Mirko Schultze
Herr Präsident! Ich komme jetzt zu den Konsequenzen der Kommunalnovelle für die Arbeit der Kreistage und der Stadt- und Gemeinderäte. Wir müssen eines einräumen und lobend erwähnen: Sie haben nichts schlechter gemacht und sogar kleine Verbesserungen vorgenommen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das ist schon mal was!) Dabei haben Sie sogar einige Vorschläge der LINKEN aus dem Antrag vom Herbst des vorletzten Jahres aufgenommen. Das war richtig; insofern waren die Diskussionsprozesse auch konstruktiv. Aber wir müssen auch deutlich sagen: Viel war es nicht. Entgegen der vollmundigen Rhetorik von der Modernisierung waren es oft nur sehr winzige Fortentwicklungen, eigentlich eher Ausbesserungsarbeiten. Um den von Ihnen im Ausschuss kritisierten Begriff der Flickschusterei zu vermeiden, würde ich das jetzt einfach „Ausbesserungsarbeiten“ nennen. (Albrecht Pallas, SPD: Da danke ich Ihnen aber!) Es ist gut und richtig, dass endlich – nach 30 Jahren – bei der Kommunalwahl auch in Sachsen das d'Hondtsche Auszählverfahren durch das gerechtere Auszählverfahren nach Sainte-Laguë ersetzt wird. Wir haben das bereits mehrfach vorgeschlagen. Es ist gut, dass es endlich klare Regelungen für Fraktionsgrößen und Fraktionsrechte gibt. Aber da wäre mehr drin gewesen. Wir haben Ihnen zum Beispiel klare Regelungen zur Beteiligung kleiner Fraktionen und Fraktionsloser an der Ausschussarbeit vorgeschlagen, die sich an der Praxis anderer Bundesländer orientieren. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch hier wurden wir mit dem Schlagwort „kommunale Selbstverwaltung“ abgebügelt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dabei verkennen Sie, dass es gerade die Aufgabe der Gemeinde- und der Landkreisordnung ist, die Rechte von Minderheiten in den Räten gegenüber der Ratsmehrheit, den Bürgermeistern und Landräten zu wahren. Es ist gut, dass es endlich Regelungen geben soll, die die Mindestaufwandsentschädigung für ehrenamtliche Räte und die Mindestausstattung der Fraktionen regelt. Es ist auch gut, dass die Koalition unserem Vorschlag gefolgt ist und dabei den Übereifer des Innenministeriums gebremst hat, bei dieser Gelegenheit gleich einmal Höchstbeträge festzulegen. Es ist auch gut, dass jetzt durch eine klare Regelung, Lex Freiberg, die jahrelange unsägliche Praxis von einigen Landräten und Bürgermeistern beendet wird, die ihren Ratsmitgliedern einen Maulkorb verpasst haben und ihnen verbieten wollten, vorab mit den Bürgerinnen und Bürgern über die im Rat oder Kreistag zu bestätigenden Vorlagen oder die Entscheidungen sozusagen zu diskutieren. Diese Praxis war wirklich haarsträubend. Aber ich muss Ihnen auch sagen, womit wir unzufrieden sind: Die Berücksichtigung insbesondere von Bevölkerungsgruppen wie Ältere, Menschen mit Handicap oder Menschen mit Migrationserfahrung haben Sie nicht einmal aufgegriffen. Wir hatten Vorschläge zur Stärkung von Beauftragten gemacht. Gar nicht aufgefasst haben Sie das Thema Stadtbezirke in den Großstädten Dresden und Leipzig. Die Stärkung dieser Stadtbezirke und ihre Ausstattung mit mindestens den gleichen Rechten, Kompetenzen und Möglichkeiten, wie sie in kleineren Ortschaften gelten, steht immer noch aus. Das mag manchem als Randthema erscheinen, das nur zwei Großstädte betrifft; aber wir reden von kommunalen Einheiten mit einem Durchschnitt von über 50 000 Einwohnern. Eine wirkliche Blamage bereiten Sie sich mit der Sturheit beim kommunalen Wahlalter. Ich weiß, dass das einige Koalitionsfraktionen anders sehen, aber ich glaube, hier sind Sie einfach stur geblieben. Zwei Drittel der 16- und 17- Jährigen in der Bundesrepublik können heute schon an Kommunalwahlen teilnehmen. Die in Sachsen gehören nicht dazu. (Marco Böhme, DIE LINKE: Hört, hört!) Wenn die Ampelkoalition ihren Koalitionsvertrag und damit das Europawahlrecht ab 16 Jahre umsetzt – dazu braucht sie im Unterschied zum Bundestagswahlrecht keine Grundgesetzänderung und damit auch keine Zustimmung von Herrn Merz und seiner Fraktion –, dann laufen wir auf eine Situation zu, dass im Mai 2024 16-Jährige in Sachsen zwar über das Europaparlament abstimmen können, nicht aber über ihren eigenen Gemeinderat. Etwas Absurderes ist im Jahr 2024 kaum vorstellbar. (Beifall bei den LINKEN) Meine Damen und Herren! Wie gesagt, die Kommunalnovelle enthält nichts Falsches, aber viel Unzureichendes. Wir haben deshalb weder einen hinreichenden Grund zuzustimmen noch einen Grund zur Ablehnung und werden uns deshalb enthalten. Aber wir machen Ihnen ein konstruktives Angebot. Wir stellen Ihnen unsere neuen wichtigsten Verbesserungsvorschläge hier noch einmal zur Abstimmung. Wenn Sie Ihre üblichen Rituale aufgeben und zustimmen, anstatt umständlich zu erklären, warum Sie einen im Prinzip richtigen Änderungsantrag dennoch ablehnen, dann können wir sicherlich auch der Kommunalrechtsreform zustimmen. Danke. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun frage ich: Ist das eine Kurzintervention, Herr Kollege Pallas?
