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Jan-Oliver Zwerg

AfD 09.02.2022 Sitzungen 7/44

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Die Politik muss sich immer wieder den Vorwurf gefallen lassen, dass die Themen für den Otto Normalbürger draußen kaum verständlich sind. Ein Paradebeispiel ist dieser Gesetzentwurf, der seinen Ursprung in den Untiefen der EU-Bürokratie hat. Bei der Umsetzung dieser europäischen Richtlinie geht es im Kern um die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Ökostromanlagen, um den Ausbau voranzutreiben. Dafür muss die sächsische Wasser- und Immissionsschutzgesetzgebung angepasst werden. Da das meiste bereits von der einbringenden Fraktion gesagt wurde, gehe ich nur auf die Hauptkritikpunkte unsererseits ein. Für Windkraftinvestoren soll eine Servicestelle bei den Immissionsschutzbehörden geschaffen werden. Diese soll der zentrale Ansprechpartner für alle Verfahrensfragen werden. Nun wissen wir aber, dass die Behörden auf Landkreisebene mit ihren jetzigen Aufgaben bereits ausgelastet, teils überlastet sind. Der künftige Mehraufwand wird im ersten Schritt zu Verfahrensverzögerungen führen, was die windkraftaffine Koalition über kurz oder lang mit einem entsprechenden Stellenaufwuchs kompensieren wird. Denn CDU, SPD und GRÜNE haben sich vorgenommen, die Windkraftlobby stärker zu unterstützen, indem sie Genehmigungsverfahren beschleunigt. Es wird sehr viele Verfahren geben, denn ein Hauptteil des Strombedarfs soll laut Koalitionsvertrag aus Windkraft gewonnen werden. Ich möchte das einordnen: Laut der letzten amtlichen Energiestatistik für Sachsen hat die Windenergie einen Anteil von 4,6 % an der Bruttostromerzeugung. Nimmt man an, dass zukünftig die Hälfte aus Windenergie bezogen werden soll, wäre das eine Vervielfachung um mindestens das Zehnfache. Wir als AfD-Fraktion lehnen einen weiteren Ausbau der Windkraft aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten ab. Damit sind wir die einzige Fraktion, denn auch die LINKEN wollen den ungezügelten Ausbau. Kommen wir zum nächsten Punkt: Zukünftig sollen die Genehmigungsbehörden für Wasserkraftvorhaben ebenfalls Servicedienstleistungen erbringen. Es sollen Zeitpläne für den Verfahrensablauf erstellt werden. In der Regel wird das die unteren Wasserbehörden betreffen. Auch wenn die Koalition behauptet, dass sich aus der Anhörung kein Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf ergibt, kritisiert der Sächsische Landkreistag, dass erstens die unteren Wasserbehörden zur Erstellung der Zeitpläne der falsche Adressat seien und zweitens unklar sei, wie die zusätzlichen Verwaltungskosten durch Gebühren eingetrieben werden sollen. Wir sehen Ihren Gesetzentwurf auf mehreren Ebenen kritisch – nicht nur, dass Ökostrominvestoren gegenüber anderen Vorhabenträgern ein weiteres Mal privilegiert werden sollen, mit der Aufgabenmehrung in den Behörden ist zudem ein zukünftiger Stellenaufwuchs sehr wahrscheinlich. Mit diesem Gesetzentwurf bleibt die Staatsregierung ihrer Linie des ständigen Personalaufwuchses wohl auch weiterhin treu. Obwohl dieser Gesetzentwurf aus der Umsetzungspflicht einer EU-Richtlinie herrührt, werden wir ihn ablehnen. Gerade der weitere Ausbau von Wind- und Kleinstwasserkraftanlagen ist mit unseren energiepolitischen Grundsätzen nicht vereinbar. Aus der Inflationsdebatte ist klar geworden, dass die explodierenden Energiepreise eine kaum mehr zu tragende Last für Bürger und Unternehmen darstellen. Der Umbau des Energiesystems auf Erneuerbare wird die Inflation weiter anheizen. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Da können Sie sich drehen und wenden, wie Sie wollen – es gibt dafür inzwischen einen Namen: „Grünflation“. (Beifall bei der AfD –

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