landtag.sachsen.de ↗

Holger Hentschel

AfD 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Jahresbericht 2020 des Sächsischen Rechnungshofes zeigt wieder die Versäumnisse und Fehler der Regierungs- und Verwaltungsarbeit aus unabhängiger Sicht auf. Dafür möchten wir Herrn Prof. Binus, der jetzt im wohlverdienten Ruhestand ist, und seinen Mitarbeitern danken. Wir sind zuversichtlich, dass Sie, Herr Michel, die gute Arbeit Ihres Vorgängers künftig fortsetzen werden, auch wenn Sie sich dabei bei Ihren ehemaligen Kollegen in der Landesverwaltung nicht immer beliebt machen werden. Schon vor der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2020 und des Coronabewältigungsfondsgesetzes hat der Sächsische Rechnungshof deren Entwürfe in mehrfacher Hinsicht kritisiert. Zum einen bemängelte er, dass für die Kompensation der Steuermindereinnahmen von bis zu 4,5 Milliarden Euro keine Einsparungen bei den bisher im Doppelhaushalt verabschiedeten Ausgaben vorgesehen waren. Zum anderen sind die Mittelverwendungen aus dem Corona-Fonds sehr unpräzise formuliert und tragen nicht alle zur Schadensbeseitigung bei. Mit dem Jahresbericht 2020 hat der Rechnungshof diese Kritik erneut bekräftigt. Die Finanzierung mit Ausgaben von Corona-Schulden, welche nicht die Bewältigung der Notsituation zum Ziel haben, müsse seiner Ansicht nach ausgeschlossen werden. Im letzten Jahr wurden uns jedoch mehrere Fälle von Ausgaben zur Zustimmung vorgelegt, die eindeutig nicht die Bewältigung der Notsituation zum Ziel hatten, sondern auf die Erweiterung des finanziellen Spielraums der Staatsregierung abzielten. Ich denke hier zum Beispiel an den Antrag aus dem Umweltministerium, mit dem 29 Millionen Euro für ein Konjunkturprogramm im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt wurden. Bei diesem Programm steht die Bewältigung der Corona-Folgen nicht im Vordergrund. Ziel ist eindeutig der ideologiegetriebene Umbau in den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Energieversorgung. Schlimmer noch: Bei der Auswahl der Projekte wurde der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit vollkommen ignoriert. Ersatzneubauten und Umbauten wurden gefördert – gleichgültig, wie gut der bauliche Zustand und wie lange die Restnutzungsdauer der bestehenden Gebäude und Anlagen waren. Die Hauptsache war: Eine Verbesserung des Status quo wurde erreicht, wobei die Bewertung in der Hand der von dem Ministerium ausgesuchten Fachleute lag. Es handelt sich eindeutig um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Durchsetzung grüner Ideologie. Darüber hinaus werden aus dem Corona-Bewältigungsfonds Schulbaumaßnahmen gefördert. Ziel dieser Konjunkturprogramme ist die Stabilisierung der sächsischen Bauwirtschaft, die durch die Corona-Einschränkungen der Regierung jedoch kaum beeinträchtigt war. Allgemeine Konjunkturprogramme dienen nicht der Bewältigung von Corona-Folgen und können daher nicht aus dem CoronaFonds finanziert werden. (Beifall bei der AfD) Insofern ist die Kritik des Rechnungshofes nur allzu begründet. Unpräzise Formulierungen im Gesetz laden zum missbräuchlichen Handeln ein. Im dritten Beitrag des Jahresberichtes stellt der Rechnungshof den Anstieg der Personalausgaben im Zeitraum von 2010 bis 2019 dar. In dieser Zeit ist der Anteil der Personalausgaben für die Bediensteten in den Ministerien – in der Verwaltung – an den Gesamtausgaben von 22 % auf fast ein Viertel angestiegen. Nimmt man die Nebenhaushalte wie Staatsbetriebe, Hochschulen und die Zuführungen an den Generationenfonds zur Vorsorge für die künftigen Pensionszahlungen der Landesbeamten hinzu, ergibt sich ein noch extremeres Bild: Von 35,8 % im Jahr 2010 ist der Anteil dieser Personalausgaben auf 40,5 % im Jahr 2019 gestiegen (Unruhe bei der CDU) – und wenn die CDU-Fraktion zuhören würde, würde sie gegebenenfalls sogar noch etwas dabei lernen. (Beifall bei der AfD) Der Rechnungshof erwartet künftig weiter überproportional wachsende Personalausgaben. Er sieht darin ein nicht unerhebliches Risiko für den Haushalt unseres Freistaates Sachsen. Der beschlossene Doppelhaushalt 