Susanne Schaper
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, meine Fraktion sollte doch in Erwägung ziehen, eine namentliche Abstimmung zu beantragen. Zumindest scheint es der AfD inhaltlich wirklich wichtig zu sein: Sie haben fast alle den Saal verlassen. Aber das hilft bestimmt zum Zurückkommen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ansonsten versuchen wir uns, inhaltlich dem Problem im Sinne, wie es Herr Hartmann angesprochen hat, zu widmen – und zwar konstruktiv. Was bringt diese einrichtungsbezogene Impfpflicht tatsächlich mit sich? In den Medien häufen sich aktuell unterschiedliche Beiträge zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Landräte, kommunale Spitzenverbände und Wohlfahrtsverbände melden sich zu Wort. Pflegende wollen den Beruf aufgeben und Gepflegte befürchten, nicht mehr betreut zu werden. Wir erhalten aus diesem Anlass E-Mails, Telefonanrufe von unterschiedlichen Menschen. Es werden massenhaft Stellengesuche geschaltet, wobei vieles darauf hindeutet, dass der größte Teil dieser Anzeigen aus politischen Motiven – angeheizt auch von der AfD – gefälscht worden ist. Niemand weiß heute, wie viele medizinische Fachkräfte tatsächlich den großen Schritt gehen und ihren Beruf aufgeben werden. Ursache für diese Unsicherheit ist, dass am 15. März Beschäftigte in gesundheitlichen und pflegerischen Einrichtungen einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 vorlegen sollen. In der Regel ist damit der Impfausweis gemeint. Der Tenor der Medienberichte und Zuschriften ist immer ähnlich und läuft auf wenige Kernaussagen hinaus, die lauten: Die Rechtslage ist unklar. So geht es nicht. Die Versorgung ist in Gefahr. Der personelle Notstand droht. Wir als Fraktion DIE LINKE sagen: So geht es tatsächlich nicht, oder zumindest geht es so nicht gut. Der Schaden, der dem Vertrauen in die Politik und die Demokratie bereits jetzt entstanden ist, ist kaum wieder wettzumachen. Deshalb muss umgehend etwas passieren. Der Ausgangspunkt ist – das wissen wir – das Bundesgesetz. Die Umsetzung dieser Gesetze ist eine Angelegenheit aller Verantwortlichen. Wenn die Staatsregierung die Umsetzung nun nicht konkretisieren, sondern abwarten will sowie Rechts- und Einrichtungen und Beschäftigte „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ sicherstellen! der Fraktion DIE LINKE bzw. muss, bleibt die Unsicherheit bestehen. Daher plädieren wir mit unserem Antrag für einen Maßnahmenplan, der abgestimmt ist, und zwar zumindest mit den Gesundheitsämtern, Gewerkschaften, Interessenvertretungen, Sozialverbänden und Kommunen. Es muss in diesem Plan um die Lösung der Konflikte gehen, die durch das Bundesgesetz verursacht werden, und um ein gemeinsames und landeseinheitliches Vorgehen beim Vollzug des § 20 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das Vorgehen einschließlich der Folgen und Konsequenzen muss klar und vergleichbar sein, wenn die geforderten Immunitätsnachweise bzw. Zeugnisse nicht vorgelegt werden. Es muss klar sein, wie die Frage der Gewährleistung der Versorgungssicherheit berücksichtigt wird, und es muss klar sein, welche arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen drohen bzw. in Kauf zu nehmen sind. Das ist das Mindeste, was die Staatsregierung tun sollte, um den Groll gegen die in Berlin und gegen die Politik insgesamt nicht noch größer werden zu lassen. Ich habe diesen Groll übrigens auch; denn selbstverständlich hätte all das in ein gutes Gesetz gehört. Wir müssen jetzt hier ausbaden, was andere versäumt haben. Das ist extrem ärgerlich; denn im Verlauf der Pandemie gab und gibt es schon genug Schwierigkeiten, Probleme, Auseinandersetzungen und Fehler. Die müssen nicht noch durch handwerklich schlechte Gesetze verschärft werden. In diesem Fall ist es zudem noch ein Gesetz, bei dem man sehr darüber streiten kann, ob es überhaupt klug war, es zu machen; denn wenn es schon Impfpflichten gibt – und bekanntermaßen bin ich eine Befürworterin –, muss immer noch die Frage gestellt werden, warum nur für bestimmte Einrichtungen und nicht für alle. Es gibt noch mehr außer Gesundheitseinrichtungen, die sich um vulnerable Gruppen kümmern. Ich finde die Frage mancher Pflegeverbände durchaus nachvollziehbar, die sagen: Warum wird Patientinnen und Patienten gestattet, ungeimpft ins Krankenhaus zu kommen, mir als Pflegekraft aber nicht? Sie wissen, dass ich aus dem Gesundheitswesen komme und sehr nah am Menschen gearbeitet habe, es zuweilen noch tue und auch noch regelmäßig auf Arbeit gehe – in die Klinik. Es ist für mich völlig selbstverständlich, dass sich Pflegekräfte sowohl zum Selbstschutz als auch zum Schutz der zu versorgenden Menschen gegen Covid-19 impfen lassen sollten. Aber ich weiß auch, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern im Pflegeheim vergleichsweise einfach gemacht wurde, eine Impfung zu bekommen, wohingegen ohnehin gestresste Pflegende keine Beratung und keine Impfangebote in allen Einrichtungen erhielten. (Unruhe bei der AfD) – Da brauchen Sie nicht zu knurren, das ist so. – Ich weiß, dass man sich ausgenutzt und ausgeschlossen fühlt, wenn die Aufforderung zu Solidarität und Verantwortung gefühlt immer nur in die eine Richtung geht und letztlich in eine Verpflichtung mündet, die nicht für alle gleichermaßen gilt. Deshalb haben wir den Punkt I Nr. 3 in den Antrag aufgenommen. Dort werden dezentrale Impfangebote und niedrigschwellige Angebote zur Impfaufklärung und Beratung durch ausgebildetes Fachpersonal für unmittelbar in Einrichtungen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung Tätige vor Ort gefordert, und zwar unbedingt für die Beschäftigten wie auch für die zu pflegenden Personen. Wir sehen das nicht nur als wesentlichen Punkt, um § 20 a zu realisieren, sondern als dringend nötig, um die Immunisierung gegen Covid-19 im Gesundheits- und Pflegebereich insgesamt zu erhöhen. Kurz gesagt: Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen die Impfangebote einschließlich der Beratung näher an die Beschäftigten. