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Sören Voigt

CDU 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als CDU-Fraktion haben wir diesen Antrag auf Abberufung des Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa nicht leichtfertig gestellt. Wir tun dies aus der Verantwortung gegenüber dem Ansehen und der Arbeitsfähigkeit des Hohen Hauses und des Ausschusses selbst. Der Ausschussvorsitz ist ein besonderes Amt. Ihn kann nur eine Person übernehmen, die mit ihrer Amtsführung überparteilich agieren kann und die das Vertrauen aller Fraktionen und der Öffentlichkeit genießt. Es geht darum, den Ausschuss sachlich, unparteiisch und würdig zu repräsentieren. Und genau daran fehlt es aus unserer Sicht im Fall des benannten Abg. Wiesner. Wir als CDU-Fraktion haben deshalb bereits frühzeitig deutlich gemacht, dass wir den Abg. Wiesner für ungeeignet halten. Wir haben die AfD-Fraktion aufgefordert, eine andere Person für den Ausschussvorsitz vorzuschlagen. Das ist nicht geschehen. Deshalb bringen wir nun den Antrag zur Abberufung ein. Meine Damen und Herren, unsere Einschätzung beruht auf schwerwiegenden Gründen. Erstens. Herr Wiesner hatte eine führende Position in der Jungen Alternative Sachsen inne, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Die AfD selbst hat die Junge Alternative aufgrund dieser rechtsextremistischen Ausrichtung inzwischen auch aufgelöst. Zweitens. Im November wurden in Sachsen und Polen acht mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Sächsischen Separatisten festgenommen. Laut Bundesanwaltschaft handelt es sich bei den Sächsischen Separatisten um eine Gruppe, die durch eine rassistische, antisemitische und in Teilen postapokalyptische Ideologie geprägt ist. Sie verbindet eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Unter den Festgenommenen waren auch zwei Personen, die unmittelbar mit und für Herrn Wiesner arbeiteten. Vor diesem Hintergrund und aufgrund dieser Verbindungen sehen wir Herrn Wiesner als Ausschussvorsitzenden für ungeeignet an. (Zuruf AfD: Es ist nichts bewiesen!) Es fehlt an einer vertrauensvollen Basis seitens der antragstellenden Fraktion. Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, es geht an dieser Stelle nicht um parteipolitische Auseinandersetzungen. (Jörg Dornau, AfD: Überhaupt nicht!) Das Recht der AfD, einen Vorsitzenden zu benennen, stellen wir nicht infrage. Es geht allein darum, dass Herr Wiesner als Person hierfür nicht geeignet ist. Es geht uns um die Integrität des Hohen Hauses und um das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit. Wer einen Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa leitet, muss in besonderer Weise für diese Werte einstehen: glaubhaft, integer, unbefangen. Diese Voraussetzungen sehen wir bei Herrn Wiesner nicht gegeben. Das Amt des Ausschussvorsitzenden darf nicht zum Instrument parteipolitischer Radikalisierung und Polarisierung werden. Es braucht eine Persönlichkeit, die für Ausgleich und Sachlichkeit steht. Anderenfalls wird das Ansehen des Ausschusses und dessen Arbeit erheblich beschädigt. Ich bitte Sie deshalb im Namen der CDU-Fraktion zur Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, Stefan Hartmann, Die Linke, und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Voigt sprach für die SPD-Fraktion. (Gelächter AfD) – Entschuldigung, die CDU-Fraktion. Für die SPD-Fraktion spricht nun Kollegin Stellbrink.

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