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Petra Köpping

09.02.2022 Sitzungen 7/44

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal herzlichen Dank für den Antrag. Ich sage es einmal so, weil ich glaube, dass der Antrag wichtige Punkte, die uns durchaus genauso beschäftigten, umfasst, damit wir dieses Bundesgesetz –ich betone dies ausdrücklich – hier in Sachsen umsetzen können. Eine unserer Fragen gleich zu Beginn der Gesetzgebungsverfahren war die nach einheitlichen Umsetzungsregelungen – ehrlich gesagt hätten wir die uns für ganz Deutschland gewünscht. Wir haben sie nicht. Deshalb haben wir uns in Sachsen auf den Weg gemacht, gemeinsam mit unseren Landkreisen und kreisfreien Städten – und das ist der Unterschied zu dem, was Sie immer sagen. Ja, die Landräte haben einen Brief geschrieben. Sie sind nicht glücklich mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, aber sie wissen, dass ein Bundesgesetz umzusetzen ist. Das, was wir heute besprechen, ist genau das, was wir in Sachsen organisieren wollen. Deshalb haben wir mit allen Partnern Gespräche geführt. Auch das kam schon: Mit wem redet ihr denn eigentlich? Redet doch mal mit den Menschen! Was denken Sie denn, was ich jeden Abend hier mache. Jeden Abend haben wir Schaltungen, ich bin in Einrichtungen, fahre vor Ort und rede mit den Betroffenen. Ja, es gibt über die einrichtungsbezogene Impfpflicht sehr unterschiedliche Auffassungen. Das ist auch gut und richtig so. Wir wissen aber auch: Wird ein Bundesgesetz verabschiedet, müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen, um dieses Gesetz umzusetzen. Das ist der Grund, warum wir uns mit unseren Partnern, mit den sächsischen Landkreisen und den kreisfreien Städten zusammengesetzt haben. Ich kann heute noch nicht genau sagen, ob es ein Erlass oder Handlungsempfehlungen werden. Das sind zwei Dinge, die wir miteinander diskutieren und Wege, die wir beschreiten wollen, miteinander abstimmen werden. Wir wollen mit den Landkreisen noch die Endabstimmung durchführen, aber es ist auch richtig, dass wir die Ministerpräsidentenkonferenz noch abwarten. Wir sind übrigens eines der ersten Bundesländer, die so eine Verordnung bzw. so einen Entwurf vorbereitet haben. Wir haben mit vielen Partnern gesprochen, und es ist richtig, was hier gesagt worden ist: Sie brauchen jetzt Klarheit. Die Versorgungssicherheit besitzt bei uns oberste Priorität. Wie ist der Weg? Wie kann ich eine Versorgungssicherheit feststellen? Wie kann ich damit umgehen, wenn sie festgestellt worden ist? Genau das stimmen wir miteinander ab. Ich bin sehr froh, dass dabei alle beteiligten Partner mitgewirkt und gesagt haben: Wir suchen einen Weg für Sachsen, wie wir mit der Situation umgehen können. Trotzdem möchte ich noch einmal das, was die Kollegin Lang gerade erwähnt hat, unterstützen. Ich darf nicht aus dem Blick verlieren, was das eigentliche Anliegen war, und das zu erwähnen ist mir heute noch einmal zum Abschluss der Debatten wichtig: Es geht um den Schutz der vulnerablen Gruppen. Lassen Sie mich ein Erlebnis schildern, das ich in einer Einrichtung hatte. Dort war eine ältere Dame, sie war über 90. Sie hat mir mit Tränen in den Augen berichtet, dass sie sich selbst durch die Impfungen nicht schützen kann, weil sie keine hohe Immunität aufbauen kann wie ein jüngerer Mensch. Deshalb braucht sie den Schutz derer, die sich um sie kümmern. Das ist mir auch hängengeblieben, und das sollten wir alle nicht vergessen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Protokoll ↗