger. Auch niedrige Temperaturen sind ein Problem. In Texas gab es letztes Jahres einen mehrtätigen Blackout mit 4 Millionen betroffenen Menschen, weil eingefrorene Wasserpumpen dafür gesorgt haben, dass Atomkraftwerke heruntergeschaltet werden mussten. Atomkraft ist nicht versorgungssicher, egal ob im Großen oder im Kleinen. Nun noch ein paar Sätze zur EU-Taxonomie, die gerade aktuell ist, weshalb Sie sich vielleicht darauf beziehen. Die Taxonomie bedeutet, dass die EU bestimmte Aktivitäten klassifiziert, um Wirtschaftsaktivitäten nach ihrer Nachhaltigkeit zu beurteilen und den Kapitalmärkten Orientierung zu geben, wo man nachhaltig investieren kann. Dabei gilt die Regel: Eine Wirtschaftsaktivität gilt dann als taxonomiekonform, wenn sich eines der folgenden Umweltziele erreichen lässt, ohne einem anderen zuwiderzulaufen: Klimaschutzmaßnahmen, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Schutz von Ökosystemen. Hinzu kommen Sozial- und Menschenrechtsstandards, die daran gebunden sind. Bei der Atomkraft funktioniert das nicht. Das können wir allein schon in Sachsen beobachten: Wir haben heute noch mit den Folgen des Uranabbaus zu kämpfen, obwohl wir gerade gar kein Atomkraftwerk in Sachsen haben. Wir haben jedoch heute noch mit der Wismut zu kämpfen. Allein das wären Gesundheits- oder Menschenrechtsstandards, die ein Problem sind. Es ist auch heute noch ein Problem, wenn man Uran im Ausland abbaut. Dass die EU die Kernkraft trotzdem für zukünftige Investitionen als nachhaltig eingestuft hat, ist aus meiner Sicht politisch motiviert. Frankreich braucht beispielsweise massive Devisen- und Geldzahlungen, um die teuren Kraftwerkparks, die dort existieren, weiter finanzieren zu können. Sicherlich wird man gegen diese EU-Entscheidung klagen. Ich fand es jedenfalls richtig, dass Deutschland Nein gesagt und nicht zugestimmt hat. Das hätte ich mir auch beim Gas gewünscht, aber das war leider für die andere Regierung nicht möglich. Wir lehnen auch diesen Antrag wiederum ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Dr. Gerber, bitte.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Genauso wenig, wie Coca Cola, Zigaretten oder Alkohol gesund sind, sind Atomkraft oder fossiles Gas nachhaltig. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Das ist und bleibt ein Etikettenschwindel, der Vertrauen in EU-Institutionen untergräbt und falsche Ansätze zur Bewältigung der Klimakrise schafft. Ich bin deshalb sehr froh, dass unser letzter Parteitag klare Signale gesetzt und die Bundesregierung aufgefordert hat, dem österreichischen Weg einer Klage zu folgen, wenn dieser Fall eintreten sollte. Bei der AfD kann ich nicht nachvollziehen, wie man wissenschaftliche Erkenntnisse in manchen Bereichen komplett ignorieren und den menschengemachten Klimawandel leugnen kann. Nur zur Erinnerung: 195 Staaten weltweit haben dieses Problem erkannt. Bei der Atomkraft ist Ihnen aber keine Theorie wild genug, um sie hysterisch herbeizureden. Ich möchte Ihnen nur ein paar Gegenargumente liefern: Erstens. Atomkraft ist nicht versicherbar. Finanzmathematiker haben erstmals herausgerechnet, was eine Haftpflichtversicherung für Atomkraftwerke kostet. Es sind 72 Milliarden Euro – übrigens pro Jahr. (Zuruf von der AfD: Aber Impfschäden sind versicherbar?) Zweitens. Die Endlagerkosten explodieren. Der Abbau der AKWs und die Kosten der Endlagerung werden bis 2099 auf 170 Milliarden Euro geschätzt. Nur ein Bruchteil davon wird von den Betreibern selbst bezahlt, der Rest landet beim Steuerzahler oder bei der Steuerzahlerin. Drittens. Selbst Finanzexperten sind gegen Atomkraft. Auch die Plattform für nachhaltige Finanzen der EU-Kommission, ein auf diese Frage spezialisiertes beratendes Gremium der Kommission, kritisiert diesen Entwurf stark. Ihrer Ansicht nach widerspreche der Entwurf sogar mehreren der sechs Umweltziele der Taxonomie, darunter dem Gewässerschutz, der Kreislaufwirtschaft, der Vermeidung von Umweltverschmutzung und dem Schutz biologischer Vielfalt. Viertens. Atomkraft