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Valentin Lippmann

GRÜNE 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Ich versuche jetzt kurz darauf zu antworten. Sie irren an zwei Punkten. Das Erste, worin Sie irren, ist, dass Sie der Meinung sind, es seien nur Verhalten von Abgeordneten im Parlament oder in der Funktion des Ausschussvorsitzenden davon umfasst und entsprechende Tätigkeiten, warum ich begründet einen mit hohem Mehrheitserfordernis hier entsprechend abberufen kann. Das ist mitnichten so. Das steht weder in der Geschäftsordnung noch können Sie das aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes hier herleiten. Vielmehr geht es doch darum, einen erheblichen Reputationsschaden für dieses Haus zu vermeiden, wenn beispielsweise Herr Wiesner als Europaausschussvorsitzender demnächst die Delegation nach Brüssel anführt, ist denen klar, dass er ehemaliger JA-Vorsitzende und damit Vorsitzender einer vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Organisation war. Darum geht es doch am Ende hier. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Henning Homann, SPD) Es wird wohl entsprechend unproblematisch sein, das als Maßstab anzusetzen. Das Zweite, das Sie meines Erachtens ebenfalls verkennen, ist, dass sich alles auf die letzte Legislatur bezieht und Herr Wiesner sich dort gut verhalten hat. Gab es die JA in der letzten Legislatur nicht? Habe ich irgendwo geschlafen? Natürlich war er Vorsitzender der Jungen Alternative, und zwar gerade in der letzten Legislaturperiode! Er hat sich somit in der vergangenen Legislatur dem Vorwurf ausgesetzt sehen müssen, Teil einer verfassungsfeindlichen Organisation zu sein. (Zuruf Jörg Dornau, AfD) Vor diesem Hintergrund wird es dem Landtag möglich sein, mit dem hohen Mehrheitserfordernis, das hier an den Tag gelegt ist, zu entscheiden, dass Herr Wiesner als Ausschussvorsitzender nicht geeignet ist. Punkt. Aus. Ende. Deswegen veranstalten wir den ganzen „Spaß“ heute, auch wenn ich hier gerade das Gefühl habe, die Argumentation der Koalition vertreten zu müssen, was gar nicht mein primäres Ziel ist. (Vereinzelt Heiterkeit AfD) Aber wir werden, wie gesagt, am Ende dem Antrag zustimmen. Nun komme ich zurück zu meiner Rede, Herr Präsident. Es bleibt nämlich im fünften Akt die Frage offen, was geschieht. (Zuruf AfD) Der AfD das Besetzungsrecht zu nehmen, hat die Koalition durch entsprechendes Zuschachern verwirkt. So spricht aus alledem die Hoffnung, dass es am Ende nicht noch schlimmer kommen wird. Aber aus mir und dem Munde meiner Fraktion spricht das klare Versprechen: Wir wählen auch gern den nächsten offenkundig ungeeigneten Rechtsextremisten wieder ab. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Vereinzelt Beifall CDU und Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Herr Kollege Gebhardt. Bitte schön.

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