Gerhard Liebscher
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Jahresbericht 2020 widmet sich vor allem den Prüfergebnissen vor Corona. Das sind soweit bekannte Themen, die auch mit Corona nicht an Bedeutung verloren haben. Vielleicht haben wir uns auch deshalb so viel Zeit für diesen Bericht genommen. Wir haben uns die Stellungnahmen der Häuser zu den einzelnen Prüfungen angehört und die Ergebnisse intensiv im Ausschuss diskutiert. Deren Beschlussvorlage kann entnommen werden, welche Themen eine besondere Aufmerksamkeit bekommen sollten. Beginnen wir mit der Haushalts- und Vermögensrechnung, die mit dem Haushaltsjahr 2018 beginnt. Der Rechnungshof bestätigt dem Freistaat insgesamt eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Kritisch angemerkt wurden die knapp 1,3 Milliarden Euro an über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die damit verbundenen Buchungen. Ein Nachtragshaushalt wäre hier sachgerecht gewesen. Wir BÜNDNISGRÜNE teilen diese Einschätzung. Es wäre transparenter und könnte besser nachvollzogen werden, wenn zum Beispiel auf den Internetseiten des Finanzministeriums stehen würde: erster Nachtragshaushalt, zweiter Nachtragshaushalt, vielleicht auch noch ein dritter. Es wäre auf jeden Fall öffentlich einsehbar und zu finden. Auch zu den Nebenhaushalten führt der Rechnungshof aus, dass die Anzahl unverändert hoch sei. Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir in diesem schwierigen Jahr die Aufmerksamkeit vor allem auf das Wort „unverändert“ gelegt haben. Den Hinweis „die Anzahl ist hoch“ werden wir im Auge behalten. Für die Errichtung des Corona-Bewältigungsfonds haben wir uns im April 2020 entschieden. Der Rechnungshof führt seine Bedenken zu diesem Fonds aus. Es gab so manchen Augenblick, da wäre ich auch gern Zuschauender und Bedenkentragender gewesen. Die Situation hat es damals nicht zugelassen. Das kann ich auch heute noch so vertreten. Wir haben unter den damaligen Bedingungen in einer zuvor nie da gewesenen Situation Möglichkeiten gesucht, wie wir in Sachsen wieder Boden unter den Füßen bekommen. Die Vorschläge des Rechnungshofes hatten wir vorliegen, aber uns war es wichtig, die Situation nicht zusätzlich zu verschärfen. Vom Volumen und der Laufzeit abgesehen, kritisiert der Rechnungshof vor allem, dass der Nachweis der CoronaSchulden und der Nachweis der Tilgung außerhalb der Haushaltsrechnung erfolgt. Damit sind in den kommenden Jahren die Zwecke öffentlicher Rechnungslegung, für Rechenschaft, Vergleichbarkeit und Transparenz zu sorgen, nur noch sehr eingeschränkt erfüllt. Diesen Hinweis finden wir BÜNDNISGRÜNEN angemessen, und wir werden darauf sicherlich noch einmal zurückkommen. Dazu braucht es auch eine entsprechende Darstellung. Zur Vermögensrechnung: Auch diese Prüfziffer gehört zum festen Reigen. Der Rechnungshof äußert sich zu den Entnahmen aus dem Garantiefonds. Es ist kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die BÜNDNISGRÜNEN eine proaktive Kommunikation und einen transparenten Mitteleinsatz sehr geschätzt hätten. Für die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, wie der Beamtenpension und der rechnerischen Lücke gilt sicherlich auch, dass der Rechnungshof diese bis zur Erledigung fortschreiben wird – und das zu Recht. Wir sind uns dieser Bindung und Verpflichtung bewusst. Der Rechnungshof prüft des Weiteren die Arbeit der Fachressorts. So ist im Jahresbericht 2020 ausgeführt, wie in der Verwaltung das Reisekostenmanagement organisiert ist – nämlich kleinteilig und unzureichend IT-gestützt. Es ist gut und richtig, dass das laut ausgesprochen wurde. Hier müssen wir darauf achten, dass wir den Arbeitsalltag von heute nicht mit den Methoden von vorgestern organisieren und bewältigen. Es wurde geprüft, ob die Mehrarbeitsstunden der Polizei als Indikator für Stellenmehrforderungen dienen könnten. Das haben wir auch in der Koalition umfassend diskutiert und teilen die