Katja Meier
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In keinem anderen Bundesland ist die Beschäftigungsquote von Frauen höher als in Sachsen. Die Frauen sind gut ausgebildet und sehr gut qualifiziert. Auch im Europarecht und im Verfassungsrecht gilt bereits seit Jahrzehnten das Gebot der Entgeltgleichheit. Aber die Realität ist leider eine andere, denn die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern klafft weit auseinander. Das ist bittere Realität. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Signal an die junge Generation: Der Wert von Arbeit wird immer noch durch das Geschlecht bestimmt. Die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern schränkt auch das wirtschaftliche Potenzial unserer gesamten Gesellschaft ein. Trotz gleicher Qualifikation und oftmals gleicher Arbeit erhalten Frauen für ihre Leistungen immer noch weniger. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Jahr stand der Equal Pay Day unter dem Motto: „Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt“. Und genau das ist der Punkt: Transparenz schaffen. Die europäische Ebene ist 2023 einen entscheidenden Schritt gegangen, liebe Frau Steiner, weil man das Land nicht mit Glaube, Liebe und Hoffnung regieren kann, sondern es braucht Gesetze, um das durchzusetzen. Deswegen ist es auch notwendig gewesen, dass die EU die Entgelttransparenzrichtlinie auf den Weg bringt, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern sichtbar zu machen. (Unruhe im Saal) Diese Richtlinie verpflichtet nämlich Unternehmen in der EU, transparent über die Gehälter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berichten. Es gibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dabei auch das Recht, Informationen über das Entgelt in ihrem Unternehmen zu erhalten, um so ungerechtfertigte Gehaltsunterschiede aufdecken zu können. Das war so bisher nicht möglich. Es braucht diese gesetzliche Grundlage. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Entgeltlücke systematisch zu verringern und die Verantwortung der Arbeitgebenden zu stärken; denn wir wissen: Ohne diese Transparenz, ohne diese Analyse bleibt die tatsächliche Entgeltlücke im Verborgenen. Das betrifft nicht nur das Gehalt, sondern auch die langfristige Existenzsicherung der Frauen. Wenn Frauen für die gleiche Arbeit weniger verdienen, bedeutet das natürlich am Ende der Erwerbstätigkeit eine niedrigere Rente. Das heißt, dass sie in ihrer Lebensplanung und Gestaltung benachteiligt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was brauchen wir also hier im Freistaat Sachsen, um die Lohnlücke zu schließen? Die Fraktion Die Linke hat mit dem Antrag wichtige und richtige Punkte benannt. So wird die Überarbeitung der Einstufung von Berufsqualifikation und Bewertungsmaßstäben von Tätigkeiten mit Blick auf die objektiven Kriterien wie Kompetenzen, Belastung oder Verantwortung aufgegriffen. Genau das haben wir übrigens bereits im Gleichstellungsgesetz verankert. Die Anerkennung von Qualifikationen ist ein Must-have, auch außerhalb des Wirkungskreises des Gleichstellungsgesetzes. Das Entgelttransparenzgesetz auf Bundesebene und die EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen so schnell wie möglich novelliert werden. Dieses Gesetz ist geschrieben. Es ist fertig. Jetzt gilt es, das so schnell wie möglich umzusetzen. Vielleicht sagt Frau Köpping auch gleich was dazu. Sie war auch bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene in den entsprechenden Arbeitsgruppen dabei. Die digitalen Tools, die Sie fordern – auch das ist ein wichtiges Anliegen –, ist die Bundesregierung im zuständigen Ministerium bereits angegangen. Übrigens, beide Punkte haben schon die Gleichstellungsministerinnen und -minister bei ihrer Konferenz beschlossen, einen Antrag, den wir aus Sachsen übrigens mit unterstützt und mit eingebracht haben. Insofern sind das wichtige Punkte, die wir hier auch unterstützen. Als wichtig erachte ich natürlich auch den Punkt 5. Sie haben es gesagt: Der Maßnahmenkatalog Entgeltgleichheit in Sachsen und die Maßnahmen, die darin verankert wurden, die Workshops, die stattgefunden haben, die liegen jetzt alle vor. Ich fordere hier auch ganz klar die neue Staatsregierung auf, diese Maßnahmen weiter anzugehen und umzusetzen. Ein Punkt in Ihrem Antrag – da bin ich ein bisschen über die Begrifflichkeiten gestolpert – könnte bei dem einen oder anderen unnötigerweise – und wir haben es gerade auch schon exemplarisch gesehen – falsche Assoziationen wecken. Klüger wäre es gewesen, statt einer „Überwachungsstelle“ besser eine Kontroll- oder Monitoringstelle zu fordern. Sie soll doch vielmehr dazu dienen, den Fokus auf Kontrolle im Sinne von Transparenz, Sicherheit und Vertrauen zu legen und nicht den Eindruck vom Eingriff in die individuellen Freiheiten wecken. Werte Abgeordnete! Die Entgeltlücke ist kein theoretisches Problem. Sie betrifft konkret Millionen von Frauen in Sachsen, in ganz Deutschland, in der EU. Die Entgelttransparenzrichtlinie ist ein bedeutender Schritt, aber sie allein hilft nicht. Es braucht klare und entschlossene Maßnahmen, auch auf Landesebene. Der Antrag der Linken legt hier alljährlich den Finger in die Wunde. In den vergangenen fünf Jahren sind wir hier wichtige Schritte gegangen. Umso wichtiger ist, dass diese Schritte weitergegangen werden, und zwar mit genauso viel Energie wie in den letzten Jahren. Denn wir sind überzeugt: Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit ist ein grundlegendes Prinzip der Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Ihre Redezeit ist zu Ende, Frau Kollegin.
