Kathleen Kuhfuß
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man nach Herrn Schaufel hier vortritt, ist man gelegentlich etwas verwundert. (Frank Schaufel, AfD: Ja!) Dieses Mal bin ich an zwei Stellen verwundert. Zum einen werben Sie für ein neues Medikament, das zugelassen, aber auch noch nicht 100 Jahre erprobt ist, (Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) und stellen auf der anderen Seite alles infrage, obwohl mRNA-Impfstoffe seit fast 20 Jahren in der Krebstherapie erforscht werden. Das Zweite, das mich verwundert: In vielen Schalten, in vielen Ausschüssen durften wir miterleben, wie schwierig die Situation im Impfzentrum in Eich ist. Sie müssten ein Verfechter des Impfens sein und gemeinsam mit uns hier stehen und fast schon patriotisch für das Impfen im Vogtland werben. (Zuruf von der AfD: Freiwilligkeit heißt das Motto!) Aber lassen Sie uns zu diesem konstruktiven Antrag der LINKEN-Fraktion zurückkommen, für den ich nach diesen Redebeiträgen schon fast dankbar bin. In vielen Punkten spricht der Antrag mir aus dem Herzen. Ja, wir brauchen für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen Rahmen. Ja, wir brauchen mehr geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil sie deutlich weniger und kürzer ansteckend sind. Ja, wir wollen geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil sie dadurch besser vor schweren Krankheitsverläufen geschützt sind. Und ja, wir wollen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, um den Gesundheitsschutz der besonders vulnerablen Gruppen zu gewährleisten. Wie im Antrag formuliert, ist es notwendig, dafür landeseinheitliche Vorgaben für die Umsetzung bei den Gesundheitsämtern zu treffen. Ziel ist es, über die sächsischen Landesgrenzen hinaus ein abgestimmtes Verfahren mit den anderen Bundesländern zu vereinbaren, weil Sachsen zum Beispiel an Thüringen angrenzt oder auch an Bayern. Die Herausforderungen, dieses bundeseinheitliche Verfahren abzustimmen, konnten wir in den letzten Tagen verfolgen. Für mich ist übrigens der Blick nach Bayern eine Sackgasse. Aber das hatte ich vorhin schon ausgeführt. Die Notwendigkeit, schnelle handlungsleitende Grundsätze für Sachsen zum Vorgehen zu erlassen, ist dringend erforderlich – das hat Frau Schaper ja intensiv ausgeführt –, um Sicherheit und Orientierung zu geben. Nicht nur die Gesundheitsämter, auch die betreffenden Arbeitgeber müssen diese Sicherheit bekommen. Die bedeutende Frage, die Pflegekräfte, medizinisches Personal, Arbeitgeber und die Pflegeverbände beschäftigt, ist die, wie genau sich diese Spielregeln gestalten und wie die Umsetzung aussieht. Aus vielen Anfragen und Gesprächen haben wir auch Sorgen von Pflegediensten, Heimleitungen und Beschäftigten aufgenommen. Zwei würde ich gern in den Fokus stellen. Ein großes Anliegen aus den Gesprächen war es, dass sich die Impfpflicht auf die Mitarbeiter konzentrieren muss, die ihren Dienst unmittelbar an den vulnerablen Gruppen ausüben. Ich habe in meinem letzten Redebeitrag schon den Heizungsmonteur im Keller eines Pflegeheims als Beispiel erwähnt. Ich denke, es ist klargeworden, dass es darum geht, dass die Impfpflicht einen möglichst großen Bezug zur konkreten Tätigkeit haben muss. Eine weitere Sorge der Träger und Unternehmen bei der Umsetzung ist, dass sie dauerhaft mit mehr Bürokratie belastet werden. Daher ist eine digitale Umsetzung mit einer einfachen Handhabung, so wie sie jetzt geplant ist, dringend geboten. Das SMS bereitet einen Erlass für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Dafür sind diese gemeinsamen Regeln mit dem Bund und den anderen Bundesländern erforderlich. Bei allem Drängen, dass es schnell Klarheit braucht, ist eine Abstimmung mit den Ebenen, Fachverbänden und den Akteuren vor Ort, zum Beispiel den Landratsämtern und den Gesundheitsämtern, sinnvoll und notwendig, um das Ganze praxistauglich zu gestalten, aber