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Dr. Ingolf Huhn

BSW 26.03.2025 Sitzungen 8/10

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier den schönen Fall, dass die AfD das Gleiche will wie die Regierung, nämlich den Gebührenanstieg beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk verhindern. Sie wollen es nur auf unterschiedliche Weise. Die Regierung will das Problem erst einmal mit Abwarten lösen – der Landtag wird nicht befasst. Deswegen rät auch der Juristische Dienst dem Präsidenten, keine Stellungnahme abzugeben. Die AfD will es auf eine etwas kompliziertere Weise erreichen. Sie will, dass der Landtag den beiden Verfahren beitritt – es sind ja zwei – und dass er eine Stellungnahme abgibt. Mindestens für das Zweite, für die Stellungnahme, ist es schon ein bisschen knapp. Die einzige Plenarsitzung vor Ende der Frist am 30. April findet nächste Woche statt; davor hat dann kein Ausschuss getagt. Das heißt, wir brauchen eine Sondersitzung; das kostet auf jeden Fall Geld. Aber schauen wir einmal auf den Beitritt: Die AfD will, dass wir dem Verfahren auf der Beklagtenseite beitreten; wir sollen uns also zu der Kommunität der Beklagten gesellen. Aber da sind wir ja schon. Die beiden Verfassungsbeschwerden – ARD und ZDF haben das extra gemacht – richten sich an alle Bundesländer, also auch an uns. Das Bundesverfassungsgericht sagte im vorherigen Verfahren – das gab es ja schon einmal –, die Erfüllung des Anspruchs der Rundfunkanstalten obliege „der Ländergesamtheit als föderaler Verantwortungsgemeinschaft, wobei jedes Land Mitverantwortungsträger ist.“ Wir sind da also schon. Was durch den Beitritt erreicht wird, dabei sind wir bereits. Dennoch, der Beitritt ist nach § 94 Abs. 5 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes möglich. Er ist nur vollkommen nutzlos. Der einzige Effekt wäre, dass sich die Sache verzögert. Das Verfassungsgericht sagte im Zusammenhang mit einer anderen Beitrittsfrage – damals ging es um die Wiederholung der Wahl in Berlin; ein Vorgang, den wir vom BSW mit Interesse beobachten, wie Sie wissen –: „Mit der Zahl der förmlich am genannten Verfahren Beteiligten nehmen Komplexität und Dauer dieses Verfahrens zu.“ Das kann für niemanden das Ziel sein. Man will nicht so gern die Entscheidung der eigenen Parteien in den anderen Parlamenten vorgehalten bekommen. Aber wenn Sie gestatten, würde ich gern Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass am 19. Februar der Rechtsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen beschlossen hat, sich in dem Verfahren nicht weiter zu äußern und auch nicht beizutreten, und zwar mit den Stimmen der AfD. (Andreas Nowak, CDU: Hört, hört! –

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