Einschätzung des Rechnungshofes, dass die Mehrarbeit kein alleiniger Indikator für mehr Stellen ist. Allerdings ist die Mehrarbeit durchaus ein Zeichen für Arbeitsbe- und -überlastung, und in Korrelation mit anderen Indikatoren kann es Bedarfe aufzeigen. Hier reden wir vor allem über Aufgabenkritik und Prozessoptimierung. Das gilt für alle Zuständigkeitsbereiche der öffentlichen Verwaltung und wird uns zukünftig vermutlich noch stärker einholen. Wir wissen heute schon, dass wir nicht alle frei werdenden Stellen erfolgreich nachbesetzen können. Wenn diese leer bleiben, werden wir notgedrungen schauen müssen, was noch zeitgemäß ist, welche Aufgaben anstehen und welche Gewohnheiten weiter gepflegt werden können. Den Ausführungen des Rechnungshofes zur Unterstützung des Katastrophenschutzes schließen wir uns an und begrüßen ausdrücklich, dass das Innenministerium zugesichert hat, die vorgeschlagene Verfahrensvereinfachung zu prüfen und damit die Träger von Katastrophenschutzeinheiten möglichst unkompliziert zu unterstützen. Im Zuständigkeitsbereich des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums wurden unter anderem der Schienenpersonennahverkehr und die Maßnahmen, die aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden, geprüft. Der Rechnungshof regt eine Änderung im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat an, damit dieser seiner Gesamtverantwortung für den ÖPNV gegenüber der kommunalen Selbstverwaltung nachkommen kann. Außerdem hat der Rechnungshof feststellen können, dass es an Planungswerten zu verkehrlichen und verkehrswirtschaftlichen Kennziffern fehlt. So sei eine Kontrolle nicht möglich. Der Rechnungshof weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Zuweisung von Regionalisierungsmitteln an die Zweckverbände an verbindliche Vorgaben zu koppeln ist. Die vereinfachte Darstellung „schlechte Auslastung ist gleich schlechte Wirtschaftlichkeit“ ist hierbei schwierig. Der ÖPNV und der SPNV sind für uns BÜNDNISGRÜNE Aufgaben der Daseinsvorsorge. Es ist immer wieder zu prüfen, wie diese sinnvoll und angemessen geleistet werden kann. Allerdings ist eine alleinige Bewertung einzelner Strecken oder Streckenabschnitte ausschließlich nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht ausreichend. Ich komme zu den Ergebnissen der kommunalen Prüfung und möchte hierzu auf die Ausführungen der kommunalen Wohnungsunternehmen in Städten zwischen 14 000 und 18 000 Einwohnern eingehen. Der Bericht zeigt für kommunale Wohnungsunternehmen wichtige Handlungsorientierungen auf. Die Staatsregierung ist vor allem angesprochen, weil die bisherige Förderung laut Wohnungsunternehmen mit zu hohen Auflagen und zu viel Bürokratie verbunden war und daher nur zurückhaltend in Anspruch genommen wurde. Der Rechnungshof hat elf kommunale Wohnungsunternehmen geprüft. Ergebnis: Dauerhaft leerstehende Wohneinheiten sind das größte finanzielle Risiko. Die Ergebnisse und wie man damit umgeht, haben wir diskutiert. Die Problemlagen sächsischer Wohnungsunternehmen sind vielschichtig und nicht überall ist Rückbau die Lösung. Auch in den Kommunen sind weiterhin Umstrukturierungen zu prüfen. Das Fachministerium ist hier bereits aktiv geworden und hat im Jahr 2020 mit der Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum die Wohnraumförderung wesentlich überarbeitet und eine gezielte Förderung für Wohnungsunternehmen in Märkten mit hohem Leerstand und geringem Mietniveau entwickelt. Meine Damen und Herren! Der Freistaat wirtschaftet mit Steuergeldern und der Sächsische Rechnungshof prüft, ob die Staatsregierung dies in einem angemessenen Rahmen macht. Für mich sind die Berichte eine wichtige Unterstützung, um meine Aufgabe als Abgeordneter zu erfüllen. Im Namen der BÜNDNISGRÜNE-Fraktion bedanke ich mich beim Sächsischen Rechnungshof und seinen Mitarbeitern für die unabhängige und gewissenhafte Arbeit. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
