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Valentin Lippmann

GRÜNE 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wiesner ist auf der Suche nach Wegen – ja, wo soll es denn hinführen? Das ist exakt das Problem, das Sie nicht beantworten. Sie beherrschen eine Fähigkeit, komplexe juristische Debatten auf ein intellektuelles Niveau in der AfD herunterzuziehen, dass man sich am Ende fragt, ob wir im geistigen Orkus angelangt oder noch im Sächsischen Landtag sind. (Zurufe von der AfD) Ihr rechtspolitischer Sprecher, Herr Ulbrich – ich zitiere noch einmal den ähnlichen Satz, den Herr Gebhardt zitiert hat –, sagt ernsthaft: „Vonseiten seiner Fraktion bestehen allerdings in letzter Zeit wiederholt Zweifel, die Befürchtung, Strafverfahren könnten mit politischem Hintergrund stattfinden, dass es eine Verurteilung gebe, weil der Betroffene eine zum Minister degagierende Auffassung habe.“ Seit wann verurteilen denn Staatsanwälte Menschen? Das sind Sätze aus dem Munde eines Fachanwaltes für Strafrecht. Soviel zum Niveau dieser Debatte. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) – Es entscheidet immer noch ein Richter, ob wer verurteilt wurde. Das ist doch Quatsch, was Sie erzählen. Das zeigt einzig und allein, dass Sie vom Thema nahezu keine Ahnung haben und der Meinung sind, wieder irgendetwas herausposaunen zu müssen. Fakt ist: Diese Anhörung war durchaus interessant. Zum einen die Frage: Können wir überhaupt den entsprechenden § 147 GVG abschaffen? Ich glaube, die Anhörung hat deutlich gemacht, dass es dagegen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Sie würden damit den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine richtergleiche Unabhängigkeit verschaffen. Nun sieht allerdings das Grundgesetz vor, dass exakt jene Unabhängigkeit nur für Richterinnen und Richter vorgesehen ist. Es dürfte mit Blick auf einen aktuell diskutierten Fall nun auch der Letzte im Freistaat Sachsen mitbekommen haben, dass mit der Unabhängigkeit auch erhebliche Schwierigkeiten des Eingriffes verbunden sind. Jetzt können Sie sich nicht hinstellen und sagen, bloß, weil im Grundgesetz nicht geregelt ist, dass nicht auch Staatsanwälte unabhängig sein könnten, heißt das im Umkehrschluss, dass wir auch Staatsanwälte unabhängig machen können. Derlei extensive Verfassungsauslegung, wie sie Ihr Sachverständiger und Haus- und Hofjurist, der sich mittlerweile in jedem Schriftsatz an den Verfassungsgerichtshof nur noch in nörglerischer Art und Weise beklagt, wie schlimm man mit ihm in Anhörungen umgehen würde – – Man hat ihm darin wenigstens Fragen gestellt, die er nicht hatte beantworten können. Dieser Sachverständige und seine extensive Verfassungsauslegung gehen vollkommen fehl. Das ist das Zweite, das Sie in der Debatte nicht berücksichtigen. Sie können nicht einfach Staatsanwälte unabhängig machen und sagen: Das lässt das Grundgesetz zu. Das lässt es im Sinne einer Grundsatzentscheidung nicht zu. Dann sagen Sie, Herr Wiesner, zum Generalstaatsanwalt: Was haben wir für ein Bild von einem Generalstaatsanwalt? – Was haben Sie denn für ein Bild von einem Justizministerium? Das kann ich genauso sagen. Das Problem, das Sie artikulieren, das im Justizministerium hinsichtlich des Weisungsrechts existieren könnte, müssen Sie doch einem Generalstaatsanwalt genauso zugestehen, dass das Problem dort existieren könnte. Dann haben Sie keine Möglichkeit mehr, dort Einfluss darauf zu nehmen. Das ist aus Sicht eines Parlamentes als Legislative durchaus ein Problem. Wir verlieren dann die Kontrollfähigkeit und die Fragefähigkeit über die entsprechenden Handlungen der Staatsanwaltschaft. Eine Staatsanwaltschaft ist in Deutschland keine rein unabhängige Behörde, sie untersteht auch in der gewissen Kontrolle als Exekutivteil dem Parlament, und das soll aus unserer Sicht auch so bleiben. Tatsächliche Probleme beim Weisungsrecht – die es gibt – lassen sich wesentlich einfacher lösen. Für das Problem des Europäischen Haftbefehls müssen Sie nicht den § 147 GVG außer Kraft setzen. Dafür reicht das, was momentan diskutiert wird, nämlich für den europäischen Haftbefehl einen Richtervorbehalt einzuziehen. Dann ist dem Genüge getan. Dann muss man sich durchaus mit den Argumenten, die überraschenderweise zunehmend auch aus der Anwaltschaft kommen, auseinandersetzen, dass eine Abschaffung des Einzelfallweisungsrechts nicht gewollt wird, sondern im Gegenteil mitunter sogar eine häufigere Nutzung des Einzelfallweisungsrechts angeregt wird, und zwar dann, wenn es um eklatante Fehlentwicklungen in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren geht. Ich sage durchaus, dass die Argumente hinsichtlich der Frage, was entsprechende Weisungen, die es untersagen, ein Verfahren sofort einzustellen, angeht, ein diskussionswürdiger Punkt sind. Das werden wir in dieser Koalition nicht mehr diskutieren, weil wir vereinbart haben, das Weisungsrecht nicht nutzen zu wollen. Das steht im Koalitionsvertrag, und das ist auch einzuhalten. Doch generell ist es aus unserer Sicht einmal zu diskutieren, wie man perspektivisch damit umgeht. Damit möchte ich mit einer Lektüreempfehlung an dieser Stelle schließen: Lesen Sie sich einmal von Christoph Safferling und Friedrich Kießling das entsprechende Werk zur Bundesanwaltschaft in der Nachkriegsgeschichte – es heißt „Staatsschutz im Kalten Krieg“ – und die entsprechenden Passagen zum Thema Umgang der Bundesanwaltschaft mit dem „Spiegel“ durch. Dort werden Sie sehen, dass einzig und allein die Möglichkeit, zumindest mit der Weisung zu drohen, damals dazu geführt hat, dass der Skandal um die „Spiegel“-Affäre nicht in eine viel größere rechtsstaatliche und demokratische Affäre und ein Riesenproblem für den Rechtsstaat gemündet hat. Auch das gilt es anzuerkennen. Vor diesem Hintergrund sehen wir kein Bedürfnis, Ihrem Antrag in irgendeiner Weise zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage noch einmal, Frau Abg. Kliese? – Sie sprechen nicht. Wünscht die AfD noch einmal zu diesem Antrag zu sprechen? – Dann frage ich noch Herrn Dr. Gerber. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der kommt zum nächsten Antrag!) – Er spricht zum nächsten. Zur ersten Drucksache 7/6027 möchte niemand mehr sprechen. Möchte die Staatsregierung? – Das sieht nicht so aus. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Drucksache der AfDFraktion 7/3838. Es beginnt die AfD, Herr Dr. Weigand.

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