Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einer der viel beschworenen Sätze ist jener, dass die Kommunen die Herzkammern unserer Demokratie sind. Was mitunter wie ein etwas überhöhter Vergleich daherkommen mag, ist gleichwohl eine treffende Beschreibung der Bedeutung der kleinsten Ebene unserer staatlichen Gliederung. Die Kommunen sind die Herzkammern unserer Demokratie, weil sie der größte Kulminationspunkt von Politik und Bürgerschaft in unserem demokratischen System sind, und zwar in zweierlei Hinsicht: Zum einen findet Politik und Streit um die Sache nirgendwo so unmittelbar statt wie in den Kommunen. Dort gestalten Menschen ihren unmittelbaren Lebens- und Wirkungsort. Dort findet das Ringen nicht nur um abstrakte Regeln, sondern um konkrete Projekte statt. Kaum sonst wirkt Politik unmittelbarer als in den Kommunen. Zum anderen treffen auch Politikerinnen und Politiker sonst nirgendwo in so großer Zahl direkt auf die konkreten Wünsche der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Das gilt für Stadt, Gemeinde und Kreisräte genauso wie für die vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Viele Menschen kommen so direkt mit Politik, die sonst nur etwas Abstraktes aus Nachrichtenmeldungen und Zeitung ist, in Kontakt. Genau deshalb können wir wohl begründet schlussfolgern: Je stärker unsere kommunale Demokratie ist, desto stärker ist unser politisches System in Gänze. Ohne starke Kommunen kann es keinen starken Freistaat geben. Wir haben uns daher als Koalition darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode die kommunale Demokratie sichtbar zu stärken. Dies wird in dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf Wirklichkeit werden. Wir geben mit dieser Gesetzesnovelle den Bürgerinnen und Bürgern mehr Macht, ihre Ideen umzusetzen. Unser Gemeinwesen lebt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Ideen für unsere Gesellschaft einbringen und umsetzen wollen. Diese Kraft befreien wir von unnötigen Ketten und unnötigen Einschränkungen. Ab sofort gelten überall in Sachsen die gleichen Quoren für die Einleitung von Bürgerbegehren; denn unsere Demokratie kennt auch nicht Sachsen 1. und 2. Klasse. Mit der Absenkung der Zustimmungsquoren in den Kreisen und kreisfreien Städten erhöhen wir die Erfolgsaussichten von regional relevanten Bürgerentscheiden, gerade in großen Kommunen, und wir verankern die Bürgerbeteiligungssatzung in der Gemeindeordnung. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hörte, dass es unter einigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern die große Sorge gibt, dass dies zu mehr Bürgerbeteiligung, mehr Bürgerbegehren und mehr Bürgerentscheiden führen könne. Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Sorge kann und will ich den Kommunen nicht nehmen; denn es ist ausdrückliches Ziel dieses Gesetzentwurfes, dass es mehr erfolgreiche Bürgerentscheide gibt, damit die Ideen der Bürgerinnen und Bürger sich Bahn brechen können – und das ist gut so! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir stärken mit der Gesetzesnovelle genauso deutlich die gewählten Rätinnen und Räte, indem wir ihnen mehr Rechte geben und einheitliche Standards einführen; denn eins ist klar: die Kommunalpolitik ist in den letzten Jahren nicht einfacher, nein, sie ist komplexer geworden. Die Bündelung von Sachverstand in Fraktionen muss daher einfacher sein und besser unterstützt werden. Mit der Absenkung der Hürden für die Fraktionsbildung und die Einführung einer angemessenen, verpflichtenden Fraktionsfinanzierung setzen wir einen sichtbaren Kontrapunkt zur traditionell starken Stellung der Bürgermeister und Landräte im Freistaat. Mit der Absenkung der Quoren für das Akteneinsichtsrecht und der Einführung einer verbindlichen Mindestentschädigung für die Rätinnen und Räte erhöhen wir zudem deren Wirkmächtigkeit gegenüber der Verwaltung. