Hans-Jürgen Zickler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich als tourismuspolitischen Sprecher meiner Fraktion ein paar Worte aus der Sicht des Tourismus hinzufügen. Ich hatte mit meinem Mitarbeiter eigentlich eine andere Rede verfasst – doch dann wollte ich sichergehen, dass ich in dem Regelchaos auf dem neuesten Stand bin. Bei der CDU ändern sich die Meinungen gerade teilweise täglich, wie man in Bayern so hört. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Darum habe ich noch einmal nachgelesen, damit ich auf dem neuesten Stand bin, und dachte mir: Das kann ich nicht unkommentiert lassen, diese Verordnung. Frau Staatsministerin Klepsch, ich zitiere aus Ihrer Verordnung zum Tourismus; Corona-Maßnahmen im Bereich Kultur und Tourismus bis 6. März 2022, speziell im Bereich Beherbergungen, Gastronomie und Tourismus: „Reisebüros – 2G und Kontakterfassung“. – Ich als gesunder Ungeimpfter kann keine Reise buchen. „Gastronomie – Öffnungszeiten nicht mehr begrenzt, 2G (innen und außen) und Kontakterfassung“. – Okay, meine Frau kocht ganz gut, ich kann damit leben. (Heiterkeit bei der AfD) Ja, ja, man sieht es. „Übernachtungen etwa in Hotels, in Ferienwohnungen und auf Camping- und Caravaningplätzen – zu touristischen Zwecken – 2G+ bei Anreise ohne Kontakterfassung“. – Okay, ich kann mit meiner Familie zusammen in einem Haushalt leben, aber eine Ferienwohnung darf ich nicht buchen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Sie haben das Grundprinzip immer noch nicht verstanden!) „Zu nicht touristischen Zwecken wie etwa beruflichen Zwecken – 3G bei Anreise mit Kontakterfassung“. Das heißt, zur Wahl des Bundespräsidenten darf ich nach Berlin fahren und dort mit tausend Menschen in einem Raum sein, aber in Berlin übernachten darf ich nicht. (Sabine Friedel, SPD: Dienstreise!) Dafür in Brandenburg. Haben Sie sich eigentlich einmal gefragt, wo das Virus diese ganzen geografischen Kenntnisse herhat? (Beifall bei der AfD) „Stadt-, Gäste- und Naturführungen“ – Sie regeln sogar das mit den Kutschfahrten. (Gelächter bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) „… unter Einhaltung der Abstandsregeln in Verbindung mit den Kontaktbeschränkungen“. – Also, eng an eng im Bus geht, aber in der Kutsche, das geht dann nicht. Wenn die Kutsche aber nicht größer ist, was machen wir dann? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie sind doch sonst so gern im Kaiserreich unterwegs!) „Skilifte – 2G ohne Kontakterfassung“. – Okay. „… Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren – 3G und Kontakterfassung“. – Können Sie mir das erklären? Mit meinen Enkeln darf also ich im Auto an den Skilift fahren, aber in den Lift darf ich dann nicht hinein. Da fahre ich lieber gleich nach Tschechien an den Keilberg, da traut sich das Virus ja nicht hin. Das haben wir ja bereits den ganzen Winter erlebt. (Staatsministerin Petra Köpping: Das geht auch nicht!) „Messen und Kongresse – 2G+ ohne Kontakterfassung“. – Überlegen wir das einmal zu Ende: Der Ungeimpfte darf beruflich also zu dem Kongress fahren, aber teilnehmen darf er nicht – weil er ungeimpft ist. Als AfD haben wir bereits im Jahr 2020 die Maßnahmen, die Sie beschlossen haben, ausgiebig kritisiert. Damals hätte man das Ganze noch mit mangelnder Erfahrung entschuldigen können, doch heute ist es für mich einfach nur unverständlich. Hinterfragen Sie Ihre eigenen Verordnungen mal nach der Sinnhaftigkeit? Oder geht es Ihnen nur darum, eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen? (Beifall bei der AfD) Gerade dies hat das oberste Verwaltungsgericht in Tschechien erkannt und die dortige 2G-Regel gekippt. (Staatsministerin Petra Köpping: Ach, in Tschechien? –
