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Antonia Mertsching

Die Linke 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Das verfassungsmäßige Recht, sich mit […] Petitionen an die zuständigen Stellen oder den Landtag zu wenden, steht jedermann einzeln oder in Gemeinschaft […] zu.“ So steht es im Gesetz über den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags von 1991 – so und mehr nicht; nichts zur Motivation des Gesetzgebers, nichts zu den bürgerlichen Rechten der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, nichts zum Kontext und zum Demokratieverständnis. Eine Begründung zum Gesetz gab es auch nicht. Eine Petition ist ein Schreiben, eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde. Sie dient unter anderem als Beschwerde und soll um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts bitten. Von solchen Petitionen erreichen uns Abgeordnete im Petitionsausschuss einige. Da geht es mal um Haftbedingungen, mal um Rentenbescheide und ab und zu um ziemlich komplexe Sachverhalte, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Immissionsschutzrecht, so wie bei der Petition bezüglich der Schweinemastanlage in Stolpen. und Tourismus zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/3838. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hierzu keine Stimmenthaltungen. Bei einer Anzahl von Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf den und Berichte zu Petitionen – 7/8975 Anlass für diese Petition ist die Geruchsbelästigung durch eine Schweinemastanlage, die zwar am Ortsrand, aber in unmittelbarer Wohnbebauung steht. Stellvertretend für die Bürgerinitiative „Keine Wiederinbetriebnahme der Schweinemastanlage in Stolpen“ hat der Petent die Petition eingereicht. Die Anlage stammt noch aus DDR-Zeiten. Durch den Petenten wird infrage gestellt, ob die damalige Baugenehmigung rechtens war und damit auch die heutige Verlängerung der Betriebsgenehmigung. Die Bürgerinitiative, die hinter dem Petenten steht, ist zudem der Meinung, dass die Anlage zur Lagerung von Gülle seit dem Jahr 2020 ohne die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung betrieben wird. Im Jahr 2001 wurde die Kapazität des Beckens von der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft noch mit 7 019 Kubikmetern angegeben. Plötzlich – mit der Wiederinbetriebnahme – ist die Kapazität geschrumpft und soll nur noch 6 135 Kubikmeter betragen. Die Schwelle der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit liegt übrigens bei 6 500 Kubikmetern. Seit Dezember 2021 ist der Bürgerinitiative im Übrigen auch bekannt, wie so ein Schrumpfen eines Güllebeckens funktioniert. Statt bisher mit 5 Metern Tiefe rechnete das Landratsamt kurzerhand nur noch mit 4 Metern Tiefe und – zack! – muss man sich nicht mehr kümmern. Die Bürgerinitiative ist auch der Ansicht, einen Rechtsanspruch auf die Einhaltung eines Geruchsimmissionswertes von 0,10, also 10 % der Jahresstunden, zu besitzen. Hier wird den Behörden eine bewusst falsche Gebietseinstufung für ein Wohngebiet vorgeworfen, das jetzt ein Dorfgebiet sein soll. Schließlich ist die Bürgerinitiative – das ist das eigentliche Hauptanliegen, mit dem sich der Petent an den Petitionsausschuss gewendet hat – nicht einverstanden mit der Tätigkeit bzw. dem Unterlassen der Immissionsschutzbehörden des Freistaates Sachsen, insbesondere über das ihrer Ansicht nach inakzeptable Handeln des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Landesdirektion Sachsen sowie des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Den Behörden, insbesondere dem Landratsamt, wird vorgeworfen, bis zum Jahr 2017 einen per Anordnung schon im Jahr 1993 festgesetzten Grenzwert für Geruchsimmissionen von 0,10, also 10 % der Jahresstunden, nicht durchgesetzt zu haben, obwohl das Landratsamt nach Aktenlage festgestellt hat, dass dieser Wert mit 0,22 massiv überschritten ist. Das Landratsamt hat nach Aktenlage auch