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Jörg Dornau

AfD 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die hier behandelte Petition mit dem pathetischen Namen „Beschwerde zur Tätigkeit sächsischer Immissionsschutzbehörden“ ist der neuste Akt in einem Drama. Die Hauptdarsteller in diesem Drama sind Tierhalter und Stallbetreiber auf der einen Seite und auf der anderen Seite ist es die vom BUND Landesverband Sachsen unterstützte Bürgerinitiative. In sage und schreibe vier Petitionen zieht sich dieser Vorgang nun seit mittlerweile fast zwei Jahren durch den Petitionsausschuss. Zum Inhalt selbst haben meine Vorredner bereits einen groben Abriss geliefert. Im Grunde will die Bürgerinitiative die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Stallbetreibers entziehen lassen und damit mittelbar deren Weiterbetrieb unmöglich machen. In dieser aktuellen Petition wirft man sogar dem zuständigen Landratsamt und der Landesdirektion Vertuschung und Verharmlosung vor. Dabei – das muss man sagen – hat die Schweinemastanlage in der Vergangenheit rechtlich sicher gehandelt. Nach der Wende wurde diese Anlage auf Grundlage einer Altanlagenanzeige gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz betrieben. In den Neunzigerjahren erfolgten Auflagen zur Modernisierung und zur Emissionsbegrenzung, welchen der Betrieb nachgekommen war. Doch damit nicht genug. Im Jahr 2018 erfolgte eine Umnutzung von Mastschweinen auf die Ferkelaufzucht. Bei dieser Änderung im nicht genehmigungsbedürftigen Umfang erfolgte sogar eine Emissionsminderung von 70 %, teilweise bis 80 %. Der Bürgerinitiative wiederum war das anscheinend nicht genug. Mit kräftiger Unterstützung durch den BUND wurden Anwälte, Gutachter und Sachverständige herangezogen, um dezidiert die eigenen Interessen zu unterstreichen. Die zentralen Vorwürfe des bestellten Gutachters wurden auch entkräftet. Das Gutachten von 2019 führt zum Beispiel eine Geruchsstundenhäufigkeit von maximal 10 % an, während in der Praxis für derartige Anlagen eine Verdopplung dieses Wertes für zulässig erachtet wird. Auch erfolgte bereits im Jahr 1998 vom damaligen Staatlichen Umweltfachamt Radebeul eine Überprüfung dieser Anordnung. Das möchte ich an dieser Stelle betonen: Weder die Existenz noch die Gültigkeit des Geruchskonzentrationswertes wurden von den Behörden infrage gestellt. Ein anderes Beispiel: Während das Gutachten der Bürgerinitiative bei der Schwimmschicht eines Güllelagers lediglich von 30 % Geruchsminderung ausgeht, sieht das LfULG hingegen eine Minderung von immerhin 80 %. Diese Kluft zwischen Wunsch und Realität zieht sich durch den gesamten Fall, und ich habe den Eindruck, dass wir uns in diesem zweijährigen Prozess argumentativ im Kreis bewegen. Was macht eigentlich der Betreiber unterdessen? Er hat nach seinem Ferkel-Intermezzo drei Jahre lang keine Schweine gehalten und liegt nun seinerseits mit den Behörden im Rechtsstreit, ob ihm eine Anschlussgenehmigung zusteht. Es bleibt also spannend, wie es ausgeht. Auf der Suche nach der eigenen Daseinsberechtigung spannt sich nun DIE LINKE vor den Karren der Vorfeldorganisation der GRÜNEN. Mit dubiosen Gutachten des BUND wird ein Feldzug gegen unsere heimische Landwirtschaft geführt. Alteingesessenen Landwirten soll die Nutztierhaltung untersagt werden. Werte Abgeordnete! So wie es aus verschiedensten Gründen Menschen in die Städte zieht, errichten zunehmend auch Stadtbewohner ihr trautes Heim auf dem Dorf. Weniger Lärm, Verkehr und Migrationsdruck und dafür mehr Ruhe, Nähe zur Natur und die frische Landluft sind oft die Beweggründe. Zur frischen Landluft wiederum gehören neben dem angenehmen Geruch von Wiesen, Wäldern und frischem Heu eben auch der von Silage, Mist, Jauche und Gülle. Beim Thema Schweinehaltung kann ich alle berufserregten Aktivisten beruhigen. Wenn das Schnitzel auf dem Teller ist, dann stinkt es nicht mehr. – Guten Appetit! (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage noch einmal die BÜNDNISGRÜNEN, ob das Wort gewünscht wird? – Das ist nicht der Fall. Die SPD-Fraktion? – Auch nicht. Kommt von der Staatsregierung noch ein Beitrag? – Das ist auch nicht der Fall. Ich frage die Fraktion DIE LINKE, Frau Mertsching, ob Einzelabstimmung gewünscht wird? – Das ist der Fall. Und zwar geht es um die Petition 07/003126/3 mit dem Titel „Immissionsschutz Schweinemastanlage“. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Bei wenigen Stimmen dagegen ist der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) – Wollen Sie eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben?

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