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Andreas Heinz

CDU 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der in Rede stehende Gesetzentwurf ist im Gegensatz zum vorher behandelten ein relativ einfaches Gesetzeswerk. Wir haben nämlich das, was die Bundesregierung beschlossen hat, mehr oder weniger eins zu eins umzusetzen. Wir haben da keine Änderungsmöglichkeiten. Inhalt des Gesetzentwurfs ist, dass wir das Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf das Ministerium übertragen. Auf der anderen Seite wird heute schon den zuständigen Landratsämtern eine zentrale Stelle für alle Verfahrensschritte benannt. Die Eins-zu-eins-Umsetzung nannte ich schon. Damit ist zum Gesetzentwurf alles gesagt. Man ist daher verleitet, noch etwas Grundsätzliches zu den erneuerbaren Energien zu sagen. Diese sind auf manchen Gebieten höchst umstritten. Die Forderungen an uns lauten, das möglichst nicht an der Bevölkerung vorbei zu machen. Ich möchte da die Diskussion zur Windkraft noch einmal aufgreifen und auf meine Kleine Anfrage in der Drucksache 7/8175 verweisen, der man – entgegen der immer wieder geäußerten Behauptung, dass die CDU wegen der 1 000-Meter-Grenze alles blockiere – entnehmen kann, dass in den letzten zehn Jahren mindestens 22 Anlagen genehmigt, aber nicht gebaut wurden. Das entspricht ungefähr 71 Megawatt. Es gab 24 Klageverfahren, von denen zehn Klagen abgewiesen wurden, wo also doch gebaut werden konnte. Sechs Verfahren sind noch vor dem Verwaltungsgericht anhängig, sechs Verfahren vor dem Oberlandesgericht. Zwei Verfahren wurden mit einem Vergleich beendet. Wir haben in der Pipeline noch Anträge für 36 Windkraftanlagen mit 179 Megawatt, die noch einer Genehmigung harren und dann vermutlich in den meisten Fällen auch einer gerichtlichen Überprüfung. des Entwurfs Richtlinie EU 2018/2001 des des Rates vom 11. Dezember 2018 Energie aus erneuerbaren Quellen Gesetzentwurf der 90/DIE GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Umwelt und Landwirtschaft Ich möchte noch darauf verweisen, dass man auch im Biogasbereich manches besser, anwenderfreundlicher und weniger schikanös machen könnte. Auch im Verkehrsbereich möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Biokraftstoffe der zweiten Generation aus heimischen Rohstoffen ebenso im Verbrennungsmotor eingesetzt werden könnten, denn maßgeblich ist ja das, was sozusagen hinten rauskommt. Wenn dort keine Schadstoffe durch die entsprechenden Kraftstoffe mehr anfallen, dann muss man auch den Verbrennungsmotor nicht verteufeln. Ferner möchte ich an dieser Stelle kurz die Brücke zum Wärmesektor schlagen und dazu besonders auf den nachwachsenden Rohstoff Holz verweisen, der mit 20 bis 30 Jahren sicherlich einen relativ kurzen Kreislauf, was die CO -Bindung und Wiederfreisetzung betrifft, umfasst. Aber das Gute ist: Für jedes Stück Holz, das wir verbrennen und das wieder in den Kreislauf kommt, wird kein Gas oder Öl gebraucht. Insofern ist das schon ein wesentlicher Fortschritt und kann uns hier nur auffordern, besser zu werden. Im Bausektor sind die Zeiten der CO -Festlegung deutlich länger. Aber auch hier sind wir auf einem guten Weg. Ich verweise hierzu auf unser Holzbaukompetenzzentrum. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und werbe um die Zustimmung für den Gesetzentwurf. Danke schön. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Heinz sprach für die CDU-Fraktion. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Kollege Dr. Gerber, bitte schön.

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