Dr. Daniel Gerber
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die europäische Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen regelt bereits seit dem Jahr 2009 den europäischen Rahmen für erneuerbare Energien und enthält unter anderem das Unionsziel für die Nutzung erneuerbarer Energien von 32 % Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030. Es regelt finanzielle Förderungen und weitere verschiedene administrative Vorgaben. Die aktuelle Überarbeitung der Richtlinie – kurz RED II – wurde bereits im Jahr 2018 beschlossen und hätte eigentlich schon im Juni 2021 vollständig in nationales Recht überführt sein sollen. Ein Großteil wurde bereits durch Anpassungen im BundesImmissionsschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz geregelt, die Mitte letzten Jahres vorgenommen wurden. Um diesen Prozess auf Landesebene abzuschließen, adressiert der vorliegende Gesetzentwurf heute Ergänzungen im Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Benzinbleigesetz, der Sächsischen Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung, des Sächsischen Wassergesetzes und der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung. Das Gesetz beinhaltet eine minimalinvasive Umsetzung der Anforderungen aus der europäischen Richtlinie sowie Vorgaben zum Verfahren, zur Genehmigung, zur Zulassung, zur Erlaubnis und zur Bewilligung von Anlagen und Kraftwerken zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen. Die Zuständigkeit für diese Verfahren und deren Abwicklung wird auf eine einheitliche Stelle festgelegt, und diese Stelle soll den Antragsstellenden während des gesamten Prozesses im Hinblick auf Beantragung, Erteilung der Genehmigung bzw. Zulassung beraten und unterstützen. Außerdem werden hier standardisierte Verfahrenshandbücher für Vorhabensträger vom SMEKUL direkt erarbeitet und in digitaler Form im Internet für alle zur Verfügung gestellt. Das schafft Planungssicherheit, schnellere und unbürokratischere Verfahren sowie eine gleiche Behandlung aller im Freistaat. In diesem Kontext wird sicherlich noch einmal darüber zu diskutieren sein, ob man beispielsweise in Zukunft mehr Personal für diese Aufgaben benötigten wird oder wie mit so vielversprechenden technologischen Ansätzen wie dem Floating PV, also Solaranlagen auf Gewässern, umzugehen ist. Abschließend will ich den vorliegenden Gesetzentwurf gern in den Kontext der Energiewende in Sachsen setzen. RED II zielt insgesamt auf eine Vereinfachung und die Beschleunigung beim Bau von erneuerbaren Energieanlagen ab – das ist richtig und wichtig –, da wir aus der Branche immer wieder Rückmeldungen bekommen, dass Genehmigungsverfahren zu langsam sind und teilweise unterschiedlich gehandhabt werden, und zwar abhängig, wo man seinen Antrag einreicht. Teilweise werden sie auch absichtlich durch eine Verhinderungsplanung blockiert. Das ist auch ein Grund, warum die Liste so lang ist, die Herr Heinz gerade angesprochen hat. Das wird beispielsweise auch durch Beschlüsse des OVG Bautzen von Ende Januar belegt. Dass man beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Freistaat deutlich zulegen muss, um die Ziele im Koalitionsvertrag und des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, ist hinreichend bekannt. Das Vorhandensein grüner Energie ist für unsere sächsische Wirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze essenziell. Die Industrie folgt der grünen Energie. Wenn wir hierbei den Ausbau nicht so schnell wie möglich voranbringen, verspielen wir die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts. Der Blick auf den europäischen Industriemarkt zeigt außerdem, dass es wichtiger denn je ist, sich vom Import fossiler Energieträger unabhängig zu machen. Aus aktuellem Anlass möchte ich gern auf eine Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung hinweisen. Dort wurde klar nachgewiesen, dass der Haupttreiber der aktuellen Strompreise die Gasknappheit, also ein fossiler Rohstoff, ist und es nicht die erneuerbaren Energien sind. Die erneuerbaren Energien sind die Lösung für dauerhaft günstige Energiepreise. Nur so können wir uns unabhängig machen von fossilen Brennstoffen und autoritär regierten Staaten und somit die Energiepreise und auch die Geopolitik langfristig stabilisieren. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Gestaltung und Umsetzung der sächsischen Energiewende. Ich bitte, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Danke schön. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Dr. Gerber sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Winkler von der SPD-Fraktion. Herr Kollege Winkler, Sie möchten vermutlich gleich am Mikrofon 3 sprechen; bitte schön.
