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10. Sitzung (WP8)

26.03.2025 · 198 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (41)CDU (34)GRÜNE (21)SPD (20)BSW (18)Die Linke (11)fraktionslos (2)

Alexander Dierks

Meine sehr geehrten Kolle8. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Klepsch und Frau Zimmermann. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 7 bis 12 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 90 Minuten, BSW 48 Minuten, SPD 36 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, ebenso Die Linke 30 Minuten und die Staatsregierung Tagesordnungspunkt Wahl eines Vertreters sowie eines für den gemeinsamen Landesbeirat Rettungsdienst- und gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 Ziffer über den Brandschutz, Rettungsdienst Drucksache 8/1908, Die CDU-Fraktion schlägt Frau Kerstin Nicolaus als Mitglied und Herrn Stephan Weinrich als Stellvertreter vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. – Ich sehe keinen Widerspruch; insofern können wir per Handzeichen abstimmen. Ich frage Sie nun, ob Sie, Frau Kerstin Nicolaus, als Vertreterin im genannten Gremium die Zustimmung geben. Wer mit Ja stimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist Frau Kollegin Nicolaus einstimmig gewählt. Ich frage Sie, Frau Kollegin – Sie freuen sich zu Recht –, ob Sie die Wahl annehmen möchten.

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Kerstin Nicolaus CDU

Herr Präsident, ich nehme die Wahl sehr gern an.

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Alexander Dierks

Herzlichen Glückwunsch, Frau Kollegin. 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die genannten Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 8 Minuten und kann ebenfalls auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor. Insofern sehe ich keine Änderungsbegehren oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Ich schaue noch einmal. – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Stellvertreters des Sächsischen Landtags der obersten Brandschutz-, Katastrophenschutzbehörde 13 des Sächsischen Gesetzes und Katastrophenschutz Wahlvorschlag der Fraktion CDU (Beifall des ganzen Hauses)

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Alexander Dierks

Dann fahren wir fort mit der Wahl des stellvertretenden Mitglieds. Wer Herrn Stephan Weinrich als stellvertretendes Mitglied wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch Herr Kollege Weinrich einstimmig gewählt. Ich frage auch Sie, Herr Kollege: Nehmen Sie die Wahl an?

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Alexander Dierks

Dann beglückwünsche ich auch Sie ganz herzlich zur Wahl. (Beifall Staatsminister Christian Piwarz) Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern und der Sächsischen Landesstiftung gemäß § 8 Absatz 2 Nummer Errichtung der Sächsischen Drucksache 8/1725, Drucksache 8/2065 und Drucksache Die Wahlen sind vorzunehmen, da die jeweiligen Berufungszeiträume Ende April 2025 ablaufen und ein Mitglied mit dem Legislaturwechsel aus dem Sächsischen Landtag ausgeschieden ist. Das Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt schreibt in § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt vor, dass durch den Sächsischen Landtag zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder für den Stiftungsrat der entsprechenden Landesstiftung gewählt werden. Die CDU-Fraktion schlägt Ihnen in der Drucksache 8/1725 Herrn Andreas Heinz als Mitglied und Herrn Rick Ulbricht als stellvertretendes Mitglied vor. Die AfD-Fraktion schlägt Ihnen in der Drucksache 8/2065 Herrn Tobias Heller als Mitglied und in der Drucksache 8/2066 Herrn Arthur Österle als stellvertretendes Mitglied vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Gibt es Widerspruch gegen die Abstimmung per Handzeichen? – Das kann ich nicht sehen. Besteht der Wunsch, über die Wahlvorschläge getrennt voneinander oder gemeinsam abzustimmen? (Zurufe CDU und Die Linke: Getrennt!) Es wird getrennte Abstimmung begehrt. Dann verfahren wir entsprechend. Ich beginne mit dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 8/1725. Wer Herrn Andreas Heinz für die Wahl als Mitglied die Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Herr Kollege Heinz bei einer Reihe von Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit gewählt. Ich frage Sie, Herr Kollege, ob Sie die Wahl annehmen.

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Alexander Dierks

Dann nehmen wir das mit großer Freude zur Kenntnis und kommen zur Wahl des Stellvertretern im Stiftungsrat Natur und Umwelt 4 des Gesetzes über die Landesstiftung Natur und Umwelt Wahlvorschlag der Fraktion CDU 8/2066, Wahlvorschläge der Fraktion AfD stellvertretenden Mitglieds gemäß Wahlvorschlag der CDU, Herrn Rick Ulbricht. Wer Herrn Ulbricht die Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist auch Herr Ulbricht bei einer Reihe von Enthaltungen gewählt. Ich frage Sie, Herr Kollege, ob Sie die Wahl annehmen.

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Rick Ulbricht CDU

Ja, ebenfalls mit großer Freude.

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Alexander Dierks

Dann wird auch das freudig zur Kenntnis genommen (Beifall CDU) und entsprechend mit Applaus quittiert. Wir kommen als Nächstes zu den Wahlvorschlägen der AfD-Fraktion in den Drucksachen 8/2065 und 8/2066. Als Mitglied schlägt die AfD-Fraktion Herrn Kollegen Tobias Heller vor. Wer dem Vorschlag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Herr Kollege Heller bei einer ordentlichen Zahl von Gegenstimmen, aber einer deutlichen Mehrheit von Dafür-Stimmen gewählt. Ich frage auch Sie, Herr Kollege Heller: Nehmen Sie die Wahl an?

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Tobias Heller AfD

Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

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Alexander Dierks

Dann gratuliere ich auch Ihnen zur Wahl. Wir kommen zur Wahl des Stellvertreters, Drucksache 8/2066. Vorgeschlagen ist Herr Kollege Arthur Österle. Wer Herrn Kollegen Österle die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Herr Kollege Österle bei einer Zahl von Gegenstimmen, einigen Enthaltungen, aber bei einer Mehrzahl Dafür-Stimmen gewählt. Ich frage Sie, Herr Kollege: Nehmen Sie die Wahl an?

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Arthur Österle AfD

Ich nehme die Wahl sehr gern an.

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Alexander Dierks

Dann gratuliere ich Ihnen zur Wahl. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern des Sächsischen Abschiebungshaft- und § 40 Absatz 1 Satz 2 und 4 des Sächsischen Drucksache 8/1726, Drucksache 8/2063, Laut § 40 Abs. 1 Satz 2 und 4 des Sächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes gehören dem Beirat unter anderem drei Mitglieder des Landtags an, wobei ein Mitglied einer Fraktion angehört, die nicht die Staatsregierung trägt. Abweichend vom bisherigen Verfahren sind die Wahlen nicht mehr durch das Präsidium vorzunehmen, da sie dem Landtag in gesetzlicher Vorschrift zugewiesen sind. Die CDU-Fraktion schlägt Ihnen in Drucksache 8/1726 Frau Daniela Kuge und Herrn Ingo Flemming vor. Die AfD-Fraktion schlägt Ihnen in Drucksache 8/2063 Herrn Arthur Österle vor. Meine Damen und Herren, die Wahl findet hier ebenfalls nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt; allerdings kann per Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied widerspricht. Gibt es Widerspruch dagegen, dass wir durch Handzeichen die Wahl vornehmen? – Das kann ich nicht sehen. Ich frage hierzu wieder: Besteht der Wunsch, die Wahlvorschläge getrennt abzustimmen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, Herr Präsident!) Das nehme ich so wahr, das heißt, wir stimmen einzeln über die Wahlvorschläge ab. Wir beginnen mit dem Wahlvorschlag der Fraktion CDU in Drucksache 8/1726, zunächst mit dem Vorschlag betreffend Frau Kollegin Daniela Kuge. Wer Frau Kollegin Kuge die Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist Frau Kollegin Kuge Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern und sorbische Volk gemäß Artikel zwischen dem Land Brandenburg über die Errichtung der Drucksache 8/1909, Drucksache 8/2116, Parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk vorzunehmen. Nach Artikel 9 Abs. 2 des Staatsvertrags zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“ gehören dem Parlamentarischen Beirat zwei Vertreter des Sächsischen Landtags sowie zwei Stellvertreter für diese an. Abweichend vom bisherigen Verfahren sind die Landtags im Beirat für die Ausreisegewahrsamseinrichtung gemäß Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD bei einigen Enthaltungen und wenigen Gegenstimmen mit großer Mehrheit gewählt. Ich frage Sie, Frau Kollegin, ob Sie die Wahl annehmen.

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Alexander Dierks

Dann beglückwünsche ich Sie, Frau Kollegin. Ich komme zum Wahlvorschlag betreffend Herrn Ingo Flemming. Wer Kollegen Flemming die Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist Herr Kollege Flemming bei einigen Gegenstimmen, wenigen Enthaltungen und einer großen Mehrheit Jastimmen gewählt. Ich frage auch Sie, Herr Kollege, ob Sie die Wahl annehmen.

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Alexander Dierks

Herzlichen Glückwunsch an Herrn Kollegen Flemming. Als Nächstes stimmen wir über den Wahlvorschlag der Fraktion AfD in Drucksache 8/2063 ab. Zur Wahl steht Herr Arthur Österle. Wer Herrn Kollegen Österle die Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass es für diesen Wahlvorschlag keine Mehrheit gab und Herr Kollege Österle entsprechend nicht gewählt ist. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 beendet. Ich rufe auf Stellvertretern der Stiftung für das 9 Absatz 2 des Staatsvertrags und dem Freistaat Sachsen „Stiftung für das sorbische Volk“ Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD Wahlen nicht mehr durch das Präsidium vorzunehmen, da sie dem Landtag in untergesetzlicher Rechtsvorschrift zugewiesen worden sind. Die CDU-Fraktion schlägt Ihnen in Drucksache 8/1909 Herrn Marko Schiemann als ordentliches Mitglied und Frau Elaine Jentsch als stellvertretendes Mitglied vor. Die AfD-Fraktion schlägt Ihnen in Drucksache 8/2116 Frau Doreen Schwietzer als ordentliches Mitglied und in Drucksache 8/2154 Herrn Timo Schreyer als stellvertretendes Mitglied vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung abermals geheim statt; allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Kollege bzw. kein Abgeordneter widerspricht. Sehe ich einen solchen Widerspruch gegen die Wahl per Handzeichen? – Das kann ich nicht sehen. Das heißt, wir stimmen per Handzeichen ab. Ich frage wiederum, ob es den Wunsch gibt, über die Wahlvorschläge getrennt abzustimmen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Ich sehe eine Wortmeldung an Mikrofon 6; Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Herr Präsident! Unsere Kollegin Doreen Schwietzer ist noch nicht anwesend. Das heißt, ich weiß – mit Blick auf die Geschäftsordnung – jetzt nicht, ob wir sie wählen können (Zuruf von der Staatsregierung: Natürlich können wir das!) und sie dann später die Wahl annimmt oder ob wir die Wahl verschieben müssen.

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Alexander Dierks

Ein kurzer Augenkontakt nach hinten hat ergeben, dass wir die Wahl dennoch vornehmen können und dann nachträglich das Einverständnis einholen können bzw. die Annahme der Wahl später möglich ist. Ich frage jetzt noch einmal: Gibt es den Wunsch, über die Wahlvorschläge getrennt abzustimmen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Das kann ich so sehen; das heißt, wir stimmen getrennt über die insgesamt drei Drucksachen ab. Ich beginne mit dem Wahlvorschlag der Fraktion CDU in Drucksache 8/1909. Als Mitglied ist Herr Marko Schiemann vorgeschlagen. Wer Herrn Kollegen Schiemann die Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Enthaltung, wenn ich es richtig gesehen habe, ansonsten einstimmig gewählt. Ich frage Herrn Kollegen Schiemann, ob er die Wahl annimmt.

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Marko Schiemann CDU

Vielen Dank, ich nehme die Wahl an.

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Alexander Dierks

Ganz herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege Schiemann. Wir kommen zur Wahl des vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds Frau Elaine Jentsch. Ich bitte um die Jastimmen jener, die Frau Elaine Jentsch die Stimme geben wollen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist bei einer Enthaltung Frau Kollegin Jentsch (Beifall CDU) – unter großem Beifall einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen – gewählt. Ich frage Sie, Frau Kollegin Jentsch, ob Sie die Wahl annehmen.

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Elaine Jentsch CDU

Ich nehme die Wahl an; vielen Dank.

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Alexander Dierks

Herzlichen Glückwunsch, Frau Kollegin. Als Nächstes stimmen wir über die Wahlvorschläge der Fraktion AfD in den Drucksachen 8/2116 und 8/2154 ab. Als Mitglied ist Frau Doreen Schwietzer vorgeschlagen. Wer ihr die Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist Frau Kollegin Schwietzer bei einer ganzen Reihe Gegenstimmen und einigen Enthaltungen, aber mit einer deutlichen Mehrheit Jastimmen gewählt. Wir werden dann nachträglich die – – Ah, sie ist jetzt hier, okay. Dann kann ich Sie persönlich fragen, Frau Kollegin Schwietzer: Nehmen Sie die Wahl an?

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Alexander Dierks

Ich gratuliere Ihnen herzlich zur Wahl. Wir kommen zur Wahl des stellvertretenden Mitglieds. Vorgeschlagen ist Herr Kollege Timo Schreyer. Wer Herrn Kollegen Schreyer die Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen und Enthaltungen, aber einer deutlichen Mehrzahl Jastimmen Herr Kollege Schreyer ebenfalls gewählt. Ich frage Sie, Herr Kollege, nehmen Sie die Wahl an?

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Timo Schreyer AfD

Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

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Alexander Dierks

Ich beglückwünsche Sie ebenfalls recht herzlich. Damit ist Tagesordnungspunkt 4 beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Was ist uns Gute Bildung für die Gestaltung Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Mit Wirtschaft stärken, Arbeitsplätze Antrag der Dritte Aktuelle Debatte: nachhaltige Infrastrukturpolitik Antrag der Fraktion Hierzu liegen die rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Aktuelle Debatten vor. Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 45 Minuten, AfD 45 Minuten, BSW 29 Minuten, SPD 23 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 20 Minuten, Die Erste Aktuelle Was ist uns die Bildung Gute Bildung für die Gestaltung Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BSW das Wort. Selbiges ergreift Herr Kollege Wurzler. Herr Kollege, bitte.

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Lars Wurzler BSW

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Genügt es nicht, dass wir morgen eine Aktuelle Debatte zu den 21 Punkten des Ministers haben? Nachher doppelt sich etwas. Nein, es genügt nicht. Es doppelt sich auch nichts, dafür ist das Thema zu groß, zu vielschichtig, zu komplex, vor allem aber zu wichtig, als dass man es auf die 21 Punkte reduzieren darf. Was unsere Redebeiträge betrifft, werden wir Themen – um das Wort des Kollegen Urban von letzter Woche aufzugreifen – im Schweinsgalopp streifen und versuchen, verständlich zu erklären, dass Bildung nicht nur Schule, nicht nur Unterricht, eine Unterrichtsstunde nicht nur 45 Minuten Arbeit und dann mindestens 10 Minuten Pause oder dass Schulsozialarbeit kein Luxusgut ist, das man nach Belieben streicht, weil andere Prioritäten wie BUGA prestigeträchtiger sind. Wozu nun eigentlich wieder? Glaubt man den immer wieder nahezu apodiktisch vorgetragenen Mantras wie „Sachsen ist Spitzenreiter unter den Bundesländern bei der Bildung“, ja, mehr noch, „Wir sind die Besten bei Pisa“, dann ist einfach alles im Lot. Stunde die Bildung unserer Kinder wert? der Zukunft im Freistaat! Fraktion BSW Sachsenfonds und Sondervermögen: sichern, in die Zukunft investieren Fraktion SPD Kaputte Brücken in Sachsen – gegen Investitionsstau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Linke 15 Minuten; Staatsregierung dreimal je 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Debatte unserer Kinder wert? der Zukunft im Freistaat Fraktion BSW Bedauerlicherweise stimmen diese so sicher geglaubten Inhalte schon lange nicht mehr. Spitzenreiter bei der Bildung im Vergleich mit anderen Bundesländern ist Sachsen nur noch bei der Vergleichsstudie des Instituts der Deutschen Wirtschaft im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und dort mit spektakulären 70 von 100 Punkten. Wenn man die Ansicht vertritt, dass die Drei eine tolle Note ist, dann ist Sachsen in seiner Mittelmäßigkeit Spitzenreiter unter den noch Schwächeren. Es lag bestimmt wie immer an den Fragenden, also an der Lehrkraft. Die Anforderungen waren zu hoch, das Buch zu ausgelesen. Aber man selbst trägt keine Schuld. Aber Pisa – so gern es bei verschiedenen Anlässen, egal ob bei Diskussionen oder vor Besuchergruppen, erzählt wird – erfasst schon seit mehr als einem Jahrzehnt kein Bildungslandranking mehr. Doch kommen wir endlich zu greifbaren Inhalten, quasi zu einem Präludium, dem versprochenermaßen schon sehr bald eine Suite folgen wird. Der erste Satz soll das Thema Wertschätzung zum Inhalt haben, in diesem Falle Wertschätzung vor allem gegenüber den sächsischen Lehrkräften. Lehrkräfte genießen in der Öffentlichkeit einen – sagen wir es einmal so – eher durchwachsenen Ruf: mal zu faul, mal überbezahlt, mal nicht in der Lage, den Kindern das Richtige beizubringen, ob inhaltlich oder bei der Erziehung. Lehrer, das kann jeder. Jeder war in der Schule oder hat Kinder oder kennt einen faulen Lehrer usw. usf. Kurzum: Jeder hat eine Meinung zu Bildung im Allgemeinen und zu Lehrern im Speziellen. Viele halten sich ohnehin für bessere Lehrkräfte, im Grunde ist es wie bei Bundestrainern. Nicht zuletzt deshalb sollen zukünftig zum Beispiel Rettungsschwimmer im Freistaat Lehrer werden dürfen. Wozu ein überflüssiges Studium mit Ballast wie Methodik, Didaktik, Berufsethos oder rechtlichen Grundlagen? Ein Schnellkurs – und fertig. Deshalb ist es an der Zeit, an dieser Stelle eine Lanze für alle Lehrkräfte im Freistaat zu brechen. (Beifall BSW) Doch halt! Es gibt doch Wertschätzung im Freistaat durch den Dienstherren. Ich vergaß: Das Kultus schätzt doch seine Lehrkräfte in besonderem Maße. Eine Lehrkraft, die – es ist schon fast unglaublich zu nennen – 40 Jahre im sächsischen Schuldienst verweilt, bekommt – man höre und staune – 500 Euro brutto Einmalprämie. Das heißt – kühle Rechner werden es schon ermittelt haben –: 1,04 Euro pro Monat brutto. Wenn das kein Grund ist, im Freistaat – – (Christian Piwarz, Staatsminister der Finanzen: Das ist für alle im öffentlicher Dienst! Was reden Sie denn hier? Das ist die ganz normale Jubiläumsprämie!) Es ist unnötig zu erwähnen, dass weder LaSuB noch Kultus Geld für derartige Feierlichkeiten ausgeben können oder wollen; denn bei der schieren Masse an Lehrkräften, die jedes Jahr ihr 40-jähriges Dienstjubiläum im Freistaat feiern dürfen, käme man schnell in eine finanzielle Schieflage. Eine weitere Wertschätzung ist ganz sicher der sogenannte Schulleiterbrief, gern verteilt zu Ostern, Weihnachten oder Schuljahresende. Dieser fristet dann sein trauriges Dasein, ausgelegt in Lehrerzimmern, wo er, außer Staub zu sammeln, nichts bewirkt. Aber wozu überhaupt Wertschätzung? Lehrkräfte haben keinen besonderen Auftrag, keinen besonderen wirtschaftlichen Mehrwert. Ich möchte die Begriffe „kein“ und „besonderen“ als zynisch verstanden wissen. Sie sollen nur lehren, nur bilden, nur erziehen. Das kann wohl nicht so schwer sein. Es geht nur um die Bildung unserer Kinder, um unsere Kinder, um unsere Zukunft. Doch genug des Jammerns. Bevor gleich andere Redner weiterer Fraktionen mit mehr oder weniger salbungsvollen Worten folgen werden und die allgemeine Aufmerksamkeit zunehmend weiter abnimmt und bevor ich wieder zu Ihnen sprechen darf, möchte ich mir treu bleiben und Taten – dieses Mal zur Wertschätzung – sprechen lassen. Aus diesem Grund und als mein Beitrag der Wertschätzung der sächsischen Lehrkräfte werde ich einen Preis ins Leben rufen, der erstmalig am 5. Oktober 2026 verliehen werden soll. Dazu nutze ich die ab April erfolgende Diätenerhöhung von 361 Euro mit einem zusätzlichen Beitrag zur Aufrundung, damit zumindest von diesem Parlament –

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Lars Wurzler BSW

– ein klares Zeichen an die Lehrkräfte ausgeht: Ja, wir sehen und wir wertschätzen euch. (Beifall BSW) Ich ende mit einem Zitat von Aristoteles: „Den Verstand zu erziehen, ohne das Herz zu erziehen, ist überhaupt keine Bildung.“ Vielen Dank. (Beifall BSW und vereinzelt AfD)

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Alexander Dierks

Das war für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Wurzler. In der weiteren Reihenfolge der ersten Runde ergreift für die CDU-Fraktion Herr Kollege Gasse das Wort.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man hätte Ihren Debattentitel auch rein fiskalisch interpretieren können. Was ist uns die Bildung unserer Kinder wert? Im Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 veranschlagt das SMK pro Jahr circa 5 Milliarden Euro für den Bereich der frühkindlichen und schulischen Bildung. Mit Blick auf den Gesamtetat von rund 25 Milliarden Euro pro Jahr fließt damit jeder fünfte Euro aus unserem Landeshaushalt in den Bereich der Bildung. Dies zeigt einmal mehr, welch hohen Stellenwert für uns Bildung im Freistaat Sachsen im Vergleich zu den vielfältigen anderen Aufgaben, die wir noch haben, hat. Allein mit dem Handlungsprogramm zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen haben wir seit 2019 zusätzlich 1,7 Milliarden Euro ausgegeben und umgesetzt. Wir haben damit einen Beitrag geleistet zur Unterrichtsversorgung, zur Ausbildung von Lehrkräften und auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Arbeitsumfeld unserer Lehrerinnen und Lehrer deutlich verbessert. Dies belegt unsere Anstrengungen. Aber für gute Bildung bedarf es – wie schon erwähnt – deutlich mehr als eine reine fiskalische Betrachtung. Übrigens besteht im internationalen Vergleich keinerlei Zusammenhang zwischen dem Ausgabenniveau und den gemessenen Schülerleistungen. Finnland ist ein vielzitiertes Positivbeispiel. Sie geben aber nicht mehr Geld für Schüler aus als Spanien und Italien, haben aber deutlich bessere Resultate. Das heißt, wichtig ist nicht in erster Linie, wie viel Geld ich für Bildung ausgebe, sondern wie effektiv ich es ausgebe. Aus diesem Grund bin ich meiner Kollegin Firmenich dankbar, die in der zweiten Rederunde zu unseren Anstrengungen im frühkindlichen Bereich sprechen wird. Denn: Auf den Anfang kommt es an. Wir müssen einen guten Übergang von der Kita zur Schule schaffen. Hier soll für uns ein Schwerpunkt in den nächsten Jahren liegen. Wir spüren gerade rund um uns herum die sich verändernden finanziellen und demografischen Rahmenbedingungen, was uns vor enorme Herausforderungen stellt. An vielen Schulen ist es die zunehmende Heterogenität, welche unsere Lehrkräfte fordert. In einigen Regionen in unserem Land und in bestimmten Schularten ist es wirklich schwierig, den Unterricht abzusichern. Dies wird die herausragende Aufgabe der nächsten Jahre werden, die nur mit einer gemeinsamen Anstrengung aller am Bildungsprozess Beteiligten zu stemmen sein wird. Dazu – Kollege Wurzler verwies schon darauf – können wir uns morgen in der Aktuellen Debatte gern austauschen. Gerade im Bildungsbereich ist nach meinem Dafürhalten Kontinuität wichtig. Die Schüler und Eltern müssen sich darauf verlassen, dass der einmal eingeschlagene Bildungsweg ihres Kindes auch in Zukunft bis zum erfolgreichen Abschluss seine Gültigkeit behält. Wir haben in den letzten Jahren nicht tatenlos zugesehen. Seit mehr als 10 Jahren hält Sachsen trotz einer weiteren negativen demografischen Entwicklung an unserer Schulstruktur insbesondere in den ländlichen Regionen fest. Wir haben das mit dem Schulschließungsmoratorium seit 2013 abgesichert. Dies sichert auch in ländlichen Regionen gute Bildungsangebote in allen Schularten. Mit der Teilschulnetzplanung beruflicher Schulen hat der Freistaat Sachsen im Dialog mit allen Beteiligten die berufliche Bildung in allen Regionen sichergestellt und das Netz der sächsischen Berufsschulzentren umfassend erhalten. Ich könnte jetzt noch über unsere vorbildliche Umsetzung des Digitalpaktes, die Sicherstellung einer breit angelegten Lehramtsausbildung und die Unverzichtbarkeit von wichtigen Assistenzsystemen in unserem Schulsystem sprechen. Auf den ersten Platz beim Bildungsmonitor – Kollege Wurzler hat es bereits erwähnt – könnte ich noch hinweisen. Der Blick in die Gegenwart und Zukunft zeigt jedoch die Größe dieser Aufgabe, für die es leider keine einfache Antwort und Lösung gibt. Genau aus diesem Grund wurden im Strategieprozess „Bildungsland 2030“ Lösungsansätze diskutiert und mit allen Beteiligten am Prozess erarbeitet. Dessen Umsetzung soll den notwendigen Transformationsprozess fachlich und wissenschaftlich sicherstellen. Diesen Prozess verstehe ich ganz persönlich als Investition in den Bildungsstandort Sachsen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten und darüber nachdenken, welchen Beitrag jeder Einzelne leisten kann.

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Holger Gasse CDU

Dabei hilft auch keine Auslobung von Preisen. Unser Bildungssystem braucht in schwierigen Zeiten unsere Kraftanstrengung im Interesse der Zukunft unserer Kinder, um unser Bildungssystem auf gutem Kurs zu halten. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich bitte, etwas auf die Redezeit zu achten. – Für die Fraktion AfD ergreift jetzt Frau Kollegin Penz das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Romy Penz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin dem BSW für die heutige Debatte sehr dankbar. Sie ist wichtig. Sie müsste jeden Tag auf der Tagesordnung stehen. Spätestens nach dem Beschluss gigantischer Schulden, die aufgenommen werden dürfen, ist die folgende Frage berechtigt: Was ist die Bildung unserer Kinder wert? Oder vielleicht besser: Was ist Ihnen, sehr geehrte Regierungsfraktion, die Bildung wert? Herr Gasse, Sie haben es bereits erwähnt: Kontinuität ist Ihnen wichtig, mit Ihnen geht es kontinuierlich bergab – jahrelang schon. (Beifall AfD) Womit soll ich beginnen? Bei „wert“ fällt mir vieles ein. Erstens: wertvoll. Wertvoll sind unsere Kinder in jeder Hinsicht. Sie sind die Zukunft. Ohne Kinder haben wir als Gesellschaft keine. Dieses wertvolle Geschenk sollten wir schützen und gut behandeln. Wir sollten in unsere Kinder sehr viel investieren. Zweitens: Wertschätzung. Wertschätzung beginnt bei den Familien und setzt sich in der Gesellschaft fort. Jede Mutter, jeder Vater, jede Familie trägt täglich dazu bei, unsere Kinder auf das Leben vorzubereiten. Sie geben ihnen Sicherheit und Selbstvertrauen. Ich frage Sie: Wie wird diese Leistung wertgeschätzt? Mit einem Landeserziehungsgeld, das fast keinem nützt, weil die Einkommensgrenzen und Beiträge viel zu niedrig sind? Oder vielleicht durch die rasant steigenden Kita-Beiträge? In Dresden zahlen Eltern ab April 350 Euro für einen Krippenplatz. Ist das Wertschätzung? Diese familienfeindliche Politik ist keine Wertschätzung von Kindern und Familien. Zur Wertschätzung gehören auch die Bildungswege – egal, ob Förderschule, Oberschule oder Gymnasium. Alle Kinder müssen gute Bildung erhalten. Es kann nicht sein, dass gerade an Förderschulen und Oberschulen die meisten Lehrer fehlen. Diese Situation, meine sehr geehrten Damen und Herren, war schon vor vielen Jahren absehbar. Ist das Wertschätzung gegenüber unseren Kindern? Zur Wertschätzung gehört auch die von Lehrern als Wissensvermittler, Mentoren, Diskussionspartnern, nicht nur als Lernbegleiter. Diese Wertschätzung hat in den letzten Jahrzehnten durch Ungleichbehandlung in der Vergütung, eine Mehrbelastung durch mehr Aufgaben auf immer weniger Köpfe, völlig überzogene Ansprüche von Eltern, Schülern und Gesellschaft sehr gelitten. Auch Gewalt und Mobbing spielen am Arbeitsplatz eine große Rolle. Nichts davon ist Wertschätzung des Lehrerberufs. Damit komme ich zu drittens: Werterhalt. Seit Jahren haben wir einen Sanierungsstau bei den Kitas und Schulen. Schon im letzten Haushalt war dafür zu wenig Geld vorhanden. Für die nächsten beiden Jahre wird es drastische Einschnitte geben. Es findet nur noch eine Abfinanzierung bereits bewilligter Projekte statt, keine einzige Neubewilligung. Hinzu kommt, dass viele Kommunen ihre Eigenanteile überhaupt nicht mehr stemmen können. Nun setzt man auf sinkende Geburtenzahlen. Das ist nicht nur beschämend, sondern wieder einmal viel zu kurz gedacht. Was wird passieren, wenn die Kitas und Schulen nicht mehr saniert werden? Dann nützt Ihr Schulmoratorium überhaupt nichts. Die Kitas und Schulen werden geschlossen, beispielsweise weil der Brandschutz nicht mehr in Ordnung ist. Kinder müssen weite Wege in Kauf nehmen, ganze Regionen werden für Familien unattraktiv. Einzelne Orte sterben aus. Ja, das ist sicherlich sehr schwarzgemalt, aber so weit sind wir davon nicht entfernt. Vielleicht wussten Sie bereits vor Beschluss des Schuldenberges, dass Sachsen ein paar Krümel von diesem Kuchen abbekommt. Dann können Sie uns bestimmt in der nächsten Rederunde sagen, wie viel Sie in Bau und Modernisierung von Kitas, Schulen und Sporthallen stecken werden. Im Übrigen gehört zur Infrastruktur auch die digitale Infrastruktur. Die meisten Schulen haben digitale Endgeräte, Tafeln usw. eingekauft. Doch was nun? Die ersten Geräte sind veraltet, Softwarelizenzen laufen aus, eine notwendige Wartung oder Reparatur kann nicht mehr stattfinden, und es gibt sogar Schulen, die die Geräte überhaupt nicht nutzen. Einige Länder, darunter Vorreiter der Digitalisierung, gehen bereits wieder einen Schritt zurück und schränken die Nutzung digitaler Endgeräte ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits diese kleine Bestandsaufnahme zeigt, was Kinder und ihre Bildung diesem Land Sachsen wert sind. Wir wollen und müssen hierbei dringend etwas ändern; denn wenn wir nicht endlich die Kurve bekommen, verlieren wir den allergrößten Schatz und damit die Basis für unsere Zukunft. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Für die AfD-Fraktion sprach Frau Kollegin Penz. Für die SPD-Fraktion ergreift nun Herr Kollege Eisenblätter das Wort. Bitte schön.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es besteht wohl Einigkeit hier im Hohen Hause, dass Bildung die Persönlichkeit entwickeln und ein erfülltes Leben ermöglichen soll. Bildung soll auch gut ausgebildete Fachkräfte hervorbringen, Frieden und Demokratie sichern sowie unser kulturelles Wissen über Generationen hinweg weitergeben. Nicht umsonst gibt es das Recht auf Bildung als allgemeines kulturelles Menschenrecht. Aber was ist uns die Bildung wert, wie es heute im Titel der Aktuellen Debatte heißt? Auf den ersten Blick– Herr Kollege Gasse erwähnte es – sind es 5,25 Milliarden Euro, wenn man auf den sächsischen Kultushaushalt im Jahr 2025 blickt. Bildung ist viel mehr, allein wenn ich an die vielfältigen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien als auch an die kulturelle Bildung, die Weiterbildung sowie an Forschung und Innovation denke. Werte Abgeordnete! Was Bildung wert ist, erkennt man am besten in Zeiten knapper Kassen oder sinkender Kinderzahlen. Genau in dieser Situation befinden wir uns gerade. Wir werden in den kommenden Jahren gemeinsam Lösungen finden müssen, wie wir unser Schulnetz stabilisieren, wohnortnahe Kitas sichern, ein flächendeckendes Weiterbildungsnetz organisieren und Hochschulen in allen Regionen halten. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich möchte hier kein düsteres Bild malen, und ganz so dunkel, wie es gerade Frau Penz dargestellt hat, ist es nun wirklich nicht. Aber das sind die Herausforderungen, die bereits heute am Horizont sichtbar sind, wenn man auf das Jahr 2030 blickt. Klar ist – das Bekenntnis habe ich schon oft gehört –, dass wir die Fehler der 1990er Jahre nicht wiederholen dürfen und in die Bildung investieren müssen. Die oft beschworene demografische Rendite kann so in das pädagogische Plus verwandelt werden. Gern möchte ich exemplarisch über drei Bereiche sprechen, um aufzuzeigen, wie wir gute Bildung zukunftsfähig gestalten können. Erstens. Auf den Anfang kommt es an. Genau diesen Ansatz teilt die SPD-Fraktion. Bei allen bildungspolitischen Debatten und Weichenstellungen müssen wir vermehrt auf die frühkindliche Bildung schauen. Denn im Kindergarten legen wir den Grundstein und können für gleiche Startchancen sorgen. Deshalb sind die 923 Millionen Euro zur Förderung der Kita im Jahr 2025 gut investiertes sächsisches Geld. Wir haben den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag im Kitagesetz modernisiert. Auf dessen Basis wird gerade der Sächsische Bildungsplan überarbeitet. Mit ihm geben wir der Kitapraxis einen modernen und verbindlichen Leitfaden an die Hand. Wir können stolz auf unsere Erzieherinnen und Erzieher sein. Sie werden in Sachsen mit einem hohen fachlichen Standard ausgebildet und tragen zur Qualität der frühkindlichen Bildung bei. Hier nicht nachzulassen und im Ländervergleich unseren Spitzenplatz zu verteidigen, ist unser Auftrag. Aber wir wissen auch darum, dass mit mehr Personal und einer besseren Fachkraft-Kind-Relation ein besseres Bilden und individuelles Fördern möglich wird. Daher ist es nicht nur richtig, sondern auch wichtig, dass die Koalition in Zeiten einer angespannten Haushaltslage in die frühkindliche Bildung investiert. Wir sichern mit den 14,5 Millionen Euro ab August 2026 zumindest einen Teil der demografischen Rendite. Wir wollen diese Mittel gezielt in die Schulvorbereitung lenken, um gleiche Startchancen für den Schulstart zu schaffen. Zweitens. Mit dem Strategiepapier Bildungsland 2030 liegt eine Vielzahl an klugen Empfehlungen vor, um unser Schulwesen weiterzuentwickeln, moderne Methoden des Lehrens und Lernens zu stärken sowie Entscheidungsspielräume für die Schulen vor Ort zu erweitern. So erhalten Lehrkräfte mehr Freiheiten, ihren Unterricht zu gestalten und ihren Schulstoff mit lebenspraktischen Fragen zu verbinden. Und genau deshalb wird es zentral sein, die Stundentafel zu flexibilisieren und die Lehrpläne fortlaufend zu überarbeiten. Als Koalition wollen wir eine breite Bildung mit mehr Fächerverbindung, mehr Projektorientierung und mehr praktischem Lernen sichern. Wenn anders gelernt wird, müssen wir auch die Ausbildung unserer Lehrkräfte in den Blick nehmen. Hier kann ein Lehrerbildungsgesetz Abhilfe schaffen. Drittens. Miteinander gemeinsam lernen und dadurch soziale Kompetenzen ausprägen. Mehr längeres gemeinsames Lernen an Oberschulen Plus und Gemeinschaftsschulen wird auch dazu beitragen, unser Schulnetz zukunftsfest zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, –

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Gerald Eisenblätter SPD

– um das Bildungsland Sachsen zukunftsfest aufzustellen. Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Alexander Dierks

Für die SPD-Fraktion sprach Herr Kollege Eisenblätter. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE ergreift Frau Kollegin Melcher das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Bildung ist das Fundament für eine gerechte, innovative und nachhaltig stabile Gesellschaft. Doch in dieses Fundament muss ausreichend investiert werden. Die Realität an unseren Schulen sieht leider oftmals anders aus: bröckelnder Putz, undichte Fenster, unhygienische Toiletten. Viele Schulen befinden sich in keinem guten Zustand. Im Bereich der Schulinfrastruktur hat der Investitionsrückstand ein Rekordniveau von 55 Milliarden Euro erreicht. Bei den Kindertagesstätten sieht es nicht viel besser aus. Dort erreicht der Investitionsstau 12,7 Milliarden Euro. Politischer Konsens im Hohen Haus war es deshalb, in den vergangenen Jahren die Kommunen bei der Bildungsinfrastruktur weiter zu unterstützen. Das hat sich nun leider offensichtlich geändert. Wir müssen mit der Vorlage des Regierungsentwurfes von CDU- und SPD-Fraktion zur Kenntnis nehmen, dass die schwarze Null doch wichtiger zu sein scheint als die Investition in die Bildungsinfrastruktur. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der Bedarf jedoch weiterhin hoch ist, zeigt nicht zuletzt eine Debatte, die in der vergangenen Woche im Leipziger Stadtrat geführt wurde. Dort ist vom Geburtenrückgang an den Schulen überhaupt noch nichts zu spüren. Dort werden gerade die geburtenstarken Jahrgänge eingeschult. 61 000 Schülerinnen und Schüler zählt die Stadt Leipzig inzwischen. Nur einmal zum Vergleich: 2008 waren es 35 000 Schülerinnen und Schüler, um noch einmal den Bedarf deutlich zu machen. Deshalb hat sich die Stadt auf den Weg gemacht, eine umfangreiche Kita- und Schulbaustrategie zu verabschieden. 200 Baumaßnahmen sollen dort in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Dazu vielleicht auch eine kleine Randbemerkung von mir; denn die BSW-Fraktion hat sich bei dieser Abstimmung im Leipziger Stadtrat enthalten. Wenn es nämlich um die Bildungsinfrastruktur konkret wird, ist Bildung offensichtlich doch nicht mehr ganz so viel wert. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben dem Sanierungsstau in unseren Schulen gibt es weitere Herausforderungen im sächsischen Bildungssystem. Die digitale Infrastruktur ist höchst unterschiedlich ausgeprägt. Der Personal- und Lehrermangel ist weiterhin hoch. Schülerinnen und Schüler leiden zunehmend an hoher Belastung. Es gibt also definitiv keinen Grund, sich in der Bildungspolitik auszuruhen oder gar den Rotstift anzusetzen. Mit großer Sorge sehe ich in diesem Zusammenhang die Kürzungen im GTA-Bereich im Regierungsentwurf. Wie wir wissen, sind Schulen nicht nur Lern- sondern auch Lebensorte. Ein echter Ganztag erhöht die Chancengleichheit und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Deswegen hat der Gesetzgeber einen Rechtsanspruch auf Ganztag auf den Weg gebracht. Das Ganztagsförderungsgesetz regelt so die stufenweise Einführung. Bereits ab August 2026 haben demnach alle Kinder in der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztätige Bildung und Betreuung, also bereits ab dem kommenden Jahr, und es betrifft dementsprechend auch schon den vorgelegten Doppelhaushalt. Was entnehmen wir dem Doppelhaushaltsentwurf? Eine Kürzung um 10 Millionen Euro in diesem Bereich, als gäbe es überhaupt keinen Rechtsanspruch. Es wäre doch an der Zeit, den echten Ganztag voranzubringen. Es bräuchte aus unserer Sicht statt Kürzungen Anreize für echte Rhythmisierung im Ganztag. Es braucht aus unserer Sicht mehrjährige Pauschalen, wenn beispielsweise ein entsprechendes Ganztagsschulkonzept vorliegt oder einen verbindlichen Qualitätsrahmen Ganztag – aber alles Fehlanzeige. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich noch einen weiteren Punkt ansprechen: die Entscheidung der Staatsregierung zum einstimmig beschlossenen Kitamoratorium aus dem Herbst 2024. Aus unserer Sicht ist es ein gravierender Fehler mit tiefgreifenden Folgen, diesen Beschluss nicht so umzusetzen; denn gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel hätten diese Maßnahmen entscheidend dazu beitragen können, die Qualität in der frühkindlichen Bildung abzusichern. Diese Entscheidung bedeutet nicht nur, dass dringend benötigte Investitionen in unseren Kitas erst einmal ausbleiben, sondern es bedeutet auch, dass wir wichtige pädagogische Fachkräfte verlieren werden. Personal, das einmal abgewandert ist, wird auch nicht wiederkommen. Es gibt noch einen anderen Punkt und das ist ein tiefer Vertrauensbruch gegenüber den Betroffenen: Wenn sich die Politik nicht an ihre eigenen Beschlüsse hält, leidet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erheblich und damit langfristig auch unsere Demokratie. Das ist aus unserer Sicht ein Bärendienst in diesen Zeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Appell an die Staatsregierung als GRÜNE lautet daher ganz klar: Setzen Sie die Investitionen in die Bildungsinfrastruktur fort! Halten Sie an der Förderung des Ausbaus der Ganztagsangebote fest und setzen Sie den Landtagsbeschluss zum Kitamoratorium aus dem September 2024 um! (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht abschließend noch ein Wort. Finanzminister Christian Piwarz hat sich zuletzt zitieren lassen: „Das ist ein Doppelhaushalt der Vernunft.“ Doch wir GRÜNEN fragen uns, ob es wirklich vernünftig ist, an der Zukunft unserer Kinder und unserer Gesellschaft zu sparen. Es wurde von einem sogenannten Schonbereich Kinder, Jugendliche und Bildung gesprochen, –

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Christin Melcher GRÜNE

– doch der Schonbereich ist aus unserer Sicht eine ziemliche Mogelpackung. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollegin Melcher. Für die Fraktion Die Linke greift nun Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg in die Debatte ein. Bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das BSW fragt, was uns die Bildung unserer Kinder wert ist. Ich finde, dass grundsätzlich in dieser Frage bereits ein Problem steckt; denn die Frage nach dem Wert der Bildung suggeriert, man könne irgendein Preisschild dranhängen. Doch die Bildung an sich ist ein Wert, um Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlangen und weiterzuentwickeln, am besten lebenslang. Dabei geht es um die Bildung von der Kinderkrippe bis zur Weiterbildung bis ins hohe Alter. Das ist das, was wir unter einem guten und vernünftigen Bildungsbegriff begreifen. Der Titel zeigt jedoch auch: Die Frage nach dem Wert der Bildung ist grundsätzlich das Problem dieser Gesellschaft und auch der Grund, warum es keine Reform und keine grundlegende Änderungen im Bildungssystem gibt; denn es geht vor allem um Leistung und darum, dass sich die Investitionen in unsere Kinder und jungen Menschen irgendwann rechnen. Aber so läuft es eben nicht, und das wissen wir allerspätestens seit Corona sehr genau. Weiter im Titel geht es um die Forderung des BSW nach guter Bildung für die Gestaltung der Zukunft im Freistaat Sachsen. Mit Verlaub, Herr Kollege Wurzler, ich hätte mir bei Ihrer Rede sehr gewünscht – aber das liegt daran, dass wir in der Debatte nur einmal reden, weil wir weitaus weniger Redezeit haben –, dass wir über konkrete Vorschläge sprechen. Diese liegen gerade nicht vor, deswegen kann ich mich zu Ihren Vorschlägen nicht äußern. Man kann jedoch zum Beispiel nach Thüringen schauen, zu dem, was Ihre Fraktion dort macht. Sie versuchen in Thüringen einen Bildungsbegriff zu etablieren, der zu wenig mit der Gestaltung der Zukunft zu tun hat, sondern eher mit einem Weg in die Vergangenheit; denn dort ist geplant, die Kopfnoten und das Sitzenbleiben sowie die zwingende Notengebung wieder einzuführen. Das läuft – nach unserer Meinung – jeder Erkenntnis aus Studien und vor allem der aktuellen Praxis zuwider. Schlimmer noch: Es bringt diejenigen in Bedrängnis, die zum Beispiel durch Gemeinschaftsschulen neue Wege gehen, die Schulen anders gestalten und etwas gegen die steigende Bildungsungerechtigkeit tun, weil es eben nicht nur auf Leistungen und gute Noten ankommt. Der Gestaltungsspielraum für eine wirkliche Reform wird durch gesetzliche Regelungen, finanzielle Einschränkungen und durch den Unwillen, grundsätzliche Reformen anzugehen, immer enger. Das sehen wir überall. Ich kann mich meiner Kollegin Christin Melcher nur anschließen und sagen, dass die nächsten Wochen hier im Hohen Hause sehr hart werden, was die Haushaltsverhandlungen angeht. Wir werden nicht nur darum ringen müssen, was uns die Bildung wert ist, sondern auch darum, wie wir das Bildungssystem irgendwie zukunftsfest gestalten können. Ich will jetzt hier nicht der Debatte zu den 21 Maßnahmen vorgreifen, weil wir die morgen miteinander führen wollen, aber dennoch sagen, dass unser Befund ganz klar ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer entlastet werden müssen. Es braucht grundsätzlich Schulsozialarbeit an den Schulen. Diese müssen wir gesetzlich regeln und umsetzen. Wir sind der Meinung, dass die Lehramtsausbildung neu strukturiert und praxisorientierter ausgestaltet werden muss. Außerdem dürfen die sozialen Rahmenbedingungen, in denen Kinder, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende überall in Sachsen lernen, unter gar keinen Umständen vergessen werden. Wir müssen die Kitabeiträge senken, für bezahlbaren Wohnraum sorgen und Beratung für diejenigen bereitstellen, die mehr Unterstützung brauchen. Das ist ein Fakt. Uns geht es nicht nur um unsere Kinder, uns geht es um alle Kinder. Es geht uns nicht nur um gute Bildung, sondern tatsächlich – daran halten wir fest – um die beste Bildung. Das hat unter den Umständen, wie ich finde, nichts Utopisches bzw. darf nichts Utopisches haben. Das ist das, wenn wir über Zukunft reden, weil es nicht nur um die Gestaltung der Zukunft, sondern auch um die Gestaltung im Hier und Jetzt geht. Das heißt also, in Bildung zu investieren und nicht diejenigen, die den Laden am Laufen halten, immer mehr zu belasten. Ferner möchte ich sagen, dass wir in der heutigen Debatte eine Sache noch nicht gut herausgearbeitet haben. Mit dem Strategiepapier Bildungsland Sachsen 2030 liegen sehr gute Vorschläge auf dem Tisch. Diese sind es unter den obwaltenden Umständen, was die Haushaltsverhandlungen angeht, mindestens wert, genau angeschaut zu werden, um zu prüfen, welche Vorschläge davon umgesetzt werden können; denn diese Vorschläge – die unserer Meinung nach wirklich wegweisend sind – sind es, die derzeit sehr gut tauglich wären, um den Unterrichtsausfall zu stoppen usw. usf. Daran hängt sehr viel. Ich wünsche mir, dass wir uns in den nächsten Wochen – morgen beginnen wir damit – im Zuge der Haushaltsverhandlungen noch einmal das Strategiepapier Bildungsland Sachsen 2030 genau anschauen; denn bei diesen Beratungen haben kluge Leute am Tisch gesessen und sich Dinge überlegt. Es wurde aus allen Reihen der Gesellschaft genau darauf geschaut, was das Schulsystem in Sachsen jetzt bräuchte. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion Die Linke sprach Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Ich frage den fraktionslosen Abg. Berger, ob er sprechen möchte. (Matthias Berger, fraktionslos, schüttelt den Kopf.) – Kein Bedarf an einem Redebeitrag. Ich habe vernommen, dass es den Wunsch nach einer zweiten Rederunde gibt. Für die einbringende Fraktion ergreift abermals Herr Kollege Wurzler das Wort und eröffnet somit die zweite Runde in der ersten Aktuellen Debatte. Herr Kollege, bitte.

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Lars Wurzler BSW

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Zu Beginn ein weiteres Zitat von Konfuzius: „Bildung schafft Vertrauen. Vertrauen schafft Hoffnung. Hoffnung bringt Frieden hervor.“ Das Thema dieses Mal quasi als zweiten Satz des Präludiums: Vertrauen – Vertrauen in Lehrkräfte, ihre Unterrichtsgestaltung und ihre Hingabe an den Beruf, Vertrauen in Schulleitungen, dass sie sorgsam mit den ihnen anvertrauten Menschen und Budgets umgehen, Vertrauen in das, was Schülerinnen und Schüler können, auch wenn es noch nicht zur vollen Entfaltung gekommen ist, generell in den Lebens- und Lernort Schule, Vertrauen in alle schulischen Akteure. Doch was sagt die Realität? Statt einer Schule einen konkreten Betrag X – je nach Größe des Kollegiums – für Danksagungen zu geben und ihm damit Vertrauen zu schenken, muss bis auf den Cent genau in verschiedenen Ausfertigungen alles Mögliche abgerechnet werden. Noch mehr zum Thema Vertrauen: das Thema Schulleitungen. Von einer Schulleitung von heute an größeren Schulen, zum Beispiel Gymnasien mit fast tausend Schülern und circa hundert Lehrkräften, und den wenig beachteten BSZ mit bis zu 2 000 Schülern und einer entsprechenden Anzahl an Lehrkräften, wird mit Übernahme der Funktion auch erwartet, dass sie so kaufmännisch versiert sind, dass sie gern auch mal sechs- oder siebenstellige Budgets zu verwalten haben. Die Beispiele aus der Wirtschaft kennen wir doch alle: Firmen mit tausend Mitarbeitern, in denen der Chef keinen Unterbau braucht. Oder nehmen wir das Beispiel Armee: Tausend Soldaten entsprechen ungefähr einem Regiment. Damit kommt der Kommandeur doch wohl alleine klar – ohne Führungsstab! In immer komplexeren Situationen brauchen auch Schulleiter mehr professionelle Unterstützung als noch vor 30 Jahren. (Beifall BSW) Ein weiteres gelungenes Beispiel für Vertrauen: Es gibt einen Grund, warum ein Großteil der engagierten Lehrkräfte das Material lieber aus der eigenen Tasche bezahlt, anstatt in nervenaufreibender und zeitfressender Aktion Antrag um Antrag um Antrag zu schreiben, um ihn dann überarbeiten zu müssen, weil in Anlage C Ziffer 7 vergessen wurde, ein Häkchen zu setzen. Dann eben alles auf Anfang. Überhaupt Vertrauen: Ich wandle ein wenig den Spruch ab, den ich zum ersten Mal vom Kollegen Dulig anlässlich einer Podiumsdiskussion aktiv gehört habe: Wir leben in einem Schulsystem aus dem 19. Jahrhundert mit Methoden und einer Lehrerschaft aus dem 20. Jahrhundert und mit einer Schülerschaft aus dem 21. Jahrhundert. Ich möchte überspitzt erweitern: die Technik aus dem 22. Jahrhundert hat. Für Interessierte: Das Originalzitat stammt von Andreas Schleicher. Ich habe Vertrauen darauf, dass unsere sächsischen Lehrkräfte und Schüler gemeinsam diese immense Transformationsleistung in veränderten Zeiten schaffen, (Beifall BSW) zusammen als hierarchische Gemeinschaft, um das Beste für unser aller Zukunft zu erreichen, stark und gefestigt durch gute staatliche Bildung. (Beifall BSW) Nachdem wir das zwar oberflächlich, aber grundhaft thematisiert haben, öffnen wir das Spielfeld noch um eine weitere Mitspielerin: die Schulsozialarbeit. Beim Thema Schulsozialarbeit schallt es gern aus verschiedenen Reihen: Wir hatten früher auch keine, das hat uns auch nicht geschadet. Dumm ist nur, dass sich die Rahmenbedingungen geändert haben. Dumm ist nur, dass die Schülerschaft heterogener als vor 30, 40 oder 50 Jahren ist. Dumm ist nur, dass das, was früher der Vertrauenslehrer aufgefangen hat, er dies heute weder zeitlich noch emotional auffangen kann. Und letztlich bleibt die Person auch immer noch ein Lehrer. Dumm ist nur, dass das Vorurteil leider nicht stimmt, dass die Schulsozialarbeiter den ganzen Tag nur in ihrem Büro sitzen und warten würden, bis jemand wegen Liebeskummer an die Tür klopft, und ansonsten Solitär spielen. Dumm ist nur – das gilt in gleichem Maße auch für die Lehrkräfte –, dass die Schulsozialarbeit kein Nine-to-fiveJob ist und dieser Job nicht, sobald die Tür hinter ihnen ins Schloss fällt, automatisch endet. Der Unterschied von Lehrkräften und Schulsozialarbeitern zu ehrbaren Berufen wie Einzelkaufmann, Fleischer oder Maurer ist, dass die Letztgenannten ihre Arbeit normalerweise nicht mit nach Hause nehmen oder man ihnen bei einem Spaziergang entlang einer Hauswand oder beim Essen einer Bockwurst mit Brötchen zuraunt: Dich kenne ich doch! War wohl heute keine super Leistung, oder? Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter sind ob ihrer Tätigkeit auch nach ihrem Dienst da: Handys, die gern nach Dienstschluss klingeln, egal, ob von besorgten Eltern, Schülern oder auch der Schulleitung, um gern mal nachzufragen, ob man morgen spontan die zweite Stunde übernehmen könnte. Ich wage zu behaupten, dass sich die allerwenigsten Menschen herausnehmen würden, eine Kassiererin um 21 Uhr privat anzurufen, um ihr zu erzählen, dass beim heutigen Einkauf eine Tomate schlecht war. (Beifall BSW) Ich komme zum Ende. Hier meine kleine, aber noch längst nicht vollständige Liste mit Dingen, die in das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit fallen: Depressionen, suizidales oder selbstverletzendes Verhalten, Mobbing, Ess- und andere Störungen, Projekte, Ansprechpartner von Eltern, aber auch Lehrern und andere Dinge mehr. Da mir die Zeit wegläuft, schließe ich mit einem konkreten Appell fraktionsübergreifend an alle, die in den kommenden Wochen mit Haushaltsfragen befasst sind: Lassen Sie Kürzungen im Bereich der Schulsozialarbeit nicht zu, im Gegenteil: Wenn es Ihrer Parteilinie nicht völlig widerspricht, treten Sie stattdessen für den Ausbau der Schulsozialarbeit ein. Vielen Dank. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion BSW ergriff abermals Herr Kollege Wurzler das Wort zu Beginn der zweiten Rederunde. Für die Fraktion CDU spricht nun Frau Kollegin Firmenich. Liebe Frau Kollegin Firmenich, ich überlasse Ihnen das Pult.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte ist ziemlich emotional. Herr Wurzler, ich hoffe, es geht Ihnen jetzt besser, nachdem Sie Ihren ganzen Frust hier rausgelassen haben. (Vereinzelt Beifall CDU) Ich glaube aber, dass man auch Realitäten wieder ein Stück weit herstellen muss. Zu dem, was Sie hinsichtlich der Verwaltungsaufwendungen genannt haben, sage ich: Der Freistaat Sachsen unterstützt die Schulen. Wir haben zwar nicht für jede Schule Schulverwaltungsassistenten, aber wir haben damit angefangen. Eigentlich ist das Thema Schulverwaltung auch eine Aufgabe des Schulträgers. Man muss auch die Aufgaben dort belassen, wo sie hingehören. (Beifall CDU) Bei der Schulsozialarbeit finanziert der Freistaat Sachsen für jede Oberschule einen Schulsozialarbeiter – und auch das wird so bleiben. Darüber hinaus weiß ich, dass sich auch Frau Staatsministerin Köpping sehr dafür eingesetzt hat, dass das Budget für Schulsozialarbeit nicht gekürzt wird. Insofern, glaube ich, muss man dort keine Angst machen. Ich möchte aber noch einmal auf das Thema frühkindliche Bildung zurückkommen. Ich hatte gehofft, dass Ihre Kollegin Voigt jetzt spricht; sie wird vielleicht danach sprechen. Frau Voigt, ich glaube wir sind uns einig darüber, dass das Wertvollste, was man Kindern mit auf den Weg geben kann, eine solide Bildung und Erziehung sind; zuallererst sind dabei die Eltern in der Pflicht und in der Verantwortung. Trotzdem wissen wir, dass die Eltern dabei Unterstützung brauchen. Deshalb haben wir bei der frühkindlichen Bildung einen großen Schwerpunkt auf den Anfang gelegt, denn darauf kommt es an. In der frühen Kindheit werden die Grundlagen für einen erfolgreichen Bildungsweg gelegt. Unsere Kitas sind keine Einrichtungen zur Betreuung und Aufbewahrung von Kindern, sondern es sind Bildungseinrichtungen mit gut ausgebildetem Fachpersonal. Wir werden daran festhalten, dass wir die Qualitätsstufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens in der Ausbildung auch zukünftig sichern. Wir werden auch die Qualität der pädagogischen Arbeit weiter verbessern. Wir haben uns vorgenommen, dass wir den Bildungsplan, ja, modernisieren und fortschreiben, und zwar dahingehend, dass er altersgerecht differenziert zugeschnitten wird: auf die Krippe, auf den Kindergarten und auf den Hort. Dort sollen verbindliche Bildungsziele formuliert werden, die von Anfang an sichern, dass den Kindern die Kompetenzen und Fähigkeiten beigebracht werden, die sie in dem Alter kennen müssen, und dass die Schulvorbereitung von Anfang an realisiert wird und nicht erst im letzten Kindergartenjahr, sondern wirklich altersgerecht, damit ein guter Übergang von der Kita in die Schule gelingt. Ich will auch noch einmal klarstellen, um vielleicht auf bestimmte Vorstellungen hinsichtlich der Finanzierung hinzuweisen: Kindertagesbetreuung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen dabei, weil wir wissen, dass wir diese Aufgabe nur gemeinsam meistern. In den vergangenen 20 Jahren hat der Freistaat Sachsen seinen Zuschuss für die Kindertagesbetreuung mehr als vervierfacht. 2024 war es fast eine Milliarde Euro, nämlich 920 Millionen Euro. Auch im jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf sind 900 Millionen Euro eingeplant und das zeigt, dass Bildung Priorität hat. Wir haben in den letzten zehn Jahren auch beim pädagogischen Personal zugelegt. In der Krippe gibt es einen Zuwachs: eine Personalsteigerung um 30 %. Im Kindergarten sind es 16 % und im Hort 8,5 %.

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Alexander Dierks

Ich würde mir etwas mehr Ruhe im Saal wünschen. Es murmelt sehr stark.

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Iris Firmenich CDU

Das muss man zur Kenntnis nehmen und es nicht immer nur schlechtreden. Allerdings macht es mir Sorgen, wenn wir feststellen, dass in den Schulaufnahmeuntersuchungen immer mehr Kinder Defizite aufweisen, gerade bei der Sprache und beim Sprechen, das ist fast ein Drittel. Beim Rechnen und bei den Zahlen, beim Sehen und Hören gibt es Defizite und es nehmen auch die Verhaltensauffälligkeiten zu. Diese wachsende Heterogenität stellt die Fachkräfte vor erhebliche Herausforderungen. Deshalb geht es wirklich darum, wie wir die Fachkräfte unterstützen können, denn mehr Ressourcen haben wir nicht. Durch Verbesserung und Modernisierung des Bildungsplanes, aber vor allem auch durch Fortbildungen, dass wir sie befähigen, den Bildungsplan ordentlich umzusetzen, und dass wir die Leitungen von Bürokratie entlasten. Wir haben im Doppelhaushaltsentwurf den ersten Schritt eingeplant für die Umsetzung der demografischen Rendite. Ab August 2026 wollen wir dort anfangen, mit einer Erhöhung des Landeszuschusses um 55 Euro, und das ganz gezielt für die Schulvorbereitung.

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Alexander Dierks

Bitte zum Ende kommen, Frau Kollegin.

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Iris Firmenich CDU

Wir werden dort auch den Gesamtpersonalschlüssel verankern, also weniger Bürokratie, weniger Papier, dafür mehr Zeit für die pädagogische Arbeit in den Kitas. Das klingt alles bescheiden, mag sein, man kann immer mehr machen.

