Alexander Wiesner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Angeblich schreibt kaum ein Justizminister der Staatsanwaltschaft durch Weisung vor, wie sie in einem Verfahren zu handeln hat, schwierig wird es nur, wenn das dann doch passiert. Wir kommen zum gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/8973 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, aber Gegenstimmen; dennoch ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen nun zum Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/8974 Es werden auch in Koalitionsverträgen immer wieder Eide darauf geschworen, dass man das Instrument politischer Weisung nicht benutzen will. Aber sich letztlich dazu aufzuraffen, dieses Weisungsrecht abzuschaffen, dafür fehlt dann entweder der Wille oder die Kraft. Vielleicht liebäugelt aber so mancher im Justizministerium doch mit der Möglichkeit, par ordre du mufti einzugreifen, wenn ein Verfahren mal nicht so läuft, wie es gewünscht ist. Es soll ja selbst unter Richtern Personen geben, die das Ministerium am liebsten – richterliche Unabhängigkeit hin oder her – in die Wüste schicken oder denen es zumindest mal gehörig den Marsch blasen würde. Da ist es natürlich schön zu wissen, dass man notfalls zumindest die Staatsanwaltschaft etwas an der kurzen Leine halten kann, oder? Argumente, die vorgebracht – oder besser: vorgeschoben – werden, um weiter Einfluss auf staatsanwaltliche Entscheidungsprozesse nehmen zu können, sind hinlänglich bekannt. Ich führe hier nur einige auf: Der Klassiker ist es, dass die parlamentarische Verantwortlichkeit des Justizministers dessen Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft erfordere. Freilich kommen viele Länder der EU ohne dieses Instrument aus. Frankreich hat sich im Jahr 2013 davon verabschiedet. Führt die Staatsanwaltschaft in diesen Ländern denn nun ein unverantwortliches Eigenleben? Sind diese Staaten mit unterschiedlichen politischen Ausrichtungen deshalb undemokratischer geworden? – Mitnichten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die haben andere Verfassungen!) Denn dann gibt es Befürchtungen, dass ein unkontrollierbarer Generalstaatsanwalt anstelle des vom Parlament kontrollierten Justizministeriums quasi freidrehen und seine Machtfülle ausnützen könnte. Vielleicht sollten da mal mit dem sächsischen Generalstaatsanwalt Gespräche geführt werden, um ihn mit diesen Überlegungen zu konfrontieren. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die Beschlussvorlage zur Justizministerkonferenz 2013. Dort wurde die Sinnhaftigkeit des externen Weisungsrechts bezweifelt, weil „durch die Gerichte eine weitgehende Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit gewährleistet ist“. Ein weiteres klassisches Argument ist, dass die förmliche Weisung in der Praxis ohnehin keine Rolle spielt. Im Übrigen sei im Koalitionsvertrag noch vereinbart, dass „das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bis zu seiner Abschaffung in Sachsen nicht ausgeübt wird“. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber bis jetzt ist mir nicht bekannt, dass ein Betroffener schon mal erfolgreich einen Koalitionsvertrag als Anspruchsgrundlage zitiert hat. Oder, wie es der Sachkundige Reinhard Schade in der Anhörung ausgeführt hat: Eine derartige Erklärung hilft „überhaupt nicht“. Wenn von einer Regelung kein Gebrauch gemacht wird und sie niemand will, dann kann man sie auch abschaffen. Oder anders ausgedrückt: Nichts ist nutzloser als eine Regelung ohne praktisches Regelungsbedürfnis. Schließlich rettet man sich gerne hinter das Verfassungsrecht. Mit einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes sei es nicht getan. Dann müsse man auch an das Grundgesetz ran und dafür fehlten die Mehrheiten. Wenn Sie unseren Antrag gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass wir das Ziel, nicht aber den Weg beschrieben haben, welcher zu mehr Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften führen soll. Die akademische Diskussion dazu muss im Bund erst einmal geführt werden. Das setzt natürlich voraus, dass dieses Ziel tatsächlich mitgetragen wird. Vielleicht ist aber Ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag nur Makulatur und Sie machen den Leuten etwas vor. Wie heißt es doch im Volksmund so schön? Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe. Wir werben deshalb dafür, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung nicht zu folgen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion, bitte. – Gibt es jetzt einen Redner für die Koalition? Danach würde DIE LINKE folgen. Ich habe Herrn Modschiedler, Herrn Lippmann, Herrn Dr. Gerber und Frau Kliese auf der Rednerliste. Wer macht es? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wenn zunächst die CDU verzichtet, wäre DIE LINKE dran, dann würde ich für die Koalition sprechen!) – Gut. Ich denke, da streiten wir uns nicht. Bitte schön. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich bin auf dem Weg!) – Ja, alles gut.
