Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. (Beifall des gesamten Hauses) Herzliche Gratulation! Der Tagesordnungspunkt ist jetzt beendet und ich rufe auf zur Corona-Pandemie Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wie fast schon üblich im Sächsischen Landtag, auch heute wieder zur allgemeinen Corona-Lage in Sachsen: Zunächst die Bundeszahlen: Wir haben heute im Bund eine Inzidenz von 1 450, und wir haben in Sachsen eine Inzidenz von 993. Vielleicht einmal ein Rückblick zur letzten Woche: Da hatten wir in Sachsen eine Inzidenz von 668; auch in Sachsen ist mittlerweile Omikron angekommen, nämlich zu 93,8 %. Wie ist die Lage in unseren Krankenhäusern? – In unseren Krankenhäusern haben wir zurzeit 555 Patienten, die auf den Normalstationen versorgt werden, und wir hatten letzte Woche – auch das noch einmal zum Vergleich – 419 Patienten, die auf den Normalstationen versorgt worden sind. Wir haben auf den ITS-Stationen 149 Patienten, die wegen Corona dort behandelt werden. Vergangene Woche waren es 154 Patienten. Das entspricht genau dem, was als Prognose einerseits für die Inzidenzen und andererseits für die Belegung in den Krankenhäusern vorausgesagt worden ist. Wir haben auch eine Prognose für den 23.02. Das ist die längste Vorausschau, die wir machen können. Da sieht es so aus, dass wir circa 939 Patienten auf den Normalstationen zu liegen haben; auch bei den ITS-Stationen gibt es keine wesentliche Steigerung. Das ist erst einmal ein gutes Zeichen! Seit Anfang Februar haben wir allerdings wieder steigende Zahlen, und damit müssen wir umgehen. Wir haben die neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung verabschiedet, die seit dem 06.02. gilt. Sie hat ein maßvolles Miteinander ausgewogen: auf der einen Seite Möglichkeiten für Erleichterungen für die Bevölkerung zu schaffen und auf der anderen Seite durchaus noch die Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Es ist auch bundesweit eine Ansage, dass diese Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass die OmikronWelle nicht wie eine steile Wand vor uns steht, sondern leicht ansteigend ist und damit auch die Überlastung des Gesundheitssystems verhindert wird. Bei Omikron geht es übrigens nicht nur um die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems, sondern auch darum, dass trotz vieler Infizierter und Quarantänefälle die anderen Strukturen arbeitsfähig und funktionsfähig bleiben. An dieser Stelle gestatten Sie mir, dass ich noch einmal ein großes Dankeschön an alle Beteiligten – das betrifft die gesamte Corona-Zeit – aussprechen darf. Wir haben es alle satt! Wenn ich früh zum Plenum komme, sagen viele Abgeordnete zu mir: „Schon wieder Corona.“ Ja, ich würde mit Ihnen auch gern über andere Dinge sprechen. Deshalb noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön an alle medizinischen Kräfte, an unsere Pflegekräfte, an unsere Impfteams, an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern, an unsere kommunalen Verantwortungsträger, aber auch an die Mitarbeiter in unseren Häusern, und danke auch an meine Kolleginnen und Kollegen Ministerinnen und Minister. (Beifall des gesamten Hauses) Zum Impfen: Seit Januar haben wir einen extremen Rückgang bei der Nachfrage nach dem Impfen zu verzeichnen. Auch das ist kein alleiniges sächsisches Phänomen, sondern es ist im Moment bundesweit so. Trotzdem wollen wir die Angebote für die Bevölkerung aufrechterhalten. Wir haben in Sachsen momentan einen vollständigen Impfschutz von 63,2 % erreicht. Er steigt auch bei uns langsam an. Der Abstand zum Bundesdurchschnitt hat sich ein klein wenig – ich betone: ein klein wenig – verringert. Aber wie sieht es in den einzelnen Altersstrukturen aus? Das will ich noch einmal erwähnen. Bei den 5- bis 11-Jährigen haben wir eine Impfquote von 3,8 %; der Bundesdurchschnitt liegt dort bei 11,9 %. Bei den 12- bis 17-Jährigen haben wir eine Quote von 39,5 %; der Bundesdurchschnitt liegt dort bei 59,9 %. Bei den 18- bis 59-Jährigen haben wir einen Durchschnitt von 66 %, im Bund haben wir einen Durchschnitt von 82,5 %. Bei den über 60-Jährigen haben wir einen Durchschnitt von 82,1 % und der Bund einen Durchschnitt von 88,3 %. Deshalb wird jetzt ein Brief, der vom Ministerpräsidenten und von mir unterzeichnet