Hartmut Vorjohann
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sächsische Rechnungshof hat die Tätigkeit der Staatsregierung auch im Jahr 2020 intensiv und konstruktiv begleitet. Der Jahresbericht 2020 enthält wichtige Anregungen und Impulse, unter anderem zur Effizienz des Verwaltungshandelns und der Perspektive der Haushaltsführung der nächsten Jahre. Der Bericht stellt zudem hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2018 eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag dar. Deshalb bedanke ich mich, Herr Präsident, lieber Herr Michel, beim Sächsischen Rechnungshof – stellvertretend bei Ihnen – und natürlich bei all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch bei dem ausgeschiedenen Präsidenten, Herrn Prof. Binus, für die geleistete Arbeit. Neben der Analyse der Haushaltssituation des Freistaates Sachsen werden Ausführungen zu Einzelprüfungen gemacht, ebenso wie zum Haushaltsplan, zum Haushaltsvollzug und zur Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2018. Insgesamt bescheinigt der Sächsische Rechnungshof der Staatsregierung eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Dass das geschieht, ist uns sehr wichtig; dafür ganz herzlichen Dank. Da das Jahr 2018 – insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – dem Gedächtnis doch schon weiter entrückt ist, möchte ich noch einmal wichtige Kennzahlen des Haushaltsjahres 2018 ins Bewusstsein rufen. Man merkt an diesen Zahlen, dass dies tatsächlich die goldenen Jahre waren. Damals hat man es, glaube ich, nicht wahrgenommen; doch im Nachgang wird man das so sagen können. Den Istausgaben von 20,7 Milliarden Euro standen Einnahmen von rund 20,8 Milliarden Euro gegenüber. Rechnungsmäßig – das heißt unter Berücksichtigung der übertragenen Einnahmen- und Ausgabenreste – wurde der Haushalt 2018 ausgeglichen abgeschlossen. Es gab einen kassenmäßigen Überschuss von rund 97 Millionen Euro. Der Haushalt 2018 war auf der Einnahmenseite weiterhin von der anhaltend guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und damit verbundenen Steuermehreinnahmen in Höhe von 664 Millionen Euro geprägt. Das ist eine Stange Geld. Darüber hinaus konnten nicht benötigte Garantiefondsmittel in Höhe von 965 Millionen Euro an den Haushalt zurückgeführt und eine Rückzahlung der Europäischen Kommission für die Förderperiode 94 bis 99 in Höhe von immerhin 175 Millionen Euro vereinnahmt werden. Gemäß unseren haushaltspolitischen Leitlinien Solidität sowie Zukunfts- und Risikovorsorge sind finanzielle Spielräume im Jahr 2018 zum Substanzerhalt sowie zur Finanzierung künftiger haushälterischer Belastungen genutzt worden. Zudem erfolgte – ganz im Sinne der Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Finanzpolitik – eine Schuldentilgung in Höhe von 75 Millionen Euro. Die haushaltsmäßige Verschuldung des Freistaates Sachsen wurde dadurch auf insgesamt 10,9 Milliarden Euro zurückgeführt. Die Zuweisungen an die sächsischen Kommunen betrugen rund 6,3 Milliarden Euro. Damit floss wiederum ein Drittel aller Ausgaben des Freistaates Sachsen an die kommunale Ebene. Ein Drittel – ich wiederhole das, denn es ist eine sehr gute Quote, die heute im Übrigen genauso gilt. Die Investitionsausgaben waren weiterhin auf hohem Niveau. Mit 3,5 Milliarden Euro lagen sie um 559 Millionen Euro über dem veranschlagten Betrag. Dies ist jedoch auf einen Einmal-Effekt der investiven Zuführung an den Breitbandfonds von 700 Millionen Euro zurückzuführen. Im Ländervergleich wies der Freistaat Sachsen dadurch mit 18,5 % die zweithöchste Investitionsquote eines Flächenlandes auf. Die höchste Quote war ein Buchhaltungsvorgang an einer anderen Stelle, was uns nicht grämen muss. Wir waren im Grunde genommen Spitzenreiter. Insgesamt wurde die solide und nachhaltige Haushaltspolitik auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Dies ist auch die Richtschnur für unser zukünftiges Handeln. So können wir die finanzielle Handlungs- und damit Gestaltungsfähigkeit für uns und für künftige Generationen bewahren. Das Haushaltsjahr 2020 stand im Zeichen der Corona-Pandemie; mit weitreichenden Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem Corona-Bewältigungsfonds ist es gelungen, den Sächsischen Staatshaushalt zu stabilisieren, die Handlungsfähigkeit zu sichern und wirksame Maßnahmen zum Schutz von Bevölkerung und Wirtschaft auf den Weg zu bringen. Die Finanzierung von Corona-bedingt notwendigen Maßnahmen sowie die erforderliche Kompensation von Steuermindereinnahmen werden durch die hierfür notwendige Kreditaufnahme künftige Haushalte jedoch durch entsprechende Tilgungszahlungen belasten. Auch das ist – wie wir bereits gehört haben – Gegenstand durchaus kontroverser Überlegungen. Mit Blick auf den Doppelhaushalt 2023/2024 möchte ich daher in Erinnerung rufen: In der aktuellen Finanzplanung sind ab 2023 zum Haushaltsausgleich jeweils erhebliche globale Minderausgaben notwendig. Es besteht also ein hohes strukturelles Defizit im sächsischen Staatshaushalt. Bisher genutzte Rücklagen sind zwischenzeitlich weitgehend aufgebraucht und stehen zur allgemeinen Haushaltsdeckung kaum mehr zur Verfügung. Der wirtschaftliche Aufholprozess und die Entwicklung der Steuereinnahmen stehen durch die aktuelle CoronaWelle erneut unter Druck. Aus haushälterischer Sicht sind daher die Priorisierung von Aufgaben und Ausgaben sowie dauerhaft ausgerichtete Konsolidierungsanstrengungen notwendig. Meine Damen und Herren! Im Namen der Staatsregierung möchte ich die Gelegenheit hier nutzen, um den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2020 herzlich zu danken. Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung im Jahresbericht eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Ich bitte Sie deshalb, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Nach dieser Aussprache kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/8972. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Gegenstimmen, aber Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung dennoch mit Mehrheit zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksache 7/8859, Antrag durch das Drucksache 7/8973, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr von Breitenbuch, das Wort zu nehmen? – (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Nein, danke!) Das ist nicht der Fall. Wünscht ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort zu nehmen? – Das ist auch nicht der Fall. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zum Antrag in der Drucksache 7/6027 mit dem Thema „Einzelfallbezogenes Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber Staatsanwälten beenden – Für eine Stärkung der Gewaltenteilung“ und zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zum Antrag in der Drucksache 7/3838 mit dem Thema „Kernenergie nicht verteufeln, sondern innovative, zukunftsfähige und nachhaltige Forschungs- und Entwicklungskonzepte fördern“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie der Staatsregierung festgelegt. Ich erteile jetzt der AfD-Fraktion; Herr Abg. Wiesner.
