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Laura Stellbrink

SPD 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Versprecher eben war gar nicht so schlimm; denn es handelt sich hier um einen gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion. Nach der Verteilung der Ausschussvorsitze lag das Benennungsrecht für den Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa bei der AfD. Dass man einer rechtsextremen Partei überhaupt einen Ausschussvorsitz überlassen muss, ist schon fragwürdig. (Zuruf AfD) Hier gilt jedoch die Geschäftsordnung. Ob die Entscheidung, ihr ausgerechnet den Vorsitz des Verfassungsausschusses zu überlassen, richtig war, würde ich rückblickend anders beurteilen. Aber, dass dann ausgerechnet Herr Alexander Wiesner zum Ausschussvorsitzenden benannt wurde, können wir nicht unwidersprochen lassen. Ich erkläre gern weshalb, obwohl mein Kollege Sören Voigt gerade schon sehr viel dazu ausgeführt hat. Alexander Wiesner hatte bis vor Kurzem eine zentrale und leitende Position in der Jungen Alternative Sachsen inne – der Laden, der selbst in den Augen von Weidel und Chrupalla so rechtsextrem war, dass er lieber schnell aufgelöst wurde, (Mike Moncsek, AfD: Schnell schon gar nicht!) wohl aus Angst, dass etwas von dieser Einstufung auch bei der AfD hängen bleibt. Eigentlich unnötig, denn dafür sorgt sie täglich selbst. Zudem beschäftigte er gleich zwei Mitglieder der Sächsischen Separatisten, einer Terrororganisation, die Teile Sachsens mit Waffengewalt an sich bringen und einen kleinen NS-Staat aufbauen wollte. Er hat also Leute beschäftigt, die wegen Rechtsterrorismus verhaftet wurden – Verfassungsfeinde – oder ein anderer Begriff dazu, den die AfD selbst gerne verwendet: Verbrecher. Lassen Sie es mich kurz machen. Es fehlt jede Vertrauensbasis dahin gehend, dass er seine amtlichen Aufgaben als Ausschussvorsitzender angemessen erfüllt. Genau dieses Vertrauen in eine Person, die die Rolle des Ausschussvorsitzenden wahrnimmt, ist zentral. Es fehlt Vertrauen darin, dass Leitungsaufgaben für die sachliche und verlässliche Erfüllung der Ausschussorganisation sachlich und zuverlässig übernommen werden, Vertrauen darin, dass er als Gesicht des Ausschusses überhaupt fungieren kann, als Ausschussvorsitzender den Ausschuss in der Öffentlichkeit vertreten kann und zugleich auch das Parlament und die demokratische Debattenkultur. Genau das ist bei Herrn Wiesner nicht der Fall. Durch das Handeln und die öffentliche Wahrnehmung von Herrn Wiesner fehlt jede Vertrauensgrundlage. Durch seine Nähe zu denjenigen, die versuchen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere in Sachsen, zu bekämpfen, ist das Vertrauen in seine parteipolitische Neutralität der Amtsführung nicht gegeben. Er schadet der öffentlichen Vertretung des Ausschusses, der Darstellung der Ernsthaftigkeit seiner Arbeit und der Repräsentation des Sächsischen Landtags als Ort der demokratischen Debatte. Daher stellen wir am heutigen Tag gemeinsam mit der CDU-Fraktion den Antrag auf Abberufung und bitten um Zustimmung. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Stellbrink sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Dr. Keiler.

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