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Kay Ritter

CDU 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt keinen Fehler, den man nicht reparieren kann, aber man muss Kosten und Nutzen abwägen. Ich folge dieser klugen Aussage von Henry Ford. Die Absichten hinter diesem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der BSW, respektiere ich. Dieses Förderprogramm wurde im November 2023 eingeführt und hat damit einen hilfreichen Ansatz für die Menschen geschaffen, wieder verstärkt den mehr oder weniger nah im Umkreis gelegenen Handwerks- oder Reparaturbetrieb für das Wiederbeleben ihres Technikgeräts aufzusuchen und sich nicht gleich dem großen, mit Preisschnäppchen ködernden Elektromarkt verfallen zu sehen, das Gerät unkompliziert gegen eine neues auszutauschen. Diese Idee ist grundsätzlich richtig. Werfen wir einen kurzen Blick auf die Zahlen: Kollegin Pfau hat es erwähnt, seit November 2023 bis Ende 2024 wurden rund 24 100 Reparaturen für 2,6 Millionen Euro gefördert. Mit dem Programm bekamen Privatpersonen 50 % der Reparaturkosten für ihr defektes Elektrogerät erstattet und die Förderung lag zwischen 75 und maximal 200 Euro pro Reparatur. Dies wirkt sich natürlich als wirtschaftlicher Mehrwert für die teilnehmenden sächsischen Unternehmen aus. Der finanzielle Umfang der Reparaturen betrug rund 5,4 Millionen Euro, Stand 16.12.2024, und 622 Betriebe waren für diesen Reparaturbonus gelistet. Ich möchte dies als positives Zusatzgeschäft bewerten, jedoch nicht als grundsätzlich wirtschaftlichen Erfolg für ein Unternehmen definieren. (Beifall CDU) Die Zahlen machen schon einen gewissen Eindruck. Auch die nachhaltige Wirkung auf unsere Umwelt ist nennenswert: Bis zu 219 Tonnen Elektroschrott und rund 1 900 Tonnen CO -Emissionen konnten mit Nutzung des Bonusangebotes vermieden werden. Es wurde tatsächlich ein wertvoller Anreiz für uns als Konsumenten geschaffen, unser Bewusstsein zu schärfen, dass eine Reparatur des Elektrogerätes mit Blick auf Nachhaltigkeit und Unterstützung der regional-ansässigen Handwerksbetriebe sinnvoll ist. Wie Sie alle wissen, befindet sich unser Land gerade in einer sehr komplizierten Lage, was den finanziellen Haushalt betrifft. An vielen Stellen wird streng geprüft und der Rotstift angesetzt, wo in welchem Maße Einsparungen notwendig sind, um die wirklich notwendigen Ausgaben zu deckeln. Dies sehe ich als wesentlichen Punkt, der eine Ablehnung des Antrages gerechtfertigt erscheinen lässt. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Reparaturbonus sind fast vollständig aufgebraucht und das noch offene Budget wird aufgrund der schwierigen finanziellen Lage in unserem Land zurückgehalten. Wir befinden uns in einer Situation, in der die Fortführung des Reparaturbonus nicht nur fraglich, sondern auch schädlich für wichtigere Projekte in Sachsen ist. In einer Zeit, in der wir Haushaltsmittel sorgsam und strategisch einsetzen müssen, ist es unverantwortlich, ein Programm weiter zu unterstützen, dessen Finanzierung ohnehin bereits eingeschränkt ist. Zudem ist die wenig flexible Form der Antragstellung und der bürokratische Aufwand, aber vor allem die Nebenkosten der Förderrichtlinie zur Umsetzung des Reparaturbonus kritisch anzusehen. Wenn für die Bearbeitung eines Antrages eine Verwaltungsgebühr von 36 Euro anfällt und der Reparaturaufwand 100 Euro beträgt, dann ist das in der Verhältnismäßigkeit zu hinterfragen. Formulieren wir neue Tatbestände der Förderung und achten auf Effizienz. Die Möglichkeit der nur digitalen Beantragung stellt eine erhebliche Hürde besonders für ältere Menschen dar, die diesen digitalen Zugang nicht haben. Während der Antragsteller in der Begründung betont, dass der Zugang zu einer nicht digitalen Beantragung geschaffen werden sollte, bleibt hier die Frage offen, ob dies das gesamte Verfahren in seiner Komplexität und die aufkommenden Verwaltungskosten tatsächlich verringert. Wir sollten uns nicht nur auf die Schaffung neuer Optionen konzentrieren, sondern darauf, ob das Gesamtpaket praktikabel und unter aktuellen Gegebenheiten realistisch ist. Der Reparaturbonus ist an sich eine gute Sache und hat dazu beigetragen, Elektroschrott und CO -Emissionen zu minimieren, und die Wirtschaftskreisläufe der für den Reparaturbonus gelisteten Unternehmen wurden im aktiven Förderzeitraum durchaus gestärkt. Wir sollten jedoch grundsätzlich unser aller Handeln hinterfragen – als Konsument und als Anbieter von Elektrogeräten –, welchen Einfluss wir mit dem Umgang von elektronischen Geräten jeder Art und Größe auf die vorhandenen Ressourcen, die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit für die Umwelt nehmen. Hierfür sind entsprechende Beratungen bei Kauf eines Gerätes mit Hinweis zu möglicher Reparaturdienstleistung und eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit seitens der Unternehmen angemessen. Eine weitere Investition in das Förderprogramm Reparaturbonus ist jedoch kein wesentlicher Faktor, um die Kreislaufwirtschaft insgesamt nachhaltig zu fördern. Abschließend betone ich, dass wir in Sachsen einige wichtige Herausforderungen auf wirtschaftlicher, sozialer und infrastruktureller Ebene haben, die dringend angegangen werden müssen. Die Fortführung des Reparaturbonus in seiner jetzigen Form ist in der aktuellen Situation nicht sinnvoll. 2,6 Millionen Euro sind an anderer Stelle wichtiger einzusetzen. Ich appelliere daher an Sie, den Antrag abzulehnen und stattdessen alternative Ansätze zu prüfen, die eine nachhaltige, flexible und weniger bürokratische Lösung für die Förderung von Reparaturen und Ressourcenschonung bieten. Lassen Sie uns sicherstellen, dass wir die verfügbaren Mittel gezielt und effizient einsetzen, um den Bedürfnissen aller Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Ritter von der CDU-Fraktion. Jetzt spricht von der AfD-Fraktion Herr Hütter; bitte.

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