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Iris Firmenich CDU

Ein letzter Satz: Ich denke, Politik muss sich den Realitäten stellen, und da bitte ich Sie um Mitarbeit, damit wir das gemeinsam in Angriff nehmen. Danke schön. (Beifall CDU und Gerald Eisenblätter, SPD – Beifall Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Für die CDU-Fraktion sprach Frau Kollegin Firmenich. Ich möchte aus gegebenen Anlass bitte noch einmal auf die Geräuschkulisse im Saal verweisen. Es wie häufig: Man denkt, man wird nicht gehört, weil man in einer der hinteren Reihen sitzt oder weil sich gleichzeitig so viele andere unterhalten. Ich denke, diese Debatte ist es wert, dass wir ihr aufmerksam folgen. Sollte es den Bedarf nach dringenden Rücksprachen geben, dann haben wir ein wunderschönes Foyer im Anschluss an den Plenarsaal. Es gibt also kurze Wege, wo das gemacht werden kann. Ich frage jetzt, ob es weiteren Redebedarf gibt. – Ich sehe, dass für die AfD-Fraktion Herr Kollege Heller das Wort ergreifen möchte.

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Tobias Heller AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte über Mängel, Defizite und Probleme ist nicht neu und leider drehen wir uns natürlich auch seit vielen Jahren im Kreis. Wie es sich für eine solche Debatte gehört, kritisieren wir einander. Jeder trägt am Ende seine Vorschläge und Lösungen vor. Aber am Ende gehen wir auseinander und für die Kinder ist wieder nichts gewonnen. Wie wäre es, wenn wir tatsächlich mal unsere Kinder in den Mittelpunkt stellen, wenn wir nicht nur wieder und wieder über Verbesserungen sprechen, sondern diese tatsächlich einmal umsetzen? Und zwar ganz ohne Brandmauern, ganz ohne Ideologie und ohne Rechthaberei. Natürlich sind wir in vielen politischen Dingen teils weit voneinander entfernt, aber viele von uns haben Kinder, haben Enkelkinder, manche noch im Kindergarten oder im Schulalter. Ich gehe jedoch bei den meisten davon aus, dass sie gerade nicht auf eine Eliteprivatschule gehen. Sie erleben also genau denselben Schulalltag wie alle anderen. Sie erleben volle Klassen, sie erleben Unterrichtsausfall und sie erleben eine Infrastruktur, die nicht mit der sonst so modernen und digitalen Welt zusammenpasst, und all das ganz unabhängig vom Parteibuch und von politischen Einstellungen ihrer Eltern oder Großeltern losgelöst. Warum nutzen wir also nicht diese Tatsache und versuchen einfach für den Anfang, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, der sich umsetzen lässt und für alle Beteiligten tragbar ist. Der Eltern, Lehrern und Kindern genau dieses klare Signal sendet: Es passiert endlich etwas und es geht tatsächlich voran. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mittlerweile ist es so, dass aufseiten der tatsächlich Betroffenen – Eltern, Schülern und Lehrern – der Wunsch und die dringende Bitte nach Veränderung viel größer ist als die Frage, welcher Partei man denn schlussendlich angehört. Vielleicht sollte sich jeder in diesem Hohen Haus einmal fragen und auch darüber nachdenken, wann wir wieder konstruktive Vorschläge in der Sache erläutern. Ich kann Ihnen nur anbieten, sich unsere Ideen und Vorschläge anzuhören, genauso wie wir es mit den Ihren tun. Mit Sicherheit werden wir für uns unmögliche Forderungen ablehnen, aber auch jene, denen wir zustimmen können, immer im Sinne unserer Kinder annehmen. Erwarten Sie nicht, dass wir alle Ihrer Vorschläge gutheißen! Genauso erwarten wir im Gegenzug nicht, dass Sie alle unsere Vorschläge gutheißen; denn Sie wissen: Machen ist wie wollen, nur krasser. Vielen Dank fürs Erste. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Ich entnehme dem, dass dann noch etwas kommt. Ich frage jetzt, ob es weiteren Redebedarf gibt, nach dem Herr Kollege Heller für die AfDFraktion zunächst die zweite Rederunde bestritten hat. – Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen SPD, BÜNDNISGRÜNE? – Die Linke hatte bereits angekündigt, nur eine Runde sprechen zu wollen. Frau Kollegin Voigt möchte in einer dritten Rederunde das Wort ergreifen, die wir jetzt entsprechend eröffnen. Frau Kollegin Voigt, bitte.

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Doreen Voigt BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie Herr Wurzler bereits ausführte, ist Bildung von zentraler Bedeutung und wegweisend für unsere nachfolgenden Generationen. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass Kindertageseinrichtungen Bildungseinrichtungen sind. Was Kinder dort erleben und erfahren, legt den Grundstein für deren weitere Bildungsbiografie. (Beifall Jens Hentschel-Thöricht, BSW) Doch aktuell sind die Rahmenbedingungen alles andere als passgenau und zukunftsweisend. Erschöpfte Kinder und Familien treffen auf ein erschöpftes und überlastetes System. Alle versuchen ihr Bestes, aber ihr Potenzial kann sich nicht entfalten. Pädagogische Konzepte und relevante sozialpädagogische Entwicklungsfelder verkümmern in den Schubladen, da sie aufgrund fehlender personeller und zeitlicher Ressourcen keinen wirklichen Zugang in den gelebten Kita-Alltag erlangen. Das frustriert alle Beteiligten und nimmt vor allem den Kindern wertvolle Bildungs- und damit Zukunftschancen. Allerdings offeriert der demografische Wandel die einmalige Chance, den Betreuungsschlüssel in Kitas – Horte dürfen wir nicht vergessen – merklich den erweiterten Ansprüchen anzupassen und dem erschöpften System die Möglichkeit zur Heilung zu gewähren. Denn durch den Erhalt von Personal bei zeitgleichem Rückgang der zu betreuenden Kinder kann eine spürbare Qualitätsverbesserung durch mehr Zeit für Bildung und zur individuellen Förderung der Kinder in der Kita erreicht werden. Vor allem gibt es auch die Möglichkeit, die sozial-emotionale und sprachliche Bildung der Kinder ab dem Eintritt in die Kita bestmöglich zu begleiten und zu fördern. Da erst diese Fähigkeiten Kinder in die Lage versetzen, für weitere Bildungsangebote offen zu sein. (Beifall BSW) Bevor wir über Bildungsinhalte in Kitas diskutieren, müssen wir die grundlegenden Kompetenzen fokussieren, indem wir Kitas in die Lage versetzen, sich entsprechend des gesellschaftlichen Wandels adäquat und bedürfnisorientiert weiterzuentwickeln. Deshalb muss die Novellierung des Sächsischen Bildungsplans unter Einbeziehung der pädagogischen Fachkräfte erfolgen; denn wir brauchen ein Instrument, das den Alltag bereichert und nicht im Bücherschrank verstaubt. Im Bildungsplan muss eine Verbindlichkeit geschaffen werden, die derzeit nicht gegeben ist. Die aktuellen Empfehlungen sind nicht das geeignete bildungspolitische Instrument, um Veränderungen in Gang zu setzen Es fehlt das Signal, gewollt zu sein. Eine gute, das heißt personell starke und bedürfnisorientierte Kita legt die Grundlagen für spätere Schulerfolge. Gleichzeitig können wir damit erhebliche Mehraufwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe reduzieren. Exemplarisch sei an dieser Stelle das Thema Schulbegleitung zu nennen. Wehret den Anfängen ungleicher Voraussetzungen; denn sie potenzieren sich mit zunehmender Dauer. So sah es bereits Ovid. Auf unser heutiges Thema übertragen, sollten wir uns jetzt von nur symptomkaschierenden Maßnahmen verabschieden und einen Weg beschreiten, der zur ganzheitlichen und chancengerechten Bildung unserer Kinder beiträgt. (Beifall BSW) Daher muss das Kitamoratorium zwingend umgesetzt werden. Der Städte- und Gemeindetag verweist jedoch zu Recht darauf, dass die aktuelle Ausgestaltung des Moratoriums zu einer Ungleichverteilung der Belastungen zwischen Land und Kommunen führt. Schon jetzt tragen diese einen unverhältnismäßig hohen Anteil der Personal- und Betriebskosten, wodurch dringend notwendige Investitionen sowie eine Entlastung der Eltern bei den Kitabeiträgen nicht finanzierbar sind. Damit der gewünschte Effekt des Moratoriums nicht an den Haushalten der Kommunen scheitert, muss endlich eine tatsächliche Dynamisierung des Landesanteils erfolgen. Eine Landespolitik der versteckten Kürzungen zulasten der Städte und Gemeinden sowie der frühkindlichen Bildung passt weder zu den schwindenden Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler an sächsischen Schulen noch zu dem Versprechen, kommunale Aufgaben in der Sanierung der Infrastruktur nun endlich ermöglichen zu wollen. Kitamoratorium – ja und jetzt, aber nur in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden. Weil wir mehr Zeit für eine bessere Bildung an Kitas und Horten brauchen, dürfen wir nicht wieder den Fehler begehen, zu schnell den Rotstift bei der frühkindlichen Bildung anzusetzen. Danke. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion BSW eröffnete Frau Kollegin Voigt die dritte Runde. Gibt es seitens der CDU noch Bedarf, in einer dritten Runde zu sprechen? – Herr Kollege Heller, wünschen Sie erneut das Wort? – Dann erteile ich das Wort der Fraktion AfD. Herr Kollege Heller spricht abermals in der dritten Runde. Bitte, Herr Kollege.

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Tobias Heller AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich will mich in dieser dritten Rederunde kurzfassen, liebe Abgeordnete. Ich hatte bereits in meiner vorherigen Rede kurz darauf hingewiesen, dass wir nicht automatisch erwarten, dass Sie allen unseren Vorschlägen zustimmen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Sie haben keinen einzigen Vorschlag gebracht!) – Nein, wir erwarten nur, dass wir auf sachlicher Ebene entscheiden, Frau Neuhaus-Wartenberg, und dass Sie genau überlegen, ob Sie die Brandmauer in Ihrem Kopf entscheiden lassen und gute Vorschläge für eine gute Bildung für unsere Schüler und Kinder blockieren wollen. Denn die meisten von Ihnen kennen unsere Vorschläge – mancher hat sie sogar aufgegriffen und in ein Wahlprogramm gegossen. Andere wollen dies nun wie selbstverständlich umsetzen. Beides begrüßen wir und stehen dem natürlich nicht im Wege – übrigens ganz egal, von welcher Fraktion Sie kommen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Ich möchte an dieser Stelle einen kleinen Abriss geben, was aus unserer Sicht eine Mehrheit finden kann, um der angespannten Situation an unseren Schulen zu begegnen: Lehramtsstudenten sollen von Beginn an in unseren Schulen eingesetzt werden. Die Modellprojekte wollen wir dort flächendeckend ausbauen, das gibt es in Anfangsstadien bereits. Verbeamtete Lehrer sollen dorthin abgeordnet werden, wo sie dringend gebraucht werden – natürlich auch schulartübergreifend, daraus mache ich gar keinen Hehl. Wir wollen unsere Lehrer endlich von unterrichtsfremden Aufgaben befreien. Ich denke dabei nur an die Brandschutzbeauftragten, unsere GTA-Koordinatoren, die Datenschutzbeauftragten, IT-Koordinatoren oder Praktikumsbetreuer – Sie sehen schon an meiner Aufzählung, welch ein Wust und welch eine Mehrarbeit unserem Lehrpersonal mittlerweile aufgebürdet wurde. Auch die Möglichkeiten für Ein-Fachlehrer wollen wir definitiv ausbauen. Das sind nur ein paar Beispiele, die wir bereits vor Jahren vorgeschlagen haben; das wissen Sie. Sie sehen: Es wäre ganz einfach, man muss nur in der Sache etwas ändern wollen. Und zum Abschluss, Herr Gasse: Wenn Sie von Kontinuität sprechen, wie das in der CDU immer so gern gemacht wird: Sie hatten zehn Jahre lang einen bzw. mehrere angeblich soziale Koalitionspartner. Wir diskutieren heute über Verbesserungsvorschläge – Sie haben es leider nur verschlimmbessert. An diesem Punkt befinden wir uns. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion AfD sprach in der dritten Runde abermals Herr Kollege Heller. Ich schaue noch einmal in das Rund und frage, ob es seitens der Fraktionen weiteren Bedarf gibt, in die Debatte einzugreifen. (Lars Wurzler, BSW: Wir nehmen eine vierte Runde!) Dann kommt Herr Kollege Wurzler abermals zum Zuge und eröffnet die vierte Runde in der ersten Aktuellen Debatte des heutigen Tages. Herr Kollege Wurzler, bitte.

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Lars Wurzler BSW

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin Firmenich, meine Emotionalität kommt vor allem daher, dass ich für dieses Thema brenne. Und wenn ich in das Rund blicke, sehe ich auch Abgeordnete, die jetzt schon gelangweilt sind, dass wir in eine dritte und vierte Runde einsteigen. Da frage ich mich, wo Bildung für diese Leute wirklich steht. Das nur einmal vorab. Das hat nichts mit Ihnen persönlich zu tun, sondern allgemein gibt es Menschen, die glauben, Bildung gehe sie nichts an. (Beifall BSW) Zur Kollegin Neuhaus-Wartenberg, die gerade nicht im Raum ist – zumindest sehe ich sie gerade nicht –: Ja, tatsächlich, wir werden morgen, wenn wir uns um die 21 Punkte des Herrn Ministers kümmern werden, ganz klar Lösungsvorschläge anbieten. Dafür ist heute nicht der Raum. Doch zurück zu meinem Text. Dritter Satz des Präludiums Bildung: Es waren nun drei Rederunden, es gab viele, mal mehr, mal weniger sinnhafte Worte mit Bezug auf Bildung und Lehrkräfte und andere Akteure. Dabei wurden viele Themen erst gar nicht angesprochen: das schon länger nicht mehr in vollem Umfang gültige Bildungsmonopol des Staates mit Blick auf immer mehr Privatschulen, das gemeinsame längere Lernen – die AfD hat es bereits angesprochen –, Bildungsungerechtigkeiten, das angeblich ach so durchlässige Bildungssystem und die mehrfach wissenschaftlich belegte Unsinnigkeit und alle damit verbundenen Folgeerscheinungen der unsäglichen Selektion nach Klasse 4 und vieles mehr. Wie Sie sehen konnten, war und ist das Thema Bildung so groß, so wichtig, dass wir heute, wenn überhaupt, nur an der Oberfläche gekratzt haben, geschweige denn konnten wir große Lösungsansätze diskutieren. Auch wenn einen Teil von Ihnen das Thema langweilt – ich werde das Thema wieder auf die Tagesordnung bringen, so oft es mir irgendwie möglich ist. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Bildung – das ist mir zum Abschluss wirklich wichtig – geht alle an; denn alle sind davon betroffen. Egal, ob Kinder oder Jugendliche, ältere Menschen, hier Geborene oder aus anderen Ländern jetzt hier lebend, im Betrieb, im Supermarkt, als Ingenieur, Arzt oder Schreiner – über Bildung findet die Gesellschaft zusammen und kann besser werden, sich weiterentwickeln. Um an die Worte der Kollegin Voigt anzuknüpfen: Kinder sind der beste Weg in die Zukunft. Ich komme zum Schluss, weil meine Redezeit schon wieder zu Ende ist. Wenn das Ziel ist und heute war – ja, es bleibt richtig und wichtig, eine zweite Debatte zum Thema Bildung durchzuführen –, all jene aufzurütteln, die aus Altersgründen oder aus Ignoranz das Bild des Lehrers „Vormittag recht, Nachmittag frei, Schule ist das Eintrichtern von Wissen im 45-Minuten-Takt und Bildung beginnt erst mit der Grundschule“ im Kopf haben, dann, sage ich, haben wir versucht, das Ziel zu erreichen, dies zu ändern. Wenn wir es geschafft haben, nur einen Einzigen hier in diesem Raum dazu zu bringen, seine Haltung zur Bildung zu überdenken, haben wir alles richtig gemacht. Zum Abschluss noch ein Zitat, diesmal Nelson Mandela: „Bildung ist die mächtigste Waffe, die du verwenden kannst, um die Welt zu verändern.“ Vielen Dank. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos)

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Alexander Dierks

Für die Fraktion BSW sprach Herr Kollege Wurzler. Sie hätten noch 2 Minuten gehabt, Herr Kollege, und da das Thema Bildung, glaube ich, ausnahmslos alle bewegt, will ich das an dieser Stelle gern festhalten. (Zuruf: Och nee!) Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Für die Staatsregierung ergreift Staatsminister Clemens das Wort. Bitte, Herr Staatsminister.

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Conrad Clemens

Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Vielen Dank für die intensive Debatte, die wertschätzenden und auch die kreativen Beiträge. Wenn ich es richtig verstehe, Herr Wurzler, gibt es ab jetzt einen „Wurzler-Award“ für Lehrkräfte. (Gelächter AfD) Ich will das gar nicht kritisieren. Das ist auch ein Beitrag, die Wertschätzung unserer Lehrkräfte zu erhöhen. Die Staatsregierung hat am Montag einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Der Bildungsetat ist 10,6 Milliarden Euro groß. Das ist der größte Teil des Gesamthaushaltes. Damit geht jeder fünfte Euro unseres Staatshaushaltes in die Bildung. Ich kann Ihnen sagen: Es sind schwierige Zeiten! Wir haben zu wenig Personal! Wir haben zu wenig Geld! Aber diese Koalition setzt einen Schwerpunkt auf den Bereich Bildung. Das ist unsere Priorität. Diesen Wert hat das Thema Bildung für uns. Und das ist die richtige Priorität, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall CDU und Gerald Eisenblätter, SPD) Dabei legen wir einen Fokus auf das Personal. In den nächsten zwei Jahren möchten wir allen grundständig ausgebildeten Absolventen aus Sachsen und anderen Bundesländern, die zu uns kommen wollen, ein attraktives Angebot machen. Wir wollen weiterhin Seiteneinsteiger einstellen. Wir wollen die Assistenzkräfte, die sich bewährt haben – es sind über tausend an unseren Schulen –, weiter eine Perspektive geben. Wir wollen die Unbefristeten weiter beschäftigen, auch den Befristeten in den nächsten zwei Jahren eine Perspektive bieten und wir wollen weitere Elemente von multiprofessionellen Teams fortführen. Die 252 Praxisberater, die erfolgreich an unseren Oberschulen arbeiten, wollen wir weiterführen und auf Förderschulen ausbauen. Ich freue mich auch, dass das Sozialministerium – Frau Köpping kommt gerade – auch die Schulsozialarbeit auf dem gleichen Niveau fortführen möchte. Das ist richtig! Diese multiprofessionellen Teams unterstützen die Lehrkräfte in ihrer Arbeit und sollen diese auch weiterhin unterstützen. Der zweite große Bereich ist die frühkindliche Bildung. Wir haben lange über das Thema demografische Rendite oder Kitamoratorium diskutiert. Holger Gasse, Gerald Eisenblätter und ich, wir haben in Gesprächen mit den Kommunen, mit dem SSG, zusammengesessen. Wir bewegen uns hier in einem Konflikt, in dem die Kommunen sagen, dass die Kosten zu hoch werden und der rückläufige Landeszuschuss nicht vollständig ausgeglichen werden soll, weshalb sie das Kita-Moratorium ablehnen. Gleichzeitig wissen wir, dass der Wunsch der Erzieherinnen und Erzieher für das Kita-Moratorium sehr groß ist; es gibt Unterschriftenaktionen und Demonstrationen. Wir haben jetzt einen Kompromissvorschlag auf dem Tisch. Es ist vielleicht nicht das Kitamoratorium, aber ich nenne es einen Kitakompromiss. Die 14,5 Mio. Euro, die wir in 2025 wegen zu wenigen Kitakindern am Landeszuschuss sparen, wollen wir ab dem nächsten Kitajahr – ab dem Kitajahr 2026 – in die Schulvorbereitung stecken. Die 75 Euro, die es pro neun Stunden Betreuungskind für Schulvorbereitung gibt, wollen wir erhöhen. Wir wollen zusätzliche 55 Euro pro Kind in die Schulvorbereitung stecken. Das ist ein Fokus auf frühkindliche Bildung. Das ist auch eine kleine Schlüsselverbesserung, die ein Zeichen in die Kitalandschaft sein soll. Ja, wir wollen die Kitaqualität stärken. Die Qualität in der frühkindlichen Bildung ist uns sehr, sehr wichtig. Das ist ein erster Schritt in Richtung des langfristigen Ziels, eine verpflichtende Vorschule in Sachsen einzuführen. Ich bitte auch in diesem Haus in den kommenden Wochen während der Haushaltsverhandlungen um Unterstützung für den Weg der Stärkung der frühkindlichen Bildung. (Beifall CDU) Der nächste große Posten, den ich erwähnen möchte, sind die Schulen im freier Trägerschaft. Wir haben dabei einen großen Aufwuchs. Im Jahr 2025 werden 608 Millionen Euro und im Jahr 2026 sogar 646 Millionen Euro investiert. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 lag die Investition noch bei 419 Millionen Euro. Daran sieht man, wie stark die Kostensteigerungen im Bereich Bildung sind. Ich möchte noch einmal klar sagen: Ohne die Schulen in freier Trägerschaft geht es in Sachsen nicht. Deswegen bekommen sie auch in diesem Haushalt die Unterstützung, die sie benötigen. Wir müssen jedoch auch Einsparungen vornehmen. Das GTA wurde bereits erwähnt und die 10 Millionen Euro, die wir hier einsparen. Es ist zu sagen, dass wir aufgrund des etwas komplizierten Antragsverfahrens jedes Jahr Restbeträge im GTA-Bereich verzeichnen. Es ist so, dass die 10 Millionen Euro schmerzhaft sind, aber aus unserer Sicht durchaus vertretbar. Wir müssen auch bei der Bildungsinfrastruktur sparen. Wir haben 100 Millionen Euro für die kommenden zwei Jahren vorgesehen. Wir nehmen wahr, dass auf Bundesebene sehr viel Geld für ein großes Infrastruktursondervermögen in die Hand genommen wird. Für mich ist ganz klar: Infrastruktur schließt auch Bildungsinfrastruktur mit ein. Wir erwarten ebenfalls Unterstützung vom Bund im Rahmen des Digitalpakts 2.0, um die digitale Ausstattung unserer Schulen weiter voranzutreiben, aber auch im Hinblick auf die Schulgebäude und die Kitagebäude. Wir als Freistaat werden mit diesen 100 Millionen Euro unseren Beitrag leisten, um die begonnenen Bauprojekte weiterführen zu können. Inhaltlich ist im vergangenem Jahr mit großem Aufwand und umfassender Beteiligung von Politik, Verwaltung, schulischer Praxis, Bürgerinnen und Bürgern die Strategie Bildungsland 2030 erarbeitet worden. In ihr werden die Handlungsfelder Lernen, Steuerung, Professionalisierung und Infrastruktur in den Blick genommen. Wir werden diese Strategie mit den insgesamt 64 Maßnahmen nun schrittweise und sehr schnell umsetzen. Bereits im nächsten Schuljahr wird es hierfür erste Schnellboote im Bereich Bildungsland 2030 geben. Und wir haben eine konsequente und effektive abteilungsbehördenübergreifende Steuerungsstruktur dafür aufgebaut. Weil das Thema Wertschätzung angesprochen wurde: Neben den finanziellen Aspekten aus dem Haushalt möchte ich betonen, dass wir enorme Schritte beim Thema Wertschätzung gegangen sind. Wir haben die Verbeamtung eingeführt, die Höhergruppierung für Grund- und Oberschullehrkräfte umgesetzt, Mehrarbeitsvergütung im Lehrerbereich ab der ersten Stunde eingeführt und Zulagen Zweite Aktuelle Mit Sachsenfonds und stärken, Arbeitsplätze sichern, Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion SPD das Wort und für selbige eröffnet die Debatte Herr Kollege Homann.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen: Wir erleben heute Morgen drei Aktuelle Debatten, in denen es endlich mal nicht um rückwärtsgewandte ideologische Themen geht, sondern um Zukunftsthemen. Gerade ging es um das Thema Bildung. Nachher diskutieren wir über eine moderne Infrastruktur, und jetzt diskutieren wir über eine moderne Wirtschaft und sichere Arbeitsplätze. Genau das muss unser gemeinsamer Fokus sein: eine zukunftsgerichtete, pragmatische Politik. Unser Thema, unser Beitrag hierbei ist der Sachsenfonds. Es geht also darum, wie wir gemeinsam in einer langen Linie in die Zukunft investieren können, und zwar nicht nur, um von Jahr zu Jahr, von Haushalt zu Haushalt zu denken, sondern mit einem klaren Plan, mit klaren Prioritäten für gewährt. Zudem gab es in der Vergangenheit Leistungsprämien, und auch über die Schulbudgets können wir Wertschätzung innerhalb der Kollegien sichtbar machen. Zu guter Letzt – Herr Wurzler, Sie haben es angesprochen – die Leistung unserer Schülerinnen und Schüler in den Tests. Natürlich müssen wir diese genau beobachten. Auch bei Tests wie dem INSM-Bildungsmonitor gilt es, genau hinzusehen. Trotzdem muss man aufpassen, dass wir die Leistungen unserer Schülerinnen und Schüler in Sachsen nicht schlechtreden. Wir sind weiterhin in vielen dieser Tests ganz vorn dabei, wie beispielsweise bei TIMSS und IGLU – sowie dem Institut der deutschen Wirtschaft. Deshalb unterstützen wir lieber unsere Schülerinnen und Schüler, stärken ihnen den Rücken und reden nicht schlecht über die Leistungen, die sie hier erbringen. Gemeinsam werden wir es schaffen, die Wertschätzung im Bildungsbereich sichtbar zu machen – für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte, für die Schulleitungen und auch für die Eltern, die eine wichtige Arbeit leisten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und die wichtige Debatte heute! Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Clemens. Ich schaue noch einmal: Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht sehen. Damit endet die erste Aktuelle Debatte. Wir kommen sogleich zu Debatte Sondervermögen: Wirtschaft in die Zukunft investieren Fraktion SPD ein modernes Bildungssystem, für ein starkes Gesundheitssystem, für eine starke Wirtschaft und für sichere Arbeitsplätze. Es geht darum, das zu tun, was unsere Aufgabe ist, nämlich Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. In Deutschland und Sachsen stehen wir vor entscheidenden Jahren. Die Demografie ist real. Sachsen wird im Jahr 2030 das älteste Bundesland Deutschlands sein. Die Digitalisierung ist eine riesige Chance, die wir ergreifen müssen. Der Klimaschutz ist die größte Generationenaufgabe, vor der wir als Gesellschaft stehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt den Stillstand in Deutschland überwinden. Und es ist eine große Leistung, dass SPD, CDU und GRÜNE im Bundestag, auch mit der Unterstützung Sachsens im Bundesrat, ein Sondervermögen über die nächsten zwölf Jahre auf die Beine gestellt haben. Das ermöglicht uns in Sachsen ganz konkret, jedes Jahr 415 Millionen Euro zu investieren, um die entscheidenden Zukunftsprojekte anzugehen. Die Linie der SPD ist dabei klar: Wir haben für dieses Sondervermögen gekämpft. Aber: Dieses Sondervermögen ist auch ein Versprechen, dass wir in diesem Land nicht verschiedene Zukunftsaufgaben gegeneinander ausspielen. Es geht nicht darum, in Bildung oder Brücken zu investieren, sondern in Bildung und Brücken. Es geht nicht darum, in Krankenhäuser oder Klimaschutz zu investieren, sondern in Krankenhäuser und Klimaschutz. Und es geht auch nicht darum, in Renten oder Radwege zu investieren, sondern in Renten und Radwege. Deshalb ist es wichtig, dass wir zusätzliches Geld in die Hand nehmen – und wir können es in Sachsen gut gebrauchen. Wir wollen dieses Land fit machen. Deshalb wissen wir, dass wir 400 Millionen Euro in Krankenhäuser, in Brücken – gerade hier in Dresden –, in Straßen investieren müssen. Wir brauchen über 500 Millionen Euro für die Sanierung von Schulen, für die Bahnreaktivierung, für die Wasserstoffinfrastruktur. Wir können uns das leisten. Deutschland ist im Vergleich der verschiedenen Industrieländer eines der am niedrigsten verschuldeten Länder. Das hat etwas damit zu tun, dass wir in den letzten 20 Jahren entschieden dazu beigetragen haben, in den wirtschaftlich starken Jahren Schulden abzubauen, um in Zeiten der Veränderung und der schwächelnden Wirtschaft investieren zu können. Gerade dann, wenn die Wirtschaft schwächelt, muss der Staat investieren. Das ist prozyklische, antizyklische Wirtschaftspolitik. (Zuruf Jan Löffler, CDU) Genau das wollen wir hier in Angriff nehmen. (Beifall SPD und Staatsregierung) Wir als Sachsen wollen genau diesen Weg, den wir bereits 2021 gelegt haben, weitergehen. Im Jahr 2021 hat die sächsische Sozialdemokratie vorgeschlagen, dass Sachsen eine solche Investitionsstrategie bekommt, und zwar über viele Jahre hinweg mit dem Sachsenfonds. Dieser Sachsenfonds – darüber bin ich froh – ist jetzt das Instrument, auf das sich die aktuelle Regierungskoalition – CDU und SPD – in Sachsen verständigt hat. Wir wollen genau diesen gebrauchen, um die Möglichkeiten, die uns der Bund an dieser Stelle gibt, zu nutzen. Wir wollen all unsere Investitionsmittel in einem Sachsenfonds zusammenführen, um am Ende aus einem Guss eine vernünftige Investitionsstrategie zu ermöglichen, um genau die Aufgaben, die wir machen müssen, zu erledigen. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Aber lassen Sie mich auch sagen: Mehr Geld alleine löst die Probleme nicht. Natürlich müssen wir entbürokratisieren, damit wir das Geld auch schnell und unkompliziert ausgeben können

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Alexander Dierks

Herr Kollege Homann, ich sehe das Begehr nach einer Zwischenfrage –

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Alexander Dierks

– von Herrn Kollegen Barth an Mikrofon 7. Dann bitte ich um Ihre Frage, Herr Kollege Barth.

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André Barth AfD

Danke, Herr Homann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Was mich so – – Ich sage mal, ich kann fast nicht schlafen. (Heiterkeit Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich habe Ihren Artikel 10, Haushaltsbegleitgesetz – das Wort „insbesondere“ als das Vorwort von den Investitionsmaßnahmen –, gelesen. (Henning Homann, SPD: Ja!) Zugleich sagen Sie ja, dass das Geld vom Bund in diesen Fonds eingespeist werden soll. Das Geld vom Bund ist aber ausschließlich für zusätzliche investive Maßnahmen da. (Zuruf Staatsministerin Petra Köpping) Wie wollen Sie eigentlich garantieren, dass der Gesetzeswortlaut Ihres Sachsenfonds-Gesetzes und der Gesetzeswortlaut im Bund gleich sind? Denn derzeit haben Sie ein Sammelsurium von irgendwelchen Maßnahmen dort hineingeschrieben. Die Zusätzlichkeit, die die Bundesmittel überhaupt verlangen, spielt bei Ihnen überhaupt gar keine Rolle. Diesen Widerspruch hätte ich gern mal aufgeklärt. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke)

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Barth, das mache ich sehr gerne. Wir haben eine ganz große Verantwortung dafür, dass wir am Ende die Möglichkeiten, die uns der Bund mit dem Sondervermögen gibt, nutzen. Deshalb muss das Geld, das durch das Sondervermögen zur Verfügung gestellt wird, passgenau zu dem Sachsenfonds sein. Da aber die genauen Ausführungsbestimmungen dieses Sondervermögens im Bund noch nicht da sind, ist es klug, uns mit dem Begriff „insbesondere“ die Möglichkeiten zu geben – sollte der Bund zum Beispiel im Bereich der Kultur ein besonderes Interesse mit diesem Sondervermögen verfolgen, an dem wir ein Interesse haben, weil uns unsere Theater wichtig sind –, damit wir diese Möglichkeiten auch in diesem Sondervermögen haben. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Wir wollen, dass Bund und Land eine gemeinsame Strategie verfolgen. Wir wollen kein Stückwerk, wir wollen ganzheitlich einen Aufbruch organisieren. Deshalb müssen Bundes- und Landesinitiativen passgenau zusammengehen. (Beifall SPD und Staatsministerin Petra Köpping)

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Alexander Dierks

Herr Kollege Homann, abermals begehrt Herr Barth eine Zwischenfrage. (Rico Gebhardt, Die Linke: Ach Mensch, Herr Barth! Gehen Sie lieber schlafen!)

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Henning Homann SPD

Ich bin über jede Verlängerung meiner Redezeit dankbar. (André Barth, AfD: Eine Zwischenbemerkung!)

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Alexander Dierks

– Eine Zwischenbemerkung. Auch zu dieser hat Herr Homann die Möglichkeit zu antworten. Also, eine Zwischenbemerkung an Mikrofon 7 von Herrn Kollegen Barth.

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André Barth AfD

Herr Homann, es wäre jetzt doch eigentlich vernünftiger, dass wir warten, bis der Bund klare Regelungen macht, (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) als dass wir hier sozusagen ein halbgewalktes Gesetz, bei dem wir nicht wissen, ob das Geld reinpasst, verabschieden. Es wäre doch viel klüger, wir beschließen das Gesetz erst, wenn wir die klaren bundesgesetzlichen Regelungen kennen. (Rico Gebhardt, Die Linke: … wäre doch Haushaltsdebatte!)

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Henning Homann SPD

Wissen Sie, das, was Sie gerade vorschlagen, ist de facto ein Verschieben des sächsischen Landeshaushalts, (André Barth, AfD: Nö! Kann man doch immer beschließen!) und das in einer Zeit, in der wir schon in der vorläufigen Haushaltsführung sind. Die Unternehmen, die Vereine, die Kommunen draußen warten darauf, dass wir Planungssicherheit schaffen. Und das, was Sie gerade vorschlagen, ist, den Beschluss des Haushalts in den Nimmerleinstag zu verschieben. (André Barth, AfD: Das habe ich nicht gesagt!) Das ist unverantwortlich, Herr Kollege, aber das kennen wir von Ihnen nicht anders. (Beifall SPD und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke – Weitere Zurufe André Barth, AfD) Deshalb lassen Sie mich noch gerne auf einen zweiten Punkt eingehen. Wissen Sie, wir haben jetzt eine riesige Chance. Wir haben uns in den letzten Jahren ein finanzielles Polster erarbeitet, um genau jetzt in die Zukunft zu investieren. Das Letzte, das wir gebrauchen können, ist das, was so typisch deutsch ist (Zuruf AfD: Typisch deutsch!) und was durch Sie hier vorgemacht wird, nämlich dass sofort angefangen wird zu nörgeln. (André Barth, AfD: Nörgeln? Nee, sachliche Kritik! Unglaublich!) Hier macht jemand einen Vorschlag, und Sie suchen nach Gründen, warum etwas nicht geht. Das Gegenteil ist das, was wir brauchen. Wir haben einen klaren Plan, und wir brauchen die Menschen in diesem Land, die Lust haben, mit uns diese Zukunft zu gestalten, und nicht nur Ausreden zu finden, (Jörg Dornau, AfD: Schulden!) warum er nicht mitmachen möchte. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsministerin Petra Köpping – Widerspruch AfD)

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Alexander Dierks

Das war eine redezeittechnische Punktlandung von Herrn Kollegen Homann zur Eröffnung der ersten Rederunde. In der weiteren Reihenfolge der Aussprache erhält nun die CDU-Fraktion das Wort. Das Wort in der Debatte ergreift Herr Kollege Löffler. Bitte, Herr Kollege.

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Jan Löffler CDU

Vielen lieben Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Gemeinsam als Koalition verfolgen wir mit dem Sachsenfonds das Ziel, strategisch bedeutende Investitionen zu ermöglichen – Herr Barth, zu Ihrer Kurzintervention: Das Haushaltsverfahren geht bis Juni, von daher können wir auch noch entsprechend darauf eingehen –, um die Infrastruktur zu stärken und den Wirtschaftsstandort Sachsen zukunftsfest zu machen. Ganz neu sind diese Sondervermögen dabei aber nicht, sie sind auch keine neue Erfindung. Ich denke und erinnere dabei gerne an das Sondervermögen „Brücken in die Zukunft“, das mein Vorvorgänger Jens Michel seinerzeit sehr erfolgreich initiiert hat. (Unruhe im Saal) Die Debatte, die wir hier führen, steht im Kontext zu der Verständigung auf Bundesebene, ein kreditfinanziertes Sondervermögen zur Finanzierung gesamtstaatlicher Infrastrukturmaßnahmen zu errichten. Mit diesem Aspekt haben wir uns in der vergangenen Woche hier im Plenum – mit unseren unterschiedlichen Positionen – sehr kontrovers auseinandergesetzt. Nun stehen wir nicht nur im Bund, sondern auch hier im Freistaat Sachsen vor der Situation, –

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Alexander Dierks

Ich darf abermals um etwas Ruhe im Saal bitten.

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Alexander Dierks

Das betrifft nie den Redner. (Heiterkeit CDU, Die Linke und SPD)

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Alexander Dierks

Das ist sehr diszipliniert, dass Sie sich angesprochen fühlen, aber ich meinte eher die Hintergrundgeräusche. – Bitte, Herr Kollege Löffler, fahren Sie fort.

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Jan Löffler CDU

Nun stehen wir hier im Freistaat auch vor der Situation, dass die staatliche und kommunale Infrastruktur nicht mehr überall in dem Zustand ist, wie wir uns das auch als Sächsische Union wünschen. Beispielhaft sei die Bildungsinfrastruktur in Einrichtungen, zum Beispiel in Krankenhäusern, genannt, für die ein erheblicher Bedarf besteht. Die politischen Konstellationen in den vergangenen zwei Legislaturperioden – daraus möchte ich kein Hehl machen – haben von uns als Sächsische Union schmerzhafte Kompromisse im Hinblick auf eine Prioritätensetzung zwischen investiv und konsumtiv verlangt. Auch im kommenden Doppelhaushalt werden wir als CDU den Fokus auf Infrastrukturinvestitionen legen, weil sie nach unserer Überzeugung die Basis für wirtschaftliche Entwicklung und damit für eine entsprechend positive Entwicklung der Steuereinnahmen im Freistaat sind. Und ich möchte noch etwas dazu sagen – hier müssen wir uns wirklich nichts vormachen: Wir werden nie als Staat in die Investitionen so eintreten können, um dann zu sagen, wir investieren uns als Staat aus der Wirtschaftskrise heraus. Wir können Akzente setzen, aber wir können keinen Einbruch der Wirtschaft mit staatlichem Geld kompensieren. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch einen anderen Aspekt nennen. Speziell der unzureichende Finanzspielraum der Kommunen für Investitionen ist auch den vom Bund an sie übergeholfenen, zum Beispiel Soziallasten geschuldet. Ich bedauere es sehr, dass die Änderung des Grundgesetzes auf Bundesebene nicht auch dazu genutzt wurde, den bisher vernachlässigten Aspekt der Konnexität im Verhältnis zwischen Bund, Ländern und den Kommunen konsequent einzubeziehen. Hier wurde leider eine gute Gelegenheit versäumt. Dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt!“ folgend ist zwingend zu gewährleisten, dass sämtliche durch den Bund induzierte Standarderhöhungen und daraus resultierende Mehrausgaben der Länder und Kommunen dauerhaft vollständig und vor allem verursachergerecht durch den Bund ausgeglichen werden. (Beifall CDU) Wir im Land haben das mit unseren sächsischen Kommunen verfassungsrechtlich schon lange geregelt. Die gegenständliche Grundgesetzänderung enthält leider keine Regelung, die eine derartige Konnexität verbindlich sicherstellen würde. Um drohende Lastenverschiebungen in den Landeshaushalten vorzubeugen, sind daher klare, verpflichtende finanzielle Ausgleichsmechanismen zu schaffen; das bleibt unverzichtbar. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Andernfalls droht eine strukturelle Schieflage im föderalen Finanzgefüge.

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Alexander Dierks

Ich sehe an Mikrofon 7 Herrn Kollegen Thumm mit dem Wunsch nach einer Zwischenfrage. Möchten Sie die Zwischenfrage zulassen?

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Alexander Dierks

Dann erteile ich an Mikrofon 7 Herrn Kollegen Thumm, AfD-Fraktion, das Wort zu einer Zwischenfrage.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank. Herr Löffler, Ihre Worte höre ich wohl, gerade, was das Konnexitätsprinzip betrifft und die über Gebühr beanspruchten Landkreishaushalte, die der Besteller Bund im Bereich der Sozialleistungen verursacht hat, aber nicht vollumfänglich ausgleicht. Jetzt wünschen Sie sich – haben Sie gesagt –, dass dieses Konnexitätsprinzip gilt. Sie haben darauf hingewiesen, dass Sachsen das in der Verfassung festgelegt hat und die Landkreise für die übertragenen Pflichtaufgaben vollumfänglich entschädigt. Das soll, so Ihr Wunsch, auf Bundesebene auch umgesetzt werden. Meine Frage an Sie lautet: Was machen Sie, die aktuell regierungstragende CDU-Fraktion oder die Staatsregierung, in diesem Bereich vielleicht mit einer Bundesratsinitiative tätig zu werden, um dieses Konnexitätsprinzip auf Bundesebene durchzusetzen, damit die bestellten Pflichtaufgaben gegenüber unseren Landkreisen ausgeglichen werden? Also konkret: Wo sind die Maßnahmen der CDU, oder was haben Sie geplant, oder – vielleicht wissen Sie auch mehr als wir – was macht die Staatsregierung vielleicht mit der Bundesratsinitiative, um dieses Konnexitätsprinzip auf Bundesebene einzuführen? Vielen Dank.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Kollege Thumm, vielen lieben Dank für die Zwischenfrage und die Gelegenheit, dazu noch einmal auszuführen. Das bestätigt mir ein wenig, dass Sie in die Materie noch nicht ganz so tief eingestiegen sind, denn: Wenn Sie die Beschlüsse der Finanzministerkonferenzen, wenn Sie Beschlüsse der finanzpolitischen Sprecherkonferenzen aufseiten der Union nehmen, wenn Sie die aktuellen Debatten aus den Ländern, speziell auch hier aus Sachsen heraus, mit den Kollegen im Bund dazu verfolgen, sehen Sie, dass dieses Thema ein Dauerbrenner ist, mit dem wir uns – und da bin ich durchaus bei Ihnen – in den letzten Jahren nicht im Bund durchsetzen können. Deshalb ist es mir wichtig, das hier noch einmal zu betonen. Wir brauchen einen Mechanismus, der in diesen Finanzflussverflechtungen zwischen Bund, Ländern, Kommunen genauso verankert wird, wie wir das symbolisch auch im Freistaat Sachsen mit unserer Verfassung hin zu unseren Kommunen gemacht haben. Nur so können wir sicherstellen, dass eine verursachergerechte Lastenverteilung erfolgt und wir die Standards in der Praxis hinterfragt bekommen. Von daher kann ich nur ermutigen, dass dieses Thema sowohl bei den Finanzministern als auch bei jedem unserer Kollegen im Bereich der Finanzen entsprechend an seinen Stellen, in seinen Ebenen – ob im Bund oder hier im Land – mehr in den Fokus rückt. (Beifall CDU – Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Lassen Sie mich – – Wollen wir jetzt ein bilaterales Gespräch?

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Alexander Dierks

Herr Kollege Thumm an Mikrofon 7, ist das eine zweite Zwischenfrage oder, wie eben bei Herrn Barth, eine Zwischenbemerkung? – Eine Zwischenbemerkung. Herr Löffler, lassen Sie die Zwischenbemerkung des Kollegen Thumm zu?

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Alexander Dierks

Herr Löffler lässt die Zwischenbemerkung zu, und Herr Thumm erhält das Wort. Bitte.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank, Herr Löffler, dass Sie das noch mal so schön dargestellt haben. Ich möchte Ihnen als Zwischenbemerkung zu verstehen geben, dass dieses Prinzip oder Ihr Wunsch, dieses Prinzip einzuführen, natürlich vollumfänglich von der AfD-Fraktion unterstützt wird. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jan Löffler CDU

Ja, aber lassen Sie mich doch wieder von der Konnexität auf den Sachsenfonds zurückkommen. Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir uns darauf verständigt, dass wir in den kommenden Jahren im Staatshaushalt klare Prioritäten setzen wollen. Strukturell verfestigte Ausgaben und Standards werden wir auf den Prüfstand – –

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Alexander Dierks

Kollege Löffler, mir blutet das Herz, aber ich habe Ihnen jetzt schon 15 Sekunden mehr gegeben.

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Jan Löffler CDU

Ich habe es gesehen. Ich habe jedoch gesehen: Sie haben die Zeiten laufen lassen.

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Jan Löffler CDU

Herr Präsident, darf ich zurückkommen? Dann mache ich in der zweiten Runde den Rest.

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Alexander Dierks

Sie dürfen sehr gern zurückkommen, (Heiterkeit und Beifall CDU – Ronald Pohle, CDU, steht am Mikrofon.) sowohl räumlich als auch inhaltlich. Herzlichen Dank; für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Löffler. – Ich sehe den Wunsch nach einer Kurzintervention von Kollegen Pohle. Herr Pohle an Mikrofon 6 mit einer Kurzintervention, bitte.

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Ronald Pohle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, Sie haben natürlich vollumfänglich recht. Ich möchte eine Kurzintervention platzieren. Der Kollege Löffler hat in seinem Wortbeitrag ein Instrument aus der Vergangenheit des Sächsischen Landtags erwähnt, nämlich den Fonds „Brücken in die Zukunft“. Dieses Sondervermögen ist im Gegensatz zu diesem angesprochenen Sondervermögen aus dem seinerzeitigen Haushalt geschaffen worden. Hier in der Diskussion handelt es sich um ein sogenanntes Sondervermögen, was ein kreditfinanziertes Abarbeiten von Schulden ist. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war an Mikrofon 6 eine Kurzintervention des Kollegen Pohle. Möchte Herr Kollege Löffler reagieren? – Das ist nicht der Fall – doch. Kollege Löffler möchte vom Rednerpult aus auf die Kurzintervention des Kollegen Pohle reagieren. Das ist möglich. Bitte, Herr Kollege Löffler, Sie haben das Wort. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke)

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Jan Löffler CDU

Vielen lieben Dank, Herr Kollege Pohle. Sie haben natürlich völlig recht. Diese Diskussion, die Sie angeführt haben, darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir uns speziell im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, dass wir im Haushalt klare Strukturen, Prioritäten setzen, Aufgabenstandards auf den Prüfstand bringen müssen, um Einsparpotenziale zu nutzen, die nicht in die Gefahr kommen, die Kreditverpflichtungen aus dem Freistaat Sachsen heraus in Anspruch zu nehmen, sondern: Wir müssen ganz vorn speziell die Einsparpotenziale besonders im konsumtiven Bereich platzieren, um wieder Spielräume für prioritäre Investitionen zu gewinnen und diese dann speziell im öffentlichen Infrastruktursegment einzusetzen. Der Weg dorthin wird uns allerdings in der gesamten Legislatur über den Haushalt der kommenden Haushaltsjahre beschäftigen. Daher wollen wir mit unserem Vorschlag, diesen Sachsenfonds einzurichten, erst einmal die Grundhülle dieses Vehikels schaffen, um die immensen Herausforderungen und Aufgaben, denen wir uns gegenübersehen, überhaupt technisch begegnen zu können. Damit soll auch gesichert werden, dass diese Mittel nicht als Strohfeuer nur temporär verwendet werden, sondern dass die Haushaltsmittel in einer überjährigen Verwendung besonders für größere und bedeutende staatliche Investitionen im kommunalen Bereich und bei den Infrastrukturen nachhaltig gestärkt werden. (Beifall CDU)

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Alexander Dierks

Herr Kollege Löffler reagierte auf die Kurzintervention des Kollegen Pohle. Wir kommen jetzt zur weiteren Aussprache. Für die Fraktion AfD ergreift Herr Kollege Barth das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Steter Tropfen höhlt den Stein, denkt sich die sächsische SPD, und will mit dieser wiederholten Debatte zum Sachsenfonds auch die sächsische CDU dazu motivieren, ein schuldenfinanziertes Sondervermögen einzurichten. Herr Staatsminister Panter, Sie stehen kurz vor der Ziellinie. Geld ist in dem Fonds noch nicht enthalten, aber es gibt zumindest einen Haushaltstitel. Das ist die dritte Debatte, die wir hierüber führen, und letztendlich hat sich strukturell an Ihren Ideen nichts geändert. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Lange bevor die Wählertäuschung der CDU/CSU mit der Schleusenöffnung für neue Schulden in Berlin letzte Woche besiegelt wurde, verriet bereits der sächsische Koalitionsvertrag, wohin die Reise gehen soll. Darin heißt es nämlich konkret: „Die derzeitige schwierige wirtschaftliche Lage Deutschlands und damit einhergehend die stagnierenden Steuereinnahmen haben zur Folge, dass uns die Aufstellung strukturell ausgeglichener Haushalte vor enorme Herausforderungen stellt.“ Liebe Kollegen, diese wirtschaftliche Krise ist aber keine Naturkatastrophe und nicht einfach über uns gekommen, sondern sie ist hausgemacht und auch selbst verschuldet. Im Übrigen ist auch nicht eine schwache Wirtschaft schuld an der haushalterischen Schieflage, sondern es verhält sich genau umgekehrt. Es gibt kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Über viele Jahre hinweg wurden die Aufblähung des Staates auf Bundes- und Landesebene und konsumtive Ausgaben hier im Hause vor Investitionen gestellt. Es ist also nicht verwunderlich, dass der Haushalt nach einer falschen Prioritätensetzung strukturell unausgeglichen ist. Im letztwöchigen Sonderplenum zu unserem Antrag habe ich Herrn Hartmann genau zugehört und vernommen, dass konsumtive Ausgaben reduziert werden sollen. Auch Herr Ministerpräsident sprach von dringenden Reformen. Gerne nehmen wir dies zur Kenntnis. Wie Sie wissen, mahnen wir seit vielen Jahren eine umfassende Aufgaben- und Ausgabenkritik an, die am Beginn eines solchen Reformprozesses stehen sollte. Wir waren also auf die Vorlage des Haushalts gespannt, und wir können Ihnen sagen, dass der von Ihnen vorgelegte Haushalt diesbezüglich nur marginale Tendenzen erkennen lässt: Sie sparen 200 nicht besetzte Stellen ein. Wenn das ein Unternehmer machen würde, könnte man darüber nur lachen. Nun aber zum Kern der Debatte. In weiser Voraussicht, welche Möglichkeiten auf Bundesebene demnächst geschaffen werden, wird im Koalitionsvertrag die Errichtung des sogenannten Sachsenfonds vereinbart. Wir glaubten zum Zeitpunkt der Regierungsbildung noch, dieser würde sich vielleicht aus ungebundenen Ausgabenresten speisen. Aber wie wir mittlerweile wissen, werden diese Ausgabenreste, die nicht gebunden sind, möglicherweise für BSW, GRÜNE oder Linke gebraucht, um die Zustimmung zu diesem Doppelhaushalt zu erkaufen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Ich kann mich auch erinnern, Herr Staatsminister Panter: Vor einigen Jahren haben Sie schon den Vorschlag eingebracht, die Zuführungen an den Generationenfonds in den Sachsenfonds 2050 umzuwandeln. Dank der CDU könnte nun der Sachsenfonds Realität werden, ohne dass an anderer Stelle irgendetwas eingespart wird. Damals argumentierte der jetzige Staatsminister, dass das Geld im Generationenfonds im damaligen Niedrigzinsumfeld an Realwert verlieren würde, und explorierte einen Wertverlust über 15 Jahre. Dass hingegen der Wertaufwuchs im Generationenfonds über dem Rechnungszins liegt und dank einer Aktienquote von 30 % somit die Deckungslücke verkleinert wurde, (Zuruf Staatsminister Dirk Panter) hat Herr Panter in seiner Prognose damals nicht berücksichtigt. Sozialdemokratische Planungen sollte man bei langfristigen Finanzentscheidungen eher hinterfragen. (Staatsminister Dirk Panter: Sie hätten mal richtig zuhören müssen!) Meine Damen und Herren, ich belasse es dabei in der ersten Rederunde. In der zweiten Rederunde werden wir uns einmal über die Ähnlichkeiten des Corona-Bewältigungsfonds (Christian Hartmann, CDU: Oh!) mit den gesetzlichen Vorschriften, die im Haushaltsbegleitgesetz stehen, unterhalten. Da gibt es sehr viele Gleichnisse. Herr Panter, Sie haben nichts aus der Kritik gelernt und nichts aus der Kritik mitgenommen. Es geht genauso weiter wie bisher. (Beifall AfD – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke)

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Alexander Dierks

Auch das war eine redezeittechnische Punktlandung von Herrn Kollegen Barth. Für die Fraktion BSW ergreift jetzt Frau Kollegin Knebel das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Uta Knebel BSW

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Wie lösen wir die Aufgaben, die in unserem schönen Freistaat jetzt vor uns liegen? Wie schaffen wir es, die Schulen zu sanieren? Wie schaffen wir es, die Kitas instand zu setzen? Wie schaffen wir es, dass unsere Straßen und Brücken wieder in einem Zustand sind, in dem sie uneingeschränkt nutzbar sind? Wie schaffen wir es, dass Kultur und Sport, das Vereinsleben und der soziale Ausgleich gleichermaßen stattfinden? Wir alle sind überzeugt, dass das geht – dass dies gehen kann, nein: dass es gehen muss. Den Weg dahin müssen wir gemeinsam finden. Ihr Weg soll über den Sachsenfonds und über Sachsenvermögen gehen und damit über einen Weg, der von dem der vergangenen Jahre nicht abweicht. Aus unserer Sicht bedeutet das ein „Weiter so!“. Wir aber sagen, ein „Weiter so!“ wird es mit uns nicht geben. (Beifall BSW) Sie wollen an den Entscheidungen der letzten Jahre festhalten. Sie wollen die Schuldenbremse in Sachsen nicht infrage stellen, obwohl CDU und SPD mit den GRÜNEN im Bund den Weg dafür gerade frei gemacht haben, wenn auch nur teilweise. Herr Homann, Sie sagten letztens: Schuldenbremse ist Zukunftsbremse. (Zuruf BSW: Ja! – Jan Löffler, CDU: Quatsch!) Warum wollen wir diese in Sachsen nicht endlich lösen? Sie wollen nur einen kleinen Teil Zuführung zum Generationenfonds nicht mehr leisten, anstatt dieses Modell im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und mögliche negative Auswirkungen auf unsere Haushaltsführung zu beleuchten. Sie wollen an Sondervermögen festhalten, die tatsächlich einem Schattenhaushalt gleichkommen, de facto eine Umgehung der Schuldenbremse darstellen und weitgehend am Landtag vorbei geführt werden. (Jan Löffler, CDU: Welche meinen Sie da?) Die aktuelle Förderpolitik steht nicht auf dem Prüfstand. Eine Evaluation der Beteiligung scheint auch nicht angedacht zu sein. Genau diese Arbeitsweise hat uns doch aber vor diese riesigen Aufgaben unserer Zeit geführt. Wie wollen wir mit den alten Mitteln nun auf einmal die Wirtschaft stärken? Wie wollen wir mit weniger Mitteln in vielen Bereichen die Angebote verbessern? Offensichtlich ist uns das mit den alten Mitteln nicht geglückt. (Beifall BSW) Ist vor diesem Hintergrund die Schaffung des Sachsenfonds nicht genau die falsche Schlussfolgerung? Sollten wir nicht den Weg gehen, den der Bund vorgezeigt hat? Sollten wir nicht endlich den Mut finden, klugen Entscheidungen wirtschaftliche Abwägungen vorwegzustellen? Sollten wir nicht endlich fragen, wie zeitgemäß die Schuldenbremse und der Generationenfonds sind und welche Kosten mit ihnen entstehen, die wir vielleicht auf einem anderen Wege sparen könnten? Nach unserer Auffassung geht eine Stärkung der Wirtschaft mit einer guten Auftragslage einher. Leider hat die öffentliche Hand es in den letzten Jahren versäumt, dieser Rolle gerecht zu werden. Das Fazit dieser Politik sind eine marode Infrastruktur sowie immer weniger Firmen auf dem Markt, die Aufträge – wenn sie denn kommen – ausführen können. Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Wenig Angebote heißt: Kostenexplosion. Diesen Teufelskreis müssen wir endlich durchbrechen. Geht es den Unternehmen gut, gibt es sichere Arbeitsplätze. Es gibt Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer – kurz: die Einnahmen steigen auch für den Staat, die Länder und die Kommunen. Um die Auftragslage bei den Unternehmen zu verbessern, benötigen wir Aufträge der öffentlichen Hand und die finanziellen Voraussetzungen dazu. Diese müssen wir tatsächlich schaffen und können das auch, wenn wir zum Beispiel die Schuldenbremse reformieren bzw. abschaffen. Dann benötigen wir keine Umgehungskonstruktion und sind wieder Herr des Verfahrens. (Vereinzelt Beifall BSW) Wir haben die Pflicht, unser Vermögen zu erhalten bzw. zu mehren. Das gelingt aber nur, wenn wir uns darum kümmern und den Werteverzehr stoppen. Das ist gelebte Generationengerechtigkeit. Es nützt keiner Generation, wenn sie die kaputte Infrastruktur übergeben bekommt ohne Geld auf dem Konto und nur Milliarden Euro auf einem Fonds, der lediglich für Pensionszahlungen verwendet werden darf. Ein solch schlecht bestelltes Haus will sicher kein Erbe. Darum lassen Sie uns gemeinsam die Entscheidungen der Vergangenheit in Bezug auf Schuldenbremse, Generationenfonds, Beteiligung, Förderpolitik, Personalpolitik auf den Prüfstand stellen. Diese können vor Jahren ihre Berechtigung gehabt haben. Wir sollten aber feststellen, ob die Entscheidungen heute noch einmal so fallen würden, und wenn nicht, lassen Sie uns gemeinsam neue Wege finden und die Beteiligten auf diesem Weg einbinden. Dazu braucht es Mut und manchmal auch einen Perspektivwechsel, um Lösungen zu finden. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen. So kann unserer Meinung nach Investition in die Zukunft aussehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es folgt für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Schubert, bitte.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Die beste Zeit, ein Dach zu reparieren, ist, wenn die Sonne scheint“, hat einmal John F. Kennedy gesagt. Deutschland hatte zehn wirtschaftlich gute Jahre, eine goldene Dekade, die ungefähr bis 2020 andauerte. Was ist in dieser goldenen Dekade denn hier in Sachsen passiert? Statt in dieser Zeit klug und nachhaltig zu investieren, haben die CDU-geführten Regierungen mal mit FDP, mal mit der SPD es vorgezogen, (Sören Voigt, CDU: Mal mit den GRÜNEN!) Klientelpolitik zu betreiben, Steuermehreinnahmen in Rücklagen zu parken und Sondervermögen ohne klare Zielsetzung zu schaffen. Es ist für mich – und nicht nur für mich – ein interessantes Déjà-vus, denn ich erinnere mich eigentlich weniger an „Brücken in die Zukunft“, sondern an den sogenannten Zukunftssicherungsfonds. 1,8 Milliarden Euro standen damals in Sachsen zur Verfügung, Geld, mit dem man Sachsen hätte zukunftsfest machen müssen; Geld, mit dem man die Digitalisierung an Schulen hätte voranbringen können; Geld, mit dem man Wohnungsgenossenschaften hätte unterstützen oder kommunale, grüne und blaue Infrastruktur hätte ausbauen können und müssen. Das wäre gut gewesen für die Konjunktur. Stattdessen wurde es für zweifelhafte Maßnahmen genutzt, auch zur Finanzierung laufender Maßnahmen, die eigentlich in den Kernhaushalt gehören. Besonders präsent ist mir noch ein Beispiel in Erinnerung. Zukunftssicherung bestand damals unter anderem darin, Nagetierbefall in einer Polizeistation aus dem Zukunftssicherungsfonds zu finanzieren. Wenn nun versucht wird, eine Grütze als Crème brûlée zu verkaufen, dann muss man genau hinschauen. Das haben wir getan. Wir haben uns den Sachsenfonds, der im Haushaltsbegleitgesetz unter Artikel 10 vorgeschlagen wird, genauer angeschaut. Was ist denn, bitte schön, „strategisch bedeutsam“, was ist denn „besonders wirtschaftlich abgebildet“? Diese Formulierungen sind schwammig. Die Kriterien sind unklar. Es ist verantwortungslos und bezeichnend, dass weder Klimaschutz noch Nachhaltigkeit hierbei eine Rolle spielen. Ich habe wohl gehört, dass Kollege Henning Homann Klimaschutz in den Mund genommen hat. Es ist aber in dem, was Sie vorschlagen, nicht abgebildet. Da müssen Sie dringend und grundsätzlich nachbessern. (Lars Kuppi, AfD: Die SPD muss es doch noch verkaufen können!) Noch absurder ist die geplante Befüllung des Fonds mit Geldern aus eingezogenen Vermögenswerten. Welche Vermögenswerte? Das klingt wenig verlässlich. Wahrscheinlich spekuliert die Minderheitskoalition auf den Bitcoinschatz. Da bin ich aber gespannt. Noch dazu sollen ab 2027 – und das finde ich wirklich spannend – bis zu 200 Millionen Euro – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – jährlich aus dem Sachsenfonds zur Tilgung von Coronaschulden verwendet werden. Die Zweckentfremdung springt einen förmlich an. Der Fonds soll angeblich für die Bundesinvestmittel zur Verfügung stehen. Ich bin gespannt, was wir machen, wenn das über Bundesprogramme kommt, die in der Regel Kofinanzierungsanteile der Länder mit sich bringen. Dann schauen wir uns an, was bezüglich der Beteiligung des Parlaments geplant ist. Hier wird vorgeschlagen, den Haushalts- und Finanzausschuss erst ab 10 Millionen Euro zu beteiligen. Dazu sagen wir: definitiv nein. (Jan Löffler, CDU: Nicht so ganz!) Der Stringenz halber müsste es wenigstens der Logik der überplan- und außerplanmäßigen Ausgaben folgen. Wir sehen jetzt schon ein Muster, das sich durchzieht. Hier gibt es Rückschritte. Diese Minderheitskoalition will Prüfund Beteiligungsrechte des Landtags umgehen und wieder untergraben. Ganz ehrlich: Es kann nicht sein, dass das politische Abenteuer Minderheitskoalition mit volatilen, ungewissen Mehrheiten dazu führt, dass man das Parlament zu beschneiden versucht. Ich sage Ihnen klipp und klar: Das ist keine Verhandlungsgrundlage. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dieser Fonds riecht unangenehm nach Schattenhaushalt. Das ist rechtlich fragwürdig, auch angesichts der Tatsache, dass man meint, dann neben dem irren Sparkurs im Kernhaushalt nur noch über so einen Fonds Haushalt stattfinden zu lassen. Das beste Beispiel ist die Nullrunde beim Schulhausbau im Kernhaushalt. Das soll im Kernhaushalt mit null laufen, während im Fonds Mittel enthalten sind. Wir behalten uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine juristische Prüfung auch auf Verfassungswidrigkeit vor. Meine Damen und Herren! Die vergangenen sechs Jahre waren eine Zeit der Krisen: Corona, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Klimakrise, all das hat gezeigt, dass öffentliche Haushalte nicht mehr nach alten Mustern aufgestellt werden können. Während die CDU jetzt plötzlich dem SPD-Fetisch des Sachsenfonds nachgibt (Jan Löffler, CDU: Na, na, na!) – ich weiß, es ist ein schwieriges Wort, aber nicht so obszön gemeint, wie Sie es verstehen –, haben wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der letzten Legislatur in Regierungsbeteiligung noch vor dem Bund ein Sondervermögen mit klarer Zielsetzung aufgesetzt. Wir haben den Klimafonds für Sachsen geschaffen, ein Instrument, das kurzfristig Investitionen ermöglicht und mittelfristig Kosten senkt; denn eins ist klar: die Klimakrise ist kein bündnisgrünes Privathobby. Sie betrifft uns ja alle. (Ronald Pohle, CDU, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Frau Schubert, möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Franziska Schubert GRÜNE

Ich habe nur noch 30 Sekunden. Wenn wir jetzt nicht ernsthaft investieren, wird es unsere Kinder doppelt und dreifach kosten. Wir müssen hier investieren. Das wird mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu verhandeln sein. Wir setzen auf Nachhaltigkeit, auf kluge Investitionen, auf echte Zukunftssicherung. Das werden wir in der nächsten Aktuellen Debatte miteinander diskutieren. Der Sachsenfonds in seiner jetzigen Form ist ein weiteres Beispiel für unausgegorene, unambitionierte Haushaltspolitik und nicht überzeugend. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach am Rednerpult Franziska Schubert von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es gibt eine Kurzintervention an Mikrofon 6 von Herrn Kollegen Eppinger.

