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Jan Löffler

CDU 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Nun stehen wir hier im Freistaat auch vor der Situation, dass die staatliche und kommunale Infrastruktur nicht mehr überall in dem Zustand ist, wie wir uns das auch als Sächsische Union wünschen. Beispielhaft sei die Bildungsinfrastruktur in Einrichtungen, zum Beispiel in Krankenhäusern, genannt, für die ein erheblicher Bedarf besteht. Die politischen Konstellationen in den vergangenen zwei Legislaturperioden – daraus möchte ich kein Hehl machen – haben von uns als Sächsische Union schmerzhafte Kompromisse im Hinblick auf eine Prioritätensetzung zwischen investiv und konsumtiv verlangt. Auch im kommenden Doppelhaushalt werden wir als CDU den Fokus auf Infrastrukturinvestitionen legen, weil sie nach unserer Überzeugung die Basis für wirtschaftliche Entwicklung und damit für eine entsprechend positive Entwicklung der Steuereinnahmen im Freistaat sind. Und ich möchte noch etwas dazu sagen – hier müssen wir uns wirklich nichts vormachen: Wir werden nie als Staat in die Investitionen so eintreten können, um dann zu sagen, wir investieren uns als Staat aus der Wirtschaftskrise heraus. Wir können Akzente setzen, aber wir können keinen Einbruch der Wirtschaft mit staatlichem Geld kompensieren. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch einen anderen Aspekt nennen. Speziell der unzureichende Finanzspielraum der Kommunen für Investitionen ist auch den vom Bund an sie übergeholfenen, zum Beispiel Soziallasten geschuldet. Ich bedauere es sehr, dass die Änderung des Grundgesetzes auf Bundesebene nicht auch dazu genutzt wurde, den bisher vernachlässigten Aspekt der Konnexität im Verhältnis zwischen Bund, Ländern und den Kommunen konsequent einzubeziehen. Hier wurde leider eine gute Gelegenheit versäumt. Dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt!“ folgend ist zwingend zu gewährleisten, dass sämtliche durch den Bund induzierte Standarderhöhungen und daraus resultierende Mehrausgaben der Länder und Kommunen dauerhaft vollständig und vor allem verursachergerecht durch den Bund ausgeglichen werden. (Beifall CDU) Wir im Land haben das mit unseren sächsischen Kommunen verfassungsrechtlich schon lange geregelt. Die gegenständliche Grundgesetzänderung enthält leider keine Regelung, die eine derartige Konnexität verbindlich sicherstellen würde. Um drohende Lastenverschiebungen in den Landeshaushalten vorzubeugen, sind daher klare, verpflichtende finanzielle Ausgleichsmechanismen zu schaffen; das bleibt unverzichtbar. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Andernfalls droht eine strukturelle Schieflage im föderalen Finanzgefüge.

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