auch, um eine möglichst große Akzeptanz für die Maßnahmen zu erreichen. Wir hoffen, dass trotz aller Irritationen der letzten Tage dieser Prozess nach der MPK-Schalte endlich abgeschlossen ist und die Staatsministerin uns dann den Erlass vorstellen kann. An dieser Stelle mein herzlicher Dank dafür, dass trotz aller auch in der Öffentlichkeit ausgetragenen Dissonanzen jetzt der Sache wegen wieder an gemeinsamen Lösungen mit den Akteuren gearbeitet wird. Mehrfach wurde von der Staatsministerin und der Staatsregierung betont, dass die Sicherstellung der Versorgung der Menschen oberste Priorität hat, sodass wir uns darauf verlassen sollten, dass es praxistaugliche Lösungen gibt. Im Antrag wird der Impfbonus von mindestens 150 Euro für die geimpften Beschäftigten gefordert. Hier können wir BÜNDNISGRÜNEN nicht mitgehen. Für den eigenen Impfschutz und den Schutz anderer einen Bonus zu zahlen und dieses nur einem bestimmten Personenkreis ist nicht gerechtfertigt. Es gibt eine Mehrheit der sächsischen Bevölkerung, die geimpft ist und damit eine Entscheidung getroffen hat, sich und andere zu schützen. Hier nur einen Teil herauszunehmen wäre nicht logisch. Wenn wir uns die Impfpflicht anschauen, sehe ich auch die Arbeitgeber in einer Verantwortung. Sie haben eine Fürsorgepflicht und sollten daher ihren Mitarbeitern auch Informationen zukommen lassen, zum Beispiel von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sie sollten sie weiter motivieren, an Impfberatungen teilzunehmen. Ich war in den letzten Wochen viel in Einrichtungen unterwegs und habe dort sehr engagierte Träger erlebt. Aber ich habe auch solche erlebt, die es von Anfang an verhindert haben. Ich habe auch solche erlebt, die die Frage „Haben Sie denn schon ein Impfteam im Haus gehabt?“ schlicht mit „Nö, und das kommt auch nicht hierher!“ beantwortet haben. Man sollte schon alle Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen. Auch der Anlass, dass das Gesundheitsamt dem Mitarbeiter, dessen Impfstatus noch nicht vollständig ist, schreibt, ist eine gute Gelegenheit, um noch einmal Sachinformationen quasi auf den Küchentisch des Betreffenden zu legen, indem man in diesen Brief Informationsmaterial hineinlegt. Dort, wo Ängste und individuelle Probleme im Vordergrund stehen, weshalb man sich nicht impfen lassen will, sind Information und ergebnisoffene Beratung notwendig. Genauso wichtig ist die Forderung in Ihrem Antrag nach dezentralen und niederschwelligen Angeboten der Impfberatung. Dies ist nicht nur im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht von Bedeutung, sondern bereits seit Beginn der Impfkampagne. Das Thema Kommunikation wird in dem Antrag gestrichen. Dazu muss man sagen: Wenn man sich den Expertenrat der Bundesregierung anschaut, haben wir sowohl als Land als auch im Bund wirklich noch Luft nach oben. Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass es ein großes Impfangebot braucht. Dass das jetzt da ist, kann man wirklich mittlerweile sagen, und zwar vom Hausarzt bis zum stationären Impfpunkt. Um auf die Arbeitszeiten im Pflege- und Gesundheitsbereich einzugehen, so wurden Impftage durch das SMS organisiert. Die Impfteams haben derzeit freie Kapazitäten, sodass, wenn Einrichtungen das wollen, auch ein Termin vor Ort jetzt möglich ist. Ebenfalls soll speziell für die Beschäftigten dieser Berufsgruppe der proteinbasierte Impfstoff Novavax priorisiert werden. Damit wird noch einmal denen ein explizites Angebot gemacht, deren Sorge sich auf die Technologie des mRNA-Impfstoffes bezieht. Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren viele der Punkte, die im Antrag enthalten sind, berechtigt. Aber wir sind ein ganzes Stück weiter. Die Staatsregierung bereitet den Erlass vor, und wir haben auch in der Praxis einige Dinge auf den Weg gebracht, sodass wir diesen Antrag ablehnen werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD)