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Dr. Sven Eppinger CDU

Ich finde es sportlich, liebe Frau Schubert, dass Sie von Klientelpolitik sprechen. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Zuerst Frau Präsidentin!) – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Keine andere Partei in Deutschland steht so sehr für Klientelpolitik wie die GRÜNEN, aber immer auf die anderen einschlagen. (Beifall AfD – Zurufe BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach an Mikrofon 6 Kollege Eppinger von der CDU-Fraktion. In der ersten Rederunde ist nun die Fraktion Die Linke am Zug mit Herrn Kollegen Nguyen. Bitte.

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Nam Duy Nguyen Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hallo nach oben! (Lars Kuppi, AfD: Das dürfen Sie nicht!) – Das darf ich nicht? Das habe ich trotzdem gemacht. Ich denke, das ist kein Problem. Begeben wir uns einmal in folgende Situation: Eine Krankenpflegerin aus dem kleinstädtischen oder ländlichen Raum in Sachsen verlässt nach einer langen Nachtschicht das Krankenhaus. Müde und erschöpft steht sie an der Bushaltestelle. Doch den Bus hat sie verpasst und der nächste kommt erst in einer Stunde. Ein Taxi kann sie sich nicht leisten. So bleibt ihr nichts anderes übrig als zu warten. Das ist nicht nur richtig nervig, sondern eine ernsthafte Belastung für viele Menschen in Sachsen. Die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner in Sachsen haben nämlich keinen wohnortnahen Zugang zu Bus oder Bahn. Dieser Umstand steht beispielhaft für das, was der DGB im vergangenen Jahr als drängendsten Missstand in Sachsen ausgemacht hat. Er fordert eindringlich öffentliche Investitionen des Freistaates, damit unser schönes Bundesland nicht vor die Hunde geht. Ich möchte das, was bereits angesprochen wurde, mit Zahlen untersetzen. Allein für die harte Infrastruktur, also den Breitbandausbau, den Ausbau von Straßen, kommunaler Infrastruktur, ÖPNV und Wärmenetzen brauchen wir mehr als das Doppelte von dem Geld, das uns momentan zur Verfügung stehen wird. In den Bereichen Bildung und Gesundheit, die ebenfalls mit dem Paket finanziert werden sollen, gibt es einen Bedarf von 1,2 Milliarden Euro für die Bildung und 331 Millionen Euro pro Jahr für die Gesundheit, von Klimaschutz mit einem Bedarf von 1,9 Milliarden Euro ganz zu schweigen. Klar ist also – und das ist punktuell in dieser Debatte bereits hervorgestochen –: Die Investitionsbedarfe sind riesig. Wie der DGB richtig feststellt, steht sich Sachsen mit seiner extrem konservativen Finanzpolitik selbst im Weg. Dass unsere Partei das Sondervermögen auf Bundesebene aufgrund der maßlosen Aufrüstungsvorhaben abgelehnt hat, ist bekannt. Das geht aber einher mit der Feststellung, dass für mindestens vier Jahre die Chance vertan wurde, die Schuldenbremse abzuschaffen und durch sinnvollere Regelungen zu ersetzen. Unsere Fraktion im Bundestag hätte für eine allgemeine Abschaffung der Schuldenbremse bereitgestanden. So richtig es ist, das zusätzliche Geld für die Länder frei werden zu lassen, so unzureichend sind leider die Summen. Die völlig willkürliche Zahl von 0,35 % zusätzlicher Verschuldung in den Ländern – so diese denn rechtssicher wäre – ist an dieser Stelle leider der zweite Kniefall vor der Austerität. Der Schuldenstand, der hierzulande jahrelang von der CDU zum wichtigsten wirtschaftspolitischen Ziel erklärt wurde, hat aus dem geringsten Problem in Deutschland das vermeintlich größte Problem gemacht. Oder um es mit den Worten von Peter Bofinger, ehemaliger Wirtschaftswaise der Bundesregierung, zu sagen: „Schuldenbremse bedeutet von der Prioritätensetzung her: Wenn jemand mit einem schweren Herzproblem in die Klinik kommt und der behandelnde Arzt entdeckt, dass der Patient auch Fußpilz hat, und dann sagt: Mensch, der Fußpilz sieht aber schlecht aus, dann müssen wir dort erst einmal ran, bevor wir uns dem Herzen widmen.“. Das klappt so nicht. Es ist ja richtig, dass sich nicht eines der Länder schneller verschulden sollten als das andere, damit kein Wettbewerbsvorteil erheischt wird. Gleichzeitig haben die Länder unterschiedlichen Investitionsstau, die unterschiedlich stark finanziert werden müssen. Wenn das Auto durch den TÜV muss, lässt man machen, was notwendig ist, und so sollten wir das auch mit den Staatsfinanzen halten. Wo der Staat investieren muss, weil es sonst niemand tut, dort muss das Nötige und nicht das ideologisch Genehme investiert werden. Wenn wir uns auf das aktuelle Finanzpaket beziehen, wird absehbar, dass die Staatsschuldenquote von aktuell 64 % auf circa 80 % erhöht wird. Dabei sind alle G7-Staaten in dieser Frage lange dreistellig. Jetzt gehen wir in Deutschland zwar endlich den Investitionsstau an, die neue Regierung bindet sich aber leider in der Höhe schon wieder die Hände hinter dem Rücken zusammen. Selbst wenn ich ein klassischer Liberaler wäre, würde ich Sie deshalb fragen: Wovor haben Sie Angst? Angst davor, dass, wenn der Staat angemessen investiert, tatsächlich einmal etwas funktioniert und sich damit das Austeritäts-Wudu der letzten Jahrzehnte erledigt hätte? Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult für die Fraktion Die Linke Herr Kollege Nguyen. Es hätte jetzt der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit, zum Thema zu sprechen. Er ist nicht im Raum. Damit schließe ich die erste Runde. Wir können in einer zweiten Runde sprechen. Besteht diesbezüglich Bedarf? – Herr Homann, SPD, bitte.

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Henning Homann SPD

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Sorge, ich würde ungern weiter über Nagetiere und Fetische sprechen. Aber an einer Stelle hat Frau Kollegin Schubert recht. Wir müssen über die Zukunft sprechen. Zukunft ist ohne eine aktive Klimaschutzpolitik nicht denkbar. An dieser Stelle möchte ich noch einmal Folgendes sagen: Durch die Konstruktion des Sondervermögens im Bund, die auf die Initiative der Fraktion BÜNDNISGRÜNE im Bundestag zurückzuführen ist, ist dieses Sondervermögen, auch der Sachsenfonds, ohne Klimaschutz nicht denkbar. Es ist ein gutes Beispiel dafür, dass Kompromisse nicht immer verwässern, sondern auch Dinge verbessern können. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich anerkennen und mich dafür bedanken. Gleichzeitig wissen wir auch – deshalb mag ich diese Unkenrufe nicht, wenn man sagt, hierbei gehe es nur um Schulden, Schulden, Schulden –, dass das, was von rechts immer wieder konstruiert wird, für mich nur die halbe Wahrheit ist. Hierbei bin ich ganz bei Marcel Fratzscher, der sagt: „Gute Schulden heute sind der Wohlstand von morgen.“ Weil wir heute in die Zukunft investieren müssen, um der nächsten Generation ein wirtschaftlich starkes und gerechtes Land zu übergeben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb gibt es eine große Einigkeit gegenüber denjenigen, die vielleicht vor drei, vier, fünf oder sechs Jahren skeptisch gegenüber einer Modernisierung der Schuldenregel waren. Ob es der Wirtschaftswissenschaftler Ragnitz oder das ifo Institut ist, sie alle haben inzwischen anerkannt, dass die Schuldenregelung, als sie geschrieben wurde, nicht auf die heutige Situation vorbereitet war. Jetzt sind wir in der Situation, in der wir entschieden in die Zukunft investieren können und müssen, und das ist auch notwendig. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr Geld löst die Probleme auch nicht. Selbstverständlich müssen wir priorisieren. Das bedeutet, dort zu konsolidieren, wo es sinnvoll und notwendig ist. Des Weiteren müssen wir weiter entbürokratisieren. Wir müssen schneller und unkomplizierter werden. Es kann nicht sein, dass verschiedene Baumaßnahmen so viele Jahre dauern. Dabei ist es mir egal, ob es sich um eine Brücke, eine Schule oder ein Windrad handelt. Es muss schneller gehen in diesem Land. Die Einrichtung eines Sondervermögens ist keine Ausrede dafür, dass wir in diesem Land noch einmal darüber reden müssen, wie wir über eine gerechtere Steuerpolitik, über eine höhere Besteuerung von extrem hohen Erbschaften oder die Besteuerung von extrem hohem Vermögen zusätzliches Geld organisieren können, das dabei helfen kann, an dieser Stelle zusätzliche Investitionsmittel zu generieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte bitte noch auf einen Begriff eingehen, der in der Debatte meiner Meinung nach schwierig ist. Das ist der Begriff des Schattenhaushalts. (Zuruf André Barth, AfD) Ja, solche Sondervermögen werden meistens von denjenigen, die die Zielstellung eines Sondervermögens nicht teilen, als Schattenhaushalt tituliert. Das klingt immer so, als ob das irgendetwas Verrufenes oder irgendeine Heimlichtuerei wäre. Selbstverständlich bewegt sich ein Sondervermögen außerhalb der Logiken einer ein- oder zweijährigen Haushaltsführung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die großen Zukunftsfragen – egal, ob Klimaschutz oder die Transformation der Wirtschaft – schaffen wir nicht mit einer Logik, die nur von Jahr zu Jahr oder von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt geht. Ein Sondervermögen ist genau das, was wir jetzt brauchen: Eine langfristige Investitionsstrategie, in der wir heute nicht das eine und morgen das andere machen, sondern indem wir einen gemeinsamen Plan – mit „gemeinsam“ meine ich eine Einladung an die Oppositionsfraktionen, an die Kommunen, an die Sozialpartner – entwickeln, den wir dann über drei, vier, fünf, sechs oder zehn Jahre gemeinsam durchsetzen. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Wichtig ist doch, dass wir die Menschen in diesem Land mitnehmen, dass sie sich darauf verlassen können, dass eingeschlagene, sorgfältig ausdiskutierte und wissenschaftlich abgewogene Pläne am Ende durchgesetzt werden, und sich alle darauf einstellen können, dass wir für unsere Kommunen, für unsere Unternehmen, für unsere Vereine, für unsere Zivilgesellschaft Planungssicherheit bekommen. Deshalb ist ein Sachsenfonds nicht nur ein Schattenhaushalt, sondern vor allem die Grundlage für eine klare Zukunftsstrategie im Freistaat Sachsen. Vielen Dank. (Beifall SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult Henning Homann für die SPD-Fraktion. Es folgt in der zweiten Runde nun die CDU-Fraktion mit Herrn Löffler, bitte.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen sie uns noch einmal etwas genauer hinschauen. Die Diskussionen haben gezeigt, dass sich hinter dem Begriff Sondervermögen oftmals nichts anders als Sonderverschuldung verbirgt. Der Bund ist dabei ein sehr schlechtes Beispiel; denn unter dem Deckmantel eines Sondervermögens werden hier massive Schulden aufgenommen. Wenn ich auf die Ränge schaue, dann sind das Lasten zulasten der künftigen Generationen im Freistaat. Für uns – vor allem für den CDU-Finanzpolitiker – steht fest, dass wir fest zum sächsischen Neuverschuldungsverbot stehen, Frau Kollegin. Die beschlossene und aus meiner Sicht fragwürdige Aushöhlung des verfassungsrechtlich geschützten Neuverschulungsverbotes des Freistaates durch die Bundesregierung kann zum Bumerang für die sächsischen Finanzen werden. Mit uns wird es in der laufenden Legislaturperiode keine strukturelle Neuverschuldung geben – egal, was uns das Grundgesetz, das konkretisierende Gesetz im Bund, zubilligt. Im Gegensatz zum Bund, liebe Kolleginnen und Kollegen, der sein Sondervermögen oft nur aus den Sonderschulden ermöglicht, werden wir in Sachsen nur Mittel veranschlagen, die in diesem Fonds durch reguläre Einnahmen und im Bund dann durch Schulden gedeckt sind. Für uns als CDU-Politiker ist es völlig klar: Eine Schuldenaufnahme zugunsten des Sachsenfonds wird es nicht geben. Dabei ist es wichtig hervorzuheben, dass mit der Ausgestaltung und Übersendung des Haushaltes und seines begleitenden Gesetzes die Ausgestaltung dieses Sondervermögens hier im Parlament vorliegt. Allerdings muss der Fonds erst in den Haushaltsberatungen beschlossen und eingerichtet werden. Der Sachsenfonds darf dabei keinesfalls missbraucht werden, notwendige haushaltspolitische Konsolidierungsmaßnahmen zu umgehen. Die Mittel, die wir hier erhalten, insbesondere aus Bundesmitteln, sind befristet. Sie müssen nachhaltig und zusätzlich wirken können. Die Mittel dürfen nicht dafür verwendet werden, konsumtive Ausgaben im Haushalt indirekt zu ermöglichen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns auch ehrlich bleiben, ein solcher Fonds darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in Sachsen vor allem ein Ausgabenproblem haben. Dieses Problem zeigt sich besonders deutlich bei den ständig anwachsenden Personalkosten, denen die Einnahmen kaum oder gar nicht mehr folgen können. Hier liegt ein grundsätzlicher Ansatzpunkt, dem wir uns dringend stellen müssen. Generationsgerechte Finanzpolitik bedeutet: Die Ausgaben müssen sich an den Einnahmen orientieren und nicht umgedreht. Ein wichtiger essenzieller Punkt für uns als Parlamentarier, Frau Schubert – wäre sie im Raum, hätte sie es jetzt auch hören können –, ist in solchen Konstrukten die parlamentarische Kontrolle. Sondervermögen, egal, wie sinnvoll sie erscheinen, dürfen niemals, Frau Schubert – Sie hören es leider nicht –, außerhalb der unmittelbaren parlamentarischen Steuerung liegen. Gerade weil es uns hier um erhebliche Finanzmittel und Zukunftsinvestitionen geht, müssen wir sicherstellen, dass das Parlament und insbesondere der Haushalts- und Finanzausschuss eng eingebunden bleiben. Das im Entwurf vorgesehene Zustimmungserfordernis von 15 Millionen Euro ist dabei die Grundvoraussetzung. Außerdem erwarten wir eine engmaschige und transparente kontinuierliche Berichterstattung in das Parlament. So können wir mit dem Sachsenfonds wichtige Impulse setzen, die sich nicht im Klein-Klein verlieren. Genau deshalb ist es wichtig, dass der Fonds erst bei Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro angesprochen werden kann. Mein Fazit: Strategische Investitionen sind wichtig und – so abgedroschen die Phrase auch ist – sie sind richtig, aber nicht auf Kosten der kommenden Generationen und nicht zulasten der parlamentarischen Kontrolle, vor allem nicht zulasten der dringenden Strukturbereinigung. Ein nachhaltiger Sachsenfonds kann nur gelingen, wenn wir damit eine ehrliche generationengerechte Finanzpolitik verfolgen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit!

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Jan Löffler CDU

Nur dann wird dieser Fonds zu einem Instrument, das Sachsen dauerhaft stärken kann. Vielen Dank, Frau Präsidentin! (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach der Abg. Löffler für die CDU-Fraktion. Es folgt für die AfDFraktion Herr Kollege Barth. Bitte.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe noch einen Fetisch mitgebracht und zwar das „Grüne Klassenzimmer“ in Niederbobritzsch. Ist das Klientelpolitik oder ist das keine Klientelpolitik gewesen, liebe Frau Schubert? (Sören Voigt, CDU: Ich finde das „Grüne Klassenzimmer“ gut!) Wollte das grüne Startprogramm aus dem Corona-Bewältigungsfonds die CDU-Fraktion haben oder war das Ihre Idee? Wenn Sie also jetzt den anderen Parteien Nagetiere in Polizeistationen vorwerfen, haben Sie im konkreten Beispiel recht, aber wer im Glashaus sitzt, sollte niemals den ersten Stein werfen. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Was ich Ihnen allerdings zugutehalte – damit hatte ich gerechnet, liebe Frau Schubert –: Sie wechseln immer zwischen Regierung und Opposition im Hinblick auf Ihre Einstellung zu Sondervermögen. Ich begrüße Sie recht herzlich wieder im Kreise der Kritiker von neuem Sondervermögen. Recht herzlich willkommen, Frau Schubert! Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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André Barth AfD

Ja. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Dann bitte, Herr Günther.

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Wolfram Günther GRÜNE

Herr Kollege, Sie haben gerade vom Startprogramm der Koalition aus dem Coronafonds gesprochen. Wissen Sie, dass es ein Startprogramm der Koalition gab, beschlossen, bevor wir überhaupt etwas von Corona wussten? Und wissen Sie, dass es das Coronaprogramm „Nachhaltig aus der Krise“ gab? Haben Sie sich mit den Inhalten, wie Hochwasserschutz etc. einmal auseinandergesetzt? Sie sprechen hier von grüner Klientelpolitik. Fühlen Sie sich von Hochwasser etwa nicht betroffen oder kritischer Infrastruktur, in die man investiert? Ich wollte Sie nur einmal fragen, ob Ihnen diese Differenzierung klar ist.

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André Barth AfD

Herr Abgeordneter, das ist mir sehr wohl klar, und ich habe auch festgestellt, dass Sie in Ihrem Klimafonds, den Sie mit Geld befüllen, einige Dinge machen, die man nicht kritisieren kann, zum Beispiel Hochwasserschutz. Gegen die Maßnahmen des Hochwasserschutzes wird sich niemand wehren. Wenn die GRÜNEN nur vernünftige Vorschläge im Zusammenhang mit dem Corona-Bewältigungsfonds gemacht hätten, da würde ich das auch nicht kritisieren. Aber Frau Schubert und die SPD-Fraktion haben sehenden Auges Schulhausbau, was ja nun wirklich eine Aufgabe des Kernhaushaltes ist, damals trotz vieler Warnungen von uns eiskalt durchgezogen. (Albrecht Pallas, SPD: Sie wollten wohl keine Schulhausinvestitionen?) – Herr Pallas, wir wollen Schulhausbau, aber diesen aus regulären Haushaltsmitteln bestreiten. Und wenn die regulären Haushaltsmittel aufgebraucht sind, dann kann der Schulhausbau erst im nächsten Doppelhaushalt wieder eine Rolle spielen. Wir können nur die Mittel ausgeben, die wir einnehmen. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Das ist ein grundsätzliches Problem. Wir müssen priorisieren. Das haben Sie ganz einfach bei dem Corona-Bewältigungsfonds über Bord geworfen. Es waren genügend Geld und Kritikmöglichkeiten da. Es sind auch allgemeine Maßnahmen, die im Haushalt hätten abgebildet werden können, im Corona-Bewältigungsfonds abgebildet worden. Genau dasselbe droht uns mit dieser Regelung hier. Deshalb sage ich: Wir haben kein Problem mit Investitionen. Wir haben nur ein Problem mit Investitionen, wenn sie schuldenfinanziert werden. Wir haben ein Problem mit der Zusätzlichkeit, die hier nicht ersichtlich ist. Wir haben einen Sachsenfonds, wo klar drinsteht: Wir müssen die Brücken in Dresden, in Schandau, die Agra-Brücke in Leipzig aus so einem Fonds finanzieren. (Andreas Nowak, CDU: Bad Schandau und Leipzig zahlt der Bund!) Ja, wenn es Bundesstraßen sind, zahlt es der Bund. Wenn es keine Bundesstraße ist und der Ort über 80 000 Einwohner hat, zahlt es die jeweilige Kommune. Die Carola-Brücke zahlt also beispielsweise nicht der Bund. (Andreas Nowak, CDU: Das weiß ich doch, die Carolabrücke zahlt Dresden!) – Lesen Sie das einfach mal und quatschen Sie hier nicht sinnlos dazwischen. Ich will eigentlich sagen, dass wir mit den Haushaltsmitteln, die wir haben, auskommen müssen und in der jetzigen Phase endlich anfangen zu konsolidieren. Das tun wir auch mit dem vorgelegten Doppelhaushalt nicht. Wir kaufen uns Zeit. Das ist das Einzige, was wir machen. Sie scheinen ja selber Sorge zu haben, woraus Sie die Coronatilgung leisten wollen. Die wollen Sie dann aus dem Sachsenfonds leisten. Frau Schubert hat es angedeutet. Das ist aberwitzig. Investition ist dann sozusagen die Rückzahlung von zuvor aufgenommenen Schulden. Ob Sie – – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Barth, Ihre Redezeit!

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André Barth AfD

– den Investitionsbegriff so ausweiten können, wage ich zu bezweifeln. (Beifall AfD – Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach der Abg. Barth von der AfD-Fraktion. Es folgt eine Kurzintervention von Frau Schubert von den BÜNDNISGRÜNEN.

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Franziska Schubert GRÜNE

Das Problem ist immer, Herr Barth, dass Sie sich so in Rage reden, dass man gar nicht mehr dazwischenkommt. Sie hören sich selber total gerne reden. Deswegen ist es wahrscheinlich so schwer für Sie zuzuhören oder sich früh die Ohren zu waschen. Deswegen von mir noch einmal eine Replik auf das, was Sie als Unterstellung hier bringen. Meine ganz grundsätzliche Haltung zu Sondervermögen und ihren Zwecken hat sich nicht geändert, nicht vor zwei Legislaturen, nicht die letzte. Und wenn Sie mir zugehört hätten, und das wiederhole ich jetzt für Sie noch einmal – manchmal muss man es 80 Mal, oder in Ihrem Fall 88 Mal wiederholen –, dass nämlich Sondervermögen ganz klar definierte Zwecke haben müssen. Der Klimafonds hat das. Dafür habe ich gesorgt; alles andere wäre unglaubwürdig. Sie müssen zeitlich befristet sein. Sie brauchen eine klare parlamentarische Kontrolle, und Sie müssen verfassungsrechtlich hieb- und stichfest sein. Der „Klimafonds Sachsen“ hat das alles. Das haben Sie gut erkannt. Das Wassermanagement ist kein grünes Privathobby, sondern es geht um die Versorgung gesamter Landstriche. Deswegen habe ich das jetzt für Sie wiederholt – das mache ich gern ein weiteres Mal –, aber, Herr Barth, vielleicht merken Sie es sich irgendwann auch einmal und hören auf, uns Dinge zu unterstellen, die einfach falsch sind. Dafür wäre ich Ihnen sehr verbunden. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Mikrofon 4 Frau Abg. Schubert von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Es besteht jetzt die Möglichkeit einer zweiten Rederunde für das BSW. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Die Fraktion Die Linke in der zweiten Rederunde? – Auch nicht. Jetzt hätte der fraktionslose Abgeordnete noch einmal die Möglichkeit. – Er möchte auch nicht. Es besteht nun die Möglichkeit für eine dritte Rederunde. – Herr Homann möchte ebenfalls nicht noch einmal. Gut, dann kommen wir zur CDU-Fraktion. – Diese hat auch keinen Redebedarf. Für die AfD-Fraktion möchte Herr Barth ans Rednerpult; bitte schön.

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André Barth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Glück kam der Berliner Schuldendeal gerade noch rechtzeitig und rettete unsere Staatsregierung: 415 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen in den nächsten zwölf Jahren. Das lässt sicherlich viele hier besser schlafen. Dass diese schuldenfinanziert sind, interessiert uns im Freistaat zwar nicht; so ist es aber doch beim Bund. Welchen kurzsichtigen Politiker der Altparteien kümmert es heute überhaupt noch, dass diese Schulden irgendwann fällig werden? Sie können jedenfalls erst einmal unbekümmert weiterpfuschen. Unsere Kritik an neuen Schulden sollten Sie allerdings nicht als eine Art Weigerung missverstehen, in die dringend benötigte Infrastruktur zu investieren. Seit Jahren können die Investitionen in öffentliche Straßen, beispielsweise den Wertverzehr, nicht ausgleichen. Frau Staatsministerin hat sich dazu gestern im „Sachsenspiegel“ deutlich geäußert. Der Sächsische Rechnungshof hat zum Beispiel festgestellt, dass in den letzten zehn Jahren ein Wertverzehr von Staatsstraßen in Höhe von 540 Millionen Euro stattgefunden hat; insgesamt sind das 14 %. Die digitale Infrastruktur, der Schulhausbau, die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser – das alles sind Bereiche, für die wir uns ebenfalls mehr Geld vorstellen könnten. Wir verschließen uns auch nicht, dass in Zeiten einer Rezession zukunftsorientierte Staatsinvestitionen eine Stütze zur wirtschaftlichen Entwicklung sein können. Es liegt aber – auch das muss man deutlich sagen – nicht immer nur am Geld. Der Sächsische Rechnungshof kritisierte zum Beispiel zu Recht, dass die Istausgaben seit Jahren hinter den Planansätzen liegen. Im Jahr 2023 konnten Bewilligungen in Höhe von 623 Millionen Euro überhaupt nicht ausgeschöpft werden. Die kumulierten Ausgabenreste dürften mittlerweile über 2 Milliarden Euro betragen. In diesen Zahlen offenbart sich die Dysfunktionalität des Staates. Trotz eines Stellenaufwuchses von 5 250 Stellen allein in der letzten Legislaturperiode und in den Jahren von 2013 bis 2022 machte der Rechnungshof gar ein exponentielles Wachstum am Personalbestand fest. Die Verwaltung zeigt uns aber sehr anschaulich, dass nicht ein Mangel an Mitteln, sondern ein Mangel an fähiger Umsetzung des grundsätzlichen Problems vorliegt. Eine schlanke Verwaltung und weniger Bürokratie bedingen eine höhere Investitionsquote. Sachsen war einmal Spitzenreiter im Bundesvergleich. Mit den Plänen der AfD wäre die Investitionstätigkeit nie abgefallen – und das auch ganz ohne Schulden. Die Regierung kann in der Öffentlichkeit so oft wie sie will von harten Einschnitten in Verwaltungs- und Personalausgaben sprechen: Die Zahlen sprechen schlichtweg eine andere Sprache. Die globalen Minderausgaben für Personal werden über das Streichen unbesetzter Stellen realisiert, während die Personalausgaben im Haushalt – selbst im aktuellen Haushaltsentwurf – im Vergleich zu 2024/2025 um fast 9 % steigen. Man stelle sich diese Regierung einmal im Kontext einer Restrukturierung vor. Man streicht unbesetzte Stellen, und das gilt als große Einsparung. Weil man damit keinen Euro mehr an Cashflow generiert, würde ein solches Unternehmen natürlich trotzdem bankrottgehen. Wie viel unbeschwerter lässt sich hingegen mit Steuergeld verfügen. Ich möchte mit meinem heutigen Beitrag einer Haushaltsdebatte nicht vorgreifen. Sie können sich aber dessen gewiss sein, dass wir als Partner im Auftrag der Bürger immer ansprechbar bleiben. Wir wären bereit, Maßnahmen zu unterstützen, die die Staatsfinanzen strukturell stabilisieren, Investitionen in die Infrastruktur stärken und vor allen Dingen den Wohlstand unserer Bürger mehren würden. Wir raten dringend davon ab, dieses schuldenfinanzierte Sondervermögen einzurichten und es damit zu versuchen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult Herr Abg. Barth von der AfD-Fraktion. Möchte in einer dritten Rederunde noch eine Fraktion das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht erkennen. Die Staatsregierung möchte; dann bitte ich Herrn Staatsminister Panter ans Pult. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Debatte. Max Weber hat einmal gesagt: „Politik ist das Bohren dicker Bretter.“ So war es auch beim Sachsenfonds. Es klang schon an, dass die SPD den Fonds das erste Mal im Jahr 2021 vorgeschlagen hat. Heute kann man, glaube ich, sagen, dass wir besser dastehen würden, wenn wir ihn schon früher eingeführt hätten: Denn dass wir in Deutschland die Infrastruktur auf Verschleiß gefahren haben, ist schon lange bekannt. Das hat sehr konkrete Folgen. Die Brückenproblematik ist schon oft bemüht worden. Wir sehen es beim Bahnverkehr, bei den Schulen, bei den Krankenhäusern, beim Ausbau unseres Energiesystems etc. Einige im Land haben den Eindruck, dass bei uns Dinge einfach nicht mehr funktionieren. Das wollen wir ändern, und zwar schon länger, als es im Bund geplant ist. Für uns war schon im Herbst klar, dass wir im Freistaat endlich einen Sachsenfonds auflegen werden. Herr Barth, wir wollen über diesen Fonds natürlich auch die zusätzlichen Mittel des Bundes für Investitionen nutzen. Ich gehe darauf gleich noch näher ein. Wir haben, wenn Sie einmal in Artikel 10 § 4 Abs. 1 und 2 des Haushaltsbegleitgesetzes schauen, die Zuführungen berücksichtigt. Dabei geht es darum, dass die Mittel des Bundes, die er durch ein Sondervermögen zur Verfügung stellt, dort direkt hineinfließen können. Sie haben vorhin die Frage gestellt, ob wir damit nicht warten sollten. Ich denke, die Regelungen sind klar. Auch der § 2 Abs. 2 macht deutlich, wie der Aufgabenkatalog ist. Dort steht auch noch das schöne Wörtchen „insbesondere“. Insofern sind wir da, glaube ich, was den Bund angeht, auf der sicheren Seite. Aber das soll nicht der Hauptzweck des Ganzen sein. Man kann darüber streiten, wie man mit Bundesgeldern umgeht. Aber wir wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir sie nicht annehmen würden. Mitnichten ist der Sachsenfonds ein vom Freistaat schuldenaufgelegtes Sondervermögen, wie es gerade angeklungen ist. Es ist völlig klar: Wenn Landesmittel dort einfließen, dann fließen sie aus dem Staatshaushalt hinein. Wir haben dazu auch eine sehr klare Verfassungslage. Wir werden also versuchen, sobald es die Haushaltslage wieder zulässt, dort Mittel zuzuführen. Was dabei wichtig ist und warum wir den Sachsenfonds auflegen: Er gibt Sicherheit für diejenigen, die Investitionen umsetzen sollen, und zwar für Unternehmen, für Planer und für Verwaltungen. Wir tun das, weil es die richtige Entscheidung für die Zukunft unseres Landes ist. Mir hat sich noch nie erschlossen, warum radikale Kürzungen allein generationengerecht sein sollen. Die jungen Leute, mit denen ich rede, wollen lieber sanierte Schulen und funktionierende Brücken, um von A nach B zu kommen. Aber natürlich dürfen wir dabei nicht vergessen: Schulden machen ist kein Selbstzweck. Schulden sind auch nicht der Königsweg. Trotzdem geht es momentan im Bund offenbar nicht anders. Dass wir in Sachsen einen anderen Weg beschreiten, zeigt sich spätestens seit Montag, wobei die Debatte schon länger läuft. Wir als Staatsregierung haben einen Doppelhaushalt auf den Weg gebracht und diesen an den Landtag weitergeleitet. Mit dem wird deutlich, dass wir uns in Zeiten knapper Haushaltsmittel auf den Pfad der Konsolidierung begeben. Darüber ist mitnichten das letzte Wort gesprochen. Wir müssen uns aber in den nächsten Monaten, in den nächsten Jahren auf diesen Pfad begeben. Das wird mit schwierigen, sehr schmerzhaften Einschnitten und mit sehr vielen Diskussionen einhergehen. Ich warte nur darauf, dass die AfD-Fraktion – ich will gar nicht auf Beispiele eingehen – an verschiedenen Stellen wahrscheinlich nach einem Mehr schreien wird, ohne dabei in Betracht zu ziehen, dass die Haushaltsmittel nur einmal ausgegeben werden können. Ich warte gespannt auf die Gegenfinanzierung zu Ihren Vorschlägen. (André Barth, AfD: Keine Sorge!) Investitionen werden sich in unserem Haushaltsentwurf nur in sehr begrenztem Maße wiederfinden können. Umso wichtiger ist es nun, das Sondervermögen des Bundes zu nutzen. Umso wichtiger ist es, dass wir mit dem neuen Sachsenfonds vorbereitet sind. Die Summen im Bund sind schwindelerregend. Wir werden sie aber nicht auf einmal zur Verfügung haben, sondern es wird über zehn Jahre gehen, und das gibt Planungssicherheit. Da kann ich als Wirtschaftsminister ganz klar sagen: Dieses Gefühl der Sicherheit bringt genauso viel wie die Summe selbst. Denn die derzeitige Unsicherheit bei Unternehmen und Verbrauchern ist Gift für unsere Wirtschaft. Es gilt, dort wieder Vertrauen in die Wirtschaftspolitik und die Politik im Allgemeinen zu finden und mittel– bzw. langfristig stabile Wege einzuschlagen. Dass durch Verhandlungen im Bund auch noch einmal 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz vorgesehen wurden, ist ebenfalls eine gute Nachricht. Denn wir müssen weiter intensiv auch in den Umbau unseres Energiesystems und in den Klimaschutz investieren. Nur mit erneuerbaren Energien werden wir zu einer dauerhaften Strompreissenkung kommen. Egal, was hier immer diskutiert wird – teures Öl und Gas, wo wir bezüglich der Versorgung von anderen abhängig sind, werden uns dabei nicht dauerhaft helfen. Wer jetzt wieder über Atomfantasien nachdenkt, dem empfehle ich noch einmal einen Blick nach Großbritannien – Hinkley Point sei kurz erwähnt. Ich möchte gar nicht näher darauf eingehen, das kann man an anderer Stelle machen. Hinzu kommt: Während wir gerade sehen, dass in den USA der Klimaschutz plattgemacht wird, könnten wir es sein – auch mithilfe des Sondervermögens des Bundes –, die die Technologie und die Innovation für eine klimaneutrale Welt liefern können. Diese Chance müssen wir ergreifen. Deshalb sage ich als sächsischer Wirtschaftsminister ganz klar: Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die Milliarden des Bundes auch wirklich in den Osten kommen und auch nach Sachsen. Da gibt es Diskussionen, was Umsetzungsgesetze angeht. An denen werden wir uns in den nächsten Monaten intensiv beteiligen, damit wir uns hier um die Dinge kümmern können, die wir in Sachsen in der Hand haben. Denn es reicht jetzt einfach nicht mehr aus, mit dem Finger nur nach Berlin zu zeigen. Wir müssen in Sachsen agiler und schlagkräftiger werden. Wir müssen klug und nachhaltig investieren, denn es geht um Sicherheit und Verlässlichkeit, es geht um Einfachheit, es geht um die strategische Ausrichtung und Entwicklung unseres Landes. Oder ich sage es mal ganz salopp: Es geht um mehr Pragmatismus. Das heißt, wir müssen versuchen, die Dinge so einfach, aber auch so fair wie möglich zu gestalten, und trotzdem das Große und Ganze im Blick behalten. Das bedeutet auch, dass wir eine deutliche Beschleunigung bei Genehmigungen und Planungsprozessen brauchen, man könnte dazu noch sehr viel ausführen. Was außerdem ganz wichtig ist: Wir müssen unsere Innovationslücke schließen. Denn in einer Zeit, wo ein aggressiver Nationalismus von Trump, Kriegstreiben von Putin und eine radikale Interessenpolitik von Xi herrschen, müssen wir agieren. Alle drei sehen immer nur ihr Land zuerst, schrecken nicht vor Erpressung und nicht vor Wirtschaftskriegen zurück. Sie greifen nach Weltmärkten – auch bei Hightech in der Automobilindustrie; wir werden morgen dazu ja noch diskutieren – und das muss doch ein Weckruf für Deutschland und für Europa sein. Wir müssen Ansiedlungspolitik, Förderprogramme, Bildungs- und Forschungspolitik konsequent ausrichten, um neue technologische Spitzenpositionen zu erringen. Ein wichtiger Schritt und eine wichtige Hilfestellung in diese Richtung ist das Sondervermögen im Bund genauso wie unser Sachsenfonds, damit wir selbstbewusst und aktiv eine sichere und gute Zukunft gestalten können. Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult für die Staatsregierung Herr Staatsminister Panter. So sind wir unter Tagesordnungspunkt 5 mit der zweiten Aktuellen Debatte am Ende, sie ist abgeschlossen. Dritte Aktuelle Kaputte Brücken in Infrastrukturpolitik Antrag der Fraktion Die Antragstellerin erhält das Wort. Für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN spricht Herr Abg. Löser. Bitte schön.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über das Wasser führt ein Steg und darüber geht der Weg. Max und Moritz gar nicht träge, sägen heimlich mit der Säge. Ritze, ratze, voller Tücke in die Brücke eine Lücke. Den Rest der Geschichte mit dem armen Schneider Böck, den kennen wir alle. Zu unserem ganz großen Glück ist in Dresden beim Einsturz der Carolabrücke – man sieht es von hier – niemand zu Schaden gekommen, aber das Entsetzen und der Schreck waren am Montag danach auf der Pressekonferenz der Landeshauptstadt unmittelbar zu spüren. Bei uns hat auch niemand aktiv gesägt, eher nagte passiv die Korrosion am Stahl und das bisher Undenkbare wurde wahr: Eine Brücke, die voll in Nutzung stand, fällt scheinbar ohne Vorwarnung in sich zusammen. Das lehrt uns vor allem Bescheidenheit im Umgang mit vermeintlich unumstößlichen Wahrheiten, es wirft aber vor allem Fragen auf: Wie gehen wir zum Beispiel in Zukunft mit dieser Sicherheitslücke um? Was konkret ist in betroffenen Gebieten in den Gemeinden zu tun? Wie ist das Krisenmanagement des Freistaates aufgestellt? In Folge dieses dramatischen Ereignisses wurde angeordnet, 19 Brücken von gleicher Bauart in Sachsen vertieft zu untersuchen; einige wurden geschlossen. Die DIN-Normen, die uns Sicherheit verschaffen sollen, kommen nach Angaben des zuständigen Ministeriums selbst auf den Prüfstand. Es wird neue Prüfmethoden geben und das ist absolut notwendig; denn ein hochinteressanter Beitrag in einer sächsischen Tageszeitung hat im Nachgang gezeigt, dass man mittels Satellitenmessung aus dem All nachweisen konnte, dass sich der Teil der später zusammengestürzten Brücke vorher bereits 4 cm abgesenkt hatte. Wir haben auch gelernt, dass in Folge des Klimawandels häufiger auftretende starke Temperaturschwankungen, wie an den Vortagen des Einsturzes in Dresden, offenbar ein erhöhtes Risiko darstellen. Die baugleiche Brücke in Bad Schandau wurde am 6. November 2024 gesperrt, seitdem gibt es dort enorme Umwege von teils über 50 Kilometern. Das stellt die Gewerbetreibenden, den Tourismus und die Bevölkerung vor Ort natürlich vor enorme Herausforderungen. Am Montagabend dieser Woche gab es in Bad Schandau einen Wir kommen zu Debatte Sachsen – nachhaltige gegen Investitionsstau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bürgerdialog, und ich muss vorab sagen: Das haben die zuständige Ministerin Frau Kraushaar und ihr Team sehr gut gemacht. Die ersten beiden Vorstellungen, die es zum Thema gab, hatten wohl für weniger Harmonie gesorgt. Dem anfänglichen Eindruck, dass man das Problem der Einwohnerinnen der Sächsischen Schweiz nicht recht ernst nimmt, wich am Montag dann doch das Gefühl, wirklich gut informiert zu sein. Gute Beteiligung zahlt sich aus. Das ist etwas, das man sich vom Freistaat aktiv auch bei anderen gesellschaftlichen Konfliktfeldern, beispielsweise bei der oft kontrovers diskutierten Standortfrage von Windkraftanlagen, wünschte. Was haben wir bei der Veranstaltung am Montagabend gelernt? Wir haben erfahren. Es wird ein Test mit einem unbemannten Schwerlastfahrzeug geben, dann wird die Brücke eventuell wieder freigegeben. Die Schäden am Spannstahl sind wohl geringer als in Dresden, das ist eine gute Nachricht, man plant die Errichtung einer Behelfsbrücke für 30 Millionen Euro und hat eine Vorzugsvariante erarbeitet. Wir haben gelernt: Die Gemeinde und der Landkreis legen sich wahnsinnig ins Zeug, um die Probleme vor Ort zu meistern. An dieser Stelle ganz großen Respekt für den Bürgermeister von Bad Schandau, Herrn Kunack, der das alles vor Ort regelt. Danke auch an die Verkehrsbetriebe in Meißen, die unkompliziert und sehr schnell zwei zusätzliche Fähren für Bad Schandau bereitgestellt haben. Doch es gibt natürlich auch Probleme und Kritik, und auf diese möchte ich gern hinweisen. Es kam zum Beispiel der Ansatz, dass die Zusatzkosten mittlerweile über eine Million Euro im Landkreis betragen und wobei nicht klar ist, wer sie konkret übernimmt. Allein bei Fähre sowie Bus und Bahn sind das 200 000 Euro, auf denen momentan der Landkreis sitzen bleibt. Hierzu wünschen wir uns eine klare Aussage seitens der Staatsregierung. Thema Behelfsbrücke: Frau Kraushaar kündigt an, dass man komplett auf eine Ausschreibung verzichten wolle und stattdessen den Auftrag sofort vergeben will. Dazu sage ich: mutig! Das sollte man rechtlich vorher sehr genau prüfen, bevor man das in den öffentlichen Raum stellt und am Ende Enttäuschung produziert, so sehr ich den Wunsch für eine schnelle Lösung verstehe. Und wenn seitens des Ministeriums ankündigt wird, Genehmigungsverfahren innerhalb von Wochen, nahezu von Tagen, durchzuführen, fragt man sich natürlich, warum die gleiche Landesdirektion bei Planfeststellungen anderer Art bisher Jahre – bisweilen Jahrzehnte – und im Fall der Königsbrücker Straße mittlerweile sogar 20 Jahre braucht. Ich weiß um den Anteil des Stadtteils von Dresden an der Verzögerung. Aber die Frage bleibt: Warum muss es erst so ein dramatisches Unglück geben, bevor die Dauerregierungspartei CDU in Sachsen bei der Beschleunigung von Planungsverfahren mal in die Gänge kommt? Sehr geehrte Frau Kraushaar, Sie sprachen ja selbst am Montag von einem Genua-Moment, den man jetzt beibehalten müsse. Wir erinnern uns, die 2018 eingestürzte Brücke wurde in nur zwei Jahren geplant und wiederaufgebaut. Gesamtlänge 1067 Meter, Carolabrücke 375 Meter, Brücke Bad Schandau 292 Meter. Zwei Jahre, das wäre dann das neue Sachsentempo – in Dresden sind schon einmal vier Monate um. Wir als GRÜNE-Fraktion werden genau hinschauen und weiter kritische Fragen stellen. Sachsentempo immer, Schneckentempo nimmer. Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult für BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Herr Abg. Löser. Es folgt für die CDU-Fraktion Ingo Flemming.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollegen Löser will ich gleich mit auf den Weg geben, dass der Baubürgermeister in Dresden ein grünes Parteibuch hat. Dort wäre diese Anregung unmittelbar gut platziert. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute, um ein dringendes Problem zu besprechen, das unsere gesamte Gesellschaft betrifft: der alarmierende Zustand unserer Infrastruktur, insbesondere Brücken. So steht es auch im Titel der Debatte. Diese Bauwerke, die uns verbinden, ermöglichen uns, Orte zu erreichen, uns zu vernetzen, Waren zu transportieren und das Leben in Bewegung zu halten. Sie sind Symbole des Fortschritts und der Zusammenarbeit. Fakt ist: Seit 1990 wurden im Freistaat bereits unzählige Brücken, die insbesondere in den Fünfziger- und Sechzigerjahren gebaut wurden, erneuert oder saniert. Leider spielte damals viel zu oft minderwertiges Material eine zentrale Rolle und machte die Sanierung oder den Neubau notwendig. Doch noch immer – und leider in zunehmendem Maße – sind sehr viele von den verbliebenen Brücken in einem besorgniserregenden Zustand. Unzureichende Instandhaltung, mangelnde Wartung und unzureichende Investitionen haben dazu geführt, dass unsere Brücken und unsere gesamte Infrastruktur gefährlich altern. Risse, Korrosion und bröckelnder Beton sind nicht nur ästhetische Mängel, sondern auch Warnzeichen, die wir nicht ignorieren dürfen. Ja, wir haben das zu lange verdrängt, und es müssen sich alle Beteiligten an die eigene Nase fassen, auch wir. Konsumtive Ausgaben gingen viel zu lange vor Investitionen. Das muss sich ändern. Wenn wir hier im Haus in Richtung Osten schauen – man sieht es sogar durch die Scheiben –, dann sehen wir, wohin das führen kann. Fairerweise muss man – auf alle Verantwortlichen und Zuständigen bezogen – sagen: Der Einsturz dieser Brücke war nicht vorhersehbar. Die Experten und Gutachter haben das überprüft und gesagt: Es sind alle Wartungsintervalle, alle Prüfungen und alle Methoden angewandt worden, die durch Vorschriften vorgegeben waren. Man konnte den bevorstehenden Einsturz – zumindest der Carolabrücke – nicht vorhersehen; denn diese Art von Schäden – obwohl sie seit 50 Jahren, seit dem Bau bestehen – haben erst nach so langer Zeit zu diesem Versagen geführt. Man wird neue Methoden finden sowie die Regeln und Normen anpassen müssen, und dann werden wir solch unmittelbare katastrophale Ereignisse vermutlich so schnell nicht wieder erleben. Ich frage mich nur – auf die Carolabrücke bezogen –, was gewesen wäre, wenn die absurden Proteste der Gegner der Waldschlösschenbrücke ihr Ziel erreicht hätten. Das wäre gar nicht auszudenken. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Problematisch ist der Zustand unserer Infrastruktur; denn es ist nicht nur eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, sondern auch eine Bremse für unsere Wirtschaft und die gesamte Mobilität. Denken Sie an die alltäglichen Staus, die durch gesperrte Brücken entstehen, zum Beispiel in Bad Schandau oder in Dresden, und an die steigenden Transportkosten – das ist durch den Vorredner bereits genannt worden –, die durch Umleitungen anfallen. Man kann weitere Beispiele finden, wie die Klingerbrücke oder die Zeppelinbrücke in Leipzig. Es ist klar, dass wir in den nächsten Jahren dringend Maßnahmen ergreifen müssen. Klar ist jedoch auch, dass wir das nicht mit einem oder zwei Doppelhaushalten bewältigen können. Das Sonderprogramm mit dem Sondervermögen kann dabei zwar helfen, wird aber diese Probleme nicht komplett lösen. Dafür brauchen wir weitere Anstrengungen. Wir müssen unsere Haushalte konsolidieren, um die Mittel dafür frei zu machen. Neben diesen enormen finanziellen Anstrengungen aller politischen Ebenen bedarf es außerdem auch eines politischen Willens. Was ist zu tun? Wir müssen investieren, und zwar nachhaltig. Insoweit gebe ich den Antragstellern recht. Es ist an der Zeit, in eine Infrastruktur zu investieren, die zukunftsfähig ist, die den Belastungen und Anforderungen standhält und die kommenden Generationen schützt. Dafür brauchen wir unseren gemeinsamen Ansatz – dafür plädiere ich – und unser aller Stimmen. Unterstützung und Bewusstsein für dieses Thema sind entscheidend. Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass unsere Brücken nicht nur Bauwerke bleiben, sondern auch weiterhin Verbindungen schaffen – sicher, stark und zuverlässig. Mit welchen konkreten Vorschlägen wir als CDU aufwarten, werde ich in einer zweiten Rederunde erläutern. (Beifall CDU – Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Am Rednerpult sprach Herr Abg. Flemming für die CDU-Fraktion. Eine Kurzintervention ist erwünscht von Herrn Abg. Löser, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, an Mikrofon 3.

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Thomas Löser GRÜNE

Vielen Dank. Kollege Flemming sprach die Waldschlösschenbrücke an. Das Ziel der Menschen, die damals das UNESCO-Welterbe in Dresden erhalten wollten, war es, einen Tunnel zu bauen. Dieser hätte den riesigen Vorteil gehabt, dass er niemals in die Elbe gefallen wäre, und wir hätten immer noch das Waldschlössen als UNESCO-Weltkulturerbe. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es folgt an Mikrofon 4 die Reaktion des Abg. Flemming.

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Ingo Flemming CDU

Ich sehe bei der Waldschlösschenbrücke nicht das Problem, dass sie in die Elbe fallen könnte. Es ist auch eine ganz andere Bauart als beispielsweise die Carolabrücke. Ein Tunnel wäre deutlich teurer geworden, hätte deutlich länger gedauert und vermutlich zu weiteren Rechtsstreitigkeiten geführt. Ich weiß nicht, ob ein Tunnel eine bessere Lösung gewesen wäre. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Wir können in der Rednerreihenfolge fortfahren. Für die AfD-Fraktion folgt Herr Abg. Keller.

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Tobias Keller AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder einmal übertreffen sich die Kollegen der GRÜNEN-Fraktion an Dreistigkeit, Dogmatismus und Doppelmoral. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach!) Ausgerechnet die GRÜNEN, die in den letzten fünf Jahren selbst Teil der Staatsregierung waren, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) beklagen jetzt auf einmal die marode Infrastruktur, (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE: Ach, Gott!) für deren Zustand sie – im Verbund mit CDU und SPD – jahrelang selbst mitverantwortlich waren. Daher ist der Titel dieser Debatte an Hohn kaum zu überbieten. Es ist nicht nur Heuchelei, sondern ein durchschaubares Ablenkmanöver von der eigenen erbärmlichen politischen Bilanz, meine Damen und Herren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Kommt noch Inhalt?) Wer regierte denn in den letzten Jahren mit? Wer hatte entscheidenden Einfluss auf die Infrastrukturpolitik und den Landeshaushalt in Sachsen? – Die GRÜNEN. Welche Farbe hat das Parteibuch des Dresdner Baubürgermeisters, unter dessen Verantwortung die Carolabrücke zusammengebrochen ist? – Er hat ein grünes Parteibuch, meine Damen und Herren. Statt sich für dringend notwendige Investitionen für Straßen, Brücken und Verkehrswege starkzumachen, haben sich die grünen Genossen lieber mit ideologischen Projekten beschäftigt: (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Das verbitte ich mir! – Weitere Zurufe BÜNDNISGRÜNE) mit 365 Geschlechtern, mit Blumenkästen, mit Autoverboten in Innenstädten, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mann!) mit der Bekämpfung des Verbrennungsmotors, mit Radfahroffensiven und realitätsfernen Klimaauflagen. Jetzt plötzlich den Verfall der Infrastruktur zu beklagen, ist der Gipfel der politischen Verlogenheit. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Toll!) Zur Wahrheit gehört auch: Nicht nur die GRÜNEN, auch die CDU, die dieses Land seit 35 Jahren regiert, (Sören Voigt, CDU: Im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger!) und die SPD, die seit über zehn Jahren Regierungsverantwortung hat, sind Hauptverantwortliche dieses Investitionsstaus. Diese Parteien haben es über Jahrzehnte versaut, versäumt – Pardon – (Allgemeine Heiterkeit) – versäumt – Sachsens Brücken und Infrastruktur in einen zukunftsfähigen Zustand zu versetzen. Es waren die GRÜNEN, die immer wieder sinnvolle Straßenbauprojekte verschleppt, Umweltauflagen verschärft und Verfahren unnötig in die Länge gezogen haben. Es war die CDU, die über Jahrzehnte hinweg Investitionen verschleppt hat, und es war die SPD, die jeden Reformversuch in der Verwaltung ausgebremst hat. Das Ergebnis: Brücken bröckeln, Straßen verfallen, und das seit Jahrzehnten. Während Brücken einstürzen und Straßen bröckeln, fordern Sie mehr Geld für unsinnige Lastenfahrradsubventionen. (Gelächter SPD und BÜNDNISGRÜNE) Während Brücken einstürzen und Straßen bröckeln, geben Sie lieber Steuergeld aus, um Ausstellungsstücke in Museen politisch korrekt umzubenennen. (Dr. Claudia Maicher, BÜNDNISGRÜNE: Auch noch! Was kommt noch alles?) Während Brücken einstürzen und Straßen bröckeln, haben Sie den Verwaltungsapparat unnötig mit Steuergeldern aufgebläht. Jetzt, da Sie feststellen, dass unser Bundesland ein Infrastrukturproblem hat – wohlgemerkt eines, dass Sie selbst verursacht haben –, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) soll die Lösung wie immer lauten: mehr staatliche Programme, mehr Bürokratie und mehr Kosten für den Steuerzahler. Wer glaubt, dass CDU, SPD und GRÜNE plötzlich ein Herz für den Straßenbau entdeckt haben, der irrt gewaltig. (Albrecht Pallas, SPD: Und Schiene!) Im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sollen die – wie schon 2024 – zu geringen Mittel für Infrastruktur und Landesentwicklung nochmals beinahe halbiert werden. (Jörg Urban, AfD: Hört, hört!) Man hofft nun auf einen großen Anteil aus dem Bundesstrukturschuldenpaket, auch Sondervermögen genannt. (Sören Voigt, CDU: Sie sind ja dagegen!) Wir von der AfD stehen dagegen für eine Politik der klaren Prioritäten. Anstatt Steuergelder in ideologische Projekte zu stecken, müssen wir endlich die Kernaufgaben des Staates wieder ernst nehmen. Wir brauchen eine Infrastrukturpolitik, die auf Effizienz, pragmatische Lösungen und den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden setzt. Die Sanierung unserer Straßen und Brücken muss ganz oben auf der politischen Agenda stehen, und zwar ohne ideologische Scheuklappen. Wir fordern eine grundlegende Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren, damit Bauprojekte nicht jahrelang durch Umwelt- und Baubürokratie verzögert werden. Wir fordern eine bessere Straßen- und Schienenanbindung des ländlichen Raums in Sachsen. Wo waren denn die Stimmen von CDU, SPD und GRÜNEN, als wir, die AfD-Fraktion, Anträge zur Verbesserung der Straßen- und Schieneninfrastruktur stellten? Wo waren die Stimmen der GRÜNEN, als wir uns für Fahrradwege einsetzten? Meine Damen und Herren! CDU, SPD und GRÜNE haben es bereits gezeigt, dass sie mit Infrastrukturpolitik nichts anfangen können. Sie haben blockiert, verzögert, Prioritäten völlig falsch gesetzt. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit geht zu Ende.

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Tobias Keller AfD

Okay. – Die Schäden sind insgesamt unübersehbar und erinnern zusehends an den Zerfall der Infrastruktur in ehemals sozialistischen Zeiten. Sachsen braucht eine pragmatische Infrastrukturpolitik, – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Tobias Keller AfD

– keine ideologischen Albträume. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Abg. Keller. Es folgt für die BSWFraktion Herr Abg. Ralf Böhme.

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Ralf Böhme BSW

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ergebnis des politischen Handelns der letzten Jahre und Jahrzehnte auf sächsischer und auf Bundesebene liegt – es ist fast schon ermüdend, darauf hinzuweisen – uns vor Augen: in der Elbe. Die Erwartungen, die sich aus einem solchen Ereignis in Bezug auf den uns seit einigen Tagen vorliegenden Haushaltsentwurf der Minderheitsregierung in Sachsen ableiteten, waren dahin gehend, dass Prioritäten beim Ausbau der Infrastruktur, beim Aufholen der Defizite, die sich aufgestaut haben, zu erkennen gewesen wären. Das ist nicht der Fall. Wir halten es für ein dramatisches Signal, dass diese Konsequenz, diese Schlussfolgerung ausbleibt. Im Gegenteil: Im Entwurf ist nachzulesen, dass Frau Kraushaar eine angemessene Erhöhung der Investitionsmittel für Brücken und Straßen vorenthalten wird. Über die Carolabrücke hinaus gibt es in Deutschland mittlerweile weitere bekannte Beispiele für den maroden Zustand unserer Infrastruktur. Bad Schandau wurde genannt. Mittlerweile ist auch die Brücke der A 100 in Berlin zur Berühmtheit gelangt. Das alles sind Symptome des sturen Beharrens auf der Schuldenbremse auf Bundes- und auf sächsischer Ebene, und hier besonders konsequent. Das ist nicht anders zu interpretieren. Die Schuldenbremse war und ist deshalb für unsere Fraktion, für unsere Partei in erster Linie immer eine Investitionsbremse. (Beifall BSW) Hemdsärmlich formuliert könnte man sagen: In der BRD und in Sachsen wurde in den letzten Jahren nach dem Motto verfahren, nur keine Investitionen sind gute Investitionen. Nicht einmal im Angesicht des Verschuldungsrausches auf Bundesebene ist das Umsteuern seitens der sächsischen Koalition erkennbar. Die im Rahmen der Aufrüstungsbegeisterung eher zufällig abgefallenen zusätzlichen Mittel für die Infrastruktur werden den Bedarf definitiv nicht decken können. (Beifall BSW) In Deutschland hat die stetige Verschlechterung des Zustandes der Infrastruktur seit Jahrzehnten Tradition. Regelmäßig wurde in den letzten Jahrzehnten das Missverhältnis zwischen dem Bedarf an Investitionen und den zur Verfügung stehenden Mitteln festgestellt. Die typische Reaktion in Deutschland: Es gab Kommissionen. Wer erinnert sich noch an die Namen Pällmann-Kommission, Daehre-Kommission und Bodewig-Kommission? Der Aufholprozess wurde letztlich nie eingeleitet. Der Blick in die Welt in Bezug auf infrastrukturelle Vorhaben und Leistungsfähigkeit zeigt, was alles möglich ist. Die Weltrekorde in Bezug auf Schnelligkeit, Streckenlängen, Spannweiten von Brücken usw. – auch in Bezug auf Hochgeschwindigkeitsstrecken von Bahnen – liegen mittlerweile alle in China. Generell sollte geklärt werden, mit welchen Ambitionen und mit welchem Ehrgeiz wir in Deutschland, in Sachsen herangehen, diese dramatischen Defizite aufzuholen. Dies betrifft sowohl die Analyse als auch die Konsequenz daraus. Deutschland, insbesondere Sachsen, weist als charakteristisches Transitland besonders überlastete Straßen durch den exorbitant angestiegenen Güterverkehr auf. Die Übertragung auf die Schiene ist seit Jahren ein sinnvolles Ziel, scheitert aber nicht zuletzt daran, dass der Zustand der Schiene ebenso beklagenswert ist. Bereits im Januar 2018 wurde in einem Dokument des damaligen sächsischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, dem damals auch der Verkehr zugeordnet war, festgestellt, dass 45 % der sächsischen Staatsstraßen in einem so schlechten Zustand sind, dass sie baulicher Veränderungen bedürfen oder Verkehrsbeschränkungen ausgesprochen werden mussten. Auch danach waren nur wenige Korrekturen bei Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen festzustellen. Ein weiteres Hindernis im Bereich Infrastruktur ist das lahme Tempo bei Planungs- und Genehmigungsprozessen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Kollege, Ihre Redezeit.

