Dr. Matthias Rößler
Das war das Schlusswort. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 7/8855 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/8855 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt Haushalts- und Drucksache 7/975, Unterrichtung durch das Drucksache 7/8971, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Kollegin Schubert, das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Oder ein anderer Abgeordneter? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der DrucksaTagesordnungspunkt Jahresbericht Drucksache 7/4300, Unterrichtung Drucksache 7/8972, des Haushalts- und Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten für jede Fraktion, den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes und die Staatsregierung festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: Präsident des Sächsischen Rechnungshofes, CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt dem Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, Herrn Jens Michel, das Wort. Bitte. Jens Michel, Präsident des Sächsischen Rechnungshofes: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es sei mir vorab gestattet zu erwähnen, dass der heute zu behandelnde Jahresbericht vollständig aus der Feder des vorangegangenen Präsidenten, Prof. Binus, stammt. Insofern möchte ich mich nicht mit fremden Federn schmücken. Auch wenn ein Amtswechsel immer Wandel und neue Impulse mit sich bringt, wird der Rechnungshof den unter meinen Vorgängern eingeschlagenen Kurs weiter beschreiten. Unabhängig und mit gewohnt kritischem Blick werden wir Sachverhalte hinterfragen, Problemfelder aufzeigen und den Finger in die Wunde legen. Dass wir bei dem einen oder anderen eventuell einen gewissen Lästigkeitsfaktor erreichen, das nehmen wir um der Sache willen in Kauf; denn der Sächsische Rechnungshof ist und bleibt eine traditionsreiche Institution, die sich im Sinne der Steuerzahler für stabile und transparente Finanzen in Sachsen einsetzt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Jahresbericht 2020 enthält Kritikpunkte, die an Aktualität nicht einge-Vermögensrechnung 2018 Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses che 7/8971 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/8971 zugestimmt und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses büßt haben und sich wie ein roter Faden durch die sächsische Finanzpolitik ziehen. Lassen Sie mich deshalb einige dieser Kernthemen benennen: Da wäre erstens eine mangelnde Haushaltsvorsorge. Sie beschließen heute einen Bericht, der vor zwei Jahren veröffentlicht wurde und sich mit der Haushaltsrechnung von 2018 befasst. Mit dem Wissen von jetzt, nach zwei Jahren krisengebeutelter Finanzwirtschaft durch die Corona-Pandemie, erscheinen die zwei Jahre davor mit Wachstum, das heißt einer Wirtschaft mit guter und stabiler Konjunktur und geringer Arbeitslosigkeit, fast schon wie goldene Zeiten. Das alles ließ die Einnahmen im Freistaat wachsen. Die Staatsregierung finanzierte höhere Ausgaben in vielen, auch neuen Bereichen, wie Digitalisierung, Entwicklung des ländlichen Raumes, innere Sicherheit und Bildung. Der Rechnungshof beschreibt im Beitrag 2 des vorliegenden Jahresberichts, wie mit dem Übergang von 2019 zu 2020 ein deutlicher Wandel in der Einnahmenbasis für den Staatshaushalt eintrat. Die zunehmenden Konjunktureinflüsse, die Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie die Corona-Pandemie veränderten erkennbar die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Ausgaben des Landes. Aufforderungen des Sächsischen Rechnungshofes, sich auf eine größere jährliche Schwankungsbreite der Einnahmen einzustellen und die nötigen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, liefen leider ins Leere. Die Vorbereitung auf konjunkturell schwierige Zeiten war ungenügend. So kommen wir zu zweitens, der Dehnung von Haushaltsrecht. Der Sächsische Rechnungshof stellt seit einigen Jahren fest, dass sich Entscheidungen im Grenzbereich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit mehren. So