hilft nicht gegen die Klimakrise. Der Bau von Atomkraftwerken übersteigt jede Planung. Die seit Jahren im Bau befindlichen Meiler in Frankreich und in Großbritannien sind längst über dem avisierten Zeitplan und übersteigen die geplanten Kosten teilweise um einen zweistelligen Milliardenbetrag. Gegen die Klimakrise muss jetzt gehandelt werden und nicht in 15 Jahren. Fünftens. Atomkraft ist eine Gefahr für die Gesundheit. Im 5-Kilometer-Radius um Atomkraftwerke in Deutschland bekommen Kinder unter fünf Jahren laut einer Studie im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz zu 60 % häufiger Krebs als im Bundesdurchschnitt. Sechstens. Es gibt kein Endlager. Auch über 80 Jahre nach Entdeckung der Kernspaltung ist noch nicht klar, wo man den hochradioaktiven Abfall lagern könnte, damit er nicht zur Gefahr für Mensch und Umwelt wird. Siebtens. Atomkraft ist nicht wirtschaftlich. Auch nach 70 Jahren Betrieb hat die Atomkraft nicht das geschafft, was die erneuerbaren Energien in 20 Jahren geschafft haben. Die Atomkraft hat mit circa 34 Cent pro Kilowattstunde die höchsten Stromgestehungskosten aller Energieträger und kann ohne staatliche Subvention nicht existieren. In Deutschland wurden bisher mehr als 203 Milliarden Euro an direkten und indirekten Subventionen an die Atombranche gezahlt. Achtens. Die Atomkraft gefährdet den Frieden. Bei den Forschungsfeldern zur Partitionierung und Transmutation ist der Betrieb von kerntechnischen Anlagen notwendig. Das führt dazu, dass Stoffe in abgetrennter Form vorliegen, aus denen Atomwaffen hergestellt werden könnten. Damit steigt das Risiko, dass diese Stoffe gestohlen und für nicht friedliche Zwecke eingesetzt werden. Neuntens. Uran ist ein fossiler Rohstoff. Uran ist ebenso wie Öl und Kohle ein fossiler Brennstoff. Die Vorräte sind begrenzt und nicht erneuerbar. Deutschland ist auf Importe angewiesen. Übrigens ist der weltgrößte Exporteur für Uran Kasachstan. Wie dort Aufstände für Demokratie und Menschenrechte niedergeschossen wurden, haben wir vor einem Monat live beobachten können. Analysen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags gehen davon aus, dass man im optimalsten Fall hinreichend gesicherte Vorräte für 47 Jahre hat. Zehntens. Die Atomkraft ist näher am Blackout als wir denken. Zumindest ist das in Frankreich so. Der Grund dafür ist die Atomkraft. Der französische Kraftwerkspark ist in den letzten Monaten zu einem Drittel ausgefallen, was den Netzbetreiber dort zu der Aussage getrieben hat, dass man eventuell Industriebetriebe herunterfahren müsse. Elftens. Atomunternehmen wollen es selbst nicht. Die drei letzten Betreiber von Atomkraftwerken, E.ON, RWE und EnBW, haben kein Interesse mehr am Geschäftsmodell und sagen, das Kapitel Kernenergie sei abgeschlossen. Zwölftens. Atomkraftwerke der neuesten Generation funktionieren nicht. Der erste EPR-Reaktor der neuesten Generation in China musste anscheinend wegen eines Konstruktionsfehlers notabgeschaltet werden. Gas und Radioaktivität sind ausgetreten, und das bedeutet für die Reaktoren in Polen, Frankreich und England genau dasselbe Problem, weil sie eine ähnliche Konstruktion verfolgen. Wir werden den Antrag daher ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Und sie werden doch gebaut!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Hat die SPD noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Gibt es jetzt noch Redebedarf von einer Fraktion? – Das sehe ich nicht. Ich frage die Staatsregierung, ob Redebedarf besteht. – Dort gibt es auch keinen Redebedarf. Dann frage ich die AfDFraktion, ob sie zu ihren Anträgen Einzelabstimmung begehrt. – Ja. Dann komme ich zur Abstimmung über die Drucksache 7/8974 mit der unter Ziffer 8 enthaltenen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/6027. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei einer Anzahl von Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden. Wir stimmen ferner ab über die Drucksache 7/8974 mit der unter Ziffer 4 enthaltenen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sieht nicht so aus. Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung die Aussprache zu einer Petition. Dies betrifft die Petition 07/00326/3 mit dem Titel: Immissionsschutz Schweinemastanlage. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung. Ich schlage Ihnen vor, dass die antragstellende Fraktion beginnt. Frau Abg. Mertsching, bitte.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Das verfassungsmäßige Recht, sich mit […] Petitionen an die zuständigen Stellen oder den Landtag zu wenden, steht jedermann einzeln oder in Gemeinschaft […] zu.“ So steht es im Gesetz über den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags von 1991 – so und mehr nicht; nichts zur Motivation des Gesetzgebers, nichts zu den bürgerlichen Rechten der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, nichts zum Kontext und zum Demokratieverständnis. Eine Begründung zum Gesetz gab es auch nicht. Eine Petition ist ein Schreiben, eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde. Sie dient unter anderem als Beschwerde und soll um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts bitten. Von solchen Petitionen erreichen uns Abgeordnete im Petitionsausschuss einige. Da geht es mal um Haftbedingungen, mal um Rentenbescheide und ab und zu um ziemlich komplexe Sachverhalte, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Immissionsschutzrecht, so wie bei der Petition bezüglich der Schweinemastanlage in Stolpen. und Tourismus zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/3838. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hierzu keine Stimmenthaltungen. Bei einer Anzahl von Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf den und Berichte zu Petitionen – 7/8975 Anlass für diese Petition ist die Geruchsbelästigung durch eine Schweinemastanlage, die zwar am Ortsrand, aber in unmittelbarer Wohnbebauung steht. Stellvertretend für die Bürgerinitiative „Keine Wiederinbetriebnahme der Schweinemastanlage in Stolpen“ hat der Petent die Petition eingereicht. Die Anlage stammt noch aus DDR-Zeiten. Durch den Petenten wird infrage gestellt, ob die damalige Baugenehmigung rechtens war und damit auch die heutige Verlängerung der Betriebsgenehmigung. Die Bürgerinitiative, die hinter dem Petenten steht, ist zudem der Meinung, dass die Anlage zur Lagerung von Gülle seit dem Jahr 2020 ohne die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung betrieben wird. Im Jahr 2001 wurde die Kapazität des Beckens von der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft noch mit 7 019 Kubikmetern angegeben. Plötzlich – mit der Wiederinbetriebnahme – ist die Kapazität geschrumpft und soll nur noch 6 135 Kubikmeter betragen. Die Schwelle der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit liegt übrigens bei 6 500 Kubikmetern. Seit Dezember 2021 ist der Bürgerinitiative im Übrigen auch bekannt, wie so ein Schrumpfen eines Güllebeckens funktioniert. Statt bisher mit 5 Metern Tiefe rechnete das Landratsamt kurzerhand nur noch mit 4 Metern Tiefe und – zack! – muss man sich nicht mehr kümmern. Die Bürgerinitiative ist auch der Ansicht, einen Rechtsanspruch auf die Einhaltung eines Geruchsimmissionswertes von 0,10, also 10 % der Jahresstunden, zu besitzen. Hier wird den Behörden eine bewusst falsche Gebietseinstufung für ein Wohngebiet vorgeworfen, das jetzt ein Dorfgebiet sein soll. Schließlich ist die Bürgerinitiative – das ist das eigentliche Hauptanliegen, mit dem sich der Petent an den Petitionsausschuss gewendet hat – nicht einverstanden mit der Tätigkeit bzw. dem Unterlassen der Immissionsschutzbehörden des Freistaates Sachsen, insbesondere über das ihrer Ansicht nach inakzeptable Handeln des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Landesdirektion Sachsen sowie des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Den Behörden, insbesondere dem Landratsamt, wird vorgeworfen, bis zum Jahr 2017 einen per Anordnung schon im Jahr 1993 festgesetzten Grenzwert für