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Ralf Böhme BSW

Hier ist der Reformbedarf ähnlich gigantisch. In einem zweiten Redebeitrag werde ich darauf noch einmal zurückkommen. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult Herr Abg. Ralf Böhme für die BSW-Fraktion. Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Pallas; bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachhaltige Infrastrukturpolitik im Sinne dieses Antrags auf eine Aktuelle Debatte ist eigentlich zu beschreiben mit der Notwendigkeit des Handelns aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive. Wir haben dabei die Verantwortung für ganz Sachsen und seine Bürgerinnen und Bürger sowie für die nächste Generation. Wir dürfen ihnen keine Infrastrukturschulden überlassen. Der Investitionsstau, wie er sich für uns darstellt, duldet keinen weiteren Aufschub. Uns nützen auch keine rückwärtsgewandten Debatten über Bauwerke, die vor zehn oder 15 Jahren errichtet wurden und worüber es damals schon Debatten in der Stadt gab, sondern wir müssen schauen, wie wir das jetzt hinbekommen. Deshalb bin ich froh, dass es eine Einigkeit zwischen CDU und SPD auf Bundesebene und mit den GRÜNEN im letzten Deutschen Bundestag gegeben hat und wir das Sondervermögen schaffen können. Zusammen mit dem Sachsenfonds, der auf unseren Vorschlag im Koalitionsvertrag für die sächsische Regierungskoalition vereinbart ist, können wir das nötige Geld für die Investitionen bereitstellen. Ich will mich nicht zu sehr freuen, wenn die wichtigen Vorschläge endlich durchgesetzt werden; denn es ist allerhöchste Zeit dafür, wie uns der Blick elbaufwärts eindringlich mahnt. Brücken sind seit jeher ein Symbol dafür, Menschen und Regionen zu verbinden. Sie fördern Mobilität, Wirtschaft und Innovation. Jedoch sind sie heute auch eine Warnung vor veralteter Infrastruktur und davor, dass sie zur Spaltung unserer Gesellschaft und zu verpassten Zukunftschancen führen. Das sehen wir gerade exemplarisch und symbolträchtig an der Carolabrücke in Dresden oder an der Brücke über die Elbe in Bad Schandau. Es geht jedoch um mehr als nur um Brücken. Man könnte sagen, die Aufgabe besteht darin, die bestehende Infrastruktur wieder so in Schuss zu bringen, damit unser Land funktioniert, und dabei die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts in den Blick zu nehmen: Klimaschutz, Digitalisierung und demografischer Wandel. Hinzu kommt die innen- und außenpolitische, sicherheitspolitische Instabilität. Deswegen müssen wir Investitionen in unsere Verteidigungsfähigkeit genauso unterstützen und tätigen wie in den Katastrophenschutz, die Klimawandelanpassung oder in den Schutz von kritischer Infrastruktur. Als SPD leitet uns dabei das Ziel gleichwertiger bezahlbarer Lebensverhältnisse – egal, ob in Stadt oder Land, in der Lausitz oder im Vogtland, egal, ob Akademikerinnen oder Arbeiter. Deshalb gehören für uns Investitionen in Kitas, Schulen, Krankenhäuser und darüber hinaus in bezahlbares Wohnen sowie in die Versorgungsinfrastruktur untrennbar dazu. Die Menschen in Sachsen brauchen sichere, verlässliche Schienenwege und stabile Brücken, damit sie sicher, komfortabel und im besten Fall umweltfreundlich auf Arbeit, zum Familienbesuch, zu Freizeitaktivitäten und wieder nach Hause kommen können. Eine moderne und funktionierende Infrastruktur sichert dabei Arbeitsplätze. Sie verbessert die Lebensqualität in allen Regionen und sorgt für Resilienz von Land und Gesellschaft. So können wir den älteren und jüngeren Menschen in unserem Land neue Chancen und Perspektiven für ihr Leben und ihre Zukunft eröffnen. Wir brauchen dabei den Mut, diese Entscheidungen zu treffen und Wege zu gehen, die wir bisher nicht gegangen. sind. Es ist notwendig, heute die Weichen dafür zu stellen, dass wir morgen und übermorgen eine gute Infrastruktur in unserem Land haben und dadurch weiterhin erfolgreich sein werden. So würde auch jeder kluge Unternehmer handeln: bei guter Bonität für profitsteigernde Investitionen einen Kredit aufzunehmen. Meine Damen und Herren! Die aktuelle Debatte in Deutschland zeigt doch, dass der geplante Investitionskurs für eine moderne Gesellschaft unerlässlich ist und von einer großen Mehrheit der Bevölkerung getragen wird. Es besteht weitgehend Einigkeit darin, dass dies mit weitreichenden Reformen des Staates einhergehen muss. Für uns als SPD ist klar, dass das nicht auf den Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder zulasten der notwendigen Sozialpolitik in unserem Land geschehen darf; denn wir müssen der Spaltung entgegenwirken. Das würde aber passieren, wenn wir nur auf kurzfristige oder alleinige Sparmaßnahmen setzen – so viel zu den Vorschlägen oder Fantasien der politischen Rechten, auch in diesem Haus. Wir brauchen einen langfristigen und umfassenden Investitionsansatz, der ökonomisch, haushaltspolitisch und sozial sinnvoll und generationengerecht ist, damit wir keine Infrastrukturschulden an die nächsten Generationen übergeben. Für die SPD ist völlig klar: Es geht bei diesen Fragen um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, um gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dafür brauchen wir die Bereitschaft, Verantwortung für Sachsen und für unsere Zukunft zu übernehmen – genauso wie für Deutschland und für Europa. Investitionen in die Infrastruktur sind sinnbildlich Brücken in unsere Zukunft, in die Zukunft der nächsten Generationen. Es sind Investitionen in Stärke, Wohlstand und Sicherheit. Insofern kann ich an Kollegen Löser anknüpfen und sagen, dass wir mit einem solchen Mut und einer solchen Bereitschaft dazu – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.

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Albrecht Pallas SPD

– ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – vielleicht nicht nur einen Genua-Moment erreichen können, sondern – ein anderes Bild – auch einen Notre-Dame-Moment. Es war eine ähnliche respektable Leistung, in welcher Geschwindigkeit sie wieder aufgebaut wurde. Ich kann Sie nur einladen, diese Herausforderung gemeinsam mit uns anzugehen und diese Verantwortung zu zeigen. Vielen Dank. (Beifall Staatsminister Dirk Panter) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Am Rednerpult sprach Herr Abg. Pallas für die SPD-Fraktion. Es folgt für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Hartmann; bitte.

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Stefan Hartmann Die Linke

Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst eine Entschuldigung an meine Fraktion: Ich werde einige Begriffe benutzen, die ich zitieren muss und die bei uns nicht so üblich sind; aber Ihr werdet schon drauf kommen. (Staatsminister Dirk Panter: Sehr spannend!) Laut einer Umfrage im Jahre 2021 waren gerade einmal 42 % der Bürgerinnen und Bürger Sachsens mit der öffentlichen Infrastruktur zufrieden. Ich plädiere dafür, dass wir unseren Investitionsstau diesbezüglich vollständig beseitigen. So schön die eventuell vom Bund kommenden Gelder sind – sie werden dafür nicht reichen. Die Investitionsbremse muss auch in Sachsen weg. Wir haben bereits in der vorausgegangenen Debatte jede Menge dazu gehört. Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass wir unser Problem lösen können, ist, dass wir transparent und ehrlich an diese Fragen herangehen. In Schleswig-Holstein zum Beispiel legt die Regierung seit über zehn Jahren in regelmäßigen Abständen Infrastrukturberichte vor, in denen die Bedarfe ermittelt und berechnet werden. Wir brauchen diese Abrechenbarkeit. Die Defizite müssen für die Bürgerinnen und Bürger transparent gemacht werden. Die Folge daraus darf aber nicht das große Jammern sein, sondern die Beseitigung der Missstände. Das heißt, der Investitionsstau darf nicht nur nicht noch größer werden, sondern er muss auch in einem erlebbaren und vorstellbaren Zeitraum endlich abgebaut werden. Wenn Sie dies aber nicht schon aus wirtschaftlicher Vernunft heraus tun, dann tun Sie es aus demokratischer Verantwortung. Simone Cremaschi und andere untersuchten das Wahlverhalten in italienischen Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern, nachdem dort durch eine Reform der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen eingeschränkt worden war. Ergebnis: In den betroffenen Gemeinden nahm die Unterstützung der extremen Rechten bei nationalen Wahlen stärker zu als in den nicht betroffenen Gemeinden. Zum einen habe die Besorgnis über den eingeschränkten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Krankenhäusern, staatlichen Schulen, erschwinglichen öffentlichen Verkehrsmitteln, Wohnungen oder öffentlichem Verkehr dazu geführt, dass die Menschen infrage stellten, inwieweit sich ihre Regierung um sie kümmere. Zum anderen deuteten die Ergebnisse darauf hin, dass der Einfluss der Reform die Besorgnis über die Einwanderung verstärkt habe und dass rechtsextreme Parteien nach der Reform das Angebot öffentlicher Dienstleistungen zunehmend mit Einwanderung in Verbindung brachten. Die Analyse von 166 Wahlen in Europa seit 1980 zeigt laut Evelyne Hübscher und anderen, dass Sparmaßnahmen sowohl die Wahlbeteiligung als auch die Stimmen für NichtMainstream-Parteien erhöhen und damit die Polarisierung des Parteiensystems verstärken. Eine detaillierte Analyse ausgewählter Austeritätsperioden zeigt auch, dass neue, kleine und radikale Parteien am meisten von der Sparpolitik profitieren. Die Untersuchung von Ricardo Gabriel und anderen deckt Wahlen in 124 europäischen Regionen aus acht Ländern ab und umfasst den Zeitraum von 1980 bis 2015. Austeritätspolitik bzw. fiskalische Konsolidierungen hätten dort nicht nur zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung, Beschäftigung, Investitionen und Löhne geführt, sondern auch zu einem signifikanten Anstieg des Stimmenanteils extremer Parteien, einer niedrigeren Wahlbeteiligung und einem Anstieg der politischen Fragmentierung. Sparmaßnahmen trugen zu einem Gefühl der Trennung von den etablierten politischen Parteien und Institutionen bei und ermutigten die Wähler dazu, extremere politische Positionen zu unterstützen oder sich an Protestwahlen zu beteiligen. Was das in Sachsen heißt, wissen Sie selbst. Umgekehrt kann eine Ausweitung regionaler Förderung den Stimmenanteil populistischer Parteien reduzieren – so eine Untersuchung von Guiseppe Albanese und anderen. Ihr Ergebnis: Eine zusätzliche Fördersumme von etwa einem Prozent des verfügbaren Einkommens drückt den Stimmenanteil populistischer Parteien um fünf Prozentpunkte. Dieser Befund macht Mut, da der Kanal von Sparpolitik zu extremistischen Wahlergebnissen offenbar keine Einbahnstraße ist. Kluge Fiskalpolitik kann zu einer Reduktion von Rechtsextremismus beitragen. Wer den Staat als nicht handlungsfähig erlebt, wenn Brücken in den Fluss stürzen, Krankenhäuser schließen, Unterricht ausfällt, dann ist das alles nicht nur in den einzelnen Sachfragen eine Katastrophe, sondern es ist auch gesellschaftspolitisch eine Katastrophe. Es mag schlau und bescheiden klingen zu erzählen, dass man an allen Ecken und Enden den Gürtel enger schnallen muss. Ich hoffe, ich konnte Ihnen begreiflich machen, dass die Faschisten überall dort leichtes Spiel haben, wo der Rückzug des Staates ihnen Raum lässt. Dort, wo unser Staat im Alltag der Bürgerinnen und Bürger sicht- und erlebbar wird, muss er funktionieren, entlasten und ermöglichen. Nehmen Sie das dafür nötige Geld in die Hand! Lassen Sie uns in diesem Sinne in die Haushaltsverhandlungen gehen! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach am Rednerpult Herr Abg. Hartmann für die Fraktion Die Linke. Nun hätte der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit zu sprechen. – Er winkt ab. Dann kommen wir zu einer zweiten Runde, und für den Antragsteller spricht Frau Abg. Meier.

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Katja Meier GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sosehr die Carolabrücke ein Symbol für marode Infrastruktur in unserem Land ist, sosehr ist es doch zum Glück auch ein Sonderfall, der trotz regelmäßiger Brückenüberprüfungen und getätigter Erhaltungsinvestitionen mit den bis dahin üblichen Untersuchungsmethoden nicht zu erkennen war. Der Teileinsturz veränderte quasi über Nacht den Blick auf unsere Brücken, die Prüfverfahren und die Sicherheitsvorkehrungen, und das nicht nur im Freistaat Sachsen. Bei den 19 bauähnlichen Brücken in sächsischer Verantwortung muss jetzt schleunigst gehandelt werden und die Kommunen brauchen unsere Unterstützung. Deshalb bin ich Frau Kraushaar dankbar, dass sie jetzt eine Priorität auf die Brücken setzt – und das ist richtig so. Priorität Brückenerhalt heißt aber für uns BÜNDNISGRÜNE nicht, rechts und links von maroden Brücken keine anderen wichtigen Zukunftsprojekte mehr zu kennen. Für uns heißt das, endlich die richtigen Prioritäten zu setzen. Für uns GRÜNE hat der Erhalt von Straßen und Brücken Vorrang vor dem Aus- und Neubau, und das fordern wir nicht erst seit dem Teileinsturz der Carolabrücke. Nein, wir fordern schon seit Jahren – ich möchte fast sagen seit Jahrzehnten –, dass sich der Freistaat von teuren Prestigestraßenbauprojekten verabschiedet und stattdessen in deren Erhalt investiert. Warum? – Sachsen hat ein stark ausgebautes überörtliches Straßennetz, das mit knapp 13 400 Kilometern das längste im Bundesdurchschnitt ist. Doch wer glaubt, dass das Wirtschaftswohl einer Region mit der Straßenbreite steht oder fällt, der irrt gewaltig. Der Staat muss auch in der Lage sein, die notwendigen Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen zu tätigen, die nach jedem Straßenbau und -ausbau notwendig sind und anfallen; denn sonst steigt der Wertverzehr von Jahr zu Jahr und die Infrastruktur fährt auf Verschleiß. Deshalb braucht es langfristig eine Erhaltungsstrategie, die nicht auf Verschleiß gebaut ist, eine Erhaltungsstrategie auch für die mit viel Pomp und Gloria eröffneten Straßen. Der aktuelle Zustand unserer Verkehrsinfrastruktur ist die Folge der verfehlten Investitionspolitik der vergangenen Jahrzehnte. Welche konkreten Maßnahmen fallen mir dazu als Erstes ein? Natürlich der Neubau der S 177. Wir nennen sie auch gern die Hartmann-Gedächtnis-Autobahn. 2023/2024 stand sie mit rund 40 Millionen Euro im Haushalt, und im aktuellen Haushaltsentwurf steht sie mit 29 Millionen Euro. Hätten wir diese 69 Millionen Euro in die Instandsetzung der bestehenden Straßeninfrastruktur stecken können, wäre der Wertverzehr wesentlich kleiner ausgefallen. Stattdessen den Radverkehr gegen den Straßenerhalt auszuspielen – wie Sie, Frau Kraushaar, es gemacht haben –, das ist nicht nur unverschämt, sondern geht auch schlicht an der Realität vorbei. Wo sind denn die vielen Radwege in diesem Land? Ich zumindest kann sie nicht sehen. Der Haushaltsentwurf spricht eine deutliche Sprache über Ihre Prioritäten. Beim Radverkehr soll massiv gekürzt und gleichzeitig Neubauprojekten an Staatsstraßen der Weg bereitet werden. Noch im Koalitionsvertrag hatten Sie richtigerweise die Strategie proklamiert: Erhalt vor Neubau. Mit dem Haushaltsentwurf wird das ad absurdum geführt. Mit Blick auf den Haushalt und das Sondervermögen Infrastruktur fordere ich Sie deshalb auf, von weiteren Straßenneubau- und -ausbaumaßnahmen endlich Abschied zu nehmen und unsere junge Generation nicht weiter mit dem Erbe weiterer überdimensionierter Straßeninfrastruktur zu belasten, sondern bestehende Straßen bedarfsgerecht zu erhalten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Carolabrücke und die Elbbrücke in Bad Schandau mahnen, die Prioritäten endlich richtig zu setzen. Es braucht einen Politikwechsel und kein Weiter-so wie in den Neunziger- und Nullerjahren. Auch wenn die Spielräume – das wissen wir – im Haushalt eng sind: Nutzen Sie Ihre Gestaltungsspielräume für alle in dieser Gesellschaft! Nutzen Sie die Chance, das Sondervermögen Infrastruktur nachhaltig einzusetzen! Investieren Sie in den Erhalt unserer Brücken, aber auch in den Ausbau von Infrastruktur für Bahn, für ÖPNV, für Rad- und Fußverkehr, für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und für die Zukunftsfähigkeit der Mobilität im Freistaat Sachsen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Am Rednerpult sprach Frau Abg. Meier für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es folgt Herr Abg. Flemming von der CDU-Fraktion.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will der Kollegin Meier ganz klar widersprechen: Es kann ja wohl nicht sein, dass sich Investitionen in Infrastruktur ausschließlich auf den Erhalt und die Sanierung beschränken. Zumindest wir von der CDU sind dazu komplett anderer Meinung. (Beifall CDU) Selbstverständlich brauchen wir auch Neubau und Ersatzneubau, allerdings mit Augenmaß und nach Bedarf. Aber Nachhaltigkeit allein ist nicht nur das Alte zu bewahren, sondern auch Neues zukunftsfähig zu schaffen. (Zurufe BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Zur Bewältigung der Probleme in unserer Infrastruktur ist es ebenso wichtig, dass es zukünftig keine weiteren Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung gibt. Diese sind meist hausgemacht. Projekte werden verzögert, Bauzeiten bei Infrastruktur liegen in Deutschland inklusive der Planung bei circa 20 Jahren. Konkret zeigt sich das derzeit bei der Fertigstellung der A 72 oder der A 14 in Sachsen-Anhalt. Das sind Zustände, die unser Land der Lächerlichkeit preisgeben. Grund dafür sind Gesetze, die es ermöglichen, dass eine beliebige Organisation zu jedem Zeitpunkt ins Planungsverfahren eingreifen und das Verfahren um Jahre verzögern kann. Es hilft auch nicht, Gerichtsverfahren zu beschleunigen, sondern es darf im Normalfall gar nicht erst dazu kommen. Ich sage es einmal ganz deutlich: Das Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände gehört abgeschafft. (Beifall AfD – Lachen Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ökoauflagen gehören zurückgefahren, und insbesondere bei Sanierungen kann man, ohne Schaden anzurichten, auf Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichten. Dass das funktioniert, hat der Bau der LNG-Terminals im Norden unseres Landes gezeigt, wo ein Bau innerhalb kürzester Zeit möglich war. Wir als Union haben auf Bundesebene bereits weitere Vorschläge unterbreitet. Konkret sollen nach den Vorstellungen der Union identische Ersatzbauten für beschädigte oder abgerissene Brücken als Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eingestuft werden, für die keine Planfeststellungsverfahren nötig sind. Ebenfalls von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahren ausgenommen werden sollen Neubauten, die provisorische Übergangsbauten ersetzen. Dies soll auch für Ersatzneubauten gelten, bei denen eine Kapazitätserweiterung durch die Freigabe von Standstreifen erfolgt. Wir fordern konkret vom Bund, in Ausnahmefällen Bauvorhaben an Brücken ganz oder teilweise von den Anforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen. Im Fall einer UVP soll die Frist zur Stellungnahme der beteiligten Behörden den Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten. Die Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen sollte eingeführt werden, wie wir es in anderen Teilen der Bauordnung bereits erreicht haben. Gerade bei Gefahr in Verzug sollten Maßnahmen ohne Vorbehalte umgesetzt werden können. Zudem sehe ich weitere Maßnahmen in der Standardisierung von Vorschriften. Einheitliche Regelungen für den Brückenbau könnten die Planung und Umsetzung deutlich erleichtern. Einheitliche Standards ermöglichen klare Leitlinien für Ingenieure, Planer und Bauunternehmen, wodurch Planungssicherheit entsteht und Unsicherheiten minimiert werden könnten. Die Einführung solcher Regelungen könnte durch Expertenrunden und eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Fachverbänden vorangetrieben werden. Dazu kann es eine bessere Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Behörden, Institutionen usw. geben, um Verzögerungen zu vermeiden. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, dass wir uns alle einig sind, dass etwas passieren muss, damit der Sanierungsstau aufgeholt wird und sich nicht weiter vergrößert. Wir müssen investieren, aber wir müssen auch wieder Rahmenbedingungen schaffen, die den Brücken- und Straßenbau vereinfachen, beschleunigen und billiger machen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Albrecht Pallas, SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult Herr Abg. Flemming von der CDU-Fraktion. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Winter.

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Marko Winter AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Gäste! Sie, Herr Löser und Frau Meier von der GRÜNEN-Partei, stellen sich gern als fortschrittlich und modern dar, aber Sie sind im Mittelalter hängen geblieben. Deshalb favorisieren Sie auch die mittelalterliche Energiequelle Wind. Sie übersehen seit Jahren die digitale Infrastruktur; denn wenn wir über echte Infrastrukturpolitik sprechen, dann dürfen wir nicht nur Beton und Stahl in den Blick nehmen. Die Lebensader unserer modernen Gesellschaft ist nämlich die digitale Infrastruktur. (Albrecht Pallas, SPD: Ohne Strom?) Genau hier haben Sie – sowohl die Staatsregierung als auch die grüne Partei – in den letzten Jahren versagt. Das heißt: kein flächendeckender Breitbandausbau in Sachsen, keine zügige Umsetzung bei der Einrichtung des Notrufs für Opfer von Hackerangriffen – was übrigens 2021 unsere Wirtschaft circa 8 Milliarden Euro gekostet hat – und keine Fokussierung auf unsere digitale Infrastruktur. Deshalb sind wir nur 14. Platz im Vergleich der Bundesländer, das heißt Drittletzter. Sie haben unser Land digital vor die Wand gefahren und das bekommen wir leider wirtschaftlich langsam zu spüren. Ich bin im Stadtrat Freiberg und habe ein Beispiel aus der Praxis vom Breitbandausbau aus der Heimat mitgebracht: Im Oktober 2016 beschlossen wir, den Breitbandausbau zu fördern und Mittel zu beantragen. Die EU-weite Ausschreibung endete erst ein ganzes Jahr später. Die Vergabe durch den Stadtratsbeschluss erfolgte erst zwei Jahre später, und zwar im Dezember 2018. Dabei ging es allein um die Vergabe; es war noch kein Kabel verlegt. Dazu sage ich: Das ist Ausbau in grün-schwarzer Modemgeschwindigkeit. Während in anderen Ländern der Glasfaserausbau und die Netzabdeckung vorangetrieben werden, verharrt Sachsen vielerorts im digitalen Mittelalter. (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE: 2018 haben wir gar nicht regiert!) Unsere Unternehmen im ländlichen Raum klagen über langsames Internet und Funklöcher. Wenn ich zum Beispiel mit dem Zug von Freiberg nach Dresden fahre, dann habe ich 0G-Netz – also kein Netz – im Tharandter Wald. Oder: Wenn ich von Dresden nach Görlitz auf der A4 fahre, bricht das Netz ständig ab. (Sophie Koch, SPD: Da fahren Sie aber Auto! – Heiterkeit Die Linke) Wie kann das sein? Leben wir in einem Entwicklungsland? Nein, wir leben in Sachsen – und solche Punkte sind eine ernsthafte Bedrohung für unseren Wirtschaftsstandort. Gemäß einem Marktüberblick des Bundesverbandes Breitbandkommunikation aus dem Jahr 2024 können gerade einmal 44 % aller Sachsen Glasfaser-Internet nutzen. Nur 44 %! Dagegen sind es in Schleswig-Holstein 82 %. Wie kann das sein? Im bundesweiten Bitkom-Vergleich – nun komme ich wieder zurück – liegen wir Sachsen auf Platz 14, sind also Drittletzter bei der digitalen Infrastruktur. Insbesondere die Gigabit-Versorgung von Unternehmen und Schulen fällt schlecht aus. Nur 55 % unserer Unternehmen haben Gigabit-Internet, die anderen stehen noch im Internet-Mittelalter – und Sie vernachlässigen das Thema Breitbandausbau in Ihrem Debattenschwerpunkt immer noch; vielen Dank dafür an GRÜNE und Staatsregierung. Denn wer will sich in einem Dorf niederlassen, in dem das Homeoffice aufgrund schlechter Internetverbindung nicht möglich ist? (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wer will außerhalb von Dresden oder Leipzig investieren, wo der Datenaustausch mit internationalen Partnern mit 50 Kilowatt pro Sekunde so langsam ist, dass man zwischendurch Kaffee kochen kann? Sachsen braucht keine ideologisch grün gefärbten Infrastrukturdebatten von Parteien, die selbst lieber Windräder bauen, statt Glasfaser zu verlegen. (Sören Voigt, CDU: Ach, meine Güte! Wie viel Glasfaser wir verlegen in Sachsen!) Stattdessen brauchen wir endlich einen Neuanfang in Sachsen. Wir brauchen endlich flächendeckenden Breitbandausbau, aber auch intakte Straßen und benutzbare Brücken. Vielleicht brauchen wir sogar eine Art „Agentur für Regierungseffizienz“, wie es uns Trump in den USA vormacht. Danke schön. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult Herr Abg. Winter für die AfD-Fraktion. Es folgt für die BSW-Fraktion Herr Abg. Böhme.

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Ralf Böhme BSW

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Aufholprozess, der sich in der Infrastruktur überdeutlich zeigt, hatte ich vorhin angesprochen. Ein entscheidendes Hindernis dafür sind die nicht finalisierten oder nicht umgesetzten Projekte, die lange beschlossen sind. Das liegt meistens daran, dass der geplante Mittelabfluss nicht in der gebotenen Zeit bzw. in der geplanten Dauer realisiert werden konnte. Das heißt, momentan sind der Freistaat und seine Behörden nicht in der Lage, eine Verwendung von Investitionsmitteln in angemessenen Zeiträumen sicherzustellen. Das bezieht sich sowohl auf die Bundes- als auch auf die Landes- sowie auf die kommunale Ebene in Deutschland. Die durchgreifenden Änderungen, die hier an der Tagesordnung wären, sind Effektivierungen im Planungs- und Genehmigungsprozess, im Vergabe- und Ausführungsprozess. Es sind hemmende Regularien entweder zu reformieren oder abzuschaffen. Dazu haben wir bereits viele Hinweise aus den anderen Fraktionen gehört. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Gesamtredezeit ist abgelaufen. Sie müssten zum Schluss kommen.

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Ralf Böhme BSW

Okay. – Auch das Projektmanagement bei der Projektrealisierung ist definitiv noch zu optimieren. Die Aufholjagd ist dringend notwendig und ein Bekenntnis von allen Fraktionen dazu – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit!

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Ralf Böhme BSW

– wäre wünschenswert. Danke. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult Herr Abg. Böhme für die BSW-Fraktion. Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind hier etwas zweispurig unterwegs. Auf der einen Seite geht es natürlich um die Carolabrücke. Dann habe ich Kollegin Meier noch im Ohr, die das wieder ein bisschen wegdrücken wollte. Ich glaube schon, dass es wichtig ist, zumindest ein Stück weit bei der Carolabrücke zu bleiben, auch wenn sie ein Einzelfall ist. Da bin ich im Ergebnis seiner Ausführungen sehr bei Herrn Kollegen Hartmann. Es ist doch ein sehr starkes Symbol von nationaler Tragweite und steht ein Stück weit für den Zustand unserer Infrastruktur im ganzen Land. Deshalb halte ich es für wichtig, einerseits isoliert zu versuchen, gerade dieses Bauwerk, so schnell es geht, wieder zu errichten. Ich glaube, dabei sind alle Ebenen gefragt; denn jenseits von berechtigten Zuständigkeitsabgrenzungsdiskussionen, die wir in Deutschland und auch in Sachsen gern führen, geht es darum, dass die Kommune sich jetzt darum kümmern muss, dass die alte Brücke bzw. die Brückenruine so schnell es geht aus der Elbe geräumt wird, dass die Planungen für den schnellstmöglichen Wiederaufbau vorangetrieben werden. Land und Bund sind dabei gefragt. Es muss möglich sein, finanziell diese Art von Bauwerken insgesamt zu unterstützen, aber vor allem auch, Planungsverfahren zu vereinfachen und da, wo wir es können, durchaus gesetzlich etwas zu machen. Ich bin nicht bei Kollegen Flemming, Naturschutzbelange völlig hinten herunterfallen zu lassen; das müssen wir schon gewährleisten. Aber wobei Sie recht haben, Herr Flemming, ist: Es darf durch die Regularien, die wir über einen langen Zeitraum aufgebaut haben, nicht zu jahrelangen Verzögerungen kommen. Wir müssen uns das alles ansehen. Ich finde schon, dass wir vereinfachen müssen. Irgendwo müssen wir anfangen. Vielleicht ist es eine Gelegenheit, das Sächsische Straßengesetz anzufassen, eine entsprechende Ankündigung ist ja erfolgt. Das ist vielleicht erst einmal ein kleiner Vorschlag, aber wir müssen irgendwo beginnen. Und vielleicht müssen wir bei berechtigten Interessen auch liebgewonnene Dinge hinterfragen und überlegen, wie wir insgesamt schneller werden können. So können wir uns dem Thema widmen. Ich glaube, dann nützt es auch allen anderen Bauvorhaben, die noch vor uns stehen. Es ist das starke Symbol, der Einzelfall, der sehr viel größere Auswirkungen in der Wirkung hat, aber auch generell die Frage, wie wir bei der notwendigen Infrastruktursanierung, beim Ausbau schneller vorankommen. Damit bin ich nicht bei Herrn Winter, der ein Zerrbild der Digitalpolitik des Freistaates gemalt hat. Wir haben einiges dafür getan, dass der Ausbau von Privat und nicht durch den Staat schnell erfolgen kann. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Albrecht Pallas SPD

Wir fördern die kommunalen Eigenmittel für den Ausbau, wie es längst nicht in allen Bundesländern der Fall ist. Insofern war es mir wichtig, das geradezurücken. Danke schön. (Beifall SPD, BSW und Staatsminister Dirk Panter) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult für die SPD-Fraktion Herr Abg. Pallas. Für die Fraktion Die Linke besteht kein weiterer Redebedarf. Herr Berger, fraktionsloser Abgeordneter, hat ebenfalls keinen. Wir könnten damit in eine dritte Rederunde einsteigen. Möchte die Antragstellerin noch einmal sprechen? – Das kann ich nicht erkennen. – Auch die CDU-Fraktion winkt ab. – Für die AfD-Fraktion Herr Abg. Gerold, bitte.

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Andreas Gerold AfD

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Mitglieder des Hohen Hauses! Verehrte Gäste! So leid mir das für meine Fraktion tut, ich muss Herrn Pallas in dem Beispiel, das er gebracht hat, einmal recht geben – nicht in Gänze, aber in einigen Teilen. (Albrecht Pallas, SPD: Ich dachte schon! –

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Henning Homann SPD

Wir haben uns schon gewundert!) Natürlich ist diese Brücke ein Einzelfall – vielleicht auch nicht –, aber sie ist ein Synonym für den Zustand unserer Infrastruktur; das muss man einfach so sagen. Ich sehe nicht ganz, dass es ein Einzelfall ist, es kommt vermehrt vor, aber im Großen und Ganzen haben Sie mir jetzt die erste Seite weggeklaut. (Lachen Albrecht Pallas, SPD) Nun weiß ich nicht, was ich sagen soll. Es ist ein Gesamtzustand, den man hierbei erkennen kann. Ich bin eigentlich froh darüber, dass für Bad Schandau mit der Behelfsbrücke jetzt zumindest ein Anfang getan worden ist, wobei 31 Millionen Euro, wie in der Zeitung stand, für eine Behelfsbrücke aus meiner Sicht eine doch relativ große Zahl ist. Ich bin kein Brückenbauer, aber mir scheint das viel Geld zu sein. Ich habe die Hoffnung – das kommt ja immer wieder einmal vor; ich zitiere –: „Nichts ist beständiger als das Provisorium.“ Vielleicht sind diese 31 Millionen Euro dann in Gänze, für immer gut angelegt und nicht nur vorübergehend. Als Kommunalpolitiker, der ich hauptsächlich in meiner beruflichen Tätigkeit bin, sehe ich jedoch, was in unserem Land passiert. Ich habe mir vor Jahren einen SUV zugelegt. Den habe ich nicht gekauft, weil ich gern im Wald und im Gelände herumfahren möchte, sondern es hat sich gezeigt, dass es ganz richtig war, diesen auch für die Kleinstadt zu nutzen. (Beifall Mike Moncsek, AfD) Für unsere Hauptstraßen, unsere Nebenstraßen benötigen wir so etwas. Es ist egal, ob es Meerane, Rathen, Krauschwitz, oder Bärenstein ist. Ich möchte jetzt niemanden beleidigen. In den drei großen Städten wird es ähnlich sein. Leipzig, Dresden und Chemnitz haben auch Huckelpisten. Das betrifft nicht nur Brücken. Ich muss Sie ganz einfach fragen: Wer erarbeitet denn den Wohlstand unseres Landes? Das sind die Bürger in den Kommunen, insbesondere auch in den kleinen Kommunen, die sich fragen, was mit ihrer Infrastruktur passiert ist, weil nichts vorangeht. Es gab im vorigen Jahr im September oder November eine Kleine Anfrage unserer Partei. Dabei wurde festgestellt, dass 11,8 % der Bundesstraßen in Sachsen und 16,3 % der Staatsstraßen in einem Zustandsnotenbereich von 1,0 bis 1,4 sind. Das ist nicht viel. Die Förderquote für Ingenieurbauwerke liegt bei uns in Sachsen bei 60 %. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das halte ich für viel zu wenig! Das ist für unser Bundesland, (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) für Sachsen, von miserabel bis demütigend, würde ich bald einmal sagen. Kommunale – (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) – ja, das ist es, Herr Gebhardt! – Straßen gleichen immer öfter Schlaglochpisten. Brücken sind einsturzgefährdet. Öffentliche Gebäude wie Schulen, Schwimmhallen, Rathäuser, Feuerwehrgebäude, da könnten wir – – (Albrecht Pallas, SPD: Das ist eine gemeinsame Verantwortung!) – Ja, aber in der Regierung waren Sie, Herr Pallas, nicht ich oder wir! – (Albrecht Pallas, SPD: Sie können nicht alles dem Land in die Schuhe schieben!) – Nein, dem Land möchte ich dafür nicht die Schuld geben, aber den Verantwortlichen! Und das waren Sie in den letzten fünf Jahren! Und das sind Sie immer noch, und das müssen Sie sich auch anhören – – (Albrecht Pallas, SPD: Das ist eine gemeinsame Aufgabe!) – Ja, gut. Aber in den Kommunen sind es überwiegend Abgeordnete oder Landräte der CDU, die in dieser Verantwortung stecken – bis auf einen – und nicht wir. Es kann sich dann nicht einfach herausgeredet werden oder wie die GRÜNEN sagen: Wir sind nicht mehr dabei! Wir spielen nun das schmollende Kind und hauen alles über den Haufen, was wir in den letzten fünf Jahren mit zu verantworten hatten. Das kann nicht sein! Die Kommunen in Sachsen sind strukturell völlig unterfinanziert. (Beifall AfD) Sie werden immer mehr mit Pflichtaufgaben von Bund und Land überschüttet. Einer Ihrer Kollegen hatte es bereits richtig gesagt: Es ist nicht genügend Geld da, es wird nicht mehr genügend bereitgestellt. Die Resolutionen der Landkreise Meißen und Bautzen haben gezeigt, wie es dort aussieht! Ich kann Ihnen bereits im Vorgriff sagen: Wir haben heute Kreistagssitzung in Zwickau. Der Landkreis Zwickau wird ebenfalls eine Petition an den Landrat oder Landtag stellen, damit sich etwas ändert! Wir haben als Fraktion eine Enquetekommission eingerichtet, „Ein lebenswertes Sachsen“, um auch diese Themen explizit anzusprechen. Genau diese Themen! (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Warum haben die anderen dem nicht zugestimmt? Warum haben die verantwortlichen Parteien – wie die GRÜNEN, die CDU und die SPD – nicht mitgemacht? Warum dauern Bauprojekte in Sachsen heute doppelt so lange und werden geplant wie vor 20 Jahren? Wieso? (Beifall AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Verschlanken Sie doch bitte die Verwaltung! Machen Sie die Genehmigungsvorgänge schneller! Machen Sie die Strukturmaßnahmen besser! Die AfD steht ganz klar dafür: Die kommunale Infrastruktur muss endlich oberste Priorität bei der Staatsregierung erhalten. Wir unterbreiten folgende Vorschläge: – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.

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Andreas Gerold AfD

– In Bezug auf die Verantwortung der Kommunen brauchen wir eine echte Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, damit die Kommunen ihre Infrastrukturprojekte eigenständig umsetzen können, anstatt immer auf einen Riesenfördertopf angewiesen zu sein. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Andreas Gerold AfD

– Oh, Entschuldigung. Ich hätte noch viel zu sagen. Tut mir leid! Aber ich glaube, es hat geholfen. (Heiterkeit und Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Am Rednerpult sprach Herr Abgeordneter Gerold für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat nun die Staatsregierung die Möglichkeit zu sprechen. Für die Staatsregierung spricht Frau Staatsministerin Kraushaar; bitte. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abg.! Für Brücken passt das Bild der Lebensadern gut. Sie sind Schulweg, Arbeitsweg, Heimweg, sie sind der Weg zu den Eltern, zu Freunden und Enkeln. Sie bringen uns im Zweifel ohne Umwege die Feuerwehr oder den Notarzt ins Haus. Da, wo die Brücke die Ufer eines Flusses verbindet, sind sie manchmal sogar der einzige Weg weit und breit, der beim Queren hilft. Sie sind, was ganze Städte zusammenhält und damit natürlich auch uns als Gesellschaft. Brücken sind kein Luxus. Sie sind wichtiger Bestandteil unserer Mobilität und damit unseres Alltags, unseres Lebens. Ich glaube, Sie stimmen mir zu: Was wir in Sachsen mit dem 11. September 2024 erlebt haben, ist nicht weniger als eine Zäsur. Der Teileinsturz der Carolabrücke in Dresden hat uns – die Politik, die Bürgerinnen und Bürger und, so wird mir gesagt, sogar Brückenbauexperten – überrascht. Der Abg. Flemming hat es zu Beginn angesprochen: Dass so etwas passieren kann, war unerwartet. Wir alle haben es nicht für möglich gehalten. Wir können leider auch nicht sagen, dass die Geschichte hier endet. Am 6. November 2024 mussten wir die Elbebrücke in Bad Schandau sperren. Unmittelbar nach den beiden Ereignissen haben wir insgesamt 19 Brücken identifiziert, die tiefergehend untersucht werden müssen. Sie alle haben etwas mit der Carolabrücke gemein: Entweder das verwendete Material, die Bauart oder den Bauzeitraum. Diese 19 Brücken stehen nun im besonderen Fokus, die Sicherheit steht im Fokus. Wir tun nicht nur alles, wenn es um die Sicherheit geht, sondern auch, wenn es um zügige Lösungen und das Schaffen von Abhilfe geht. Denn bei zwei ganz konkreten Brücken – eine wurde schon erwähnt – sind wir heute schon einige Schritte weiter. Sowohl die Elbebrücke B 172 in Bad Schandau als auch die Brücke der B 101 bei Großenhain sind derzeit nicht nutzbar. Die eine, weil wir sie aus Sicherheitsgründen sperren mussten, und die andere, weil sie bereits abgerissen werden musste. Es gab keine Alternative. Uns ist klar: Der Zeitraum der Einschränkungen für die Menschen vor Ort muss möglichst klein gehalten werden. In Großenhain musste die Brücke innerhalb eines Wochenende abgerissen werden. Der Wiederaufbau befindet sich in der Planung, und im Herbst wird der Ersatzbau starten. In Bad Schandau ist die Sperrung der Elbebrücke besonders bitter. Zu groß sind die Umwege. Nächste Woche führen wir dort – wie bereits erwähnt – einen Belastungstest durch, um gemeinsam mit den Experten, den Brückenstatikern und den staatlich bestellten Prüfern zu klären, ob der Brücke eine Restnutzungsdauer bescheinigt werden kann und ob wir sie vielleicht sogar wieder beschränkt öffnen können Die nötigen Finanzmittel dafür haben wir bereitgestellt. Selbstverständlich befinden sich die Behelfsbrücke und der Ersatzneubau gleichzeitig in Planung. Ich will hier keine Verzögerungen! Den Plan für die Behelfsbrücke haben wir am Montagabend während des Bürgerdialogs – Herr Abg. Löser, Sie sprachen davon – den Bürgern von Bad Schandau vorgestellt. Ich will es ganz offen sagen: Ich war beeindruckt von der Ruhe und den konstruktiven Dialogen, die wir geführt haben. Schließlich leben die Menschen hier seit über vier Monaten ohne diese Lebensader! Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern von Bad Schandau an dieser Stelle ganz ausdrücklich! Ich danke Herrn Kunack als Bürgermeister und ich danke dem Landrat Geißler, die sich dafür einsetzten. (Beifall CDU sowie Albrecht Pallas und Martin Dulig, SPD) Auch abseits dieser Ereignisse liegt der Fokus nicht erst seit gestern auf Infrastruktur. Schon 2017 hatte der Freistaat mit der Ausbau- und Erhaltungsstrategie 2030 einen Handlungsrahmen geschaffen. Wir wollen die bestehende Infrastruktur in einem guten Zustand halten. Der Plan ist, dass sich 2030 keine Brücke mehr im schlechtesten Zustandsbereich befindet. Bis 2020 konnte der Anteil von 8 % auf 4 % reduziert werden. Aber wir verzeichnen seitdem wieder einen leichten Anstieg. Wir merken zunehmend, Infrastruktur erhält und verbessert sich nicht nur durch Papier und Pläne, sondern mit einer angemessenen Finanzausstattung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zu sagen, wie es ist: Mit dem aktuell geplanten Finanzbudget für den Straßen- und Brückenbau wird uns das allein aus Landesmitteln nicht gelingen. Das muss es vielleicht auch gar nicht. Ja, ich bin erleichtert, dass der Bund die Sorgen der Länder teilt und ein Sondervermögen aufsetzen wird. Denn, auch das gehört zur Wahrheit dazu, wir sind mit dieser Herausforderung lange nicht allein. Sanierungsbedürftige Infrastruktur gibt es in allen Bundesländern. Die Rahmedetalbrücke in NRW ist seit über drei Jahren gesperrt. Gleichzeitig bin ich, wie viele andere, eine große Verfechterin enkeltauglicher Politik. In diesem Fall heißt das für mich, wie der Abg. Pallas es schon angesprochen hat: Diese – ich nenne es Infrastrukturschulden – dürfen wir den nächsten Generationen nicht aufbürden. Das Sondervermögen kann uns jedoch deutlich entlasten. Von den 500 Milliarden Euro sollen die Länder über einen Zeitraum von zwölf Jahren mit 100 Milliarden Euro für Investitionen in den angesprochenen Straßen- und Brückenbau unterstützt werden. Auch die ÖPNV-Infrastruktur sowie die Infrastruktur für Rad- und Schienenverkehr sollen berücksichtigt werden. Aktuell warten wir auf weitere Informationen seitens des Bundes: Wie können die Mittel abgerufen werden? Wird es Kofinanzierungsnotwendigkeiten geben? Das wird sicherlich bald alles geklärt werden. Erlauben Sie, dass ich noch kurz die weiteren Säulen der Infrastrukturpolitik meines Hauses skizziere, bei denen ich erwarte, dass sie ebenso vom Sondervermögen profitieren werden – sowohl im Freistaat als auch bei den Kommunen. Erstens. ÖPNV. Wir wollen eine Weiterentwicklung und Stärkung des ÖPNV, zum Beispiel mit den bereits angestoßenen intelligenten Lösungen wie den PlusBussen, den TaktBussen und einer Verbesserung der Anbindungen überall hin im Freistaat Sachsen. Dafür brauchen wir mehr Mittelzuweisungen des Bundes. Ich nenne nur das Stichwort der Regionalisierungsmittel. Auch beim Deutschlandticket muss der Bund Farbe bekennen. Landesseitig ist das Ticket genau wie das Bildungsticket erst einmal abgesichert. Der Koalitionsvertrag bekennt sich positiv zum Deutschlandticket. Wir fordern, dass sich der Bund mindestens weiterhin hälftig an der Finanzierung beteiligt. Unseren Anteil am Bildungs- und Deutschlandticket finanzieren wir zuverlässig. Auch die Zahlungen des Freistaates für die Ausbildungsverkehre werden ungekürzt fortgesetzt und dynamisiert. Zweitens. Radverkehr. Beim Radverkehr konnten in den vergangenen Jahren sichtbare Erfolge erzielt werden. Dafür danke ich ausdrücklich meinem Vorgänger Martin Dulig. Beispielhaft seien die Förderung des kommunalen Radverkehrs auf Rekordniveau, die Gründung des Wegebunds als starke Verbindung in die Kommunen hinein sowie die Planung von Radschnellwegen genannt. Daher wollen wir – bei allen begrenzten Mitteln – auch in den kommenden Jahren in diesem Bereich weiter vorangehen. Das Ziel ist ein landesweites Radhauptverkehrsnetz mit Fokus auf direkte Verbindungen und Lückenschlüssen. Drittens. Schiene. Auch in die Schieneninfrastruktur investierte der Freistaat große Summen und wir wollen das unbedingt fortsetzen. Zu den verkehrspolitisch bedeutsamsten Schienenprojekten im Freistaat zählen die Strecken Dresden – Görlitz und Chemnitz – Leipzig. Elektrifizierung ist hier das Stichwort. Bislang wurden hier Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Abkommen zur über die Errichtung Instituts für medizinische und Drucksache 8/62, Gesetzentwurf Drucksache 8/2117, für Soziales, Gesundheit und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht trotzdem ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, Drucksache 8/62. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 8/2117. Es liegen mir keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Absatz 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in durch den Freistaat aus Landesmitteln Planungskosten in Höhe von immerhin 35 Millionen Euro investiert. Auch in Streckenreaktivierungen – auch das ist ein Thema – wurden 5 Millionen Euro investiert. Fazit. Dem 11. September 2024 folgten eine ganze Reihe Konsequenzen. Sie müssen folgen. Wir blicken gemeinsam nach vorne und tun alles Nötige, um das Beste aus der Situation zu machen; denn es ist viel zu tun, nicht nur im Bereich Straßen und Brücken, auch ÖPNV, Schiene, Radverkehr – ich habe es gerade gesagt – brauchen Investitionen. Das Sondervermögen des Bundes ist die große Chance, hier einen klaren und für die Menschen in Sachsen spürbaren Schritt nach vorne zu kommen. Wenn klar ist, wann und wie das Geld kommt, werde ich alles dafür tun, dass Sachsen hier im hohen Maße und an der richtigen Stelle profitiert. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Am Rednerpult sprach Frau Staatsministerin Kraushaar. Damit ist die dritte Aktuelle Debatte geschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu des Entwurfs Änderung des Abkommens und Finanzierung des pharmazeutische Prüfungsfragen der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Wir stimmen ab: Überschrift, Artikel 1, Zustimmung zum Abkommen, Artikel 2, das Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Damit wurde den Teilen des Gesetzes zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet, und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf in Gänze seine Zustimmung? – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Einführung eines von Nationalsozialismus Drucksache 8/652, Gesetzentwurf Drucksache 8/2118, Ausschusses für Inneres, Die Fraktionen erhalten zur allgemeinen Aussprache das Wort. Es beginnt die Fraktion Die Linke. Frau Abg. Schaper, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 8. Mai 1945 wurde an vielen Orten in Europa aufgeatmet. „Der Krieg ist aus!“, „Bedingungslose Kapitulation!“ titelten etwa die Aachener Nachrichten – in der Stadt, die als erste deutsche Großstadt schon im Oktober 1944 befreit worden war. Viele schauen auch heute mit Freude und Dankbarkeit auf dieses Datum. Wir dürfen aber nie vergessen, dass im Tag der Befreiung das Echo von Millionen vernichteter Leben widerhallt. Der Preis des Sieges über den Faschismus war riesig. Die Freude darf niemals die mahnende Erinnerung überdecken, schon gar nicht die Verantwortung, die sich aus ihr ergibt. Viel zitiert sind die Worte des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, gesprochen am 8. Mai 1985 in einer Gedenkstunde des Deutschen Bundestages, damals noch in Bonn: „Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.“ Er hat damals begründet, weshalb dieser Tag so wichtig ist – ich zitiere weiter –: „Wir gedenken heute in Trauer aller Toten des Krieges und der Gewaltherrschaft. Wir gedenken insbesondere der 6 Millionen Juden, die in deutschen Konzentrationslagern ermordet wurden. Wir gedenken aller Völker, die im Krieg gelitten haben, vor allem der unsäglich vielen Bürger der Sowjetunion und der Polen, die ihr Leben verloren haben.“ Der 8. Mai ist und bleibt für alle Zeiten ein historisches Datum. Das ist auch ein Vermächtnis des Christdemokraten von Weizsäcker. In reichlich einem Monat wird das Kriegsende in Europa 80 Jahre zurückliegen. Es wäre ein wichtiges Signal historischer Verantwortung und gegen das Vergessen, den Tag der Befreiung in Sachsen endlich zum Gedenktag zu machen. Wir sind der Koalition dankbar für den konstruktiven Umgang mit diesem Anliegen, das die Linken schon seit vielen Jahren verfolgen. Im Ausschuss waren wir gern bereit, die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen am Gesetzestext mitzutragen. So ist es in der Tat richtig, dass der Zweite Weltkrieg am 8. Mai 1945 nur in Europa endete. In Asien ging er weiter, bis zur bedingungslosen Kapitulation Japans am 2. September 1945. Diese Präzisierung soll sich zu Recht im Namen des des Entwurfs Gedenktages zum Tag der Befreiung und Krieg am 8. Mai 1945 der Fraktion Die Linke Beschlussempfehlung des Kommunales und Sport Gedenktages niederschlagen. Der 8. Mai als Gedenktag zum Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa soll Jahr für Jahr dabei helfen, die Erinnerung an diese Menschheitsverbrechen wachzuhalten und jene zu würdigen, die sie 1945 beendet haben. Millionen Menschen, ob sie Uniformen trugen oder nicht, mussten wegen der nationalsozialistischen Aggression ihr Leben lassen. Am 8. Mai war in Europa endlich Schluss mit dem Töten, Verstümmeln, Zerstören. Auch die Befreier haben einen enormen Blutzoll entrichtet, vor allem die Sowjetunion, die USA, Großbritannien, Frankreich und Kanada. Sachsen wurde am Ende des Zweiten Weltkriegs selbst zu einem Schauplatz von historischer Bedeutung. Am 25. April 1945 – heute als Elbe Day bekannt – trafen erstmalig Soldaten der US-Armee und der Roten Armee an der zerstörten Elbbrücke bei Torgau aufeinander. Sie besiegelten mit einem Handschlag symbolisch das nahende Ende des Krieges, das wenige Tage später tatsächlich eintrat. Das Andenken der Befreier wollen wir noch fester im kollektiven Bewusstsein verankern. Uns allen ist bewusst, dass es immer weniger Menschen gibt, die aus eigenem Erleben von damals berichten und uns vor einer Wiederholung des Schreckens und Leidens warnen können. Umso wichtiger ist es, dass wir weiterhin der Erinnerung die gebührende Aufmerksamkeit schenken. Das gilt auch und gerade mit dem Blick auf unsere Kinder und Enkel, die bisher nicht erleben mussten, was Krieg bedeutet. Möge es für immer so bleiben! Uns ist bewusst, dass es einigen Kolleginnen und Kollegen in der CDU-Fraktion nicht leichtfällt, die Hand für den Gesetzentwurf der Linken zu heben. Wir bitten Sie dennoch, es zu tun. Es wäre ein hoffnungsvolles Zeichen dafür, dass es uns gemeinsam gelingen kann, eine neue politische Kultur in Sachsen zu etablieren. Schätzungen zufolge kamen im Zweiten Weltkrieg rund 55 Millionen Menschen ums Leben. Erst im Gefolge dieses von Nationalsozialisten geführten Vernichtungskrieges in Osteuropa war der Holocaust möglich. Dennoch streiten alte und neue Nazis noch heute ab, dass der 8. Mai ein Tag der Befreiung war. Im Kampf der Anti-Hitler-Koalition gegen das NS-Regime sehen Historiker wie der Brite Eric Hobsbawm den Dreh- und Angelpunkt und das entscheidende Moment in der Geschichte des 20. Jahrhunderts; er habe die Demokratie vor dem Untergang bewahrt. Dieser Kampf um und für die Demokratie ist bis heute nicht beendet. Uns als Linke ist dabei bewusst, dass es nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs auch im Einflussbereich der Sowjetunion zu Unrecht gegen unschuldige Menschen gekommen ist, doch entwertet dies den Tag der Befreiung nicht. Nur nationalistische Kurzsichtigkeit erblickt im 8. Mai zuerst eine deutsche Niederlage und nicht den Sieg der Menschheit. Mensch sein und Mensch bleiben und sich mit aller Kraft gegen eine Wiederholung der faschistischen Unmenschlichkeit stemmen, das ist unsere Aufgabe. Die Geschichte und die Gegenwart zeigen, dass Menschenrechte, Menschenwürde und Demokratie nicht mehr selbstverständlich sind. Oder um es mit den Worten des KZ-Überlebenden Simon Wiesenthal zu sagen: „Überleben ist ein Privileg, das verpflichtet. Ich habe mich immer wieder gefragt, was ich für die tun kann, die nicht überlebt haben.“ Letzteres müssen wir uns auch immer fragen. Der vorliegende Gesetzentwurf, dem zuzustimmen wir alle demokratischen Fraktionen nochmals bitten, dient diesem Vermächtnis. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke, CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Kollegin Schaper sprach für die Fraktion Die Linke. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Dr. Kromer. Bitte schön.