haben wir im Beitrag 1 des Jahresberichtes 2020 bemängelt, dass das Sächsische Finanzministerium im Dezember 2018 im Rahmen des Notbewilligungsrechts Zuführungen an Sondervermögen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro bewilligte. Diese Zuführungen dienten nicht zur Erfüllung dringender staatlicher Aufgaben. Es handelte sich lediglich um Buchungsvorgänge innerhalb des Staatsvermögens, ohne dass Geld ausgezahlt und damit zur staatlichen Aufgabenerfüllung eingesetzt werden sollte. Die Mittel wurden bis 2021 kaum in Anspruch genommen, was zeigt, dass kein dringender, zeitnaher Bedarf bestand. Drittens wären Auslagerungen aus dem Kernhaushalt zu benennen. Der Sächsische Rechnungshof begrüßt grundsätzlich die von Landtag und Staatsregierung ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie. Wir haben jedoch bereits im Beitrag 2 des Jahresberichtes 2020 unsere Bedenken hinsichtlich des neu geschaffenen Sondervermögens geäußert. Unsere Auffassung wird nun indirekt durch die verfassungsrechtliche Judikatur untermauert. Der Staatsgerichtshof Hessen hat ein aus Anlass der Coronakrise errichtetes Sondervermögen des Landes Hessen mit der Verfassung für unvereinbar erklärt. Der Sächsische Rechnungshof erwartet, dass der Freistaat sich den gebotenen Folgerungen aus der Rechtsprechung stellt; dass die Staatsregierung und auch der Landtag sehr kritisch und exakt prüfen, für welchen Zweck Finanzmittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds verausgabt werden. Die zur Bewältigung der Krise in den Jahren 2020 und 2021 aufgenommenen Kredite belaufen sich derzeit auf rund 2 Milliarden Euro. Ohne hinter das Niveau des derzeitigen Doppelhaushaltes zurückzufallen, reichen die finanziellen Mittel zur Schuldentilgung innerhalb des verfassungsrechtlichen Zeitraums aus. Eine Änderung der Sächsischen Verfassung hinsichtlich des Tilgungszeitraums ist damit aus unserer Sicht nicht notwendig. Ich betone jedoch noch einmal, auch wenn es der eine oder andere nicht mehr hören will: Eine hohe Verschuldung belastet die öffentlichen Haushalte in der Zukunft; denn die Kredite von heute sind die Tilgungs- und Zinslasten von morgen und übermorgen. Es ist zwar nicht möglich, künftige Zinsbelastungen zu prognostizieren; der Blick in die Vergangenheit lässt jedoch erkennen, wie hoch das Risiko sein kann. Vor 20 Jahren hatte der Freistaat bei einem Schuldenstand von 11 Milliarden Euro eine jährliche Zinsausgabenlast von 588 Millionen Euro zu leisten. Das können Sie in unserem damaligen Jahresbericht nachlesen. Gegenwärtig stehen die Zeichen wieder auf Zinserhöhung. Deshalb meine dringende Bitte, eine Verlängerung der Tilgungsfristen genau zu überdenken. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sächsische Rechnungshof sieht sich als Partner des Parlaments und der geprüften Stellen; er wird sich weiter kontinuierlich für einen transparenten Mitteleinsatz im Freistaat Sachsen einsetzen. Wir sind als Verfassungsorgan ausdrücklich nicht politisch, (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) aber wir scheuen uns nicht, unbequem zu sein und unangenehme Tatsachen und Fakten auszusprechen. Wir tun dies künftig noch öfter; denn wir werden unseren Jahresbericht nun regelmäßig in zwei Bänden veröffentlichen – also ein Jahresbericht, aber zwei Bände. Der Sächsische Rechnungshof ist ein Ort, an dem kluge Köpfe Tag für Tag mit Fachwissen und Spürsinn Schwachstellen aufzeigen, damit jeder daraus lernen und es in Zukunft besser machen kann. Wir sind ein Ort, an dem Wissen gebündelt ist und neue Strategien und Konzepte entwickelt werden, eine Ideenschmiede von nachhaltigem Mitteleinsatz in Sachsen. Wer daran interessiert ist, im Sinne kommender Generationen einen stabilen Freistaat zu gestalten, dem empfehle ich die Lektüre unserer Berichte ausdrücklich. Ideen, was alles geht, liefern sie in großer Zahl. An dieser Stelle bedanke ich mich beim Hohen Haus für die Behandlung des Jahresberichts und für Ihre Aufmerksamkeit. Danke. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