Geruchsimmissionen von 0,10, also 10 % der Jahresstunden, nicht durchgesetzt zu haben, obwohl das Landratsamt nach Aktenlage festgestellt hat, dass dieser Wert mit 0,22 massiv überschritten ist. Das Landratsamt hat nach Aktenlage auch festgestellt, dass hier schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen. Getan hat es aber nichts, die Anwohner vor diesen schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Soweit zur Petition selbst. Kommen wir nun zum Petitionsverfahren. Der Petent hatte sich in der Hoffnung einer unabhängigen, neutralen, tiefenjuristischen Prüfung zum Sachverhalt an den Petitionsausschuss gewandt. Wie eben geschildert: Es geht um eine komplexe Gemengelage, die im Ausschusssekretariat schon für einen Schriftaufwuchs von über zwei Aktenordnern gesorgt hat. (Sebastian Wippel, AfD: Na super!) Ich habe meine Fraktion nicht darum gebeten, die Petition zur Debatte ins Plenum zu ziehen, um über den Sachverhalt zu beraten – dafür reichen keine 10 Minuten Redezeit –, sondern ich habe meine Fraktion um diese Ausnahme gebeten, um im Plenum einmal deutlich zu machen, wie einzelne Abgeordnete mit Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Bürgerinitiativen umgehen. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Wie schon gesagt: Das Anliegen des Petenten bzw. der Bürgerinitiative war, dass eine tiefenjuristische Prüfung der Sachlage vorgenommen werde, um zu klären, ob das Verwaltungsverfahren rechtskonform abgelaufen sei. Der Petent erhoffte sich daraus Nachweise, dass das Behördenhandeln zu beanstanden ist. Wäre es nach dem verantwortlichen Berichterstatter gegangen, wäre die Petition mit der Kopie der Stellungnahme der Staatsregierung und dem üblichen Satz „Der Petition kann leider nicht abgeholfen werden“ beschieden worden. Dank der Mitberichterstatterin konnte wenigstens noch eine Anhörung zur Petition beantragt werden. (Heiterkeit und Beifall bei und Zurufe von der CDU) Diese fand Anfang September 2021 statt. Der vom Berichterstatter eingeladene Rechtsanwalt wurde hinzugezogen, um eventuelle weitere Handlungsmöglichkeiten zu erörtern. Er sollte aber kein Gutachten erstellen und auch keine tiefenjuristische Prüfung vornehmen, eigentlich das, was die Petenten wollten. Um das Ganze im Ergebnis abzukürzen: Einzelne Fragen, wie das Weitergelten der Baugenehmigung aus DDR-Zeiten oder ob die Änderungen der Anlage von einer Schweinemast- zu einer Ferkelzuchtanlage eine wesentliche Änderung sei, könne nur gerichtlich geklärt werden. Ob die Geruchsbelastung, wie den Akten des Landratsamtes zu entnehmen ist, zu hoch sei, könne nur vor Ort geklärt werden – Zitat aus dem Anhörungsprotokoll –, „sofern die Geruchsbelastung tatsächlich so hoch sei, wie auch vom Petenten dargestellt, und die Richtwerte so erheblich überschritten werden, sei dies nicht tragbar.“ Und schließlich heißt es: Das Behördenhandeln sei laut Rechtsanwalt – soweit ersichtlich – immer rechtlich vertretbar gewesen. Dabei ist allerdings anzumerken, dass der Rechtsanwalt keine Tiefenprüfung vorgenommen hat und die Aussage, dass das Behördenhandeln nicht zu beanstanden sei, keine belastbare ist. Aus diesem Grund haben wir als Linksfraktion versucht, eine tiefenjuristische Prüfung über den Juristischen Dienst des Landtags zu beantragen. Mit diesem Antrag haben wir sogleich den Unmut der Koalitionsfraktionen im Ausschuss auf uns gezogen. Das Argument war, dass das Parlament bzw. der Ausschuss nicht dafür da seien, juristische Sachverhalte zu klären. Der Petent bzw. die Bürgerinitiative sollten den Rechtsweg beschreiten. So nachvollziehbar dieses Argument im Sinne der Gewaltenteilung sein mag, so weltfremd bzw. realitätsfern ist es in Bezug auf die finanziellen Möglichkeiten einfacher Bürgerinnen, ja selbst einer Bürgerinitiative. Zu sagen, sie sollten einfach den Rechtsweg beschreiten, wenn sie ihre Probleme lösen möchten, ist ungefähr so, wie dem hungernden Volk zu sagen: Wenn ihr kein Brot habt, dann esst doch Kuchen. Es gibt in diesem Fall nicht mal Kuchen und