Ivo Teichmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Wir beraten heute über das Dritte Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts. Die Fortentwicklung des Kommunalrechts begrüßen wir ausdrücklich, allerdings nicht pauschal, sondern sehr differenziert. Uns als AfD-Fraktion liegt die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) die Unterstützung des kommunalen Ehrenamtes und Engagements in unseren sächsischen Kommunen besonders am Herzen. Die Gemeinden, die Städte und Dörfer sind unsere Heimat, unsere Lebens- und Wohlfühlorte. Lassen Sie mich für meine Fraktion zunächst auf das Positive eingehen, das heißt, konkret auf die Änderungspunkte, die wir unterstützen. Wir befürworten die ausdrückliche Eröffnung der Möglichkeit für die Gemeinden zum Erlass von Bürgerbeteiligungssatzungen zur Stärkung der Informations- und Teilhaberechte der Bürger. Wir begrüßen außerdem die Anordnung eines obligatorischen Bürgerentscheids bei freiwilligen Eingemeindungen, sichert es doch zugleich eine starke Mitbestimmung der Bürger bei dieser bedeutsamen Gemeindeveränderung. Denn dies erhöht auch die Akzeptanz neuer Gemeindegebietszuschnitte. Positiv sehen wir die Durchführung von nunmehr zwei Einwohnerversammlungen statt nur einer Einwohnerversammlung pro Jahr und die Absenkung der Quoren für Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und die Beantragung von Einwohnerversammlungen auf 5 %. Auf Kreisebene wünschen wir uns das auch. Dazu verweise ich auf unseren analogen Änderungsantrag zur Absenkung des Quorums für Einwohneranträge von 10 % auf 5 % – aber dazu dann noch gesondert. Wir unterstützen auch die Verbesserung hinsichtlich der Transparenz der Gemeinderatstätigkeit bezüglich der Vorabveröffentlichungen als Pflicht für Beratungsunterlagen des Gemeinderates. Auch das nunmehr geregelte Akteneinsichtsrecht für Fraktionen findet unsere volle Unterstützung und stärkt die Rechte der Fraktionen im Interesse einer sachgerechten Gemeinderatsarbeit. Wir begrüßen die Klarstellung, dass Bürgermeister nicht gleichzeitig Geschäftsführer eines Unternehmens der Gemeinde sein dürfen, um Interessenkonflikten vorzubeugen. Allerdings halten wir eine kürzere Übergangsfrist von einem Jahr für sinnvoll. Aufgrund des Umfangs und der Arbeitszeitintensität befürworten wir die Möglichkeit, dass künftig alle Gemeinden, unabhängig von der Einwohnerzahl, einen hauptamtlichen Bürgermeister bestellen können. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Herr Anton, in Bezug auf Ihre Rede sei gesagt: Hier hat die CDU eine Rolle rückwärts gemacht. Ich freue mich über den Sinneswandel; denn Sie, Ihre CDU, waren diejenigen, die genau das in der Vergangenheit untersagt haben. (Beifall bei der AfD) Die Verlängerung der Widerspruchsfrist des Bürgermeisters gegen nachteilige oder gar rechtswidrige Gemeinderatsbeschlüsse von einer Woche auf zwei Wochen ist angemessen. Die Unterstützung der Einführung des monatlichen Ehrensolds von 200 Euro für jene ehrenamtlichen Bürgermeister, die mindestens eine Wahlperiode für ihre Gemeinde in der Nachwendezeit tätig waren, ist für uns schon eine Selbstverständlichkeit. Den ursprünglichen Vorschlag der Sächsischen Staatsregierung, dafür 100 Euro vorzusehen, hatten wir als Symbolpolitik gesehen. Insoweit freuen wir uns, dass im Hinblick auf die 200 Euro nunmehr ein Einlenken erfolgt ist. Wenn ich allein daran denke, was die Bürgermeister geleistet haben, die mindestens eine komplette Wahlperiode seit der Wende für ihre Gemeinde tätig waren, dann ist das sehr angemessen. Lassen Sie mich nun auf die geplanten Kommunalrechtsänderungen eingehen, die wir aus guten und überzeugenden Gründen ablehnen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach!) Die vorgesehene Herabsetzung der Ausbildungserfordernisse für die Fachbediensteten für das Finanzwesen, (Rico Anton, CDU: Es gibt keine Herabsetzung!) die sogenannten Kämmerer, lehnen wir ab – auch deshalb, weil nunmehr keine Mindeststandards festgeschrieben sind. Vielmehr reicht das Okay der Rechtsaufsichtsbehörde. (Sören Voigt, CDU: Nein, das stimmt doch nicht!) Lesen Sie Ihren eigenen Text, dann können wir über dieses Thema gern in der anschließenden Runde debattieren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wo ist das Problem?) Das lehnen wir jedenfalls ab und fordern vielmehr, die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte zu erhöhen und die Rahmenbedingungen in den Gemeinden zu schaffen, dass genügend ausgebildete Fachkräfte, insbesondere in ländlichen Gemeinden, gehalten werden können. (Sören Voigt, CDU: Wie machen Sie das?) – Wenn Sie mich danach fragen, will ich Ihnen gern direkt antworten: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann machen Sie mal!) Wenn Sie beispielsweise die Vergütung so attraktiv gestalten, dass eben nicht die Berufsanfänger aus kleinen Gemeinden nach einer Einarbeitungsphase zum Landkreis wechseln. Das ist die Realität, die wir in Sachsen haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie wissen, dass es Tarifverträge gibt. Echt!) – Nein, das ist die Realität. Ich bin selbst seit über 30 Jahren in der Kommunalpolitik. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! – Zurufe der Abg. Sören Voigt, CDU, und Albrecht Pallas, SPD) Das Ansinnen der LINKEN, das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen, lehnen wir ab. Wir befürworten zwar grundsätzlich die Beteiligung und Einbeziehung der Jugend auf der kommunalen Ebene, aber die Senkung des Wahlalters ist unter Berücksichtigung der noch unzureichend ausgeprägten Reife, der fehlenden Einsicht und des unzureichend ausgeprägten Verantwortungsbewusstseins der Jugendlichen abzulehnen. Ich hatte bereits im Innenausschuss das Beispiel gebracht. Viele junge Leute im Alter von 16 Jahren haben noch nicht einmal eine Vorstellung, wie sie künftig ihr Berufsleben gestalten werden und (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das wissen manche 25-Jährigen noch nicht!) in welche Berufsausbildung sie gehen werden. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Allein daran erkennen Sie, dass die Entwicklungsreife noch nicht so weit vorangeschritten ist. Eine Wahlentscheidung ist eine so wichtige Entscheidung, die wir gern erwachsenen Menschen, nämlich ab 18 Jahren, überlassen wollen. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, zudem möchten wir nicht den Eindruck entstehen lassen, dass Kommunalwahlen – im Vergleich zu anderen Wahlen – Wahlen minderer Qualität seien. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Steht das eigentlich im Gesetzentwurf, zu dem Sie gerade reden?) Bezüglich der weiteren Punkte, bei denen wir einen Änderungsbedarf zu den vorliegenden Änderungswünschen der Staatsregierung und der Regierungskoalition sehen, verweisen wir auf unseren Änderungsantrag, auf den mein Kollege Ulbrich noch speziell eingehen wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, du lieber Gott!) Ich möchte dafür werben, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Aber dazu wird, wie gesagt, noch einmal gesondert das Wort ergriffen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion spricht Herr Abg. Schultze.
