Andreas Heinz
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Richtig ist, dass der Petitionsausschuss zu prüfen hat, ob die staatliche Verwaltung ihr Ermessen zugunsten der Petenten ausgeübt hat oder nicht. Genau das haben wir versucht zu tun. Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, weder juristische Tiefenprüfungen zu machen noch Gutachten in Größenordnungen aufzustellen oder zu beauftragen, die andere wieder mit Gegengutachten – – Man kommt dann am Ende überhaupt nicht weiter bei dem Thema. Es gibt gewisse Sachverhalte, die sich nicht im Einvernehmen klären lassen, sondern irgendwann entschieden werden müssen. Einen solchen Sachverhalt finden wir bei der Schweinemastanlage Stolpen vor. Man muss dazu sagen: Nach heutiger Rechtslage wäre an diesem Standort so eine Stallanlage nicht möglich. Es ist eine komplizierte Gemengelage mit Bestandsschutz aus DDR-Zeiten, mit diversen Nachgenehmigungen usw. usf. Weil das alles so kompliziert und ich mir überhaupt nicht sicher war – hat die Verwaltung hier richtig oder auch nicht und die Bürgerinitiative hat vehement genau das Gegenteil behauptet –, habe ich mir die Mühe gemacht, einen Gutachter zu suchen, der mit dem Fall bisher nichts zu tun gehabt hat. Ich war erst bei der IHK, dann bei der Ingenieurkammer. Dort wurde mir jemand benannt, der bereit war, für viel Ehre und wenig Geld – sprich Fahrtkostenerstattung – sich in das Thema einzuarbeiten und zur Verfügung zu stehen. Dann haben wir die Anhörung organisiert und konnten bis dahin keine Initiativen von der Mitberichterstatterin erkennen, sondern es war meine Initiative, dort zu sagen: Ich will es hier etwas genauer wissen. Dann kam es zu der Anhörung. Das Ergebnis der Anhörung für mich ist, dass man den sächsischen Behörden keine grundsätzlichen Fehler nachweisen kann. Der Gutachter, Herr Dr. Lau, bei dem ich mich an dieser Stelle noch einmal bedanken möchte, hat allerdings Ansatzpunkte gegeben, die ein Richter anders sehen könnte. Ich kann die Sorgen der Petenten nachvollziehen und so gern, wie ich Hackepeter essen möchte, möchte ich nicht im Umfeld dieser Anlage wohnen. Das kann ich alles nachvollziehen. (Beifall bei der CDU) Aber trotzdem: Diesen Sachverhalt abschließend und verbindlich regeln kann nur ein Gericht. Deshalb macht es keinen Sinn, die Petition weiter in die Länge zu ziehen, sondern sie gehört abgeschlossen, und dann sollen diejenigen, die mit der Rechtslage nicht einverstanden sind, eine verbindliche Klärung über das Gericht herbeiführen. Genau dazu soll das Abschließen der Petition beitragen. Ansonsten können wir hier noch ewig hin und her diskutieren – Gutachten, Gegengutachten, noch ein Gutachten –, und es wird sich nichts ändern. Wenn es Ihnen so sehr am Herzen liegt, Frau Mertsching, können Sie gern diese Mediatoren-Geschichte anregen. Das war auch ein Ergebnis. Ich für meinen Teil würde es heute wieder so machen, auch wenn ich das in Ihren Augen alles nicht richtig gemacht habe. Ich denke, die Bürger haben gute Hinweise bekommen und man muss auch seine Grenzen kennen. Es wird kein Weg daran vorbeiführen, diese Sache gerichtlich auszustreiten, es sei denn, die Schweineproduktion kommt durch andere Ursachen generell zum Erliegen. Ich denke dabei an die Afrikanische Schweinepest oder irgend so etwas. Aber das sollten wir uns nicht als Mittel zur Problemlösung wünschen. Danke schön. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, Herr Abg. Dornau.
