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Albrecht Pallas

SPD 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute wollen wir die dritte Fortentwicklung des Kommunalrechts in Sachsen beschließen. Dieses Hohe Haus will damit einmal mehr die Bedeutung der Kommunen im Freistaat Sachsen für das Gemeinwesen insgesamt und für das alltägliche Leben der Menschen in unserem Land herausheben. Es ist eine Novelle für die Menschen, die in dieser Gemeinschaft leben, die sie mitgestalten wollen, seien sie Bürgerinnen und Bürger, seien sie Kommunalpolitikerinnen und -politiker oder Beschäftigte in der Kommunalverwaltung. Kommunen sind Herzkammern unserer Demokratie, und wir stärken heute diese Herzkammern, die kommunale Selbstverwaltung, auf der Grundlage von gegenseitigem Vertrauen und Verantwortung. Wir geben unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen mehr Handlungsfähigkeit. Wir stärken heute auch die kommunalen Vertretungen, die Gemeinde- und Stadträte und die Kreistage, durch Erleichterungen und Sicherheit in der täglichen ehrenamtlichen Arbeit. Wir stärken auch die Zivilgesellschaft, Bürgerinnen und Bürger, die ihr kommunales Umfeld mitgestalten wollen. Ihnen wollen wir mehr Raum geben, die Erfahrung von Selbstwirksamkeit in unserem demokratischen Gemeinwesen zu machen. Das ist besonders wichtig, weil wir überall einen stillen Teil der Bevölkerung haben, der das Gefühl hat, seine Wünsche, Ziele und Alltagsprobleme würden von der Politik zunehmend nicht gesehen und angepackt. Dazu gehören auch junge Menschen, Kinder und Jugendliche, deren Wünsche und Themen sichtbar gemacht werden müssen. Nun gab es ein Gutachten des Juristischen Dienstes zur Frage, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das Ergebnis war, dass dieser nicht unbedingt besteht. Aber an dieser Stelle sei gesagt, dass auch die SPD die Entscheidung auf Bundesebene zur Grundgesetzänderung in Bezug auf das Wahlalter mit 16 Jahren dringend erwartet, damit wir diese Debatte hier in Sachsen endlich mit dem erwünschten Ziel der Absenkung des Wahlalters zu Ende führen können. Wir wollen die Bürgerbeteiligung vereinfachen, um die Sicht, die Ziele dieses stillen Teils der Bevölkerung sichtbarer zu machen. Die kommunale Familie braucht jedes Mitglied, um stark zu sein; denn es braucht Kraft für die Herausforderungen, die täglich vor Ort zu bewältigen sind. Darum wollen wir handlungsfähige Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und Landräte und Landrätinnen, selbstbewusste Gemeinde- und Kreisräte und mitdenkende und mitgestaltende Bürgerinnen und Bürger. Nur gemeinsam können wir die vor unserem Land liegenden großen Aufgaben lösen: die Modernisierung von Infrastruktur und Wirtschaft, die Sicherung von guten Arbeitsplätzen, eine Gestaltung der digitalen Transformation und weiterer Veränderungen in unserer Gesellschaft. Die jetzige dritte Reform des Kommunalrechts war auch in dieser Hinsicht in ihrer Linie bereits 2019 im Koalitionsvertrag angedacht. 2017, bei der zweiten großen Novelle, lag für die SPD der Schwerpunkt noch auf dem Ausbau der örtlichen Beteiligung, zum Beispiel durch die neue Stadtbezirksverfassung mit der Möglichkeit direkter Wahlen und eigenem Stadtteilbudget. Kern der heute vorliegenden Novelle ist ein besseres Zusammenwirken der kommunalen Verwaltungen mit den Räten und der Zivilgesellschaft, um Entscheidungsstärke zu fördern und gleichzeitig Transparenz zu sichern. Vor allem aber soll diese Novelle ein Zeichen der Wertschätzung für die so wichtige kommunalpolitische Arbeit sein. Ein weiterer Impuls war auch hier 2020 die Covid-19- Pandemie. Es brauchte Lösungen für kontaktloses Arbeiten, für politische Debatten in Pandemiezeiten. Das gilt gleichermaßen für den Transfer von Entscheidungen und ihre Begründungen in die Öffentlichkeit. Es brauchte auch Lösungen für wirtschaftliche Handlungsfähigkeit in Zeiten geringerer Einnahmen. Jedes Mitglied der kommunalen Familie war – und ist – von der Pandemie betroffen, und es galt, die kommunale Anpassungs- und Entscheidungsfähigkeit in Krisenzeiten zu stärken. Deshalb haben wir in der Kommunalnovelle für virtuelle Rats- und Ausschusssitzungen und deren Liveübertragung eine dauerhafte Rechtsgrundlage und ein einfaches Verfahren geschaffen. Der größte Teil der Kommunalreform wirkt sich allerdings außerhalb der Pandemie aus. Das hat uns auch der intensive Austausch mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Sächsischen Landkreistag gezeigt. Der heute vorliegende Gesetzentwurf wäre ohne die vielen Rückmeldungen und Anregungen, aber auch ohne die Kritik aus der gesamten kommunalen Familie und ohne gemeinsames Abwägen und Ringen um Kompromisse nicht denkbar. Dafür sage ich danke. (Beifall bei der SPD und der CDU) Diese komplexe Novelle mit den sieben zu ändernden Gesetzen betrifft im Einzelnen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte, Rats- und Kreistagsmitglieder und die über 4 Millionen Einwohner und Einwohnerinnen in Sachsen. Mit unserer Beschlussfassung heute übertragen wir Chancen, Freiräume und die Verantwortung für unsere Gemeinschaft in die kleinsten Einheiten. Wir zeigen aber auch, dass es eine gute Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung sowie eine gleichmäßige Landes- und Regionalentwicklung nur geben kann, wenn eine solche Reform im Dialog zwischen der Landes- und der Kommunalpolitik erfolgt. Das ist uns im Ergebnis der Gesetzgebung gelungen und lässt mich auf eine reibungslose Umsetzung der dritten Kommunalrechtsreform hoffen. Die SPD-Fraktion wird mit großer Freude heute zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. – Wir könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde eintreten. Gibt es seitens der CDUFraktion noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Seitens der AfD-Fraktion? – Das sehe ich auch nicht. Die Fraktion DIE LINKE, Kollege Schultze, bitte.

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