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Sonst wird das nichts. Ich sagte eingangs, dass wir sehr viele Einwände von nicht geimpften Beschäftigten bekommen, aber das ist nur die eine Seite; denn uns erreichen auch Wortmeldungen von den geimpften Menschen. Diese Wortmeldungen sind wesentlich weniger, leiser und zurückhaltender, obwohl sie immerhin für fast zwei Drittel, für die Mehrheit stehen. Diese Situation ist bezeichnend für die öffentliche Wahrnehmung. Die Minderheit bekommt eine wesentlich größere Aufmerksamkeit als die Mehrheit. Das ist nicht gut; denn all diejenigen, die in dieser Pandemie über zwei Jahre lang zu den am stärksten beanspruchten Berufsgruppen gehörten, die in einem Bereich arbeiten, der schon vor der Pandemie durch miese Arbeitsbedingungen gebeutelt war und die sich aus ihrem Berufsverständnis heraus impfen ließen, gehören eigentlich in den Fokus der Anerkennung und in die Rolle der Wortführerschaft. Nebenbei bemerkt hat die auch noch keiner gefragt. Oder wird dann festgelegt, dass die Geimpften die Arbeit der Ungeimpften übernehmen? Da haut etwas nicht hin. Diese ungleiche Aufteilung der Aufmerksamkeit ist nicht gerecht und verschiebt den Blick. Öffentlich wird um die Ungeimpften gebangt. Aber hat jemand einmal darauf geschaut, dass die Geimpften dann die Arbeit wegtragen müssten, wenn die anderen Betretungsverbote bekämen, dass sie von Arbeitgebern seit Beginn der Impfung für ihr berufliches Ethos eigentlich hätten besonders honoriert werden müssen, dass sie vielleicht sogar belacht wurden, weil sie sich impfen ließen? Weil wir darauf schauen, fordern wir unter Punkt I Nr. 2 ein Anerkennungs- und Bonussystem, sodass einmalig mindestens 150 Euro zusätzlich ausgezahlt werden können. Ja, das ist Symbolik. Aber wäre es nicht wenigstens ein Zeichen dafür, dass wir als Gesellschaft das im Blick haben und denen eine kleine Anerkennung zollen, die das alles die ganze Zeit schon mittragen? Allerdings darf es dabei nicht bleiben; denn abgesehen von der Impfpflicht ist es allerhöchste Zeit, auf allen Ebenen grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den gesundheitlichen und pflegerischen Berufen einzuleiten und die Belastungen in diesem Bereich drastisch zu reduzieren. Das fordern wir im Punkt I Nr. 4. In all diesen Berufen brauchen wir kurz-, mittel- und langfristig Veränderungen, damit die Arbeit psychisch und physisch leichter wird, damit die zeitlichen Budgets für die Arbeit am Menschen höher werden und damit Menschen diese Berufe gern und lange ausüben wollen und können. Ich bin mir sicher, dass dies Zeichen der Anerkennung sind, die von der Politik erwartet werden. Deshalb müssen solche Maßnahmen Bestandteil eines abgestimmten Plans sein. Im Moment aber ist davon so gut wie gar nichts zu hören, und ich wiederhole: So geht das nicht! Das ganze Gefüge zerfällt völlig, wenn das so bleibt. In der Pandemie wird das vielleicht gerade noch als Ausnahmesituation gesehen und von den Beschäftigten mehr oder weniger stillschweigend hingenommen; aber der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Die Menschen in der Pflege sind bereits jetzt am Ende. Sie brauchen weniger Stress, viel körperliche Entlastung und deutlich bessere Bezahlung – ab sofort und für immer. Dafür müssen wir endlich die Weichen stellen; denn all die Konflikte und Probleme, die angesichts der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nur in besonderer Schärfe zutage treten, hatten wir schon vorher. Auch hier hat die Pandemie als Brennglas gewirkt. Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Umsetzung von § 20 a Infektionsschutzgesetz sei noch einmal deutlich ausgeführt: Auch wir sind der Auffassung, dass die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unter diesen Umständen ausgesetzt werden sollte, wenn sich nicht einmal die ganz naheliegenden Fragen eines gemeinsamen, landeseinheitlichen Vorgehens lösen lassen, wenn also Rechts-, Planungs- und Versorgungssicherheit nicht gegeben sind. Im letztgenannten Punkt wird ebenfalls ein einheitlicher Maßstab benötigt; denn die sächsischen Gesundheitsämter brauchen ebenso Rechtssicherheit und Unterstützung bei ihren Entscheidungen. An dieser Stelle kann ich nur wiederholen, was meine Fraktion schon sehr lange forderte: Ein Landesgesundheitsamt wäre genau die richtige Behörde, um die Entscheidungsgrundlagen vorzubereiten und dann bei den Entscheidungen behilflich zu sein. Dafür ist es höchste Zeit, aber es ist noch nicht zu spät. Erst einmal vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt für die CDU-Fraktion Kollegin Kuge, bitte.
