Mirko Schultze
– für heute. Sie hatten Ihre Chance und Sie haben sie jetzt noch einmal, aber es geht jetzt um etwas, das eigentlich viel größer ist, nämlich um den Mehrbelastungsausgleich. Ich weiß, dass es darüber Diskussionen gibt, und ich weiß, dass manche sagen: Nein, die Beteiligung der kommunalen Familie ist immer wichtig. Aber gerade bei der Finanzierung – und ich sage das jetzt aus der Erfahrung von zwanzig Jahren Kommunalpolitik – erleben wir immer öfter, dass Aufgaben, die der Kommune als Pflichtaufgaben aufgegeben werden, weil sie dann erfüllt werden müssen, das Geld an anderen Stellen abziehen, ohne dass die Kommunen ein Mitspracherecht gehabt haben, bis auf das Anhörungsrecht des SSG vielleicht. In dieser Gemeindeordnung stehen Dinge – ich nenne jetzt nur mal die Hauptamtlichkeit von Bürgermeistern –, die sehr gut sind, aber eben auch schwere finanzielle Belastungen haben. Die Finanzminister in Sachsen haben immer dafür gesorgt, dass die Kommunen nicht zu viel Geld haben. Sie haben immer dafür gesorgt, dass der größere Hebel auf der Seite des Freistaates ist. Sie sorgen auch jetzt wieder dafür – es sei denn, Sie stimmen unserem Änderungsantrag zu, denn dann wäre es das erste Mal, dass der Aufgabe, die wir einer Kommune geben, auch die Vollfinanzierung folgt und der Mehrbelastungsausgleich auch bis zu hundert Prozent im Rahmen einer Vollfinanzierung möglich ist und damit viele Kommunen nicht in Schwierigkeiten kommen. Wir glauben, ihnen etwas Gutes getan zu haben, aber bei ihrer Haushaltsaufstellung sehen die Kommunen, dass das nicht finanzierbar war, obwohl sie es dann umsetzen müssen, und das heißt, woanders zu sparen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum kommunalen Mehrbelastungsausgleich gemäß Artikel 85 usw. in unserem Änderungsantrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt gibt es hierzu eine Wortmeldung. Ich übergebe an die Fraktion der CDU; Kollege Anton, bitte schön.
