André Barth
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im November des vergangenen Jahres haben sich die Parteien bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder auf einen Tarifvertrag geeinigt. Dieser sieht, anstatt einer sofortigen Entgelterhöhung, eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1 300 Euro und eine Entgeltanhebung um 2,8 % ab dem 1. Dezember 2022 vor. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun die Corona-Sonderzahlung auch auf die Beamten des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen und Richter übertragen werden. Da diese Corona-Sonderzahlung nur bis Monat März steuerfrei gewährt werden kann, ist Eile geboten. Dieser Eile haben wir uns als Oppositionsfraktion nicht entgegengestellt. Wir haben den Dank sehr wohl vernommen – recht herzlichen Dank für diese Äußerung. Offenbar soll die Erhöhung der Bezüge der Beamten aber in einem weiteren Gesetzentwurf im Laufe des Jahres gesondert behandelt werden. Wenn wir auch die Übernahme des Tarifergebnisses der Länder für die Beamten und Richter grundsätzlich begrüßen, so will ich doch hier auf einige dabei entstandene Besonderheiten hinweisen: Bereits im Oktober 2020 hatten sich die kommunalen Arbeitgeber und der Bund mit den Gewerkschaften auf eine Corona-Sonderzahlung für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen geeinigt. Dies führte nun zu der merkwürdigen Situation, dass die Tarifbeschäftigten der Kommunen die Sonderzahlung bereits im vergangenen Jahr erhielten, die den kommunalen Beamten vorenthalten wurde. Diese Ungereimtheit wird jetzt beseitigt. Es ist sicherlich richtig, neben den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch Beamte und Richter zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung aufgrund der Coronakrise eine einmalige Sonderzahlung neben den ohnehin geschuldeten Bezügen zu gewähren. Ich habe jedoch Zweifel, ob die Sonderzahlung tatsächlich ausschließlich den Zweck hat, die Bediensteten der Länder für die Erschwernisse in der Corona-Zeit zu entschädigen. Wenn man sich den Tarifvertrag der Länder anschaut, so ist dort eigentlich eine Nullrunde bis zum Dezember dieses Jahres vorgesehen. Angesichts der aktuell hohen Inflationsrate haben die Gewerkschaften diesem Vertrag und damit der Nullrunde offenbar nur zugestimmt, weil es diese Sonderzahlung gibt. Sie ist somit als Ersatz für die Entgelterhöhung des vergangenen Jahres vereinbart. Man kann es drehen und wenden wie man will, die Corona-Sonderzahlung ist nicht nur eine Anerkennung und ein Ausgleich für die erschwerten Arbeitsbedingungen in der Krise, sondern auch ein Ersatz für eine Nullrunde, die ihnen für dieses Jahr zugemutet worden ist. Diese Gestaltung, meine Damen und Herren, hat aber einen gravierenden Nachteil: Da die Sonderzahlung außerhalb des Regelentgelts gezahlt wird, wirkt sie sich für die zukünftigen Lohnentwicklungen nicht erhöhend aus. Der öffentliche Dienst der Länder droht damit langfristig hinter der Lohnentwicklung der Wirtschaft zurückzubleiben. Dadurch wird mittelfristig die Attraktivität des öffentlichen Dienstes langfristig gemindert. Dies kann nicht Ansinnen unseres Freistaates Sachsen als Arbeitgeber sein, angesichts des Umstandes, dass in diesem Jahrzehnt ein erheblicher Anteil der Bediensteten des Freistaates in den Ruhestand tritt. Während auf dem Arbeitsmarkt weniger Personen zur Verfügung stehen, ist das eine durchaus als problematisch zu bezeichnende Entwicklung. Attraktive Entgelte, meine Damen und Herren, sind schließlich auch ein wesentliches Argument dafür, um leistungsfähige Nachfolger zu finden. Wir werden Ihrem Gesetzentwurf gleichwohl zustimmen, der nur die Corona-Sonderzahlung betrifft. Über die angesprochene Nullrunde müssen wir jedoch noch einmal diskutieren, wenn der Gesetzentwurf zur Übertragung der Entgelterhöhung vorgelegt wird. Recht herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion DIE LINKE. Herr Kollege Brünler, bitte schön. (André Barth, AfD: Gibt es heute noch Applaus? – Beifall bei der AfD)