2021/2022 und die Finanzplanung bis 2024 bestätigen diese Befürchtungen. Durch den Doppelhaushalt 2021/2022 steigt die Zahl der Stellen um 2 200 und die Personalausgaben um eine halbe Milliarde Euro auf nunmehr 5,5 Milliarden Euro in diesem Jahr an. Dies hatten wir in den Haushaltsverhandlungen kritisiert und in 27 Anträgen Stellenstreichungen in den Ministerien und den Verwaltungen sowie die Wiederaufnahme der kw-Vermerke vorgesehen. Die geplante Rückzahlung der Corona-Kredite und die in der aktuellen Finanzplanung für die kommenden drei Jahre enthaltenen Defizite von insgesamt 4,5 Milliarden Euro zeigen der Koalition die Grenzen des Machbaren auf. Die letzte November-Steuerschätzung hat zwar für etwas Entlastung gesorgt, doch eine Kürzung des Ausgabenvolumens im kommenden Doppelhaushalt erscheint unvermeidbar. Dabei wird auch die Regierungskoalition um die Kürzung der Personalausgaben nicht mehr herumkommen. Im Jahresbericht kritisiert der Rechnungshof weiterhin die Unterfinanzierung der sächsischen Krankenhäuser. Das SMS selbst habe einen jährlichen Investitionsbedarf von 200 Millionen Euro ermittelt; das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung sieht sogar einen jährlichen Investitionsbedarf von 350 Millionen Euro als erforderlich an. Mit den tatsächlich veranschlagten Haushaltsmitteln von 100 Millionen bis 130 Millionen Euro im Zeitraum von 2015 bis 2019 droht ein Vermögensverzehr im Bereich der Krankenhausinfrastruktur. Sie, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, werden Ihrer Verantwortung für die sachgerechte Finanzausstattung der Krankenhäuser nicht gerecht. Doch was ist nun die Folge? Die Leistungsentgelte der Krankenkassen mussten die mangelhaften Investitionsmittel des Landes ergänzen und fehlten bei der Bezahlung des Personals. Kein Wunder also, dass in die Krankenhäuser nun in Zukunft weniger Pflegepersonal zur Behandlung der Corona-Patienten kommt. Statt jedoch die Krankenhäuser mit ausreichend Investitionsmitteln auszustatten, schränken Sie die Freiheitsrechte der Bürger dieses Landes unverhältnismäßig ein, weil Sie eine Überlastung der von Ihnen unterfinanzierten Krankenhäuser befürchten. (Beifall bei der AfD) Auf die zu geringe Finanzausstattung der Krankenhäuser hatte unsere Fraktion in den letzten drei Haushaltsverhandlungen immer wieder hingewiesen. Die Coronakrise müsste Ihnen doch langsam klargemacht haben, wie wichtig eine leistungsfähige Krankenhauslandschaft ist. Doch Sie, werte Kollegen von der Regierungskoalition, haben im aktuellen Haushalt die Mittel gegenüber dem vergangenen Doppelhaushalt gekürzt. Wir fragen uns ernsthaft, was noch passieren muss, damit Sie für die Krankenhäuser genügend Investitionsmittel zur Verfügung stellen. Weiterhin kritisiert der Rechnungshof den geplanten Umbau des Kavalierhauses im Fürst-Pückler-Park Bad Muskau durch die Stiftung. Für diese Maßnahme zum Bau eines deutsch-polnischen Bildungs- und Besucherzentrums für den UNESCO-Geopark sind Gesamtbaukosten von 34 Millionen Euro geplant. Der von der UNESCO anerkannte Geopark Muskauer Faltenbogen erstreckt sich als Kulturlandschaft und Welterbestätte über ein Gebiet von 580 Quadratkilometern und umgibt die auf der sächsischen Seite rund 1,4 Quadratkilometer große eigenständige Welterbestätte Fürst-Pückler-Park. Daraus schließen die Rechnungsprüfer folgerichtig, dass die für die Verwaltung des Geoparks verantwortliche Einrichtung auch die Mittelfinanzierung für dessen Besucher- und Informationszentrum übernehmen müsse. Als Alternative könne die Stiftung Fürst-Pückler-Park diese Einrichtung, das Gebäude, auf voller Kostenbasis vermieten. Wir haben als Ausschuss eine zustimmende Kenntnisnahme empfohlen. Es ist nunmehr Sache des Finanzministeriums und der Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau, sich um eine Mitfinanzierung durch die Einrichtung zu kümmern, die den Geopark verwaltet. Wir werden zu gegebener Zeit nachfragen, in welcher Weise die Staatsregierung unserem Votum Rechnung getragen hat. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Holger Hentschel Protokoll ↗