auch keinen Rechtsweg. Welchen Rechtsweg sollen sie denn beschreiten, wenn Behörden über Jahre nichts gegen den Gestank getan haben und noch immer nichts tun? (Zuruf von der CDU) Aktuell gibt es keine Entscheidung vom Landratsamt, gegen die die Anwohnerinnen und Anwohner rechtlich vorgehen könnten. Wenn es also für den Petenten keinen Rechtsweg zu beschreiten gibt, um das Behördenhandeln des Freistaates Sachsen infrage zu stellen, liegt es nahe, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Denn es sollte Aufgabe des Parlaments und des Ausschusses sein, Vorwürfe gegen Behörden des Freistaates sachlich und neutral aufzuklären, auch wenn es, wie im vorliegenden Fall, schwierig erscheint. Es darf ja auch bezweifelt werden, dass die Stellungnahme der Staatsregierung unabhängig und neutral ist, da sich die Vorwürfe auch gegen das Umweltministerium selbst richten. Nachdem also die Koalitionsfraktionen mangels guten Willens und der Juristische Dienst mangels politischen Auftrags und fehlender Kapazitäten keine Tiefenprüfung anstrengen wollten, haben sich der Petent und ich auf die Suche nach einem Gutachter begeben – und: Wir sind auch fündig geworden. Wir waren gerade bei der Angebotsprüfung, als im Petitionsausschuss der Bericht zur Petition vorlag und abgestimmt werden sollte. In der Diskussion über die Abstimmung habe ich mehrfach darum geben, den Abschluss der Petition noch nicht zu vollziehen, weil erstens der Petent darum gebeten hat, zweitens wir auf dem Weg waren, eine tiefenjuristische Prüfung zu beauftragen, (Zuruf von der CDU) drittens Falschbehauptungen zulasten des Petenten bzw. der Bürgerinitiative im Abschlussbericht vorkommen, viertens der Bericht unstrukturiert und unvollständig ist, und fünftens, die Anhörung und ihre Handlungsempfehlung nicht berücksichtigt worden sind. Da es aber seitens des Berichterstatters kein Interesse gibt, das Anliegen des Petenten bestmöglich zu begleiten, wurden all diese Argumente ignoriert und dieser unvollständige, unstrukturierte und fehlerhafte Abschlussbericht in der Ausschusssitzung durchgepeitscht. (Zuruf von der CDU: Das ist eine Frechheit!) Es gab keine sachliche oder zeitliche Not, die Petition abzuschließen. Es gab und gibt nur den unbedingten Wunsch des Berichterstatters, mit diesem Fall endlich nichts mehr zu tun haben zu müssen. Andernfalls hätte er sich um ein Mediationsgespräch zwischen den Beteiligten in Stolpen bemüht, (Zuruf von der CDU: Peinlich!) so, wie es das Protokoll zur Anhörung empfiehlt, oder wäre dem Anliegen des Petenten nachgekommen, die Petition noch nicht abzuschließen. Ja, die Petition oder der Juristische Dienst des Landtags geben nicht her, dass solche komplexen Verfahren angemessen betreut werden. Ich habe drei von solchen immissionsschutzrechtlichen Belangen geprägte Petitionen bei mir auf dem Tisch liegen. Doch statt darüber zu diskutieren, wie der Petitionsausschuss oder der Juristische Dienst für solche Fälle Ressourcen aufbauen oder besorgen könnten, werden die einfachen Leute auf sich selbst zurückgeworfen, (Zuruf von der CDU: Schneller!) sollen sie doch den unbezahlbaren Rechtsweg beschreiten. (Zurufe von der CDU) Dieses abgehobene Verständnis vom Umgang mit Bürgerinnen- und Bürgeranliegen macht mich immer wieder fassungslos. Aus diesem Grund war es uns – dem Petenten und mir – wichtig, das berechtigte Anliegen hier noch einmal zur Sprache zu bringen; denn wie heißt es so schön auf der Internetseite des Sächsischen Landtags: „Das Petitionsrecht stellt sicher, dass Ihre Sorgen und Nöte bei den Volksvertretern Gehör finden. (Zurufe von der CDU) Aber auch wenn Sie einfach nur eine Anregung oder Bitte äußern möchten, finden Sie bei den Abgeordneten und dem Petitionsausschuss des Landtags stets ein offenes Ohr.“ Schön wäre es. Die Erfahrungen des Petenten, der Bürgerinitiative oder des Bürgermeisters aus Stolpen, der bei Anhörung zugegen war, ist eine andere mit der Zustimmung von CDU, SPD und GRÜNEN. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Heinz.

