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Prof. Constanze Geiert

26.03.2025 Sitzungen 8/10

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir, dass ich meiner Rede ein paar persönliche Worte voranstelle, denn für mich ist dieser 8. Mai mit Erinnerungen an meine Kindheit hier in Dresden verbunden und damit an einen Tag der großen Fahnenappelle und einem ideologisch durchsetzten Dank an den großen Bruder. Ich habe das immer als eher beängstigend und bedrückend empfunden. Der Tag war für mich eher eine Machtdemonstration der damals Herrschenden als ein würdevolles Erinnern an die Beendigung der nationalsozialistischen Herrschaft. Meine Erinnerung ist damit emotional gefärbt und ich spüre einen inneren Widerstand, der sich an der Erinnerung an Pionier- und FDJ-Aufzüge sowie große Reden über den Sieg des Sozialismus reibt. Ich weiß, dass ich mit dieser Ambivalenz nicht alleine dastehe. Viele in meinem Umfeld teilen diese subjektive Erinnerung und daraus resultierend eine nahezu reflexartige Ablehnung dieses 8. Mai als Gedenktag. Aber ich weiß auch, dass es andere Einschätzungen für diesen Tag gibt, und das ist auch gut so, sonst würden Sie heute nicht über diesen Tag als Gedenktag entscheiden. Objektiv betrachtet ist nämlich die geschichtliche Bedeutung dieses 8. Mai nicht von der Hand zu weisen. An diesem Tag galt die nationalsozialistische Gewaltherrschaft endgültig als bezwungen, und zwar bezwungen im Namen von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Was in ganz Europa an diesem Tag gefeiert wurde, war nicht allein die bedingungslose Kapitulation der Deutschen, es war auch nicht allein das Ende des Krieges, zumal die Entbehrungen in vielen Ländern noch andauerten. Millionen von Menschen hatten ihre Heimat verloren und Millionen von Familien trauerten um die Gefallenen und Ermordeten. Was in Europa gefeiert wurde, so schrieb damals eine britische Tageszeitung, war noch etwas anderes, nämlich, dass es wieder Grund zur Hoffnung ab. Als „Morgenröte der Menschheit“ hat der große Antifaschist Peter Gingold den 8. Mai 1945 treffend bezeichnet. Diese Bedeutung scheint mir im vorliegenden Gesetzentwurf zu Recht hervorgehoben und gewürdigt; denn der 8. Mai steht für Hoffnung und Aufbruch. Er steht für ein Ende der ungeahnten Schreckensherrschaft der deutschen Nationalsozialisten und ihrer Verbündeten. Er steht für die Überwindung des historisch beispiellosen Zivilisationsbruchs und für den Wunsch nach Frieden. Der nationalsozialistische Terror war mit dem 8. Mai 1945 Geschichte geworden. Zugleich aber wurde mit dem 8. Mai 1945 auch für einen Teil Deutschlands der Grundstein für eine weitere Diktatur gelegt. Weitere 44 Jahre musste ein Teil der Deutschen erleben, was es heißt, unfrei zu leben. Auch dafür ist der 8. Mai ein Symbol. Auch diese Diktatur ist mit dem 3. Oktober 1990 Geschichte geworden und wenn etwas Geschichte wird, dann liegt darin auch ein Auftrag an uns und an die nachkommenden Generationen. Es ist an uns, beide Diktaturen der deutschen Geschichte des letzten Jahrhunderts in Erinnerung zu rufen, sie gründlich aufzuarbeiten und sich der Verantwortung zu stellen, die daraus resultiert. In diesem Sinne scheint mir der vorliegende Gesetzesentwurf ein wichtiger und zeitgemäßer Vorstoß, denn mit jedem Gedenktag ist gleichzeitig eine Einladung verbunden, inne zu halten, zurückzuschauen und sich zugleich der Gegenwart zu stellen; denn es geht immer auch darum, was wir aus dem Gedenken für uns und unser Zusammenleben ableiten. Wenn ich meine eigene Biographie sehe, wenn ich auf die politischen Entwicklungen schaue, die ich miterleben durfte, dann ragt für mich nicht zuletzt eine ganz besondere Errungenschaft heraus. Es geht nicht mehr nur um eine deutsche Geschichte, sondern um eine gemeinsame europäische in einem vereinten Europa, das vor allem in den letzten 35 Jahren Gestalt angenommen hat. Dieses Europa steht für friedlichen Zusammenhalt, in dem Freiheit und wirtschaftlicher Wohlstand die Grundlage sind. Es steht für die historisch beeindruckende Leistung zwischen ehemaligen Kriegsgegnern wieder Vertrauen geschaffen zu haben, und es steht für den unaufhaltsamen Siegeszug der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Diese Errungenschaften dürfen wir nicht als selbstverständlich nehmen. Das sollten wir insbesondere hier in Ostdeutschland ganz genau wissen und dessen sollten wir uns immer wieder bewusst werden. Die Demokratie ist uns nicht geschenkt worden, sondern sie wurde im Zuge