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Roland Ulbrich

AfD 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die selbst ernannten Demokraten im Land haben mal wieder etwas ersonnen, um ihr fragwürdiges Rechtsverständnis durchzusetzen, nämlich gewählte Mandatsträger der AfD gegen Recht und Gesetz von den ihnen zustehenden Ämtern fernzuhalten. In diesem Zusammenhang will die Staatsregierung die Gemeindeordnung ändern. Nachdem in Leipzig der letzte Wirtschaftsbürgermeister in den Ruhestand getreten ist, hat man flugs das Amt abgeschafft und stattdessen einen Beigeordneten für Demokratie, Schule und Jugend geschaffen, im Klartext: einen Bürgermeister für Agitation und Propaganda, denn Schule und Jugend gehörten bis dato ins Sozialdezernat. Bleibt Demokratie: Wofür bitte brauchen unsere ach so demokratischen Parteien dafür einen eigenen Bürgermeister? Allerdings: Mit der Zeit fehlte dann doch der Bürgermeister für Wirtschaft. Also will man mit der Änderung der Gemeindeordnung die Anzahl der Beigeordneten von sieben auf acht erhöhen, mit all der zugehörigen Entourage, versteht sich von selbst. Wir sprechen hier von mindestens 150 000 Euro bis 200 000 Euro im Jahr an zusätzlichen Ausgaben, tendenziell mehr. Da das alles nur für Leipzig in Betracht kommt – Dresden scheint kein Interesse zu haben –, sprechen wir über eine reine Lex Leipzig. Allerdings würde dann dieses Amt der AfD zustehen. Doch Leipzigs Oberbürgermeister Jung will mit Rassisten nicht zusammenarbeiten, (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) wie er vielfach bekundet hat, und ein Veto einlegen. Dass seine Stadt regelmäßig von linken Antifa-Terroristen zerlegt wird, scheint ihn dabei nicht weiter zu stören. (Beifall bei der AfD –

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