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Rico Gebhardt

Die Linke 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 24. Mai 2019 wurde in der Drucksache 6/17598 der exakt gleiche Antrag hier im Plenum behandelt und von allen demokratischen Fraktionen abgelehnt. Heute, fast drei Jahre später, steht der Antrag mit der wortgleichen Formulierung wieder auf der Tagesordnung, und das, obwohl es dazu eine Anhörung mit Sachverständigen gegeben hat. Diese war, bis auf einen Sachverständigen, sehr interessant und informativ. Okay, die Begründung des heutigen Antrages ist nicht ganz so lieblos wie die von 2019. Jedoch ist bemerkenswert, dass sich die AfD plötzlich bei einer europäischen Institution bedient und Zitate aus Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs bringt. Heißt: Wenn es Ihnen passt, wird plötzlich die Europäische Union für die AfD zum Kronzeugen ihrer eigenen Politik gemacht. Schon absurd … (Sebastian Wippel, AfD: Ihr wollt es doch so!) Ja, über das einzelfallbezogene Weisungsrecht der Justizminister oder Justizministerinnen gegenüber den Staatsanwälten oder Staatsanwältinnen gibt es seit vielen Jahren anhaltende Debatten. So hat ein Sachverständiger, der Richter Ruben Franzen, unter anderem in der Anhörung gesagt: „Die im Antrag aufgeworfene Thematik ist in allererster Linie politischer Natur; denn bei der Frage nach dem externen Weisungsrecht der Justizminister und Justizministerinnen gegenüber den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geht es letztendlich um eine Frage der Verteilung von Macht. Lediglich das externe Weisungsrecht abschaffen zu wollen, ist deutlich zu kurz gesprungen. Es bedarf einer weit grundlegenderen Umgestaltung der Justizorganisation.“ Dem kann man sich anschließen oder auch nicht. Sie wollen mit Ihrem Antrag jedoch keine Debatte führen oder eine Lösung anstreben. Sie wollen mit dem Antrag Stimmung erzeugen, nämlich, dass durch eine Justizministerin ständig politische Weisungen an die Staatsanwaltschaften ergehen würden. Wenn man in den Bericht des Ausschusses schaut, kann man das nachlesen. So hat der AfD-Vertreter dort sinngemäß geäußert: „Von seiner Fraktion“, die AfD ist gemeint, „besteht allerdings in letzter Zeit wiederholt die Befürchtung, Strafverfahren könnten mit politischem Hintergrund stattfinden. Dabei könnte es zu Verurteilungen kommen, weil der Betroffene eine zum Minister degagierende politische Auffassung habe.“ So weit das Zitat aus dem Bericht. Wir haben in Sachsen zwar eine Ministerin, aber wahrscheinlich ist mit der Aussage der FDP-Bundesjustizminister in Berlin gemeint. Dass die AfD beim Weisungsrecht sehr beliebig ist, sei an dieser Stelle – auch mit Blick auf den Beginn meiner Ausführungen – zumindest noch einmal erwähnt. Klaus Bartl machte in seinem damaligen Redebeitrag darauf aufmerksam, dass die AfD zwei Monate vorher – in dem Falle im März 2019 – bei einer Aktuellen Debatte zur erlassenen Rundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen in Sachen Bagatelldelikte applaudierte. Da es dazu eine gemeinsame Pressekonferenz von Generalstaatanwalt und Justizminister gegeben hat, ist von einer Anordnung auszugehen. Was kommentierte der heutige Vizepräsident Wendt von der AfD damals? „Glückwunsch an das Justizministerium und den Generalstaatsanwalt, dass rechtzeig im Wahljahr harte Kante gegen Kriminelle gezeigt werden soll.“ Wenn Ihnen eine politische Weisung des Generalstaatsanwalts mit ministeriellem Segen passt, dann feiern Sie das. Deshalb stimmt die Aussage von Klaus Bartl vom Mai 2019 auch im Februar 2022 noch: „Wenn Sie zwischen Zwölfuhrläuten und Mittagessen dreimal die Meinung wechseln, ist das schon atemberaubend. Sie sind einfach gnadenlos beliebig.“ (Sebastian Wippel, AfD: Das ist genauso falsch wie damals!) Wie gesagt, einfach gnadenlos beliebig. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt spricht Herr Lippmann.

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