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Prof. Dr. Roland Wöller

09.02.2022 Sitzungen 7/44

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst bedanke ich mich bei allen, die an dem vorgelegten Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Insbesondere gilt mein Dank den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und der Kreise. Sie hatten großen Anteil an diesem Gesetz, und das aus gutem Grund. Schließlich ist es nicht weit hergeholt, dass wir das vorgelegte Kommunalrecht als Grundgesetz für die kommunale Ebene behandeln. Dieses Grundgesetz folgt in Sachsen schon lange einem Prinzip, nämlich dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Man kann es nicht oft genug betonen: In der Regel weiß man vor Ort am besten, was für eine Kommune wichtig und richtig ist. Auch der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich an diesem Leitbild. Das Ergebnis ist ein starkes Signal für unsere Kommunen. Das ist gut so, denn Sachsen braucht starke Kommunen. Die Kommunen sind das Grundgerüst unseres politischen Systems und manifestieren unsere rechtsstaatliche Ordnung. Entscheidend ist, dass sie die Keimzelle der Demokratie darstellen. In den Kommunen werden die Entscheidungen getroffen, die vor allem die Lebenskreise der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar berühren. Oder anders formuliert: Engagierte Kommunalpolitik zeigt sehr plastisch, was aktive Partizipation und Mitwirkung bewirken können. Seit 1990 haben unsere Verantwortungsträger vor Ort genau das immer wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt und dadurch maßgeblich zum Aufbau unserer Demokratie beigetragen. Dafür gilt ihnen unser Dank. Meine Damen und Herren, Kommunen können nur dann stark sein, wenn der rechtliche Rahmen es zulässt. Nach einer größeren Anpassung im Jahr 2013 und einigen eher technischen Anpassungen im Jahr 2017 wollen wir heute unser Kommunalrecht fit für die kommenden Jahre machen. Damit setzen wir ein zentrales Projekt des Koalitionsvertrages um mit dem Ziel, Bürgerbeteiligung, Demokratie und Transparenz in Sachsen zu festigen. Die Novelle soll dazu beitragen, dass unsere Kommunen auch künftig ihre Aufgaben zum Wohle aller gestärkt wahrnehmen können. Für mich sind dabei vier Punkte zentral: Erstens können nun auch kleinere Gemeinden einen hauptamtlichen Bürgermeister stellen. Gerade in der aktuellen Situation sehen wir, wie wichtig deren Arbeit und Präsenz für den Zusammenhalt vor Ort sein können. Das Hauptamt wird dieser Bedeutung gerecht und entspringt dem Wunsch der kommunalen Ebene. An dieser Stelle gilt mein Dank aber auch allen Bürgermeistern, die sich bislang ehrenamtlich für den Zusammenhalt in den Gemeinden starkmachten. (Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU) Ich kann es nur unterstreichen: Bürgermeister ist Bürgermeister, und dieser ist eine sehr wichtige Persönlichkeit für den Zusammenhalt vor Ort. Ich freue mich deshalb, dass wir als kleines Zeichen der Wertschätzung einen Ehrensold für ehemals ehrenamtliche Bürgermeister in das Gesetz aufnehmen können. Ein zweiter wichtiger Punkt war für uns, den demokratischen Prozess für alle Bürgerinnen und Bürger sichtbar zu machen. Dazu gehören Online-Übertragungen von Gemeinderats- oder Kreistagssitzungen. Dazu gehört die digitale Bereitstellung von Beratungsunterlagen der Sitzung im Internet. Dazu gehören aber auch verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund haben wir Quoren für Bürgerbegehren, Bürgerentscheide sowie die Beantragung von Einwohnerversammlungen abgesenkt und gleichzeitig die Anzahl der jährlich durchzuführenden Einwohnerversammlungen erhöht. Die dritte Neuerung greift die überwiegend positiven Erfahrungen von Ratssitzungen mit Videoschalte auf. Diese sollen nun in Ausnahmefällen auch ohne Vorliegen einer pandemischen Notlage möglich sein. Die vierte und letzte Neuerung, die ich an dieser Stelle erwähnen möchte, betrifft die Fraktionsfinanzierung in den Stadträten und den Kreistagen sowie die Regelung der Aufwandsentschädigung für Gemeinde- und Kreisräte. Hier wollen wir maßvolle Anpassungen vornehmen, damit die vielfältigen Aufgaben der Fraktionen auch weiterhin erfüllt werden können. Unter anderem soll die ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinde- oder Kreisrat mit einer Aufwandsentschädigung anerkannt werden. Außerdem soll klargestellt werden, dass Gemeinderäte und Kreistage zeitweilig auch beratende und beschließende Ausschüsse bilden können. Meine Damen und Herren, der rechtliche Rahmen ist nun gesteckt. Die kommunale Selbstverwaltung wird weiter gestärkt. Das ist wichtig; denn ohne handlungsfähige Kommunen kann unsere staatliche Ordnung nicht bestehen. Gleichzeitig gilt aber auch: Ohne engagierte Kommunalpolitiker, ohne engagierte Bürgerinnen und Bürger fehlen die unmittelbaren Bezugspunkte zu unserer Demokratie. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass die Zivilgesellschaft die Möglichkeit zur Partizipation mit Leben füllt und dadurch die Demokratie in der Fläche weiter stärkt. Der vorliegende Gesetzentwurf bereitet dafür den Boden, und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Prof. Wöller sprach als Innenminister für die Staatsregierung. Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist die Abstimmung über das Dritte Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts, Drucksache 7/7991, Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache 7/8968, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen; das sind die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/9068, 7/9069, 7/9070, 7/9071, 7/9072, 7/9073, 7/9074, 7/9075, 7/9076 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion AfD, Drucksache 7/9089. Beginnend mit dem ersten Änderungsantrag, Drucksache 7/9068, übergebe ich das Wort zur Einreichung an die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Abg. Schultze.

Protokoll ↗