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Dr. Frank Kromer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem 80. Jahrestag des 8. Mai 1945 erreichen wir in diesem Jahr einen Zeitpunkt, an dem Zeitzeugen keine Möglichkeit mehr haben, mit jungen Menschen zu sprechen. Es gibt sie noch; sie sind hochbetagt und bald werden sie nicht mehr unter uns weilen. Mit der Etablierung eines Gedenktags verknüpft sich damit die Aufforderung, neue Formen und Formate der Auseinandersetzung mit dieser Zeit, mit dem Erinnern zu finden – jenseits der Möglichkeit eines Zeitzeugengesprächs. Ein Gedenktag ist selbst so ein Format und kann zur Entwicklung weiterer Formate beitragen. Meine Damen und Herren, auf den 8. Mai 1945 verdichtet sich deutsche und europäische Geschichte auf einen Tag wie unter einem Brennglas, einen Tag, auf den vieles Zerstörerische zuvor hinauslief, einen Tag, durch den Versöhnendes später erst möglich wurde. Dieser Tag markiert gleichzeitig die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus und die Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa. Diese Präzisierung – Frau Schaper hat es eben betont – war uns auch als Fraktion wichtig und ist Teil unseres Änderungsantrags gewesen. Ich weiß, dass es Bedenken in der Gesellschaft und zum Teil auch bei den Mitgliedern dieses Hauses gibt, was die Begriffswahl der Befreiung anbelangt. Ich kann das gut verstehen. Ich möchte dazu aus einem Brief zitieren, den eine Dresdnerin im April 1947, also zwei Jahre nach dem 8. Mai 1945, an ihren in französischer Kriegsgefangenschaft befindlichen Ehemann geschrieben hat, nachdem man ihr die Ausweisung aus ihrer Wohnung in der Marienberger Straße 62 hier in Dresden verfügt hatte. Diese Frau schrieb: „Was wird wohl kommen? Ich glaube selbst, die sind hart wie Stein, dass ich diesmal das große Opfer sein werde. Ich bin jetzt so richtig überrascht worden. Da ist jedes Möbel aufgenommen, was ohne Erlaubnis nicht aus der Wohnung darf.“ Und weiter schreibt diese Frau an ihren Mann: „Am besten, wir beide gehen auseinander. Da kannst Du Dir eine Frau nehmen, die noch alles hat und nicht so ein gehetztes Häscherl mit Kind.“ Welche Verzweiflung spricht aus diesen Worten! Viele Deutsche trugen schwer an ihrem Schicksal in diesen Jahren, so auch diese Frau. Und viele traf es viel härter – so die Vertriebenen, deren Schicksal wir zu Recht am 20. Juni gedenken, dem Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung. Es gibt diesen eigenen spezifischen Gedenktag zu Recht. Er nimmt die Vertreibung der Deutschen ganz speziell in den Blick. Diesen Tag sollten wir nicht dadurch entwerten, dass wir das berechtigte Anliegen noch in den 8. Mai und den Titel des Gedenktags hineinnehmen. Aber es waren nicht nur die Vertriebenen. Es waren auch die Ausgebombten, die Kriegsgefangenen, die Missbrauchten, die Vergewaltigten. (Zuruf AfD: So ist es! Genau!) Wie viele kamen noch nach dem 8. Mai 1945 ums Leben? Da gab es für die allermeisten Deutschen kein Gefühl der Befreiung. Aber vereinzelt gab es das doch: Da waren die Befreiten aus Konzentrationslagern und Gefängnissen, da waren diejenigen, die sich versteckt hatten, zum Teil über viele Monate und Jahre, und da waren die, die andere versteckt haben. Aber Befreiung ist nicht das Erleben und Empfinden der meisten Deutschen damals. Das meint aber der Titel in dem Gedenktag, über den wir heute reden, auch gar nicht. Befreiung ist der Blick von heute zurück auf diesen Tag, und wir müssen auch die gesamte Formulierung in den Blick nehmen. Da heißt es: „Befreiung vom Nationalsozialismus“. Der Begriff der Befreiung – er gibt eine moralische Wertung über den Nationalsozialismus ab. Auf diese Wertung des Nationalsozialismus als zivilisatorischem Irrweg, darauf kommt es im Begriff der Befreiung an. Der Weg zu einem Leben in Freiheit war noch lang, und er verlief sehr unterschiedlich in den beiden Teilen unseres Vaterlands. Es bleibt eine historische Tatsache, dass eine der Siegermächte – die Sowjetunion – selbst keine Demokratie war und in den von ihr besetzten Gebieten auch keine demokratischen Strukturen zugelassen hat. Es kam zur Errichtung sozialistischer Diktaturen, so auch bei uns hier in Sachsen und in Ostdeutschland. Dieser Teil der Geschichte, der ebenfalls seinen Startpunkt am 8. Mai 1945 hat und dem Tage wie der 17. Juni 1953 folgten, darf nicht vergessen werden. Der Weg zu persönlichen Freiheiten führte bei uns über den Umweg einer sozialistischen Diktatur. Er fand seine staatliche Ausprägung erst mit der friedlichen Revolution 1989/1990. Möglich wurde dies durch das Freiheitsstreben der Menschen. Auch diese Entwicklung kann vom 8. Mai 1945 aus in den Blick genommen werden. Das war uns in der Begründung zu unserem Änderungsantrag, den sich der Ausschuss dann zu eigen gemacht hat, noch besonders wichtig. Der 8. Mai ist ohne die Tage, die ihm vorausgegangen sind, nicht zu denken. Auf diesen Aspekt werde ich im zweiten Teil noch genauer eingehen. So weit erst einmal vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Kromer sprach für die Fraktion der CDU. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Wippel. Bitte schön.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Für Regimegegner des Nationalsozialismus war der 8. Mai 1945 ein Tag der Befreiung. Für KZ-Häftlinge und politisch Verfolgte war der 8. Mai ein Tag der Befreiung. Ich gehe auch mit, wenn Sie sagen, dass am 8. Mai 1945 viele Deutsche die Hoffnung auf einen schnellen und dauerhaften Frieden hatten. Zur Wahrheit gehört auch, dass diese Hoffnung gerade in Ostdeutschland und gerade hier bei uns in Sachsen bitter enttäuscht wurde; denn das Ende der nationalsozialistischen Diktatur markiert leider den Beginn der zweiten Diktatur auf deutschem Boden. Der renommierte und wohl am ehesten als CDU-nah zu bezeichnende Historiker Hubertus Knabe, ehemaliger Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und heute in Würzburg mit der Aufarbeitung der Mordanschläge der Stasi beschäftigt, zieht deshalb in seinem Buch mit dem Titel „Tag der Befreiung? Das Kriegsende in Ostdeutschland“ ein eindeutiges Fazit. Ich möchte zitieren: „Nicht der 8. Mai 1945 brachte den Ostdeutschen die Freiheit, sondern der 9. November 1989, als in Berlin die Mauer fiel und das SED-Regime gestürzt wurde.“ Sehr geehrte Kollegen von der CDU, es ist geschichtsvergessen, die zweite deutsche Diktatur einfach unter den Tisch zu kehren. (Zuruf CDU: Haben Sie gerade nicht zugehört? – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Im Juni 2023 setzte Ihre Fraktion zusammen mit Bayern und Thüringen ein Positionspapier zum 17. Juni 1953 auf. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Auf Seite 3 dieses Positionspapiers schrieben Sie selbst: Die Ostdeutschen wurden „nahezu nahtlos von einer Diktatur in die nächste gezwungen“. (Beifall AfD) Genau das ist auch die Position von Hubertus Knabe. Es ist auch die Auffassung der AfD. Das war anscheinend bis vor zwei Jahren auch Ihre Meinung. Aber jetzt haben Sie diese Meinung offenbar einzig und allein deshalb geändert, weil Sie glauben, die Linken zu brauchen, um Ihre wacklige Minderheitsregierung aufrechterhalten zu können. (Beifall AfD) Die Zustimmung zu den SED-Nachfolgern erfolgt hier nicht bei einem x-beliebigen Sachthema – das wäre ja noch irgendwie verständlich –, sondern bei einem ideologischen Projekt. (Juliane Nagel, Die Linke, lacht.) Das zeugt von Prinzipienlosigkeit zum Zwecke des Machterhalts. (Beifall AfD) Ich möchte jetzt allerdings nicht weiter in Rechenbeispiele Ihrer Koalition einsteigen. Ich möchte die Gelegenheit aber nutzen, um auf das Leid der Ostdeutschen nach dem 8. Mai 1945 hinzuweisen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Unglaublich!) Wiederum möchte ich dazu mit Hubertus Knabe den besten Kenner dieser Materie zu Wort kommen lassen. Er schreibt: „Der Einmarsch der Roten Armee in Deutschland bedeutete für Hunderttausende Frauen unermessliche Qualen durch Massenvergewaltigungen. Auch westliche Soldaten verübten sexuelle Übergriffe. Rund 7,5 Millionen Männer gerieten durch die bedingungslose Kapitulation in Gefangenschaft. Mehr als 3 Millionen mussten in der Sowjetunion Zwangsarbeit leisten, die ein Drittel nicht überlebte. Während in Deutschland ausländische Militärs die Regierungsgewalt übernahmen, annektierten fremde Staaten ein Drittel des deutschen Reichsgebiets. Außerhalb des verbliebenen Territoriums wurde nahezu die gesamte deutschsprachige Bevölkerung eingesperrt, deportiert oder vertrieben. (Zuruf AfD: Richtig!) Zwischen Elbe und Oder installierten die sowjetischen Besatzer schließlich eine neue Diktatur, was Zehntausende das Leben kostete und Millionen zur Flucht veranlasste.“ Ich möchte an dieser Stelle ergänzen, dass nicht jeder, der weg wollte, am Ende auch weg durfte; denn andere wurden schlicht und ergreifend auch gegen ihren Willen in den polnisch besetzten Ostgebieten festgehalten. Wer solche Zustände als Befreiung bezeichnet, der tritt Artikel 1 des Grundgesetzes wahrlich mit Füßen: Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Deshalb sagen wir: Nie wieder Krieg in Deutschland! Nie wieder Diktatur in Deutschland! Nie wieder Sozialismus, ganz gleich, ob braun oder rot. (Beifall AfD – Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke, lacht.) Bemerkenswert finde ich auch, wie wenig Sie sich mit der Geschichte des 8. Mai in der DDR auskennen. Der 8. Mai war nämlich nur von 1950 bis 1967 und dann noch einmal 1985 Feiertag. Wer heute also den 8. Mai als Tag der Befreiung „wiedereinführen“ möchte, der ist nicht nur geschichtsvergessen, er ist gewissermaßen sogar ewig gestrig oder ewig vorgestrig. Nun ist sich die CDU der Peinlichkeit des Vorgangs wohl bewusst. Die CDU hat nämlich deshalb mit der SPD einen Änderungsantrag im Innenausschuss eingebracht und sich an einem Zickzackkurs versucht. In der Begründung Ihres Änderungsantrags geben Sie ja zu, dass der 8. Mai kein Tag der Befreiung war, sondern „der Tag der bedingungslosen Kapitulation“. Ebenso geben Sie im Begründungsteil zu, was ich bereits ausgeführt habe: Beginnend mit dem 8. Mai wurde in Ostdeutschland „unter sowjetischer Besatzung eine sozialistische Diktatur errichtet“. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Genau deshalb ist es falsch, generalisierend von einer Befreiung zu sprechen. Weil Sie das wissen, sehr geehrte Abgeordnete – insbesondere von der CDU –, wollen Sie mit Ihrem Änderungsantrag neben der Befreiung auch der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa gedenken. Das wiederum ist keine sehr glückliche Formulierung, weil sie den Eindruck erweckt, dass alle Europäer am 8. Mai 1945 endgültig das Kriegsbeil begraben wollten oder begraben hätten. Auch wenn das schön gewesen wäre, so ist es leider nicht die Wahrheit. Die europäischen Kolonialmächte waren trotz aller Schrecken des Krieges am 8. Mai 1945 nicht friedfertig, und sie übten auch keinen Frieden. Schauen Sie nur einmal nach Indonesien: Dort tobte der Krieg bis 1949 weiter, mittendrin die Niederlande und Großbritannien. (Sören Voigt, CDU: Aber nicht in Europa!) Liebe Kollegen, in der Geschichte gibt es nicht nur schwarz und weiß. Bezogen auf den Zweiten Weltkrieg heißt das: Die sogenannten Befreier haben natürlich viele Menschen befreit. Sie haben jedoch auch viele Menschen in neues Unglück gestürzt – bewusst und gewollt. Diese sogenannten Befreier handelten nicht nur aus Menschlichkeit, sie verfolgten ihrerseits allesamt auch imperialistische Ambitionen. Diese imperialistischen Ambitionen werden – meistens von linken Historikern – zu Recht kritisiert und sollten auch nicht verschwiegen werden. Die AfD bekennt sich ohne Abstriche zum Selbstbestimmungsrecht der Völker. Jede Form der Unterdrückung anderer Völker lehnen wir ab. Deshalb ist eine differenzierte Betrachtung der europäischen Nachkriegsgeschichte gerade in Ostdeutschland notwendig. Mit einem eigenen Änderungsantrag fordern wir Sie daher auf, am 8. Mai auch der Opfer von Flucht und Vertreibung zu gedenken. Aktuell ist der 20. Juni der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung. Da an diesem 20. Juni im Rahmen ganzer interkultureller Wochen jedoch auch der Weltflüchtlingstag begangen wird, findet die Vertreibung fast keine Erwähnung mehr. Wir geben Ihnen deshalb heute die Gelegenheit, an einem Tag wirklich aller Opfer dieses grausamen Krieges zu gedenken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Damit Sie sich daran erinnern, was vor nicht allzu langer Zeit die Position der CDU, aber auch der Staatsregierung gewesen ist, gebe ich noch die Stellungnahme der Staatsregierung zur Petition 07/00208/8 zu Protokoll. Darin können Sie nachlesen, wie bis vor Kurzem Ihre Position zu diesem Thema war. Sie finden sie in der Drucksache 7/3939 auf Seite 134. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Wir fahren jetzt mit der Rednerreihenfolge fort. Es spricht für die Fraktion BSW Kollege Hentschel-Thöricht. Bitte schön.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir die Gelegenheit, ein klares Zeichen für historisches Bewusstsein, für Verantwortung und für eine lebendige Erinnerungskultur zu setzen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung des 8. Mai als Gedenktag in Sachsen ist ein Schritt, den wir als BSW-Fraktion unterstützen. Der 8. Mai 1945 markiert das Ende eines beispiellosen Kapitels der Menschheitsgeschichte, den Sieg über das nationalsozialistische Terrorregime, das unermessliches Leid über die Welt brachte. Es ist der Tag der Befreiung von Krieg, Diktatur und Völkermord. Es ist ein Tag, an dem wir nicht nur zurückblicken, sondern auch unsere Lehren für die Zukunft ziehen müssen, ziehen sollten. Sachsen hat eine besondere Verantwortung in der Erinnerungskultur. In unserem Bundesland gab es zahlreiche Orte des Widerstandes, aber auch Stätten der nationalsozialistischen Verfolgung und der Zwangsarbeit. Diese Geschichte verpflichtet uns, das Gedenken wachzuhalten. (Vereinzelt Beifall BSW) Die Einführung des 8. Mais als offiziellen Gedenktag ist daher nicht nur eine Würdigung der Opfer, sondern auch ein wichtiges Signal für zukünftige Generationen. Wir, nein, einige von uns wissen: Erinnerung ist kein Selbstzweck, sie ist ein Schutzschild gegen Geschichtsvergessenheit, gegen Relativierung und gegen das Wiedererstarken extremistischer Ideologien. Gerade in Zeiten, in denen Nationalismus und Hass wieder an Boden gewinnen, ist es unsere Pflicht, den 8. Mai als Tag der Befreiung fest in unserem gesellschaftlichen Gedächtnis zu verankern. Die Einführung dieses Gedenktages ist zudem ein Zeichen des Respekts gegenüber all jenen, die ihr Leben riskierten, um den Nationalsozialismus zu besiegen, in der Anti-Hitler-Koalition, im Widerstand oder als Opfer, die niemals aufgaben. Es ist auch ein Zeichen der Versöhnung und der Verantwortung für die Zukunft. Für uns als BSW-Fraktion ist klar: Wir stehen hinter dem Gesetzentwurf. Wir unterstützen die gesetzliche Verankerung dieses Gedenktages. Wir stimmen zu, weil wir glauben, dass eine starke Demokratie ein lebendiges und ehrliches Erinnern braucht. Gern stelle ich Ihnen auch gleich die Intention unseres Änderungsantrages zum vorliegenden Gesetzentwurf vor. Die Bezeichnung des Gesetzes wird in Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus, der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Mahnung für Frieden umbenannt. Es soll also um „und der Mahnung für Frieden“ ergänzt werden. Mit dieser Ergänzung wird der Gedenktag zu mehr als einem rein historischen Erinnerungsakt. Er wird zu einer Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft, zwischen Erinnerung und politischer Verantwortung. Frieden ist keine Selbstverständlichkeit. Er ist das Ergebnis von Einsicht, Dialog und Verständigung. Unsere Fraktion steht für eine friedensorientierte Politik, die sich konsequent gegen Kriegstreiberei und geopolitische Eskalation stellt. (Zuruf AfD) Mit diesem Änderungsantrag bringen wir unsere Überzeugung zum Ausdruck, das Erinnerung auch immer eine Verpflichtung für die Zukunft sein muss. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Schritt gehen, und zwar für die Opfer, die Nachgeborenen und für eine Gesellschaft, die aus der Geschichte gelernt hat. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hentschel-Thöricht sprach für das BSW. Für die Fraktion SPD spricht nun Herr Kollege Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Frankreich, Tschechien, die Slowakei, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada und Australien – heute werden wir dieser Liste Sachsen hinzufügen dürfen. In diesen Staaten und Ländern wird der 8. Mai als Gedenk- oder Feiertag begangen, aus Anlass der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und damit des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung vom Nationalsozialismus. Es ist eine längere Geschichte, die dem 8. Mai erst diese Aufmerksamkeit brachte und ihm öffentliche Bedeutung verlieh. 1955 überlagerte das Ende der westdeutschen Besatzungszeit und die Wiederherstellung der Souveränität dieses Teils Deutschlands den 8. Mai mit dem Abschluss der Pariser Verträge. Erst 1970 gedachte Bundeskanzler Willy Brandt in einer offiziellen Gedenkstunde im Bundestag in seiner Regierungserklärung dem 25. Jahrestag des 8. Mai. Damals hieß es noch aus den Reihen der Opposition: „Niederlagen feiert man nicht.“ 1985 war man weiter. Am 40. Jahrestag war es Bundespräsident Richard von Weizsäcker, der den 8. Mai als Tag der Befreiung bezeichnete. Erst seit den 1980er-Jahren wird der 8. Mai 1945 historisch stärker verbunden mit der Befreiung Hunderttausender, die in den Zuchthäusern, den Konzentrationsund Vernichtungslagern aus Gründen ihrer politischen Einstellung, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder anderer Nonkonformität mit dem Dritten Reich inhaftiert waren oder aus dem Untergrund gegen dieses kämpften. Das zeigt: Die Aufarbeitung der deutschen Geschichte und unserer historischen Verantwortung hält an und wirkt fort. Sie ist nicht beendet, auch nicht 80 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa. Der streitbare und unermüdlich engagierte Jurist und Demokrat Fritz Bauer formulierte es in der “Frankfurter Rundschau“ vom 14. Juli 1962 treffend – ich zitiere –: „,Bewältigung unserer Vergangenheit‘ heißt Gerichtstag halten über uns selbst, Gerichtstag über die gefährlichen Faktoren in unserer Geschichte, nicht zuletzt alles, was hier inhuman war, woraus sich zugleich ein Bekenntnis zu wahrhaft menschlichen Werten in Vergangenheit und Gegenwart ergibt, wo immer sie gelehrt und verwirklicht wurden und werden. Ich sehe darin nicht … eine Beschmutzung des eigenen Nestes; ich möchte annehmen, das Nest werde dadurch gesäubert.“ Damals war seine Formulierung als unmittelbare Abgrenzung zur gerichtlichen Bewältigung der nationalsozialistischen Vergangenheit in den Frankfurter AuschwitzProzessen gemeint. Heute kann man diese Aussage als Appell lesen, in Zeiten, in denen unsere Demokratie von innen und außen angegriffen wird, und, meine Damen und Herren, in Zeiten, in denen es kaum noch Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gibt, die den heute jungen und den nachkommenden Generationen authentisch über die Gräuel des Dritten Reichs und die Bedingungen für den Aufstieg der Nationalsozialisten berichten könnten. In diesen Zeiten müssen wir umso mehr Anlässe zur Reflektion und fortdauernden Aufarbeitung schaffen. Gedenktage halten zwar überzeugte Feinde der Demokratie von nichts ab. Sie schaffen aber für unsere Gesellschaft als Ganzes solche wichtigen Stolpersteine, Haltepunkte und Anlässe der Bestärkung, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat nicht als selbstverständlich zu betrachten, sondern als Errungenschaft, als erkämpfte, zu bewahrende und immer wieder neu zu erringende Gesellschaftsordnung in unserem Land. Lassen Sie mich daher noch zwei Sätze zu dieser Initiative der Fraktion Die Linke sagen. Es freut mich besonders, dass es ein Gesetzentwurf dieser Thematik ist, der nun der erste Erfolg des vereinbarten Konsultationsmechanismus wurde erhoben als grundsätzlicher Konsens zwischen Demokratinnen und Demokraten zur Stärkung unserer Demokratie. Ich finde es wichtig, das nicht abzuwerten, wie wir es vom Abg. Wippel vorhin gehört haben. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Ich bedanke mich vielmehr bei der Fraktion Die Linke für den Impuls und bei allen anderen beteiligten Fraktionen für die Annäherung in den letzten Wochen. Insbesondere möchte ich dem Kollegen Dr. Kromer für seine differenzierte Position und seine Äußerungen zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, dem ich nichts hinzufügen möchte und kann, sehr danken. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Kollege Lippmann; bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Wochen jährt sich – wie schon mehrfach angesprochen – zum achtzigsten Mal die bedingungslose Kapitulation des Dritten Reichs. Der Tag markiert das Ende des Krieges in Europa und die Befreiung Deutschlands von der Terrorherrschaft des Nationalsozialismus. Die Erinnerung daran war seit jeher ein Ringen um Interpretation und Deutungen dieses historischen Ereignisses. Lange prägte in der bundesdeutschen Erinnerung eine Lesart die Erinnerungskultur jene, dass der Tag vor allem ein Mahnmal für eine gravierende militärische Niederlage war. Erst in den 1970er Jahren und schlussendlich ausgehend von der berühmten Rede des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker anlässlich des 40. Jahrestages wandelte sich die Bedeutung dieses Tages, den wir heute selbstverständlich als Tag der Befreiung verstehen, auch wenn das ideologische Gesichtsbild der AfD-Fraktion wieder einmal versucht, dies zu revidieren. (Hey-Rufe AfD) Nunmehr soll dieser historische Tag auch in Sachsen ein Gedenktag werden, ein Ansinnen, das wir BÜNDNISGRÜNE voll und ganz und aus vollem Herzen unterstützen. Die Erinnerung an den 8. Mai 1945 trägt gerade heute und jetzt eine zweifache Bedeutung in sich, der wir uns mit dem Gedenken gewahr werden sollten. Zum einen mahnt uns der Tag, welche Schrecken und Verbrechen die Deutschen über Europa und die Welt brachten. Das nationalsozialistische Terrorregime, das weit über sechs Millionen Jüdinnen und Juden tötete, Andersdenkende, Sinti und Roma, Homosexuelle und andere sogenannte Asoziale in Konzentrationslagern ermordete und mit dem von ihm begonnenen Angriffskrieg ganz Europa überzogen hat, fand erst in der Kapitulation und damit unter dem Druck von außen sein Ende. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Der Tag des Kriegsendes bedeutet für viele Menschen in Deutschland und Europa seit jeher vor allem auch Befreiung. Für die überlebenden Juden und Gegner des Nationalsozialismus bedeutet der Tag nicht nur die Befreiung, sondern auch das Ende tödlicher Verfolgung. Man kann somit nicht an den 8. Mai erinnern, ohne zugleich den 30. Januar 1933 und den 9. November 1938 als Beginn dessen zu bedenken, wessen Ende am 8. Mai 1945 eintrat. Der 8. Mai zeigt uns, welche Folgen Hass und menschenverachtende Ideologien haben. An dieser Stelle zitiere ich eine eher seltene Passage der berühmten Rede Richard von Weizsäckers zum 8. Mai 1945 am 40. Jahrestag: „Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anfällig für neue Ansteckungsgefahr.“ Dieser Satz steht für sich, wenn es darum geht, sich an die Ursachen und die Wirkung von Unmenschlichkeit am 8. Mai zu erinnern, und er sollte der Leitgedanke für diesen Gedenktag auch im Freistaat Sachsen sein. Zum anderen mahnt der Tag mit Blick auf die aktuelle geopolitische Lage zu erkennen, dass Frieden als die bloße Abwesenheit von Krieg keineswegs Freiheit und Menschlichkeit bedeutet und dass Solidarität mit den Opfern von völkerrechtswidrigen Angriffskriegen etwas ist, das unverzichtbar ist und mitunter auch Langmut braucht. So erinnert der 8. Mai in seiner Gestalt als Tag der Befreiung in seiner historischen Dimension daran, dass Hitler und Nazideutschland diesen Krieg erst über Europa entfesseln konnten, weil man es viel zu lange in einer jahrelangen naiven Appeasementpolitik gewähren ließ. Es erinnert auch daran, dass es das Durchhalten der Solidarität mit den Angegriffenen war, die diesen Tag der Befreiung ermöglicht haben. Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass, wenn die Briten nach dem Rückzug aus Dünkirchen Frieden geschlossen hätten oder die Amerikaner frühzeitig die Unterstützung der Alliierten in Europa eingestellt hätten, wir demnächst diesen 80. Jahrestag der Befreiung in Frieden und Freiheit feiern würden. Das sollten sich einige in diesem Rund vor dem üblichen Kapitulationsgefasel in Richtung der Ukraine vergegenwärtigen; denn auch daran erinnert der 8. Mai. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und vereinzelt Die Linke) Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Tag der Befreiung war ein Versprechen auf eine bessere, friedliche und freie Zukunft, auch wenn das am 8. Mai 1945 noch nicht viele Menschen gedacht haben. Mit der Einführung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 führte es einem Teil unseres Landes zu diesem Ziel. Erst am 3. Oktober 1990 und in Folgen der friedlichen Revolution wurde dieses Versprechen dann für alle Menschen in Deutschland eingelöst, auch für jene, für die der Tag der Befreiung mittelbar den Gang in die zweite Diktatur bedeutete. Auch daran erinnert dieser Gedenktag. Es ist unsere Aufgabe, dieses Versprechen vor allem jetzt zu bewahren und mit Leben zu erfüllen. Unsere friedliche und freiheitliche Ordnung ist erneut in Gefahr. Das wird nicht nur allzu deutlich vor Augen geführt, wenn das Erstarken rechtsextremer und autoritärer Kräfte zu beobachten ist. Die Rückkehr auf nationalistischer Bestrebung, die ständige Verschiebung des Sagbarem und die Umdeutung der Geschichte, wie wir sie gerade wieder erlebt haben, sind jener Morast, auf dem die Feinde unserer freiheitlichen Grundordnung wachsen. Umso wichtiger ist es, diesem dann entgegenzutreten, wenn nunmehr die Zeitzeugen aus dem Leben scheiden und ihre Mahnung verstummt. Die Einführung dieses Gedenktages für den 8. Mai ist nach meiner tiefen Überzeugung sicherlich nicht der letzte Schritt in einer demokratischen Erinnerungskultur. Er steht vor allem dafür, daran zu erinnern, was wir heute haben und zu schützen haben: ein freies offenes Deutschland, ein überwiegend friedliches Europa, eine gemeinsame Zukunft, die innerhalb der Europäischen Union nicht von Feindschaft, sondern von Freundschaft geprägt ist. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage Herrn Berger, ob er dazu reden möchte? – Das ist nicht der Fall. Gibt es den Wunsch nach einer zweiten Rederunde? – Das sehe ich nicht. – Herr Dr. Kromer, entschuldigen Sie bitte, also doch noch die Eröffnung einer zweiten Rederunde. Herr Kollege Dr. Kromer möchte gern für die CDU-Fraktion sprechen. Bitte, Herr Kollege.

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Dr. Frank Kromer CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 8. Mai 1945 ist nicht zu denken ohne die Tage, die ihm vorausgegangen sind – wir haben es zum Teil schon gehört –: der 30. Januar 1933 mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten, der 9. November 1938 mit der sichtbaren Entrechtung der Juden und deren vielfachen Mord sowie der 1. September 1939, an dem das Deutsche Reich Polen überfiel. Viele weitere Tage könnten genannt werden. Es bleibt die Tatsache, dass wir es als Nation nicht selbst vermochten, uns vom Nationalsozialismus zu befreien, auch wenn es manche versucht haben: die Männer und Frauen des 20. Juli 1944 oder schon viel früher Georg Elser. Es bedurfte der vollständigen militärischen Niederlage, damit die nationalsozialistische Terrorherrschaft enden konnte. Es bedurfte der Befreiung von außen. Meine Damen und Herren! Es bedurfte auch einer inneren Befreiung vom Nationalsozialismus, einer Befreiung vom Denken in rassischen Kategorien, von der Überzeugung, die Juden hätten sich gegen die Völker der Welt verschworen, eine Befreiung vom Wahn, ein starker Führer würde Deutschland wieder großmachen. Wegmarken dieser inneren Befreiung waren die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, die Frankfurter Auschwitz-Prozesse, viele persönliche Auseinandersetzungen, aber auch das laut hörbare Schweigen über diese Zeit innerhalb vieler Familien. Dieser Prozess der inneren Befreiung hat keinen eigenen Tag, keinen Zeitpunkt, auf den alles hinausläuft, aber er hat ein Startdatum, und das ist der 8. Mai 1945. Diese innere Befreiung war ein langer Prozess, er hält in vielen Teilen noch an, bei manchen steht er auch noch aus. Wir wollen am 8. Mai den Millionen Toten des Zweiten Weltkriegs in Europa und in der Welt gedenken. Wir erinnern daran, dass dieser Krieg seinen Ausgang und Ursprung in Deutschland nahm. Wir wollen an diesem Tag den Toten und Opfern nationalsozialistischer Rassenideologie und Gewaltherrschaft gedenken, und wir erinnern daran, dass die Nationalsozialisten einst durch freie Wahlen an die Macht kamen. Der 8. Mai beinhaltet daher ein mahnendes und ein werbendes Gedenken. Der Tag mahnt uns, nicht zu ignorieren, dass Demokratien den Weg in eine Diktatur gehen können. Wir Deutschen haben es erlebt, und wir haben erlebt, was am Ende stand. Warum waren so viele den Verführungen des Nationalsozialismus erlegen? Es lohnt sich genau darüber zu sprechen, zu diskutieren, in Familien, in der Schule, mit Freunden und Bekannten, mit politischen Verantwortungsträgern. Auch dazu kann ein solcher Gedenktag ermuntern. Das Gedenken zum 8. Mai 1945 ist nicht neutral, es ist ein werbendes Gedenken, ein Werben für Menschenrechte, für Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben der Völker in Europa und in der Welt. Die Verständigung und Aussöhnung mit unseren europäischen Nachbarn ist ein Geschenk – ein Geschenk, das zu geben Überwindung gekostet hat und noch weiter kostet. Ein Geschenk ist übrigens etwas, was der eine gibt und der andere auch annehmen muss. Diese Überwindung für die Annahme eines solchen Geschenkes macht es aber umso wertvoller. Das ist die Kraft, die dem 8. Mai noch heute und vielleicht ganz besonders heute innewohnt. Deshalb lohnt es sich, diesen Tag heute zu einem Gedenktag zu machen. Wir vergessen darüber nicht das Leid, dass die Generation damals erlitten hat, so wie die Frau, aus deren Brief ich anfangs zitiert habe und die meine Großmutter war. Wir vergessen ebenso wenig, dass es die selbe Generation war, die Leid über sich, über unser Vaterland, über ganz Europa gebracht hat. Beidem zu gedenken und Lehren für unser eigenes Denken und Handeln zu ziehen, das bleibt die Aufgabe, die ein Gedenktag zum 8. Mai 1945 stellt. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses entsprechend zuzustimmen. Danke schön. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, Matthias Berger, fraktionslos, und vereinzelt BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Kromer sprach für die CDU-Fraktion. Ich frage noch einmal: Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung. Staatsministerin Frau Prof. Geiert. Bitte schön.

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Prof. Constanze Geiert

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir, dass ich meiner Rede ein paar persönliche Worte voranstelle, denn für mich ist dieser 8. Mai mit Erinnerungen an meine Kindheit hier in Dresden verbunden und damit an einen Tag der großen Fahnenappelle und einem ideologisch durchsetzten Dank an den großen Bruder. Ich habe das immer als eher beängstigend und bedrückend empfunden. Der Tag war für mich eher eine Machtdemonstration der damals Herrschenden als ein würdevolles Erinnern an die Beendigung der nationalsozialistischen Herrschaft. Meine Erinnerung ist damit emotional gefärbt und ich spüre einen inneren Widerstand, der sich an der Erinnerung an Pionier- und FDJ-Aufzüge sowie große Reden über den Sieg des Sozialismus reibt. Ich weiß, dass ich mit dieser Ambivalenz nicht alleine dastehe. Viele in meinem Umfeld teilen diese subjektive Erinnerung und daraus resultierend eine nahezu reflexartige Ablehnung dieses 8. Mai als Gedenktag. Aber ich weiß auch, dass es andere Einschätzungen für diesen Tag gibt, und das ist auch gut so, sonst würden Sie heute nicht über diesen Tag als Gedenktag entscheiden. Objektiv betrachtet ist nämlich die geschichtliche Bedeutung dieses 8. Mai nicht von der Hand zu weisen. An diesem Tag galt die nationalsozialistische Gewaltherrschaft endgültig als bezwungen, und zwar bezwungen im Namen von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Was in ganz Europa an diesem Tag gefeiert wurde, war nicht allein die bedingungslose Kapitulation der Deutschen, es war auch nicht allein das Ende des Krieges, zumal die Entbehrungen in vielen Ländern noch andauerten. Millionen von Menschen hatten ihre Heimat verloren und Millionen von Familien trauerten um die Gefallenen und Ermordeten. Was in Europa gefeiert wurde, so schrieb damals eine britische Tageszeitung, war noch etwas anderes, nämlich, dass es wieder Grund zur Hoffnung ab. Als „Morgenröte der Menschheit“ hat der große Antifaschist Peter Gingold den 8. Mai 1945 treffend bezeichnet. Diese Bedeutung scheint mir im vorliegenden Gesetzentwurf zu Recht hervorgehoben und gewürdigt; denn der 8. Mai steht für Hoffnung und Aufbruch. Er steht für ein Ende der ungeahnten Schreckensherrschaft der deutschen Nationalsozialisten und ihrer Verbündeten. Er steht für die Überwindung des historisch beispiellosen Zivilisationsbruchs und für den Wunsch nach Frieden. Der nationalsozialistische Terror war mit dem 8. Mai 1945 Geschichte geworden. Zugleich aber wurde mit dem 8. Mai 1945 auch für einen Teil Deutschlands der Grundstein für eine weitere Diktatur gelegt. Weitere 44 Jahre musste ein Teil der Deutschen erleben, was es heißt, unfrei zu leben. Auch dafür ist der 8. Mai ein Symbol. Auch diese Diktatur ist mit dem 3. Oktober 1990 Geschichte geworden und wenn etwas Geschichte wird, dann liegt darin auch ein Auftrag an uns und an die nachkommenden Generationen. Es ist an uns, beide Diktaturen der deutschen Geschichte des letzten Jahrhunderts in Erinnerung zu rufen, sie gründlich aufzuarbeiten und sich der Verantwortung zu stellen, die daraus resultiert. In diesem Sinne scheint mir der vorliegende Gesetzesentwurf ein wichtiger und zeitgemäßer Vorstoß, denn mit jedem Gedenktag ist gleichzeitig eine Einladung verbunden, inne zu halten, zurückzuschauen und sich zugleich der Gegenwart zu stellen; denn es geht immer auch darum, was wir aus dem Gedenken für uns und unser Zusammenleben ableiten. Wenn ich meine eigene Biographie sehe, wenn ich auf die politischen Entwicklungen schaue, die ich miterleben durfte, dann ragt für mich nicht zuletzt eine ganz besondere Errungenschaft heraus. Es geht nicht mehr nur um eine deutsche Geschichte, sondern um eine gemeinsame europäische in einem vereinten Europa, das vor allem in den letzten 35 Jahren Gestalt angenommen hat. Dieses Europa steht für friedlichen Zusammenhalt, in dem Freiheit und wirtschaftlicher Wohlstand die Grundlage sind. Es steht für die historisch beeindruckende Leistung zwischen ehemaligen Kriegsgegnern wieder Vertrauen geschaffen zu haben, und es steht für den unaufhaltsamen Siegeszug der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Diese Errungenschaften dürfen wir nicht als selbstverständlich nehmen. Das sollten wir insbesondere hier in Ostdeutschland ganz genau wissen und dessen sollten wir uns immer wieder bewusst werden. Die Demokratie ist uns nicht geschenkt worden, sondern sie wurde im Zuge der friedlichen Revolution von der Generation meiner Eltern und Großeltern erkämpft, nach vier Jahrzehnten sozialistischer Herrschaft, nach vier Jahrzehnten der Unfreiheit. Nicht zuletzt diese Erfahrung unterstreicht in meinen Augen die historische Tragweite des 8. Mai im Hinblick auf das, was ihm voranging und auf das, was auf ihn folgte. So wird nachvollziehbar, weshalb sich immer noch erinnerungspolitische Diskussionen an diesem Datum entzünden. Mir ist bewusst, dass diese Diskussionen andauern werden – und das ist auch gut so, zeugen sie doch von einer bewussten Erinnerungskultur, die zwar einen historischen Konsens über die Bedeutung des 8. Mai zum Gegenstand hat, aber nach wie vor unterschiedliche Versuche seiner näheren Bewertung und Einordnung. Aber solange darüber diskutiert wird, solange bleibt dieser Tag in Erinnerung. Solche Diskussionen sind typisch für Situationen, wo das aufeinanderprallt, was der deutsch-israelische Historiker Dan Diner „Gegenläufige Gedächtnisse“ nennt. Dass das Datum nach wie vor diskutiert und unterschiedlich interpretiert wird, spricht in meinen Augen aber nicht gegen die Idee eines sächsischen Gedenktages, sondern ein solcher Gedenktag bedeutet eine große Chance zum gesellschaftlichen Dialog. Er kann uns dabei helfen, die kommende Generation mit unserer historisch-politischen Verantwortung vertraut zu machen. Wann wäre das dringender angeraten gewesen als jetzt? Themen wie Hass gegen andere, Antisemitismus, politischer wie religiöser Extremismus sowie Imperialismus und Protektionismus gehören nicht der Vergangenheit an. Sie sind von geradezu bestürzender Aktualität. Der europäische Zusammenhalt, von dem ich gesprochen habe, wird längst wieder gefährdet. Wladimir Putin führt seit drei Jahren einen entsetzlichen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Autoritäre Bewegungen haben Zulauf, extremistische Parolen greifen wieder um sich und vermeintlich einfache Lösungen für komplexe Probleme werden zur Hoffnung der Menschen. Populismus scheint der neue Zeitgeist. Umso dramatischer empfinde ich die sich ausbreitende Demokratieermüdung und den immer häufiger werdenden Ruf nach einem starken Staat, womit offensichtlich nicht die zweifellos vorhandene Stärke unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats gemeint ist, sondern die Konzentration der Macht auf einzelne und die Entscheidung durch einzelne. Kurzum: Unsere Demokratie steht unter Spannung. Wir merken es an einem gereizten Diskussionsklima, an gegenseitigen Anfeindungen, an Misstrauen gegenüber unserem Nachbarn zu Hause, dem Staat und seinen Institutionen, unseren Nachbarländern und nicht zuletzt auch an einem schwächelnden Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Das ist eine Entwicklung, die mich als Justizministerin natürlich besonders mit Sorge erfüllt. Von der Schaffung des neuen Gedenktages verspreche ich mir deshalb nicht nur eine würdige und angemessene Form des historischen Gedenkens. Ich glaube, hier bietet sich eine Gelegenheit, uns gemeinsam auf das einzuschwören, was uns verbindet. In Bezug auf den 8. Mai heißt das: Uns verbindet das Wissen über die Tragweite und damit die Bedeutung dieses Tages für unser Land – im Guten wie im Schlechten. Unter überzeugten Demokratinnen und Demokraten dürfte diese Verbindung von größerem Gewicht sein als das, was uns über diesen Tag und seine Interpretation trennt. In diesem Sinne unterstütze ich diesen Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung von Nationalsozialismus und Krieg am 8. Mai 1945, Drucksache 8/652, Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport in der Drucksache 8/2118. Es liegen Änderungsanträge dazu vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Einganges beraten und abstimmen. Es liegt ein Änderungsantrag des BWS in der Drucksache 8/2180 vor. Ich bitte um Einbringung, wenn nicht schon geschehen. (Lutz Richter, BSW: Habe ich schon!) – Ist bereits eingebracht. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann können wir über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Für-Stimmen, einer Mehrzahl an Gegenstimmen und vielen Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag, vorliegend in der Drucksache 8/2182, einem Änderungsantrag der Fraktion AfD. Ich frage, ob dieser bereits eingebracht oder – – (Sebastian Wippel, AfD: Ja, eingebracht!) – Ist bereits eingebracht. Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen? – Frau Kollegin Schaper, Fraktion Die Linke, bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen. Flucht und Vertreibung in der Endphase des Krieges sowie nach dessen Ende waren eine direkte Folge nationalsozialistischer Verbrechen. Was Sie hier versuchen, ist die Umkehr von Ursache und Wirkung, das Relativieren der Verbrechen ihrer politischen Vorgänger. (Protest AfD) Eine Partei, die sich heute ein groß angelegtes Vertreibungsprogramm auf die Fahnen schreibt und bei jeder Gelegenheit gegen Geflüchtete hetzt, hat nicht das Recht zu heucheln, dass Flucht und Vertreibung „sehr persönliche Erfahrungen“ seien. (Zurufe AfD) Augenscheinlich sind es für Sie einzig und allein, wenn es Deutsche betrifft. (Sebastian Wippel, AfD: Sie disqualifizierten sich selbst! Unsäglich, Ihr Redebeitrag mit diesen Unterstellungen, Frau Schaper!) In Ihrer Denke mag das konsequent sein; mit einem humanistischen Weltbild hat das allerdings nichts zu tun. (Beifall Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion Die Linke sprach Frau Kollegin Schaper. Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Berger, bitte schön.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Präsident!) – Warum Präsident? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weil der Mann da vorn Präsident ist!) – Ist er nicht auch gleich Vorsitzender? (Zurufe: Nein! Hilfe, nein!? Mal in die Geschäftsordnung schauen!) – Gut. Dann: Sehr geehrter Herr Präsident! (Weitere Zurufe aus den Fraktionen) Ich habe heute genug Redezeit, ich kann das gerne korrigieren. Jetzt vielleicht doch ein paar mahnende Worte: Unstreitig ist der 8. Mai 1945 als Tag, an dem das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte zu Ende ging. Das ist absolut unstreitig. Jede Diskussion darüber entbehrt sich. Unsere Justizministerin hat gerade noch einmal eindrücklich dargestellt, wie zu DDR-Zeiten dieser 8. Mai doch – mehr oder weniger mit Erfolg – als Instrument der Herrschenden eingesetzt worden ist. Ich persönlich habe große Angst davor, dass in diesem Plenum heute der 8. Mai zu einer Bühne für parteipolitisches Taktieren verkommt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, Sie müssen zum Änderungsantrag der AfD sprechen!

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Matthias Berger fraktionslos

Das wäre aus meiner Sicht problematisch. Insofern bitte ich alle Anwesenden, verantwortungsvoll mit der Erinnerung an den 8. Mai umzugehen, entsprechend zu argumentieren und auch entsprechend darüber abzustimmen. Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Berger sprach zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir nun zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke Tagesordnungspunkt Abberufung des für Verfassung, Drucksache 8/1347, Antrag Zugrunde liegt in Drucksache 8/1347 ein Antrag nach § 23 Abs. 3 Satz 1, Alternative 2 der Geschäftsordnung, von Abgeordneten der Fraktionen CDU und SPD vor. Mit Ihrem Einverständnis lese ich die einzelnen Namen nicht vor. Diese sind dann in der entsprechenden Drucksache nachzulesen. – Ich sehe dazu keinen Widerspruch; wunderbar. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag ist ohne Ausschussüberweisung in einer Beratung zu behandeln. Der Beschluss wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags gefasst. Die Fraktionen können dazu Stellung schön. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, viele Für-Stimmen, eine Mehrheit an Gegenstimmen. Somit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Mein Vorschlag wäre, über die einzelnen Bestandteile dieses Gesetzesentwurfes im Block abzustimmen. Ich lasse abstimmen über die neue Überschrift, Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa, über Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen und Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen seine Zustimmung? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, viele Gegenstimmen und eine Mehrheit an Für-Stimmen. Somit ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden. Die zweite Beratung ist damit beendet. Es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf mit der neuen Überschrift Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa. Wir werden jetzt über die Fassung als Ganzes abstimmen. Wer gibt dem Gesetzentwurf als Ganzes seine Zustimmung? – Herzlichen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, viele Gegenstimmen, eine Mehrheit an Für-Stimmen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall Die Linke und vereinzelt BSW, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Vorsitzenden des Ausschusses Recht und Europa der Fraktionen CDU und SPD nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, AfD, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDU-Fraktion. Herr Kollege Voigt, bitte schön.

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Sören Voigt CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als CDU-Fraktion haben wir diesen Antrag auf Abberufung des Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa nicht leichtfertig gestellt. Wir tun dies aus der Verantwortung gegenüber dem Ansehen und der Arbeitsfähigkeit des Hohen Hauses und des Ausschusses selbst. Der Ausschussvorsitz ist ein besonderes Amt. Ihn kann nur eine Person übernehmen, die mit ihrer Amtsführung überparteilich agieren kann und die das Vertrauen aller Fraktionen und der Öffentlichkeit genießt. Es geht darum, den Ausschuss sachlich, unparteiisch und würdig zu repräsentieren. Und genau daran fehlt es aus unserer Sicht im Fall des benannten Abg. Wiesner. Wir als CDU-Fraktion haben deshalb bereits frühzeitig deutlich gemacht, dass wir den Abg. Wiesner für ungeeignet halten. Wir haben die AfD-Fraktion aufgefordert, eine andere Person für den Ausschussvorsitz vorzuschlagen. Das ist nicht geschehen. Deshalb bringen wir nun den Antrag zur Abberufung ein. Meine Damen und Herren, unsere Einschätzung beruht auf schwerwiegenden Gründen. Erstens. Herr Wiesner hatte eine führende Position in der Jungen Alternative Sachsen inne, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Die AfD selbst hat die Junge Alternative aufgrund dieser rechtsextremistischen Ausrichtung inzwischen auch aufgelöst. Zweitens. Im November wurden in Sachsen und Polen acht mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Sächsischen Separatisten festgenommen. Laut Bundesanwaltschaft handelt es sich bei den Sächsischen Separatisten um eine Gruppe, die durch eine rassistische, antisemitische und in Teilen postapokalyptische Ideologie geprägt ist. Sie verbindet eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Unter den Festgenommenen waren auch zwei Personen, die unmittelbar mit und für Herrn Wiesner arbeiteten. Vor diesem Hintergrund und aufgrund dieser Verbindungen sehen wir Herrn Wiesner als Ausschussvorsitzenden für ungeeignet an. (Zuruf AfD: Es ist nichts bewiesen!) Es fehlt an einer vertrauensvollen Basis seitens der antragstellenden Fraktion. Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, es geht an dieser Stelle nicht um parteipolitische Auseinandersetzungen. (Jörg Dornau, AfD: Überhaupt nicht!) Das Recht der AfD, einen Vorsitzenden zu benennen, stellen wir nicht infrage. Es geht allein darum, dass Herr Wiesner als Person hierfür nicht geeignet ist. Es geht uns um die Integrität des Hohen Hauses und um das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit. Wer einen Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa leitet, muss in besonderer Weise für diese Werte einstehen: glaubhaft, integer, unbefangen. Diese Voraussetzungen sehen wir bei Herrn Wiesner nicht gegeben. Das Amt des Ausschussvorsitzenden darf nicht zum Instrument parteipolitischer Radikalisierung und Polarisierung werden. Es braucht eine Persönlichkeit, die für Ausgleich und Sachlichkeit steht. Anderenfalls wird das Ansehen des Ausschusses und dessen Arbeit erheblich beschädigt. Ich bitte Sie deshalb im Namen der CDU-Fraktion zur Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, Stefan Hartmann, Die Linke, und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Voigt sprach für die SPD-Fraktion. (Gelächter AfD) – Entschuldigung, die CDU-Fraktion. Für die SPD-Fraktion spricht nun Kollegin Stellbrink.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Versprecher eben war gar nicht so schlimm; denn es handelt sich hier um einen gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion. Nach der Verteilung der Ausschussvorsitze lag das Benennungsrecht für den Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa bei der AfD. Dass man einer rechtsextremen Partei überhaupt einen Ausschussvorsitz überlassen muss, ist schon fragwürdig. (Zuruf AfD) Hier gilt jedoch die Geschäftsordnung. Ob die Entscheidung, ihr ausgerechnet den Vorsitz des Verfassungsausschusses zu überlassen, richtig war, würde ich rückblickend anders beurteilen. Aber, dass dann ausgerechnet Herr Alexander Wiesner zum Ausschussvorsitzenden benannt wurde, können wir nicht unwidersprochen lassen. Ich erkläre gern weshalb, obwohl mein Kollege Sören Voigt gerade schon sehr viel dazu ausgeführt hat. Alexander Wiesner hatte bis vor Kurzem eine zentrale und leitende Position in der Jungen Alternative Sachsen inne – der Laden, der selbst in den Augen von Weidel und Chrupalla so rechtsextrem war, dass er lieber schnell aufgelöst wurde, (Mike Moncsek, AfD: Schnell schon gar nicht!) wohl aus Angst, dass etwas von dieser Einstufung auch bei der AfD hängen bleibt. Eigentlich unnötig, denn dafür sorgt sie täglich selbst. Zudem beschäftigte er gleich zwei Mitglieder der Sächsischen Separatisten, einer Terrororganisation, die Teile Sachsens mit Waffengewalt an sich bringen und einen kleinen NS-Staat aufbauen wollte. Er hat also Leute beschäftigt, die wegen Rechtsterrorismus verhaftet wurden – Verfassungsfeinde – oder ein anderer Begriff dazu, den die AfD selbst gerne verwendet: Verbrecher. Lassen Sie es mich kurz machen. Es fehlt jede Vertrauensbasis dahin gehend, dass er seine amtlichen Aufgaben als Ausschussvorsitzender angemessen erfüllt. Genau dieses Vertrauen in eine Person, die die Rolle des Ausschussvorsitzenden wahrnimmt, ist zentral. Es fehlt Vertrauen darin, dass Leitungsaufgaben für die sachliche und verlässliche Erfüllung der Ausschussorganisation sachlich und zuverlässig übernommen werden, Vertrauen darin, dass er als Gesicht des Ausschusses überhaupt fungieren kann, als Ausschussvorsitzender den Ausschuss in der Öffentlichkeit vertreten kann und zugleich auch das Parlament und die demokratische Debattenkultur. Genau das ist bei Herrn Wiesner nicht der Fall. Durch das Handeln und die öffentliche Wahrnehmung von Herrn Wiesner fehlt jede Vertrauensgrundlage. Durch seine Nähe zu denjenigen, die versuchen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere in Sachsen, zu bekämpfen, ist das Vertrauen in seine parteipolitische Neutralität der Amtsführung nicht gegeben. Er schadet der öffentlichen Vertretung des Ausschusses, der Darstellung der Ernsthaftigkeit seiner Arbeit und der Repräsentation des Sächsischen Landtags als Ort der demokratischen Debatte. Daher stellen wir am heutigen Tag gemeinsam mit der CDU-Fraktion den Antrag auf Abberufung und bitten um Zustimmung. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Stellbrink sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Dr. Keiler.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Nun also die Abberufung eines von der AfD-Fraktion gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung bestimmten und benannten Ausschussvorsitzenden. (Rico Gebhardt, Die Linke: Ja!) Zunächst einmal, liebe Kollegen, auch der Bundestagswahlkampf ist zwischenzeitlich vorbei. (Rico Gebhardt, Die Linke: Stimmt!) Offensichtlich animiert durch die Verbundsurteile des Bundesverfassungsgerichts 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21, die der Antrag auf Seite 4 benennt, fühlen sich die Abgeordneten der Minderheitsregierung aufgerufen, einmal zu testen, was denn die Verfassungs- und Geschäftsordnungslage in Sachsen so hergibt. Stark verkürzt fasst der Antrag die Randnummern 96 und 98 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zusammen. Ich zitiere aus dem Antrag: „Vielmehr muss die Teilhabe an Rechtspositionen, die erst durch die Geschäftsordnung eingeräumt werden – wie z. B. der Ausschussvorsitz – den Status formaler Gleichheit der Abgeordneten genügen und der Landtag muss die von ihm durch die Geschäftsordnung eingeräumten Rechte gleichmäßig und sachgerecht zur Geltung bringen.“ Nun, welche Rechtspositionen räumt die Geschäftsordnung den Abgeordneten der AfD und deren Fraktionen in Sachsen ein? (Rico Gebhardt, Die Linke: Nicht viele!) In Sachsen ist die Geschäftsordnung eindeutig. Die zur Benennung berechtigte Fraktion – und das ist hier die AfD-Fraktion – bestimmt den Vorsitzenden. Die Rechtslage unterscheidet sich elementar in zwei Punkten von derjenigen im Bundestag. Erstens. Der Vorsitzende wurde im Bundestag von Ausschuss gewählt. Es gab gar keine Regelung in der Geschäftsordnung zur Abwahl. Natürlich exponierte das Gericht das Statusrecht der Fraktionen aus Artikel 38 Grundgesetz und betonte, dass durch die Geschäftsordnung die Beteiligungsrechte der jeweiligen Parlamentsminderheit nicht leerlaufen dürften. Auch verwies das Bundesverfassungsgericht just in diesen Entscheidungen auf die Selbstbindung des Parlaments an die einmal gegebene Geschäftsordnung. Dabei unterschied es sehr deutlich zwischen „zur Wahl stellen“ und einem Benennungsrecht. Unsere Geschäftsordnung enthält in § 23 ein ausdrückliches Benennungsrecht, wir stellen nicht einen Kandidaten zur Wahl. Zweitens. Inhaltlich beschränkte sich das Gericht auf eine Missbrauchskontrolle und stellte fest, dass die Abwahl durch den Ausschuss nicht grob rechtsmissbräuchlich sei, weil der Ausschussvorsitzende nach seiner Wahl in der Öffentlichkeit mit diversen Äußerungen missliebig aufgefallen sei. Die Gründe lagen also im Verhalten während der Amtsperiode. Das ist der zweite wesentliche Unterschied zu diesem Abwahlverfahren. Herrn Kollegen Wiesner werden keinerlei Verfehlungen im Zusammenhang mit der Amtsführung vorgehalten, sondern vorgelagerte Sachverhalte. Die Rechtsgrundsätze im Urteil des Bundesverfassungsgerichts decken sich auffallend mit denen im Mandatsaberkennungsverfahren im Jahr 2007 gegen den Abgeordneten der Linkspartei PDS Dr. Volker Külow, die der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen entwickelt hatte. Auf Antrag der CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNEN, FDP und – man höre und staune – der NPD wurde Abgeordnetenanklage erhoben wegen einer ehemaligen Stasitätigkeit des Abgeordneten und der Unterzeichnung der Gründungsurkunde der vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften antikapitalistischen Linken AKL. Der Verfassungsgerichtshof verwarf die Anklage, weil sie nicht aufgrund einer den Statusrechten des Abgeordneten gerecht werdenden parlamentarischen Entscheidungsfindung erfolgt sei. Der Verfassungsgerichtshof monierte, dass der Beschluss des Landtags relevante Sachverhaltselemente unpräzise benannte und auch das spätere Verhalten Külows als Parlamentarier nicht würdigte. Nun übertragen Sie das einmal korrekt und ohne politische Hintergedanken auf die Substanz dieser Antragsbegründung. Was bleibt dann? Eine ehemalige Mitgliedschaft in der Jugendorganisation der AfD und die geringfügige Beschäftigung eines Herrn Hättaschs sowie eines weiteren Mitarbeiters – übrigens Helfer für einfache Tätigkeiten – im Wahlkreis. In Köpfe von Menschen kann man nicht hineinschauen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Herr Wiesner hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe umgehend gekündigt. Die AfD hat ein Parteiausschlussverfahren beantragt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung an Mikrofon 4 durch Herrn Kollegen Lippmann?

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Herr Kollege.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Dr. Keiler, für die Zulassung der Zwischenfrage. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass die Maßstäbe, die für eine Abgeordnetenanklage entwickelt werden, die mithin in der Annullierung des Mandates münden, doch andere sein dürften als für die Abberufung eines Ausschussvorsitzenden – Herrn Wiesner wird sein Mandat nicht streitig gemacht –, und dass das zwei verschiedene Kategorien sind, bei der Sie nicht den hohen Maßstab an den Mandatsverlust der Sächsischen Verfassung auf die Geschäftsordnungsfrage eines Ausschussvorsitzes anwenden können?

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Im Grunde, Herr Lippmann, ist das richtig. Aber die Beurteilungsgrundsätze sind völlig identisch und parallel. Ich habe die beiden Urteile verglichen, das Bundesverfassungsgericht auf 38 Seiten und die 28 Seiten der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs. Die Parameter, die zur Beurteilung entwickelt wurden, sind vollkommen identisch. Selbstverständlich geht da eine Analogie. Es ist natürlich eine andere Grundsatzposition, ob es um einen Abgeordneten geht oder um einen Ausschussvorsitz, aber es geht immer um die Statusrechte der Abgeordneten. (Martin Modschiedler, CDU: Aber die verliert er ja gar nicht!) Genau da sind die Parallelität und die Analogie. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke – Weitere Zurufe) Insofern: Es ist vergleichbar. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) – Ja, ich mache jetzt weiter. – Herr Kollege Wiesner hat dem Ansehen des Ausschusses in der Öffentlichkeit bislang keineswegs geschadet. Ebenso war sein parlamentarisches Verhalten in der 7. Legislatur beanstandungsfrei. Ich möchte an Sie appellieren, das Votum unserer Fraktion und damit deren Wähler in Sachsen zu akzeptieren. Ich darf Ihnen versichern, dass unsere Fraktion von ihrem Abberufungsrecht Gebrauch machen wird, sollte Herr Kollege Wiesner seinem Amt nicht gerecht werden. Wir haben ein Abberufungsrecht, wir können das kontrollieren. Viele von Ihnen kennen Herrn Wiesner aus der vorangegangenen Legislatur und wissen, dass er ein durch und durch honoriger Parlamentarier ist. Seine Abwahl heute wäre auch eine Missachtung der Fraktionsrechte der größten Oppositionsfraktion im Sächsischen Landtag (Sören Voigt, CDU: Nein, nein!) und zudem eine Missachtung der Geschäftsordnung. (Sören Voigt, CDU: Nein!) Wobei sich natürlich auch 45 Mitglieder des Landtags, die nur aus den Fraktionen der Minderheitsregierung bestehen, einer verfassungsrechtlichen Missbrauchskontrolle zu unterziehen haben. Wir lassen keine Luft daran. Vielen Dank. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Keiler sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion des BSW Kollege Richter; bitte schön.

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Lutz Richter BSW

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag wird in der BSW-Fraktion des Sächsischen Landtags unterschiedlich bewertet. Einig sind wir uns in der Fraktion allerdings darüber, dass das Mittel der Abberufung eines oder einer Ausschussvorsitzenden nur in begründeten Ausnahmefällen genutzt werden sollte. Ob diese begründete Ausnahme in diesem konkreten Fall vorliegt, darüber sind wir im Zweifel. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In genau dieser Abwägung werden wir nicht einheitlich abstimmen. Erstens. Man kann zu dem Ergebnis kommen, dass Herr Wiesner dem Amt des Ausschussvorsitzenden Schaden zufügt. Dafür finden sich Belege, diese sind bereits von den Vorrednern benannt worden. Auch eine Reihe von BSWAbgeordneten teilt die Ansicht, dass die im Raum stehenden Vorwürfe und Sachverhalte in Summe eine Abberufung rechtfertigen. Zweitens. Man kann zu dem Ergebnis kommen, dass eine Abberufung des Landtagskollegen lediglich wieder Aufmerksamkeit auf die AfD richtet. Vielleicht muss man das auch in der Öffentlichkeit noch einmal klarstellen: Der Ausschussvorsitz steht der AfD zu. Die Verteilung erfolgt nach D'Hondt. Er wurde nicht gewählt, sondern durch die AfD benannt. An dieser Stelle ein anderer Ansatz: Der Blick auf die Bundesebene sollte uns allen Sorge bereiten; denn wieder verliert Politik Vertrauen und wieder erleben wir ein Konjunkturprogramm für die AfD. Darum bleibt es eine Binsenweisheit. Wer nicht will, dass der AfD ein Ausschussvorsitzender zusteht, muss dafür sorgen, dass die AfD schwächer wird und ihr nicht ständig die Gelegenheit geben, sich als Opfer darzustellen. (Widerspruch Juliane Nagel, Die Linke) Für die Zukunft sollten wir darüber sprechen, unter welchen konkreten Bedingungen eine Abberufung eines Ausschussvorsitzenden vorgenommen werden kann. Ein solcher Grund ist für uns gegeben, wenn zum Beispiel rechtskräftige Urteile gegen die abzuberufende Person vorliegen oder der betreffenden Person Aussagen oder Zitate zugeordnet werden können, die zum Beispiel einen positiven NS-Bezug haben. So viel von uns zu diesem Thema. Herzlichen Dank. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Richter sprach für die Fraktion des BSW. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Lippmann; bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Blickt man auf den bis dato in der jüngeren sächsischen Parlamentsgeschichte einmaligen Vorgang, der sich heute ereignen soll, nämlich die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden, dann muss sich doch jeder anständige Demokrat und jede anständige Demokratin in diesem Haus die Kernfrage aufdrängen: Wie konnte denn überhaupt ein Rechtsextremist, (Oh-Rufe AfD) ein offenkundiger Gegner unseres freiheitlichen Verfassungsstaates, (Mike Moncsek, AfD: Das stimmt doch gar nicht!) über dessen Verstrickung in den antidemokratischen Sumpf gerade einiges erzählt wurde, nun ausgerechnet Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa werden? Nein, werte Kolleginnen und Kollegen, anders als es uns mancher weismachen will, ist Herr Wiesner nicht als Ausschussvorsitzender vom Himmel gefallen. Vielmehr ist dies das Ergebnis einer ganz besonderen Tragödie, in dessen vierten Akt wir uns nun offenkundig befinden. Im ersten Akt wurden im Einigungsverfahren die Ausschussvorsitzenden unter den anspruchsberechtigten Fraktionen ausgehandelt, also alle außer der Linken und uns. (Oh-Rufe AfD) Bereits hier nimmt die Tragödie ihren Lauf, denn warum auch immer verramschte die Koalition und das BSW nicht nur den Innenausschussvorsitz an die AfD, sondern legte ausgerechnet auch noch den Rechtsausschussvorsitz obendrauf – ohne Not, ohne Sinn und ohne Verstand. (Mike Moncsek, AfD: Hey! – Zuruf Thomas Thumm, AfD) Es spricht Bände. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Es spricht Bände, dass ausgerechnet einer der neben dem Haushaltsausschuss traditionell bedeutendsten Ausschüsse in diesem Haus nun der AfD überlassen wurde – Ausschüsse, in denen die CDU übrigens jahrelang den Vorsitz innehatte und für deren Kernkompetenzen sie sich immer wieder lobte. (Mike Moncsek, AfD: Das ist Demokratie!) Doch nicht genug des Dramas. Im zweiten Akt war für die AfD nun die Gunst der Stunde gekommen und sie benannte ausgerechnet einen Mann mit besten JA-Kontakten und ehemaligen Mitarbeitern, die kürzlich als Terrorverdächtige einen Freiflug nach Karlsruhe gewonnen hatten, zum Vorsitz des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa. Natürlich eine bewusste Provokation, aber doch auch eine Provokation, die erwartbar war. Was dachte denn die Koalition, wen die AfD zum Ausschussvorsitzenden machen will? Justitia persönlich wird es ja wohl nicht sein. Offenbar fiel in diesem Moment dann der Groschen, dass wenn man einem Abgeordneten einer rechtsextremen Partei einen Ausschussvorsitz überlässt, man einen Rechtsextremisten als Ausschussvorsitz bekommt. So befindet man sich dann im dritten Akt dieses Dramas. Es wurde an das nicht vorhandene demokratische Gewissen der AfD appelliert und sie dazu aufgefordert, einen anderen Vorsitzenden für den Verfassungs- und Rechtsausschuss zu benennen, immerhin. Bekanntermaßen erfolglos – welch‘ Überraschung. Im nun dargebotenen vierten Akt zieht man ein eher verwaistes Instrument der Geschäftsordnung und bemüht sich um Schadensbegrenzung durch den heute abzustimmenden Abberufungsantrag, den wir BÜNDNISGRÜNE ausdrücklich unterstützen. Es ist – wie so häufig im vierten Akt einer klassischen Tragödie – ein Moment der Hoffnung, vor allem aber ein Moment der klaren Botschaft: Dieses Parlament wird nicht zuschauen, wenn ein Rechtsextremist den Rechts- und Europaausschuss dieses Hauses leitet. Das gebieten die Achtung vor diesem Hohen Hause unter der parlamentarische und demokratische Anstand. (Beifall BÜNDNISGRÜNE –

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Jörg Dornau AfD

Frechheit! – Dr. Joachim Michael Keiler, AfD, steht am Mikrofon.) Aber es bleibt, werte Kolleginnen und Kollegen, die Frage offen, was im fünften Akt passiert; denn der AfD das Besetzungsrecht zu nehmen, ist verwirkt worden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung an Mikrofon 7?

