Alexander Dierks
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zum einen – das hatte ich bereits im Rahmen meines Redebeitrags gesagt – können wir die Gesundheitsämter nicht anweisen, etwas zu unterlassen. Wir sind ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Auch die Behauptung, am 16.03. würden pauschal Betretungsverbote ausgesprochen – völlig unabhängig, wie man zu dieser sektoralen Impfpflicht steht –, ist schon deshalb irrig, weil das Gesetz vorsieht, dass es zusätzlich zu einer Anhörungsphase eine Einzelfallprüfung gibt. (Zuruf von der AfD: Das ist doch falsch! Sie haben das doch gar nicht verstanden! Das ist doch totaler Quatsch, was Sie erzählen! – Weiterer Zuruf von der AfD) Das heißt, was Sie hier insinuieren, ist in der Sache falsch, und was Sie fordern, ist rechtlich nicht möglich. Man könnte sagen, das steht Pars pro Toto für sehr vieles, was die AfD möchte. – Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Alexander Dierks für die CDU-Fraktion zum Änderungsantrag. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Als Erstes stimmen wir über den Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/9085 ab. Wer möchte dem Änderungsantrag zustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag demnach nicht entsprochen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den gesamten Antrag. Herr Dr. Weigand hat noch einmal mitgeteilt, wie bereits zuvor angekündigt, dass es eine namentliche Abstimmung geben soll. Ich bitte die Schriftführerinnen und den Schriftführer mit der Durchführung zu beginnen. Das wäre sehr freundlich.
