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Valentin Lippmann

GRÜNE 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu den erfreulichen Umständen der Politik im Freistaat Sachsen gehört jener, dass es seit Jahren wieder Selbstverständlichkeit geworden ist, dass die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst der Länder zeit- und inhaltsgleich auch für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates übernommen werden. Wir erinnern uns: Vor nicht allzu langer Zeit war das noch nicht der Fall. Umso erfreulicher ist es, dass daher auch der vorliegende Gesetzentwurf ein Umsetzungsgesetz in diesem Sinne ist, allerdings ein durchaus besonderes. Denn – anders als in den letzten Jahren – geht es nicht um eine entsprechende Nachzeichnung prozentualer Erhöhungen im Bereich der Grundbesoldung, sondern um die Umsetzung einer Einmalzahlung. Eine solche Umsetzung ist nicht frei von Problemen. Zwar vermag ich die Bedenken des Rechnungshofs im konkreten Fall aufgrund des besonderen Charakters als Corona-Sonderzahlung nicht teilen; gleichwohl muss allen klar sein, dass seit der berühmten A-Besoldungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts für ungestaffelte Einmalzahlungen mit Blick auf das Abstandsgebot eigentlich kein Raum mehr im Besoldungsrecht sein dürfte. Das führt mich zu einer grundsätzlichen Anmerkung: Es ist das vornehmste Recht der Gewerkschaften und Tarifpartner, einen solchen Tarifvertrag wie den letztjährigen auszuhandeln. Die Diskussionen rund um diesen Gesetzentwurf und das gerade beschriebene Problem zeigen aber, dass die Umsetzung einer Einmalzahlung, die eher schlecht als recht als Corona-Sonderzahlung getarnt wurde, um sie binnen kurzer Frist in Landesrecht umzusetzen und deren Steuerfreiheit zu garantieren, alles andere als vorzugswürdig ist. Diese Fragen müssen zukünftig bei den Tarifverhandlungen mitgedacht werden. Ich hoffe daher, dass dies auf lange Sicht ein einmaliger Vorgang bleibt und wir nicht in den nächsten Jahren in die Permanenz von Sonderzahlungen als Instrument der Besoldung und Bezahlung im öffentlichen Dienst einsteigen. Andernfalls werden wir früher oder später in Konflikt mit dem Abstandsgebot kommen. (Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU) Werte Kolleginnen und Kollegen, dass wir als Koalition es ermöglicht haben, auch die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Kreis der Berechtigten aufzunehmen, zeigt, dass wir es ernst meinen mit der Unterstützung der kommunalen Vertreterinnen und Vertreter, die gerade in der Coronakrise täglich weit über ihre Kräfte zum Wohle ihrer eigenen Kommunen hinausgegangen sind. Ihnen stärken wir damit den Rücken. Ich hoffe, dass viele Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Dr. Claudia Maicher, BÜNDNISGRÜNE, und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion SPD; Herr Kollege Panter, bitte schön.

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