der friedlichen Revolution von der Generation meiner Eltern und Großeltern erkämpft, nach vier Jahrzehnten sozialistischer Herrschaft, nach vier Jahrzehnten der Unfreiheit. Nicht zuletzt diese Erfahrung unterstreicht in meinen Augen die historische Tragweite des 8. Mai im Hinblick auf das, was ihm voranging und auf das, was auf ihn folgte. So wird nachvollziehbar, weshalb sich immer noch erinnerungspolitische Diskussionen an diesem Datum entzünden. Mir ist bewusst, dass diese Diskussionen andauern werden – und das ist auch gut so, zeugen sie doch von einer bewussten Erinnerungskultur, die zwar einen historischen Konsens über die Bedeutung des 8. Mai zum Gegenstand hat, aber nach wie vor unterschiedliche Versuche seiner näheren Bewertung und Einordnung. Aber solange darüber diskutiert wird, solange bleibt dieser Tag in Erinnerung. Solche Diskussionen sind typisch für Situationen, wo das aufeinanderprallt, was der deutsch-israelische Historiker Dan Diner „Gegenläufige Gedächtnisse“ nennt. Dass das Datum nach wie vor diskutiert und unterschiedlich interpretiert wird, spricht in meinen Augen aber nicht gegen die Idee eines sächsischen Gedenktages, sondern ein solcher Gedenktag bedeutet eine große Chance zum gesellschaftlichen Dialog. Er kann uns dabei helfen, die kommende Generation mit unserer historisch-politischen Verantwortung vertraut zu machen. Wann wäre das dringender angeraten gewesen als jetzt? Themen wie Hass gegen andere, Antisemitismus, politischer wie religiöser Extremismus sowie Imperialismus und Protektionismus gehören nicht der Vergangenheit an. Sie sind von geradezu bestürzender Aktualität. Der europäische Zusammenhalt, von dem ich gesprochen habe, wird längst wieder gefährdet. Wladimir Putin führt seit drei Jahren einen entsetzlichen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Autoritäre Bewegungen haben Zulauf, extremistische Parolen greifen wieder um sich und vermeintlich einfache Lösungen für komplexe Probleme werden zur Hoffnung der Menschen. Populismus scheint der neue Zeitgeist. Umso dramatischer empfinde ich die sich ausbreitende Demokratieermüdung und den immer häufiger werdenden Ruf nach einem starken Staat, womit offensichtlich nicht die zweifellos vorhandene Stärke unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats gemeint ist, sondern die Konzentration der Macht auf einzelne und die Entscheidung durch einzelne. Kurzum: Unsere Demokratie steht unter Spannung. Wir merken es an einem gereizten Diskussionsklima, an gegenseitigen Anfeindungen, an Misstrauen gegenüber unserem Nachbarn zu Hause, dem Staat und seinen Institutionen, unseren Nachbarländern und nicht zuletzt auch an einem schwächelnden Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Das ist eine Entwicklung, die mich als Justizministerin natürlich besonders mit Sorge erfüllt. Von der Schaffung des neuen Gedenktages verspreche ich mir deshalb nicht nur eine würdige und angemessene Form des historischen Gedenkens. Ich glaube, hier bietet sich eine Gelegenheit, uns gemeinsam auf das einzuschwören, was uns verbindet. In Bezug auf den 8. Mai heißt das: Uns verbindet das Wissen über die Tragweite und damit die Bedeutung dieses Tages für unser Land – im Guten wie im Schlechten. Unter überzeugten Demokratinnen und Demokraten dürfte diese Verbindung von größerem Gewicht sein als das, was uns über diesen Tag und seine Interpretation trennt. In diesem Sinne unterstütze ich diesen Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung von Nationalsozialismus und Krieg am 8. Mai 1945, Drucksache 8/652, Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport in der Drucksache 8/2118. Es liegen Änderungsanträge dazu vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Einganges beraten und abstimmen. Es liegt ein Änderungsantrag des BWS in der Drucksache 8/2180 vor. Ich bitte um Einbringung, wenn nicht schon geschehen. (Lutz Richter, BSW: Habe ich schon!) – Ist bereits eingebracht. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann können wir über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Für-Stimmen, einer Mehrzahl an Gegenstimmen und vielen Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag, vorliegend in der Drucksache 8/2182, einem Änderungsantrag der Fraktion AfD. Ich frage, ob dieser bereits eingebracht oder – – (Sebastian Wippel, AfD: Ja, eingebracht!) – Ist bereits eingebracht. Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen? – Frau Kollegin Schaper, Fraktion Die Linke, bitte schön.

Protokoll ↗