Peter Wilhelm Patt
Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Corona zu Mehrkosten und Mehrbelastungen bei jedem von uns, bei jedem Bürger geführt hat – unzweifelhaft. Das sind Dinge, die man ertragen muss. Manche dieser Kosten entstanden direkt – wir kaufen diese Masken –, manche entstanden indirekt, da haben andere solche Masken gekauft und verteilt und haben alle möglichen anderen Dinge ausgegeben, die wir über höhere Steuern bzw. über das Abfinanzieren von Schulden zu bezahlen haben. Dann gibt es verschiedene Personen und Personengruppen, Berufsgruppen, die aus meiner Sicht, aus unserer Sicht tatsächlich eine besondere Betroffenheit haben, auch besondere Intensitäten. Ich spreche jetzt von den Pflegeberufen, von den medizinischen Berufen, vom Betreuungsbereich, vielleicht auch im weiteren Sinn. Dann gibt es noch eine ganze Reihe anderer. Ich finde, die haben einen CoronaBonus verdient, und der soll auch steuerfrei sein können. Weil das aber anscheinend nicht reicht, möchten heute alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, auch einen Corona-Bonus bekommen. Wo ist – die Frage müssen wir uns selbstkritisch stellen – dann die besondere Behandlung derjenigen, die besondere Lasten für uns und für unser Wohl getragen haben? Nicht jeder, der in der Corona-Zeit zu Hause Homeoffice machte oder vielleicht auch weniger zu tun hatte, hat zwingend eine besondere Leistung erbracht. Aber das wird ja auch nicht bemessen; denn wir haben definiert, und der Richterverein sagt es so deutlich: Es handelt sich eben nicht um eine Besoldung. Das ist aber nicht ganz verständlich, und ich finde, wir haben nach dieser Sitzung einen Aufklärungsauftrag in der Bevölkerung: Soll die Zahlung ein Ausgleich in einem Tarifsystem sein, in dem es, wie Kollege Brünler sagte, 14 Monate keine Anpassung – Anpassung heißt Steigerung – gegeben hat? Aber das, was wir jetzt empfehlen, ist doch keine Besoldung. Der Richterbund bestätigt, es sei keine Besoldung und auch kein Entgelt für eine geleistete Tätigkeit; denn das ist Voraussetzung dafür, dass die Zahlung steuerfrei erfolgen kann. Der Bundesgesetzgeber hat mit dieser Steuerfreiheit ermöglicht, dass besondere Berufsgruppen für besondere Tätigkeiten eine besondere Form von Vergütung bekommen. Jetzt bekommen sie alle, und das müssen wir erklären; denn die Zeitungen und andere Medien berichten: Es gibt eine Corona-Sonderzahlung für alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – wir müssen deutlich erklären, dass es zwar steuerlich als Sonderleistung deklariert wird, aber eigentlich ein Ausgleich für ein Tarifsystem ist, das 14 Monate nicht erhöht wurde. Das Leistungsprinzip sei bei dieser Sonderzahlung nicht anzuwenden, schreibt der Richterverein. Er fragt dann mit Recht, wie auch Kollege Brünler fragt, warum das nicht auch viele andere Bereiche bekommen: die, die auf Widerruf verbeamtet sind, die im Ruhestand sind, und wie ist das mit Beurlaubten? Wir müssen uns auch fragen, was mit denjenigen ist, die schon eine Corona-Sonderzahlung bekommen haben. Man kann die Steuerfreiheit nicht zweimal bekommen. Das müssen wir auch noch klären. Aber so viel Zeit haben wir nicht, weil es im März schon ausgezahlt werden soll, damit es noch steuerfrei ist, weil es eben keine besondere Leistung ist, sondern eine allgemeine Prämie, die jeder bekommt. Am Ende müssen wir aber eine Argumentation abwägen, wenn wir das der Bürgerschaft erklären wollen – es sind erhebliche Kosten damit verbunden –, warum eigentlich nicht alle in der Bevölkerung eine Corona-Prämie bekommen; denn wie ich eingangs sagte, hatte jeder unter dieser Situation zu leiden. Da gibt es einen Vorschlag, den ich kurz zitieren möchte und der uns in der Zukunft noch beschäftigen wird und uns vielleicht auf den Bundesgesetzgeber einwirken lassen sollte, ob so eine Prämie nicht doch eigentlich alle bekommen sollten: Jeder Bürger erhält für das Jahr 2022 eine Steuergutschrift von 1 300 Euro. Die Steuergutschrift kann innerhalb eines Jahres oder verteilt über fünf Jahre mit einer Steuerpflicht verrechnet werden. Um die Bürger ohne Einkommensteuer-, Lohnsteuer- und Kapitalertragsteuerpflicht zu erreichen, kann die Gutschrift auch zum umsatzsteuerreduzierten Einkauf verwendet werden. Im Übrigen ist sie übertragbar. Eine Mehrfachleistung ist auszuschließen mit der Ausnahme – und das wäre der Unterschied zu der Vergütung, die wir gerade beschließen –, dass diejenigen, die wirklich eine Belohnung für besondere Leistungen verdient haben, das noch zusätzlich bekommen sollen. Was kostet das? Ich habe es einmal ausgerechnet: Bei 83 Millionen Bürgern – abzüglich 4,9 Millionen im öffentlichen Dienst – wenn wir für Deutschland sprechen, wären es 100 Milliarden Euro. Bei Einnahmen von 1 500 Milliarden Euro, die der Bund hat, wäre das, glaube ich, darstellbar. Aber wir sollten uns wirklich kritisch hinterfragen, dass es eigentlich alle verdient haben, wenn es schon alle Staatsdiener bekommen. Diese Aufgabe müssen wir kommunizieren. Vielen Dank. Wenn Ihr den Vorschlag verfolgt, dann wollen wir das tun. Glück auf! (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Patt sprach in dieser zweiten Rednerrunde für die CDU-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Vorjohann. Bitte schön, Herr Staatsminister.