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Valentin Lippmann GRÜNE

Klar, Herr Dr. Keiler, immer. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Herr Kollege.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Herzlichen Dank, Herr Lippmann. Herzlichen Dank, Herr Präsident; es ist eine Zwischenbemerkung. Herr Lippmann, es überrascht mich etwas, gerade von Ihnen zu hören, dass wir uns nun auf die Geschäftsordnung berufen, wo Sie doch mehr oder weniger bekannt dafür sind, dass Sie ein Geschäftsordnungsfuchs sind. Noch einmal: Ganz klar, in beiden Entscheidungen, die ich zitiert habe, sagen die Verfassungsgerichte, das Parlament bindet sich selbst an die Geschäftsordnung. Und nach der Geschäftsordnung ist das, was hier versucht wird, nicht möglich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch!) – Nein. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – Nein. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Dann brauchen wir ja gar nicht heute zu wählen, das ist doch automatisch!) Die Geschäftsordnung ist verfassungsimmanent auszulegen. (Martin Modschiedler, CDU: Herr Keiler, er behält sein Mandat!) Und die Argumente, die Sie hier bringen, sind vorgelagerte Argumente, (Rico Gebhardt, Die Linke: Das ist jetzt Ihre Interpretation der Geschäftsordnung!) die nicht – wie Sie in Ihrer Antragsbegründung meinen und verkennen – die Argumente des Bundesverfassungsgerichts für die Abberufung – nennen wir ihn beim Namen – von Herrn Brandner berücksichtigen. Die waren alle nachgelagert. Das waren spätere Auftritte, nach seiner Wahl im Übrigen, ursprünglich. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt. (Beifall AfD – Zuruf CDU: Ja, das wissen wir!)

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Dr. Keiler, für die Zwischenbemerkung. Das wird jetzt eine etwas umfassendere Replik auf diese Zwischenbemerkung werden, weil Sie meines Erachtens hier schon Einiges verkennen. Zunächst gibt es einen evidenten Unterschied zwischen der Rechtslage des Bundestages und der des Sächsischen Landtages, die Sie selbst schon dargestellt haben. Anders als der Deutsche Bundestag wählen wir die Vorsitzenden nicht, sondern sie werden berufen nach einem entsprechend Vorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktion. (Zuruf AfD) Hier liegt meines Erachtens bereits das erste Problem; denn bei der Wahl selbst können Sie die Abgeordneten nicht binden. Selbst das, was Sie als mittelbare Bindung anführen, die es auch im Bundestag gibt, funktioniert nicht, weil bei der Wahl – und nicht bei der Abwahl – das freie Mandat der Abgeordneten zum Tragen kommt. Das wurde übrigens in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – die Sie verloren haben – zur Vizepräsidentenwahl klargestellt. Am Ende können Sie einem Abgeordneten gar nicht vorschreiben, wen und ob er wählt. Das ist Ausdruck des freien Mandats und ausschließlich seines Gewissens, insbesondere bei einer geheimer Wahl. (Zurufe AfD) Das ist das Recht im Deutschen Bundestag. Wir haben uns für das Umgedrehte in Sachsen entschieden. Man hätte sicherlich trefflich über die Wahl reden können; dann wäre Herr Wiesner nie gewählt worden. (Zuruf Jörg Dornau, AfD) Meine Annahme, zumindest an dieser Stelle. Sie haben das Recht, jemanden auf Vorschlag Ihrer Fraktion berufen zu lassen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, jemanden abzuberufen, wenn man der Auffassung ist, dass diese Person offensichtlich evident ungeeignet ist, den Ausschussvorsitz zu übernehmen – übrigens mit weit höheren Hürden als bei einer Abwahl im Deutschen Bundestag. Das heißt, dass es hier schon eine immanente Verfahrenssicherung in der Geschäftsordnung gibt, die dem, was Sie gerade darstellen, widerspricht. Sie haben eine enorm hohe Hürde mit den 45 Unterschriften. Sie benötigen heute eine absolute Mehrheit dieses Hauses, um das überhaupt zu ermöglichen – also weit höhere Hürden als beispielsweise für die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden im Normalfall vorgesehen sind. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD, steht am Mikrofon.) – Ich trage jetzt weiter vor, auch wenn Sie mich unterbrechen wollen. Ich bin mit der Argumentation noch nicht am Ende, warum Sie meines Erachtens, wie Sie es formulieren, mit einem langen Ende zu einem anderen Ergebnis kommen müssten. Denn, wenn Sie das einmal nebeneinanderlegen, ist quasi das Ganze nur die Umkehr des Prozesses, einfach zur verfahrensökonomischen Beschleunigung, damit in den Ausschüssen nicht gewählt werden muss. Jetzt liegen im konkreten Fall von Herrn Wiesner von der AfD definitiv Anhaltspunkte vor, dass man diese Person, in Gestalt von Herrn Wiesner, für den Ausschussvorsitz als denkbar ungeeignet halten kann. Dazu müssen Sie zunächst sehen: Es handelt sich nicht nur um den bedeutenden Verfassungs- und Rechtsausschuss. Man darf von einem Vorsitzenden durchaus erwarten, dass er voll und ganz hinter dem Rechtsstaat und dem freiheitlichen Verfassungsstaat steht. Es handelt sich auch um den Europaausschuss, einer der wenigen Ausschüsse, der mit einer Außenrepräsentanz versehen ist. Das heißt, wir haben es hierbei mit einem Ausschussvorsitzenden zu tun, der beispielsweise regelmäßige Delegationsreisen nach Brüssel mit dem Ausschuss unternimmt. Wenn man die Vorwürfe gegen Herrn Wiesner betrachtet – darunter seine führende Mitgliedschaft in der JA, einer vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Organisation, sowie seine Verstrickungen über Mitarbeiter im Fall der Sächsischen Separatisten und seine früheren Äußerungen –, dann kommen berechtigte Zweifel an seiner Eignung als Ausschussvorsitzender auf. Von daher ist es nach meinem Dafürhalten auch kein Problem, ihn dann abzuberufen, wenn es eine parlamentarische Mehrheit dafür gibt; denn diese Zweifel sind begründet und damit nicht willkürlich. Meines Erachtens liegt hier auch eine Verkennung vor, die sich in dem widerspiegelt, was Sie gerade ausgeführt haben. Damit möchte ich zum Schluss meiner Antwort auf Ihre Zwischenbemerkung kommen: Sie verwechseln das Statusrecht des Abgeordneten mit dem Recht der Fraktion, den Ausschuss zu besetzen. Der Vorsitz ist kein Statusrecht des Abgeordneten, in das wir hier eingreifen. Das ist eine allgemeine Funktion innerhalb des Parlaments. Daher können Sie die Maßstäbe, die für eine Abgeordnetenanklage gelten und im Mandatsentzug münden –, somit im quasi Ultima Ratio gegenüber dem Abgeordneten – nicht einfach auf den Entzug eines Funktionsamtes anwenden. Es geht doch nicht darum, Herrn Wiesner das Mandat zu nehmen, sondern ihn nur als Ausschussvorsitzenden entsprechend abzuberufen. Dann können Sie sogar jemand Neues benennen! Das heißt, es ist auch kein Eingriff in Ihre Fraktionsrechte. Von daher vermag ich Ihre Darstellung nicht zu teilen und bin am Ende meiner Zwischenbemerkung. Ich sehe aber, dass Herr Dr. Keiler schon wieder fortfahren will und würde es gern auch zulassen, Herr Präsident. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Herr Dr. Keiler.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Herzlichen Dank, Herr Lippmann. Also, ich sortiere es einmal. Keineswegs bin ich der Meinung, dass der Ausschussvorsitzende einen Ausschluss des Statusrechts hat. Das habe ich mit keinem Ton gesagt. Allerdings sagt das Bundesverfassungsgericht: Die Fraktionen resultieren ihrer Berechtigung nach aus dem Statusrecht der Abgeordneten. So herum geht es! Jetzt sind wir wieder in den Fraktionen. Und nach der Geschäftsordnung haben die Fraktionen das Bestimm- und Benennrecht. Und wir haben in der Geschäftsordnung, das geht gestuft, den § 23 Abs. 2. Darin steht Abwahl, also jederzeit abberufen werden können, nicht Abwahl durch den Landtag. Der Ausschussvorsitzende kann jederzeit abberufen werden, wenn es zu irgendwelchen Verfehlungen kommt, so wie es bei Brandner im Bundestag war. Er wurde ursprünglich gewählt und dann kam es zu einer Abwahl. Die Abwahl nach § 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung verkennt vollkommen, dass der Mann gar keine Chance gehabt hat, dieses Amt anzutreten und sich – wie Sie meinen – ordentlich zu verhalten. Sie nehmen eine a-priori-Wertung vor, und zwar basierend auf Umständen, die außerhalb seiner parlamentarischen Tätigkeit liegen. In der 7. Legislaturperiode ist der Herr Wiesner mit nichts, aber auch mit gar nichts hier aufgefallen. Dass er zwei Leute geringfügig beschäftigt hat, mag sein. Pech gehabt. Man kann in die Köpfe nicht hineinschauen. (Vereinzelt Gelächter Die Linke) Es waren geringfügig Beschäftigte, sie haben Flyer verteilt. Mehr ist es nicht. Daraus eine rechtsradikale Gesinnung ableiten zu wollen, ist mehr als gewagt – das muss ich schon sagen! Das ist nichts anderes als ein politisches Possenspiel mit dem Altnarrativ ausgrenzen: AfD, die Bösen, die Rechtsextremen. Wenn ich diese Maßstäbe hier anlegen würde und die ganzen Ausschüsse durchkonjugieren würde, wer da alles darinsitzt, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sie müssen langsam zum Schluss kommen.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

– wer möglicherweise wegen Linksextremismus verhaftet ist, dann haben wir eine Entvölkerung hier in diesen Ausschüssen. Es geht so nicht. Es geht gestuft nach § 23 Abs. 1, dann § 23 Abs. 2 Abberufung, dann § 23 Abs. 3, wenn nichts abberufen wird – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ich möchte nicht erst – –

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

– wenn keiner Aufforderung nachgekommen wird, dann kann man dieses Abwahlverfahren nutzen, aber nicht a priori. So geht das Spiel. Das ist die Bindung an die eigene Geschäftsordnung. (Vereinzelt Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Keiler, vielen Dank. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen nur kurz und präzise zu halten sind. Das möchte ich einfach noch einmal in Erinnerung rufen. Bitte schön, Herr Kollege Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ich versuche jetzt kurz darauf zu antworten. Sie irren an zwei Punkten. Das Erste, worin Sie irren, ist, dass Sie der Meinung sind, es seien nur Verhalten von Abgeordneten im Parlament oder in der Funktion des Ausschussvorsitzenden davon umfasst und entsprechende Tätigkeiten, warum ich begründet einen mit hohem Mehrheitserfordernis hier entsprechend abberufen kann. Das ist mitnichten so. Das steht weder in der Geschäftsordnung noch können Sie das aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes hier herleiten. Vielmehr geht es doch darum, einen erheblichen Reputationsschaden für dieses Haus zu vermeiden, wenn beispielsweise Herr Wiesner als Europaausschussvorsitzender demnächst die Delegation nach Brüssel anführt, ist denen klar, dass er ehemaliger JA-Vorsitzende und damit Vorsitzender einer vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Organisation war. Darum geht es doch am Ende hier. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Henning Homann, SPD) Es wird wohl entsprechend unproblematisch sein, das als Maßstab anzusetzen. Das Zweite, das Sie meines Erachtens ebenfalls verkennen, ist, dass sich alles auf die letzte Legislatur bezieht und Herr Wiesner sich dort gut verhalten hat. Gab es die JA in der letzten Legislatur nicht? Habe ich irgendwo geschlafen? Natürlich war er Vorsitzender der Jungen Alternative, und zwar gerade in der letzten Legislaturperiode! Er hat sich somit in der vergangenen Legislatur dem Vorwurf ausgesetzt sehen müssen, Teil einer verfassungsfeindlichen Organisation zu sein. (Zuruf Jörg Dornau, AfD) Vor diesem Hintergrund wird es dem Landtag möglich sein, mit dem hohen Mehrheitserfordernis, das hier an den Tag gelegt ist, zu entscheiden, dass Herr Wiesner als Ausschussvorsitzender nicht geeignet ist. Punkt. Aus. Ende. Deswegen veranstalten wir den ganzen „Spaß“ heute, auch wenn ich hier gerade das Gefühl habe, die Argumentation der Koalition vertreten zu müssen, was gar nicht mein primäres Ziel ist. (Vereinzelt Heiterkeit AfD) Aber wir werden, wie gesagt, am Ende dem Antrag zustimmen. Nun komme ich zurück zu meiner Rede, Herr Präsident. Es bleibt nämlich im fünften Akt die Frage offen, was geschieht. (Zuruf AfD) Der AfD das Besetzungsrecht zu nehmen, hat die Koalition durch entsprechendes Zuschachern verwirkt. So spricht aus alledem die Hoffnung, dass es am Ende nicht noch schlimmer kommen wird. Aber aus mir und dem Munde meiner Fraktion spricht das klare Versprechen: Wir wählen auch gern den nächsten offenkundig ungeeigneten Rechtsextremisten wieder ab. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Vereinzelt Beifall CDU und Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Herr Kollege Gebhardt. Bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es passiert nicht jeden Tag, dass der Sächsische Landtag einen Ausschussvorsitzenden abberuft. Genau genommen ist das noch nie passiert. Auch die Umstände, die zu diesem Schritt führen, sind nicht alltäglich. Ich will Sie trotz der Debatten, die wir hatten, noch einmal in Erinnerung rufen. Der Generalbundesanwalt, die höchste Anklagebehörde in Deutschland, ermittelt gegen mindestens 15 Personen wegen des Verdachtes, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben, in ihr Mitglied oder Unterstützer gewesen zu sein. Die mutmaßlichen Rechtsterroristen der sogenannten Sächsischen Separatisten sollen sich auf einen Systemsturz vorbereitet und überwachte Durchführungen ethnischer Säuberungen vorgesehen haben. Unter den Beschuldigten, die am 5. November 2024 festgenommen wurden und in Untersuchungshaft sitzen, befinden sich drei ehemalige Mitglieder der AfD Sachsen. Sie heißen Kurt H., Kevin R. und Hans-Georg P. Sie waren zurückliegend auch kommunalpolitisch für die AfD tätig. Kurt H. war außerdem Funktionär eines AfD-Kreisverbandes. Diesen Personen liegt jeweils zur Last, regelrechte Wehrsportübungen geplant und teilweise auch durchgeführt zu haben. Außerdem sollen sie versucht haben, für diese paramilitärischen Trainings weitere Personen anzuwerben. Die beiden Beschuldigten, Kurt H. und Kevin R., waren zugleich Mitglieder der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative – Kurt H. sogar als Landesfunktionär. Er übte diese Funktion unter dem Vorsitz des Abg. Alexander Wiesner, also des aktuellen Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa, aus. Kurt H. und Kevin R. waren sogar bei dem Abg. Wiesner angestellt. Das ist noch nicht alles. Offenbar deuten die Ermittlungen darauf hin, dass weitere Beschuldigte ohne Parteibuch an Veranstaltungen der AfD beziehungsweise ihrer Jugendorganisation teilgenommen haben. Meines Wissens nach soll bei einer solchen Veranstaltung über eine Wehrsportübung gesprochen worden sein. Zudem sollen sich Beschuldigte darüber ausgetauscht haben, welche Möglichkeiten sich durch einen AfD-nahen Sicherheitsdienst ergeben würden oder dadurch, dass die AfD das Innenministerium übernimmt. (Zuruf AfD: Sollte, könnte, hätte!) Vor wenigen Wochen wurde beim Bundesparteitag der AfD die Gründung eines neuen Jugendverbandes beschlossen. Wie man las und hörte, war die Parteispitze bereits seit Längerem unzufrieden mit der Jungen Alternative. Sie sei schwer kontrollierbar, wurde vom Verfassungsschutz beobachtet und als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Letztendlich wollte die AfD wohl nicht, dass man ihr das bei einem Parteiverbotsverfahren zur Last legt. Deswegen hat man die JA schnell aufgelöst. Alexander Wiesner war bis Ende Oktober 2024 JA-Landesvorsitzender in Sachsen. Er gab die Position – wohl wie sein Vorgänger, das damalige MdL Weigand – nicht aus gewandelter Überzeugung ab, sondern aus Altersgründen. Offenbar gab der Fall der Sächsischen Separatisten den entscheidenden Anstoß, die zuletzt maßgeblich auch durch den Abg. Wiesner geprägte JA durch die AfD-Bundespartei zu liquidieren. Meine Damen und Herren, es ist aus Sicht der Linksfraktion völlig klar, dass der Abg. Wiesner einer der ungeeignetsten Abgeordneten für die Position des Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa ist. Im Übrigen ist der Abg. Wiesner in der letzten Legislaturperiode als Mitglied im Verfassungs- und Rechtsausschuss maximal als Auslandsreisekader der AfD aufgefallen. (Zuruf AfD) Dass Herr Wiesner der repräsentativen Aufgabe, die ihm als Vorsitzender zukommt, nicht gerecht werden kann, liegt aber nicht nur an einigen fanatischen Nationalsozialisten, die sich angeblich, rein zufällig in seinem politischen Umfeld eingeschlichen haben wollen, sondern es liegt letztlich daran, dass es sich bei den Abgeordneten der AfD den amtsbekannten Umständen nach nicht um Demokratinnen und Demokraten handelt. Vor diesem Hintergrund ist die Abberufung, über die wir heute befinden, für meine Fraktion etwas wie ein antifaschistisches Minimum, (Gelächter AfD) das von einem demokratischen Parlament erwartet werden darf. Man könnte zum Beispiel fragen, warum ein anderer Abgeordneter der AfD Vorsitzender des Innenausschusses bleiben kann, obwohl man ihn bei seinem vorherigen Beruf als Polizist die Dienstwaffe weggenommen hat, nachdem er einen vermeintlichen Nebenbuhler auf offener Straße niedergeschlagen haben soll. Man könnte darüber hinaus auch fragen, warum es die CDU-Fraktion der AfD überhaupt ermöglicht hat, sich die Leitung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa sowie des Innenausschusses zu krallen. (Jörg Dornau, AfD: Gucken Sie sich mal Connewitz an!) Herr Lippmann hat gerade darüber gesprochen. Und im Übrigen: Die Abberufung von Herrn Wiesner wird auch nichts daran ändern, dass die AfD weiterhin die Leitung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa beanspruchen darf. Ebenso wenig gibt es keinen zwingenden Grund, bereits zum zweiten Mal in Folge dem Wahlvorschlag der AfD für die Parlamentarische Kontrollkommission zu folgen und einen AfD-Abgeordneten zum Vizepräsidenten des Landtags zu wählen. Die heutige Abberufung ist – wie ich schon sagte – ein Minium. Wir gehen diesen Schritt selbstverständlich mit, aber wissen auch, dass dieser Schritt viel zu klein ist. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, Juliane Pfeil, SPD, und Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion Die Linke. Ich frage noch mal die Fraktionen, ob es Redebedarf für eine zweite Runde gibt. – Das sehe ich nicht. Ich frage die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das sehe ich auch nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da kein Antrag nach § 52 Absatz 3 und 4 der Geschäftsordnung vorliegt, entfällt das Schlusswort. Wir kommen zur Abstimmung. Der Beschluss wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags – das sind 61 und mehr Stimmen – gefasst. Ich stelle nun die Drucksache 8/1347 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mehrere Stimmenthaltungen. Ich muss mich ganz kurz mit dem Sitzungsvorstand verständigen. Einen Moment, bitte. (Der Präsident berät sich mit dem Sitzungsvorstand.) Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns hier vorne im Sitzungsvorstand uneinig. Wir stimmen noch mal ab, und bitten darum, wenn ich die Abstimmung aufrufe, dass Sie entsprechend aufstehen, damit wir einen besseren Überblick haben. Deshalb frage ich noch mal: Wer der Drucksache 8/1347 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben; herzlichen Dank. – Vielen Dank. Sie können wieder Platz nehmen. Ich bitte um die Gegenstimmen. – Vielen Dank. Und die Stimmenthaltungen, bitte. – Eine Stimmenthaltung – nein, neun Stimmenthaltungen. Herzlichen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das notwendige Quorum wurde mit 66 Stimmen erreicht. Es gab 42 Gegenstimmen und eine Enthaltung. (Zuruf: Neun!) – Genau, neun Enthaltungen, das prüfen wir kurz nach. – Jawohl, passt. Da das Quorum erreicht wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Herr Alexander Wiesner als Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa abberufen worden. Gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die AfD-Fraktion nun unverzüglich einen anderen Vorsitzenden zu benennen. Die erneute Benennung des Abg. Wiesner ist nicht zulässig. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Erhöhung des Den Verfassungsbeschwerden und des Zweiten Deutschen Drucksache 8/1997, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Gahler. Bitte schön.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich mit drei Zitaten von Peter Hahne, dem allseits geschätzten Medienkenner und Publizisten, beginnen: (Staatsminister Dirk Panter: „Geschätzt“ ist, glaube ich, ein bisschen übertrieben!) „Das Volk wird verarscht auf ganzer Linie. Massagesessel, geöltes Parkett und Boni für Programmeinsparungen. Die Sender der ARD versagen nicht nur wegen der Verschwendung, sondern auch im Programm. Ein Staat, der zum Selbstbedienungsladen wird, und Medien, die das unterstützen, das können wir uns nicht mehr leisten.“ Was Peter Hahne so treffend formulierte, kann man kurz zusammenfassen: Wir haben in diesem Staat kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Genauso geht es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Während die Einnahmen stetig steigen, hat man nicht gewirtschaftet, sondern stattdessen Ausgabenorgien veranstaltet. Deshalb hätte ich meine Rede auch besser so beginnen können: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zwangsgebührenzahler! Liebe Melkkühe da draußen, die uns hoffentlich noch zuschauen, bevor der öffentlich-rechtliche Rundfunk uns abschaltet! Heute stehen wir wieder einmal vor der Frage, ob wir den Bürgern Sachsens noch tiefer in die Tasche greifen sollen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren oder – besser gesagt – zu pampern. Die Antwort der Alternative für Deutschland ist ein klares, deutliches und – wenn ich das mal so sagen darf – volkstümliches Nein. Wir sagen: Schluss mit der Beitragserhöhung. Schluss mit dem Gebührenzwang. Schluss mit dem Luxusleben auf Kosten der Bürger. (Beifall AfD) Lassen Sie uns doch mal ehrlich sein: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – diese heilige Kuh der deutschen Medienlandschaft – hat sich längst in eine Melkmaschine verwandelt – eine, die uns allen das letzte bisschen Milch aus den Rippen zieht. Jetzt kommen die Rundfunkfürsten mit ihrer neuesten Forderung: mehr Geld, noch mehr Geld. 18,36 Euro im Monat reichen nicht. Nein, jetzt soll es noch teurer werden. Für Rundfunkbeitrags stoppen – der Landesrundfunkanstalten Fernsehens entgegentreten Antrag der Fraktion AfD welchen Käse eigentlich? Für noch mehr Tatort-Wiederholungen? Für noch mehr selbstgefällige Talkshows, in denen sich die immer gleichen Gäste gegenseitig auf die Schultern klopfen, oder für die nächste NDR-, SWR- oder RBBAffäre mit Dienstwagen und Kaviarabendessen? Oder Ruhegelder für passiv Beschäftigte, die aktiv bezahlt werden, für die man aber selbst im öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Anschlussverwendung hat – es sei denn, man schickt sie aufs Riverboat? Egal, wie stark sie relutieren, lügen oder mit David Schraven von CORRECTIV unter einer Decke stecken bzw. in einer gemeinsamen GmbH engagiert sind: Das Problem ist, dass die meisten sächsischen Bürger auf diesen Käse allergisch reagieren. Man kann es ihnen nicht verdenken. treter des Souveräns Stellung zu beziehen. Sagen Sie ebenfalls Nein zur Beitragserhöhung! Lassen Sie uns ein klares Nein mit guten Argumenten nach Karlsruhe senden! Die Kollegen in Sachsen-Anhalt und Bayern haben dies schon früher getan. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Nehmen Sie Stellung und treten dem Verfahren bei! (Beifall AfD) Na ja, ich sehe es: Anscheinend fehlt dem einen oder anderen noch ein kleiner Schubs, um dem Antrag etwas näherzukommen; und dass wir es schmackhaft machen. Ich merke das doch: Eigentlich wollen Sie es doch auch, oder? Der eine oder andere Anwesende ist noch völlig geflasht von den großen Zahlen, die in Berlin erfolgreich von einem BlackRock-Metzgerlehrling und einem Haufen abgewählter Vertreter der anderen grünen und roten Metzgereien den Schafen und Rindviechern um die Ohren gehauen werden. (Sören Voigt, CDU, hörbar gähnend: Oh!) Den deutschen Bürgern soll von einer Horde abgewählter Volksvertreter das Fell über die Ohren gezogen werden. Diejenigen, die noch Milch geben können, sollen ausgequetscht werden, und der Rest wird einfach zur Schlachtbank geführt. Damit die künftigen Schlachten euphorisch bejubelt werden und das Schlachtvieh willig auf die Schlachtbank geführt wird, muss die Euphorie geschürt und erhalten bleiben. Dafür stehen die Zwangsgebührenknechte eifrig zur Seite und peitschen das ekstatische Publikum mit einer auserlesenen Runde von Metzgern ein. Und auch für diese Knechte soll mehr Geld abfallen. Wenn man schon nicht aus Überzeugung die deutschen Bürger auf die Schlachtbank führen will, dann muss es mit ausreichend Geld gehen. Es ist ja nicht so, dass in dem öffentlichrechtlichen Augiasstall ärmlich gewirtschaftet wurde oder dass er ausgestallt ist. Aber ein williger Knecht, der das Schlachtvieh mal sanft und mit Engelszungen und mal mit schierer Angstmache und Panik auf der Weide hin- und herund dann früher oder später auf die Schlachtbank treibt, muss auch für seinen Dienst an der Herde mehr als auskömmlich bezahlt werden. Manchmal reichen eben die 30 Silberlinge nicht. Gelegentlich ist Unruhe und geradezu eine Bockigkeit in der Herde. Dann muss man auch mal einen Fangschuss auf ein unschuldiges Kälbchen wie auf den armen Arne Schönbohm abgeben können. (Zuruf Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE) Und wenn die Herde feststellt, dass die Gründe für den Fangschuss erlogen waren und der Übeltäter bestraft werden soll, dann muss der üble Clown das nicht einmal selbst bezahlen, sondern auf wundersame Weise fließt Geld aus dem Augiasstall. Was der Herde allerdings nicht verraten wird, ist, dass das liebe Geld ihr selbst zuvor abgepresst wurde. Am besten schauen wir mal auf die Zahlen: Der öffentlichrechtliche Rundfunk kassiert jährlich über 8 Milliarden Euro – ja, Milliarden – von der Herde dieses Landes. In Sachsen allein sind das Hunderte Millionen, die wir brav abdrücken dürfen, ob wir wollen oder nicht. Und was bekommen wir dafür? Einen WDR, der sich einen Digitalpalaststall für 240 Millionen Euro gönnt, obwohl die ursprünglichen Kosten mit 80 Millionen Euro veranschlagt waren, eine ARD, die sich mit dem RBB-Skandal um Patricia Schlesinger selbst ins Rampenlicht der Verschwendung katapultiert hat: Luxusdienstwagen, fragwürdige Beraterverträge, ein Leben wie im Schlaraffenland. Und wir wollen das jetzt noch teurer machen? Ironisch könnte man sagen: Vielleicht sollten wir den Rundfunkbeitrag gleich in „Schlachtbanktaler“ umbenennen. (Laura Stellbrink, SPD: Geht’s noch? –

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Sören Voigt CDU

Ungehörig! – Zuruf Janina Pfau, BSW) Dann wissen die Bürger wenigstens, wofür sie zahlen. Und dann erst die Berichterstattung: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll doch bitte schön ausgewogen und unabhängig sein – so steht es im Rundfunkstaatsvertrag. Aber was sehen wir stattdessen? Eine Tagesschau, die bei jeder Wahl die Zahlen verdreht bis sie korrigiert werden müssen, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der in der UkraineBerichterstattung Propagandanarrative nachplappert und die Brennpunkt-Sondersendung zu Nordstream 2 gleich ganz unterlässt. Oder einen NDR, der bei „Panorama“ die Daten so zurechtbiegt, dass sie in die politische Agenda passen. Das ist keine Information, das ist Meinungsmache auf Staatskosten. Wir Sachsen, die wir hart arbeiten, ob in der Fabrik, im Büro oder auf dem Feld, sollen dafür auch noch mehr bezahlen. Vielleicht sollten wir den Beitrag direkt ins Bundeskanzleramt überweisen, dann sparen wir uns den Umweg über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dester des Souveräns Stellung zu beziehen. Lassen Sie uns der gute Hirte sein und nicht der Wegelagerer! Sagen Sie Nein zur Beitragserhöhung! Lassen Sie uns ein klares Nein nach Karlsruhe als Stellungnahme senden! Die Kollegen in Sachsen-Anhalt und Bayern werden es uns danken. Stimmen Sie diesem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Kollege Gahler sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion der CDU spricht nun Kollege Nowak.

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Andreas Nowak CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man konnte gerade den Eindruck bekommen, Herr Gahler, es gehe um eine landwirtschaftliche Debatte. Ich habe kurz überlegt, ob ich den Kollegen Heinz nach vorn schicke. (Heiterkeit Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Ich habe mich dann entschieden, selbst zu sprechen und möchte gern versuchen, das Ganze zurück zur Medienpolitik zu holen. Die AfD-Fraktion begehrt mit dem Antrag heute einen Beitritt des Sächsischen Landtags in ein medienrechtliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses Verfahren haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angestrengt. Sie monieren, im Grundrecht der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt zu sein, weil der Rundfunkbeitrag zunächst nicht steigt. Herr Gahler, nein, wir stehen heute nicht vor der Frage eines steigenden Rundfunkbeitrags, weil es überhaupt nicht um diesen Beitragsstaatsvertrag geht. Den haben die Ministerpräsidenten ja noch gar nicht unterschrieben. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. Deswegen ist das in diesem Moment nicht das Thema. Wir beschäftigen uns heute vielmehr mit der Frage dieses Verfahrens, auf das man erst einmal einen Blick werfen muss. Es geht um die Frage, was der Sächsische Landtag in diesem Verfahren überhaupt zu suchen hätte. Wie so oft gilt da der juristische Grundsatz: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Einschlägig ist hier § 94 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Dort ist geregelt, dass das Bundesverfassungsgericht einem betroffenen Verfassungsorgan des Bundes oder der Länder rechtliches Gehör zu gewähren hat. Das Gesetz ermöglicht darüber hinaus, dass das Verfassungsorgan dem Verfahren beitreten kann. Es kann dem Verfahren beitreten, muss es aber nicht. An dieser Stelle könnte man übrigens schon streiten, ob der Sächsische Landtag aktuell überhaupt schon als Verfassungsorgan betroffen ist. Immerhin braucht es für die Befassung hier im Hohen Hause einen unterschriebenen Beitragsstaatsvertrag, der zugeleitet werden müsste. Schon hieran mangelt es; die Ministerpräsidenten haben ja überhaupt noch nicht unterschrieben. Ob der Sächsische Landtag jetzt also überhaupt wirksam im Verfahren wäre, darüber könnte schon diskutiert werden. Ich gebe zu, dass das eher etwas für juristische Feinschmecker ist. Das Bundesverfassungsgericht hat den Präsidenten des Sächsischen Landtags angeschrieben und mit einer Frist die Möglichkeit der Äußerung eröffnet. Gehen wir also einmal davon aus, dass das Gericht eine Betroffenheit als gegeben ansieht. Mindestens mittelbar ist das wohl so; denn im Falle der Unterzeichnung dieses Entwurfs durch die Ministerpräsidenten würde der Staatsvertrag dann zur Ratifizierung bei uns im Parlament ankommen. Damit müssen wir uns jetzt einmal mit den prozesstaktischen Fragestellungen beschäftigen – damit, was das Bundesverfassungsgericht bisher selbst zum Rundfunkbeitrag geurteilt hat. Da ist zunächst der Grundsatz, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags dem Auftrag folgt – nicht der politischen Auffassung, auch nicht der programmatischen Meinung, sondern dem Auftrag. Auch wenn sich wohl jeder hier im Raum schon einmal – mehr oder weniger zu Recht – über den ÖRR aufgeregt hat: Diese Aufregung müssen wir in den Aufsichtsgremien abarbeiten. Hier könnte man treffend streiten, ob man das nicht professionalisieren könnte, analog zu der sogar schon bestehenden professionellen Struktur in den Landesmedienanstalten, die die zweite Säule des dualen Rundfunksystems beaufsichtigen, den Privatfunk. Aber das wäre schon wieder eine ganz neue Debatte. Beim Rundfunkbeitrag geht es um den Auftrag und darum, ob die Finanzausstattung dazu geeignet ist, dass dieser erfüllt werden kann. Dabei hilft es übrigens auch nicht, im Jahr 2025 auf das Jahr 1954 zu blicken, wie Sie das in Ihrer Begründung tun. Im Jahr 1954 war die ARD gerade vier Jahre alt. Damals gab es genau ein Fernsehprogramm. ARD 2 startete erst 1961 und sendete auch nur bis 1963, weil sich die Länder zwischenzeitlich auf den ZDF-Staatsvertrag einigten. Das ZDF folgte dann 1963. Die dritten Programme gibt es seit 1964. Auch ein Blick auf die technische Entwicklung lohnt sich. Am Beispiel des Fernsehens: Damals wurde ausschließlich schwarz-weiß gesendet. Die erste Fernsehsendung in Farbe gab es 1967; den Startknopf drückte übrigens ein Vizekanzler namens Willy Brandt. Den Durchbruch des Farbfernsehens gab es im Westen 1972 zu den Olympischen Spielen und im Osten 1969. Beide deutsche Staaten sendeten mit unterschiedlichen Systemen: im Westen mit PAL, im Osten mit SECAM. Um gegenseitig den anderen in Farbe sehen zu können, brauchte es im Westen einen im Einzelhandel erhältlichen Decoder, im Osten kundige Bastler. Erst 1990 wurde das vereinheitlicht. Zwischenzeitlich hat die terrestrische Antennenabstrahlung entsprechende Ergänzungen gefunden, nämlich Satellit und Kabel. (André Barth, AfD: Was hat das mit dem Antrag zu tun?) Mittlerweile verliert die lineare Verbreitung über den normalen Fernseher immer stärker an Bedeutung. Hörfunk und Fernsehen werden mehr und mehr non-linear genutzt. Dieser kleine Geschichtsexkurs zeigt, wie unsinnig es ist, die Höhe eines Rundfunkbeitrags von 1954 mit 2025 zu vergleichen. Es hat eine dramatische technische Entwicklung gegeben, unterschiedliche Entwicklungen, andere Redaktionsstrukturen. Dann kamen nach 1990 die Landesrundfunkanstalten der neuen Länder hinzu. Das Einzige, das jetzt bei dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zählt, ist die Frage, ob die Finanzausstattung dazu geeignet ist, den heutigen Auftrag erfüllen zu können. Die Ministerpräsidenten sind – das ist selten genug – einmütig der Auffassung, dass dem so ist, und zwar auch ohne Beitragserhöhung für die nächsten zwei Jahre – alle Ministerpräsidenten, das ist das Neue. Sie sind einstimmig der Auffassung, dass aktuell genügend Rücklagen vorhanden sind, um den Sendebetrieb unter Einhaltung der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 GG sicherzustellen. Um diese zwei Jahre Beitragsperiode soll geschoben werden, damit die Ergebnisse des Reformstaatsvertrags, den wir demnächst hier zu behandeln haben, entsprechend greifen können. Die Ministerpräsidenten haben diesen jüngst unterzeichnet; er wird den Parlamenten zugeleitet. Dieser Reformstaatsvertrag soll auch beitragsstabilisierende Wirkung entfalten. Die Landesrundfunkanstalten und das ZDF wiederum haben nicht abgewartet, sondern direkt und schon davor Verfassungsbeschwerde erhoben. Das ist wohl schon ein verstörendes Verhalten und zeigt, dass nicht gerade ein Problembewusstsein seitens der Öffentlich-Rechtlichen in Bezug auf die Akzeptanz ihrer gesellschaftlichen Debatten vorhanden ist. Aber das müssen sie mit sich selbst ausmachen. Wir müssen heute den Blick auf die Prozesstaktik der Länder vor dem Bundesverfassungsgericht werfen. Da gibt es ebenfalls enge Grenzen. Es gibt enge Grenzen, wenn die Länder von der Empfehlung der KEF beim Rundfunkbeitrag abweichen wollen. Eine dieser Grenzen ist die Einstimmigkeit. Diese ist aktuell gegeben. Alle Länder vertreten die all gleiche Rechtsposition, alle haben denselben Verfahrensbevollmächtigten. Wenn der Sächsische Landtag sich jetzt in dieses Verfahren einklinkt, dann gefährdet das den Verfahrenserfolg der Länder; denn sie wehren sich gemeinsam und einstimmig gegen diese Verfassungsbeschwerde, und der Ball liegt nun nicht bei den Parlamenten, sondern er liegt beim Bundesverfassungsgericht und den Landesregierungen. Im Übrigen ist – mir zumindest – nicht bekannt, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt oder auch der Bayerische Landtag dabei entsprechend eingestiegen wären. Es gibt aus beiden Ländern seitens der dortigen Regierungen Protokollerklärungen, die im Raum standen. Da der Staatsvertrag jetzt aber gar nicht unterschrieben ist, sind diese natürlich auch noch nicht entsprechend wirksam hinterlegt. Wenn wir jetzt in dieses Verfahren einsteigen – vielleicht als einziger Landtag in ganz Deutschland –, dann gefährden wir den Erfolg der Ländergemeinschaft in diesem Verfahren. Nur wenn die gemeinsame Abwehr dieser Verfassungsbeschwerde gesichert ist, dann erfüllen die Länder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, nämlich einstimmig dieselbe Position einzunehmen. Deswegen wäre eine eigene Position unseres Landtags in diesem Verfahren wahrscheinlich sogar schädlich, würde dem entgegenwirken. Genau deswegen wird meine Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nowak sprach für die CDU-Fraktion. Für das BSW spricht nun Kollege Dr. Huhn.

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Dr. Ingolf Huhn BSW

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier den schönen Fall, dass die AfD das Gleiche will wie die Regierung, nämlich den Gebührenanstieg beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk verhindern. Sie wollen es nur auf unterschiedliche Weise. Die Regierung will das Problem erst einmal mit Abwarten lösen – der Landtag wird nicht befasst. Deswegen rät auch der Juristische Dienst dem Präsidenten, keine Stellungnahme abzugeben. Die AfD will es auf eine etwas kompliziertere Weise erreichen. Sie will, dass der Landtag den beiden Verfahren beitritt – es sind ja zwei – und dass er eine Stellungnahme abgibt. Mindestens für das Zweite, für die Stellungnahme, ist es schon ein bisschen knapp. Die einzige Plenarsitzung vor Ende der Frist am 30. April findet nächste Woche statt; davor hat dann kein Ausschuss getagt. Das heißt, wir brauchen eine Sondersitzung; das kostet auf jeden Fall Geld. Aber schauen wir einmal auf den Beitritt: Die AfD will, dass wir dem Verfahren auf der Beklagtenseite beitreten; wir sollen uns also zu der Kommunität der Beklagten gesellen. Aber da sind wir ja schon. Die beiden Verfassungsbeschwerden – ARD und ZDF haben das extra gemacht – richten sich an alle Bundesländer, also auch an uns. Das Bundesverfassungsgericht sagte im vorherigen Verfahren – das gab es ja schon einmal –, die Erfüllung des Anspruchs der Rundfunkanstalten obliege „der Ländergesamtheit als föderaler Verantwortungsgemeinschaft, wobei jedes Land Mitverantwortungsträger ist.“ Wir sind da also schon. Was durch den Beitritt erreicht wird, dabei sind wir bereits. Dennoch, der Beitritt ist nach § 94 Abs. 5 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes möglich. Er ist nur vollkommen nutzlos. Der einzige Effekt wäre, dass sich die Sache verzögert. Das Verfassungsgericht sagte im Zusammenhang mit einer anderen Beitrittsfrage – damals ging es um die Wiederholung der Wahl in Berlin; ein Vorgang, den wir vom BSW mit Interesse beobachten, wie Sie wissen –: „Mit der Zahl der förmlich am genannten Verfahren Beteiligten nehmen Komplexität und Dauer dieses Verfahrens zu.“ Das kann für niemanden das Ziel sein. Man will nicht so gern die Entscheidung der eigenen Parteien in den anderen Parlamenten vorgehalten bekommen. Aber wenn Sie gestatten, würde ich gern Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass am 19. Februar der Rechtsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen beschlossen hat, sich in dem Verfahren nicht weiter zu äußern und auch nicht beizutreten, und zwar mit den Stimmen der AfD. (Andreas Nowak, CDU: Hört, hört! –

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Sören Voigt CDU

Was ist da los?) Man kann das wollen, aber es bewirkt nichts. Für die Antragsteller ist es – das muss man konstatieren – eine schöne Gelegenheit, aller Welt zu sagen: Wir sind gegen die Beitragserhöhung. Damit sind sie nicht allein, das sagen fast alle, auch unsere Regierung. By the way, für Genauigkeitsfanatiker: In der Begründung des AfD-Antrags steht am Ende der zweiten Zeile: „gemäß Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG“. Es ist aber Artikel 94, der gemeint ist. Das liegt nicht an Ihnen, das steht schon in der Klageschrift des ZDF falsch. Für uns als BSW sind an dieser Stelle zwei ganz andere Themen wichtig. Erstens. Wenn man einen öffentlichrechtlichen Rundfunk will – und wir finden, das sollte man – und ihn durch die Allgemeinheit finanzieren will, dann ist es nicht sinnvoll, dies wie bisher an Wohnungen und Betriebsstätten zu orientieren, dann sollte es eine Steuer sein. Eine Steuer kann man nämlich sozial staffeln, man kann sie gestalten. Bei Betriebsstätten kann man das auch vernünftig gestalten, vor allem für die, die so geringe Einnahmen haben, dass die Gebühren von ihnen gar nicht sinnvoll verrechnet werden können. Das jetzige System basiert auf der Lebenslüge, dass wir keine Steuern erhöhen oder neu einführen wollen. Dann machen wir so ein Umlageverfahren, was irgendwie falsch ist. Zweitens. Jetzt müssen wir doch einmal inhaltlich darauf schauen. Wenn einem immer mehr Leute erzählen, dass sie keine Nachrichten mehr anschauen, keine „Tagesschau“, kein „heute“, keine politischen Magazine, dann ist das nicht nur so, weil die Nachrichten so furchtbar sind. Das sind sie auch. Der Hauptgrund ist aber, dass die Leute den Eindruck haben, nicht unvoreingenommen informiert zu werden, sondern dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf direkte oder verdeckte Weise eher das transportieren, was der politische Mainstream ist, und das, was die Regierung uns sagen will. Das gibt es schon lange. Die letzten fünf Jahre war es besonders massiv. Das vertreibt die Zuschauer. Die Leute merken das. Sie wollen das nicht. Sie wollen Journalismus und kein illustriertes Amtsblatt. Sie wenden sich in Dimensionen ab, auch wenn natürlich immer etwas bleibt, das sie anschauen. Es gibt genügend zu sehen. Es gibt – ich will das nicht ironisch sagen – nicht nur die Gartensendungen. Es bleibt schon viel, was die Leute noch anschauen. Aber es gibt ein Konfliktpotenzial im Inhaltlichen. Conclusio: Erstens. Wir halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für wichtig. Zweitens. Die Rundfunkgebühren sollten sozial gestaffelt und für die Betriebe wirtschaftlich sinnvoll ausgestaltet werden. Das muss steuerlich ausgestaltet werden, es dürfen keine Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe sein. Drittens. Wir wollen einen neutralen und allseitig informierenden Journalismus und keine Verkündigungssprachrohre. Viertens. Der Antrag der AfD hat keinen praktischen Nutzen, auch nicht für das Ziel, eine Gebührenerhöhung zu verhindern. Deshalb hat es keinen Sinn, ihm zuzustimmen. Das machen wir auch nicht. Ich habe noch Zeit und will Sie mit einer kleinen Anekdote entlassen. Die AfD beschwert sich in dem Antrag über die Verschwendungssucht. Das ist Mainstream. Frau Schlesinger ist das Bild dafür, allgemein sind es die Intendanten. Sie werden erahnen, dass ich an sich nicht gegen Intendantenvergütung bin. Die Theaterintendanten sind aber noch etwas anderes als die Leute in den Anstalten. Dort sind es Verwaltungsleute. Aber vom Wort her – das wollte ich einmal erzählen – sind diese auf der richtigen Seite. Das Wort Intendant kommt aus den Hoftheatern des 18./19. Jahrhunderts und bedeutete nicht Theaterdirektor, sondern Vergnügungsbeamter. Da sind wir beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon nah dran. Noch ein kleiner Blick auf Sachsen: Der große sächsische Hoftheaterintendant Wolf Adolf von Lüttichau, der 40 Jahre Intendant war und die erste Semperoper in Dresden gebaut hat, saß im Mai 1849 während der Revolution in Dresden – da standen hier wirklich Barrikaden – mit dem künstlerischen Leiter des Hoftheaters Eduard Devrient zusammen, um zu beratschlagen, was sie spielen können, wenn das Theater wieder öffnet. Die Forderung des Hofes war: In der Krise auf jeden Fall nichts spielen, was aufregt, sondern etwas, was die Leute beruhigt. Das ist öffentlichrechtlicher Rundfunk. Glück auf! (Beifall BSW und Andreas Nowak, CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Dr. Huhn von der BSW-Fraktion. Als Nächste spricht von der SPD-Fraktion Frau Stellbrink.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Liter Milch kostete 1954 noch 39 Pfennig. Davon könnten heute keine Bauern leben, vom Tierwohl ganz zu schweigen. Pfennige gibt es auch nicht mehr, weil sich auch da die Welt weiterentwickelt hat. Für die AfD hat sie das mit Blick auf den vorliegenden Antrag offensichtlich nicht getan. Das Jahr 1954 zieht die AfD als Vergleich für die Höhe des Rundfunkbeitrags heran. Damals lag dieser umgerechnet bei 3,58 Euro. Natürlich kann man weit in die Vergangenheit blicken, um zu zeigen, wie sich Preise verändern und dass das Leben teurer wird. Ob das wirklich sinnvoll ist, sei aber dahingestellt. In diesem Fall macht der Blick gleich aus mehreren Gründen wenig Sinn. Das ist passend zum Gesamtantrag. 1954 gab es das ZDF noch nicht. Eine zweite Rundfunkanstalt musste also später noch finanziert werden. Zudem steht die Zeit nicht still. Löhne steigen, Technik wird teurer, die Strompreise entwickeln sich weiter, um hier nur einige Beispiele für die Preisentwicklung aufzuzählen. Orientiert man sich an der allgemeinen Inflationsentwicklung, so müsste der Rundfunkbeitrag – folgt man der Argumentation der AfD – von 3,58 Euro im Jahre 1954 auf heute 21,40 Euro gestiegen sein. Der Rundfunkbeitrag liegt also heute, nimmt man die Inflationsentwicklung in den Blick, deutlich unter dem Niveau von 1954, und zwar bei deutlich besserer Leistung; denn heute steht zusätzlich das Angebot des ZDF zur Verfügung. Kollege Nowak hat zur Einordnung des Antrags und zur Position der Länder und damit auch Sachsens bereits einiges ausgeführt und klargestellt, warum allein rechtlich ein Beitritt zum Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Bei dieser Erklärung möchte ich es belassen. Um zum Anfang meines Redebeitrags zurückzuspringen und direkt zum Schluss zu kommen: Dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Auftrag folgt, ist allgemein bekannt und eine Binsenweisheit. Allgemein bekannt ist auch, dass wir verfassungsrechtlich verpflichtet sind, den ÖRR für diese Aufgaben angemessen auszustatten. Ob 3,58 Euro im Jahr 1954 genug waren und ob die Milch wirklich in jedem Laden 39 und nicht 40 Pfennig gekostet hat, spielt dafür überhaupt keine Rolle. Das hat im Übrigen auch etwas mit Respekt vor der Arbeit der Menschen zu tun, die beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt sind, vor der Rolle, die der ÖRR für unsere Gesellschaft einnimmt, wie er unabhängig informiert und zur freien Meinungsbildung beiträgt, wie er die Demokratie stärkt. Findet sich davon etwas in Ihrem Antrag? Natürlich nicht. Für Ihre Worte heute konnte man sich, ganz im Gegenteil, schämen. Das ist ein weiterer Grund, um den Schaufensterantrag gegen die Arbeit des ÖRR heute abzulehnen. Gibt es Reformbedarf? Natürlich. Bringt uns der Antrag dabei weiter? Nein. Wir als SPD-Fraktion werden ihn daher ablehnen. (Beifall SPD und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Stellbrink von der SPD-Fraktion. Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Dr. Maicher.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der AfD-Fraktion juckt es wieder in den Fingern. Wann immer das Thema Rundfunkbeitrag aufkommt – und sei es nur in einer formalen Mitteilung –, heißt es: Kampf dem Prunkfunk! Auch wenn es momentan gar nichts zu entscheiden gibt, bemühen die Feinde der Rundfunkfreiheit wieder diese Debatte, und zwar ohne Neuigkeitswert, ohne Sinn und ohne Anstand. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Die AfD-Fraktion möchte heute den Landtag verpflichten, eine Stellungnahme in dem laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abzugeben. Das lehnen wir ab. Wir schließen uns dabei den Empfehlungen des Juristischen Dienstes des Landtags an. Diesem zufolge ist der Antrag in die Entscheidung zur Umsetzung des KEF-Vorschlages zur Anpassung des Rundfunkbeitrages nicht involviert. Wer den Staatsvertrag kennt, den wundert das kaum. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts betrifft nun einmal die Staatsregierung. Diese kann ihrerseits eine Stellungnahme abgeben. Der Landtag hat hierbei keinen entscheidenden Anteil. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wäre eine Stellungnahme des Landtags auf Antrag der AfD denn anderes als ein demokratisch beglaubigtes Schmierentheater? Davon folgt der Neuaufguss der üblichen Empörungen und Programmbeschwerden in der Antragsbegründung. Damit soll eine finanzielle Entscheidung gerechtfertigt werden, die dem Landtag vor dem Hintergrund der Rundfunkfreiheit überhaupt nicht zusteht. Der Landtag soll gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags argumentieren, diesbezüglich kann man nur lapidar auf das geltende Recht hinweisen. Solange kein neues Beitragsverfahren im Kreise der Länder beschlossen wurde, ist der KEF-Vorschlag nicht irgendeine unverbindliche Preisempfehlung, sondern Planungsgrundlage für die Anstalten. Reformen, die noch nicht beschlossen sind, können logischerweise noch keine Wirkung entfalten. Wir hätten das alles längst haben können, wenn sich bestimmte Ministerpräsidenten nicht über Jahre hinweg wie bockige Schuljungen benehmen und demokratische Kompromisse blockieren würden. Auf welcher Grundlage soll der Beitrag nun konstant bleiben? Die KEF ist bekanntlich nicht zimperlich mit Sparvorschlägen, aber selbst sie geht in ihrem letzten Sondergutachten davon aus, dass die Reformen in den ersten Jahren noch keine größeren Spareffekte haben können. Die Sachlage interessiert ohnehin keinen bei der AfD. Eine gelingende Reform interessiert nicht. Das einzige, das Sie interessiert, sind Spielchen, mit denen öffentlich-rechtliche Medien geschwächt und am Ende aus dem Weg geräumt werden können – Ungarn lässt grüßen. Das sollten sich alle bewusstmachen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitnichten abschaffen, aber den Beitrag um nicht einen Cent anheben wollen; denn das wäre ja unpopulär. Wenn dafür das geltende Recht ignoriert wird, dann ist das gefährlich. Die AfD-Fraktion bereitet mit ihrem Antrag schon die Reaktion auf das Gerichtsurteil vor und verdreht die Tatsachen als wäre die Durchsetzung des geltenden Rechts mittels Verfassungsbeschwerde eine unrechtmäßige Tat. Dieser Verdrehung darf man unter keinen Umständen folgen. Denn es ist doch offenkundig: Die AfD lädt hier zu einer Kooperation ein. Sie will die Anhänger der Linie von Söder und Haseloff aus der Falle locken. Wenn das gelänge, wäre sie ihren eigentlichen Zielen wieder einen kleinen Schritt näher, und das gilt es zu verhindern. Wir BÜNDNISGRÜNE plädieren für eine Modernisierung und Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für effiziente Verwaltung, für nachhaltiges Wirtschaften und für finanzielle Planungssicherheit. Die gefährlichen Spielchen mit diesem Antrag lehnen wir ab. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Dr. Maicher von den BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht Frau Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion Die Linke.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD verfolgt einmal mehr das Ziel, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu diskreditieren und weiter zu schwächen. Diesmal geht es um die Klage des ZDF gegen die Blockade der Rundfunkbeitragserhöhung. Die AfD will diesen Rechtsweg skandalisieren, doch in Wahrheit geht es ihr meiner Meinung nach um etwas anderes: Sie will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk delegitimieren, um kritischen und unabhängigen Journalismus zu unterbinden. (Empörung AfD) Lassen Sie mich Folgendes klarstellen: Die Rundfunkanstalten haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für ihre finanzielle Unabhängigkeit einzutreten. Der Rundfunkbeitrag ist kein Geschenk an ARD, ZDF und Deutschlandradio, sondern das Fundament für einen Journalismus, der nicht von Wirtschafts- oder Parteiinteressen abhängig ist. Die Festsetzung dieses Beitrages erfolgt durch eine unabhängige Kommission, die KEF, und basiert auf objektiven Kriterien und nicht auf politischen Launen. Die jüngste Entwicklung in den Vereinigten Staaten, in denen die politische Macht, wahrgenommen von den großen Vorbildern der AfD, eine offene unheilvolle Liaison mit den größten, nicht öffentlich kontrollierten Medienkonzernen der Welt eingeht, zeigt uns, wie grundsätzlich wir das europäische System öffentlich-rechtlicher Medien verteidigen sollten. Will man die Finanzsituation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einigermaßen fair beurteilen, muss man sich einmal die historische Entwicklung anschauen – ich komme jetzt auch mit den historischen Beispielen –: Im Jahr 1992 hatte ein Haushalt 23,80 DM, umgerechnet 12,17 Euro, GEZ zu zahlen. Damals war das eine Gerätegebühr, die im Haushalt zum Radiohören und Fernsehen berechtigte. Heute reden wir von einer Erhöhung des nunmehr haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrages auf 18,94 Euro, den sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten einklagen müssen. Von 12,17 Euro auf 18,94 Euro – das entspricht einer Erhöhung um 56 % in 33 Jahren. Ich brauche niemandem von Ihnen sagen, wie sich in diesen 33 Jahren sonstige Dinge entwickelt haben. Die Verbraucherpreise haben sich verdoppelt, das Nationaleinkommen hat sich mehr als verdreifacht. Inflationsbereinigt ist der Rundfunkbeitrag deutlich gesunken. Angesichts dessen von notwendiger Beitragsstabilität und vom notwendigen Sparen am öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sprechen, wie es die CDU und die Staatsregierung an Stellen tun, ist geradezu absurd. Typisch für die AfD ist es, dass sie das noch toppen will. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Selbstverständlich gibt es Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Veränderungen sind immer notwendig, um ihn demokratischer, transparenter und bürgernäher zu gestalten. Aber die Antwort darauf kann doch nicht sein, ihn kaputtzusparen oder durch politische Eingriffe zu kontrollieren. Wer heute gegen eine angemessene Finanzierung des Rundfunks polemisiert, will morgen den freien Journalismus ersticken. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD entschieden ab. Wir verteidigen eine Medienlandschaft, die allen gehört, nicht den Reichsten, nicht den Mächtigsten, nicht den lautesten Populisten wie in den USA. Kurz gesagt: Wir stehen für Demokratie. Sie, meine Damen und Herren von der AfD, stehen gegen sie, und genau deshalb werden wir Ihnen heute und in Zukunft entschlossen entgegentreten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Neuhaus-Wartenberg. Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Gahler von der AfD-Fraktion, bitte.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Nowak hatte zu Recht über das Verfahren, über die rechtlichen Gegebenheiten ausgeführt. Was mir dort aber gefehlt hat, ist die Conclusio, dass wir eine Stellungnahme abgeben. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat uns als Landtag direkt angefragt. Das wurde uns über den Landtagspräsidenten zugeleitet, und zu Recht würden wir gern das parlamentarische Recht ausüben, in Form einer Stellungnahme eine Meinung dazu abzugeben, die durch den wissenschaftlichen Dienst oder ein externes Gutachten fachlich sekundiert werden könnte. (Andreas Nowak, CDU: Wenn wir eine Stellungnahme abgeben, dann steigen wir auch ein! Haben Sie nicht zugehört?) Herr Dr. Huhn, ich höre Ihnen gern zu, das ist wirklich sehr angenehm. Inhaltlich sind wir bei vielen Aspekten ähnlich; denn die Kritik, die Sie äußerten, kam bei uns etwas drastisch herüber, aber sie ist nicht ungehört geblieben. Von daher soll die Schlussfolgerung doch immer sein: Wir sollten als Landtag gehört werden, und das muss die Stellungnahme sein. Frau Stellbrink, Sie führten die Inflationsanstiege an und dass die Kosten gestiegen wären und deshalb beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk alles in Ordnung wäre. Das kann ich so nicht sehen; denn die Einsparpotenziale und alle Änderungen, die im öffentlich-rechtlichen möglich wären – warum haben wir denn ARD und ZDF, warum nicht nur ARD? Warum verschmelzen die nicht? Die braucht kein Mensch mehr. Wir haben das Jahr 2025. Wir sind nicht gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nur in einem ordentlichen Maße, was sparsam ist und seinen Auftrag erfüllt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt den Auftrag nicht. Warum sollten wir Nein zur Beitragserhöhung sagen? Wir kommen gleich zum Kern der Sache: dem Zwangsbeitrag. Herr Dr. Huhn hat das recht anschaulich erläutert. Jeder Haushalt, jedes Unternehmen, jeder Student, alle müssen zahlen, ob sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen oder nicht. Das ist keine Gebühr, kein Beitrag, das ist eine Steuer mit extra Schikane. Während Netflix und Co um jeden Kunden kämpfen müssen, lehnt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zurück und kassiert. Wenn ich mir einen Streamingdienst nicht leisten kann oder will, dann kündige ich ihn, aber beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt der Vollstreckungsbescheid. Wo bleibt hier die Wahlfreiheit, die wir als AfD immer einfordern? (Beifall AfD) Was bekommen wir Sachsen zurück für unser Geld? Eine Sendung, die uns erklärt, wie schön Windräder sind, während unsere Bürger auf dem Land dagegen demonstrieren. Eine Sportschau, die wir auch im Internet kostenlos finden können oder eine Fernsehgarten-Schleichwerbungsshow, bei der die Moderatoren mehr für die Sponsoren als für die Zuschauer arbeiten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat längst den Anschluss an die digitale Welt verloren. Die jungen Leute schauen YouTube oder TikTok, die Älteren greifen zu privaten Sendern, und wir sollen für dieses Relikt aus dem letzten Jahrhundert noch mehr zahlen. Gönnen wir uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Blick auf die Realität: Wir leben in schwierigen Zeiten. Die Inflation galoppiert, die Energiepreise explodieren und viele Sachsen wissen nicht, wie sie den nächsten Monat überstehen sollen. In Berlin verspielt man die Zukunft unserer Kinder am Roulettetisch der Wünsche, und jetzt sollen wir ihnen sagen: Tut uns leid, aber der öffentlichrechtliche Rundfunk braucht ein paar Euro mehr für die nächste Dokumentation über nonbinäre vegane Arbeitsunwillige, die uns an Kreuzungen den Weg zur Arbeit versperren, aber sofort den braven Steuerzahler verklagen, wenn sie nicht mit dem richtigen Pronomen angesprochen werden. (Beifall AfD) Das ist nicht nur unverschämt, sondern eine Ohrfeige für jeden, der hart arbeitet und trotzdem nicht über die Runden kommt. Wir als AfD sagen: Die Bürger haben genug gezahlt. Und jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es richtig spannend: ARD und ZDF haben diese Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil sie meinen, ihre finanzielle Ausstattung sei nicht ausreichend gesichert – sprich: sie wollen mehr Geld –, und wenn die Landtage nicht freiwillig mitmachen, sollen die Richter in Karlsruhe uns dazu zwingen. Eine Frechheit sondergleichen. Ich fordere hiermit alle Fraktion in diesem Landtag auf: Beziehen Sie endlich Stellung zu diesem dreisten Manöver der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender! Verstecken Sie sich nicht hinter der Phrase der Medienvielfalt oder der Demokratiegefährdung! Sagen Sie klar und deutlich, was Sie davon halten, dass ARD und ZDF die Bürger noch mehr zur Kasse bitten wollen! Damit nicht genug. Ich schlage eine offizielle Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht schicken, und zwar eine, die keinen Zweifel lässt. Wir, die gewählten Vertreter des sächsischen Volkes, lehnen jede Erhöhung des Rundfunkbeitrages kategorisch ab. Wir lassen uns nicht von den Rundfunkbossen erpressen, die mit ihrem Milliarden-Etat offenbar nicht genug Champagner kaufen können. (Beifall AfD) Diese Stellungnahme muss klarmachen: Der Wille der Sachsen ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Diät zu setzen und ihm nicht noch mehr Futter in den Rachen zu werfen. Meine Damen und Herren, bekennen Sie Farbe! Wollen Sie wirklich ein System der Selbstbedienung verteidigen, dass mit dieser Klage zeigt, wie wenig es den Willen der Bürger respektiert? Oder: Stehen Sie endlich auf und sagen mit uns gemeinsam: Nein, keine Beitragserhöhung, weder durch den Landtag noch durch das Gericht! Ich appelliere an Sie: Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen für die Sachsen, für die Beitragszahler gegen diesen Beitragswahnsinn setzen! Schicken wir dem Bundesverfassungsgericht eine Botschaft, die in Karlsruhe nicht überhört werden kann! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll Sparen lernen, statt uns auszunehmen. Vielen Dank. Stimmen Sie diesem Antrag bitte zu! (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herr Gahler von der AfD-Fraktion. Gibt es seitens der anderen Fraktionen weiteren Redebedarf? – Ich erkenne das nicht. Die Staatsregierung? – Herr Dr. Handschuh, bitte. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es stellt sich zuvorderst die Frage: Gibt es überhaupt ein Erfordernis für den Antrag? Kurze Antwort: Nein. Ein weiterer Prozessbeteiligter würde keinen Mehrwert im Verfahren in Karlsruhe bringen, und auch materiell geht der Antrag ins Leere, denn es ist keine Beitragserhöhung geplant. Die Landesregierungen haben entschieden, die aktuelle Beitragsempfehlung der Kommission nicht umzusetzen. Es geht um zusätzliche 58 Cent im Monat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, von denen wir, also die Länder, der Überzeugung sind, dass sie derzeit nicht erforderlich und nicht vermittelbar sind. Die Länder, nicht die Rundfunkanstalten, haben im letzten Jahr – im Übrigen unter dem Vorsitz des Freistaates Sachsen – ein umfassendes Paket an Staatsverträgen auf den Weg gebracht, eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voranzutreiben, um die Zukunftsfähigkeit auch damit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein hohes Gut und bewusst verfassungsrechtlich garantiert. Er ist essenziell für die Presse- und Meinungsfreiheit und stützt unsere freiheitlich-demokratische Ordnung. Der vorliegende Antrag fordert einen Beitritt des Sächsischen Landtags zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Im derzeitigen Stadium des Verfahrens ist es aber allein zielführend, auf die Ländergemeinschaft und deren Argumentation abzustellen und das aus folgendem Grund: Eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung der Kommission ist formal nur durch alle Länder einvernehmlich möglich. Die Länder bilden diesbezüglich eine Verantwortungsgemeinschaft. Alle 16 Landesregierungen haben sich darauf geeinigt, der Empfehlung der Kommission, der KEF, nicht zu folgen. Mit dem Eingang der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe haben wir, die Länder, uns zudem auf ein gemeinsames Vorgehen und einen gemeinsamen Prozessvertreter verständigt. Wir werden dementsprechend gemeinsam innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist Stellung nehmen. All dies ignoriert oder übersieht der vorliegende Antrag. Ein Beitritt, das klang schon an, würde die Erfolgschancen der Länder gefährden, denn wie ausgeführt, bedarf es einer Einigkeit der Länder und kein Ausscheren einzelner Bundesländer. Noch einmal: Die Länder halten an der aktuellen Höhe des Rundfunkbeitrages von 18,36 Euro monatlich fest. Für den festgelegten Zeitraum sind die Anstalten durchaus ausreichend finanziert. Die 16 Bundesländer, und da spreche ich für alle 16 Landesregierungen, haben mit Unverständnis auf das Verhalten der Rundfunkanstalten auf die Verfassungsbeschwerde reagiert. Wir hatten erwartet, dass die Rundfunkanstalten das Angebot der Länder zur Resilienz und Robustheit des öffentlichrechtlichen Rundfunks ergreifen und selbst mit großem Elan an die dringend notwendige Reform herangehen. Das ist nicht passiert. Die von den Rundfunkanstalten eingelegte Verfassungsbeschwerde ist ganz sicher nicht der richtige Weg, um verlorenes Vertrauen der Beitragszahler und Akzeptanz zurückzugewinnen. Denn was sind die Probleme, denen sich bisher nach unserer Auffassung die Anstalten verschließen? Und hier sage ich bewusst Anstalten; denn ich habe mit vielen Redakteuren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen, die diesen großen Reformwillen eigentlich sehen und vorantreiben wollen. Die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und das klang heute schon an, stammt aus einer Zeit, wo es nur zwei deutsche Sender, wenn man Ostdeutschland dazu zählt, vier deutsche Fernsehsender, gab. Heute sind es mehr als 200. Wir haben ein Hinzutreten von internationalen Anbietern. Insbesondere im digitalen Bereich gibt es ein stark verändertes Nutzerverhalten. Lediglich 11 % der Jugendlichen – Tendenz fallend –, also der zukünftigen Nutzergruppe, wählt die Angebote noch linear. Das Durchschnittsalter der Fernsehzuschauer liegt bei 60 Jahren. Der Vertrauensverlust ist greifbar und nicht einmal jeder Zweite in Deutschland betrachtet den öffentlichrechtlichen Rundfunk als verlässliche und unabhängige Quelle für politische Nachrichten, eigentlich der Hauptaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar nur ein Drittel. Diese Entwicklung ist dramatisch. Die Idee, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Raum zu schaffen, indem Journalisten so sachlich, objektiv und unvoreingenommen wie möglich, darüber berichten können, was in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft geschieht, ist die Hauptaufgabe. Dabei soll vermieden werden, dass Geschehnisse einseitig parteilich eingeordnet werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll diese Aufgabe auch unabhängig von privatwirtschaftlichen Interessen absichern und dafür die notwendige finanzielle Grundlage erhalten. Herr Huhn, ich bin in vielen Dingen mit Ihnen eins, aber die Frage, ob dies eine Steuer ist, haben wir auch im Länderkreis diskutiert. Es funktioniert leider nicht, weil wir gerade wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern ist. Eine Steuer dient allein dem Staat und seinen Aufgaben. Auf die vorgenannten Herausforderungen werden die Länder achten und die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben. Wir haben die entsprechenden Staatsverträge in das Landtagsverfahren gegeben und werden in diesem Haus über die Reform diskutieren. Ich komme auf den Antrag zurück. Er ist nicht erforderlich, verzögert das Verfahren und verursacht nur Mehrkosten. Er ist daher abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Dr. Handschuh. Jetzt hält Herr Gahler von der AfD-Fraktion das Schlusswort.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Dr. Handschuh, ich kann Ihnen in vielen Aspekten Ihrer Ausführungen folgen. (Sören Voigt, CDU: Sehr gut!) Es ist aber so, dass wir nicht umsonst diesen Antrag eingebracht haben, weil wir als Landtag gehört werden wollen. Diese Stellungnahme fließt nur in das Verfahren ein, da der Präsident des Bundesverfassungsgerichts die Anhörung eingeräumt hat, dass wir uns als Landtag eine Meinung bilden und diese in das Verfahren einfließen lassen. Es ist wichtig, dass wir den Menschen draußen das Signal geben: Wir verstehen die Probleme. Wir verstehen den Willen, dass dieses System nicht weiter aufgebläht wird, dass die Beiträge nicht ins Utopische steigen und dass der Sparwille der Sender endlich sichtbar wird. Wir haben die Botschaft, dass wir auf die Bürger hören, die diesen Wahnsinn nicht mehr mittragen wollen. Das heißt, wir müssen überall dafür sorgen, dass unsere Meinung, die Meinung der Bürger repräsentiert wird. Diese sagen: Schluss mit dem GEZ-Wahnsinn! Schluss mit Beitragserhöhungen! Schluss mit dieser Verschwendung! Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Antrag zu, damit wir die Stellungnahme abgeben und gehört werden! Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten das Schlusswort von der AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 8/1997 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag in der Drucksache 8/1997 nicht beschlossen. (Ronald Pohle, CDU, steht am Mikrofon.) Es gibt eine Wortmeldung am Mikrofon 6; bitte schön.

