Nico Brünler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es bei dem Gesetzestitel viele erwarten, handelt es sich bei dem Gesetzentwurf zur Corona-Sonderzahlung nicht um das Happy End des Themas „Pflegebonus“ – das zieht sich weiter zäh –, sondern es handelt sich, wie meine Vorredner schon gesagt haben, um die Eins-zu-eins-Übertragung von Ergebnissen der Tarifverhandlungen für Beschäftigte der Länder auf die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Freistaat Sachsen. Konkret gesagt wird hier in einem ersten Schritt die steuerfreie Zahlung einer einmaligen Corona-Prämie übernommen. Dabei finden wir es richtig, dass bei der heute zur Abstimmung stehenden Fassung des Gesetzes die Anregung des Städte- und Gemeindetages aufgenommen wurde, wonach den Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, auch ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durch Beschluss des Hauptorgans in Anerkennung ihrer Leistungen im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie eine Sonderzahlung zu gewähren. Das hatten auch wir mit Blick auf deren Leistungen aus Respekt vor dem Ehrenamt gefordert. Auch wenn wir begrüßen, dass die Koalition in der vorliegenden Sache vergleichsweise schnell tätig geworden ist – Herr Kollege Löffler hat es angesprochen; es ging dieses Mal sehr schnell –, so möchte ich dennoch in Erinnerung rufen, dass es sich zunächst lediglich um die Übernahme eines Teils der Tarifeinigungen handelt. Mit Blick auf die übrigen Elemente der Tarifverhandlungen vom Herbst letzten Jahres mahnen wir auch deren zügige und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen an. Wir haben in der Vergangenheit mehrfach gesehen, dass DIE LINKE die Tarifübernahme erst mehrfach hier im Plenum anmahnen musste. Hoffen wir, dass das für das hier in Aussicht gestellte separate Gesetzgebungsverfahren nicht gilt und dieses auch zeitnah kommt. Auch wenn die einmalige Sonderzahlung in erster Linie der Abmilderung der zusätzlichen Belastungen aufgrund der Coronakrise dient, so kann man nicht übersehen, dass die Zahlungen auch dem Ausgleich der aktuell hohen Inflationsrate dienen und Teil der allgemeinen Tarifeinigung bzw. Gehaltsanpassungen sind. Insofern ist es folgerichtig und konsequent, den Zahlungsanspruch auf ganz oder teilweise beurlaubte Beamte auszudehnen, unabhängig davon, ob ihnen tatsächlich eine berufsbedingte Zusatzbelastung durch die Pandemie entstanden ist. Das finden wir richtig. Etwas unverständlich ist uns allerdings, dass Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aus dem berechtigten Kreis der Sonderzahlungen ausgenommen sind; denn während Rentnerinnen und Rentner durch die Rentenanpassungen an künftigen Steigerungen der Bezüge teilnehmen, ist dieser Personenkreis auch davon ausgeschlossen. Hierdurch entsteht den Betroffenen de facto eine Nullrunde, und das, obwohl die Einmalzahlung, wie bereits gesagt, nicht nur den rückwärtsgewandten Ausgleich für besondere pandemische Belastungen dient, sondern in erster Linie eine Einmalzahlung für eine Durststrecke von 14 Monaten ist, in denen keine prozentuale Erhöhung der Grundgehälter vorgesehen ist. Hier teilen wir die Kritik von DGB und Beamtenbund und hoffen, dass diesbezüglich noch eine Regelung gefunden wird. Unabhängig von diesen Defiziten stimmen wir heute jedoch der vorliegenden Regelung als ersten Schritt der Tarifübernahme zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Damit wäre die erste Rednerrunde beendet und wir können in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Für die CDU-Fraktion macht sich schon Kollege Patt bereit. Richtig? – Bitte schön, Herr Kollege.
