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Mirko Schultze

Die Linke 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Herr Präsident, ich möchte nachfragen: Das ist der Änderungsantrag zu Drucksache 7/9068 zum Kommunalwahlrecht? – Ja, danke. Ich bin in meiner Mappe gerade etwas durcheinandergekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, entschuldigen Sie. (Christian Hartmann, CDU: Das ist nicht schlimm!) Über das Kommunalwahlrecht ist bezüglich des Wahlalters ab 16 Jahre ist lange diskutiert worden. Ich möchte die Gelegenheit des Einbringens nutzen, um darauf hinzuweisen. Ja, auf Bundesebene braucht es eine Grundgesetzänderung, im Europawahlrecht nicht. Auch die nächste Kommunalwahl im Jahr 2024 wird wieder mit der Europawahl zusammenfallen, zumindest mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit. Das heißt, wenn Sie sich nicht einigen, könnte es passieren, dass man in Europa mit 16 Jahren das Parlament wählen kann, in Sachsen aber nicht. In den meisten Bundesländern ist es anders. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Jugendliche ein enormes Interesse daran haben, mitzugestalten. Es geht nicht nur um Sporthalle oder Jugendklub, sondern auch um Bibliothek, Tierpark, Schwimmbad, Straßenausbau und Grünflächensatzung. Es sind ganz viele Dinge, die Kinder und Jugendliche etwas angehen, und gerade die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist hier wichtig. Ich mache dabei aus meinem Herzen keine Mördergrube: Für mich ist 16 Jahre schon der Kompromiss, der momentan gerade eine Mehrheit hat. Ich persönlich gehöre zu den Menschen, die nach wie vor das Wahlalter null für eine sinnvolle Diskussionsebene halten. Aber das gehört nicht hierher. (Unruhe) Unser Antrag lautet: Wahlalter 16. Wir können das an dieser Stelle tun. Alle haben sich heute dafür ausgesprochen, dass es sinnvoll ist, zumindest diejenigen, die ein Interesse daran haben, dass Kinder und Jugendliche demokratisch gebildet werden, sich an Demokratie heranwagen, sie erleben können und mit ihr großwerden. Diese Fraktionen haben sich dafür ausgesprochen, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken; jetzt können Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Kollege Schultze. – Gibt es zu diesem Änderungsantrag Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Damit könnten Sie, wenn Sie möchten, fortfahren, Herr Schultze. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Erst abstimmen! Bitte noch mal verständigen!) – Wir können uns natürlich über das Verfahren noch einmal verständigen. Wir könnten auch über alle neun Änderungsanträge im Block abstimmen, wenn die einreichende Fraktion – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wäre Quatsch!) Gut, dann machen wir das so. – Damit kommen wir zur Abstimmung, wenn es keinen Redebedarf gibt. Deshalb die Frage: Wer dem Änderungsantrag mit der Drucksache 7/9068 die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Dafür-Stimmen, aber einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen nun zum nächsten Änderungsantrag: Drucksache 7/9069. Bitte schön, Herr Kollege Schultze.

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