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Andreas Heinz CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Richtig ist, dass der Petitionsausschuss zu prüfen hat, ob die staatliche Verwaltung ihr Ermessen zugunsten der Petenten ausgeübt hat oder nicht. Genau das haben wir versucht zu tun. Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, weder juristische Tiefenprüfungen zu machen noch Gutachten in Größenordnungen aufzustellen oder zu beauftragen, die andere wieder mit Gegengutachten – – Man kommt dann am Ende überhaupt nicht weiter bei dem Thema. Es gibt gewisse Sachverhalte, die sich nicht im Einvernehmen klären lassen, sondern irgendwann entschieden werden müssen. Einen solchen Sachverhalt finden wir bei der Schweinemastanlage Stolpen vor. Man muss dazu sagen: Nach heutiger Rechtslage wäre an diesem Standort so eine Stallanlage nicht möglich. Es ist eine komplizierte Gemengelage mit Bestandsschutz aus DDR-Zeiten, mit diversen Nachgenehmigungen usw. usf. Weil das alles so kompliziert und ich mir überhaupt nicht sicher war – hat die Verwaltung hier richtig oder auch nicht und die Bürgerinitiative hat vehement genau das Gegenteil behauptet –, habe ich mir die Mühe gemacht, einen Gutachter zu suchen, der mit dem Fall bisher nichts zu tun gehabt hat. Ich war erst bei der IHK, dann bei der Ingenieurkammer. Dort wurde mir jemand benannt, der bereit war, für viel Ehre und wenig Geld – sprich Fahrtkostenerstattung – sich in das Thema einzuarbeiten und zur Verfügung zu stehen. Dann haben wir die Anhörung organisiert und konnten bis dahin keine Initiativen von der Mitberichterstatterin erkennen, sondern es war meine Initiative, dort zu sagen: Ich will es hier etwas genauer wissen. Dann kam es zu der Anhörung. Das Ergebnis der Anhörung für mich ist, dass man den sächsischen Behörden keine grundsätzlichen Fehler nachweisen kann. Der Gutachter, Herr Dr. Lau, bei dem ich mich an dieser Stelle noch einmal bedanken möchte, hat allerdings Ansatzpunkte gegeben, die ein Richter anders sehen könnte. Ich kann die Sorgen der Petenten nachvollziehen und so gern, wie ich Hackepeter essen möchte, möchte ich nicht im Umfeld dieser Anlage wohnen. Das kann ich alles nachvollziehen. (Beifall bei der CDU) Aber trotzdem: Diesen Sachverhalt abschließend und verbindlich regeln kann nur ein Gericht. Deshalb macht es keinen Sinn, die Petition weiter in die Länge zu ziehen, sondern sie gehört abgeschlossen, und dann sollen diejenigen, die mit der Rechtslage nicht einverstanden sind, eine verbindliche Klärung über das Gericht herbeiführen. Genau dazu soll das Abschließen der Petition beitragen. Ansonsten können wir hier noch ewig hin und her diskutieren – Gutachten, Gegengutachten, noch ein Gutachten –, und es wird sich nichts ändern. Wenn es Ihnen so sehr am Herzen liegt, Frau Mertsching, können Sie gern diese Mediatoren-Geschichte anregen. Das war auch ein Ergebnis. Ich für meinen Teil würde es heute wieder so machen, auch wenn ich das in Ihren Augen alles nicht richtig gemacht habe. Ich denke, die Bürger haben gute Hinweise bekommen und man muss auch seine Grenzen kennen. Es wird kein Weg daran vorbeiführen, diese Sache gerichtlich auszustreiten, es sei denn, die Schweineproduktion kommt durch andere Ursachen generell zum Erliegen. Ich denke dabei an die Afrikanische Schweinepest oder irgend so etwas. Aber das sollten wir uns nicht als Mittel zur Problemlösung wünschen. Danke schön. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, Herr Abg. Dornau.