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, für manche Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Landräte sind starke Hauptorgane nicht gerade die Wunschvorstellung. Für unsere kommunale Demokratie und unsere politische Kultur kann es aber nur gut sein, die kommunalen Parlamente mit mehr Macht und Einfluss auszustatten. Wir unterstützen mit diesem Gesetz zugleich auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Mit dem Ehrensold wird zumindest eine symbolische Anerkennung für langjährig ehrenamtlich tätige Bürgermeister geschaffen, und mit dem Grundsatz der Ehrenamtlichkeit wird endlich die Realität anerkannt, dass die komplexen Aufgaben eines Bürgermeisters schlicht nicht ehrenamtlich zu bewältigen sind. (Beifall bei der CDU) Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir darüber hinaus mit der Abschaffung des deutschen Höchstzahlverfahrens endlich auch im Freistaat die wahlrechtliche Steinzeit verlassen und zugleich das verstaubte Einspruchsrecht gegen kommunale Wahlen zeitgemäß ausgestaltet wird, zeigt, dass es der Koalition mit der Demokratisierung und Modernisierung der Kommunen ernst ist. Mir ist klar, dass das einigen nicht genug ist. Auch wir BÜNDNISGRÜNEN hätten uns an der einen oder anderen Stelle sicherlich noch mehr vorstellen können, sei es beim Wahlalter – ich bin mir nicht sicher, wo Herr Teichmann die entsprechende Regelung von 16 gefunden haben will; sollte sie versteckt darin enthalten sein, habe ich nichts dagegen –, aber auch bei der weiteren Stärkung der kommunalen Demokratie und verbindlichen Regelung für Bürgerbeteiligung. Das, was hier heute hoffentlich den Landtag passiert, ist und bleibt aber die größte Stärkung der kommunalen Demokratie der letzten zwei Dekaden im Freistaat Sachsen. Ich bin froh, dass uns dies als Koalition gemeinsam gelungen ist. Wenn vonseiten der LINKEN mitunter suggeriert wird, es handele sich lediglich um Flickschusterei und „eine Modernisierung, die nicht erkennbar sei“, dann frage ich mich, was man tun muss, um die Latte so hoch zu legen, dass man anschließend lächelnd und aufrecht darunter durchlaufen kann; denn wenn Sie einmal ehrlich sind: Von Ihren Forderungen nach dieser Kommunalrechtsnovelle ist auch nicht mehr so furchtbar viel übrig, dass deren Umsetzung einem revolutionären Akt gleichkäme. Mit revolutionären Akten kennt sich DIE LINKE, wie ich hörte, bekanntermaßen aus. Vielmehr wird es in den nächsten Jahren sicherlich eine weitere Evolution der kommunalen Demokratie geben und geben müssen. Ich bin übrigens sicher, dass wir uns dann auch zur Frage des Wahlalters mit Blick auf die Bemühungen der Bundesebene, jenes auf 16 abzusenken, schneller in diesem Hohen Hause wiedersehen werden, als das vielleicht einigen lieb ist; denn ein Zustand, bei dem man am gleichen Tag mit 16 Jahren das Europaparlament wählen kann, nicht aber seinen Gemeinderat, wäre dann ein ganz spezieller sächsischer Schildbürgerstreich. (Albrecht Pallas, SPD: Richtig!) Werte Kolleginnen und Kollegen, dafür gilt es allerdings, die Debatte auf Bundesebene abzuwarten; denn auch dort ist eine Grundgesetzänderung nötig. Wenn dieser Zustand eintritt – und ich bin zuversichtlich –, werden wir uns zu dieser Frage wieder verständigen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es dafür keine Mehrheit in dieser Koalition. Aber Zeiten können sich ändern. Werte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte mit einem Punkt abschließen, der weniger mit dem Inhalt des Gesetzes als mit der Diskussion darum zu tun hat. Ich war und bin über die Tonalität so mancher Äußerung aus der kommunalen Familie im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf doch arg irritiert. Wenn die begründete Modernisierung des Kommunalrechtes und der maßvolle Umgang mit der kommunalen Selbstverwaltung, die allerdings gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Mitglieder der Räte stärkt, als Angriff auf die kommunale Demokratie verfemt wird, dann scheint ausgerechnet in den Herzkammern unserer Demokratie etwas ins Rutschen gekommen zu sein. Deshalb sage ich zum Schluss noch einmal deutlich: Dieser Gesetzentwurf ist kein Angriff auf die kommunale Demokratie, er ist der Antrieb für mehr Demokratie in den Herzkammern unserer Demokratie. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN: Nun übergebe ich das Wort an die SPD-Fraktion, an Herrn Kollegen Pallas.
