Nico Brünler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Michel, Sie haben Ihre Einbringungsrede genutzt, um vor allem über Grundsatzfragen zu sprechen und auch einen Ausblick auf die Ansätze und Schwerpunkte Ihrer Arbeit zu geben. Dem habe ich mit großem Interesse zugehört, und ich danke Ihnen dafür – auch wenn ich sagen muss, dass wir bei einigen Dingen, beispielsweise beim Thema Schuldenbremse, wahrscheinlich nicht eins zu eins einer Meinung sind; und ich glaube, auch wenn Sie sagen, Sie wollen politisch unabhängig sein, sind wir in diesem Punkt doch schon in einer politischen Bewertung und nicht in einer reinen Prüffrage. Aber zurück zum eigentlichen Thema: Der Jahresbericht des Rechnungshofes ist eine interessante Lektüre, gibt er doch einen Überblick über das, was in unserem Land funktioniert und was noch optimiert werden kann. Darum ist es für uns auch nur schwer verständlich, dass sich die Beratung über den Bericht, der dem Haushalts- und Finanzausschuss im November 2020 zugegangen ist, bis Januar dieses Jahres zog; denn dies lag weniger an einer besonders sorgfältigen Debatte, sondern daran, dass seine Behandlung von der Mehrheit immer wieder aus- und abgesetzt wurde. Ja, die Auffassung des Rechnungshofes und die der einzelnen Fraktionen im HFA sind nicht immer deckungsgleich, legen aber regelmäßig Punkte offen, die auch grundsätzliche Fragestellungen jenseits des eigentlich Geprüften aufwerfen. Lassen Sie mich das an drei Beispielen aus dem Bericht darstellen: So hat die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau – wir haben gerade schon etwas darüber gehört – doch zu großer Verwunderung geführt. Immerhin: Es handelt sich um eine UNESCO-Welterbestätte, aber der Rechnungshof stellte fest, dass es für die Stiftung nicht nur kein Gesamtnutzungskonzept gibt, sondern dass sie nach 27 Jahren Tätigkeit eigentlich noch gar nicht rechtswirksam errichtet ist. Unabhängig davon plant das Finanzministerium Investitionen in Millionenhöhe und die Ausweitung der eigentlich nur durch Gewohnheitsrecht bestehenden Stiftung. Dabei geht es nicht einmal um die Sache als solche, sehr wohl aber um die mehr als schwammige rechtliche Grundlage und deren mögliche Folgekosten. Leider konnte die Antwort der Staatsregierung nicht überzeugen; die Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau wird uns wohl noch mehrfach beschäftigen müssen. Lassen Sie mich ein weiteres Beispiel nennen, das nicht nur Defizite vor Ort aufdeckt, sondern auch Anlass für die Landespolitik sein sollte, über die eigene Politik nachzudenken. So kommt der Rechnungshof bei einer Prüfung der Körse-Therme Kirschau zu dem Ergebnis, dass der langfristige Weiterbestand der Einrichtung grundsätzlich zur Debatte stünde. Es wird angemahnt, dass die Technik des Bades veraltet und deren Support bereits eingestellt sei; es drohe ein technisch bedingter Betriebsstillstand. Vor dem Hintergrund der mangelnden Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes und der hohen Konkurrenzdichte sollten Investitionsentscheidungen gründlich abgewogen werden; der Betrieb von Schwimm- und Erlebnisbädern sei schließlich keine kommunale Pflichtaufgabe. Rein rechtlich ist das so – trotzdem können wir diese Einschätzung nicht teilen. Zu lebenswerten Kommunen gehören auch Schwimmbäder; sie sind für uns essenziell. Das Problem liegt unserer Auffassung nach nicht in der mangelnden Tragfähigkeit des Zweckverbandes, sondern in der mangelhaften Finanzausstattung der Kommunen. Es gibt hier noch einen weiteren Punkt, denn dieses – nennen wir es – Thermenproblem gibt es so ähnlich mehrfach in Sachsen. Wenn man sich anschaut, welche Geschichte diese Einrichtungen haben und mit welchen Fördersummen die Kommunen in den Neunzigerjahren regelrecht animiert wurden, Bäder zu errichten, weil dann der touristische Aufschwung komme, sollte auch der Freistaat seine damalige Förderpraxis kritisch reflektieren; zumal die Kommunen dann, als das Versprechen der goldenen Zukunft nicht aufging, mit dem Betrieb der Einrichtungen im Regen standen. Es gibt jedoch auch Punkte, in denen wir dem Rechnungshof eins zu eins zustimmen können. Es ist inzwischen fast wie bei „Und täglich grüßt das Murmeltier“, wenn der Rechnungshof das Thema Nebenhaushalte anspricht: Deren Anzahl ist unverändert hoch, und das Ausmaß der Ausgliederung stößt deutlich an die Grenzen des Vertretbaren. Mit der Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds Sachsen ist ein außerordentlich voluminöser weiterer Nebenhaushalt entstanden. Wir erkennen in diesem konkreten Fonds – der noch nicht Gegenstand der Betrachtung des Rechnungshofes war – einen nachvollziehbaren Grund und schließen uns dennoch der Kritik im Grundsatz an. Im Hinblick auf Haushaltsklarheit ist seit Jahren ein Maß erreicht, das geeignet ist, das Budgetrecht des Landtags auszuhebeln. Bemerkenswert ist, dass diese Einschätzung wiederum im Bericht 2021 enthalten ist. Mithin ist einer der Väter des von uns immer kritisch gesehenen Zukunftssicherungsfonds inzwischen Rechnungshofpräsident – Herr Michel, ich freue mich schon auf die Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss dazu. Zum Abschluss möchte ich den Mitarbeitern des Rechnungshofes und seinem ehemaligen Präsidenten Prof. Binus herzlich für die Arbeit im Allgemeinen und für den Jahresbericht im Besonderen danken. Nicht immer können wir uns Ihren Schlussfolgerungen eins zu eins anschließen. Aber ich versichere Ihnen, dass wir Ihre Expertise als Grundlage für unsere Arbeit sehr schätzen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)