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die hier behandelte Petition mit dem pathetischen Namen „Beschwerde zur Tätigkeit sächsischer Immissionsschutzbehörden“ ist der neuste Akt in einem Drama. Die Hauptdarsteller in diesem Drama sind Tierhalter und Stallbetreiber auf der einen Seite und auf der anderen Seite ist es die vom BUND Landesverband Sachsen unterstützte Bürgerinitiative. In sage und schreibe vier Petitionen zieht sich dieser Vorgang nun seit mittlerweile fast zwei Jahren durch den Petitionsausschuss. Zum Inhalt selbst haben meine Vorredner bereits einen groben Abriss geliefert. Im Grunde will die Bürgerinitiative die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Stallbetreibers entziehen lassen und damit mittelbar deren Weiterbetrieb unmöglich machen. In dieser aktuellen Petition wirft man sogar dem zuständigen Landratsamt und der Landesdirektion Vertuschung und Verharmlosung vor. Dabei – das muss man sagen – hat die Schweinemastanlage in der Vergangenheit rechtlich sicher gehandelt. Nach der Wende wurde diese Anlage auf Grundlage einer Altanlagenanzeige gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz betrieben. In den Neunzigerjahren erfolgten Auflagen zur Modernisierung und zur Emissionsbegrenzung, welchen der Betrieb nachgekommen war. Doch damit nicht genug. Im Jahr 2018 erfolgte eine Umnutzung von Mastschweinen auf die Ferkelaufzucht. Bei dieser Änderung im nicht genehmigungsbedürftigen Umfang erfolgte sogar eine Emissionsminderung von 70 %, teilweise bis 80 %. Der Bürgerinitiative wiederum war das anscheinend nicht genug. Mit kräftiger Unterstützung durch den BUND wurden Anwälte, Gutachter und Sachverständige herangezogen, um dezidiert die eigenen Interessen zu unterstreichen. Die zentralen Vorwürfe des bestellten Gutachters wurden auch entkräftet. Das Gutachten von 2019 führt zum Beispiel eine Geruchsstundenhäufigkeit von maximal 10 % an, während in der Praxis für derartige Anlagen eine Verdopplung dieses Wertes für zulässig erachtet wird. Auch erfolgte bereits im Jahr 1998 vom damaligen Staatlichen Umweltfachamt Radebeul eine Überprüfung dieser Anordnung. Das möchte ich an dieser Stelle betonen: Weder die Existenz noch die Gültigkeit des Geruchskonzentrationswertes wurden von den Behörden infrage gestellt. Ein anderes Beispiel: Während das Gutachten der Bürgerinitiative bei der Schwimmschicht eines Güllelagers lediglich von 30 % Geruchsminderung ausgeht, sieht das LfULG hingegen eine Minderung von immerhin 80 %. Diese Kluft zwischen Wunsch und Realität zieht sich durch den gesamten Fall, und ich habe den Eindruck, dass wir uns in diesem zweijährigen Prozess argumentativ im Kreis bewegen. Was macht eigentlich der Betreiber unterdessen? Er hat nach seinem Ferkel-Intermezzo drei Jahre lang keine Schweine gehalten und liegt nun seinerseits mit den Behörden im Rechtsstreit, ob ihm eine Anschlussgenehmigung zusteht. Es bleibt also spannend, wie es ausgeht. Auf der Suche nach der eigenen Daseinsberechtigung spannt sich nun DIE LINKE vor den Karren der Vorfeldorganisation der GRÜNEN. Mit dubiosen Gutachten des BUND wird ein Feldzug gegen unsere heimische Landwirtschaft geführt. Alteingesessenen Landwirten soll die Nutztierhaltung untersagt werden. Werte Abgeordnete! So wie es aus verschiedensten Gründen Menschen in die Städte zieht, errichten zunehmend auch Stadtbewohner ihr trautes Heim auf dem Dorf. Weniger Lärm, Verkehr und Migrationsdruck und dafür mehr Ruhe, Nähe zur Natur und die frische Landluft sind oft die Beweggründe. Zur frischen Landluft wiederum gehören neben dem angenehmen Geruch von Wiesen, Wäldern und frischem Heu eben auch der von Silage, Mist, Jauche und Gülle. Beim Thema Schweinehaltung kann ich alle berufserregten Aktivisten beruhigen. Wenn das Schnitzel auf dem Teller ist, dann stinkt es nicht mehr. – Guten Appetit! (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage noch einmal die BÜNDNISGRÜNEN, ob das Wort gewünscht wird? – Das ist nicht der Fall. Die SPD-Fraktion? – Auch nicht. Kommt von der Staatsregierung noch ein Beitrag? – Das ist auch nicht der Fall. Ich frage die Fraktion DIE LINKE, Frau Mertsching, ob Einzelabstimmung gewünscht wird? – Das ist der Fall. Und zwar geht es um die Petition 07/003126/3 mit dem Titel „Immissionsschutz Schweinemastanlage“. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei wenigen Stimmen dagegen ist der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) – Wollen Sie eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben?