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Ronald Pohle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Es handelt es sich hierbei um eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten. Ich habe diesem Antrag nicht zugestimmt, aber in der Intention folge ich ihm im Bereich der Reformen, die mir heute in den Wortbeiträgen wieder zu kurz gekommen sind. Ich bin traditionell einer der Treiber in meiner Fraktion, die schon seit Jahrzehnten in diesem Bereich nachvollziehbar Reformen einfordert. Mir reichen diese Diskussionen nicht aus. Deshalb noch einmal an Sie, Herr Gahler, und an die AfDFraktion: Lassen Sie uns lieber hier im Plenum über Reformen streiten und dazu anständige Anträge stellen! Ich will Ihnen nur sagen: Die Junge Union in Mecklenburg-Vorpommern, also unsere Jugendorganisation, hat weitreichende Vorschläge zu Reformen gebracht. Die Diskussion über die Reformen wird jetzt noch einmal Fahrt aufnehmen. Wenn die KEF feststellt, dass das Geld so ausgereicht werden muss, dann werden wir nicht umhinkommen. Es ist halt eine Frage, wie wir die Reformen einfordern. Mir reicht es nicht aus, was wir hierzu bis jetzt getan haben. Insofern: Vielen Dank, und ich hoffe, dass wir in der Diskussion an der Stelle weiter voranschreiten. Tagesordnungspunkt Reparaturbonus Drucksache 8/2098, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Ich eröffne die erste Runde. Es spricht für die BSW-Fraktion Frau Pfau.

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Janina Pfau BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wer kennt es nicht? Die Gewährleistung oder die Garantie ist gerade abgelaufen und schon geht das Gerät kaputt. Bei größeren Geräten denkt man dann an den Moment mit dem findigen Verkäufer zurück, welcher einem eine Garantieverlängerung aufquatschen wollte, man sich aber dagegen entschieden hat. Es bleiben zwei Möglichkeiten: neu kaufen oder reparieren lassen. Viele haben sich bisher für die erste Variante entschieden, da die Reparatur oft über den Restwert hinausging oder gerade ein günstiges Angebot zu finden war. Was früher gang und gäbe war – beim Fernsehbauer seinen Fernseher reparieren zu lassen oder für die defekte Waschmaschine einen Handwerker zu bestellen –, ist der Wegwerfgesellschaft gewichen. Wir haben immer mehr elektronische Geräte, schmeißen aber auch immer mehr weg. Auch wenn man die EU-Regelung oftmals kritisch betrachtet – ich nenne hierzu als Beispiel nur den Verschluss an einer Flasche –, hat die EU mit der Festlegung, Reparaturen von kaputten Elektrogeräten zu fördern, etwas sehr Sinnvolles beschlossen. Das Magazin „GEO“ titelte „Behalten statt Halde“. Neben dem Effekt der Schonung von Ressourcen können hiervon auch regionale Handwerker profitieren. Sehr erfreulich war, dass der Freistaat Sachsen im Jahr 2023 den Reparaturbonus einführte. 2,5 Millionen Euro wurden hierfür zur Verfügung gestellt. Man konnte für zwei Reparaturen pro Jahr einen Zuschuss von bis zu 50 % bekommen, wobei der Maximalbetrag bei 200 Euro lag. Eigentlich sollte die Förderrichtlinie bis zum Jahr 2030 gültig sein. Umso überraschender war es für uns, dass laut SAB der Reparaturbonus aufgrund der Haushaltslage eingestellt wird und keine neuen Anträge mehr eingereicht werden können. Schauen wir uns die Daten einmal genau an: Laut Ministerium wurden bereits im ersten Jahr 21 000 Reparaturen gefördert und damit circa 219 Tonnen Elektroschrott und Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Danke schön. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu fortführen Antrag der Fraktion BSW 1 900 Tonnen CO -Emissionen vermieden. Es beteiligten sich mehr als 600 Reparaturbetriebe. (Unruhe im Saal) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Dürfte ich um etwas mehr Ruhe bitten? Das Gemurmel stört. (Vereinzelt Beifall BSW –

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Mike Moncsek AfD

Können Sie das Mikrofon lauter drehen?)

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Janina Pfau BSW

Es beteiligten sich mehr als 600 Reparaturbetriebe. Diese konnten zusätzliche Aufträge in Höhe von 4,6 Millionen Euro generieren. Das hat auch noch größere Dimensionen. Während Waschmaschinen und andere Elektrogeräte hochindustriell oder in Serie hergestellt werden, ist die Reparatur handwerklich mitunter eine hochkomplexe Individualleistung. Die großen Unternehmen, die diese Waschmaschinen herstellen, befinden sich meistens nicht in Sachsen, die kleinen Reparaturbetriebe natürlich schon. Wollen wir einfach zusehen, dass die Warenqualität und die Haltbarkeit in Konkurrenz um billige Preise und höhere Absätze leidet? Auch dass besonders ärmere Kunden manchmal schier verzweifeln, wenn sie versuchen, die Kosten des Elektrogerätes über die Jahre zu berechnen und dabei immer Angst haben, dass das Gerät früher kaputtgehen könnte bzw. sie es resigniert hinnehmen müssen, dass manche Geräte kurz nach Ablauf der Garantie ihre Funktion einstellen, ist nicht hinnehmbar. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Fortführung des Reparaturbonus können Sie den sächsischen Mittelstand, ärmere Familien und unsere Umwelt effektiv unterstützen, ganz ideologiefrei. Wären Sie nicht dieser Meinung, hätten Sie doch im letzten Landtag nicht beschlossen, den Reparaturbonus einzuführen. Wie bereits Herr Günther, seines Amtes damals noch Umweltminister, veröffentlichte, ist der Reparaturbonus für Sachsen eine Erfolgsgeschichte; eine Förderung, die direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Freistaates sowie bei den Handwerkern ankam. Alle wissen, dass die Haushaltslage nicht gerade rosig ist. Aber die 1,25 Millionen Euro pro Jahr belasten den Haushalt nicht übergebührlich, noch retten sie diesen. Aus diesem Grund fordern wir die Staatsregierung auf, den Reparaturbonus weiterzuführen. Mit dieser Forderung sind wir nicht allein, was schon die Änderungsanträge zeigten. Auch das sächsische Handwerk spricht sich für die Weiterführung aus. Der Geschäftsführer der Handwerkskammer hat zum Sächsischen Handwerkstag gesagt: „In den beiden vergangenen Jahren ist es gelungen, nicht nur regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken, sondern auch das Elektroschrott-Aufkommen zurückzudrängen.“ Wir möchten aber noch eine zusätzliche Änderung; und ich bringe damit auch gleich den Änderungsantrag ein, der zum großen Teil redaktioneller Art ist. Bisher ist die Antragstellung nur digital möglich. Notwendig ist außerdem eine digitale Unterschrift über den Anbieter Verimi. Auch wenn ich viele kleine Handwerksbetriebe gesehen habe, die mit einer Engelsgeduld versucht haben, die Beantragung zu erklären, stellt eine reine digitale Beantragung besonders für die ältere Generation ein Problem dar. Die Hauptnutzer sind zurzeit die Generation der 40- bis 60- Jährigen. Um hierbei Barrieren abzubauen, wollen wir, dass bei der Überarbeitung der Anträge zukünftig die Möglichkeit besteht, dass dies auch analog geschehen könnte. (Beifall BSW) Ein weiteres Beispiel wäre, wenn Sie es nicht direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher geben wollen, beispielsweise die Handwerksbetriebe in die Lage zu versetzen, die Anträge für die Kunden einzureichen. Sie werden jetzt wieder sagen: Sie müssen doch einfach nur einen Antrag mit Änderungen an den Haushalt stellen. Dazu sage ich: Ja, das werden wir natürlich tun. Aber, wie schon erwähnt: Die Einsparungen durch diese Streichung retten den Haushalt auch nicht. Der Landtag kann sich jedoch hier und heute dazu bekennen, ob man ein solch erfolgreiches Programm weiterführen oder es lieber beerdigen will. Auch wenn der komplette Preis für eine Reparatur oder ein Neukauf für uns Abgeordnete nicht das finanzielle Problem darstellt, sollte man doch an den kleinen Reparaturbetrieb um die Ecke denken, für die der Reparaturbonus und das damit verbundene Umdenken der Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus eine Zukunft für das eigene Geschäft darstellt. (Beifall BSW) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Rund 19 voll beladene 12-Tonner-Lkw mit Elektroschrott konnte der Reparaturbonus verhindern – Schrott, welcher nicht in den kommunalen Werthöfen oder in unseren Wäldern gelandet ist, Lkw voller Reparaturaufträge für sächsische Handwerker, aber auch Lkw voller Geräte, welche sächsische Familien nicht neu kaufen mussten und das Geld und wichtige Ressourcen gespart haben. Geben Sie sich einen Ruck und stellen Sie nicht ausgerechnet ein erfolgreiches Projekt für einen vergleichsweise kleinen Haushaltsaufwand ein! Danke. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Pfau von der BSW-Fraktion. Als Nächstes spricht von der CDU-Fraktion Herr Ritter.

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Kay Ritter CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt keinen Fehler, den man nicht reparieren kann, aber man muss Kosten und Nutzen abwägen. Ich folge dieser klugen Aussage von Henry Ford. Die Absichten hinter diesem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der BSW, respektiere ich. Dieses Förderprogramm wurde im November 2023 eingeführt und hat damit einen hilfreichen Ansatz für die Menschen geschaffen, wieder verstärkt den mehr oder weniger nah im Umkreis gelegenen Handwerks- oder Reparaturbetrieb für das Wiederbeleben ihres Technikgeräts aufzusuchen und sich nicht gleich dem großen, mit Preisschnäppchen ködernden Elektromarkt verfallen zu sehen, das Gerät unkompliziert gegen eine neues auszutauschen. Diese Idee ist grundsätzlich richtig. Werfen wir einen kurzen Blick auf die Zahlen: Kollegin Pfau hat es erwähnt, seit November 2023 bis Ende 2024 wurden rund 24 100 Reparaturen für 2,6 Millionen Euro gefördert. Mit dem Programm bekamen Privatpersonen 50 % der Reparaturkosten für ihr defektes Elektrogerät erstattet und die Förderung lag zwischen 75 und maximal 200 Euro pro Reparatur. Dies wirkt sich natürlich als wirtschaftlicher Mehrwert für die teilnehmenden sächsischen Unternehmen aus. Der finanzielle Umfang der Reparaturen betrug rund 5,4 Millionen Euro, Stand 16.12.2024, und 622 Betriebe waren für diesen Reparaturbonus gelistet. Ich möchte dies als positives Zusatzgeschäft bewerten, jedoch nicht als grundsätzlich wirtschaftlichen Erfolg für ein Unternehmen definieren. (Beifall CDU) Die Zahlen machen schon einen gewissen Eindruck. Auch die nachhaltige Wirkung auf unsere Umwelt ist nennenswert: Bis zu 219 Tonnen Elektroschrott und rund 1 900 Tonnen CO -Emissionen konnten mit Nutzung des Bonusangebotes vermieden werden. Es wurde tatsächlich ein wertvoller Anreiz für uns als Konsumenten geschaffen, unser Bewusstsein zu schärfen, dass eine Reparatur des Elektrogerätes mit Blick auf Nachhaltigkeit und Unterstützung der regional-ansässigen Handwerksbetriebe sinnvoll ist. Wie Sie alle wissen, befindet sich unser Land gerade in einer sehr komplizierten Lage, was den finanziellen Haushalt betrifft. An vielen Stellen wird streng geprüft und der Rotstift angesetzt, wo in welchem Maße Einsparungen notwendig sind, um die wirklich notwendigen Ausgaben zu deckeln. Dies sehe ich als wesentlichen Punkt, der eine Ablehnung des Antrages gerechtfertigt erscheinen lässt. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Reparaturbonus sind fast vollständig aufgebraucht und das noch offene Budget wird aufgrund der schwierigen finanziellen Lage in unserem Land zurückgehalten. Wir befinden uns in einer Situation, in der die Fortführung des Reparaturbonus nicht nur fraglich, sondern auch schädlich für wichtigere Projekte in Sachsen ist. In einer Zeit, in der wir Haushaltsmittel sorgsam und strategisch einsetzen müssen, ist es unverantwortlich, ein Programm weiter zu unterstützen, dessen Finanzierung ohnehin bereits eingeschränkt ist. Zudem ist die wenig flexible Form der Antragstellung und der bürokratische Aufwand, aber vor allem die Nebenkosten der Förderrichtlinie zur Umsetzung des Reparaturbonus kritisch anzusehen. Wenn für die Bearbeitung eines Antrages eine Verwaltungsgebühr von 36 Euro anfällt und der Reparaturaufwand 100 Euro beträgt, dann ist das in der Verhältnismäßigkeit zu hinterfragen. Formulieren wir neue Tatbestände der Förderung und achten auf Effizienz. Die Möglichkeit der nur digitalen Beantragung stellt eine erhebliche Hürde besonders für ältere Menschen dar, die diesen digitalen Zugang nicht haben. Während der Antragsteller in der Begründung betont, dass der Zugang zu einer nicht digitalen Beantragung geschaffen werden sollte, bleibt hier die Frage offen, ob dies das gesamte Verfahren in seiner Komplexität und die aufkommenden Verwaltungskosten tatsächlich verringert. Wir sollten uns nicht nur auf die Schaffung neuer Optionen konzentrieren, sondern darauf, ob das Gesamtpaket praktikabel und unter aktuellen Gegebenheiten realistisch ist. Der Reparaturbonus ist an sich eine gute Sache und hat dazu beigetragen, Elektroschrott und CO -Emissionen zu minimieren, und die Wirtschaftskreisläufe der für den Reparaturbonus gelisteten Unternehmen wurden im aktiven Förderzeitraum durchaus gestärkt. Wir sollten jedoch grundsätzlich unser aller Handeln hinterfragen – als Konsument und als Anbieter von Elektrogeräten –, welchen Einfluss wir mit dem Umgang von elektronischen Geräten jeder Art und Größe auf die vorhandenen Ressourcen, die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit für die Umwelt nehmen. Hierfür sind entsprechende Beratungen bei Kauf eines Gerätes mit Hinweis zu möglicher Reparaturdienstleistung und eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit seitens der Unternehmen angemessen. Eine weitere Investition in das Förderprogramm Reparaturbonus ist jedoch kein wesentlicher Faktor, um die Kreislaufwirtschaft insgesamt nachhaltig zu fördern. Abschließend betone ich, dass wir in Sachsen einige wichtige Herausforderungen auf wirtschaftlicher, sozialer und infrastruktureller Ebene haben, die dringend angegangen werden müssen. Die Fortführung des Reparaturbonus in seiner jetzigen Form ist in der aktuellen Situation nicht sinnvoll. 2,6 Millionen Euro sind an anderer Stelle wichtiger einzusetzen. Ich appelliere daher an Sie, den Antrag abzulehnen und stattdessen alternative Ansätze zu prüfen, die eine nachhaltige, flexible und weniger bürokratische Lösung für die Förderung von Reparaturen und Ressourcenschonung bieten. Lassen Sie uns sicherstellen, dass wir die verfügbaren Mittel gezielt und effizient einsetzen, um den Bedürfnissen aller Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Ritter von der CDU-Fraktion. Jetzt spricht von der AfD-Fraktion Herr Hütter; bitte.

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Carsten Hütter AfD

Sehr geehrte Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Reparaturbonus – ich muss ganz ehrlich sagen, mich begeistert das Ganze. Ich finde das eine richtig gelungene Geschichte, ich finde diese Richtlinie gut, ich finde sie unterstützenswert. Umso mehr wundere ich mich ein Stück weit über die Ausführungen von Herrn Ritter. Ich muss ganz ehrlich sagen: Vielleicht mal darüber nachdenken, dass der eine oder andere kleinere Handwerksbetrieb sich über diese Aufträge gefreut hat, über diese Umsätze gefreut hat! Auch sollte man vielleicht darauf abzielen. Es geht nicht immer nur darum, auf der einen Seite weit weg in Berlin Milliarden zu generieren. Nein, man sollte auch dafür sorgen, dass von all den Geldern, die man zur Verfügung hat, auch im sächsischen Haushalt, etwas bei unseren Handwerksmeistern ankommt. (Beifall AfD) Liebe BSW-Fraktion, nun zu Ihrem Antrag. Zunächst musste ich feststellen: „den Reparaturbonus in seiner jetzigen Form fortführen“, dazu stehen wir, das unterstützen wir, das finde ich richtig. Zu Punkt 2 – „angemessene Mittel für den Doppelhaushalt 2025/2026 bereitstellen“ hätte ich gern, Frau Pfau, vielleicht einmal etwas von Ihnen gehört. Wir hatten 2,5 Millionen Euro ausgegeben. Wie soll das weitergehen? Soll das mehr, soll das weniger werden? Dazu hätte man vielleicht noch etwas ausführen können. Hinzu kommt als Punkt 3 – der durchaus diskutabel ist – das Totschlagargument, die alten Leute haben es besonders schwer. Die Barriere, es im Grunde in elektronischer Form zu beantragen, ist nicht unbedingt das schlagende Argument. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Sie einmal in den Bericht hineingeschaut haben, wie die Altersstrukturen bei der Beantragung sind, dann sehen Sie, dass im Bereich der 20-, 30-Jährigen, genauso wie in dem Bereich der 70-, 80-Jährigen deutlich weniger Anträge gestellt worden sind. Ja, was machen wir denn jetzt daraus? Die 20-, 30-Jährigen sind, denke ich mal, durchaus fit, was Elektronik betrifft. (Widerspruch Janina Pfau, BSW) Zu den 70-, 80-Jährigen – ja, liebe Frau Pfau, dazu hätten Sie tiefer ausführen können – muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, dass dies durchaus nachvollziehbar ist, aber überhaupt nicht mit unserem Wunsch nach weiterem Bürokratieabbau zusammenpasst. Das ist schon eher schwierig. Das hat uns letztendlich ziemlich in die Diskussion geführt, ob wir dem Antrag im Ganzen zustimmen. Wir werden nichtsdestotrotz zustimmen. Ich würde gern noch kurz zum Thema des Änderungsantrages sprechen, der sicherlich gleich von den Linken eingebracht wird, der aber an vielen Stellen für mich überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Ich habe auf der einen Seite ein Budget, möchte jetzt die einzelnen Möglichkeiten bis zu 300 Euro erhöhen, was dann wiederum bedeutet, wenn Sie in der Mathematik bisschen aufgepasst haben, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – Herr Gebhardt, ja genau –, dass dann viel weniger Leute in den Genuss einer Bezuschussung kommen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – Nein, dann müssten Sie das Budget erhöhen, aber ich finde in Ihrem Antrag und Ihrer Begründung zu einer Budgeterhöhung nichts, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, Die Linke: Ach!) Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Dann der Begriff der „nicht erfolgreichen Reparaturen“ – schwierig. (Rico Gebhardt, Die Linke: Warum?) Entweder ich habe eine Reparatur, dann ist diese erfolgreich, oder ich habe einen Reparaturversuch, den ich als Handwerksmeister dann wahrscheinlich gar nicht erst annehmen würde. Das ist also sehr schwierig. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Außerdem macht das ein Stück weit Tor und Tür für Missbrauch auf. Den Antrag, der gleich noch von den GRÜNEN eingebracht wird, möchte ich gleich abfrühstücken. Das ist ein reiner Berichtsantrag. Diesen finde ich erst einmal positiv, dem kann man zustimmen und dem werden wir zustimmen, meine Damen und Herren. Ansonsten bitte ich die CDU, noch einmal in sich zu gehen. Natürlich müssen wir sparen, natürlich haben wir finanzielle Probleme, Herr Ritter, da bin ich bei Ihnen, es gibt keinen hier, dem das nicht bekannt ist. Das ist absolut nachvollziehbar. Aber meine Damen und Herren, sparen wir nicht genau bei diesen Dingen an der falschen Stelle? Das ist die Frage, die sich hier stellt. Vielen Dank. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Hütter von der AfD-Fraktion. Es folgt von der SPDFraktion Frau Pfeil.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, meine Vorredner haben gerade schon sehr ausführlich dazu ausgeführt, dass das Programm, welches damals vom SMEKUL aufgelegt wurde und ohne großen bürokratischen Aufwand die Reparatur von fehlerhaften und defekten Geräten privater Haushalte durchführt, ein durchaus erfolgreiches Programm war. Es lief in den Jahren 2023 und 2024 und erfreute sich gewisser Beliebtheit. Selbst Kollegen meiner Fraktion haben mir erzählt, dass sie davon Gebrauch gemacht haben. Sie haben vor allem über die wirklich unkomplizierte und relativ kurze Beantragungsdauer und Ausschüttung dementsprechend sehr positiv berichtet. Der Nachteil – das wurde heute auch schon mehrfach angesagt – war der reine digitale Beantragungsvorgang, dass es keinen analogen Vorgang gab und damit bestimmten Gruppen von Menschen der Zugang dazu verwehrt wurde. Der Reparaturbonus – und da sind wir bei der Krux; Kollege Ritter hat schon dazu ausgeführt und ich mache es relativ kurz an dieser Stelle – ist eine rein freiwillige Aufgabe des Freistaates. Im Sinne der Umweltpsychologie fällt es unter den Ansatz der Belohnung, um ein umweltfreundliches Verhalten anzureizen, aber es ist eine rein freiwillige Aufgabe. Das ist prinzipiell gut und richtig und auch die Wissenschaft bestätigt uns das immer wieder, aber auch mit dem Wechsel in die Zuständigkeit des SMWA – was nicht bedeutet, dass in einem anderen Haus wahrscheinlich anders entschieden würde – und unter den Sparzwängen – das hat Kollege Ritter auch schon ausgeführt –, denen wir gerade unterliegen, ist dieses Programm momentan nicht wieder mit Geld gefüllt worden. Das ist eine schmerzhafte Botschaft, das ist gar keine Frage, und wir bedauern das auch. Auch wir als Fraktion sagen: Sollte es dafür notwendige Mittel geben oder sollten in diesem Verfahren, vor dem wir jetzt liegen, Mittel erbracht werden können, dann lassen Sie uns gerne darüber sprechen, ob es dafür Möglichkeiten gibt. Damit sind wir letzten Endes bei den Änderungsanträgen; denn auch diese bedürfen die notwendige Mehrheit und die notwendigen Summen, die entsprechend dahinterliegen. Das heute zu beschließen, wäre ganz klar ein Vorgriff auf die Haushaltsverhandlungen, die nun vor uns stehen. Ich denke, das ist ein Thema, über das wir definitiv reden können – das würde mich sehr freuen –, aber dann bitte an der Stelle und nicht heute. Heute müssen wir den Antrag und auch die Änderungen ablehnen; denn auch diese gehören dann in die entsprechende Debatte. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsminister Dirk Panter) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Pfeil von der SPD-Fraktion. Es folgt für BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Herr Günther.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich zunächst persönlich, dass der Reparaturbonus auch hier im Parlament solch eine hohe Aufmerksamkeit bekommt; denn hinter der Tatsache, dass es diesen in Sachsen gibt, steckt eine ganze Menge Arbeit, und das kann ich durchaus mit meiner Person verbinden. (Christian Hartmann, CDU: Was?) Es gab solch einen Reparaturbonus bereits in Österreich, in Wien, es gab ihn – viel kleiner – auch in Thüringen. Die Programme hatten alle auch ihre Macken, ohne jemandem zu nahe treten zu wollen. In Österreich musste das zwischendurch eingestellt werden. Daraus haben wir gelernt und haben hier in Sachsen einen Reparaturbonus aufgestellt, der all diese Fehler nicht mehr an sich hat, der vorbildlich ist. Es wird überregional, bundesweit geschaut, wie wir das gemacht haben. Deshalb wäre es umso bedauerlicher, wenn wir solch ein Erfolgsprogramm jetzt einstellen würden. Die Zahlen sind bereits genannt worden: Mehr als 600 Betriebe machen mit, im Übrigen gut verteilt in Stadt und Land, gut ausgesteuert und übrigens wachsend. 5,4 Millionen Euro für unser Handwerk hier vor Ort, sind in einer Zeit, in der wir über Rezession und ähnliche Themen reden, glaube ich, nicht zu vernachlässigen. Auch die 256 Tonnen vermiedenen Elektroschott und 2 200 Tonnen eingesparten CO - Emissionen sind gewaltige Zahlen. Um noch eines dazuzusagen: Dieser Reparaturbonus steht nicht für sich allein, sondern wir haben im Freistaat Sachsen in der letzten Legislaturperiode eine Strategie für die Kreislaufwirtschaft aufgestellt. Denn wenn wir von einer linearen Wirtschaft kommen, die Ressourcen verbraucht, abbaut und am Ende Müllberge produziert, und das in einen Kreislauf bringen wollen, weil wir so viele Ressourcen gar nicht haben, weil wir als Volkswirtschaft resilienter werden wollen, dann braucht es Instrumente, wie man das umsetzen kann. Das betrifft das produzierende Gewerbe, das betrifft die Abfallentsorger, aber man braucht immer auch einen direkten Weg, um unsere Bevölkerung mitzunehmen. Tatsächlich war es vor über 30 Jahren noch ganz normal, dass repariert wird. So sind viele groß geworden, haben es so gelernt. Davon haben wir vieles vergessen, vieles war nicht mehr möglich. Da hat es geholfen, dass parallel dazu auf EU-Ebene das Recht auf Reparatur verabschiedet worden ist. Das ist ein Baustein unserer Strategie. Deshalb wäre es sehr gut, wenn wir das weiterführen würden; denn es hat zu einem Umdenken geführt. Menschen reparieren wieder mehr. Deshalb ist der Mehrwert weit größer, als es nur die Zahlen selbst sind. Das erfährt man auch, wenn man mit den Reparaturbetrieben spricht. Dort kommen jetzt wieder viel mehr Menschen hin, weil es normaler geworden ist. Zu den vorliegenden Änderungsanträgen: Das Ganze wurde von sehr vielen Diskussionen mit der Branche und mit Akteuren begleitet: Barrieren abbauen, nicht digitalisieren. Kern dieses Reparaturbonusprogramms ist nämlich auch, dass es digitalisiert ist, dass es absolut unbürokratisch ist. Ich habe die Ausführungen von Herrn Ritter nicht wirklich verstehen können. Das waren neue Wege mit der SAB. Wenn man ein Programm hat, bei dem man ab 75 Euro die Hälfte bezahlt – gut 30 Euro –, dann kann man nicht – – Prüft man etwas analog mit Personen, ist man bei deutlich dreistelligen Beträgen für eine Mindeststückzahl. Das bekommt man haushaltsrechtlich gar nicht hin. Das heißt: Würde man das so beschließen, wäre der Witz des Reparaturbonus, dass es bereits ab kleinen Reparaturen losgeht, weg. Deshalb ist das bisher nicht so und deshalb wurde etwa die Möglichkeit eingeführt, auch Dritte bevollmächtigen zu können, solch einen Antrag für einen zu stellen, man kann auch zu den Verbraucherzentralen gehen. Das bedeutet, diesem Punkt 3 – ich bringe gleich unseren Änderungsantrag mit ein – kann man so nicht zustimmen. Genauso – auch Die Linke hat noch Änderungsanträge – das ganze Thema der gemeinnützigen Vereine, auch das wurde hoch und runter diskutiert. Bei Reparaturen, gerade im Elektrobereich, geht es um Gewährleistungen, es geht darum, dass das Produkt hinterher funktioniert. Deshalb können das nur eingetragene Handwerksbetriebe machen – was nicht bedeutet, dass man nicht auch für die Initiativen Programme macht. Auch dazu ist in der letzten Legislatur vom Bund parallel einiges gekommen. Das ist also richtig, aber man kann es nicht in diesen Reparaturbonus integrieren. Deswegen können wir diesen beiden Änderungsanträgen in dieser Form so nicht zustimmen, auch wenn wir das Grundanliegen natürlich unterstützen können. Ich möchte das BSW außerdem auf die Möglichkeit hinweisen, so etwas statt einer Abstimmung in den Ausschuss zu überweisen, damit man dort weiter darüber diskutieren kann – aber ich bin ja nicht der Antragsteller. Danke. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Günther von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jetzt spricht für Die Linke Herr Hartmann.

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Stefan Hartmann Die Linke

Herr Günther, es ist nicht nur ein Wandel, sondern es ist vielleicht auch ein kleines Zurück hinsichtlich der Haltung, dass man Dinge reparieren kann, dass das, was kaputtgeht, nicht weggeworfen werden muss. Ich erinnere mich an meine nun schon weit in Vergangenheit liegende Kindheit vor Zeiten und Zeiten, in denen mein Vater, Elektromeister, ungefähr alles reparieren konnte. Das war als Kind immer eine spannende Sache, dabei zu sein und, ehrlich gesagt, auch selbst etwas zu lernen, zu wissen, wie Geräte funktionieren, und das wertschätzen zu können. Wertschätzen heißt auch zu sagen, wer der Vater dieses Kindes ist. Ich will deutlich sagen: Hier im Sächsischen Landtag hat die Linksfraktion im Juli 2021 den Antrag gestellt, der die Einführung eines Reparaturbonus gefordert hat. Das haben wir auf Grundlage der von Wolfram Günther schon genannten Initiative der damals links geführten Thüringer Landesregierung gemacht, was dort das grün geführte Umweltministerium umgesetzt hatte. Kurz danach hat damals dann auch das grüne sächsische Umweltministerium den Bonus eingeführt. Wir Linken sagen an dieser Stelle: Man sieht, links wirkt. (Lachen Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Wir sind immer noch davon überzeugt, dass es ein gutes und wertvolles Programm ist. Allein die Menge an Elektroschrott wächst jährlich um 3 bis 5 %. Mit einer Verlängerung der Lebensdauer der beliebtesten Elektrogeräte könnte man so viel CO einsparen, wie jährlich 2 Millionen Autos ausstoßen. Ein Reparaturbonus stärkt das Handwerk und schafft ein Bewusstsein dafür, dass Reparaturen oftmals nicht nur billiger, sondern auch besser für die Umwelt sind, als Neukäufe. Auch die Evaluation des sächsischen Programms hat gezeigt, dass das Programm sinnvoll ist. Hier haben in trauter Eintracht Herr Ritter und Herr Günther dieselben Zahlen genannt. Die muss ich an dieser Stelle nicht wiederholen und macht unsere Zeit auch ein wenig kürzer. Allerdings muss diese Idee auch weiterentwickelt werden. Ein dreijähriges Kind hat auch andere Anforderungen an sich zu stellen als ein einjähriges Kind. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag gestellt, den ich hier en passant gleich mit einbringe. Damit diese Idee weiterentwickelt wird, muss das Programm weiterentwickelt werden. Deshalb sagen wir als Erstes: Wir benötigen eine im Vergleich zum aktuellen Verfahren deutlich vereinfachte digitale Antragstellung bei nur noch ausnahmsweise nicht digitaler Antragstellung; denn das wird in der Evaluation des Reparaturbonus in Sachsen deutlich als Kritik angemerkt. Praktische Erfahrungen sollten das beste Prinzip zum Lernen sein. Den maximalen Auszahlungsbetrag des Reparaturbonus wollen wir auf 300 Euro erhöht sehen, um die Wirkung entsprechend zu erhöhen. Gemeinnützigen Vereinen sollte eine Auszahlung ermöglicht werden, um diese Strukturen zu unterstützen, die wenig Geld haben, aber gesellschaftlich wichtige Arbeit leisten. Wir möchten auch, dass bei nicht erfolgreichen Reparaturen mindestens 50 % Zuschuss gewährt werden. Der Förderbereich soll auf weitere geeignete Produktgruppen ausgeweitet werden. Das heißt, insbesondere Produkte mit hohen Umwelteinwirkungen, aber niedrigen Reparaturquoten usw. usf. Der Reparaturbonus ist keine isolierte Maßnahme. Es muss darum gehen, die Kreislaufwirtschaft insgesamt zu stärken. Nur so begrenzen wir die Schädigung unseres Planeten und stärken nebenbei noch die heimische Wirtschaft. Das muss insbesondere über eine Reform des Vergaberechts passieren. § 10 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, das den Sinn hat, dass mehr Recyclingmaterial von öffentlichen Stellen eingesetzt wird, ist bisher zu wenig bindend. Wir fordern schon seit 20 Jahren eine Reform des Vergabegesetzes auch in dieser Hinsicht, die diesen Aspekt aufnimmt. Wir hoffen, dass sich die SPD diesmal in der Koalition durchsetzen kann. Den Antragstellerinnen und Antragstellern würden wir nahelegen, den Gedanken von Herrn Günther aufzugreifen und dieses wichtige Thema gegebenenfalls in den Ausschüssen weiterzudiskutieren. Ich würde das für klug halten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Hartmann von der Fraktion Die Linke. Herr Hartmann, noch der Hinweis: Sie dürfen zu Beginn Ihrer Rede Ihre Kollegen begrüßen – und mich auch. (Vereinzelt Heiterkeit)

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Stefan Hartmann Die Linke

Entschuldigung! Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Kein Problem. – Der fraktionslose Abg. Herr Berger winkt ab. Möchte die Staatsregierung sprechen bzw. gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Moncsek? – Bitte.

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Mike Moncsek AfD

Herr Präsident! Werte Kollegen! Ja, Redebedarf schon, weil es mir hier ein eingeschränkter Blickwinkel auf rein elektronische Geräte zu sein scheint. Ich habe mir die Liste der in meinem Wahlkreis genannten Händler oder Reparaturwerkstätten einmal herausgesucht und festgestellt, dass das nur im Elektronikbereich arbeitende Unternehmen sind. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Der Gedanke der Reparatur stammt aus einer Zeit von Ressourcen- und Materialnot. Dabei ist wahre Nachhaltigkeit als Nebeneffekt und Mehrwert entstand. Beruflich komme ich selbst aus dem Kfz-Handwerk. Vor 1989 war ich nicht nur aus purer Notwendigkeit mit Reparaturen beschäftigt, sondern auch, weil es mein erlerntes Handwerk war – ein Handwerk, das heute bereits wieder verloren geht. Die Reparatur von Geräten ist eine der besten Möglichkeiten, persönliche und vertraute Geräte zu erhalten – jeder kennt das, wenn man sich an eine Fernbedienung oder ein Gerät gewöhnt hat und alles perfekt eingestellt ist. Gleichzeitig unterstützt man damit erlerntes, regionales Handwerk und Dienstleistungsbetriebe, wie mir auch in meinen Gesprächen bestätigt wurde. Was geht meistens kaputt? Das ist eigentlich immer nur ein ganz geringer Teil des Großen und Ganzen. Um diese Ursache zu finden und zu beheben, ist wirklich erworbenes Fachwissen und gelerntes Können erforderlich. Das ist ein weit besserer Bildungsweg, als Influencer zu werden. Die Fortführung des Reparaturbonus, welche wir diskutieren, wurde nicht nur wegen fehlender Ressourcen eingeführt, sondern um Betriebe, das Handwerk und das Wissen weiter zu unterstützen. Was ist das Resultat in der Praxis? Viele Punkte wurden bereits genannt, und ich bitte um Verständnis, wenn ich sie wiederhole. Doch meine persönlichen Gespräche mit den Handwerksbetrieben, den Inhabern und Angestellten in meinem Wahlkreis haben eine interessante Spannbreite ergeben – von „Ja“ über „Nein“ bis hin zu „Vielleicht“ in Bezug auf diesen Bonus. Es war auf keinen Fall ein einheitlicher, sondern ein sehr gedehnter und weiter Bereich. Für die einzelnen Geschäftssparten war es interessant, dass zum Beispiel im Bereich Computer und Zubehör eine klare Meinung herrschte: Es bringt nichts, da die Entwicklung so schnell voranschreitet, dass ein alter Computer das neue Microsoft-Betriebssystem überhaupt nicht erkennt. Daher gab es ein eindeutiges Nein zu diesem Vorhaben. Bei Radios, Fernsehern und Unterhaltungsgeräten war die Reaktion genau das Gegenteil: Super, einfach weitermachen, es hat mir mehr Kundschaft gebracht. Es hat auch das Gefühl bestärkt, etwas Wertvolles zu erhalten. Ein Beispiel bei mir ist der RFS Rundfunk- und Fernsehservice in Limbach-Oberfrohna. Der Inhaber ist ein gelernter Handwerker und sehr zufrieden mit dem Programm, auch die Abwicklung läuft einwandfrei. Allerdings könnte es noch besser sein, wenn die Betriebe auch speziell für ältere Menschen mehr Angebote schaffen würden. Bei Küchengeräten und beispielsweise Kaffeemaschinen im gehobenen Preissegment war es besonders interessant, da diese eher an lokale Fachhändler und nicht an die großen Märkte gebunden sind und Kunden immer wieder bringen. Bei Weißware wie Waschmaschinen, Kühlschränken und Ähnlichem ist es sehr interessant. Es wurde als sehr vorteilhaft für die Dienstleistung und die Kundenbindung genannt. Ich bin froh, dass diese Meinung auch bei den Händlern und vor allem bei den Verkäufern herrscht. Was ist wirklich nötig, um von einem erfolgreichen, wertschöpfenden und wirtschaftlichen Einsatz unseres Steuergeldes zu sprechen? Gerade das, was der Mann von der CDU – Entschuldigung, wenn ich den Namen nicht gleich zur Hand habe – (Kay Ritter, CDU –

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Christian Hartmann CDU

Kay Ritter!) – Kay Ritter. Herr Ritter, entschuldigen Sie bitte. Wir werden uns noch kennenlernen. Herr Ritter, wo ist es besser, Steuergelder so einzusetzen, dass Handwerk und Wissen erhalten bleiben? Etwas Besseres gibt es doch gar nicht. Das muss man einmal ganz deutlich sagen. Das Wichtigste ist, dass wir hier die Industrie in die Pflicht nehmen. Das Recht und die Pflicht zur Reparatur eines Gegenstands liegt vielleicht teilweise auch in der Zuständigkeit der EU, wird jedoch bereits propagiert und ist möglich. Großhändler, insbesondere diejenigen, die im Ausland produzierte Geräte vertreiben, sowie die Hersteller der Industrie müssen verpflichtet werden, die notwendigen Grundlagen für Reparaturen bereitzustellen. Es ist wichtig, die Reparaturmöglichkeit bei der Entwicklung zu schaffen. Ich habe dazu ein herrliches Beispiel. Man musste einen Kühlschrank leider in den Schrott geben, weil man eine Sonde nicht auswechseln konnte. Wenn diese anders verlegt worden wäre, hätte man den Kühlschrank retten können. (Unruhe im Saal) Dazu kommt noch die sinnige Reparaturbeschreibung. Das ist natürlich ein wichtiger Beitrag dazu, und die Anleitung sollte selbstverständlich digital verfügbar sein. Da müssen wir uns nicht lange aufhalten. Aber ich kann Ihnen ein Beispiel aus meiner Vergangenheit nennen. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Dürfte ich wieder um etwas Ruhe bitten?

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Mike Moncsek AfD

Früher gab es eine Betriebsanleitung mit einer Reparaturanleitung in einem kleinen Heft, das für jeden ganz einfach zugänglich war. Heute kann man so etwas digital umsetzen. Ich denke, wir sind auf diesem Weg bereits weit fortgeschritten, und es gibt keinerlei Hindernisse mehr. So ein kleines Heft kann problemlos digital gestaltet werden. Natürlich gehört auch die Bereitstellung der notwendigen Ersatzteile dazu. Dieses Thema wurde hier noch gar nicht angesprochen, aber es funktioniert nur, wenn der Hersteller die Ersatzteile überhaupt freigibt und so die Reparatur ermöglicht. Lassen Sie uns ein Beispiel aus der Vergangenheit nehmen, das viele von uns noch gut kennen: die Produktion von Konsumgütern und Fahrzeugen in der DDR. Damals konnte man jedes Ersatzteil, sei es neu oder regeneriert, problemlos bekommen. Wir müssen nichts Neues erfinden, das Rad gibt es schon. Kommen wir nun zu den wichtigen Vorschlägen von unserer Seite, um die Vorführung mit mehr Erfolg zu verbinden. Was ich festgestellt habe, ist, dass die Werbung – ich kannte das Programm vorher nicht, aber Kollegen haben mich darauf hingewiesen, danke noch einmal – verbessert werden muss. Als ersten Vorschlag möchte ich ein besseres Marketing und einen gezielteren Vertrieb für den Reparaturbonus anregen. Es hat wohl mehrfach in der Zeitung gestanden, aber wie wir bereits angesprochen: Die 40- bis 80- Jährigen lesen die Zeitung, können aber den Antrag nicht ausfüllen; die jüngeren Menschen würden den Antrag gerne ausfüllen, wissen aber nichts von dem Programm. Also, für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bedeutet das, zum Beispiel sichtbare Kennzeichnungen am und im Ladenlokal anzubringen, damit schon beim Verkauf darauf hingewiesen wird oder damit man das selbst sieht. Das ist wichtig. Zweitens. Die Werbung in den sozialen Netzwerken sollte heute doch ohne größeren Aufwand möglich sein. Wir kennen das bei Instagram, bei TikTok und WhatsApp. Damit erreichen wir gerade die Jugend, die ja in einer Wegwerfgesellschaft groß geworden ist und bei der finanzielle Unterstützung und das Interesse zum Erhalt mit wirtschaftlicher Nachhaltigkeit geweckt werden. Die Statistik, die vorhin genannt wurde, hat ganz deutlich erwiesen, dass die Jugend dieses Programm nicht so wie die Älteren angenommen hat. (Unruhe im Saal) Drittens. Bessere und einfachere digitale, aber auch analoge Abwicklung der Anträge. Gerade hierbei sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Betriebe das für den Kunden abwickeln, die Rechnung einreichen und die Kunden gleich den Betrag überwiesen bekommen können. Das ist das Dritte, das wurde schon gesagt. Wenn Sie mir bitte gestatten: Es sollte nicht mit einer App aus dem deutschsprachigen Raum ausgelagert werden, wo man dann seinen Ausweis abgeben müsste oder man müsste das zumindest sichtbar machen. Die Schnittstellen der SAB-Abwicklung müssen vereinfacht werden. Jetzt habe ich noch einen ganz interessanten Punkt. Außerhalb der Elektrobranche muss man das Zweiradsystem – unsere Kollegen aus dem grünen Bereich werden jetzt jubeln –, das Fahrrad sowie den Moped- oder Simson-Bereich, diese Sparte dringend aufnehmen, damit individuelle Mobilität möglich und erweitert wird. Das ist gerade für unsere Sachen im ländlichen Raum unheimlich wichtig. Ich denke, dass der Reparaturbonus ein guter Ansatz ist und durch Auswahl von sinnigen Sparten – Computer kann man, glaube ich, herauslassen –, gerade im Zweirad- und Fahrrad- und Kfz-Bereich, genau dort, wo unsere Jugend finanzielle Unterstützung gut gebrauchen kann, gut angebrachtes Steuergeld ist. Gerade das ist das Wichtige: dass wir Steuergeld dorthin geben, für unsere Jugend und genauso wie für die Älteren. Ich bin selbst – wie bereits gesagt – Kfz-Handwerker und mit 30 Jahren erfolgreicher Vertriebserfahrung unterwegs. Schlussfolgernd: Mir kam das so vor, als wenn ich aus der Zukunft komme; denn Reparieren ist nichts Neues. Reparieren ist wichtig, bedeutet Erhalten, Kreislaufwirtschaft – das haben wir vorhin alles schon mal gesagt –, das kenne ich in- und auswendig. Wir haben bzw. ich habe dieses Thema sehr aktiv gelebt. Wir, die AfD-Fraktionsmitglieder, wissen, wie wahre Nachhaltigkeit – wahre Nachhaltigkeit – durch Reparatur funktioniert, und wir haben dadurch zusätzlich einen ordentlichen Beruf für das Leben gelernt. Das ist schon mal ein ganz großer Vorteil. Deshalb: Ja zum Reparaturbonus, ihn weiterführen und besser, bekannter und interessanter für unsere Jugend machen. Danke schön. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Moncsek von der AfD-Fraktion. Besteht von anderen Fraktionen weiterer Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Offensichtlich auch nicht. Damit hat das Schlusswort die Fraktion BSW. Frau Pfau; bitte. (Rico Gebhardt, Die Linke: Die Regierung? – Zuruf Staatsminister Dirk Panter) – Das habe ich gefragt. (Staatsminister Dirk Panter: Ich möchte! – Zuruf: Du bist jetzt Minister!) Ich habe gefragt, Herr Minister. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Das habe ich überhört, das tut mir leid. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Bitte, Herr Minister Panter. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Da habe ich Sie überhört. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits in vielerlei Reden gehört, dass der Reparaturbonus funktioniert hat und ein gut genutztes Programm war, und zwar mit über 24 000 Bewilligungen innerhalb eines Jahres. Es waren gut 5 Millionen Euro an Reparaturaufwand und 2,4 Millionen Euro an Förderung. Auch wenn manche gesagt haben, die Förderung sei zu teuer, so war doch die Botschaft des Programms und des Reparaturbonus die richtige: Elektrogeräte reparieren lassen und damit länger nutzen, anstatt sie einfach wegzuwerfen. Das ist ein wichtiger Schritt in unserer Wegwerfgesellschaft: der Schritt hin zu mehr Wertschätzung für Dinge. Allein das ist als Signal wichtig und kann uns, denke ich, gar nicht teuer genug sein. Hinzu kommt aber, dass das Förderprogramm sehr direkt und konkret Bürgerinnen und Bürgern sowie auch unserer sächsischen Wirtschaft genutzt hat. Reparaturbetriebe und Handwerker haben davon direkt profitiert. Deshalb unterstützt das sächsische Handwerk auch die Fortführung des Programms. Wir konnten 50 % der Reparaturkosten mit dem Programm für defekte Elektrogeräte erstatten. Wir haben es bereits gehört: Die Förderung lag zwischen 75 und 200 Euro, maximal 400 Euro im Jahr. Das Programm hat gezeigt: Die Bürgerinnen und Bürger haben ein hohes Bewusstsein, Ressourcenverbrauch und Abfall zu reduzieren. Jenseits von Kulturkämpfen zeigt sich: Wenn man pragmatisch und einfach Dinge umsetzt, dann funktioniert es auch. Deshalb bin ich der Vorgängerregierung, insbesondere dem damaligen Minister Wolfram Günther, dankbar, dass das Programm auf den Weg gebracht wurde. Mit dem Augenzwinkern, das Herr Kollege Hartmann ebenfalls genutzt hat, sage ich natürlich auch einem Dank an die Linken für die Bestrebungen am Anfang, das Ganze zu initiieren. Auf dem ersten Platz der Geräte, die repariert wurden, lagen bei den Wertgrenzen – wie man vielleicht nicht anders erwarten kann – die Handys und Telefone. Wer Smartphones nutzt, weiß, wie schnell die a) kaputtgehen und b) wie teuer es ist, diese reparieren zu lassen – wenn man an Displayschäden denkt –, ich schaue niemanden konkret an. Auf den nächsten Plätzen stehen dann auch gleich Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Backöfen sowie Laptops und Fernseher. Das alles sind wichtige Geräte, die man täglich braucht. Gleichzeitig gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass es Mitnahmeeffekte gab. So wurde teilweise versucht, Geräte zu fördern, die noch innerhalb der Garantiezeit waren, oder – das hat eine Befragung ergeben – es gab auch einen Großteil von Nutzerinnen und Nutzern, die gesagt haben: Na ja, wir hätten es auch so, auch ohne Bonus reparieren lassen. Das gilt es bei einer möglicherweise zukünftigen Förderung zu berücksichtigen. Nichtsdestotrotz waren die wichtigen Ziele des Reparaturbonus richtig und wurden erreicht. Denn es war richtig, ein schlankes Verfahren aufzusetzen, ein nachhaltiges Verhalten zu fördern und Elektroschrott zu reduzieren. Wir haben es bereits gehört: 200 Tonnen Elektroschrott und etwa 2 000 Tonnen CO -Emissionen wurden vermieden. Ich komme noch mal zum Verfahren. Es war ein schlankes, voll digitalisiertes Verfahren. Bürgerinnen und Bürger konnten es beantragen, reichten die Rechnung ein, ein paar Tage später hatten sie das Geld. Ich weiß auch aus dem familiären Kontext, dass das genauso einfach funktioniert hat. Insofern kann ich hier die mehrfach geäußerte Kritik an dem Verfahren nur bedingt nachvollziehen. Natürlich kann man jedes Verfahren und jedes System noch mal verbessern, aber wir müssen aufpassen, dass wir nicht wieder anfangen, noch hier und da irgendeine Schleife an solche Programme dranzuhängen; denn dann werden die Einzelfälle die Verwaltungskosten immens erhöhen. Es klang vorhin schon an: 36 bzw. 38 Euro kostete die Förderung. Die Kosten waren am Anfang des Programms sogar deutlich höher. Sie wurden durch gemeinsame Initiativen von dem damaligen SMEKUL und der SAB, was das Verfahren angeht, deutlich reduziert. Aber vielleicht muss man in der Zukunft, falls das Programm jemals fortgeführt werden kann, auch darüber nachdenken, ob man die Schwellenwerte etwas hochsetzt, damit das Ganze noch effizienter wird. Wenn ich jetzt aber gar höre, dass es noch den Wunsch nach einer nicht digitalen Antragstellung gibt, dann ist das auf den ersten Blick vielleicht nachvollziehbar, aber in der Realität schlicht und ergreifend nicht umsetzbar. Denn am Ende würde der Erfüllungsaufwand so sehr ins Unermessliche steigern, dass wir vielleicht andere Wege suchen und schauen müssten, ob wir nicht auch Antragsstellungen in Handwerksbetrieben selbst noch besser ermöglichen. Es gibt wahrscheinlich verschiedene Wege, die man gehen kann und die man dann auch gehen sollte. Es ist auch so, dass ich noch erwähnen möchte, dass auch ältere Menschen sehr gut mit dem Internet, mit dem Smartphone umgehen oder sie sich auch helfen lassen können. Man sieht, dass genauso viele Antragstellerinnen und Antragsteller über 70 Jahren dabei waren wie Antragstellerinnen und Antragsteller zwischen 20 und 30 Jahren. Auch das ist sicherlich ein Punkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun haben wir eine schwierige haushalterische Lage; das klang heute schon öfter an, das hat uns als Regierung viele schwierige Entscheidungen abverlangt. Gerade im Haushalt des Wirtschaftsministeriums – Wirtschafts-, Arbeits-, Energie- und Klimaschutzministerium – haben wir sehr genau abwägen müssen, welche Programme wir reduziert fortführen können. Im SMWA standen im Jahr 2025 nur 20 Millionen Euro freie Landesmittel für Förderprogramme und andere Aktivitäten in Landeshoheit im gesamten Einzelplan 07 zur Verfügung. Das zwingt zu Prioritäten; denn 2024 waren es noch über 150 Millionen Euro, die in dem Bereich zur Verfügung standen. Nach allen Abwägungen kann ich zum heutigen Zeitpunkt nur sagen: Im Haushaltsentwurf des SMWA konnten wir – auch wenn der Kollege Hartmann hier mit seiner Hand gerade die ganze Zeit nervöse Zuckungen hat, mich damit aber nicht aus dem Konzept bringen wird – (Zuruf Christian Hartmann, CDU – Heiterkeit Martin Modschiedler, CDU) den Reparaturbonus so erneut nicht verankern. Ich gebe unumwunden zu, dass mir diese Entscheidung sehr schwergefallen ist. Sollte es eine Möglichkeit geben, im Landtag noch eine Tür für das Programm zu öffnen, dann wäre ich sehr dankbar. Ich bin dafür, das Programm fortzusetzen, wenn wir dazu die finanziellen Möglichkeiten haben. Dann müssen wir es aber auch anhand der Erfahrungen, die wir gemacht haben, anpassen, und dann bitte auch auskömmlich finanzieren. Ein Strohfeuer sollten wir nicht entfachen, sonst erzeugen wir nur unnötigen Frust bei der Bevölkerung. Insofern danke ich für die Aufmerksamkeit und harre der Dinge, die im Landtagsprozess noch kommen mögen. Danke schön. (Beifall SPD, CDU und Matthias Berger, fraktionslos) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Vielen Dank. Wir hörten für die Landesregierung Herrn Staatsminister Panter. Nun bitte ich für die Fraktion BSW Frau Pfau um das Schlusswort.