worden ist, an die über 60-Jährigen geschickt, weil das die Gruppe ist, die uns besonders viele Sorgen macht. Wir haben noch einmal die Bitte geäußert, sich doch dem Impfen zu öffnen und zum Impfen zu gehen. Die Impfquote in den stationären bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen liegt so, dass wir bei den Bewohnerinnen und Bewohnern 84,2 % erreicht haben. Davon sind 56,7 % geboostert. Bei den Pflegekräften haben wir eine Quote von 66,1 %, und davon sind 58 % geboostert. Auch dort haben wir, wie man so schön sagt, noch Luft nach oben, weil das genau die Menschen sind, die geschützt werden müssen. Zu den Impfstrukturen: Auch dazu würde ich noch ein Wort sagen, weil wir uns in den nächsten 14 Tagen im Kabinett und sicher auch mit Ihnen als Abgeordnete damit befassen werden, wie wir weitermachen wollen. Wir haben zurzeit 60 staatliche und rund 20 kommunale Impfstellen. Auch hier noch einmal ein ganz großes Dankeschön an die Kommunen, die sich auf den Weg gemacht und die Möglichkeit, die wir ihnen als Land geschaffen haben, nämlich eigene Impfstationen aufzubauen, genutzt haben. Das war eine große Anstrengung. Das haben auch die Kommunen bemerkt, und deshalb freue ich mich, dass sie diese zusätzliche Aufgabe – das ist keine Aufgabe aus dem Regelsystem – übernommen haben. Wir haben immerhin 2 400 Arztpraxen, die mit impfen. Auch hierfür ein ganz großes Dankeschön an unsere Arztpraxen. Wir wissen, dass gerade jetzt im Frühjahr auch andere akute Erkrankungen eine Rolle spielen und das Impfen, das wir durchführen, immer zusätzlich gemacht wird. Das ist keine Selbstverständlichkeit, weil das manchmal ein wenig abgetan wird. (Beifall bei der CDU) Wir haben auch über 40 Krankenhäuser, die mit geimpft haben. Die haben in ihren Einrichtungen extra Impfstationen geschaffen, um sowohl für das Kinder- als auch für das Erwachsenenimpfen Angebote zu machen. Auch da habe ich viele Ärztinnen und Ärzte, viel medizinisches und Hilfspersonal kennengelernt, das sich sehr engagiert an diesen Stellen beteiligt und vor allen Dingen sehr stark in die Aufklärung geht. Das heißt, dass ich dort sehr viele Fragen stellen kann. Wir haben bei den nicht Geimpften drei große Gruppen, die immer wieder Fragen stellen. Die eine Gruppe sind diejenigen, die mit dem Impfstoff Probleme haben, die dem Impfstoff mRNA nicht vertrauen, die Sorgen haben, die sagen, der ist noch neu auf dem Markt – obwohl wir alle wissen, das stimmt nicht. Aber diese Aufklärung ist sehr wichtig. Die zweite Gruppe sind diejenigen, die viele Vorerkrankungen haben. Sie haben oft das Gefühl, dass sie sich nicht impfen lassen dürfen. Manchmal ist es auch ein Arzt, der ihnen sagt: Lassen Sie sich lieber nicht impfen. Da hilft es – gerade, wenn ich erkrankt bin, tue ich das oft –, dass ich mir eine Zweitmeinung einhole. Diese unabhängige Impfberatung ist außerordentlich wichtig und wird mittlerweile wirklich in sehr vielen Bereichen angenommen. Mir hat eine Impfberatung, die ich mir in Leipzig angeschaut habe, gesagt, dass zwischen 80 und 90 % derer, die in der Beratung waren, dann auch zum Impfen gehen. Deshalb ist die Impfberatung aus meiner Sicht ein sehr wichtiges Angebot, und dafür mein herzliches Dankeschön. Das ist auch zusätzlich geschaffen worden. Im Februar werden wir das Sonntagsimpfen an fünf staatlichen Impfstellen anbieten. Wir wollen das versuchen. Auch dafür soll es ein zusätzliches Angebot geben, damit niemand sagen kann, er wäre sonntags gegangen, da war geschlossen. Auch das werden wir tun. Das Kinderimpfen haben wir ausgeweitet. Wir haben mehr Angebote, und wir haben auch Unterstützung durch die Kultur erfahren. Auch da bitte ich, dass man das besonders würdigt. Ich habe einen Clown, der als Erstes in Dresden das Kinderimpfen mit wirklich niedlichen Einlagen begleitet hat. Als er das gemacht hat, hat er hinterher so was von üblen Beschimpfungen, so was von Drohungen bekommen, dass er völlig konsterniert und eingeschüchtert gewesen ist. Das darf nicht sein! Deshalb von dieser Stelle einen herzlichen Gruß und ein herzliches Dankeschön an alle Kulturschaffenden, die uns helfen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Novavax: Novavax soll in der 8. Kalenderwoche kommen. Wir haben vorgesehen, dass wir diese Lieferung von