festgestellt, dass hier schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen. Getan hat es aber nichts, die Anwohner vor diesen schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Soweit zur Petition selbst. Kommen wir nun zum Petitionsverfahren. Der Petent hatte sich in der Hoffnung einer unabhängigen, neutralen, tiefenjuristischen Prüfung zum Sachverhalt an den Petitionsausschuss gewandt. Wie eben geschildert: Es geht um eine komplexe Gemengelage, die im Ausschusssekretariat schon für einen Schriftaufwuchs von über zwei Aktenordnern gesorgt hat. (Sebastian Wippel, AfD: Na super!) Ich habe meine Fraktion nicht darum gebeten, die Petition zur Debatte ins Plenum zu ziehen, um über den Sachverhalt zu beraten – dafür reichen keine 10 Minuten Redezeit –, sondern ich habe meine Fraktion um diese Ausnahme gebeten, um im Plenum einmal deutlich zu machen, wie einzelne Abgeordnete mit Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Bürgerinitiativen umgehen. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Wie schon gesagt: Das Anliegen des Petenten bzw. der Bürgerinitiative war, dass eine tiefenjuristische Prüfung der Sachlage vorgenommen werde, um zu klären, ob das Verwaltungsverfahren rechtskonform abgelaufen sei. Der Petent erhoffte sich daraus Nachweise, dass das Behördenhandeln zu beanstanden ist. Wäre es nach dem verantwortlichen Berichterstatter gegangen, wäre die Petition mit der Kopie der Stellungnahme der Staatsregierung und dem üblichen Satz „Der Petition kann leider nicht abgeholfen werden“ beschieden worden. Dank der Mitberichterstatterin konnte wenigstens noch eine Anhörung zur Petition beantragt werden. (Heiterkeit und Beifall bei und Zurufe von der CDU) Diese fand Anfang September 2021 statt. Der vom Berichterstatter eingeladene Rechtsanwalt wurde hinzugezogen, um eventuelle weitere Handlungsmöglichkeiten zu erörtern. Er sollte aber kein Gutachten erstellen und auch keine tiefenjuristische Prüfung vornehmen, eigentlich das, was die Petenten wollten. Um das Ganze im Ergebnis abzukürzen: Einzelne Fragen, wie das Weitergelten der Baugenehmigung aus DDR-Zeiten oder ob die Änderungen der Anlage von einer Schweinemast- zu einer Ferkelzuchtanlage eine wesentliche Änderung sei, könne nur gerichtlich geklärt werden. Ob die Geruchsbelastung, wie den Akten des Landratsamtes zu entnehmen ist, zu hoch sei, könne nur vor Ort geklärt werden – Zitat aus dem Anhörungsprotokoll –, „sofern die Geruchsbelastung tatsächlich so hoch sei, wie auch vom Petenten dargestellt, und die Richtwerte so erheblich überschritten werden, sei dies nicht tragbar.“ Und schließlich heißt es: Das Behördenhandeln sei laut Rechtsanwalt – soweit ersichtlich – immer rechtlich vertretbar gewesen. Dabei ist allerdings anzumerken, dass der Rechtsanwalt keine Tiefenprüfung vorgenommen hat und die Aussage, dass das Behördenhandeln nicht zu beanstanden sei, keine belastbare ist. Aus diesem Grund haben wir als Linksfraktion versucht, eine tiefenjuristische Prüfung über den Juristischen Dienst des Landtags zu beantragen. Mit diesem Antrag haben wir sogleich den Unmut der Koalitionsfraktionen im Ausschuss auf uns gezogen. Das Argument war, dass das Parlament bzw. der Ausschuss nicht dafür da seien, juristische Sachverhalte zu klären. Der Petent bzw. die Bürgerinitiative sollten den Rechtsweg beschreiten. So nachvollziehbar dieses Argument im Sinne der Gewaltenteilung sein mag, so weltfremd bzw. realitätsfern ist es in Bezug auf die finanziellen Möglichkeiten einfacher Bürgerinnen, ja selbst einer Bürgerinitiative. Zu sagen, sie sollten einfach den Rechtsweg beschreiten, wenn sie ihre Probleme lösen möchten, ist ungefähr so, wie dem hungernden Volk zu sagen: Wenn ihr kein Brot habt, dann esst doch Kuchen. Es gibt in diesem Fall nicht mal Kuchen und auch keinen Rechtsweg. Welchen Rechtsweg sollen sie denn beschreiten, wenn Behörden über Jahre nichts gegen den Gestank getan haben und noch