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Janina Pfau BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte hat gezeigt, dass eigentlich alle dafür sind. Manche haben versucht, eine kleine Ausrede zu finden, warum man heute nicht dafür stimmen kann. Es ist auch falsch, was Sie, Herr Ritter von der CDU, gesagt haben, es gebe nur die digitale Beantragung. Aber genau das fordern wir in unserem Antrag: dass es eine andere Möglichkeit geben muss, statt nur digital zu beantragen. Wichtig ist: Wir haben das Problem – es wurde vorhin angesprochen –, dass die 20- bis 30-Jährigen das weniger nutzen. Diese Menschen müssen wir erst einmal an dieses Thema heranführen, weil sie zum großen Teil in einer Gesellschaft aufgewachsen sind, die eine Wegwerfgesellschaft ist. Dementsprechend müssen wir ihnen auch die Möglichkeit geben, das wieder zu lernen, weil die, die in der DDR aufgewachsen sind – Herr Kollege Hartmann hat es vorhin schon gesagt –, kennen es natürlich, dass man Geräte, Autos usw. repariert. Es wurde auch gesagt, dass dies nur ein kleiner Teil für unsere Kreislaufwirtschaft sei. Aber viele kleine Teile ergeben auch ein Großes. Und weil wir uns eigentlich alle einig sind, dass wir den Reparaturbonus weiterführen wollen, müssen wir im Haushalt nach einer Finanzierung schauen. Geben Sie sich einen Ruck: Stimmen Sie heute zu und geben Sie einem Förderprogramm, das in kürzester Zeit solch einen Erfolg gehabt hat, eine Chance, noch ein paar Jahre weiterzuexistieren! Wir haben es nicht oft in Sachsen, dass ein Förderprogramm in so kurzer Zeit so erfolgreich ist. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Vielen Dank. Wir hörten Frau Pfau mit dem Schlusswort. Mir liegen mehrere Änderungsanträge vor. Der erste ist von der Fraktion BSW und wurde bereits eingebracht; das ist die Drucksache 8/2138. Diesen stelle ich hiermit zur Abstimmung. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag bei vielen Gegenstimmen, einigen Enthaltungen und einigen Jastimmen abgelehnt. Ein zweiter Änderungsantrag liegt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Drucksache 8/2181 liegt vor. Ist dieser schon eingebracht? (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Ja, ist auch schon eingebracht!) – Ja. Dann stelle ich auch diesen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer für diesen Antrag stimmt, bitte ich um das Tagesordnungspunkt Solidarität mit der Ukraine – Drucksache 8/2099, Antrag der Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die Antragstellerin, die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; und ich bitte Herrn Günther ans Rednerpult.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Jahr 2022 erleben wir mitten in Europa einen ganz klassischen Angriffs- und Eroberungskrieg. Russland hat die Ukraine überfallen und versucht nicht nur Territorium zu erobern, sondern die Identität dieser Menschen auszulöschen, bedroht weitere Staaten in Europa. Das ist ein absoluter Tabubruch. Das ist etwas, was wir seit 1945, als der Zweite Weltkrieg hier in Europa zu Ende gegangen ist, in dieser Form nicht erlebt haben. Auch die sogenannten Jugoslawienkriege muss man etwas anders einsortieren, diesen Zerfall dieses Staates. Es ist ein absoluter Tabubruch, und unsere gesamte Weltordnung beruht, auch aufgrund der Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges, darauf, dass so etwas nie wieder passieren darf. Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag bei relativ vielen Jastimmen, aber mehr Gegenstimmen und Enthaltungen abgelehnt. Der dritte Änderungsantrag mit der Drucksache 8/2184 liegt von der Fraktion Die Linke vor. Auch dieser ist schon eingebracht. Ich stelle diesen Änderungsantrag hiermit zur Abstimmung. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag auch abgelehnt. Damit können wir über den eigentlichen Antrag der Fraktion BSW, Reparaturbonus fortführen, abstimmen. Meine Damen und Herren, ich stelle die Drucksache 8/2098 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – (Der Präsident stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Da aus unserer Sicht das Abstimmungsergebnis nicht eindeutig festgestellt werden kann, zählen wir es noch mal einzeln aus. Ich stelle also nochmals den Antrag zur Abstimmung. Wer für diesen Antrag ist, der möge bitte aufstehen. – Danke, Sie können sich wieder setzen. Wer gegen diesen Antrag ist, möge sich bitte jetzt erheben. – Danke, Sie dürfen sich wieder setzen. Wer sich der Stimme enthält, möge bitte aufstehen. – Danke schön. Damit ist der Antrag bei 37 Jastimmen, 47 Neinstimmen und 14 Enthaltungen abgelehnt. Dieser Tagesordnungspunkt ist hiermit beendet. Meine Damen und Herren, ich darf wieder um etwas Ruhe bitten. Ich rufe auf für einen gerechten Frieden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und vereinzelt CDU) Man weiß, was Krieg bedeutet. Wir haben das damals in Deutschland selbst erlebt. Man muss sich aber auch anschauen, was der Krieg für die Menschen in der Ukraine bedeutet. Ich habe mir das vergangenes Jahr selbst angeschaut. Ich war dort. Ich war an den Stellen, ich war in Privathäusern, in die Raketen eingeschlagen sind. Ich habe die Bilder der Familienmitglieder – Kinder, Frauen, Männer –, die dort ums Leben gekommen sind, gesehen. Ich habe gesehen und erlebt, wie – etwa in Lemberg, relativ weit im Westen der Ukraine – täglich der Gefallenen der Region gedacht wird – täglich. Ich habe gesehen, wie sie aufgebahrt werden in einer Kirche, wie sie durch die Stadt gefahren werden, wie die gesamte Stadt stillhält, Abschied nimmt, und wie sie dann zum Friedhof gebracht werden. Jeden Tag wachsen dort die Gefallenenfriedhöfe. Ich war auch in einer großen Klinik, die mit viel Unterstützung aufgebaut wird. Es ist ein Massengeschäft geworden, etwa Prothesen herzustellen. Ganze Wirtschaftszweige entstehen darum. Dort wird auch ein Gebäude errichtet nur für traumatisierte Opfer von Folter, weil es – wenn man in russische Kriegsgefangenschaft gerät – nicht nur passieren kann, dass man gefoltert wird, sondern man ist davon nur mit ganz viel Glück nicht betroffen; das ist eine Normalität. In den Gebieten, die von Russland erobert worden sind, werden die Menschen, die unter russische Gewaltherrschaft gekommen sind, dieser Gewalt ausgesetzt. Vergewaltigung, Mord, Totschlag, Entführung von Kindern – das ist dort Alltag. Das bedeutet es, von russischen Truppen besetzt zu werden. Deswegen ist auch völlig klar, dass es Frieden nur dann geben kann, wenn dieser Krieg tatsächlich endet und wenn diese Gebiete nicht von Russland besetzt sind. Auch das ist eigentlich ein Konsens, den wir seit 1945 alle hatten. Warum jetzt dieser Antrag? Wir stehen gerade an einem Wendepunkt. Wir waren uns bisher als Wertegemeinschaft relativ einig, die Ukraine in diesem Kampf zu unterstützen, den sie ja nicht nur für sich führt, sondern für genau diese Prinzipien und auch dafür, dass dieser Krieg nicht weitergetragen wird. Das war auch sehr erfolgreich; denn in den ersten Tagen des Überfalls sind alle davon ausgegangen: Russland marschiert durch, setzt dort ein Marionettenregime ein. Die Nächsten waren die Moldawier, die damit gerechnet haben, dass bei ihnen eingefallen wird; das wurde schon ausgesprochen. Es wurde befürchtet, dass die Grenzen von Polen, von Rumänien erreicht werden – dass dort Drohnen und Raketen über Staatsgebiet fliegen, haben wir ja schon erlebt. Doch das ist nicht passiert, sondern mit dem Zusammenstehen und mit der Unterstützung von uns allen ist diese Kriegsmaschinerie gestoppt worden. Dieser Krieg bewegt sich nicht mehr sehr groß. Aber Raketen werden in Zivilisten hineingejagt, tagtäglich. Es ist Terror – Terror, der über ein ganzes Land ausgebreitet wird. Aber die Front ist eingefroren. Mit dem Regierungswechsel in den Vereinigten Staaten stehen wir jetzt vor der Situation, dass nicht mehr klar ist, ob dieser – bisher – große Unterstützer im Kampf der Ukraine tatsächlich weiter zur Verfügung steht. Auf einmal werden wir auf uns selbst zurückgeworfen und müssen viel stärker für uns selbst, für unsere Sicherheit, für die Verteidigung einstehen: wir hier in Europa, gemeinsam mit der Ukraine. Man muss betonen: Die Ukraine hält die Front. Dort stehen ukrainische Menschen, die das verteidigen und die auch uns mit verteidigen. Wir geben nur Mittel und Ressourcen. Wir kämpfen aber nicht mit unserem eigenen Leben – doch das ist Alltag in der Ukraine. Jeden Tag sterben dort Menschen an der Front. Jeden Tag sterben Menschen überall im Land, wohin Russland seine Raketen jagt. Das ist der Hintergrund dieses Antrags, auch diese Veränderung der Situation. Im Moment kann nämlich alles passieren. Ich hatte schon beschrieben, was geschieht, wenn Territorien der Ukraine von Russland besetzt werden, wenn eine Front sich ausweitet. Wenn das passiert, werden die Menschen dort nicht warten, bis die russischen Truppen da sind, sondern diese Menschen werden fliehen – so, wie sie das nach dem Überfall 2022 getan haben. Das sind Millionen Menschen – Menschen, die wir nicht aufhalten wollen, die auch keiner aufhalten könnte. Auch das ist die Frage: Wie bereiten wir uns auf ein solches Szenario vor? Plan A muss sein: Es darf dazu niemals kommen. Das heißt, Russland muss in die Schranken gewiesen werden. Dieser Krieg muss enden – friedlich. Aber Russland will im Moment nicht. Auch das muss man hier deutlich aussprechen: An Initiativen zu Friedensverhandlungen hat es nie gemangelt. Wer nicht will, ist Russland. Russland hält sich auch nicht an Absprachen, die man einmal ausverhandelt hat; das ist schon mehrfach bewiesen worden. Russland braucht Zwang, um dort mit dieser Kriegsmaschinerie zu stoppen. Das heißt, wir müssen uns dessen bewusst werden: Da kann ein riesiges Drama auf uns zukommen. Genau in diesem Moment merken wir, wie wir mit angespannten Haushalten dastehen, wie auch unsere Kommunen auf einmal gar nicht mehr in der Lage sind, so stark wie bisher zu unterstützen. Auch die ukrainische Community sitzt nicht da und sagt: „Helft uns!“, sondern sie organisiert sich selbst und will eigentlich immer nur Hilfe zur Selbsthilfe. Auch das muss man ganz deutlich sagen. Das ist der Hintergrund dieses Antrags, dass wir hier noch einmal aussprechen: Wir wollen einen Frieden, der ein echter Frieden ist und der nur dadurch auch dauerhaft ist. Wir setzen uns mit den Folgen dessen auseinander, was jetzt in dieser veränderten geopolitischen Lage passiert. Ich hoffe dabei auf einen großen Konsens hier im Parlament; es hat schon einige Gespräche gegeben. Vor diesem Hintergrund empfehle ich uns die Überweisung in den zuständigen Ausschuss, um dort gemeinsam weiter darüber diskutieren zu können, wie wir als Freistaat Sachsen diese Unterstützung gut organisieren können. Wir haben schon viel getan; das muss man ebenfalls hervorheben. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE sowie vereinzelt CDU, SPD und Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Danke, Herr Günther. Habe ich Sie richtig verstanden: Sie möchten an den Ausschuss überweisen? (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) – Gut. Ohne weitere Aussprache? (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Gut, dann ist das ein Geschäftsordnungsantrag, den ich hiermit zur Abstimmung stelle. Wollen wir diesen Antrag an den zuständigen Ausschuss überweisen? Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – (Zuruf von der SPD: Sie müssen erst den Ausschuss benennen!) Enthaltungen? – Dann sehe ich: Mit übergroßer Mehrheit ist der Antrag, Drucksache 8/2099, an den zuständigen Ausschuss überwiesen. (Zurufe: Herr Präsident!) – Ja, bitte? (Laura Stellbrink, SPD: Herr Präsident, Entschuldigung! Sie müssen bitte erst den Ausschuss benennen, der dafür zuständig ist! – Unruhe) – Entschuldigung. An Mikrofon 3 kann jetzt gesprochen werden.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Entschuldigen Sie bitte. Wir müssen bei der Ausschussüberweisung erst festlegen, an welchen Ausschuss überhaupt. Wir würden den VREA vorschlagen. Tagesordnungspunkt Für Lohngerechtigkeit Männern und Frauen Drucksache 8/2056, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen, Reihenfolge: In der ersten Runde beginnt die Fraktion Die Linke mit Frau Nagel.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen! Auch wenn ich gerade eine Aufbruchstimmung wahrnehme: Wir sollten uns doch noch ein wenig Zeit nehmen für ein Thema, das uns – und nicht nur uns, denke ich – wichtig ist. Frauen in Sachsen verdienen 10,5 % weniger als Männer, bei gleicher Qualifikation, gleichem Beruf, gleichen betrieblichen Merkmalen, gleicher Arbeitszeit. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen! Dieser sogenannte bereinigte GenderPay-Gap ist eine Ungerechtigkeit, eine Diskriminierung, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Am Ende eines Berufslebens gibt es die harte soziale Konsequenz für diese jahrelange, ja jahrzehntelange unfreiwillige Lohnlücke: eine deutlich geringere Rente. Frauen sind trotz langjähriger, jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit überproportional von Altersarmut betroffen; wir kennen die Zahlen. Das Problem ist seit Jahren bekannt, auch die Ursachen sind seit Jahren identisch. Ich will sie hier trotzdem kurz skizzieren. Wir haben – erstens – das Thema Arbeitszeit. Frauen übernehmen deutlich mehr Care-Arbeit, betreuen Kinder, pflegen Angehörige, kümmern sich um die Hausarbeit. Sie arbeiten am Tag also nicht weniger als Männer, haben aber leider das Pech, dass ein größerer Teil ihrer Arbeit nicht entlohnt wird. Dadurch bleibt weniger Zeit für bezahlte Erwerbsarbeit; sie sind häufiger in Teilzeit tätig. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Welchen Ausschuss?

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Laura Stellbrink SPD

Den Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ja.

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Laura Stellbrink SPD

Danke schön. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Gibt es Widerspruch, dass der Antrag an diesen Ausschuss überwiesen wird? (Zuruf CDU: Nein!) Dann wird er mit der Abstimmung, die wir gerade hatten, an diesen entsprechenden Ausschuss überwiesen. Damit ist Punkt 11 der Tagesordnung abgeschlossen. Meine Damen und Herren, wir kommen zu – Lohnlücke zwischen endlich schließen der Fraktion Die Linke Auch wenn hochrangige Vertreterinnen oder Vertreter dieser Landesregierung immer wieder dazu auffordern, doch mehr zu arbeiten, doch vom Teilzeit- in den Vollzeitjob zu wechseln, denke ich immer: Das ist auch ein Stück Ignoranz gegenüber den Frauen, die einfach in diese Rollen gedrängt sind, weil sie noch viele andere Sachen zu tun haben. Zweiter Grund, die Berufswahl: Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, werden schlechter bezahlt als jene, in denen mehrheitlich Männer arbeiten. Erzieherinnen, Kranken- und Altenpflegerinnen, Hebammen, Reinigungskräfte: All das sind extrem wichtige Berufe; das streitet sicher auch hier in diesem Saal niemand ab. Allein die Bezahlung spiegelt das nicht wider. Es ist ganz wichtig zu sagen, dass es nicht die Frauen sind, die schlecht bezahlte Berufe wählen, sondern die Berufe schlecht bezahlt sind, sobald sie mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden. Die zwei Hauptgründe sind identifiziert. Es gibt noch weitere Gründe, staatliche Anreizsysteme wie das Ehegattensplitting. Das will ich aber nur der Vollständigkeit halber hinzufügen. Ich will ein positives Beispiel hervorheben: die Oper Leipzig. Die Oper Leipzig hat für ihre 720 Beschäftigten einen Veränderungsprozess angestoßen, trotz unterschiedlicher Vertragstypen und trotz eines geringen Budgets, über das sie verfügt. Die Lohnstrukturen wurden auf unfaire Bezahlung von Frauen und Männern überprüft und korrigiert. Dafür wurde die Oper im Jahr 2024 mit dem Equal-PayAward des Bundesgleichstellungsministeriums ausgezeichnet. Leider sind solche Positivbeispiele hierzulande die Ausnahme. Deutschland gehört in Europa zu den Schlusslichtern bei dem Ziel, die Lohnlücke zu schließen und endlich Lohngerechtigkeit für Frauen herzustellen. Länder wie Spanien, Frankreich, Island oder Schweden haben längst gezielte Maßnahmen umgesetzt und erreichen damit auch Fortschritte. Hierzulande gibt es dann eher Scheinaktivitäten wie das 2017 erlassene Entgelttransparenzgesetz, das keinerlei Veränderungen gebracht hat, wie die Evaluation dieses Gesetzes im Jahr 2024 gezeigt hat. Zum Glück muss man sagen, dass wir als Deutschland nicht allein sind. Wir haben einen Rahmen, in dem wir uns bewegen, nämlich die Europäische Union. Die Europäische Union macht ab und an gute Initiativen. So will ich die 2023 von Parlament und Rat verabschiedete Entgelttransparenzrichtlinie benennen, die ganz klar fordert, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Diese Richtlinie müssen wir zwingend umsetzen, und zwar bis Mitte nächsten Jahres. Von einem entsprechenden Umsetzungsgesetz fehlt allerdings jede Spur. Wir haben auch wenig Hoffnung, dass sich die neue Bundesregierung diesem Thema engagiert widmen wird. Die Richtlinie bringt einige wichtige Punkte mit sich. Ich will einen Knackpunkt benennen. Sie nimmt die Verantwortung von den Schultern der Beschäftigten und verlagert sie zu den Unternehmen, die die Benachteiligung verursachen. Unternehmen müssen künftig ihre eigene Lohnstruktur daraufhin prüfen, ob sie gerecht ist und ob sie Frauen benachteiligt. Wenn das der Fall ist, muss das Unternehmen das ändern. Der Vollständigkeit halber und weil sich bestimmt viele damit nicht beschäftigt haben, will ich Ihnen sagen, dass es in Deutschland bisher andersherum geregelt ist. Beschäftigte müssen die Einsicht in die Lohnstruktur einfordern und, wenn sie diese in Erfahrung gebracht haben, selbst aktiv werden und klagen. Fragen Sie sich selbst mit realistischem Blick: Welche Beschäftigte in einer lohnabhängigen Position macht das? Man kann auch nachschauen, wie oft dieses Gesetz, das es in Deutschland seit 2017 gibt, in Anspruch genommen wurde. Das war sehr selten der Fall. Wir haben dafür durchaus Verständnis. Deshalb ist es aber wichtig, dass wir dieses Verhältnis umdrehen. Wir wollen – das ist jetzt der Teil, der uns als Landtag betrifft –, dass den Beschäftigten die Normen dieser EURichtlinie möglichst schnell zugutekommen. Wir haben noch ein Jahr Zeit. Wir fordern die Staatsregierung auf, angesichts der neuen Bundesregierung selbst aktiv zu werden und im Bundesrat ein Umsetzungsgesetz einzubringen, um die Umsetzung dieser Richtlinie zu beschleunigen. Es geht um bares Geld, das Frauen aus unserer Sicht zusteht. Wir gehen in Bezug auf die anderen Antragspunkte davon aus, dass es wieder ein Wettern und Zetern gibt, dass die Unternehmen sowieso schon sehr belastet sind und unter zu viel Bürokratie leiden. Diesem Vorwurf, den wir schon im Raum stehen sehen, wollen wir damit begegnen, dass wir die Staatsregierung beauftragen, ein digitales Tool zu entwickeln, das den Unternehmen zur Verfügung gestellt wird und in das die Unternehmen ihre Daten, über die sie verfügen, einpflegen können, um damit recht schnell dieses Lohngefüge transparent machen zu können. Wir fordern weiterhin eine Überwachungsstelle. Das will ich hier aber nicht weiter ausführen. Ich will vielmehr zu dem Punkt kommen, der die Aktivitäten der vorhergehenden Gleichstellungsministerin Katja Meier betrifft. Das Thema ist durch sie in der letzten Legislaturperiode angefasst worden. Es gab unter anderem Studien zur Teilzeitarbeit in Sachsen. Es gab eine Workshopreihe mit dem DGB zum Thema Entgeltgleichheit. Neben der zügigen Anwendung der Richtlinie und dem digitalen Tool fordern wir, dass diese positiven Aktivitäten und der Maßnahmenplan, der entwickelt wurde, von der neuen Staatsministerin, die das Thema verantwortet, aufgenommen und weitergeführt wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lohndiskriminierung ist ein Gerechtigkeitsproblem. Es handelt sich nicht um eine Privatsache oder eine falsche Berufswahl, sondern um ein strukturelles Problem, um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Diese Ungerechtigkeit gilt es zu beseitigen. Nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag und bitten um Ihre Zustimmung. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Nagel von der Fraktion Die Linke. Jetzt spricht für die Fraktion CDU Frau Steiner.

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Jessica Steiner CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Frauenthemen werden wieder zum Gedöns“, titelte vor drei Wochen die „Süddeutsche Zeitung“ und zitierte damit Astrid Siemes-Knoblich. Sie war die erste Beamtin, die ihr Recht einklagte, weil sie als Bürgermeisterin von Müllheim deutlich weniger verdiente als ihr Vorgänger und auch deutlich weniger als ihr Nachfolger. Dass eine Frau ihr Recht auf gleiche Bezahlung einklagen muss, schockiert und frustriert viele von uns. Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein. Der genannte Fall zeigt einmal mehr, dass recht haben und recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind. Wenn auch erst nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt, hat Astrid Siemes-Knoblich gekämpft, gewonnen und damit ein wichtiges Zeichen gesetzt. Die Lohnlücke besteht wegen struktureller Ungleichheiten fort, aber sie besteht auch fort wegen falscher Zurückhaltung beim Einfordern der eigenen Rechte. Die Forderung nach einer sächsischen Gesetzesinitiative zur EU-Richtlinie ist überflüssig. Die Umsetzung erfolgt ohnehin bundesweit und einheitlich. Ein Vorpreschen auf Landesebene wäre Symbolpolitik mit Nebenwirkungen: mehr Bürokratie, neue Berichtspflichten und neue Kontrollstellen. Das schafft keine Gerechtigkeit, sondern Frust. Es schafft eine Kultur des Misstrauens, bei der es keine Gewinner gibt. All diese Maßnahmen suggerieren, dass der Staat ein Problem für Frauen lösen könnte. Enttäuschungen wären unvermeidbar – egal, wie detailliert wir prüfen oder Berichte von großen oder kleinen Unternehmen einfordern würden. Wem Gleichberechtigung der Geschlechter nichts gilt, der wird Wege suchen, sie zu umgehen. Währenddessen würde auch die Mehrheit, für die gleicher Lohn für gleiche Arbeit eine Selbstverständlichkeit ist, unter dem Mikromanagement des vorgeschlagenen Antrages leiden. Unzufriedenheit und Verdrossenheit mit einem demokratischen Staat, der nicht hält, was er verspricht, würden zunehmen. Deshalb müssen wir den Bürgern die Wahrheit sagen: Unsere Demokratie ist darauf angewiesen, dass Bürger an ihre Rechte glauben und sie einfordern. Rechte wurden zu jeder Zeit erkämpft und verteidigt. Es sind Berichte wie der über die Müllheimer Bürgermeisterin, die uns zeigen, dass unser Rechtsstaat funktioniert und dass es sich lohnt, in einer Demokratie zu leben, gegen Unrecht aufzustehen und seine Rechte einzufordern. Keine Überwachungsstelle, kein Softwaretool, keine Lohnstrukturanalyse kann diese Botschaft ersetzen. Meiner Tochter würde ich gern sagen, dass die demokratischen Organe unseres Landes das Problem gelöst haben werden, bis sie in den Arbeitsmarkt eintritt. Doch das wäre eine Lüge, mit der ich meine Pflicht verletzen würde, sie gut auf ihre Zukunft vorzubereiten. Die Gleichberechtigung von Frau und Mann ist ein Versprechen, das ein Staat nur mit der Gesellschaft einlösen kann, niemals allein für die Gesellschaft. Werte Kollegen der Fraktion Die Linke, Sie schreiben, Sie wollen die Anwendung der EU-Richtlinie so einfach wie möglich gestalten. Die Wahrheit ist einfach: Staat und Politiker können nicht alle Probleme lösen. Als Gesellschaft müssen wir unsere Töchter, Schwestern und Frauen stark und selbstwirksam machen. Wir müssen ihnen sagen, dass Rechte etwas sind, wofür wir alle bereit sein müssen zu kämpfen, wenn diese Rechte etwas wert sein sollen. Als Gesetzgeber schaffen wir die Grundlagen für diesen Kampf. Wir beschließen Rechtsgrundlagen, finanzieren Informationen und Bildung über hoffentlich möglichst einfache und einheitliche Rechte und Wege, zu diesen Rechten zu kommen. Aber damit Ungleichbehandlungen verschwinden, muss im Endeffekt im Einzelfall oft der Rechtsweg beschritten werden. Das ist kein Versagen der Demokratie, sondern ihr Wert. Unser politisches Ziel muss es sein, möglichst viele Menschen hinter der Gleichberechtigung zu versammeln. Deshalb dürfen wir die Unternehmen nicht mit Misstrauen überziehen und ihnen teure, aufwendige und für viele kaum praktikable Vorschriften machen. Vielmehr müssen wir sie von unserer Version einer Zukunft begeistern, in der sie freiwillig und aus Überzeugung für die Rechte ihrer Mitmenschen eintreten. Als Christdemokraten stehen wir unverbrüchlich hinter der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Wir haben ein positives Welt- und Menschenbild, welches uns veranlasst, dort, wo es nötig ist, zu unterstützen. Wir beurteilen die Mehrheit nicht nach den Verfehlungen einiger weniger. (Beifall CDU) Als CDU vertrauen wir den Menschen und wir trauen ihnen etwas zu. Unser Grundgesetz, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und unser demokratisches Rechtssystem sind das Handwerkszeug, mit dem jedes Mitglied unserer Gesellschaft agieren kann. Statt immer neue Tools zu entwickeln, müssen wir mit diesem guten Handwerkszeug an einer Zukunft arbeiten, in der unsere Töchter möglichst keinen Ärger mehr mit der Gender-Pay-Gap haben. Jedoch rückt diese Zukunft nur dann in greifbare Nähe, wenn staatliche Institutionen aufhören zu behaupten, sie könnten das Problem ohne die Bürger lösen, und wenn stattdessen jedes Mitglied unserer Gesellschaft die Werkzeuge in die Hand nimmt, die es schon lange gibt. Deshalb lehnen wir den Antrag der Linken ab. Vielen Dank. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Steiner für die CDU-Fraktion. Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion Herr Peschel.

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Frank Peschel AfD

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich möchte klar und deutlich Folgendes sagen: Wir als AfD stehen für eine leistungsgerechte Bezahlung von Mann und Frau. Das ist ein wichtiges Ziel und ein wesentlicher Teil der Gleichberechtigung von Mann und Frau in unserer Gesellschaft. Der Linken empfehle ich, in diesem Antrag die Begriffe Lohngerechtigkeit und Diskriminierung deutlich voneinander zu trennen. Es ist vollkommen richtig: Eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts darf es nicht geben. Solche Diskriminierungen sind zu Recht in Deutschland verboten. Ich denke aber, dass das Grundgesetz und vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hier sehr klar und unmissverständlich sind. Werte Abgeordnete! Frau Nagel hatte Folgendes ausgeführt: Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Kamenz haben Frauen in Sachsen im Jahr 2024 durchschnittlich – Sie sagten 10 % –, 7 % weniger pro Stunde verdient. Der DGB spricht auch von 7 %, deutschlandweit liegt der Gender-Pay-Gap bei 16 %. Ich denke, wir sind in Sachsen auf einem guten Weg. Es gibt – das gehört zur Wahrheit dazu – in Deutschland auch Landkreise, in denen Frauen statistisch mehr verdienen als Männer. Das sind Stendal, Sachsen-Anhalt, der Landkreis Frankfurt-Oder und Dessau-Roßlau. Es gibt auch Branchen, in denen Frauen deutlich mehr verdienen und ein höheres Gehalt bekommen als Männer, beispielsweise im Baugewerbe, in der Fahrzeug-, Luft- und Raumfahrttechnik, im Schiffsbau und vor allem im Veranstaltungsservice und -management , in der Umwelttechnik, in der Gewerbe- und Gesundheitsaufsicht. Dort verdienen Frauen, wenn auch wenig, mehr als Männer. Werte Abgeordnete! Die unterschiedlichen Löhne, die Männer und Frauen erhalten, sind das Ergebnis einer Vielzahl von Faktoren, die in ihrer Komplexität und Wechselwirkung oft übersehen werden. Daher habe ich große Zweifel, dass der Antrag der Fraktion Die Linke für Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen sorgen kann. Lohngerechtigkeit ist immer nur der Versuch einer annähernden Gleichstellung der Arbeitnehmer bezüglich der Entlohnung bei gleicher Arbeitsleistung. Eine absolute Gerechtigkeit, wie Sie das fordern, wird es daher kaum geben. Kurzum: Die Debatte zur Lohngerechtigkeit ist philosophischer Natur. Der Antrag der Linksfraktion ist daher auf ein bestimmtes Handeln der Staatsregierung gerichtet und wird das Thema Lohngerechtigkeit nicht vollständig abschließen und klären können. Werte Abgeordnete! Die Ökonomie macht Lohngerechtigkeit an fünf Kriterien fest, um eine relative Lohngerechtigkeit zu ermöglichen. Diese Kriterien sind Marktgerechtigkeit, Sozialgerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Verhaltensgerechtigkeit und Anforderungsgerechtigkeit. Der Antrag der Linken berücksichtigt keines dieser Kriterien, sondern steht für Gleichschaltung und Überwachung der Menschen. Der Antrag der Linken nimmt Frauen die Möglichkeit, ihre individuelle stärkere Leistungsfähigkeit gegenüber männlichen Kollegen monetär deutlich zu verbessern. Was die Antragssteller genau wollen, ist eine vorfristige Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, eine Bundesratsinitiative, die Errichtung einer Überwachungsstelle, die staatliche Beschaffung von Softwaretools zur Überwachung und die Umsetzung eines Maßnahmenkataloges aus dem Hause Katja Meier, welcher mit freundlicher Unterstützung des DGB erstellt wurde. Werte Abgeordnete! Gleiches Entgelt für Mann und Frau ist ein sehr komplexes Thema, das einen vielschichtigen Ansatz erfordert. Dem wird der Antrag der Linksfraktion nicht gerecht. Daher lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall AfD – Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Peschel. Ich sehe am Mikrofon einen Beitrag.

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Katja Meier GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte eine Kurzintervention zur Rede von Herrn Peschel halten. Er hat ausgeführt, dass der GenderPay-Gap auf Bundesebene bei 18 % liegt und im Freistaat Sachsen geringer ist. Ich wollte Sie nur darüber informieren, dass wir in der letzten Legislaturperiode eine Studie dazu durchgeführt haben, um uns das noch einmal genauer anzuschauen; denn die Zahlen in Sachsen sind trügerisch. Der unbereinigte Gender-Pay-Gap – also das heißt, wenn man alles miteinander vergleicht – liegt zwar bei weniger als 10 %, wenn man dann aber die gleichen Jobs vergleicht, ist die Lohnlücke viel größer. Das heißt, die Frauen sind in Sachsen viel besser qualifiziert als die Männer, verdienen aber weniger. Ich denke, dort müssen wir weiter ansetzen. Deshalb ist das, was Sie hier gesagt haben und immer wieder in den Zeitungen zu lesen ist, trügerisch. Hierbei lohnt es sich, genauer hinzuschauen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit wir in Sachsen zu einer Lohngerechtigkeit kommen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten mit einer Kurzintervention Frau Meier. Jetzt bitte ich Frau Biebrach an das Pult.

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Ines Biebrach BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor drei Wochen war Frauentag. Das ist der Tag, an dem die Frauen warme Worte und ein paar Blumensträuße bekommen, und dann geht man wieder zur Tagesordnung über. Es gibt Festveranstaltungen, auch hier im Landtag, bei der die Frauen erklärt bekommen, welche Probleme sie haben, und dann bleiben sie unter sich. Wir Frauen brauchen eine gesamtgesellschaftliche Debatte, eine ernsthafte Debatte über Gleichheit, Gleichstellung und Gleichberechtigung. Ich zitiere gern Frau Kolbe vom DGB: „Gleichberechtigung ist ein Grundrecht und für uns nicht verhandelbar. Bei der Herstellung von Gleichstellung ist sowohl in der Arbeitswelt als auch im privaten Lebensumfeld noch viel Luft nach oben.“ Wir haben es bereits gehört: Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen liegt bei 7 %, bereinigt bei 10,4 %, damit sind wir besser als der Bundesdurchschnitt – wow. Das ist aber kein Grund zum Jubeln. Die Männer in Sachsen verdienen im Bundesdurchschnitt auch sehr wenig, und deshalb ist die Lücke etwas kleiner, aber sie ist vorhanden. Was möchte Die Linke? Die Linke möchte, dass eine Richtlinie ernsthaft umgesetzt wird: Damit das nicht hundert Jahre dauert, damit kein Vertragsverletzungsverfahren kommt, sondern dass es jetzt kommt. Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Bereits im Jahr 1979 – da war ich sechs Jahre alt – sah das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vor, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um das Recht auf gleiches Entgelt, auf Gleichbehandlung bei gleichwertiger Arbeit sowie Gleichbehandlung zu gewährleisten. Das ist fast ein halbes Jahrhundert her. Was hat sich geändert? Nicht viel, jedenfalls nicht genug. In Sachsen wurde – das haben wir gehört – ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Ob dieser in allen Punkten gut und richtig ist, das muss man sehen, aber es ist ein umfassender Maßnahmenkatalog, der in die richtige Richtung zeigt. Es ist in Ordnung, wenn Die Linke sagt: Jetzt haben wir diesen Katalog, dann wollen wir ihn auch umsetzen; wir wollen jetzt auch tun, was dort erarbeitet worden ist. Die Umsetzung der Richtlinie ist genauso richtig. Und wenn ich hier höre, diese Richtlinie umzusetzen sei nicht sinnhaft – wir müssen sie sowieso umsetzen. Die Frist endet 2026. Da heißt es nicht: Wir wollen nicht. Wir haben keine Chance, wir müssen es sowieso tun; deshalb sollten wir es auch nicht auf die lange Bank schieben. Zukünftig müssen wir nicht nur in diesem Verfahren, sondern in allen Gesetzgebungsverfahren, in der Haushaltsplanung und in allen Planungen der Politik berücksichtigen, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein wichtiges und zentrales Thema ist – jeden Tag, immer, nicht nur am Frauentag. (Beifall BSW) Ich fordere daher alle Abgeordneten auf, diesem Antrag zuzustimmen. Sie können damit beweisen, dass Gerechtigkeit und Gleichstellung von Mann und Frau allen hier im Parlament wichtig ist. Ich danke Ihnen. (Beifall BSW und Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Sie hörten Frau Biebrach von der BSW-Fraktion. Als Nächste spricht Frau Koch von der SPD-Fraktion.

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Sophie Koch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir stellen uns einmal kurz folgende Situation vor: Zwei Leute, ich schaue mich einmal im Raum um, Herr Kollege Gasse und ich, bekommen denselben Job angeboten. Wir gehen Flyer verteilen, sagen wir einmal ungefähr 500 Stück, stehen den ganzen Tag draußen auf der Straße in der Kälte, leisten die gleiche Arbeit. Aber am Ende des Tages bekommt Herr Kollege Gasse 84 Euro und ich 100 Euro. Wie fühlt sich das an? Unfair, oder? (Heiterkeit Die Linke) Leider ist das aktuell die Realität für viele Frauen in Deutschland. Sie arbeiten gleich viel, sie leisten gleich viel, aber sie bekommen deutlich weniger und das nicht nur wegen unfair verteilter Löhne. Aktuell liegt der sogenannte Gender-Pay-Gap bei circa 16 %. Übertragen bedeutet das: Frauen haben bis zum 7. März dieses Jahres, dem Equal Pay Day, ohne Bezahlung gearbeitet. Fast 2,5 Monate ohne Lohn. Wir können ja mal fragen, wer das hier so machen würde. Das ist keine statistische Spielerei. Das sind strukturelle Ungerechtigkeiten und diese haben Folgen für die eigene Unabhängigkeit, für die Familien und für die Rente. Und ja, wir machen Fortschritte bei dem Thema. Vor zehn Jahren zum Beispiel war der Equal Pay Day noch am 19. März – die Lohnlücke schrumpft also, aber das Tempo reicht auf gar keinen Fall. Aber hey, wir haben auch schon gehört, dass in Sachsen diese Lohnlücke in manchen Zahlen kleiner ist. Da könnte man jetzt sagen, das klingt nach einem Grund zur Freude, oder? Leider nein. Denn in Sachsen kommt das Problem hinzu, dass der Lohnunterschied zwischen Ost- und Westdeutschland einfach sehr groß ist; denn im Schnitt verdienen die Menschen hier in Sachsen 600 Euro brutto weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in Westdeutschland. Und auch da fragt man zu Recht: Ist das fair? Nein. Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, brauchen wir zahlreiche Maßnahmen. Mehr Lohntransparenz ist eine davon. Das Entgelttransparenzgesetz ist ein wichtiges Instrument, mit dem Frauen ihr Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen können; denn wer nicht weiß, was der Kollege verdient, der kann kaum für gleiche Arbeit den gleichen Lohn einfordern. Deshalb ist es wichtig, dieses Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln, zum Beispiel durch die Möglichkeit einer Verbandsklage, damit zukünftig Betroffene nicht mehr allein vor Gericht gehen müssen, sondern dass das zum Beispiel Gewerkschaften übernehmen können. Ich bin mir sicher, dass eine Novellierung kommen wird, weil uns die angesprochene EUTransparenzrichtlinie dazu zwingt, das Ganze bis nächstes Jahr in Bundesrecht umzusetzen. Eine eigene Bundesratsinitiative braucht es daher unserer Auffassung nach nicht. Wir brauchen allerdings einen höheren Mindestlohn, mehr Tarifverträge für Sachsen, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Aufwertung von frauendominierten Berufen. Gleichzeitig soll es auch für Mädchen und junge Frauen attraktiver werden, sogenannte männerdominierte Berufe zu ergreifen. Ich freue mich zum Beispiel sehr auf den Girls‘ Day, der nächste Woche stattfindet. Und ich freue mich vor allem sehr darauf, dass der Sächsische Landtag nächste Woche deutlich weiblicher wird. Die Debatte heute zeigt: Mehr denn je muss gelten: Gleiches Geld für gleiche Arbeit, für Ost, für West, für Frauen und Männer. Vielen Dank. (Beifall Laura Stellbrink, SPD – sowie vereinzelt BSW und Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Das war Kollegin Sophie Koch von der SPD-Fraktion. Es folgt jetzt Kollegin Katja Meier von den BÜNDNISGRÜNEN. Bitte schön.

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Katja Meier GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In keinem anderen Bundesland ist die Beschäftigungsquote von Frauen höher als in Sachsen. Die Frauen sind gut ausgebildet und sehr gut qualifiziert. Auch im Europarecht und im Verfassungsrecht gilt bereits seit Jahrzehnten das Gebot der Entgeltgleichheit. Aber die Realität ist leider eine andere, denn die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern klafft weit auseinander. Das ist bittere Realität. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Signal an die junge Generation: Der Wert von Arbeit wird immer noch durch das Geschlecht bestimmt. Die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern schränkt auch das wirtschaftliche Potenzial unserer gesamten Gesellschaft ein. Trotz gleicher Qualifikation und oftmals gleicher Arbeit erhalten Frauen für ihre Leistungen immer noch weniger. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Jahr stand der Equal Pay Day unter dem Motto: „Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt“. Und genau das ist der Punkt: Transparenz schaffen. Die europäische Ebene ist 2023 einen entscheidenden Schritt gegangen, liebe Frau Steiner, weil man das Land nicht mit Glaube, Liebe und Hoffnung regieren kann, sondern es braucht Gesetze, um das durchzusetzen. Deswegen ist es auch notwendig gewesen, dass die EU die Entgelttransparenzrichtlinie auf den Weg bringt, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern sichtbar zu machen. (Unruhe im Saal) Diese Richtlinie verpflichtet nämlich Unternehmen in der EU, transparent über die Gehälter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berichten. Es gibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dabei auch das Recht, Informationen über das Entgelt in ihrem Unternehmen zu erhalten, um so ungerechtfertigte Gehaltsunterschiede aufdecken zu können. Das war so bisher nicht möglich. Es braucht diese gesetzliche Grundlage. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Entgeltlücke systematisch zu verringern und die Verantwortung der Arbeitgebenden zu stärken; denn wir wissen: Ohne diese Transparenz, ohne diese Analyse bleibt die tatsächliche Entgeltlücke im Verborgenen. Das betrifft nicht nur das Gehalt, sondern auch die langfristige Existenzsicherung der Frauen. Wenn Frauen für die gleiche Arbeit weniger verdienen, bedeutet das natürlich am Ende der Erwerbstätigkeit eine niedrigere Rente. Das heißt, dass sie in ihrer Lebensplanung und Gestaltung benachteiligt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was brauchen wir also hier im Freistaat Sachsen, um die Lohnlücke zu schließen? Die Fraktion Die Linke hat mit dem Antrag wichtige und richtige Punkte benannt. So wird die Überarbeitung der Einstufung von Berufsqualifikation und Bewertungsmaßstäben von Tätigkeiten mit Blick auf die objektiven Kriterien wie Kompetenzen, Belastung oder Verantwortung aufgegriffen. Genau das haben wir übrigens bereits im Gleichstellungsgesetz verankert. Die Anerkennung von Qualifikationen ist ein Must-have, auch außerhalb des Wirkungskreises des Gleichstellungsgesetzes. Das Entgelttransparenzgesetz auf Bundesebene und die EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen so schnell wie möglich novelliert werden. Dieses Gesetz ist geschrieben. Es ist fertig. Jetzt gilt es, das so schnell wie möglich umzusetzen. Vielleicht sagt Frau Köpping auch gleich was dazu. Sie war auch bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene in den entsprechenden Arbeitsgruppen dabei. Die digitalen Tools, die Sie fordern – auch das ist ein wichtiges Anliegen –, ist die Bundesregierung im zuständigen Ministerium bereits angegangen. Übrigens, beide Punkte haben schon die Gleichstellungsministerinnen und -minister bei ihrer Konferenz beschlossen, einen Antrag, den wir aus Sachsen übrigens mit unterstützt und mit eingebracht haben. Insofern sind das wichtige Punkte, die wir hier auch unterstützen. Als wichtig erachte ich natürlich auch den Punkt 5. Sie haben es gesagt: Der Maßnahmenkatalog Entgeltgleichheit in Sachsen und die Maßnahmen, die darin verankert wurden, die Workshops, die stattgefunden haben, die liegen jetzt alle vor. Ich fordere hier auch ganz klar die neue Staatsregierung auf, diese Maßnahmen weiter anzugehen und umzusetzen. Ein Punkt in Ihrem Antrag – da bin ich ein bisschen über die Begrifflichkeiten gestolpert – könnte bei dem einen oder anderen unnötigerweise – und wir haben es gerade auch schon exemplarisch gesehen – falsche Assoziationen wecken. Klüger wäre es gewesen, statt einer „Überwachungsstelle“ besser eine Kontroll- oder Monitoringstelle zu fordern. Sie soll doch vielmehr dazu dienen, den Fokus auf Kontrolle im Sinne von Transparenz, Sicherheit und Vertrauen zu legen und nicht den Eindruck vom Eingriff in die individuellen Freiheiten wecken. Werte Abgeordnete! Die Entgeltlücke ist kein theoretisches Problem. Sie betrifft konkret Millionen von Frauen in Sachsen, in ganz Deutschland, in der EU. Die Entgelttransparenzrichtlinie ist ein bedeutender Schritt, aber sie allein hilft nicht. Es braucht klare und entschlossene Maßnahmen, auch auf Landesebene. Der Antrag der Linken legt hier alljährlich den Finger in die Wunde. In den vergangenen fünf Jahren sind wir hier wichtige Schritte gegangen. Umso wichtiger ist, dass diese Schritte weitergegangen werden, und zwar mit genauso viel Energie wie in den letzten Jahren. Denn wir sind überzeugt: Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit ist ein grundlegendes Prinzip der Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ihre Redezeit ist zu Ende, Frau Kollegin.

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Katja Meier GRÜNE

Ich komme zum Schluss. Eine Gesellschaft, die auf Ungleichheit basiert, wird langfristig nicht gerecht und stabil sein. Es ist an der Zeit, dass Sachsen hier das Versprechen der Chancengerechtigkeit konsequent einlöst. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollegin Katja Meier von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jetzt hätte der fraktionslose Abgeordnete die Gelegenheit. – Er winkt ab. Somit stellt sich die Frage, ob wir eine zweite Rederunde eröffnen. – Ich sehe keinen Bedarf dafür. Dann hätte jetzt die Staatsregierung, wenn gewünscht – es wird gewünscht – die Gelegenheit, das Wort zu ergreifen. Ich bitte Frau Staatsministerin Petra Köpping ans Pult.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank für die meisten der Redebeiträge, die heute gehalten worden sind. Sie zeigten, dass dieses Thema für die meisten Fraktionen ein sehr wichtiges ist. Wir erleben zurzeit immer mehr einen Kampf: Reich gegen Arm, Männer gegen Frauen. Angezettelt wird dieser Kampf meistens von reichen, sehr reichen Männern. Vielleicht klingt das für den einen oder anderen provokant, aber ein Blick ins Weltgeschehen zeigt, dass es einfach Realität ist – und ich mache mir Sorgen. (Zuruf AfD) Es ist gefährlich, dass diese sehr reichen Männer manche Themen der Gerechtigkeit wieder als Nebensächlichkeiten abtun. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Deswegen bin ich sehr dankbar dafür, dass es heute diesen Antrag gibt. Das gibt uns die Möglichkeit, über dieses Thema zu reden, weil wir wissen, dass es dort viel zu tun gibt. Schlechte Löhne in Zeiten hoher Preise sind für alle eine Herausforderung, aber am meisten für diejenigen, die weniger verdienen. Die Inflation ist zwar zurückgegangen und die Energiesicherheit konnte gewahrt werden, aber gerade die Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen haben kaum etwas vom Ende der Krise gespürt, denn die Preise blieben hoch. Vieles kann man sich kaum noch leisten. Was meine ich damit? Vielleicht mal mit der Familie essen zu gehen oder auch einen Urlaubsflug, den man sich vor ein paar Jahren noch leisten konnte. In den großen Städten sind die Mieten kaum bezahlbar. Das alles sind keine Luxusprobleme. Beschäftigte, die jeden Tag arbeiten, haben das Recht, ein normales und gutes Leben zu führen, indem sie sich ab und zu auch einmal etwas leisten können. Steuersenkungen müssen ebenfalls den Beschäftigten mit mittleren und kleineren Einkommen zugutekommen. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Staatsministerin, Entschuldigung. Kolleginnen und Kollegen, ich bitte wirklich darum, in diesen letzten Minuten der Plenarsitzung noch Disziplin zu wahren, Respekt gegenüber allen Rednerinnen und Rednern zu zeigen und Gespräche, wenn nötig, ins Foyer zu verlegen. Vielen Dank. – Frau Köpping, bitte schön.

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Petra Köpping

Danke schön. Ein Leben lang arbeiten und dann auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, das darf es einfach nicht geben. Was bedeutet das denn? Wenn Frauen schlechter verdienen als Männer, bedeutet das auch – das ist bereits angesprochen worden – eine geringere Rente. Nun könnte man sagen: Na gut, das können wir uns nicht mehr leisten. Aber der Staat wird es sich leisten müssen, weil genau diese Menschen, die eine geringere Rente haben, dann auch auf Sozialhilfe angewiesen sind, und zwar im Alter. Auch das bezahlt der Staat. Deswegen ist es zu kurz gesprungen, wenn man denkt, dass es nicht schlimm sei, wenn die Löhne heute nicht so hoch sind. Aber genau das erleben wir gerade in Sachsen, als es jahrelang sehr geringe Löhne gab, dass die Menschen heute auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das ist das, was man im Sozialministerium spürt: dass man einen Zusammenhang von der Kindheit bis zur Rente tatsächlich in allen Sozialberichterstattungen feststellt. Deswegen müssen wir schauen, dass die Menschen auskömmliche Löhne erhalten. Es wird bei Umfragen immer wieder über die sich abzeichnende Grenze zwischen Ost und West gesprochen. In diesem Fall ist sie positiv – auch das wurde heute schon einmal angesprochen –, weil die Löhne und Gehälter bei allen geringer sind als im Westen. Vielleicht noch einmal für Herrn Peschel, dass wir uns nicht über 7 % oder 11 % streiten, was wo gesagt worden ist. Fakt ist: Frauen verdienen knapp 2 Euro weniger pro Stunde als Männer. Vielleicht ist das eine Zahl, die greifbarer ist. Wir wollen auch eine Lohntransparenz. Damit bin ich völlig bei Frau Meier, das ist gar keine Frage. Ein zentraler Lösungsansatz hierfür braucht auch einen Schlüssel für eine faire Bezahlung. Dort, wo Gehälter offen kommunizierbar und nachvollziehbar abgebildet werden, sinkt der Gender-Pay-Gap nachweislich. Im Übrigen trägt es auch zu einem guten Betriebsklima bei, weil man sich nicht misstrauisch beäugt, was der- oder diejenige verdient. Dazu gehört auch, dass es nicht nur eine Differenz bei gleicher Tätigkeit zwischen Frau und Mann gibt, sondern auch, dass in Berufen, in denen Frauen tätig sind, diese in der Regel schlechter bezahlt werden als Männer, die im gleichen Beruf arbeiten. Das das ist ungerecht. Deswegen ist das wirklich zu beseitigen. Das ist auch eine Frage des Respekts. Und noch einmal: Es profitieren alle davon, wenn man weiß, was die Einzelnen im Unternehmen verdienen. Gerechte Arbeitsplätze sind attraktive Arbeitsplätze. Das zeigen uns gerade junge Leute immer wieder. (Beifall Sophie Koch, SPD) Die Bundesländer arbeiten eng mit der Bundesregierung zusammen, um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umzusetzen. Frau Meier, ich muss Sie ein klein wenig enttäuschen. Ich weiß noch nicht, was bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin herauskommt. Das letzte Mal war ich in dieser Arbeitsgruppe. Dieses Mal war ich in der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege. Deswegen kennen wir noch nicht die Ergebnisse aus den einzelnen Arbeitsgruppen. Ich bin aber sicher, dass von Partnern, die in der Arbeitsgruppe arbeiten, auch dazu entscheidende Punkte ausgesagt werden. Aber selbst, wenn ich sie jetzt kennen würde, haben wir immer noch eine Verschwiegenheitsklausel. Das heißt, ich könnte es Ihnen nicht sagen. Ob die Einrichtung einer eigenen Überwachungsstelle in Sachsen erforderlich wird, richtet sich vor allem danach, welche Strukturen auf Bundesebene geschaffen werden. Deswegen habe ich darauf verwiesen. Wir schauen, was dabei herausgekommen ist. Die Onlinetools zur Unterstützung von Unternehmen werden seitens des Bundes entwickelt. Es ist gut und richtig, dass wir dafür einheitliche Regeln haben, und das wurde auch entsprechend umgesetzt. Es wurde schon darauf verwiesen: Wir haben in Sachsen im Jahr 2024 Maßnahmen des Maßnahmenkataloges Entgeltgleichheit in Sachsen umgesetzt und begonnen – das kann ich allen versichern, die das nachgefragt haben –, dass wir es mit der gleichen Energie, wie Sie es, Frau Meier und Ihr Ministerium, vorgemacht haben, fortführen. Wir wissen, wie kompliziert das ist. Wir haben fast neun Jahre an einem Gleichstellungsgesetz in Sachsen gearbeitet, bevor wir es tatsächlich beschließen konnten. Wir sind uns alle einig darüber, dass daran noch Verbesserungen geschaffen werden müssen. Wir sind uns auch darüber einig, dass wir damit bei Weitem noch nicht bei einem modernen Gleichstellungsgesetz sind. Der Freistaat Sachsen sollte Vorbild sein. Das müsste unser Anspruch sein. Dazu brauchen wir mehr Tarifbindung, starke Betriebsräte und richtige Antworten. Tarifgebundene Unternehmen gibt es weniger, es gibt Unterschiede bei der Bezahlung – auch das wissen wir alle. Wir streiten für mehr Tarifverträge. Eine kleine Ergänzung möchte ich machen: Den Internationalen Frauentag haben wir auch in diesem Jahr mit vielen anwesenden Frauen gefeiert, und da ist den Frauen nicht gesagt worden, was sie zu tun und zu lassen haben. Das wissen die Frauen selbst. Wir wollten sie an einem solchen Tag stärken. Wir wollten ihnen Respekt und Anerkennung zollen. Das haben wir, glaube ich, alle gemeinsam gemacht. Herr Peschel, Sie habe ich bei der Veranstaltung leider nicht gesehen; aber vielleicht das nächste Mal. (Frank Peschel, AfD: Gerne!) Das Schließen der Lohnlücke ist kein Gedöns, sondern es ist eine Gerechtigkeitsfrage, und dabei bleiben wir. Ich bedanke mich ganz herzlich. (Beifall SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Staatsministerin Petra Köpping für die Staatsregierung. Jetzt hätte die einreichende Fraktion Die Linke die Möglichkeit für das Schlusswort. – Frau Kollegin Nagel, bitte.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vielen Dank für die in großen Teilen doch wertschätzende und positive Debatte. Ich will gar nicht mehr viel sagen, sondern nur an die Ausführungen von Petra Köpping kurz anknüpfen – Sophie Koch hatte das auch gesagt –: Mindestlohn und Tarifverträge, klar. Aber trotzdem müssen wir auch qualitativ schauen, dass wir spezifische Maßnahmen zum Schließen der Lohnlücke ergreifen. Dafür reichen die „nur“ globalen Mittel nicht aus. In Richtung Jessica Steiner möchte ich sagen: Sie haben hier so getan, als wenn die EU-Richtlinie eine Kür wäre. Nein! Die Bundesrepublik muss diese Richtlinie ab Mitte nächsten Jahres umsetzen. Das Thema ist gravierend. Jeder Monat, in dem Frauen weniger Geld in der Lohntüte haben – jetzt ist es mit den 2 Euro pro Stunde plastisch gemacht worden –, ist ein verlorener Tag. Es ist also keine Kür, dass wir die EU-Richtlinie umsetzen. Wir wollen einfach, dass das Land Druck macht. Es stünde Sachsen auch gut zu Gesicht, für dieses Thema im Bundesrat explizit einzustehen. Ein weiteres Thema in Richtung der Rednerin der CDU: Ich habe kurz überlegt und festgestellt, dass Sie Krankenschwester sind. Sie haben eine Bürgermeisterin als Referenzbeispiel für dieses individuelle Vorgehen nach der bestehenden Gesetzeslage genannt. Für eine Bürgermeisterin ist das bestimmt einfach. Ich hatte an eine Reinigungskraft gedacht, vielleicht auch an eine Krankenschwester oder eine Kita-Erzieherin. Diese wird sich nicht beschweren. Für sie ist es schon eine Hürde, diese Transparenz einzufordern. Die Kita-Erzieherin ist vielleicht ein falsches Gleichnis, weil dort sehr viele Frauen arbeiten. Dort ist das Problem ein anderes. Aber Frauen in einfacheren oder in bodenständigeren Berufen werden den Schritt der Lohnoffenlegung (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) oder der Gleichheitsoffenlegung nicht gehen; und dann noch zu klagen, das werden sie nicht machen. (Zuruf Jessica Steiner, CDU) Das hat die Bürgermeisterin gemacht. Die Zahlen in Evaluation dieses bestehenden Gesetzes zeigen auch, dass die Zahl sehr gering ist. Dafür haben wir auch Verständnis, weil es schwer ist, sich als abhängig beschäftigte Person gegen den Arbeitgeber aufzulehnen. Das ist einfach klar. In diesem Zusammenhang wollte ich auch erwähnen, dass es neben dem Gender Pay Gap auch einen Gender Strike Gap gibt. Auch an Streiks sind viel weniger Frauen beteiligt als Männer. Das ist auch eine Aufgabe der Gewerkschaft und der Organisation, dabei mehr zu motivieren. Das hat Gründe. Es gibt auch Gründe zu den Schnittmengen, die ich schon benannt habe. Unter dem Strich ist uns das Thema wichtig. Wir wollen, dass wir hier vorangehen, und wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. (Vereinzelt Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war das Schlusswort der einbringenden Fraktion Die Linke. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 8/2056 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Drucksache bei einigen Fürstimmen, aber Tagesordnungspunkt Generelle Einwilligung des Sächsischen zur Vernehmung von Mitgliedern Drucksache 8/1912, Antrag Drucksache 8/2119, Ausschusses für Geschäftsordnung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete das Wort zu ergreifen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/2119 ab, und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen Wahlprüfungsausschusses Drucksachen 8/1926 bis 8/1930, Ihnen liegen die Beschlussempfehlungen vor. Auch hier sind keine Aussprachen vorgesehen. Wünscht dennoch einer der Berichterstatterinnen oder Berichterstatter des Ausschusses oder ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Wir stimmen nun einzeln über diese Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses ab. Wer gibt der Beschlussempfehlung, der Drucksache 8/1926, die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt. Wer der Drucksache 8/1927 zustimmen möchte, bitte anzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ebenfalls einstimmig zugestimmt. Wer der Drucksache 8/1928 zustimmen möchte, bitte anzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt. Wir kommen zur Drucksache 8/1929. Wer dieser zustimmen möchte, zeigt das bitte an. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt. einer Mehrheit an Gegenstimmen abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Landtags zur Strafverfolgung und des Sächsischen Landtags als Zeugen der Fraktionen CDU und SPD Beschlussempfehlung und Bericht des und Immunitätsangelegenheiten Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Drucksache einstimmig beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu und Berichte des zu Wahleinsprüchen 8/1932, 8/1933 und 8/1935 bis 8/1937 Wer der Drucksache 8/1930 zustimmen möchte, zeigt dies bitte durch Handzeichen an. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist auch das einstimmig beschlossen. Wir kommen zur Drucksache 8/1932. Die Zustimmungen, bitte? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ebenfalls einstimmig. Die Drucksache 8/1933, ich bitte um Ihre Zustimmung. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist auch das einstimmig beschlossen. Ich komme zur Drucksache 8/1935, auch hier bitte Zustimmung per Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ebenfalls einstimmig. Die Drucksache 8/1936, ich bitte um Zustimmung. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist auch das einstimmig beschlossen. Und zuletzt die Drucksache 8/1937, auch hier bitte ich um Zustimmung. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist auch dieser Punkt einstimmig beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Es liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse gemäß § 15 Abs. 2 und § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf. Entsprechend § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen die Drucksache 8/2122 vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht? – Das ist nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Berichte der Ausschüsse – 8/2121 ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 8/2122 Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, die Tagesordnung der 10. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das PräDonnerstag, den 27. März, 10 Uhr, festgelegt. Einladung des 8. Sächsischen Landtags ist geschlossen. Ich danke Ihnen. (Schluss der Sitzung: 18:27 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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