Novavax, von der ich heute leider immer noch nicht ganz genau sagen kann, wie viel es tatsächlich für Sachsen geben wird, zunächst für die Beschäftigten, die von der Impfpflicht betroffen sind, einsetzen wollen. Das heißt, diejenigen, die sagen: „mRNA-Impfstoffe wollte ich nicht, aber Novavax würde ich nehmen“, sollen ein besonders Angebot mit Novavax bekommen. Das werden wir vom 25. bis zum 28. Februar durchführen. Das wird eine eigene Impfkampagne für Novavax sein, von der wir hoffen, dass diejenigen, die darauf gewartet haben, dieses Angebot annehmen. Andere Bundesländer haben signalisiert, dass es dort, wo Bestellungen eingegangen sind, durchaus eine relativ gute, große Nachfrage gibt. Wir hoffen, dass wir diesen Impfstoff einsetzen können. Sollte er später kommen, werden wir unsere Impftage entsprechend anpassen. Auch zu STIKO und SIKO würde ich gern einmal ein Wort sagen, insbesondere zu den laufenden Stellungnahmeverfahren der STIKO. Sie hat noch keine abschließende Empfehlung, aber immerhin eine Empfehlung für die vierte Impfung gegeben haben, und zwar für die vulnerablen Gruppen, das heißt, für die über 70-Jährigen mit einer Immunschwäche in den Pflegeeinrichtungen oder für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Unsere SIKO empfiehlt die Impfung bereits für alle über 70-Jährigen, und wir haben mit der SIKO – das darf ich ganz ehrlich sagen –, mit der Sächsischen Impfkommission, sehr gute Erfahrungen gemacht. Auch die machen das alles zusätzlich und ehrenamtlich, und deshalb auch an die SIKO an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Ein großes Thema dieser Tage ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wir haben hier die Umsetzung eines Bundesgesetzes zu vollziehen, aber ich würde an dieser Stelle gern noch einmal das Entstehen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erwähnen. Am 10. November haben die Ministerpräsidenten einen gemeinsamen Beschluss gefasst, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht einzuführen. Warum haben wurde das gemacht? Wer auf den November 2021 schaut, weiß, dass gerade wir in Sachsen eine der höchsten Wellen hatten, die es bei Corona je gegeben hat, und nicht nur die Welle der Infizierten, sondern – und das muss man immer wieder erwähnen, weil es gern vergessen wird – dass wir in Sachsen die meisten an Corona verstorbenen Menschen haben: Über 14 000 Menschen verstarben in Sachsen an Corona. Das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Dieses Bundesgesetz wurde erlassen, um die Menschen vor schweren Erkrankungen und vor dem Versterben zu schützen. Ich will das an dieser Stelle noch einmal erwähnen, damit es nicht in der Diskussion, was gut oder schlecht ist, untergeht. Wir haben zurzeit eine Abstimmung mit der kommunalen Ebene und weiteren Partnern vorgenommen: Wie ist die Situation in Sachsen? In Sachsen ist dieses Bundesgesetz von den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Gesundheitsämtern, umzusetzen. Wir als Land wollen unsere Landkreise und kreisfreien Städte dabei unterstützen. Das heißt, wir wollen Regelungen treffen, dieses Gesetz relativ einheitlich umzusetzen. Wir haben festgelegt, welche Einrichtungen und welche Personengruppen das betrifft. Wir haben des Weiteren die Fristen und Verfahren benannt und gesagt, wie die Meldung durch die Gesundheitsämter erfolgen kann. Schließlich haben wir auch gesagt, was anschließend mit der Rückmeldepflicht passiert, mit der Maßgabe, dass die Versorgungssicherheit oberste Priorität hat. Das steht in unseren Vorschlägen. Warum warten wir jetzt? Weil sich die Ministerpräsidentenkonferenz nächste Woche noch einmal mit dem Thema befassen will, und wir werden sehen, was diese Ministerpräsidentenkonferenz ausmacht und ob es dort noch die eine oder andere Anpassung geben kann oder ob es eine Veränderung gibt. Warum sage ich das? Weil die Durchführung des Gesetzes Sache der Landkreise und kreisfreien Städte ist. Wir unterstützen sie und wollen nicht, dass wir, wenn wir am Freitag eine Maßgabe verabschieden, diese in der nächsten Woche eventuell wieder verändern müssen. Also: Wir haben nichts gestoppt, sondern wir warten ab, was diese Konferenz ausmacht, damit wir dann daran arbeiten können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
