Mirko Schultze
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, schrieb 1970 in „Die Demokratie als Lebensform“: „In der Hierarchie von Bund, Land und Gemeinde steht, so sagt man gerne, die Gemeinde unten. In der Tat steht sie unten; aber so wie das Fundament unten steht, auf dem die Pfosten errichtet werden. Sie ist das Fundament des Staates. Und wenn dieses Fundament morsch wird, dann kann man oben versuchen, was man will – das Gebäude wird nicht halten. Die Gemeinde ist eben nicht nur eine Gebietskörperschaft, die ein bisschen kleiner ist als das Land oder gar der Bund – die Gemeinde hat eine besondere, humane Funktion. Sie ist der Ort, in dem wir das besorgen, was wir ‚Leben’ nennen, wo wir all dem begegnen, was das persönliche Leben möglich macht und ausmacht.“ – So weit Carlo Schmid, 1970. Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Zauberwort heißt: Demokratie wagen. Ich möchte heute die zu diskutierende Veränderung der Kommunalverfassung zum Anlass nehmen, dieses Thema ein wenig grundsätzlicher zu betrachten. Welche Erwartungen haben wir eigentlich an eine Gemeindeordnung oder an eine Landkreisordnung? Einerseits wurden Regelungsvorschläge, die wir als LINKE eingebracht haben, immer wieder mit dem Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung abgelehnt. Aber selbst die Koalition musste sich manchmal den Vorwurf der kommunalen Spitzenverbände gefallen lassen, dass sie die kommunale Selbstverwaltung zu sehr einschränke. Andererseits haben meist die Spitzenverbände in den Anhörungen und Ausschusssitzungen äußerst detailverliebt darüber gesprochen, welche genauen Qualifikationserfordernisse eine Finanzbedienstete für das Finanzwesen erfüllen muss, wie viele Beigeordnete eine Großstadt oder ein Landkreis höchstens haben darf oder welchen Ehrensold ehemalige Bürgermeister bekommen sollen. Deshalb stellt sich die Frage: Wie viel sollte der Sächsische Landtag den Kommunen hinsichtlich ihrer inneren Organisation vorgeben? Bei welchen Angelegenheiten sollte er ihnen hineinreden? Bei welchen besser nicht? Darin unterscheiden sich die Ansichten zwischen den Parteien doch erheblich. Wir als LINKE haben dafür klare Maßstäbe. Für uns bestehen Städte, Gemeinden und Landkreise nicht in erster Linie aus Bürgermeistern, Landräten, Beigeordneten, Dezernenten und Amtsleitern. Diesen Eindruck kann man zuweilen gewinnen, wenn man die Argumentation des Städte- und Gemeindetages oder des Landkreistages hört oder liest. Unter kommunaler Selbstverwaltung versteht man da vor allem, dass das selbstbewusste Agieren der Bürgermeister und Landräte nicht durch die Einflussnahme von ehrenamtlichen Stadt-, Gemeinde- und Kreisräten oder gar – Gott bewahre! – durch die einfachen Bürgerinnen und Bürger gestört wird. Für uns LINKE heißt kommunale Selbstverwaltung vor allem Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, sich in ihre eigenen kommunalen Angelegenheiten einzumischen. Deshalb wollen wir nicht, dass der Erlass einer Bürgerbeteiligungssatzung vom guten Willen des Gemeinderates oder des Bürgermeisters abhängt; vielmehr muss es in jeder Gemeinde eine solche Satzung geben. Wir wollen nicht, dass die Hürde für die Einberufung von Einwohnerversammlungen unrealistisch hoch bei 5 % bleibt, sodass Einwohnerversammlungen praktisch nie von Bürgerinnen und Bürgern initiiert werden können. Wir fordern die relativ niedrige Höhe von 1 % für diese niedrigschwellige Form der Bürgerbeteiligung. Für meine Heimatstadt Görlitz wären das immer noch knapp 500 Leute – deutlich mehr, als gewöhnlich überhaupt zu einer Einwohnerversammlung kommen können. Deshalb wollen wir auch nicht, dass es in Großstädten und Landkreisen von der Gnade des Stadtrates oder Kreistages abhängt, wie hoch das Zustimmungsquorum der Bürgerentscheide ist, und dass es nach Gefälligkeit verändert werden kann. Vielmehr soll das Quorum einheitlich bei 15 % liegen. Deshalb wollen wir auch nicht, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Angelegenheiten nur eine nett gemeinte Aufforderung an die Kommune bleibt, bei denen die Realisierung allein davon abhängt, wie aufgeschlossen die örtlichen Erwachsenen sind – wir wollen ein Basiswerkzeug, mit dem Kinder und Jugendliche ihre Beteiligung einfordern können. Das schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor, im Übrigen mit dem guten Beispiel aus dem Land Baden-Württemberg. Aber natürlich geht es auch um die Frage, wie es in Stadt- und Gemeinderäten, im Kreistag und in Ortschaftsräten zugeht. Das würde ich Ihnen gern in der zweiten Runde erläutern. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Schulze. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Lippmann, bitte schön.
