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Christian Hartmann

CDU 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Ich möchte an dieser Stelle eins klarstellen: Die Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung zeichnet hier einen Bedarf nach angesichts von steigenden Einwohnerzahlen. Es geht nämlich um die Kernfrage: Wie viele Beigeordnete sind für welche Einwohnerzahlen in der Aufgabenwahrnehmung theoretisch denkbar? Wir reden immer noch über eine Ermöglichung in kommunaler Selbstverfasstheit. Insoweit ist die Debatte über Befindlichkeiten in Leipzig nicht die Gegenständlichkeit der Bewertung dieses Hohen Hauses. Wir zeichnen nach, dass die Einwohnerentwicklung gleichzeitig auch eine höhere Steuerungsfunktion haben kann, die im Ermessen der Kommune liegt, und zum anderen zeichnen wir insbesondere an der Stelle auch die Handlungsbedarfe in den Landkreisen nach, meine sehr geehrten Damen und Herren. Insoweit können Sie dann schwerlich von einer Lex Leipzig reden, wenn Sie beispielsweise in den Bereich der Landkreisordnung schauen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die CDU-Fraktion Kollege Hartmann. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über die Drucksache 7/9089 ab. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer großen Anzahl an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde – kein Änderungsantrag ist durchgegangen –, artikelweise abzustimmen. Damit verbunden schlage ich Ihnen vor, dass wir über die Artikel im Block abstimmen und danach in die Schlussabstimmung gehen. – Dem wird zugestimmt. Dann stimmen wir jetzt im Block ab über die Überschrift, über Artikel 1 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 2 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, Artikel 4 Änderung des Kommunalwahlgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 7 Änderung des Gesetzes über den kommunalen Versorgungsverband Sachsen, Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe und Artikel 9 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln inklusive der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Bei einigen Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl an Fürstimmen ist der Überschrift und den einzelnen Artikeln zugestimmt worden. Ich stelle nun das Gesetz „Drittes Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“, Drucksache 7/7991, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – 2 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Bei einigen Stimmenthaltungen, 2 Gegenstimmen, aber einer großen Anzahl an Fürstimmen ist dem Gesetz als Ganzes zugestimmt worden. Damit ist das Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, entsprechen wir dem so. – Widerspruch sehe ich nicht. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Parlaments und zur Förderung der Nutzung von Drucksache 7/8343, Fraktionen CDU, BÜNDNIS Drucksache 7/8969, für Energie, Klimaschutz, Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. Herr Böhme? – Er wünscht nicht das Wort. Dann haben die Fraktionen jetzt Gelegenheit zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Heinz, Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Kollege.

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