immer nichts tun? (Zuruf von der CDU) Aktuell gibt es keine Entscheidung vom Landratsamt, gegen die die Anwohnerinnen und Anwohner rechtlich vorgehen könnten. Wenn es also für den Petenten keinen Rechtsweg zu beschreiten gibt, um das Behördenhandeln des Freistaates Sachsen infrage zu stellen, liegt es nahe, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Denn es sollte Aufgabe des Parlaments und des Ausschusses sein, Vorwürfe gegen Behörden des Freistaates sachlich und neutral aufzuklären, auch wenn es, wie im vorliegenden Fall, schwierig erscheint. Es darf ja auch bezweifelt werden, dass die Stellungnahme der Staatsregierung unabhängig und neutral ist, da sich die Vorwürfe auch gegen das Umweltministerium selbst richten. Nachdem also die Koalitionsfraktionen mangels guten Willens und der Juristische Dienst mangels politischen Auftrags und fehlender Kapazitäten keine Tiefenprüfung anstrengen wollten, haben sich der Petent und ich auf die Suche nach einem Gutachter begeben – und: Wir sind auch fündig geworden. Wir waren gerade bei der Angebotsprüfung, als im Petitionsausschuss der Bericht zur Petition vorlag und abgestimmt werden sollte. In der Diskussion über die Abstimmung habe ich mehrfach darum geben, den Abschluss der Petition noch nicht zu vollziehen, weil erstens der Petent darum gebeten hat, zweitens wir auf dem Weg waren, eine tiefenjuristische Prüfung zu beauftragen, (Zuruf von der CDU) drittens Falschbehauptungen zulasten des Petenten bzw. der Bürgerinitiative im Abschlussbericht vorkommen, viertens der Bericht unstrukturiert und unvollständig ist, und fünftens, die Anhörung und ihre Handlungsempfehlung nicht berücksichtigt worden sind. Da es aber seitens des Berichterstatters kein Interesse gibt, das Anliegen des Petenten bestmöglich zu begleiten, wurden all diese Argumente ignoriert und dieser unvollständige, unstrukturierte und fehlerhafte Abschlussbericht in der Ausschusssitzung durchgepeitscht. (Zuruf von der CDU: Das ist eine Frechheit!) Es gab keine sachliche oder zeitliche Not, die Petition abzuschließen. Es gab und gibt nur den unbedingten Wunsch des Berichterstatters, mit diesem Fall endlich nichts mehr zu tun haben zu müssen. Andernfalls hätte er sich um ein Mediationsgespräch zwischen den Beteiligten in Stolpen bemüht, (Zuruf von der CDU: Peinlich!) so, wie es das Protokoll zur Anhörung empfiehlt, oder wäre dem Anliegen des Petenten nachgekommen, die Petition noch nicht abzuschließen. Ja, die Petition oder der Juristische Dienst des Landtags geben nicht her, dass solche komplexen Verfahren angemessen betreut werden. Ich habe drei von solchen immissionsschutzrechtlichen Belangen geprägte Petitionen bei mir auf dem Tisch liegen. Doch statt darüber zu diskutieren, wie der Petitionsausschuss oder der Juristische Dienst für solche Fälle Ressourcen aufbauen oder besorgen könnten, werden die einfachen Leute auf sich selbst zurückgeworfen, (Zuruf von der CDU: Schneller!) sollen sie doch den unbezahlbaren Rechtsweg beschreiten. (Zurufe von der CDU) Dieses abgehobene Verständnis vom Umgang mit Bürgerinnen- und Bürgeranliegen macht mich immer wieder fassungslos. Aus diesem Grund war es uns – dem Petenten und mir – wichtig, das berechtigte Anliegen hier noch einmal zur Sprache zu bringen; denn wie heißt es so schön auf der Internetseite des Sächsischen Landtags: „Das Petitionsrecht stellt sicher, dass Ihre Sorgen und Nöte bei den Volksvertretern Gehör finden. (Zurufe von der CDU) Aber auch wenn Sie einfach nur eine Anregung oder Bitte äußern möchten, finden Sie bei den Abgeordneten und dem Petitionsausschuss des Landtags stets ein offenes Ohr.“ Schön wäre es. Die Erfahrungen des Petenten, der Bürgerinitiative oder des Bürgermeisters aus Stolpen, der bei Anhörung zugegen war, ist eine andere mit der Zustimmung von CDU, SPD und GRÜNEN. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Heinz.

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