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Frank Richter SPD

Ja. (Zurufe von der AfD: Nee!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Richter, bitte.

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Frank Richter SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das kommt selten vor, aber in diesem seltenen Fall sehe ich mich doch genötigt, mein Abstimmungsverhalten zu erklären. Ich habe wie auch im Ausschuss für den Beschluss, den Herr Heinz vorgetragen hat, gestimmt, aber es ist mir nicht leichtgefallen. Wir haben es hier mit einem Problem zu tun, das uns im Petitionsausschuss wohl noch sehr oft begegnen wird: dass sich Bürger – in diesem Falle eine Bürgerinitiative – in vollem Vertrauen an den Petitionsausschuss wenden in der Hoffnung, dort ihr Anliegen adäquat behandelt zu wissen, dass es aber dann aufgrund der komplexen Situation zu sehr langen Erkenntnisprozessen, die manchmal über Jahre andauern, kommen kann. Sie tun das in der Zeit, in der der Petitionsausschuss tagt, unter Verzicht auf den Rechtsweg, weil sie darauf hoffen, über den Petitionsausschuss zu ihrem Recht zu kommen. Am Ende steht dann aber ein solcher Punkt wie heute, dass nämlich ein Verfahren im Petitionsausschuss auch einmal zum Ende gebracht werden muss und nicht ein Gutachten das andere Gutachten jagen kann. Von der Mehrheit im Petitionsausschuss ist sehr seriös gesagt worden: Das müssen wir jetzt zum Ende bringen. Die Enttäuschung, die wir bei denen produzieren, die über diese ganze Zeit hinweg auf den Rechtsweg verzichtet haben, verstehe ich auch. Deswegen habe ich in dem Falle nur schweren Herzens so abgestimmt, wie ich abgestimmt habe. Ich glaube, dass wir in der Petitionsarbeit ganz grundsätzlich bedenken müssen, wie wir mit solchen komplexen Problemlagen, die wir auch in Zukunft bekommen werden – ich habe selber eine auf dem Tisch –, umgehen. Das war mir wichtig an dieser Stelle zu erklären. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Informationen, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegen Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren, noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Wir haben die Tagesordnung gen, Donnerstag, den 10.02.2022, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und Tagesordnung liegt Ihnen vor. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Feierabend. (Schluss der Sitzung: 20:08 Uhr) Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/8963 Namensaufruf durch den Abg. Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE, Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Böhme, Marco x Mayer, Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Meyer, Čagalj Sejdi, Petra x Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Nagel, Dombois, Andrea x Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Otto, Firmenich, Iris x Pallas, Flemming, Ingo x Panter, Friedel, Sabine x Patt, Fritzsche, Oliver x Penz, Gahler, Torsten x Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Pfeil, Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Unger, Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 31 Neinstimmen: 74 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 105 Anlage Abstimmung am 9. Februar 2022 beginnend mit dem Buchstaben A Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Juliane x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Tom x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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